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   OLG Naumburg, 29.05.2006 - 1 U 27/06   

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https://dejure.org/2006,3837
OLG Naumburg, 29.05.2006 - 1 U 27/06 (https://dejure.org/2006,3837)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 29.05.2006 - 1 U 27/06 (https://dejure.org/2006,3837)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 29. Mai 2006 - 1 U 27/06 (https://dejure.org/2006,3837)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Isolierter Bauüberwachungsvertrag als Werkvertrag; Antrag auf Schadenersatz wegen mangelnder Überwachung der Ausführung von Bauarbeiten an einem Einfamilienhaus; Inhalt der Leistungsschuld eines Architekten; Steigerung der Überwachungspflichten des bauüberwachenden ...

  • Judicialis

    BGB § 249; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 280 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 280 Abs. 2; ; BGB § 634 Nr. 4; ; BGB § 636; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; HOAI § 15; ; HOAI § 15 Abs. 2 Nr. 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Der isolierte Bauüberwachungsvertrag ist ein Werkvertrag - Überwachungspflichten des Architekten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauüberwachung: Architekt muss alles Zumutbare tun!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Architektenhaftung bei Überwachung einer dem Architekten unbekannten Firma

  • baurechtsexperte.de (Kurzinformation)

    Gesteigerte Überwachungspflichten des Architekten

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Welche Anforderungen sind an den isolierten Bauüberwachungsvertrag zu stellen? (IBR 2006, 574)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1315
  • NZBau 2007, 453
  • BauR 2006, 2089
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Frankfurt, 31.03.2016 - 6 U 36/15

    Überzahlung des Unternehmers als unmittelbare Vermögenseinbuße des Auftraggebers

    Wenn sich der anspruchsbegründende Sachverhalt im Zeitpunkt der Klage noch in der Fortentwicklung befindet, z. B. weil die Schadensentwicklung noch nicht abgeschlossen ist, so ist die Feststellungsklage insgesamt zulässig, selbst wenn der Anspruch bereits teilweise beziffert werden kann (vgl. Zöller-Greger, ZPO, 31. Aufl., Rn 7 a zu § 256 m. w. N.; OLG Naumburg BauR 2006, 2089, Tz. 55 bei juris).
  • OLG München, 22.03.2016 - 9 U 2091/15

    Haftungsreduzierung - Rückabtretung der Mängel- und Gewährleistungsansprüche im

    Erkennt der Architekt die unzureichende Eignung eines Unternehmens, so steigert dies seine Überwachungspflichten (vgl. OLG Naumburg NJW-RR 2006, 1315).

    Zwar kann eine Haftungsbegrenzung in Betracht kommen, wenn dem Bauherrn bei einem unverzüglichen Mängelhinweis und Aufforderung zur Nachbesserung eine Mängelbeseitigung nicht mehr möglich gewesen wäre (vgl. OLG Naumburg, NJW-RR 2006, 1315).

  • OLG Hamm, 20.12.2013 - 12 U 79/13

    Haftung der Partner einer Architekten-Partnerschaftsgesellschaft wegen

    Einen derartigen Erfolg schuldet der mit der Objektüberwachung betraute Architekt, der durch zahllose Einzelleistungen dafür zu sorgen hat, dass das Bauwerk plangerecht und frei von Mängeln entsteht (vgl. BGH NJW 1982, 438, Tz. 22 ff.; NJW 2002, 749, Tz. 21; OLG Naumburg BauR 2006, 2089, Tz. 26).
  • OLG Hamm, 06.03.2013 - 12 U 122/12

    Umfang der Bauüberwachungspflicht des Architekten; Überwachung der Beseitigung

    Einen derartigen Erfolg schuldet der mit der Planung und Bauaufsicht betraute Architekt, der durch zahllose Einzelleistungen dafür zu sorgen hat, dass das Bauwerk plangerecht und frei von Mängeln entsteht (vgl. BGH NJW 1982, 438, juris Tz. 22 ff.; NJW 2002, 749, juris Tz. 21; OLG Naumburg BauR 2006, 2089, juris Tz. 26).
  • OLG Düsseldorf, 21.12.2012 - 23 U 18/12

    Auch einfache Arbeiten sind zu überwachen!

    Auch wenn der Bauherr selbst einen wenig sachkundigen Unternehmer oder einen Unternehmer, dessen Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit vom Architekten nicht beurteilt werden kann, beauftragt, so hat der Architekt einen besonderen Anlass ("Signal"), dessen Arbeiten sorgsam zu überwachen, vor allem zu Beginn der Arbeiten (vgl. Werner/Pastor, a.a.O., Rn 2017/2020 mwN in Fn 328/329; Kniffka/Koeble, a.a.O., 12. Teil, Rn 426 mwN in Fn 928/929; OLG Naumburg, Urteil vom 29.05.1996, 1 U 27/06, NJW-RR 2006, 1315).
  • LG Würzburg, 04.05.2018 - 64 O 2504/14

    Schadensersatz wegen mangelhafter Architektenleistungen

    Deren Ziel ist neben der Gewährleistung eines reibungslosen Bauablaufs auch die laufende Kontrolle der Bauausführung, Der Architekt schuldet werkvertraglich die Überprüfung der Leistungen des ausführenden Unternehmens auf Vertragsgerechtigkeit und die entsprechende Information des Bauherrn, vgl. Pott/Dahlhoff/Kniffka/Rath, HOAI (2006), Teil VII, § 55 Rn. 79. Er hat dabei im Rahmen seiner Beauftragung alle Tätigkeiten zu erbringen, die zur Gewährleistung der mangelfreien Leistungsausführung erforderlich sind und ihm zumutbar sind, vgl. OLG Naumburg, NJW-RR 2006, 1315, 1316.
  • OLG Hamm, 25.06.2019 - 21 U 21/17

    Bauherr wird "erpresst": Rechnungsprüfungsfehler rächt sich nicht!

    Der Geschädigte kann aber auch bezüglich des bereits bezifferbaren Teils des Schadens Leistungsklage und im Übrigen Feststellungsklage erheben (vgl. BGH, NJW 1984, 1552, 1554; OLG Naumburg, BeckRS 2006, 9053; OLG Frankfurt a.M., a.a.O., beck-online; Zöller/ Greger , ZPO, 32. Aufl., § 256, Rn. 7a).
  • OLG Frankfurt, 29.04.2009 - 4 U 149/08

    Bauvertrag: Reichweite der Bauüberwachungspflicht bei gefahrträchtigen kritischen

    Das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien stellt sich als Werkvertrag dar; dies gilt auch hinsichtlich der Bauüberwachung, die allgemein als Hauptleistungsverpflichtung aus dem Werkvertrag angesehen wird (OLG Naumburg BauR 2006, 2089).
  • LG Siegen, 11.12.2023 - 5 O 124/21

    Auch renommierte Fachunternehmer sind zu überwachen!

    Er hat dabei im Rahmen seiner Beauftragung alle Tätigkeiten zu erbringen, die zur Gewährleistung der mangelfreien Leistungsausführung erforderlich sind und ihm zumutbar sind (vgl. OLG Naumburg, NJW-RR 2006, 1315, 1316).
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