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   OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2006 - 4 L 281/05   

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OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2006 - 4 L 281/05 (https://dejure.org/2006,18783)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23.03.2006 - 4 L 281/05 (https://dejure.org/2006,18783)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23. März 2006 - 4 L 281/05 (https://dejure.org/2006,18783)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    KAG LSA § 6c II; ; KAG LSA § 6c II 1; ; BauNVO § 3; ; BauNVO § 3 IV

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnen dauerhafter Aufenthalt alter Menschen im Wohnheim

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zur Einstufung eines mit einem Alten- und Pflegeheim bebauten Grundstücks als übergroßes Wohngrundstück i.S.d. § 6c Abs. 2 KAG LSA

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Möglichkeit der (deklaratorisch wirkenden) Teileinstellung des Verfahrens und Nachholung der Kostenentscheidung durch das Rechtsmittelgericht im Falle der teilweisen Rücknahme der Klage; Abgrenzung des Wohnens von anderen Nutzungsformen im Rahmen des § 6c Abs. 2 S. 1 ...

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zur Einstufung eines mit einem Alten- und Pflegeheim bebauten Grundstücks als übergroßes Wohngrundstück i.S.d. § 6c Abs. 2 KAG LSA

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2006, 2107 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.05.2003 - 1 L 498/02

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu Beiträgen für den Anschluss an eine zentrale

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2006 - 4 L 281/05
    Das Wohnen in diesem Sinne wird u.a. durch die Merkmale des Ausruhens, der Feierabend- und Wochenendbeschäftigung, aber auch des aktiven Kräftesammelns ausgefüllt (so OVG LSA, Urt. v. 6. Mai 2003 - 1 L 498/02 - vgl. auch Fickert/Fieseler, BauNVO 10. A., § 3 Rdnr. 1).

    Der Zweck der Regelung, die im Anschluss- und Ausbaubeitragsrecht gleichermaßen Anwendung findet, besteht darin, der Erfahrungstatsache Rechnung zu tragen, dass das Maß, in dem einem Grundstück ein Vorteil i.S.d. § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA entsteht, ab einer bestimmten Grundstücksgröße nicht mehr proportional zur Grundstücksfläche zunimmt (vgl. OVG LSA, Urteile v. 6. Dezember 2001 - 1 L 321/01 - und v. 6. Mai 2003 - 1 L 498/02 - zum Anschlussbeitragsrecht; vgl. auch Kirchmer/Schmidt/Haack, KAG LSA 2. A., § 6c S. 355 f.).

    Dass im Gesetzgebungsverfahren vor allem bestimmte Konstellationen, nämlich Grundstücksstrukturen in ländlichen Gebieten mit großen Grundstücksflächen und im Verhältnis dazu geringem Maß an Bebauung, als Anwendungsfall des § 6c Abs. 2 KAG LSA angesehen worden waren (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 6. Mai 2003 - 1 L 498/02 -), hat insoweit keine besondere Bedeutung.

    Es handelt sich dabei um eine Abweichung von der zwingenden Regelung des § 6c Abs. 2 Satz 1 KAG LSA, so dass die Bestimmung nichtig ist (vgl. auch OVG LSA, Urt. v. 6. Mai 2003 - 1 L 498/02 -).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.11.2004 - 2 M 337/04

    "Gewerbe-"Zuschlag bei Altenpflegeheim gerechtfertigt

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2006 - 4 L 281/05
    Der zum Straßenausbaubeitragsrecht ergangene Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt vom 19. November 2004 (- 2 M 337/04 -) stehe dem nicht entgegen.

    Der zum (Straßen)Ausbaubeitragsrecht ergangenen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt vom 19. November 2004 (- 2 M 337/04 -) lässt sich nicht entnehmen, dass Altenpflegeheime zur Unterbringung alter Menschen dienten und keine Wohngebäude seien.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.12.2001 - 1 L 321/01
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2006 - 4 L 281/05
    Im Gegensatz zur Auffassung des Beklagten handelte es sich bei dem mit einem Alten- und Pflegeheim bebauten Grundstück des Klägers im maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (vgl. OVG LSA, Urt. v. 6. Dezember 2001 - 1 L 321/01 -) um ein übergroßes Wohngrundstück i.S.d. §§ 6c Abs. 2 Satz 1 KAG LSA, 11 Abs. 1 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes H-Stadt v. 11. Dezember 2002 - BGS -, das nur begrenzt für die Beitragserhebung heranzuziehen war.

    Der Zweck der Regelung, die im Anschluss- und Ausbaubeitragsrecht gleichermaßen Anwendung findet, besteht darin, der Erfahrungstatsache Rechnung zu tragen, dass das Maß, in dem einem Grundstück ein Vorteil i.S.d. § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA entsteht, ab einer bestimmten Grundstücksgröße nicht mehr proportional zur Grundstücksfläche zunimmt (vgl. OVG LSA, Urteile v. 6. Dezember 2001 - 1 L 321/01 - und v. 6. Mai 2003 - 1 L 498/02 - zum Anschlussbeitragsrecht; vgl. auch Kirchmer/Schmidt/Haack, KAG LSA 2. A., § 6c S. 355 f.).

