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   OVG Sachsen, 18.01.2006 - 1 B 444/05   

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OVG Sachsen, 18.01.2006 - 1 B 444/05 (https://dejure.org/2006,3023)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 18.01.2006 - 1 B 444/05 (https://dejure.org/2006,3023)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 18. Januar 2006 - 1 B 444/05 (https://dejure.org/2006,3023)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

    VwVfG § 48; SächsDSchG § 12 Abs. 1 Nr. 2, § 12 Abs. 3, § 13 Abs. 4; SächsBO § 70

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes eines Kulturdenkmals durch bauliche Maßnahmen; Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung durch Fiktion; Anspruch auf Erteilung einer beantragten Baugenehmigung; Erfordernis der Genehmigung der Denkmalbehörde für die ...

  • Judicialis

    VwVfG § 48; ; SächsDSchG § 12 Abs. 1 Nr. 2; ; SächsDSchG § 12 Abs. 3; ; SächsDSchG § 13 Abs. 4; ; SächsBO § 70

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht: Zur Beeinträchtigung eines Kulturdenkmals - Denkmalschutz, Genehmigungsfiktion, Passage, Rücknahme, Baugenehmigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Denkmal: Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2006, 921
  • BauR 2006, 1106
  • BauR 2006, 1108
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.2000 - 1 S 2992/99

    Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes eines Kulturdenkmals

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.01.2006 - 1 B 444/05
    Erforderlich ist, dass der Gegensatz deutlich wahrnehmbar ist und vom Betrachter als belastend empfunden wird (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.7.2000, BRS 63 Nr. 221; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.11.2005, - 1 S 2953/04 -).

    Insoweit kann dahinstehen, ob es sich bei der Erteilung der Zustimmung um eine gebundene Entscheidung handelt, auf die ein Rechtsanspruch besteht, wenn und soweit das Vorhaben dem Denkmalschutz entspricht oder wenn im Ausnahmefall nach der Abwägung mit anderen Belangen und Umständen der Denkmalschutz zurücktreten muss (Martin in: Martin/ Schneider/ Wecker/ Bregger, SächsDSchG, § 12 Anm. 3.1.1), oder um eine Ermessensentscheidung, bei der die öffentlichen Denkmalschutzinteressen und die schutzwürdigen Interessen des Eigentümers in einen gerechten Ausgleich und ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen sind (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.7.2000, BRS 63 Nr. 221; Urt. v. 4.6.1991, BRS 52 Nr. 127; VG Leipzig, Urt. v. 30.5.1996 - 4 K 146/95 -) mit der Folge, dass eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung in verfassungskonformer Ermessensausübung dann zu erteilen ist, wenn ihre Ablehnung für den Eigentümer unzumutbar wäre (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.10.1988, NVwZ-RR 1989, 230; für die Erteilung einer Abrissgenehmigung: OVG Rh.-Pf., Urt. v. 26.5.2004, BauR 2005, 535; Urt. v. 21.8.2003, BauR 2004, 664).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.06.1991 - 1 S 2022/90

    Außenrolladen an Kulturdenkmal - Genehmigung, Beseitigung

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.01.2006 - 1 B 444/05
    Dagegen setzt die Genehmigungs- oder Zustimmungspflicht nicht voraus, dass die Beeinträchtigung von besonderem Gewicht oder deutlich wahrnehmbar ist (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 4.6.1991, BRS 52 Nr. 127).

    Insoweit kann dahinstehen, ob es sich bei der Erteilung der Zustimmung um eine gebundene Entscheidung handelt, auf die ein Rechtsanspruch besteht, wenn und soweit das Vorhaben dem Denkmalschutz entspricht oder wenn im Ausnahmefall nach der Abwägung mit anderen Belangen und Umständen der Denkmalschutz zurücktreten muss (Martin in: Martin/ Schneider/ Wecker/ Bregger, SächsDSchG, § 12 Anm. 3.1.1), oder um eine Ermessensentscheidung, bei der die öffentlichen Denkmalschutzinteressen und die schutzwürdigen Interessen des Eigentümers in einen gerechten Ausgleich und ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen sind (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.7.2000, BRS 63 Nr. 221; Urt. v. 4.6.1991, BRS 52 Nr. 127; VG Leipzig, Urt. v. 30.5.1996 - 4 K 146/95 -) mit der Folge, dass eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung in verfassungskonformer Ermessensausübung dann zu erteilen ist, wenn ihre Ablehnung für den Eigentümer unzumutbar wäre (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.10.1988, NVwZ-RR 1989, 230; für die Erteilung einer Abrissgenehmigung: OVG Rh.-Pf., Urt. v. 26.5.2004, BauR 2005, 535; Urt. v. 21.8.2003, BauR 2004, 664).

