Rechtsprechung
   KG, 06.01.2005 - 27 U 267/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2398
KG, 06.01.2005 - 27 U 267/03 (https://dejure.org/2005,2398)
KG, Entscheidung vom 06.01.2005 - 27 U 267/03 (https://dejure.org/2005,2398)
KG, Entscheidung vom 06. Januar 2005 - 27 U 267/03 (https://dejure.org/2005,2398)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,2398) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung des Gläubigers zur Rücksichtnahme auf die Interessen des Schuldners bei der Auswahl des Schuldners; Analoge Anwendung des § 776 BGB zugunsten eines Gesamtschuldners; Mangel durch Einbau von Dämmmaterial der Baustoffklasse B 2 statt der Baustoffklasse A 1 oder ...

  • Judicialis

    ZPO § 302 Abs. 4; ; ZPO § ... 302 Abs. 4 Satz 2; ; ZPO § 524; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 717 Abs. 2; ; EGBGB Art. 229 § 5 Satz 1; ; BGB § 291; ; BGB § 288; ; BGB § 633; ; BGB § 635; ; BGB § 776; ; HOAI § 15

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wahlrecht der Gläubiger bei mehreren Gesamtschuldnern

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftungsrisiken der Leistungsphase 8

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • baunetz.de (Kurzinformation)

    Kraftschlüssigkeit der eingebauten Gerüstanker: Pflicht zur stichprobenartigen Prüfung

  • baunetz.de (Kurzinformation)

    Trittschalldämmung: gesteigerte Überwachungspflichten!

  • kompetenz-im-versicherungsrecht.eu (Leitsatz)

    Prüfungspflichten des Architekten bei vorgehängter Natursteinfassade; Wahlrecht des Gläubigers zwischen mehreren Gesamtschuldnern

Besprechungen u.ä. (7)

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Dämmmaterial ist auf Übereinstimmung mit den Anforderungen an den Brandschutz zu untersuchen

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Schadensersatz bei fehlerhafter Rechnungsprüfung: Erstattung zu viel gezahlten Werklohns?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Haftung in Gesamtschuld: Welche Folgen hat die Freigabe von Sicherheiten durch den Bauherrn? (IBR 2006, 156)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Bauleitender Architekt: Welche Prüfungspflichten bei Abschlagszahlungen? (IBR 2006, 1435)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Architektenhaftung: Welche Prüfpflichten bei Dachdämmarbeiten? (IBR 2006, 215)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Architektenhaftung: Prüfungspflichten bei vorgehängter Natursteinfassade (IBR 2006, 153)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Architektenhaftung: Prüfungspflichten bezüglich Schall- und Brandschutz (IBR 2006, 1438)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2006, 400
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 24.06.1983 - 11 W 46/83
    Auszug aus KG, 06.01.2005 - 27 U 267/03
    Eine analoge Anwendung des § 776 BGB zugunsten eines Gesamtschuldners scheidet aus (OLG Hamm ZIP 1983, 922/923).
  • BGH, 09.05.1996 - VII ZR 181/93

    Umfang des Schadensersatzanspruchs gegen einen Architekten wegen fehlerhafter

    Auszug aus KG, 06.01.2005 - 27 U 267/03
    Ein Architekt, der fehlerhaft geplant oder überwacht hat, hat dem Bauherrn insoweit keinen Schadensersatz zu leisten, als endgültig feststeht, dass dieser an den Bauunternehmer gerade wegen des in Rede stehenden Mangels keinen Werklohn entrichten muss, da der Bauherr in diesem Falle keinen Schaden hat (BGH NJW 1996, 2370/2371).
  • BGH, 10.12.1982 - V ZR 244/81

    Rechtsmißbräuchlichkeit der Zwangsvollstreckung aus vollstreckbaren Urkunde -

    Auszug aus KG, 06.01.2005 - 27 U 267/03
    Hierfür wäre vorliegend erforderlich gewesen, dass die Beklagte zu 1 die Klägerin planmäßig um die Sicherung ihres Ausgleichsanspruchs gegen P------ (§§ 426 Abs. 2 Satz 1, 412, 401 BGB) hat bringen wollen, ohne dass ihr schutzwürdige Interessen zur Seite gestanden hätten (BGH NJW 1983, 1423/1424).
  • OLG Stuttgart, 11.03.2016 - 10 U 132/13

    Haftung des Architekten: Wahlrecht des Bauherrn zwischen dem gesamtschuldnerisch

    In Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, dass es dem Auftraggeber grundsätzlich freisteht, ob er wegen eines Mangels am Bauwerk den Unternehmer oder den Architekten, der seine Aufsichtspflicht verletzt hat, in Anspruch nehmen will (BGH BauR 2007, 1875, juris Rn. 23; KG Berlin BauR 2006, 400, juris Rn. 49; Lauer/Wurm, Haftung des Architekten und des Bauunternehmers, 6. Aufl. Rn. 890; Werner/Pastor, Bauprozess, 15. Aufl. Rn. 2474f.; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Aufl; 12. Teil, Rn. 432; Löffelmann/Fleischmann, Architektenrecht, 5. Aufl. Rn. 1876).