  • BFH, 30.09.2003 - IX R 7/03

    Degressive AfA für Altenwohn- und Pflegeheime

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2006 - 4 L 281/05
    Dass in anderen Rechtsgebieten, z.B. dem Einkommenssteuerrecht (vgl. BFH, Urt. v. 30. September 2003 - IX R 7/03 -, zit. nach JURIS), eine abweichende Auslegung des Begriffes der Wohnnutzung gilt, ist auf die unterschiedliche Zweckbestimmung der heranzuziehenden Normen sowie der Besonderheiten in diesen Rechtsgebieten zurückzuführen und steht daher dem hier gefundenen Ergebnis nicht entgegen.
  • OVG Niedersachsen, 21.08.2002 - 1 LB 140/02

    Zulässigkeit der Errichtung eines Wohnheims für altersverwirrte Menschen in einem

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2006 - 4 L 281/05
    Grundlegende Voraussetzung dafür ist aber, dass das jeweilige Heim auf die medizinische Erkennung und auf die Rehabilitierung zielende Behandlung von Patienten unter dauerhafter ärztlicher Leitung und Aufsicht ausgerichtet ist (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 27. April 2004 - 2 Bs 108/04 -, NVwZ-RR 2005, 396 m.w.N.; OVG Niedersachsen, Urt. v. 21. August 2002 - 1 LB 140/02 -, zit. nach JURIS m.w.N.; vgl. auch König/Roeser/Stock, BauNVO 2. A., § 3 Rdnr. 4, 23, 30; Gelzer/Bracher/Reidt, Bauplanungsrecht 6. A., Rdnr. 1455 i.V.m. Rdnr. 1447; Boeddinghaus, BauNVO 5. A., § 3 Rdnr. 6; Jäde/Dirnberger/Weiss, BauGB BauNVO 3. A., § 3 Rdnr. 12; vgl. weiter VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 27. Juli 2001 - 5 S 1093/00 -, zit. nach JURIS).
  • BVerwG, 25.03.1996 - 4 B 302.95

    Bauplanungsrecht: "Wohnnutzung" bei Nutzung eines Hauses durch Wohngruppe eines

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2006 - 4 L 281/05
    b) Darüber hinaus diente das Grundstück nach Auffassung des Senats auch dann i.S.d §§ 11 Abs. 1 Satz 1 BGS, 6c Abs. 2 Satz 1 KAG LSA nach seiner tatsächlichen Nutzung vorwiegend Wohnzwecken, falls man mit dem Beklagten nicht auf § 3 Abs. 4 BauNVO zurückgreift, sondern - ausgehend von den Umständen des Einzelfalls - auf die Kriterien zur Prüfung einer Wohnnutzung in einem Pflegeheim nach der vor der BauNVO 1990 geltenden Rechtslage (eine auf Dauer angelegte Häuslichkeit, Eigengestaltung der Haushaltsführung und des häuslichen Wirkungskreises sowie Freiwilligkeit des Aufenthalts) abstellt und darauf, ob - trotz der Betreuung und Pflege - noch die für das "Wohnen" konstituierenden Merkmale erfüllt sind (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 25. März 1996 - 4 B 302.95 -, DÖV 1996, 746 f.; Fickert/Fieseler, a.a.O., § 3 Rdnr. 1).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.11.2004 - 2 M 561/04

    Zur Bestimmung "übergroßer Grundstücke"

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2006 - 4 L 281/05
    Weil § 6c Abs. 2 KAG LSA daher als Billigkeitsregelung (vgl. OVG LSA, Beschlüsse v. 27. Juli 2000 - 1 M 188/00 - und v. 25. November 2004 - 2 M 561/04 -) grundsätzlich die Wohnnutzung privilegieren soll und in pauschalierender Weise zwischen dieser Nutzung und den anderen Nutzungsarten differenziert, ist es geboten, an die bau(planungs)rechtliche Einstufung dieser Nutzungsarten anzuknüpfen.
  • OVG Hamburg, 27.04.2004 - 2 Bs 108/04

    Ist vollstationäres Altenheim ein Wohngebäude?

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2006 - 4 L 281/05
    Grundlegende Voraussetzung dafür ist aber, dass das jeweilige Heim auf die medizinische Erkennung und auf die Rehabilitierung zielende Behandlung von Patienten unter dauerhafter ärztlicher Leitung und Aufsicht ausgerichtet ist (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 27. April 2004 - 2 Bs 108/04 -, NVwZ-RR 2005, 396 m.w.N.; OVG Niedersachsen, Urt. v. 21. August 2002 - 1 LB 140/02 -, zit. nach JURIS m.w.N.; vgl. auch König/Roeser/Stock, BauNVO 2. A., § 3 Rdnr. 4, 23, 30; Gelzer/Bracher/Reidt, Bauplanungsrecht 6. A., Rdnr. 1455 i.V.m. Rdnr. 1447; Boeddinghaus, BauNVO 5. A., § 3 Rdnr. 6; Jäde/Dirnberger/Weiss, BauGB BauNVO 3. A., § 3 Rdnr. 12; vgl. weiter VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 27. Juli 2001 - 5 S 1093/00 -, zit. nach JURIS).
  • BVerwG, 13.05.2002 - 4 B 86.01

