Rechtsprechung
   OLG Celle, 11.10.2005 - 14 U 68/04   

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https://dejure.org/2005,3342
OLG Celle, 11.10.2005 - 14 U 68/04 (https://dejure.org/2005,3342)
OLG Celle, Entscheidung vom 11.10.2005 - 14 U 68/04 (https://dejure.org/2005,3342)
OLG Celle, Entscheidung vom 11. Oktober 2005 - 14 U 68/04 (https://dejure.org/2005,3342)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Architektenvertrag: Honorarkürzung wegen unterlassener Führung eines Bautagebuchs

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 631 BGB; § 632 BGB; § 633 BGB; § 15 Abs 2 AIHonO
    0,5%; Architektenvertrag; Bautagebuchführungspflicht; Entbehrlichkeit; Fristsetzung; Honoraranspruch; Honorarkürzung; Leistungsphase 8; Nacherfüllung; Nichtnachholbarkeit; Sachmangel; Unterlassen; Vergütungsanspruch; Vergütungsminderung

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 631 § 632 § 633; HOAI § 15 Abs. 2
    Bauvertragsrecht: Mindrungsanspruch gegen den nicht Bautagebuch führenden Architekten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Bautagebuch - Honorarkürzung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Objektüberwachung - Führen eines Bautagebuchs ist Architektenpflicht

  • baurechtsexperte.de (Kurzinformation)

    Wo ist das Bautagebuch?

Besprechungen u.ä. (3)

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Fehlende Auflistung Gewährleistungsfristen: Wie haftet der Architekt?

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Fehlendes Bautagebuch: Wie haftet der Architekt?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Bautagebuch - Honorarkürzung? (IBR 2005, 600)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 1972 (Ls.)
  • BauR 2006, 1161
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.06.2004 - VII ZR 259/02

    Honoraranspruch des Architekten bei teilweiser Nichterbringung der Leistung

    Auszug aus OLG Celle, 11.10.2005 - 14 U 68/04
    Nach der neueren Rechtsprechung des BGH (vgl. Urt. v. 24. Juni 2004, VII ZR 259/02, BGHZ 159, 376 = NJW 2004, 2588) entfällt der Honoraranspruch des Architekten, der eine vertraglich geschuldete Leistung teilweise nicht erbracht hat, ganz oder teilweise nur dann, wenn der Tatbestand einer Regelung des allgemeinen Leistungsstörungsrechts des BGB oder des werkvertraglichen Gewährleistungsrechts, die den Verlust oder die Minderung der Honorarforderung als Rechtsfolge vorsieht, erfüllt ist.

    Umfang und Inhalt der geschuldeten Leistung richten sich stattdessen nach dem Vertragsrecht des BGB und nicht nach den Leistungsbildern und Leistungsphasen der HOAI (vgl. BGHZ 159, 376 [sub. II 2 c (2)].

    Erbringt der Architekt einen derartigen Teilerfolg nicht, ist sein geschuldetes Werk mangelhaft (BGHZ 159, 376, 382).

    Der Honoraranspruch des Klägers entfällt aber nicht anteilig, weil hier - anders als bei dem Bautagebuch - der nach der erwähnten BGH-Rechtsprechung (BGHZ 159, 376) zudem erforderliche Tatbestand einer Regelung des allgemeinen Leistungsstörungsrechts des BGB oder des werkvertraglichen Gewährleistungsrechts, die den Verlust oder die Minderung der Honorarforderung als Rechtsfolge vorsieht, nicht erfüllt ist.

