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   VGH Bayern, 13.04.2006 - 1 N 04.3519   

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VGH Bayern, 13.04.2006 - 1 N 04.3519 (https://dejure.org/2006,4221)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.04.2006 - 1 N 04.3519 (https://dejure.org/2006,4221)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. April 2006 - 1 N 04.3519 (https://dejure.org/2006,4221)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit eines Bebauungsplans; Einstufung eines gemischt genutzten Gebäudes als Wohngebäude; Festsetzung der zulässigen Grundfläche; Festsetzung der zulässigen Zahl von Wohnungen in einem Wohngebäude; Beachtung des Erforderlichkeitsgrundsatzes bei Festsetzungen der ...

  • Judicialis

    BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 1; ; BauGB § ... 9 Abs. 1 Nr. 2; ; BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 6; ; BauGB 1997 § 1 Abs. 3; ; BauGB 1997 § 1 Abs. 6; ; BauGB 1997 § 214 Abs. 3; ; BauNVO § 16 Abs. 2 Nr. 1 Alternative 2; ; BauNVO § 23

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht - Festsetzung der höchstzulässigen Zahl von Wohnungen in Wohngebäuden; Wohngebäude; Festsetzung des Maßes der baulichen Nutzung; zulässige Grundfläche; Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen; ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gemischt genutztes Gebäude = Wohngebäude?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 79
  • BauR 2006, 2012
  • ZfBR 2006, 693
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 08.10.1998 - 4 C 1.97

    Bebauungsplan; Festsetzung der Wohnungszahl; höchstzulässige Zahl der Wohnungen

    Auszug aus VGH Bayern, 13.04.2006 - 1 N 04.3519
    Dieser Gesetzeszweck rechtfertigt es, ein Gebäude schon dann als Wohngebäude im Sinn von § 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB anzusehen, wenn es auch dem Wohnen dient und wenn die Wohnnutzung im Verhältnis zu den anderen Nutzungen nicht nur von untergeordneter Bedeutung ist (vgl. BVerwG vom 8.10.1998 BVerwGE 107, 256 = NVwZ 1999, 415 und Gierke in Brügelmann, Baugesetzbuch, Stand September 2005, § 9 RdNr. 167).
  • BVerwG, 18.03.2004 - 4 CN 4.03

    Bebauungsplan; Straßenplanung; planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan;

    Auszug aus VGH Bayern, 13.04.2006 - 1 N 04.3519
    Die Bedenken des Antragstellers, dass eine derartige Festsetzung für "gemischt genutzte" Gebäude nicht zulässig sei, betreffen nicht die Ermächtigungsgrundlage, sondern den Erforderlichkeitsgrundsatz des § 1 Abs. 3 BauGB 1997, der nicht nur für die Planung insgesamt, sondern auch für jede einzelne Festsetzung gilt (BVerwG vom 18.3.2004 BVerwGE 120, 239 = NVwZ 2004, 856).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.05.2004 - 10a D 2/02

    Bauleitplanung: Bekanntmachungsverfahren, Städtebauliche Rechtfertigung,

    Auszug aus VGH Bayern, 13.04.2006 - 1 N 04.3519
    Jedenfalls bei den beiden noch aktiven landwirtschaftlichen Betrieben verstoßen diese Regelungen gegen § 1 Abs. 3 BauGB, weil sie nicht geeignet sind, ein Hauptziel der Planung zu erreichen (OVG NW vom 14.5.2004 NVwZ-RR 2005, 7).
  • VGH Bayern, 10.08.2006 - 1 N 04.1371

    Anfechtung von zwei inhaltsgleichen Fassungen eines Bebauungsplans;

    Eine Festsetzung nur für die "Hauptanlagen" - und nicht auch für die nach § 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO mitzurechnenden "Nebenanlagen" - ist nicht von der Ermächtigungsgrundlage gedeckt (wie Urteil vom 13.4.2006 - 1 N 04.3519).

    Der Senat hat zur Reichweite dieser Vorschriften im Normenkontrollurteil vom 13. April 2006 (1 N 04.3519) Folgendes ausgeführt:.

  • VG München, 14.06.2012 - M 11 K 11.5045

    Beseitigungsanordnung für Balkone und Terrassen; mehrdeutige Festsetzung der

    Die zulässige Grundflächengröße muss für alle Anlagen, die bei der Ermittlung der Grundfläche mitzurechnen sind, festgesetzt werden; eine Festsetzung nur für die "Hauptanlagen", nicht jedoch auch für die nach § 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO mitzurechnenden "Nebenanlagen", ist nicht von der Ermächtigungsgrundlage des § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 16 Abs. 2 Nr. 1, § 19 BauNVO gedeckt (BayVGH vom 10.8.2006 NVwZ-RR 2007, 447; vom 13.4.2006 ZfBR 2006, 693).