    Gebot der Rücksichtnahme; Anspruch auf Gebietserhaltung; Gebietsverträglichkeit;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2006 - 4 L 281/05
    Auch Pflegeheime, die als "Langzeitkrankenhäuser" der Unterbringung hochgradig pflegebedürftiger alter Menschen dienen, sind danach der Wohnnutzung zuzurechnen, wenn keine dauerhafte ärztliche Leitung und Aufsicht vorhanden ist (vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 13. Mai 2002 - 4 B 86.01 -, NVwZ 2002, 1384: "wohnähnliche Nutzung"; a.M. wohl Fickert/Fieseler, a.a.O., Rdnr. 11.7, 20.2; Knaup/Stange, BauNVO 8. A., § 2 Rdnr. 60, § 3 Rdnr. 21).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.07.2001 - 5 S 1093/00

    Seniorenpflegeheim in Gewerbegebiet

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2006 - 4 L 281/05
    Grundlegende Voraussetzung dafür ist aber, dass das jeweilige Heim auf die medizinische Erkennung und auf die Rehabilitierung zielende Behandlung von Patienten unter dauerhafter ärztlicher Leitung und Aufsicht ausgerichtet ist (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 27. April 2004 - 2 Bs 108/04 -, NVwZ-RR 2005, 396 m.w.N.; OVG Niedersachsen, Urt. v. 21. August 2002 - 1 LB 140/02 -, zit. nach JURIS m.w.N.; vgl. auch König/Roeser/Stock, BauNVO 2. A., § 3 Rdnr. 4, 23, 30; Gelzer/Bracher/Reidt, Bauplanungsrecht 6. A., Rdnr. 1455 i.V.m. Rdnr. 1447; Boeddinghaus, BauNVO 5. A., § 3 Rdnr. 6; Jäde/Dirnberger/Weiss, BauGB BauNVO 3. A., § 3 Rdnr. 12; vgl. weiter VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 27. Juli 2001 - 5 S 1093/00 -, zit. nach JURIS).
  • VGH Hessen, 31.10.1974 - VII OE 45/74
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.07.2009 - 4 L 345/08

    Billigkeit; Grundstück; Nutzung; Nutzung, tatsächliche; Übergroß; Wohngrundstück;

    Im Gegensatz zur Auffassung des Beklagten handelte es sich bei dem streitbefangenen Grundstück zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 21. Juli 2008 - 4 M 255/07 - Beschl. v. 23. November 2007 - 4 L 273/07 - Urt. v. 23. März 2006 - 4 L 281/05 -, jeweils zit. nach JURIS m.w.N.) um ein übergroßes Wohngrundstück i.S.d. § 6c Abs. 2 Satz 1 i.d.F. des Gesetzes vom 18. November 2005 - KAG LSA 2005 - i.V.m. § 11 Abs. 1 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Abwasserbeseitigung des Beklagten vom 21. Mai 2001 i.d.F. der 2. Änderungssatzung vom 15. Juni 2005 - ABS 2001 -.

    Aus dem Begriff "vorwiegend" ergibt sich zunächst, dass die Nutzung zu Wohnzwecken überwiegen muss (OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 23. März 2006 - 4 L 281/05 -, zit. nach JURIS; vgl. auch Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeitragsrecht, 8. A., § 39 Rdnr. 15).

    Weiterhin ist im Rahmen des § 6c Abs. 2 Satz 1 KAG LSA 2005 zur Abgrenzung des Wohnens ("Wohnzwecken") von anderen Nutzungsformen auf das Bau(planungs)recht abzustellen; u. a. sind die einschlägigen Regelungen der Baunutzungsverordnung heranzuziehen (OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 23. März 2006, a.a.O.; vgl. hierzu auch BVerwG, Beschl. v. 28. März 2007 - 10 B 43/06 -, zit. nach JURIS).

    § 6c Abs. 2 KAG LSA soll daher als Billigkeitsregelung grundsätzlich die Wohnnutzung privilegieren und differenziert in pauschalierender Weise zwischen dieser Nutzung und den anderen Nutzungsarten (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 23. März 2006, a.a.O.; Urt. v. 6. Mai 2003 - 1 L 498/02 -, zit. nach JURIS; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 28. März 2007, a.a.O.).