  • OLG Hamm, 09.06.2004 - 12 U 126/03

    Aufrechnungsverbot im Architektenvertrag

    Auszug aus OLG Celle, 11.10.2005 - 14 U 68/04
    Die Folgen müssen vielmehr schlechthin untragbar sein (vgl. OLG Hamm, MDR 2005, 30; Korbion/Mantscheff/Vygen, HOAI, 6. Aufl., § 4, Rdnr. 22; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 10. Aufl., Rdnr. 739; je m. w. N.).
  • OLG Celle, 16.06.2005 - 14 U 247/04

    Pflicht des Gerichts zur Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung;

    Auszug aus OLG Celle, 11.10.2005 - 14 U 68/04
    c) Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. Urt. v. 16. Dezember 2004, VII ZR 174/03, BauR 2005, 588), der sich der Senat angeschlossen hat (Urt. v. 16. Juni 2005, 14 U 247/04, IBR 2005, 493), kann für die Bewertung nicht oder nur teilweise erbrachter Grundleistungen auf die Steinfort-Tabelle oder andere Bewertungstabellen als Orientierungshilfe zurückgegriffen werden.
  • BGH, 16.12.2004 - VII ZR 174/03

    Voraussetzungen eines Zwischenfeststellungsurteils

    Auszug aus OLG Celle, 11.10.2005 - 14 U 68/04
    c) Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. Urt. v. 16. Dezember 2004, VII ZR 174/03, BauR 2005, 588), der sich der Senat angeschlossen hat (Urt. v. 16. Juni 2005, 14 U 247/04, IBR 2005, 493), kann für die Bewertung nicht oder nur teilweise erbrachter Grundleistungen auf die Steinfort-Tabelle oder andere Bewertungstabellen als Orientierungshilfe zurückgegriffen werden.
  • BGH, 24.10.1996 - VII ZR 283/95

    Umfang der Pflichten eines Architekten oder Ingenieurs

    Auszug aus OLG Celle, 11.10.2005 - 14 U 68/04
    Da die HOAI als öffentliches Preisrecht kein Vertragsrecht regelt (BGHZ 133, 399), bietet sie keine rechtliche Grundlage dafür, das Honorar des Architekten zu kürzen, wenn er eine vertraglich geschuldete Leistung nicht oder zum Teil nicht erbracht hat.
  • OLG Celle, 08.04.2009 - 14 U 111/08

    Abgrenzung Schlussrechnung/Abschlagsrechnung

    Die Beklagte kann deshalb wegen der fehlenden Kostenberechnung eine Kürzung des Architektenhonorars verlangen (vgl. OLG Celle, BauR 2006, 1161/1163 ).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ( BauR 2005, 588 ), der sich der Senat angeschlossen hat ( IBR 2005, 493 [OLG Celle 16.06.2005 - 14 U 247/04] und OLGR 2005, 712), kann für die Bewertung nicht oder nur teilweiser erbrachter Grundleistungen auf die Steinfort-Tabelle oder andere Bewertungstabellen als Orientierungshilfe zurückgegriffen werden.

  • OLG Naumburg, 14.03.2008 - 10 U 64/07

    Rechtliche Einordnung von Projektsteuerungsverträgen

    Soweit das beklagte Land die Unvollständigkeit der Leistungserbringung der Klägerin bezogen auf das Kosten-, Vertrags-, Qualitäts- und Belastungsmanagement rügt, wäre es Sache des beklagten Landes gewesen, im einzelnen hinreichend substantiiert darzulegen, welche konkreten Arbeitsschritte die Klägerin als Teilerfolge nach dem Vertrag geschuldet hätte, welche nicht erbracht worden sind und wie dieses Versäumnis konkret zu bewerten ist (vgl. OLG Celle BauR 2006, 1161/1162; Pastor in Werner/Pastor, Der Bauprozess, 12. Aufl., Rdn. 1670).
  • OLG Celle, 28.09.2006 - 14 U 201/05

    Vereinbarung einer Kostenobergrenze in einem Architektenvertrag; Rechtsfolgen des

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BauR 2005, 588 ), der sich der Senat angeschlossen hat (IBR 2005, 493 und OLG-Report Celle 2005, 712), kann für die Bewertung nicht oder nur teilweise erbrachter Grundleistungen auf die Steinfort-Tabelle oder andere Bewertungstabellen als Orientierungshilfe zurückgegriffen werden.
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