    Diese Berechnung würde zwar den Vorgaben des § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO entsprechen; eine Anwendbarkeit dieser Anrechnungsvorschrift setzt jedoch gerade voraus, dass zunächst die zulässige Grundfläche als "Summenmaß" aller baulicher Anlagen, die das Maß der baulichen Nutzung bestimmen, festgesetzt wurde (BayVGH vom 13.4.2006 ZfBR 2006, 693).

  • OVG Saarland, 12.03.2009 - 2 C 312/08

    Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung im einfachen Bebauungsplan

    (vgl. Stüer, Der Bebauungsplan, 3. Auflage 2006, RNr. 333, VGH München, Urteil vom 13.4.2006 - 1 N 04.3519 -, BauR 2006, 2012, Knaup/Stange, BauNVO, 8. Auflage 1997, § 19 Anm. 1) § 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO 1990 bezieht sich ausdrücklich auf die "Grundfläche" und daher auch auf den nicht relativen Gegenstand dieser Variante der vorgesehenen Maßfestsetzungen.

    (vgl. VGH München, Urteile vom 13.4.2006 - 1 N 04.3519 -, BauR 2006, 2012, vom 10.8.2006 - 1 N 04.1371, 1 N 05.903 und 1 N 05.661 -, BRS 70 Nr. 83) Im Bebauungsplan "H." findet sich auch keine Begründung für die Nichtanwendung des § 19 Abs. 4 BauNVO 1990.

  • VGH Bayern, 22.09.2015 - 1 B 14.1652

    Die Inzidentprüfung eines Bebauungsplans im Rahmen einer gegen eine

    1.2.1 Der Senat hat zur Reichweite dieser Vorschriften in seinem Normenkontrollurteil vom 13. April 2006 - 1 N 04.3519 - Folgendes ausgeführt:.
  • VGH Bayern, 14.05.2021 - 1 B 19.2111

    Anordnung der Beseitigung eines neu errichteten Gebäudes

    Danach sind im Interesse der Reduzierung der Bodenversiegelung nicht nur die Flächen der Hauptbaukörper, sondern auch von im Einzelnen in § 19 Abs. 4 BauNVO beschriebenen Nebenanlagen einschließlich der Zufahrten und Wege für das Maß der Grundfläche zu berücksichtigen (vgl. BayVGH, U.v. 23.7.2019 - 1 N 16.2190 - juris Rn. 17; U.v. 22.9.2015 - 1 B 14.1652 - NVwZ-RR 2016, 135; U.v. 20.10.2009 - 1 N 06.1545 - juris Rn. 33; U.v. 13.4.2006 - 1 N 04.3519 - BayVBl 2007, 627; U.v. 10.8.2006 - 1 N 04.1371 u.a. - NVwZ-RR 2007, 447).
  • OVG Hamburg, 17.06.2010 - 2 E 7/07

    Verkündung von Bebauungsplänen in Hamburg; rechtswidriger Hinweis auf Frist für

    Dieses Ergebnis lässt sich nur dadurch vermeiden, dass die Größe der zulässigen Grundflächen als das Summenmaß aller beim Maß der baulichen Nutzung zu Buche schlagenden baulichen Anlagen begriffen wird, das dann aber seinerseits einen Bezugsrahmen, nämlich das Baugrundstück braucht (vgl. VGH München, Urt. v. 10.8.2006, ZfBR 2007, 348 und v. 13.4.2006, ZfBR 2006, 693; Ziegler in: Brügelmann, BauGB, Stand Januar 2010, Bd. VI, § 16 BauNVO Rn. 25; Fickert/Fieseler, BauNVO, 11. Aufl. 2008, § 16 Rn. 27, der sowohl eine auf die Summe aller baulichen Anlagen auf einem Baugrundstück bezogene Festsetzung als auch eine auf die einzelne bauliche Anlage bezogene Festsetzung für zulässig hält; vgl. ferner OVG Münster, Urt. v. 7.9.2001, BauR 2002, 913, 915).

    Nur auf diese Weise ist im Übrigen gewährleistet, dass die Vorschrift des § 19 Abs. 4 BauNVO über die Anrechnung von Garagen, Stellplätzen, Zufahrten, Nebenanlagen und unterirdischen Anlagen auf die Grundflächen vollzogen werden kann, die ein Kernstück der durch die Baunutzungsverordnung 1990 neu gefassten Regelungen zum Maß der baulichen Nutzung bildet (vgl. VGH München, Urt. v. 13.4.2006, a.a.O.; Ziegler, a.a.O., § 16 Rn. 25).