    Der wegen mangelnder Bauüberwachung in Anspruch genommene Architekt kann sich im Grundsatz nicht darauf berufen, dass der Auftraggeber trotz Kenntnis von Mängeln Zahlungen an den Auftraggeber geleistet und Sicherheiten freigegeben hat (KG Berlin BauR 2006, 400, juris Rn. 49 - Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch BGH, Beschluss vom 20. Mai 2005, Az: VII ZR 39/05; Werner/Pastor, Bauprozess, 15. Aufl. Rn. 2475; Löffelmann/Fleischmann, Architektenrecht, 5. Aufl. Rn. 1876).

    Dem Auftraggeber kann unter Berücksichtigung der ihm gegenüber dem Gesamtschuldner obliegenden Schutz- und Fürsorgepflichten die Inanspruchnahme eines Gesamtschuldners und die Aufgabe von Sicherheiten nur dann entgegengehalten werden, wenn sein Handeln sich aufgrund weiterer Umstände als treuwidrig darstellt und damit den Einwand der Arglist begründet oder als rechtsmissbräuchlich anzusehen wäre (BGH BauR 2007, 1875, juris Rn. 26; KG Berlin BauR 2006, 400, juris Rn. 49).

  • OLG Frankfurt, 31.03.2016 - 6 U 36/15

    Überzahlung des Unternehmers als unmittelbare Vermögenseinbuße des Auftraggebers

    Die vom Landgericht angeführten Entscheidungen des Kammergerichts (BauR 2006, 400) und des OLG Celle (BauR 2000, 1897) beschäftigen sich mit dieser Rechtsfrage nicht und können daher nicht als Beleg für die in dem angefochtenen Urteil vertretene Rechtsauffassung herangezogen werden.
  • OLG Hamm, 07.08.2008 - 21 U 78/07

    Schadensersatzpflicht des Architekten wegen Verletzung der Pflicht zur

    Soweit in Literatur und Rechtsprechung teilweise - eventuell einschränkend gemeint - ausgeführt wird, ein Schadensersatzanspruch gegen den Architekten bestehe dann, wenn ein Rückzahlungsanspruch gegen den überzahlten Unternehmer nicht realisiert werden könne (siehe Locher/Koeble/Frik, HOAI, § 15 Rn. 219; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 2. Aufl., 12. Teil Rn. 430; KG BauR 2006, 400; OLG Celle BauR 2000, 1897), kann unter dem Aspekt der Rückforderbarkeit vom Unternehmer ein Anspruch gegen den Rechnungsprüfer nach Auffassung des Senats aber allenfalls dann verneint werden, wenn die Abrechnung des Bauvorhabens und der Abschlagszahlungen zwischen Unternehmer und Auftraggeber problemlos erfolgen kann, nicht jedoch, wenn - wie hier - etwaige Rückzahlungsanspruche wegen einer inzwischen eingetretenen Insolvenz des Unternehmers allenfalls noch im Insolvenzverfahren verfolgt werden können.
  • KG, 11.02.2005 - 7 U 252/03

    Bauträgervertrag: Zulässige Haftungsbegrenzung für Mangelfolgeschäden

    Die Beiakten 21 O 572/02 und 21 O 573/02 des Landgerichts Berlin (7 U 253/02 und 7 U 252/02 des Kammergerichts sowie das Urteil des Kammergerichts vom 6. Januar 2005 - 27 U 267/03 -, auf dessen Tatbestand ebenfalls Bezug genommen wird, lagen vor und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    In dem Parallelprozess 21 O 529/01 des Landgerichts Berlin hat das Kammergericht durch Urteil vom 6. Januar 2005 - 27 U 267/03 - die Architektengesellschaft des Klägers zur Zahlung von Schadensersatz gemäß § 635 BGB an die Beklagte verurteilt, weil der Kläger und seine Mitgesellschafter ihren Überwachungspflichten nicht mit der gebotenen Sorgfalt nachgekommen sind.

  • KG, 15.04.2008 - 7 U 90/07

    Bauleitung unterliegt dem Werkvertragsrecht!

    a) Ersatzfähig sind neben den Schadensersatzforderungen der D? I????? GmbH & Co. "B??? M?? " KG nebst Zinsen auch die durch die Vorprozesse mit den zweitinstanzlichen Aktenzeichen 27 U 267/03, 7 U 252/03, 7 U 253/03 und 7 U 251/03 in beiden Instanzen entstandenen Gerichts- und Anwaltskosten.

    Danach hat die Klägerin hinsichtlich des Komplex I (Urteil des Kammergerichts vom 6. Januar 2005 - 27 U 267/03) gezahlt:.

  • BGH, 20.05.2005 - VII ZR 39/05

    Architektenhaftung: Welche Prüfpflichten bei Dachdämmarbeiten?

    KG Berlin - Az. 27 U 267/03 vom 06.01.2005.
  • OLG Düsseldorf, 13.02.2007 - 21 U 117/06

    Anspruch auf Schadensersatz, hilfsweise Vorschuss wegen anscheinend mangelhafter

    In der Entscheidung KG Berlin BauR 2006, 400 ff. geht es um eine vorgehängte Natursteinfassade, die völlig unbrauchbar ausgeführt worden war und deshalb vollständig demontiert werden musste, wobei der beauftragte Generalunternehmer sich bereits zuvor als unzuverlässig erwiesen hatte und es deshalb erst Recht der zumindest stichprobenartigen Überprüfung etwa des verwendeten unzureichenden Mörtels bedurft hätte.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht