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   OLG Köln, 18.08.2005 - 7 U 129/04   

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https://dejure.org/2005,3222
OLG Köln, 18.08.2005 - 7 U 129/04 (https://dejure.org/2005,3222)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.08.2005 - 7 U 129/04 (https://dejure.org/2005,3222)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. August 2005 - 7 U 129/04 (https://dejure.org/2005,3222)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung einer Werklohnforderung; Streit über die Durchführung von Beschleunigungsmaßnahmen mit der Folge der Fälligkeit der Vergütung; Voraussetzungen für die Fälligkeit einer Werklohnforderung; Geltendmachung von Abschlagszahlungen trotz Erstellung einer ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 241; ZPO § 592
    Geltendmachung von Ansprüchen aus Abschlagsrechnungen nach Erteilung der Schlussrechnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergütung bei vereinbarten Beschleunigungsmaßnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beschleunigungsvergütung auch ohne Beschleunigungserfolg? (IBR 2005, 583)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2006, 272 (Ls.)
  • NZBau 2006, 45
  • BauR 2006, 1143
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.06.2000 - VII ZR 30/99

    Hilfsweise Geltendmachung des Anspruchs auf Abschlagszahlung

    Auszug aus OLG Köln, 18.08.2005 - 7 U 129/04
    Dies gilt jedoch nicht uneingeschränkt; die Annahme, der Auftragnehmer könne sich nach erteilter Schlussrechnung nicht mehr auf das Recht berufen, Abschlagszahlungen fordern zu können, trifft in dieser Allgemeinheit nicht zu (BGH BauR 2000, 1482).

    Der Bundesgerichtshof hat zwar die Frage bisher nicht allgemein beantwortet und offen gelassen, für bestimmte Fälle jedoch auch die Geltendmachung von Abschlagszahlungen trotz erteilter oder möglicher Schlussrechnung weiter zugelassen (BGH BauR 2000, 1482).

  • BGH, 21.02.1985 - VII ZR 160/83

    Fälligkeit von Abschlagszahlungen nach Erstellung der Schlußrechnung

    Auszug aus OLG Köln, 18.08.2005 - 7 U 129/04
    Entgegen dem bei Ingenstau/Korbion dafür angeführten Zitat in BauR 1985, 456 hat der Bundesgerichtshof diese Frage aber weder dort noch soweit ersichtlich sonst entschieden, sondern bisher offengelassen.
  • BGH, 15.04.2004 - VII ZR 471/01

    Rechtliche Auswirkungen der Erteilung einer Schlußrechnung auf eingetretenen

    Auszug aus OLG Köln, 18.08.2005 - 7 U 129/04
    Nach Abnahme und Erteilung der Schlussrechnung ist das Recht zur vorläufigen Abrechnung erloschen und damit auch die Berechtigung, eine vorläufige Abrechnung durchzusetzen; die Abschlagsforderung verliert durch die endgültige Abrechnung zwangsläufig ihren selbständigen Charakter und auch ihre Durchsetzbarkeit (BGH BauR 2004, 1146).
  • BGH, 13.12.2001 - VII ZR 28/00

    Abgrenzung von Zusatzleistungen und selbständigem Auftrag

    Auszug aus OLG Köln, 18.08.2005 - 7 U 129/04
    Entgegen der Ansicht der Klägerin, die sich dafür auf die - allerdings nicht einschlägige - Entscheidung BGH BauR 2002, 618 beruft, handelt es sich nicht um einen selbständigen Auftrag, sondern wegen des engen sachlichen Zusammenhangs um eine Ergänzung des ursprünglichen Auftrags, weshalb die Klägerin die hierdurch begründeten Forderungen auch zutreffend bei ihrer Schlussrechnung vom 13.08.2004 berücksichtigt hat.
  • BGH, 20.08.2009 - VII ZR 205/07

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Abschlagszahlung nach Abnahme einer