  • VGH Bayern, 04.04.2006 - 1 N 04.1661

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan; Beschränkung der Verkaufsfläche von

    Dieser Gesetzeszweck rechtfertigt es, ein Gebäude schon dann als Wohngebäude im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB anzusehen, wenn es auch dem Wohnen dient und wenn die Wohnnutzung im Verhältnis zu den anderen Nutzungen nicht nur von untergeordneter Bedeutung ist (Urteil des Senats vom 13.4 2006 Az. 1 N 04.3519; ähnlich Löhr in Battis/ Krautzberger/Löhr, BauGB, 9. Aufl 2005, § 9 RdNr. 29; vgl. auch BVerwG vom 8.10.1998 BVerwGE 107, 256/259 = NVwZ 1999, 415 und Gierke in Brügelmann, Baugesetzbuch, Stand September 2005, § 9 RdNr. 167).
  • OVG Sachsen, 20.03.2007 - 1 D 20/04

    Ausfertigung; Private Grünfläche; Bauland; Anzahl der Wohnungen; Einliegerwohnung

    Hinzu kommt, dass sich das Summenmaß der festgesetzten überbaubaren Fläche nur auf zu errichtende Hauptgebäude bezieht und Nebengebäude nicht einbezieht (vgl. in diesem Zusammenhang BayVGH, Urt. v. 13.4.2006, NVwZ-RR 2007, 79).
  • OVG Niedersachsen, 26.01.2012 - 1 ME 226/11

    Gesondertes Genehmigungsverfahren für einzelne Prüfungen ohne Verstoß gegen das

    In einem Gemeindenachbarstreit hat er im Hinblick auf die Prognose zum Kaufkraftabfluss ausgeführt (Beschl. v. 30.11.2005 - 1 ME 172/05 -, NVwZ-RR 2007, 79):.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.11.2019 - 3 K 489/15

    Bauplanungsrecht -Ferienwohnungen im allgemeinem Wohngebiet

    Im Übrigen liegt ein Wohngebäude im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB bereits dann vor, wenn das Gebäude auch dem Wohnen dient und die Wohnnutzung im Verhältnis zu den anderen Nutzungen nicht nur von untergeordneter Bedeutung ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 08.10.1998 - 4 C 1.97 - juris, Rn. 16; VGH München, Urt. v. 13.04.2006 - 1 N 04.3519 - juris Rn. 16; Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand: Aug. 2019, § 9 Rn. 69).
  • VG München, 16.02.2016 - M 1 K 15.3533

    Nutzungsänderung gewerblich genutzter Räume in Wohnnutzung im Mischgebiet bei

  • VGH Bayern, 10.08.2006 - 1 N 06.661

    Anfechtung von zwei inhaltsgleichen Fassungen eines Bebauungsplans;

  • VGH Bayern, 10.08.2006 - 1 N 05.903

    Anfechtung von zwei inhaltsgleichen Fassungen eines Bebauungsplans;

  • VGH Bayern, 12.07.2010 - 15 ZB 09.3214

    Bauvorhaben im Wochenendhausgebiet; Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans

  • VGH Bayern, 22.01.2018 - 1 ZB 16.1635

    Inzidentprüfung eines Bebauungsplans

  • VG Augsburg, 15.10.2009 - Au 5 K 07.1476

    Wochenendhaus; Bebauungsplan; Frist für Mängelrüge verstrichen; Bebauungsplan

  • VGH Bayern, 19.11.2021 - 1 N 19.1748

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan

  • VGH Bayern, 12.03.2018 - 1 ZB 16.1144

    Beschränkung der zulässigen Zahl der Wohneinheiten in gemischt genutzten Gebäuden

  • VGH Bayern, 14.04.2008 - 1 N 05.1068

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan; Abwägungsgebot; Berücksichtigung der

  • VG München, 12.02.2015 - M 11 K 13.5147

    Festsetzung der zulässigen Grundfläche; Nebenanlage; Beseitigungsanordnung

  • VG Ansbach, 07.12.2011 - AN 18 K 11.01530

    Baurecht; Beschränkung der Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden; Befreiungsgründe

  • VG München, 26.09.2008 - M 8 SN 08.4452

    Summarische Inzidentprüfung eines Bebauungsplans im Verfahren gemäß § 80a Abs. 3

  • VG München, 14.12.2020 - M 1 K 19.3929

    Erfolglose (Untätigkeits-)Klage auf Baugenehmigung wegen bestehender

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