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   LG Itzehoe, 01.08.2005 - 2 O 221/04   

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https://dejure.org/2005,16943
LG Itzehoe, 01.08.2005 - 2 O 221/04 (https://dejure.org/2005,16943)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 01.08.2005 - 2 O 221/04 (https://dejure.org/2005,16943)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 01. August 2005 - 2 O 221/04 (https://dejure.org/2005,16943)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauleitender Architekt: Außenputzarbeiten überwachen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Objektüberwachung - Fachliche Kontrolle muss intensiv vorgenommen werden

Besprechungen u.ä. (2)

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Außenputz auf Porenbeton: Überwachungspflicht des Architekten ?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Muss der bauleitende Architekt Außenputzarbeiten überwachen? (IBR 2005, 609)

Papierfundstellen

  • BauR 2006, 408
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 31.05.1996 - 22 U 229/95

    Baumangel auch schon dann, wenn noch keine Funktionsbeeinträchtigung vorliegt?

    Auszug aus LG Itzehoe, 01.08.2005 - 2 O 221/04
    Die Haftung des Architekten gegenüber dem Bauherrn bei Mangelhaftigkeit des - die gleiche Funktion wie vorliegend erfüllenden - Wärmedämmputzes für eine Außenfassade ergibt sich auch beispielsweise aus einer Entscheidung des OLG Düsseldorf (NJW-RR 1997, 275).
  • BGH, 14.02.2001 - VII ZR 176/99

    Verpflichtung des Architekten zum Schutz gegen drückendes Wasser

    Auszug aus LG Itzehoe, 01.08.2005 - 2 O 221/04
    In beiden Fällen hat der Architekt das geschuldete mangelfreie und funktionstaugliche Werk nicht erbracht (siehe zu den Anforderungen an einen Architekten auch Entscheidung des BGH in NJW 2001, 1276).
  • OLG Hamm, 19.11.1999 - 12 U 92/99

    Schadensersatzpflicht des Architekten; Zulässigkeit des Beitritts nach

    Auszug aus LG Itzehoe, 01.08.2005 - 2 O 221/04
    Eine ähnliche Sachlage liegt der Entscheidung des OLG Hamm (BauR 2000, 757) zugrunde, in der ebenfalls eine Haftung des Architekten wegen mangelhafter Objektüberwachung bejaht worden ist.
  • OLG Brandenburg, 11.01.2000 - 11 U 197/98

    Überwachungspflichten des bauaufsichtsführenden Architekten; Abdichtung eines

    Auszug aus LG Itzehoe, 01.08.2005 - 2 O 221/04
    Im Rahmen der Objektüberwachung ist es vielmehr - u.a. - auch Aufgabe des Architekten, zu prüfen, ob die vom Unternehmer eingesetzten Baustoffe die notwendige Qualität für eine ordnungsgemäße Erfüllung der entsprechenden Bauleistungen aufweisen (Brandenburgisches OLG, BauR 2001, 283).
  • OLG Düsseldorf, 06.11.2012 - 23 U 156/11

    Wie intensiv ist die Bauausführung zu überwachen?

    Ist der Einsatz bestimmter Baustoffe vereinbart, hat der Architekt festzustellen, ob diese auch tatsächlich (d.h. nicht nur laut Lieferscheinen angeblich) auf der Baustelle verwendet werden (vgl. Werner/Pastor, a.a.O.; LG Itzehoe, Urteil vom 01.08.2005, 2 O 221/04, BauR 2006, 408) und für den Aufbau weiterer Werkleistungen geeignet sind, wozu er grundsätzlich die Baustoffe/Materialien (nicht nur die Lieferscheine) zu betrachten und (durch Nachmessen, Befühlen - z.B. Körnung eines Pflastersandes - oder auch eine Belastungsprobe) zu überprüfen hat (vgl. Werner/Pastor, a.a.O., Rn 2016 mwN in Fn 296; vgl. auch OLG Bamberg, Urteil vom 09.11.2004, 8 U 133/93, BauR 1996, 284).
  • OLG Düsseldorf, 21.12.2012 - 23 U 18/12

    Auch einfache Arbeiten sind zu überwachen!

    Ist der Einsatz bestimmter Baustoffe vereinbart, hat der Architekt festzustellen, ob diese auch tatsächlich (d.h. nicht nur laut Lieferscheinen angeblich) auf der Baustelle verwendet werden (vgl. Werner/Pastor, a.a.O.; LG Itzehoe, Urteil vom 01.08.2005, 2 O 221/04, BauR 2006, 408) und für den Aufbau weiterer Werkleistungen geeignet sind, wozu er grundsätzlich die Baustoffe/Materialien (nicht nur die Lieferscheine) zu betrachten und (durch Nachmessen, Befühlen - z.B. Körnung eines Pflastersandes - oder auch eine Belastungsprobe) zu überprüfen hat (vgl. Werner/Pastor, a.a.O., Rn 2016 mwN in Fn 296; vgl. auch OLG Bamberg, Urteil vom 09.11.2004, 8 U 133/93, BauR 1996, 284).
  • OLG Brandenburg, 01.02.2007 - 12 U 138/06

    Haftung des bauüberwachenden Architekten: Kontrollpflicht für Außenputzarbeiten

    Demgegenüber hat sich die von den Klägern bereits in erster Instanz angeführte Entscheidung des Landgerichts Itzehoe (BauR 2006, 408 ff) mit einer vergleichbaren Ausgangslage befasst und ist mit näherer Begründung zu der Auffassung gelangt, dass die dort geschuldeten Außenputzarbeiten durchaus nicht zu den ganz leichten Arbeiten zählten.
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