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   OVG Berlin-Brandenburg, 09.12.2005 - 2 B 2.03   

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https://dejure.org/2005,9788
OVG Berlin-Brandenburg, 09.12.2005 - 2 B 2.03 (https://dejure.org/2005,9788)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09.12.2005 - 2 B 2.03 (https://dejure.org/2005,9788)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. Dezember 2005 - 2 B 2.03 (https://dejure.org/2005,9788)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung für Schauvitrinen in einem Arkadengang; Ausschluss der erhaltungsrechtlichen Unzulässigkeit einer baulichen Anlage durch eine denkmalbehördliche Unbedenklichkeitserklärung; Differenzierung zwischen dem Denkmalschutz und dem ...

  • Judicialis

    BauGB § 172 Abs. 1 Nr. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 172 Abs. 1 Nr. 1; GG Art. 3 Abs. 1
    Städtebaurecht; Erhaltungsrecht; Verwaltungsprozessrecht: Optische Verschließung von Arkaden durch Schauvitrinen; städtebaulicher Gestaltwert von Arkaden: Abgrenzung Denkmalschutzrecht/städtebauliches Erhaltungsrecht; "Erst-Recht-Schluss"

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Denkmalschutzrecht und städtebauliches Erhaltungsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2006, 665
  • ZfBR 2006, 265 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 03.07.1987 - 4 C 26.85

    Notwendiger Inhalt einer Erhaltungssatzung; Abgrenzung von Baurech zum

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.12.2005 - 2 B 2.03
    Dies ist nach der Rechtsprechung jedoch ausreichend (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Juli 1987, BRS 47 Nr. 129 zu § 39 h BBauG; HessVGH, Urteil vom 24. November 1995, BRS 57 Nr. 289 zu § 172 BauGB), weil die weitere Konkretisierung in Bezug auf die Besonderheiten des Erhaltungsgebiets und die Zulässigkeit etwaiger Veränderungen auf der zweiten Stufe des Verfahrens erfolgt (vgl. HessVGH, a.a.O.).

    Gründe des Denkmalschutzes und städtebauliche Erhaltungsgründe sind deshalb prinzipiell voneinander getrennt zu sehen und zu prüfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Juli 1987, BRS 47 Nr. 129).

  • OVG Berlin, 22.05.2003 - 6 A 12.03

    Bauplanungsrecht; Normenkontrollverfahren

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.12.2005 - 2 B 2.03
    Die von der Klägerin mit dem von ihr genannten Aktenzeichen OVG 6 A 12.03 (OVGE 24, 228) in Bezug genommene Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin betrifft demgegenüber denkmalbehördliche Gutachten und Äußerungen, die hier nicht in Frage stehen.

    Abgesehen davon bestehen gegen eine sachverständige Beratung des Gerichts durch fachkundige Stellungnahmen der zuständigen Behörde keine Bedenken (vgl. OVG Bln, Urteil vom 12. November 1993, OVGE 21, 81 = BRS 56 Nr. 216; Urteil vom 22. Mai 2003, OVGE 24, 228, 240).

  • BVerwG, 14.06.2002 - 2 B 7.02

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Absehen von einer

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.12.2005 - 2 B 2.03
    Den Arkaden wird dadurch der Eindruck der freien Durchsicht und des freien Durchgangs genommen, so dass sie in diesem Bereich nur noch als Gliederungselement ohne eigentliche Funktion in Erscheinung treten (vgl. auch OVG Bln, Urteil des 2. Senats vom 14. November 2003 - OVG 2 B 7.02 - zum Verlust des Freisitzcharakters durch die Verglasung von Loggien).
  • OVG Berlin, 12.11.1993 - 2 B 38.90

    Denkmalfähigkeit; Denkmalwürdigkeit; Baudenkmal; Unbestimmter Rechtsbegriff;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.12.2005 - 2 B 2.03
    Abgesehen davon bestehen gegen eine sachverständige Beratung des Gerichts durch fachkundige Stellungnahmen der zuständigen Behörde keine Bedenken (vgl. OVG Bln, Urteil vom 12. November 1993, OVGE 21, 81 = BRS 56 Nr. 216; Urteil vom 22. Mai 2003, OVGE 24, 228, 240).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.11.2006 - 2 B 13.04

    Denkmalbereich, Ensemble, städtebauliche Bedeutung, Erhaltungsgebiet,

    Dem Hof als gedachtem Außenraum würde aufgrund seiner geringen Ausmaße mit der teilweisen Überbauung durch den Außenaufzug ein Teil seines Außencharakters und seiner Freiraumfunktion genommen; er würde als weiterer "Innenraum" wahrgenommen (vgl. hierzu OVG Bln-Bbg, Urteil vom 9. Dezember 2005 - Arkaden Friedrichstraße -, BauR 2006, 665 = LKV 2006, 515 m.w.N., bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 22. März 2006 - BVerwG 4 B 15.05 - sowie SächsOVG, Urteil vom 16. Januar 2006 - Mädler-Passage -, BauR 2006, 1108, 1109).