    Der Regelungsgehalt des Merkmals "tatsächliche Nutzung" besteht vielmehr darin, dass eine Abgrenzung zu dem Begriff der "zulässigen Nutzung" erreicht wird und daher geprüft werden muss, ob die tatsächliche Nutzung mit der bau(planungs)rechtlichen Einordnung des Grundstücks bzw. der darauf errichteten Gebäude übereinstimmt (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 23. März 2006, a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.10.2017 - 4 L 88/16

    Wiederholungswahl des Stadtrates der Hansestadt Stendal gültig

    Das Wohnen in diesem Sinne wird u. a. durch die Merkmale des Ausruhens, der Feierabend- und Wochenendbeschäftigung, aber auch des aktiven Kräftesammelns ausgefüllt (vgl. OVG LSA, Urteil vom 23. März 2006 - 4 L 281/05 -, juris, Rn. 27).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2010 - 4 L 219/09

    Heranziehung zu Beiträgen für die Herstellung einer zentralen

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass § 6c Abs. 2 KAG LSA eine reine Billigkeitsvorschrift ist, bei deren Anwendung nicht auf den Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflichten, sondern - wie im Übrigen bei allen abgabenrechtlichen Billigkeitsmaßnahmen auch - auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung abzustellen ist (vgl. OVG LSA, Urt. v. 29.07.2009 - 4 L 345/08 - Beschl. v. 21.07.2008 - 4 M 255/07 - Beschl. v. 23.11.2007 - 4 L 273/07 - Urt. v. 23.03.2006 - 4 L 281/05 - Urt. v. 06.12.2001 - 1 L 321/01 -, alle zit. nach juris; Klausing, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rdnr. 1068h).
  • VG Magdeburg, 26.11.2020 - 9 A 334/19

    Gewässerunterhaltungsumlage

    Wird ein vom Gesetzgeber verwendeter Begriff in der Rechtsordnung nicht einheitlich verstanden und lassen sich - wie hier - auch der Gesetzesbegründung keine hinreichenden Anhaltspunkte für dessen Auslegung entnehmen (vgl. LT-Drs. 6/1423, S. 849), ist er so auszulegen, wie es der Regelungsgegenstand und -zweck, in dem er Verwendung gefunden hat, am ehesten gerecht wird (vgl. OVG LSA, U. v. 23.03.2006 - 4 L 281/05 -, juris, zum Begriff "Wohnen").
  • VG Magdeburg, 13.12.2012 - 9 A 251/11

    Erlass von Anschlussbeiträgen

    Daran anknüpfend sollte der Erfahrungstatsache Rechnung getragen werden, dass bei dieser Nutzungsart ab einer bestimmten Grundstücksgröße der Vorteil nicht mehr proportional zur Grundstücksfläche steigt, was bei anderen Nutzungsarten i n d e r R e g e l der Fall sein soll (so ausdrücklich OVG LSA, Urt. v. 23.03.2006, 4 L 281/05, juris).
  • VG Magdeburg, 29.09.2022 - 9 A 100/22

    Wasserrechtliche Erschwernisumlage für Sport-, Freizeit- und Erholungsflächen

    Vielmehr ist er so auszulegen, wie es Sinn und Zweck der Rechtsnormen, in deren Kontext er Verwendung findet, erfordern (vgl. OVG LSA, U. v. 06.05.2003 - 1 L 498/02 - sowie v. 23.03.2006 - 4 L 281/05 -, beide juris, zum Begriff "Wohn-).
  • VG Magdeburg, 22.11.2012 - 9 B 234/12

    Kommunalverfassungsrecht: Eilantrag auf ordnungsgemäße Einladung zu

    Das Wohnen in diesem Sinne wird u. a. durch Merkmale des Ausruhens, der Feierabend- und Wochenendbeschäftigung, aber auch des aktiven Kräftesammelns ausgefüllt (so OVG LSA, Urt. v. 23.03.2006, 4 L 281/05; juris).
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   OVG Sachsen-Anhalt, 11.05.2006 - 2 K 1/05   

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https://dejure.org/2006,13091
OVG Sachsen-Anhalt, 11.05.2006 - 2 K 1/05 (https://dejure.org/2006,13091)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 11.05.2006 - 2 K 1/05 (https://dejure.org/2006,13091)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 11. Mai 2006 - 2 K 1/05 (https://dejure.org/2006,13091)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BauGB § 1 VI; ; BauGB § 10 III; ; BauGB § 12; ; BauGB § 2 IV; ; BauGB § 233 I; ; BauGB § 244 II; ; BauGB § 8 II; ; BauGB § 3; ; BlmSchG § 50; ; BauNVO § 4 I; ; BauNVO § 7 I; ; BauNVO § 11

  • ibr-online

    Konfliktlage durch großflächigen Einzelhandelsbetrieb?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Normenkontrolle eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Standortverzicht auf Grund des Aufeinandertreffens eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs mit einer Wohnnutzung; Umschreibbarkeit von Kerngebieten; Anforderungen an die Antragsbefugnis bei einem Normenkontrollantrag; Ortsübliche Bekanntgabe des Beschlusses des ...

