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   OVG Sachsen, 20.10.2005 - 1 BS 251/05   

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OVG Sachsen, 20.10.2005 - 1 BS 251/05 (https://dejure.org/2005,2066)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 20.10.2005 - 1 BS 251/05 (https://dejure.org/2005,2066)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 20. Oktober 2005 - 1 BS 251/05 (https://dejure.org/2005,2066)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 80 Abs. 5; BauGB § 34 Abs. 1; SächsBO § 6 Abs. 5 S. 1, § 6 Nr. 2, § 6 Nr. 7

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen eine erteilte Baugenehmigung; Vornahme einer Güterabwägung bei offenen Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs in der Hauptsache; Drittschützende Wirkung des Begriffs "Einfügen" im Sinn des § 34 Abs. 1 ...

  • Judicialis

    VwGO § 80 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 80 Abs. 4
    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht: Baugrenze, Baulinie, Rücksichtsnahmegebot, Abstandsflächen, Grenzbebauung, Abstellraum

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rücksichtnahmegebot wg. Baulinien und Baugrenzen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2006, 528
  • BauR 2006, 1104
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage;

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.10.2005 - 1 BS 251/05
    Allein aus einem Wertverlust eines dem Vorhaben benachbarten Grundstücks lassen sich für die Zulässigkeit eines Vorhabens keine Erkenntnisse gewinnen (BVerwG, Beschl. v. 11.1.1999, aaO, RdNr. 7).

    Die bisher vorherrschende Auffassung, dass eine erdrückende Wirkung eines Vorhabens gegenüber der Nachbarschaft regelmäßig dann ausgeschlossen ist, wenn jenes die abstandsflächenrechtlichen Vorgaben der jeweiligen Landesbauordnung einhält (BVerwG, Beschl. v. 11.1.1999, 4 B 128/98, RdNr. 3 f. bei juris = NVwZ 1999, 879 = BauR 1999, 615 = UPR 1999, 191 = DVBl. 1999, 786), ist von der Überlegung getragen, dass derartige Auswirkungen wegen des auf die Sicherung ausreichender Belichtung, Besonnung und Belüftung und damit auch zur Verhinderung eines "Einmauerns" ausgerichteten Abstandsflächenrechts als regelmäßig ausgeschlossen angesehen werden könne.

    Für das wirtschaftliche Interesse des Antragstellers kann nicht auf die von ihm behauptete Wertminderung abgestellt werden, da er sich einer näheren Darlegung dieses Betrages enthalten hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.1.1999, aaO, RdNr. 8).

  • BVerwG, 28.10.1993 - 4 C 5.93

    Rücksichtnahmegebot gebietsübergreifend?

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.10.2005 - 1 BS 251/05
    Außer im Fall einer ausdrücklich nachbarschützenden Festsetzung durch einen Bebauungsplan existiert auch kein Recht auf "Bewahrung einer bevorzugten Aussicht" (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 17.2.2004, 1 BS 398/03; BVerwG, Urt. v. 28.10.1993, NVwZ 1994, 686 zitiert nach juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.1994 - 8 S 2937/94

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung: lediglich faktischen Baugrenzen und Baulinien

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.10.2005 - 1 BS 251/05
    Im Fall einer faktischen Baugrenze oder Baulinie ist hierfür kein Raum, da es an einer für die drittschützende Wirkung maßgeblichen planerischen Entscheidung der Gemeinde fehlt (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 15.11.1994, 8 S 2937/94 - RdNr. 3 bei juris).
  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.10.2005 - 1 BS 251/05
    Der insoweit in Betracht kommende Anspruch auf Wahrung des Gebietscharaktes aus § 34 Abs. 2 BauGB - für dessen erfolgreiche Geltendmachung es auf eine tatsächliche Beeinträchtigung nicht ankommt - bezieht sich lediglich auf die Wahrung der Art der Nutzung (BVerwG, Urt. v. 16.9.1993, BVerwGE 94, 151 = NJW 1994, 1546 = UPR 1994, 69 = DVBl. 1994, 284).
  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.10.2005 - 1 BS 251/05
    Eine Ausnahme in diesem Sinne liegt nur vor, soweit in qualifizierter und zugleich individualisierter Weise auf schutzwürdige Interessen eines erkennbar abgegrenzten Kreises Dritter Rücksicht zu nehmen ist (grds.: BVerwG, Urt. v. 25.2.1977, BVerwGE 52, 122).
  • OVG Sachsen, 25.08.2005 - 1 B 889/04

    Abweichung, Abstandsflächen, Bestandsschutz, Nutzungsänderung, Gebietsart,

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.10.2005 - 1 BS 251/05
    Jedenfalls die Wahrung des sozialen Wohnfriedens gehört nicht mehr zu den Schutzgütern des § 6 SächsBO (SächsOVG, Urt. v. 28.8.2005, 1 B 889/04; Dammert, in: Dammert u.a., Die neue Sächsische Bauordnung, 2. Aufl., § 6 RdNr. 1).
  • VG Freiburg, 25.07.2012 - 4 K 2241/11

    Verstoß gegen Rücksichtnahmegebot bei zulässiger Grenzbebauung

    Für diese hat der VGH Baden-Württemberg ausdrücklich und überzeugend entschieden, die nur eingeschränkt nachbarschützende Wirkung des § 34 Abs. 1 BauGB schließe es aus, einer sich aus der vorhandenen Bebauung in der näheren Umgebung ergebenden faktischen Baugrenze oder Baulinie nachbarschützende Wirkung beizulegen (Beschluss vom 15.11.1994 - 8 S 2937/94 -, juris; so auch OVG Sachsen, Beschluss vom 20.10.2005 - 1 BS 251/05 -, juris; VG F., Beschluss vom 26.01.2006 - 1 K 137/06 -, juris).
  • OVG Hamburg, 26.09.2007 - 2 Bs 188/07

    Keine Verletzung des Rücksichtnahmegebots bei Einhaltung der Abstandsflächen

    Anderes könnte in Fällen gelten, in denen - wie hier - die Tiefe der Abstandsfläche nach altem Recht 1 H betragen hätte und damit die Absenkung auf 0, 4 H auch in tatsächlicher Hinsicht wesentlich deutlichere Veränderungen mit sich bringen dürfte (vgl. auch OVG Bautzen, Beschl. v. 20.10.2005, BauR 2006, 1104).

    Ein unmittelbar durch eine faktische Baugrenze vermittelter Nachbarschutz kommt nicht in Betracht (vgl. auch OVG Bautzen, Beschl. v. 20.10.2005, a.a.O.).

  • OVG Sachsen, 08.04.2009 - 1 B 419/08

    Baugenehmigung; Abweichung; Abstandsflächen; Denkmalschutz; Bestandsschutz;

    Hiernach ist das Beschwerdeverfahren mangels substanziierter Darlegung einer konkreten Grundstückswertminderung durch die angegriffene Baugenehmigung auf den eine Art von Auffangwert (SächsOVG, Beschl. v. 20.10.2005 - 1 BS 251/05 - m. w. N) darstellenden Betrag von 7.500 EUR für jede der Antragstellerinnen - im Eilverfahren davon die Hälfte - abzustellen.
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