  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91

    Denkmalschutz

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.01.2006 - 1 B 444/05
    Dies ist der Fall, wenn selbst ein dem Denkmalschutz aufgeschlossener Eigentümer von einem Baudenkmal keinen vernünftigen Gebrauch machen und es praktisch nicht veräußern kann, wenn er also im öffentlichen Interesse eine Last zu tragen hat, ohne dafür die Vorteile einer privaten Nutzung genießen zu können (BVerfG, Beschl. v. 2.3.1999, BVerfGE 100, 226).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.11.2005 - 1 S 2953/04

    Wirksamkeit einer Gesamtanlagenschutzsatzung; fehlendes Rechtsschutzinteresse für

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.01.2006 - 1 B 444/05
    Erforderlich ist, dass der Gegensatz deutlich wahrnehmbar ist und vom Betrachter als belastend empfunden wird (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.7.2000, BRS 63 Nr. 221; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.11.2005, - 1 S 2953/04 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.1988 - 1 S 1849/88

    Zulässigkeit von Solaranlage mit Sonnenkollektor in historischem Ortskern -

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.01.2006 - 1 B 444/05
    Insoweit kann dahinstehen, ob es sich bei der Erteilung der Zustimmung um eine gebundene Entscheidung handelt, auf die ein Rechtsanspruch besteht, wenn und soweit das Vorhaben dem Denkmalschutz entspricht oder wenn im Ausnahmefall nach der Abwägung mit anderen Belangen und Umständen der Denkmalschutz zurücktreten muss (Martin in: Martin/ Schneider/ Wecker/ Bregger, SächsDSchG, § 12 Anm. 3.1.1), oder um eine Ermessensentscheidung, bei der die öffentlichen Denkmalschutzinteressen und die schutzwürdigen Interessen des Eigentümers in einen gerechten Ausgleich und ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen sind (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.7.2000, BRS 63 Nr. 221; Urt. v. 4.6.1991, BRS 52 Nr. 127; VG Leipzig, Urt. v. 30.5.1996 - 4 K 146/95 -) mit der Folge, dass eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung in verfassungskonformer Ermessensausübung dann zu erteilen ist, wenn ihre Ablehnung für den Eigentümer unzumutbar wäre (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.10.1988, NVwZ-RR 1989, 230; für die Erteilung einer Abrissgenehmigung: OVG Rh.-Pf., Urt. v. 26.5.2004, BauR 2005, 535; Urt. v. 21.8.2003, BauR 2004, 664).
  • BVerwG, 16.09.2004 - 4 C 7.03

    Erfordernis des gemeindlichen Einvernehmens; Einvernehmensfrist;

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.01.2006 - 1 B 444/05
    Erweisen sich die Gründe, die sie gegen die Zulässigkeit des Vorhabens ins Feld führt, als stichhaltig, so kann sie ungeachtet des § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB damit rechnen, dass der Antrag abgelehnt wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.12.1996, BauR 1997, 444; BVerwG, Urt. v. 19.2.2004, BVerwGE 120, 138; BVerwG, Urt. v. 16.9.2004, NVwZ 2005, 213).
  • BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 16.03

    Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung; Windenergieanlagen;

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.01.2006 - 1 B 444/05
    Erweisen sich die Gründe, die sie gegen die Zulässigkeit des Vorhabens ins Feld führt, als stichhaltig, so kann sie ungeachtet des § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB damit rechnen, dass der Antrag abgelehnt wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.12.1996, BauR 1997, 444; BVerwG, Urt. v. 19.2.2004, BVerwGE 120, 138; BVerwG, Urt. v. 16.9.2004, NVwZ 2005, 213).
  • VG Leipzig, 30.05.1996 - 4 K 146/95