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Normenkontrolle eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes

Papierfundstellen

  • BauR 2006, 2107 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (35)

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.05.2006 - 2 K 1/05
    In diesem Sinne ist das Abwägungsgebot des § 1 Abs. 6 BauGB nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. dazu die grundlegenden Urt. v. 12.12.1969 - BVerwG IV C 105.66 - BVerwGE 34, 301 ff., und v. 05.07.1974 - BVerwG IV C 50.72 -, BVerwGE 45, 309 ff.) zunächst einmal dann verletzt, wenn eine sachgerechte Abwägung überhaupt nicht stattgefunden hat.

    Daraus folgt vor allem der Grundsatz der (angemessenen) räumlichen Trennung sich sonst beeinträchtigender Nutzungen (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.07.1974 - BVerwG 4 C 50.72 -, BVerwGE 45, 309 [327]).

    Es kann nicht grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass ein Sondergebiet für großflächige Einzelhandelsbetriebe (§ 11 Abs. 3 BauNVO) grundsätzlich nicht in unmittelbarer Nachbarschaft eines als allgemeines Wohngebiet zu qualifizierenden Bereichs geplant werden dürfen, weil es sich um unverträgliche Nutzungen handelt, die planungsrechtlich zu vermeiden oder zumindest durch eine Übergangszone voneinander zu trennen wären (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.07.1974 - IV C 50.72 - BVerwGE 45, 309, 328).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.09.1996 - B 2 S 271/96
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.05.2006 - 2 K 1/05
    Sie können in der Innenstadt von Großstädten anders beschaffen sein als in kleineren Städten (Beschl.v.16.09.1996 - B 2 S 271/96 -).

    Kerngebiete i. S. v. § 7 Abs. 1 BauNVO sind indes nicht allgemeingültig umschreibbar: Sie können in der Innenstadt von Großstädten anders beschaffen sein als in kleineren Städten (Beschl. des Sen. v. 16.09.1996 - B 2 S 271/96 -, zit. nach Juris, m. w. N.).

  • BVerwG, 30.04.2004 - 4 CN 1.03

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; abwägungserheblicher Belang; Einbeziehung eines

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.05.2006 - 2 K 1/05
    Erforderlich, aber auch ausreichend für die Antragsbefugnis ist, dass der Antragsteller hinreichend substanziiert Tatsachen vorträgt, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass er durch Festsetzungen eines Bebauungsplans in seinen Rechten verletzt wird (BVerwG, Urt. v. 30.04.2004 - BVerwG 4 CN 1.03 -, NVwZ 2004, 1120; Urt. v. 24.09.1998 - BVerwG 4 CN 2.98 -, BVerwGE 107, 215 [2.]).

    v. 27.08.1997 (BGBl I 2141, ber.: BGBl. 1998 I 137)) - BauGB -, normierten drittschützenden Abwägungsgebots (BVerwG, Urt. v. 30.04.2004, a. a. O.; Urt. v. 24.09.1998, a. a. O.).

  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 NB 26.90

    Flächennutzungspläne

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.05.2006 - 2 K 1/05
    Diese Vermerke haben aber lediglich die Bedeutung eines Hinweises, in dem sie die - widerlegliche - Vermutung begründen, dass die dokumentierten Verfahrensabschnitte vollzogen wurden (vgl. § 418 ZPO; BVerwG, Beschl. v. 16.05.1991 - 4 NB 26/90 -, BVerwGE 88, S. 204/209).

    Die Bekanntmachung muss sich auf einen bestimmten Bebauungsplan beziehen; zu fordern ist, dass sie mittels einer schlagwortartigen Kennzeichnung einen Hinweis auf den räumlichen Geltungsbereich des Plans gibt und dass dieser Hinweis den Plan identifiziert (BVerwG, Beschluss vom 16. Mai 1991 - BVerwG 4 NB 26.90 - BVerwGE 88, 204 , unter Hinweis auf BVerwGE 69, 344 ).

  • BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.05.2006 - 2 K 1/05
    In Betracht kommt nicht nur eine Verletzung des Grundeigentums (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 10.03.1998 - BVerwG4 CN 7.96 -, NVwZ 1998, 732), sondern darüber hinaus auch eine Verletzung des in § 1 Abs. 6 des Baugesetzbuchs i. d. F. d. Bek.

    Dies kann bei Eigentümern von Grundstücken, die innerhalb des Plangebiets liegen, in der Regel nicht ausgeschlossen werden (BVerwG, Urt. v. 10.3.1998 - 4 CN 6/97 - BRS 60 Nr. 44).

  • BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 22.80

    Ausreichende Kennzeichnung des Plangebiets in der Bekanntmachung des Planentwurfs

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.05.2006 - 2 K 1/05
    Wie bereits dargelegt, ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht geklärt, dass an die Schlussbekanntmachung der Satzung geringere Anforderungen zu stellen sind als an die Bekanntmachung im Auslegungsverfahren, von der eine "Anstoßwirkung" ausgehen muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1984 - BVerwG 4 C 22.80 - BVerwGE 69, 344).

