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   VGH Baden-Württemberg, 30.01.2006 - 3 S 1259/05   

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VGH Baden-Württemberg, 30.01.2006 - 3 S 1259/05 (https://dejure.org/2006,1580)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.01.2006 - 3 S 1259/05 (https://dejure.org/2006,1580)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. Januar 2006 - 3 S 1259/05 (https://dejure.org/2006,1580)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Zulässiger Ausschluss innenstadtrelevanter Einzelhandelssortimente im Gewerbegebiet

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitwirkung des Gemeinderats an der Beratung und Beschlussfassung über einen Bebauungsplan; Betreiben eines Einzelhandelsgeschäfts mit einem aufgeführten Sortiment durch den Gemeinderat; Ausschluss innenstadtrelevanter Einzelhandelssortimente in einem Gewerbegebiet; ...

  • Judicialis

    BauNVO § 1 Abs. 5; ; BauNVO § 1 Abs. 9; ; GemO § 18 Abs. 1; ; GemO § 18 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauleitplanung, Sonstiges Kommunalrecht - Ausschluss, Bebauungsplan, Befangenheit, Einzelhandel, Gemeinderat, Gewerbegebiet, Sortiment, Innenstadtrelevanz

  • rechtsportal.de

    Bauleitplanung, Sonstiges Kommunalrecht - Ausschluss, Bebauungsplan, Befangenheit, Einzelhandel, Gemeinderat, Gewerbegebiet, Sortiment, Innenstadtrelevanz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausschluss bestimmter Sortimente im Gewerbegebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ESVGH 56, 246 (Ls.)
  • NVwZ-RR 2006, 352 (Ls.)
  • VBlBW 2006, 390
  • DVBl 2006, 787 (Ls.)
  • DÖV 2006, 528
  • BauR 2006, 952
  • ZfBR 2006, 584
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (23)

  • VGH Baden-Württemberg, 03.03.2005 - 3 S 1998/04

    Veränderungssperre bei geplanten Branchenausschlüssen, besondere Umstände

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.01.2006 - 3 S 1259/05
    Mit - rechtskräftigem - Urteil vom 3.3.2005 - 3 S 1998/04 - hat der Senat die zweite Verlängerung vom 21.7.2004 für unwirksam erklärt.

    Dem Senat liegen die einschlägigen Bebauungsplanakten der Antragsgegnerin sowie die Gerichtsakten im Verfahren - 3 S 1998/04 - vor.

    Die mögliche Verhinderung eines Konkurrenzbetriebs in einem bestimmten Gewerbegebiet führt daher nicht zwangsläufig zu einer Verbesserung der Erwerbschancen eines an anderer Stelle bestehenden Betriebs (vgl. Senatsurteil vom 3.3.2005 - 3 S 1998/04 -).

  • BVerwG, 10.11.2004 - 4 BN 33.04

    Zulässigkeit einer Sortimentsbeschränkungen des Einzelhandels zur Stärkung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.01.2006 - 3 S 1259/05
    Vielmehr ist mit "besonderen" städtebaulichen Gründen gemeint, dass es spezielle Gründe gerade für die gegenüber § 1 Abs. 5 BauNVO feinere Ausdifferenzierung der zulässigen Nutzungen geben muss (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.11.2004 - 4 BN 33.04 -, ZfBR 2005, 187 m.w.N.).

    Vielmehr ist ihr auch gestattet, "zentrumsbildende" Nutzungsarten, die in der Kernzone nicht oder nur geringfügig vertreten sind, in anderen Gemeindegebieten mit dem Ziel auszuschließen, eventuelle Neuansiedlungen zwecks Steigerung oder Erhaltung der Attraktivität dem Zentrum zuzuführen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.11.2004 - a.a.O. -).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.05.2001 - 5 S 901/99

    Stärkung des Einzelhandels durch Festsetzungen im Bebauungsplan

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.01.2006 - 3 S 1259/05
    Hierzu bedarf es jedoch einer besonderen städtebaulichen Begründung, die sich aus der jeweiligen konkreten Planungssituation ergeben muss (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3.5.1993 - 4 NB 13.94 - VGH Bad.-Württ., Urteil vom 21.5.2001 - 5 S 901/99 -, NVwZ-RR 2002, 556).