    Anfechtungsklage; Auflage; Denkmal; Ermessen; Zumutbarkeit

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.01.2006 - 1 B 444/05
    Insoweit kann dahinstehen, ob es sich bei der Erteilung der Zustimmung um eine gebundene Entscheidung handelt, auf die ein Rechtsanspruch besteht, wenn und soweit das Vorhaben dem Denkmalschutz entspricht oder wenn im Ausnahmefall nach der Abwägung mit anderen Belangen und Umständen der Denkmalschutz zurücktreten muss (Martin in: Martin/ Schneider/ Wecker/ Bregger, SächsDSchG, § 12 Anm. 3.1.1), oder um eine Ermessensentscheidung, bei der die öffentlichen Denkmalschutzinteressen und die schutzwürdigen Interessen des Eigentümers in einen gerechten Ausgleich und ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen sind (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.7.2000, BRS 63 Nr. 221; Urt. v. 4.6.1991, BRS 52 Nr. 127; VG Leipzig, Urt. v. 30.5.1996 - 4 K 146/95 -) mit der Folge, dass eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung in verfassungskonformer Ermessensausübung dann zu erteilen ist, wenn ihre Ablehnung für den Eigentümer unzumutbar wäre (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.10.1988, NVwZ-RR 1989, 230; für die Erteilung einer Abrissgenehmigung: OVG Rh.-Pf., Urt. v. 26.5.2004, BauR 2005, 535; Urt. v. 21.8.2003, BauR 2004, 664).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.08.2003 - 1 A 11997/02

    Denkmalschutzrechtliche Genehmigung zum Abbruch

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.01.2006 - 1 B 444/05
    Insoweit kann dahinstehen, ob es sich bei der Erteilung der Zustimmung um eine gebundene Entscheidung handelt, auf die ein Rechtsanspruch besteht, wenn und soweit das Vorhaben dem Denkmalschutz entspricht oder wenn im Ausnahmefall nach der Abwägung mit anderen Belangen und Umständen der Denkmalschutz zurücktreten muss (Martin in: Martin/ Schneider/ Wecker/ Bregger, SächsDSchG, § 12 Anm. 3.1.1), oder um eine Ermessensentscheidung, bei der die öffentlichen Denkmalschutzinteressen und die schutzwürdigen Interessen des Eigentümers in einen gerechten Ausgleich und ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen sind (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.7.2000, BRS 63 Nr. 221; Urt. v. 4.6.1991, BRS 52 Nr. 127; VG Leipzig, Urt. v. 30.5.1996 - 4 K 146/95 -) mit der Folge, dass eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung in verfassungskonformer Ermessensausübung dann zu erteilen ist, wenn ihre Ablehnung für den Eigentümer unzumutbar wäre (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.10.1988, NVwZ-RR 1989, 230; für die Erteilung einer Abrissgenehmigung: OVG Rh.-Pf., Urt. v. 26.5.2004, BauR 2005, 535; Urt. v. 21.8.2003, BauR 2004, 664).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.05.2004 - 8 A 12009/03

    Keine Abrissgenehmigung für Denkmal-Haus

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.01.2006 - 1 B 444/05
    Insoweit kann dahinstehen, ob es sich bei der Erteilung der Zustimmung um eine gebundene Entscheidung handelt, auf die ein Rechtsanspruch besteht, wenn und soweit das Vorhaben dem Denkmalschutz entspricht oder wenn im Ausnahmefall nach der Abwägung mit anderen Belangen und Umständen der Denkmalschutz zurücktreten muss (Martin in: Martin/ Schneider/ Wecker/ Bregger, SächsDSchG, § 12 Anm. 3.1.1), oder um eine Ermessensentscheidung, bei der die öffentlichen Denkmalschutzinteressen und die schutzwürdigen Interessen des Eigentümers in einen gerechten Ausgleich und ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen sind (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.7.2000, BRS 63 Nr. 221; Urt. v. 4.6.1991, BRS 52 Nr. 127; VG Leipzig, Urt. v. 30.5.1996 - 4 K 146/95 -) mit der Folge, dass eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung in verfassungskonformer Ermessensausübung dann zu erteilen ist, wenn ihre Ablehnung für den Eigentümer unzumutbar wäre (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.10.1988, NVwZ-RR 1989, 230; für die Erteilung einer Abrissgenehmigung: OVG Rh.-Pf., Urt. v. 26.5.2004, BauR 2005, 535; Urt. v. 21.8.2003, BauR 2004, 664).
  • BVerwG, 28.02.1975 - IV C 77.74