    Die Bekanntmachung muss sich auf einen bestimmten Bebauungsplan beziehen; zu fordern ist, dass sie mittels einer schlagwortartigen Kennzeichnung einen Hinweis auf den räumlichen Geltungsbereich des Plans gibt und dass dieser Hinweis den Plan identifiziert (BVerwG, Beschluss vom 16. Mai 1991 - BVerwG 4 NB 26.90 - BVerwGE 88, 204 , unter Hinweis auf BVerwGE 69, 344 ).

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.05.2006 - 2 K 1/05
    Erforderlich, aber auch ausreichend für die Antragsbefugnis ist, dass der Antragsteller hinreichend substanziiert Tatsachen vorträgt, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass er durch Festsetzungen eines Bebauungsplans in seinen Rechten verletzt wird (BVerwG, Urt. v. 30.04.2004 - BVerwG 4 CN 1.03 -, NVwZ 2004, 1120; Urt. v. 24.09.1998 - BVerwG 4 CN 2.98 -, BVerwGE 107, 215 [2.]).

    v. 27.08.1997 (BGBl I 2141, ber.: BGBl. 1998 I 137)) - BauGB -, normierten drittschützenden Abwägungsgebots (BVerwG, Urt. v. 30.04.2004, a. a. O.; Urt. v. 24.09.1998, a. a. O.).

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.05.2006 - 2 K 1/05
    Bei der Bestimmung der näheren Umgebung im Sinne von § 34 Abs. 2 BauGB ist darauf abzustellen, inwieweit sich einerseits ein geplantes Vorhaben auf die Umgebung und andererseits die Umgebung auf das betreffende Baugrundstück prägend auswirken kann (BVerwG, Urt. v. 26.05.1978 - BVerwG 4 C 9.77 -, BVerwGE 55, 369 [380]).
  • OVG Niedersachsen, 02.07.1999 - 1 K 4234/97

    Sondergebiet "Möbelmarkt" neben Wohngebiet;; Lieferzone (Möbelmarkt);

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.05.2006 - 2 K 1/05
    Ein Bedürfnis für eine grundsätzliche räumliche Trennung besteht bei einem Zusammentreffen von allgemeinen Wohngebieten und Gewerbegebieten nicht (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 02.07.1999, - 1 K 4234/97 - BRS 62 Nr. 25, S. 132; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 15.03.1991 - 8 S 1592790 - UPR 1991, S. 356 betr. Dorfgebiet/eingeschriebenes Gewerbegebiet).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.03.1990 - 8 S 3031/89

    Faktisches Gewerbegebiet neben reinem Wohngebiet; Abstandsflächen bei

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.05.2006 - 2 K 1/05
    Daraus folgt wiederum der Grundsatz, nach Möglichkeit nebeneinander nur um eine Immissionsstufe im Sinne der §§ 2 ff. BauNVO und der VDI-Richtlinie 2058 voneinander unterschiedene Baugebiete auszuweisen (vgl. VGH BW Urt. v. 07.03.1990 - 8 S 3031/89 -, UPR 1991, 155 [156]).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.1993 - 8 S 1889/93

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Zeitspanne zwischen Auslegung des

  • BVerwG, 18.09.2003 - 4 CN 3.02

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan; Durchführungsvertrag; Vorhaben; Wohngebiet;

  • BVerwG, 20.04.2000 - 4 B 25.00

    "Sich-Einfügen" eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs in die nähere Umgebung;

  • BVerwG, 10.06.1991 - 4 B 88.91

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels bestehender Divergenz -

  • OVG Berlin, 16.05.2000 - 2 S 1.00

    Gebot der Rücksichtnahme bei Errichtung eines Einkaufszentrums in einem

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.1980 - 3 S 838/80

    Baugenehmigung - vorläufiger Rechtsschutz - telegraphische Beschwerdeeinlegung

  • BVerwG, 05.08.1983 - 4 C 96.79

    Funktionslos-Werden eines Bebauungsplans; Nachbarschützende Funktion des § 15

  • OVG Niedersachsen, 09.11.2000 - 1 K 3742/99

    Allgemeines Wohngebiet; Bebauungsplan; Gemengelage; Gewerbebetrieb;

  • BVerwG, 20.08.1998 - 4 B 79.98

    Bauplanungsrecht; Nachbarschutz, Anspruch auf Gebietserhaltung; Prägung,

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.2003 - 8 C 11016/02

    Baurecht; Bebauungsplan; Abwägung; Abwägungsfehler; Ausgleich; Eingriff;

  • BVerwG, 28.08.2003 - 4 B 74.03

    Eingrenzung der näheren Umgebung im Sinne des § 34 des Baugesetzbuches (BauGB)

  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 25/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 12 Satz 3 BBauG

  • BVerwG, 06.03.1989 - 4 NB 8.89

    Funktion des Rücksichtnahmegebots in § 15 BauNVO für die Beurteilung der

  • OVG Niedersachsen, 18.07.2003 - 1 MN 120/03

    Bebauungsplanänderung; Erforderlichkeit; Vertrauensschutz; Zumutbarkeit

  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

  • BVerwG, 17.05.1995 - 4 NB 30.94

    Verkehrslärm in der Bauleitplanung

  • VGH Baden-Württemberg, 30.08.1994 - 3 S 156/94

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung - kein auf GG Art 14 stützbarer Abwehranspruch