    Denn gerade das Angebot innenstadtrelevanter Sortimente in Gewerbegebieten in peripheren Randlagen kann in besonderer Weise geeignet sein, die mit dem Einzelhandelskonzept verfolgten städtebaulichen Ziele zu beeinträchtigen (vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 21.5.2001 - 5 S 901/99 -, NVwZ-RR 2002, 556).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.12.1991 - 5 S 976/91

    Nichtigkeit eines Bebauungsplans wegen Abwägungsdefizits (Nichtbeachtung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.01.2006 - 3 S 1259/05
    Sie muss so eng mit den persönlichen Belangen des Gemeinderatsmitglieds - oder der Bezugsperson - zusammenhängen, dass sie sich sozusagen auf ihn "zuspitzt" und er - weil im Mittelpunkt oder jedenfalls im Vordergrund der Entscheidung stehend - als deren "Adressat" anzusehen ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 5.12.1991 - 5 S 976/91 -, UPR 1992, 388).

    Dabei sind bei der Frage der Befangenheit eines an der Beratung und Beschlussfassung über einen Bebauungsplan mitwirkenden Gemeinderats auch die in der Planbegründung genannten Ziele und Zwecke mit zu berücksichtigen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 5.12.1991 - a.a.O. -).

  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.01.2006 - 3 S 1259/05
    Nicht erforderlich sind nur Bebauungspläne, die einer positiven Planungskonzeption entbehren und ersichtlich der Förderung von Zielen dienen, zu deren Verwirklichung die Planungsinstrumente des Baugesetzbuches nicht bestimmt sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.5.1999 - 4 BN 15.99 -, NVwZ 1999, 1338), oder deren Verwirklichung auf unabsehbare Zeit rechtliche oder tatsächliche Hindernisse im Wege stehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.3.2004 - 4 CN 4.03 -, NVwZ 2004, 856).

    Zu den Arten von Nutzungen, die auf diese Weise ausgeschlossen werden können, gehören auch im Gewerbegebiet sonst allgemein zulässige Einzelhandelsbetriebe (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.5.1999 - 4 BN 15.99 -, NVwZ 1999, 1338).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.1986 - 1 S 2009/85

    Befangenheit eines Gemeinderatsmitgliedes

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.01.2006 - 3 S 1259/05
    Ist ein - rechtlich regelmäßig nicht geschütztes - rein wirtschaftliches Sonderinteresse gegeben, kann Unmittelbarkeit im Sinne des § 18 Abs. 1 GemO dann anzunehmen sein, wenn das Sonderinteresse nicht von ganz untergeordneter Bedeutung ist und sich von allgemeinen oder Gruppeninteressen deutlich abhebt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.1.1986 - 1 S 2009/85 -, VBlBW 1987, 24).

    Dies wäre nur dann anders zu sehen, wenn auf Grund der Bebauungsplanänderung gewissermaßen gezielt die marktbeherrschende Stellung eines innerörtlichen Einzelhandelsbetriebs bedroht wäre (vgl. insoweit VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.1.1986 - 1 S 2009/85 -).

  • BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.01.2006 - 3 S 1259/05
    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass der Antragsteller hinreichend substantiiert Tatsachen vorträgt, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass er durch Festsetzungen des Bebauungsplans in seinem Grundeigentum verletzt wird oder dass seine privaten Belange fehlerhaft abgewogen worden sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.2.1999 - 4 CN 6.98 -, NVwZ 2000, 197; Urteil vom 10.3.1998 - 4 CN 6.97 -, NVwZ 1998, 732, jeweils m.w.N.).

    Denn selbst eine im Vergleich zur bisherigen Rechtslage für den Grundeigentümer günstige Festsetzung kann ihn zugleich in der baulichen Nutzung seines Grundstücks beschränken und für ihn nachteilig sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.3.1998 - a.a.O. -, m.w.N.).

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.01.2006 - 3 S 1259/05
    Die gerichtliche Kontrolle dieser von der Gemeinde vorzunehmenden Abwägung hat sich nach ständiger Rechtsprechung (grundlegend: BVerwG, Urteil vom 5.7.1974 - 4 C 50.72 -, BVerwGE 45, 309) auf die Prüfung zu beschränken, ob eine Abwägung überhaupt stattgefunden hat, ob in sie an Belangen eingestellt worden ist, was nach Lage der Dinge eingestellt werden musste, ob die Bedeutung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange richtig erkannt worden ist und ob der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belange in einer Weise vorgenommen worden ist, die zu ihrer objektiven Gewichtigkeit in einem angemessenen Verhältnis steht.