    Grundsätze über die Rücknahme zu Unrecht erteilter Bodenverkehrsgenehmigungen

  • OVG Schleswig-Holstein, 01.09.2004 - 1 MB 7/03

    Jahresfrist bei Rücknahme eines fiktiven Bescheides

  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 24.95

    Bauplanungsrecht - Keine Fristverlängerung zur Erteilung des gemeindlichen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2017 - L 16 KR 202/16

    Krankenversicherung; Operative Entfernung einer Bauchfettschürze; Rücknehmbarkeit

    Im Übrigen regelt auch § 42a VwVfG selbst nicht, unter welchen Voraussetzungen eine fingierte Genehmigung als rechtsfehlerhaft anzusehen ist, so dass die entsprechende allgemeine Verweisung nur Sinn macht, wenn die Genehmigung auch im Fall der fehlenden materiellen Voraussetzungen des fingierten Anspruchs beseitigt werden kann (dies entspricht auch der einheitlichen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichtsbarkeit, vgl. statt vieler Hamburgisches OVG, Beschluss vom 25.07.2016 - 2 Bs 95/16; Sächsisches OVG, Urt. vom 18.01.2006 - 1 B 444/05, beide unter juris).
  • OVG Sachsen, 20.07.2021 - 1 A 1040/19

    Vorbescheid; Verlängerung; Auslegung denkmalschutzrechtlicher Zustimmung

    Es kann daher dahinstehen, ob die Schreiben der Unteren Denkmalschutzbehörde vom 4. November 2019 und vom 27. Dezember 2019 als Aufhebung der vormals erteilten Zustimmung in analoger Anwendung des § 1 Sächs- VwVfZG i. V. m. § 48 Abs. 1 VwVfG anzusehen wären (vgl. hierzu: Senatsurt. v. 18. Januar 2006 - 1 B 444/05 -, juris Rn. 37).

    Dagegen setzt die Genehmigungs- oder Zustimmungspflicht nicht voraus, dass die Beeinträchtigung von besonderem Gewicht oder deutlich wahrnehmbar ist (Senatsurt. v. 18. Januar 2006 a. a. O., juris Rn. 26).

    Die Frage, wo die Grenze der Zumutbarkeit im Einzelnen verläuft und in welchem Umfang der Eigentümer durch die Versagung der denkmalschutzrechtlichen Zustimmung in unzumutbarer Weise getroffen würde, lässt sich allein nach den konkreten Umständen des jeweiligen Sachverhaltes beantworten (BVerfG, Beschl. v. 2. März 1999 - 1 BvL 7/91 -, BVerfGE 100, 226-248, juris Rn. 85; BVerwG, Urt. v. 28. Juli 2016 - 4 B 12.16 -, juris Rn. 9 f. und Beschl. v. 7. Februar 2002 - 4 B 4.02 -, juris Rn. 8; Senatsurt. v. 18. Januar 2006 a. a. O., juris Rn. 41).