  • VGH Baden-Württemberg, 15.03.1991 - 8 S 1592/90

    Ausweisung einer Gewerbefläche neben Dorfgebiet

  • BVerwG, 26.03.1976 - IV C 7.74

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen eine rechtswidrige ein Notwegerecht nach

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.1999 - 10 A 6491/96

    Baugenehmigung; Ballfangzaun; Fußballplatz; Rücksichtnahmegebot; Bebauungsplan;

  • OVG Brandenburg, 26.08.1999 - 3 D 10/97

    Vorhaben und Erschließungsplan für einen Selbstbedienungsmarkt)

  • BVerwG, 09.02.1989 - 4 NB 1.89

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren zur Vorbereitung eines Verfahrens

  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 3.86

    Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren; Verlust der Anfechtungsbefugnis

  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 31.85

    Rückwirkende Inkraftsetzung eines ungültigen Bebauungsplans nach Fehlerbehebung;

  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.2013 - 5 S 913/11

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans; Festsetzung eines Sondergebiets

    69 c) Soweit die Antragsteller geltend machen, ein Sondergebiet für einen Einkaufsmarkt für Nahversorgung bis zu einer Verkaufsfläche von 799 m 2 habe ohne Verstoß gegen § 1 Abs. 7 BauGB aufgrund der mit einem solchen verbundenen besonders gravierenden Immissionswirkungen überhaupt nicht in unmittelbarer Nachbarschaft zu "ihrem" reinen Wohngebiet festgesetzt werden können, trifft dies nicht zu; solches wäre noch nicht einmal der Fall, wenn es sich um einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb i. S. des § 11 Abs. 3 BauNVO handelte (vgl. OVG LSA, Urt. v. 11.05.2006 - 2 K 1/05 -, BauR 2006, 2107; BayVGH, Beschl. v. 14.08.2008, a.a.O. u. v. 16.10.2007, a.a.O.; allerdings VGH Bad.-Württ., Urt. v. 07.03.1990 - 8 S 3031/89 -, UPR 1991, 155: Unwirksamkeit der Ausweisung eines uneingeschränkten Gewerbegebiets neben einem lediglich durch eine Straße getrennten reinen Wohngebiet; BVerwG, Beschl. v. 22.06.2006 - 4 BN 17.06 -, BRS 70 Nr. 15).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.2013 - 2 K 122/11

    Ausweisung eines Industriegebiets; Abwägung im Rahmen eines Bebauungsplans

    Die Verfahrensvermerke, die sich auf dem Original oder der Ausfertigung eines Plans befinden, bestätigen förmlich, dass die in ihnen beschriebenen Verfahrensschritte vollzogen sind (vgl. Urt. d. Senats v. 11.05.2006 - 2 K 1/05 -, JMBl LSA 2007, 72 [75], RdNr. 48 in Juris).
  • VG Saarlouis, 23.12.2010 - 5 L 2221/10

    Eilantrag gegen eine auf einem vom Antragsteller im Normenkontrollverfahren

    (vgl. OVG Magdeburg, Urteil vom 11.05.2006 - 2 K 1/05 -) Zudem stelle sich die nähere Umgebung als Mischgebiet dar.
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 04.05.2006 - 2 M 132/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,18008
OVG Sachsen-Anhalt, 04.05.2006 - 2 M 132/06 (https://dejure.org/2006,18008)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 04.05.2006 - 2 M 132/06 (https://dejure.org/2006,18008)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 04. Mai 2006 - 2 M 132/06 (https://dejure.org/2006,18008)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Baurechtlicher Nachbarstreit

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Übereinstimmung der Baugenehmigung oder des Bauvorhabens in der genehmigten Gestalt und Nutzung mit dem Rücksichtnahmegebot; Interessenabwägung der beiderseitigen Belange bei der Feststellung der Einhaltung des Rücksichtnahmegebots; Anfechtbarkeit einer Baugenehmigung ...

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Baurechtlicher Nachbarstreit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2006, 2107 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.1998 - 7 B 956/98

    Ungenügender Nachbarschutz: zwei Windkraftanlagen stillgelegt

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.05.2006 - 2 M 132/06
    Daher kann der Nachbar beispielsweise eine Baugenehmigung mit Erfolg anfechten, wenn ein Bauvorhaben mit seinem Nutzungszweck unzulässig ist und deshalb eine zulässige Nutzung offensichtlich vorgeschoben wird (sog. "Etikettenschwindel", vgl. Nds.OVG, Urt. v. 26.04.1993 - 6 L 169/90 -, OVGE MüLü Bd. 33, 430; Große-Suchsdorf/Lindorf/Schmaltz/Wiechert, NdsBauO, 7. Aufl., § 72 RdNr. 142) oder wenn eine Baugenehmigung mit Nebenbestimmungen zur Einhaltung bestimmter Immissionsrichtwerte versehen wird, die als bloße Zielvorgabe von vornherein ungeeignet sind, einen ausreichenden Nachbarschutz sicher zu stellen (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 13.07.1998 - 7 B 956/98 - NVwZ 1998, 980).
  • OVG Niedersachsen, 26.04.1993 - 6 L 169/90

