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VGH Bayern, 24.10.2005 - 1 C 04.2381 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BauR 2006, 671
Wird zitiert von ... (9)
- VGH Baden-Württemberg, 11.09.2015 - 3 S 411/15
Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Amtshandlung im Gebührenstreit
Es entspricht allgemeiner Auffassung, dass der Streitwert eines Fortsetzungsfeststellungsantrags dem des erledigten Antrags entspricht (vgl. Bay. VGH, Beschl. v. 24.10.2005 - 1 C 04.2381 - BauR 2006, 671; Urt. des Senats v. 10.12.2014 - 3 S 950/14 -). - VGH Bayern, 30.03.2009 - 1 B 05.616
Errichtung einer Mobilfunkanlage in einem reinen Wohngebiet
Der Hilfsantrag (Fortsetzungsfeststellungsantrag) ist genauso zu bewerten wie der Hauptantrag (BayVGH vom 24.10.2004 BauR 2006, 671). - VGH Bayern, 14.10.2008 - 2 BV 04.863
Verpflichtungsklage; (hilfsweise) Fortsetzungsfeststellungsklage; Vorbescheid; …
Eine Feststellungs- oder Fortsetzungsfeststellungsklage ist hinsichtlich des Streitwerts ebenso zu bewerten wie eine auf das vergleichbare Ziel gerichtete Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage (vgl. Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Fassung vom Januar 1996, DVBl 1996, 605, Abschn. I Nr. 5; BayVGH vom 24.10.2005 Az. 1 C 04.2381).
- VGH Bayern, 30.12.2020 - 15 C 20.2150
Streitwert bei Klage auf Baugenehmigung eines Rinderstalls
Nachdem der Kläger seine Beschwerde nicht begründet hatte, bat der nunmehr befasste Verwaltungsgerichtshof die Klägerseite um Beschwerdebegründung bis zum 16. Oktober 2020 mit dem Hinweis, dass mit Blick auf die Entscheidung BayVGH, B.v. 24.10.2005 - 1 C 04.2381 - der ursprünglich unter Rekurs auf Nr. 9.1.2.6 des Streitwertkatalogs 2013 festgesetzte Streitwert womöglich der "richtigere" gewesen sei.Selbst bei einem ausdrücklichen Übergang von einer Untätigkeitsklage bzw. Vornahmeklage auf eine Fortsetzungsfeststellungsklage ändert sich der Streitwert nicht, sondern ist dieser nach wie vor nach dem Wert der ursprünglich erhobenen Verpflichtungsklage mit dem Ziel des Erhalts der Baugenehmigung zu bemessen (so bereits BayVGH, B.v. 24.10.2005 - 1 C 04.2381 - juris Rn. 19 ff.;… ebenso BayVGH, B.v. 13.6.2014 - 15 ZB 14.510 - juris Rn. 15;… B.v. 13.6.2014 - 15 ZB 14.448 - juris Rn. 15;… B.v. 23.6.2015 - 1 ZB 13.92 - juris Rn. 12;… VG Augsburg, U.v. 16.1.2014 - Au 5 K 13.880 - juris Rn. 29;… OVG RhPf, U.v. 7.11.2017 - 8 A 10859/17 - juris Rn. 64;… VG Gießen, U.v. 3.9.2019 - 3 K 250/16.GI - juris Rn. 148), was heute in Nr. 1.3 des aktuellen Streitwertkatalogs 2013 ausdrücklich bestätigt wird.
- VG Berlin, 18.02.2020 - 10 K 302.16 des Streitwertkatalogs 2013 sind Feststellungsklagen und Fortsetzungsfeststellungsklagen in der Regel ebenso zu bewerten wie eine auf das vergleichbare Ziel gerichtete Anfechtungs- bzw. Verpflichtungsklage (vgl. auch Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 24. Oktober 2005 - 1 C 04.2381 -, Rn. 24, juris).
- VGH Bayern, 20.01.2010 - 1 B 06.517
Streitwert für baurechtlichen Vorbescheid
Eine Fortsetzungsfeststellungsklage ist ebenso zu bewerten wie die Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage, aus der sie hervorgegangen ist (BVerwG vom 17.6.2008 - 3 B 120/07 - juris; BayVGH vom 24.10.2005 BauR 2006, 671). - VGH Bayern, 20.01.2010 - 1 B 06.500
Streitwert für baurechtlichen Vorbescheid
Eine Fortsetzungsfeststellungsklage ist ebenso zu bewerten wie die Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage, aus der sie hervorgegangen ist (BVerwG vom 17.6.2008 - 3 B 120/07 - juris; BayVGH vom 24.10.2005 BauR 2006, 671). - VGH Bayern, 20.01.2010 - 1 B 06.518
Streitwert für baurechtlichen Vorbescheid
Eine Fortsetzungsfeststellungsklage ist ebenso zu bewerten wie die Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage, aus der sie hervorgegangen ist (BVerwG vom 17.6.2008 - 3 B 120/07 - juris; BayVGH vom 24.10.2005 BauR 2006, 671). - VGH Bayern, 30.08.2010 - 1 B 10.1884
Festsetzung des Streitwerts; Zusammenrechnen des hilfsweise geltend gemachten …
Das letztere Begehren ist genauso zu bewerten wie das Verpflichtungsbegehren (BayVGH vom 24.10.2005 BauR 2006, 671).