  • OVG Hamburg, 22.10.2013 - 2 Bs 283/13

    Vorübergehende Anbringung einer Werbeanlage in der Nähe eines denkmalgeschützten

    Das gilt unabhängig davon, ob für die Beurteilung der Frage nach einer wesentlichen Beeinträchtigung der Eigenart und des Erscheinungsbilds eines Denkmals das Empfinden eines für die Belange des Denkmalschutzes aufgeschlossenen Durchschnittsbetrachters entscheidend ist (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 1.9.2011, a.a.O., 1419 f.; OVG Bautzen, Urt. v. 18.1.2006, BauR 2006, 1108, 1109) oder vielmehr - jedenfalls grundsätzlich - auf das Urteil eines sachverständigen Betrachters abzustellen ist (vgl.OVG Koblenz, Urt. v. 21.8.2012, a.a.O., 1935; OVG Münster, Beschl. v. 22.1.1998, 11 A 688/97, juris).
  • VGH Hessen, 10.07.2009 - 4 B 426/09

    Fiktiv erteilter Bauvorbescheid trotz Zurückstellung der Bauvoranfrage

    Die Voraussetzungen des § 48 Abs. 1 HVwVfG, der auch für fiktive Verwaltungsakte gilt (vgl. Kopp/Ramsauer, HVwVfG, 10. Aufl., § 48 Rdnr. 15a, 50; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 06.02.2008 - 3 M 200/07 - zitiert nach Juris; OVG Bautzen, Urteil vom 18.01.2006 - 1 B 444/05 - BRS 70 Nr. 198), sind erfüllt.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.11.2006 - 2 B 13.04

    Denkmalbereich, Ensemble, städtebauliche Bedeutung, Erhaltungsgebiet,

    Dem Hof als gedachtem Außenraum würde aufgrund seiner geringen Ausmaße mit der teilweisen Überbauung durch den Außenaufzug ein Teil seines Außencharakters und seiner Freiraumfunktion genommen; er würde als weiterer "Innenraum" wahrgenommen (vgl. hierzu OVG Bln-Bbg, Urteil vom 9. Dezember 2005 - Arkaden Friedrichstraße -, BauR 2006, 665 = LKV 2006, 515 m.w.N., bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 22. März 2006 - BVerwG 4 B 15.05 - sowie SächsOVG, Urteil vom 16. Januar 2006 - Mädler-Passage -, BauR 2006, 1108, 1109).
  • VGH Bayern, 07.11.2022 - 15 CS 22.1998

    Anordnung der Unterlassung des Baubeginns - Baugenehmigungsfiktion

    Die fingierte Genehmigung steht hinsichtlich ihrer Regelungswirkungen mit Ausnahme der in Art. 68 Abs. 3 und Abs. 4 BayBO normierten (systemgerechten) Ausnahmen (Art. 68 Abs. 2 Satz 3 BayBO) einer ausdrücklich erteilten Baugenehmigung in jeder Hinsicht gleich (LT-Drs. 18/8547 S. 22; SächsOVG, U.v. 18.1.2006 - 1 B 444/05 - BauR 2006, 1108 = juris Rn. 36; HambOVG, B.v. 2.9.2010 - 2 Bs 144/10 - NordÖR 2011, 84 = juris Rn. 3; Grothmann/Ansorge/Kranz, ZfIR 2021, 405/406, 415; Thies, jurisPR-UmwR 2/2021 Anm. 1; Knauff, VerwArch 2018, 480/488).

    Aufgrund der Gleichstellung mit einer ausdrücklich erteilten Baugenehmigung finden auf die fingierte Baugenehmigung z.B. auch die Vorschriften über die Aufhebung von Verwaltungsakten gem. Art. 48 ff. BayVwVfG unmittelbar Anwendung, was Art. 42a Abs. 1 Satz 2 BayVwVfG bestätigt (zum Ganzen vgl. Laser a.a.O. Art. 68 Rn. 51 ff.; Decker in Busse/Kraus, BayBO, Stand Mai 2022, Art. 68 Rn. 423 ff.; Greim-Diroll in Spannowsky/Manssen, BeckOK Bauordnungsrecht Bayern, Stand September 2022, Art. 68 BayBO Rn. 35n ff.; Molodovsky/Waldmann a.a.O. Art. 68 Rn. 215 ff., 227; Lang, BayVBl 2021, 833 ff.; Grothmann/Ansorge/Kranz, ZfIR 2021, 405 ff.; vgl. auch OVG Saarl., U.v. 9.3.2006 - 2 R 8/05 - NVwZ-RR 2006, 678 = juris Rn. 29 ff.; Hullmann/Zorn, NVwZ 2009, 756 ff.; Adolph in Giehl/Adolph/Käß, Verwaltungsverfahrensrecht in Bayern, Stand Januar 2021, Art. 42a Rn. 22 ff.; speziell zur Rücknahme einer fingierten Baugenehmigung vgl. OVG SH, B.v. 28.7.2020 - 1 MB 11/20 - juris Rn. 18 ff.; OVG Berlin-Bbg, B.v. 4.7.2017 a.a.O. Rn. 8 ff.; SächsOVG, U.v. 18.1.2006 a.a.O. Rn. 36; VG Berlin, U.v. 9.10.2020 - 19 K 215.18 - juris Rn. 36 ff.; Grothmann/Ansorge/Kranz, ZfIR 2021, 405/415 f.).