    Abstellraum; Nebengebäude; Nachbargrenze; Aufenthaltsraum; Genehmigung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.05.2006 - 2 M 132/06
    Daher kann der Nachbar beispielsweise eine Baugenehmigung mit Erfolg anfechten, wenn ein Bauvorhaben mit seinem Nutzungszweck unzulässig ist und deshalb eine zulässige Nutzung offensichtlich vorgeschoben wird (sog. "Etikettenschwindel", vgl. Nds.OVG, Urt. v. 26.04.1993 - 6 L 169/90 -, OVGE MüLü Bd. 33, 430; Große-Suchsdorf/Lindorf/Schmaltz/Wiechert, NdsBauO, 7. Aufl., § 72 RdNr. 142) oder wenn eine Baugenehmigung mit Nebenbestimmungen zur Einhaltung bestimmter Immissionsrichtwerte versehen wird, die als bloße Zielvorgabe von vornherein ungeeignet sind, einen ausreichenden Nachbarschutz sicher zu stellen (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 13.07.1998 - 7 B 956/98 - NVwZ 1998, 980).
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 02.05.2006 - 2 L 39/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,25291
OVG Sachsen-Anhalt, 02.05.2006 - 2 L 39/04 (https://dejure.org/2006,25291)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 02.05.2006 - 2 L 39/04 (https://dejure.org/2006,25291)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 02. Mai 2006 - 2 L 39/04 (https://dejure.org/2006,25291)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    GG Art. 14; ; DenkmSchG LSA § 10; ; DenkmSchG LSA § 19

  • ibr-online

    Genehmigung für Eingriff in ein Kulturdenkmal

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Pflicht zur unveränderten Erhaltung eines Kulturdenkmals; Entschädigungsanspruch des Eigentümers eines Baudenkmals; Haftungsinstitut des enteigungsgleichen Eingriffs; Rechtsweg im Fall der wirtschaftlichen Unzumutbarkeit der Versagung einer Abbruchgenehmigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2006, 2107 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91

    Denkmalschutz

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.05.2006 - 2 L 39/04
    Die Versagung einer Beseitigungsgenehmigung ist dann nicht mehr zumutbar (vgl. BVerfG, Beschl. v. 02.03.1991 - 1 BvL 7/91 - BVerfGE 100, 226 ff. zum Denkmalschutzrecht Rheinland-Pfalz).

    Der Betroffene muss sich daher entscheiden, ob er den die Eigentumsbeschränkung aktualisierenden Eingriffsakt hinnehmen oder anfechten will (BVerfG, Beschl. v. 02.03.1991, a. a. O.).

  • BVerfG, 06.09.2005 - 1 BvR 1161/03

    Teils aufgrund Subsidiarität unzulässige, teils unbegründete

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.05.2006 - 2 L 39/04
    Ein Entschädigungsanspruch wegen enteignungsgleichen Eingriffs ist regelmäßig für diejenigen Nachteile ausgeschlossen, die durch die verwaltungsprozessuale Anfechtung hätten vermieden werden können, wenn eine zumutbare Anfechtung des Verwaltungsakts unterlassen worden ist (BVerfG, Beschl. v. 06.09.2005 - 1 BvR 1161/03 - nach juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.09.2017 - 2 L 19/16

    Denkmalschutzrechtliche entschädigungspflichtige Überschreitung der Sozialbindung

    § 19 Abs. 4 DenkmSchG LSA muss im Zusammenhang mit § 10 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 - 5 DenkmSchG LSA gesehen werden (vgl. Beschl. d. Senats v. 02.05.2006 - 2 L 39/04 -, juris RdNr. 12).

    Auch § 19 Abs. 4 S. 1 DenkmSchG LSA ist eine solche Regelung (vgl. Beschl. d. Senats v. 02.05.2006 - 2 L 39/04 -, juris RdNr. 13).

    Aufgrund des Vorrangs des Primärrechtsschutzes muss der Verpflichtete den ihn in seinem Grundrecht aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG beeinträchtigenden Verwaltungsakt, den er für unverhältnismäßig hält, im Verwaltungsrechtsweg anfechten (vgl. BVerfG, Beschl. v. 02.03.1999 - 1 BvL 7/91 -, a.a.O. RdNr. 96; Beschl. d. Senats v. 02.05.2006 - 2 L 39/04 -, a.a.O. RdNr. 15).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2016 - 2 L 65/14

    Denkmalschutzrechtliche Abrissgenehmigung

    Die Voraussetzungen die der erkennende Senat in seinem Beschluss vom 02.05.2006 (2 L 39/04) dafür aufgestellt habe, lägen in ihrem Fall vor.
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