    Zu Unrecht wird vertreten (OLG Köln, BauR 2006, 1143, 1144 für den Fall der bereits erteilten Schlussrechnung; ebenso Ingenstau/Korbion/ Locher, VOB, 16. Aufl., B § 16 Nr. 1 Rdn. 46 m.w.N.), der Unternehmer würde durch Erteilung einer Schlussrechnung seine eigene, ursprünglich mögliche Klage auf Zahlung einer Abschlagsforderung hinfällig machen oder er müsse zwecks Vermeidung dieser Folgen die Schlussrechnung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens hinauszögern.
  • OLG Celle, 31.10.2007 - 14 U 95/07

    Bauarbeiten zur Errichtung der Schleuse Uelzen II im Elbeseitenkanal;

    Nach anderer Auffassung, der sich der Senat anschließt, ändert sich dagegen jedenfalls dann, wenn - wie hier - bereits vor Schlussrechnungsreife eine Abschlagsforderung eingeklagt worden ist, an der Zulässigkeit der bereits rechtshängigen Klage bis zur tatsächlichen Erstellung einer Schlussrechnung nichts (vgl. Motzke in Beck'scher VOB-Kommentar 1997, B § 16 Nr. 1 Rdnr. 12. Locher in Ingenstau-Korbion, VOB, 16. Aufl., B § 16 Rdnr. 46. OLG Bamberg, BauR 2004, 1168. OLG Köln, BauR 2006, 1143. [zum Teil wird bei solchen Fallkonstellationen sogar noch nach Erteilung der Schlussrechnung die Abschlagszahlungsklage weiter für zulässig erachtet, vgl. z. B. KG, Urt. v. 2. Oktober 2007 - 7 U 107. ob dieser Ansicht im Hinblick auf die in solchen Fällen gemäß § 264 ZPO bestehende Möglichkeit einer Umstellung auf den Schlussrechnungssaldo bzw. einen Teil des Schlussrechnungssaldos zu folgen wäre, bedarf hier aber keiner Entscheidung]).
  • OLG Karlsruhe, 16.02.2024 - 4 U 140/23

    Fälligkeit erst mit Rechnungsstellung: "Vergessene" Forderung verjährt nicht!

    Selbst bei einer ausdrücklich so bezeichneten "Schlussrechnung" ist nicht schon allein deshalb von einer "Gesamtfälligkeit" auszugehen, sondern nur dann, wenn der Auftragnehmer dabei eindeutig zum Ausdruck bringt oder sich aus den sonstigen Umständen zweifelsfrei ergibt, welche Vergütung der Auftragnehmer aus dem betreffenden Bauvertrag insgesamt und endgültig beanspruchen will; nicht um eine Schlussrechnung handelt es sich hingegen, wenn der Auftragnehmer sich weitere Abrechnungen vorbehält und zusätzlich noch weitere Leistungen abzurechnen ankündigt (OLG Köln, Urteil vom 18. August 2005 - 7 U 129/04 -, juris Rn. 16; ähnlich OLG Düsseldorf, Urteil vom 21. Januar 2009 - I-3 U 28/08 -, juris Rn. 50/51 für den Bereich der Energielieferung).
  • KG, 02.10.2007 - 7 U 1/07

    VOB-Vertrag: Geltendmachung einer Abschlagsforderung nach Erteilung der

    Denn jedenfalls in den Fällen, in denen die Abschlagsforderung fällig und vor Abnahme und Erteilung der Schlussrechnung darüber bereits ein Rechtsstreit anhängig ist, würde sich sonst die Situation ergeben, dass der Unternehmer durch Erteilung seiner Schlussrechnung seine eigene, ursprünglich mögliche Klage auf Zahlung einer Abschlagsforderung hinfällig machen würde oder aber eben zwecks Vermeidung dieser Konsequenz mit der Erteilung der Schlussrechnung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens zuwarten müsste (vergl. OLG Köln, NZBau 2006, 45).
  • OLG Dresden, 27.02.2018 - 6 U 1246/17

    Bauvertrag gekündigt: Auftragnehmer muss Schlussrechnung vorlegen!

    (b) Auch verlangt der überschaubare Umfang des Bauvorhabens oder verlangen Schwierigkeiten bei der Schlussrechnungserstellung, die von der Klägerin nicht dargelegt werden, nicht ein Vorgehen aus einer Abschlagsrechnung aus Billigkeitsgründen (vgl. OLG Köln BauR 2006, 1143).
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