  • OVG Sachsen, 23.10.2013 - 5 A 849/11

    Schmutzwasserbeitrag, Beitragsmaßstab, Vorteilsprinzip, ; Vollgeschosszahl,

    30 Dahinstehen kann, ob die Erteilung einer solchen Genehmigung gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 2 SächsDSchG (bzw. in den Fällen des § 12 Abs. 3 SächsDSchG deren inhaltsgleiche Zustimmung) als gebundene Entscheidung ergeht, auf die ein Rechtsanspruch besteht, wenn und soweit das Vorhaben dem Denkmalschutz entspricht oder wenn im Ausnahmefall nach der Abwägung mit anderen Belangen und Umständen der Denkmalschutz zurücktreten muss (so Martin in: Martin/Schneider/Wecker/Bregger, SächsDSchG, § 12 Anm. 3.1.1), oder um eine Ermessensentscheidung, bei der die öffentlichen Denkmalschutzinteressen und die schutzwürdigen Interessen des Eigentümers in einen gerechten Ausgleich und ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen sind mit der Folge, dass eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung in verfassungskonformer Ermessensausübung dann zu erteilen ist, wenn ihre Ablehnung für den Eigentümer unzumutbar wäre (vgl. SächsOVG, Urt. v. 18. Januar 2006 - 1 B 444/05 -, juris Rn. 39 m. w. N.).

    Da es der Eigentümer grundsätzlich hinnehmen muss, dass ihm infolge des Denkmalschutzes eine rentablere Nutzung des Grundstücks verwehrt wird, ist dies nur dann der Fall, wenn selbst ein dem Denkmalschutz aufgeschlossener Eigentümer von einem Baudenkmal keinen vernünftigen Gebrauch machen und es praktisch nicht veräußern kann, wenn er also im öffentlichen Interesse eine Last zu tragen hat, ohne dafür die Vorteile einer privaten Nutzung genießen zu können (SächsOVG, Urt. v. 18. Januar 2006 - 1 B 444/05 -, juris Rn. 41 m. w. N.).

  • OVG Sachsen, 08.03.2018 - 5 A 593/15

    Eigenständige Verkehrsanlage; Eckgrundstücksermäßigung; Kappungsgrenze für

    Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat hierzu ausgeführt (1. Senat, Urt. v. 18. Januar 2006 - 1 B 444/05 -, juris Rn. 28):.

    Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat insoweit zur Mädler-Passage ausgeführt (1. Senat, Urt. v. 18. Januar 2006 - 1 B 444/05 -, juris Rn. 29):.