    Die weiteren Konkretisierungen hinsichtlich der Besonderheiten des Erhaltungsgebiets sind zulässigerweise in den angefochtenen Bescheiden erfolgt (vgl. hierzu OVG Bln-Bbg, Urteil vom 9. Dezember 2005, a.a.O., m.w.N.), auf die Bezug genommen wird.

    Die Beeinträchtigung der städtebaulichen Gestalt im Sinne des § 172 Abs. 3 Satz 2 BauGB durch die Errichtung der 20 m hohen Aufzugsanlage ist hier zum einen aufgrund der Ausstrahlungswirkung der Anlage auf das Erhaltungsgebiet durch ihre Größe und Dominanz sowie zum anderen auch durch ihre Vorbildwirkung für eine Vielzahl gleichartiger Mietwohnhäuser in diesem Bereich gegeben, denn das Erhaltungsrecht ist über die Bewahrung der städtebaulichen Funktion von Gebäuden hinaus durch eine aktiv zukunftsbezogene Ausrichtung gekennzeichnet (vgl. hierzu OVG Bln-Bbg, Urteil vom 9. Dezember 2005, a.a.O), die die Steuerung auch möglicher zeitgemäßer Veränderungen umfasst, die hier in dieser Form jedoch vermieden werden soll.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 31.07.2008 - 1 A 10361/08

    Genehmigung eines Abrisses trotz entgegenstehender Erhaltungssatzung im Baurecht

    Der erkennende Senat verfügt nämlich als ein mit Bausachen vertrauter Spruchkörper über hinreichende Sachkunde, um die optische Wirkung des Gebäudes beurteilen zu können (vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 12. Dezember 2007 - 2 BF 10/02 - in juris; ähnlich auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 9. Dezember 2005, BauR 2006, 665).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2007 - 10 A 305/05

    Zweck einer Erhaltungssatzung

    BVerfG, Beschluss vom 26.1.1987 - 1 BvR 969/83 -, NVwZ 1987, 879; BVerwG, Urteil vom 3.7.1987 - 4 C 26.85 -, BRS 47 Nr. 129 (zu § 39h BBauG), Beschluss vom 23.6.1992 - 4 NB 9.92 - (zu § 172 BauGB), und Urteil vom 18.5.2001 - 4 CN 4.00 -, BRS 64 Nr. 1; OVG Berlin-Bbg., Urteil vom 9.12.2005 - 2 B 2.03 -, BRS 69 Nr. 211.
  • VG Berlin, 09.06.2016 - 19 K 76.15

    Errichtung einer Dachterrasse im Denkmalbereich

    Eine Beeinträchtigung der städtebaulichen Gestalt im Sinne des § 172 Abs. 3 Satz 2 BauGB ist hier nicht aufgrund der Ausstrahlungswirkung der Dachterrasse auf das Erhaltungsgebiet durch ihre Größe und Sichtbarkeit gegeben, d.i. ihre optische Dominanz (vgl. hierzu OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 8. November 2011 - OVG 2 B 13.04 -, juris Rn. 22, und vom 9. Dezember 2005 - OVG 2 B 2.03 -, juris Rn. 15).

    Eine Beeinträchtigung der städtebaulichen Gestalt lässt sich hier darüber hinaus auch nicht durch die Vorbildwirkung der Dachterrasse für eine Vielzahl gleichartiger Mietwohnhäuser in diesem Bereich annehmen (vgl. hierzu OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 8. November 2011, a.a.O., und vom 9. Dezember 2005, a.a.O.).

  • VG Berlin, 10.09.2015 - 19 K 174.14
    Am Vorliegen besonderer städtebaulicher Gründe, die geeignet sind, das Genehm igungserfordernis zu rechtfertigen, bestehen angesichts der städtebaulichen Bede utung des Erhaltungsgebiets, oder jedenfalls seines hier in Rede stehenden Teilbereichs ("Dorotheenstadt" bzw. Straße U ), keine Zweifel (vgl., wenn auch für einen anderen Teilbereich des Erhaltungsgebiets, etwa auch schon OVG Berlin- Brandenburg, Urteil vom 9. Dezember 2005 - OVG 2 B 2.03 -, juris Rn. 14; der Sache nach ferner auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. Oktober 2005 - OVG 2 B 21.04 -, juris Rn. 14).
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