  • OVG Hamburg, 12.02.2019 - 3 Bf 116/15

    Inhalt und Reichweite von § 8 DSchG

    Auch der Rechtsprechung zu den denkmalrechtlichen Regelungen in den anderen Bundesländern kann ein einheitlicher Maßstab nicht entnommen werden (für den Maßstab des aufgeschlossenen Durchschnittsbetrachters vgl. OVG Bautzen, Urt. v. 18.1.2006, 1 B 444/05, BauR 2006, 1108, juris Rn. 26 [Einbau einer Glastüranlage in die Eingangsbereiche einer denkmalgeschützten Passage] und VGH Mannheim, Urt. v. 1.9.2011, 1 S 1070/11, NVwZ-RR 2012, 222, juris Rn. 34 [Photovoltaikanlage auf denkmalgeschützter Pfarrscheuer neben denkmalgeschützter Kirche]; für den Maßstab eines sachverständigen Betrachters vgl. OVG Münster, Urt. v. 8.3.2012, 10 A 2037/11, BRS 60 Nr. 212 (1998), juris Rn. 7 [Anbringung einer Werbetafel an Außenwand einer denkmalgeschützten Hofanlage] und VGH München, Beschl. v. 4.8.2011, 2 CS 11.997, juris Rn. 5 [Neubau auf Nachbargrundstück zu denkmalgeschütztem Gebäude]; ähnlich OVG Lüneburg, Urt. v. 16.2.2017, 12 LC 54/15, BauR 2017, 1172, juris Rn. 102 [Windkraftanlagen neben Baudenkmal], wobei das erforderliche Fachwissen das Landesamt für Denkmalpflege vermittle und der Senat deren Aussage zu überprüfen und sich aus dem Gesamtergebnis seine eigene Überzeugung zu bilden habe; OVG Koblenz, Urt. v. 21.8.2012, 8 A 10229/12, NVwZ-RR 2013, 29, juris Rn. 37 f. [Bauvorhaben in der Umgebung eines Kulturdenkmals] stellt im Fall eines Denkmals, das aus künstlerischen Gründen schutzwürdig sei, auf den Maßstab eines sachverständigen Betrachters ab; ebenfalls auf die Einschätzung eines Sachverständigen abstellend Kallweit in Martin/Krautzberger, Denkmalschutz und Denkmalpflege, 4. Aufl. 2017, D. I. Rn. 43, wobei dazu danach auch das Landesamt für Denkmalpflege zählt).
  • OVG Sachsen, 30.09.2013 - 1 B 366/13

    Nachbarrechtsschutz, Rücksichtnahmegebot, Denkmalschutz, Ensemble,

    Diese Vorschrift gilt auch für die Zustimmung des § 12 Abs. 3 SächsDSchG und schließt es aus, von einer echten Behördenidentität auszugehen (Senatsurt. v. 18. Januar 2006 - 1 B 444/05 -, juris Rn. 30).

    Da es sich bei der Zustimmung der unteren Denkmalschutzbehörde gemäß § 12 Abs. 3 SächsDSchG nicht um einen Verwaltungsakt handelt (Senatsurt. v. 18. Januar 2006 a. a. O., Rn. 37) und sie gegenüber der Bauaufsichtsbehörde erteilt wird, kommt es allein darauf an, ob Letztere auf Grund der Umstände des Einzelfalls von einer Zustimmung ausgehen durfte, woran hier kein Zweifel besteht.

  • OVG Sachsen, 07.11.2019 - 1 A 676/17

    Kulturdenkmal; Eingriff; Genehmigungsfähigkeit; Vorbescheid

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.02.2008 - 3 M 200/07

    Rücknahme einer fiktiven Baugenehmigung: Zulässigkeit einer aufschiebend

  • OVG Sachsen, 24.04.2007 - 1 D 12/05

    Normenkontrolle; Festsetzungsfindungsverbot; Einfacher Bebauungsplan; Wohnnutzung

  • OVG Niedersachsen, 14.02.2023 - 12 KS 133/21

    Anlagenschutzbereich; Bundeswehr; immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid;

  • VGH Bayern, 16.06.2023 - 15 CS 23.731

    Rücknahme einer fingierten Baugenehmigung

  • VG Neustadt, 24.09.2012 - 4 K 398/12

    Feststellungsklage bezüglich denkmalschutzrechtlicher Genehmigung; Eintritt einer

  • VG Weimar, 16.10.2012 - 1 K 1082/11

    Zur Versagung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines Sendemastes.

  • VG Saarlouis, 16.05.2007 - 5 K 4/06

    Zur Rücknahme einer fiktiv erteilten denkmalschutzrechtlichen Genehmigung zum

  • VG Dresden, 11.09.2010 - 4 K 1827/08

    Über Solaranlage auf denkmalgeschützter Kirche muss neu entschieden werden

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