    Hat die Gemeinde diese Anforderungen an ihre Planungstätigkeit beachtet, wird das Abwägungsgebot nicht dadurch verletzt, dass sie bei der Abwägung der verschiedenen Belange dem einen den Vorzug einräumt und sich damit notwendigerweise für die Zurückstellung eines anderen entscheidet (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.12.1969 - 4 C 105.66 -, BVerwGE 34, 301 und vom 5.7.1974 - a.a.O. -).

  • BVerwG, 27.07.1998 - 4 BN 31.98

    Bebauungsplan; Festsetzungen über Einzelhandelsbetriebe; Branchendifferenzierung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.01.2006 - 3 S 1259/05
    Damit ermöglicht § 1 Abs. 9 BauNVO beispielsweise den Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben bestimmter Branchen, wenn die Differenzierung marktüblichen Gegebenheiten entspricht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.7.1998 - 4 BN 31.98 -, ZfBR 1998, 317).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.05.2005 - 8 S 1848/04

    Sortimentseinschränkung für großflächigen Einzelhandel im Sondergebiet

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.01.2006 - 3 S 1259/05
    Dem genügt die bloße Übernahme der in der Anlage zum Einzelhandelserlass angeführten Sortimente nicht (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 2.5.2005 - 8 S 1848/04 -).
  • BVerwG, 30.06.1989 - 4 C 16.88

    Rechtsqualität und Wirksamwerden einer Hinweisbekanntmachung; Ausschluß

  • BVerwG, 20.08.1991 - 4 NB 3.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Prüfungsumfang des Normenkontrollgerichts bei

  • BVerwG, 18.03.2004 - 4 CN 4.03

    Bebauungsplan; Straßenplanung; planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan;

  • BVerwG, 15.08.1991 - 4 N 1.89

    Änderung übergeleiteter Bebauungspläne, Einschränkung der Nutzungsart

  • BVerwG, 06.05.1993 - 4 NB 32.92

    Darf ein "Industriegebiet" lediglich für vorhandene Betriebe im Rahmen des

  • VGH Baden-Württemberg, 22.09.2005 - 3 S 772/05

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; geringfügige planbedingte Erhöhung

  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 N 4.86

    Ausschluß von Vergnügungsstätten im Kerngebiet)

  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 46.91

    Bebauungsplan mit unbestimmtem Zeitraum zur Umsetzung und Entstehen einer

  • BVerwG, 21.04.1994 - 4 NB 13.94

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 19.09.2002 - 4 CN 1.02

    Teilnichtigkeit; Abschnittsbildung; reformatio in peius; "bedingter"

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

  • BVerwG, 26.02.1999 - 4 CN 6.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Verkehrsimmissionen; Bebauungsplan; Entwicklung

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.2010 - 3 S 3064/07

    Beschlussfassung über einen Bebauungsplan: Befangenheit und Sitzungsunterlagen

    Dies ist der Fall, wenn ein Mitglied des Gemeinderats oder eine der in § 18 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 GemO genannten Bezugspersonen auf Grund persönlicher Beziehungen zu dem Gegenstand der Beratung oder Beschlussfassung ein individuelles Sonderinteresse hat, das zu einer Interessenkollision führen kann und die Besorgnis rechtfertigt, dass der Betreffende nicht mehr uneigennützig und nur zum Wohl der Gemeinde handelt (VGH Baden-Württ., Urteil vom 30.01.2006 - 3 S 1259/05 -, BauR 2008, 633).

    Ausreichend sind auch wirtschaftliche oder ideelle Vor- oder Nachteile (VGH Baden-Württ., Urteil vom 30.01.2006, a.aO.).

    Nach der Rechtsprechung des Senat muss sich eine Entscheidung auf das Gemeinderatsmitglied "zuspitzen" und er - weil im Mittelpunkt oder jedenfalls im Vordergrund der Entscheidung stehend - als deren "Adressat" anzusehen sein (vgl. Urteil vom 30.01.2006, a.a.O .).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.2009 - 2 A 10098/09

    Grundsatzentscheidung zur Befangenheit von Gemeinderatsmitgliedern

    Deshalb ist die Unmittelbarkeit des Vor- oder Nachteils bei einem Ratsmitglied gegeben, bei dem aufgrund einer engen persönlichen Beziehung zum Beratungsgegenstand ein individuelles Sonderinteresse besteht, welches zu einer Interessenkollision führt und die Besorgnis nahelegt, der Betroffene werde nicht mehr uneigennützig und gemeinwohlorientiert handeln (OVG RP, NVwZ-RR 2000, 103 [104]; OVG RP, NVwZ 1986, 1048; VGH BW, BauR 2006, 952f, VGH BW, NVwZ-RR 1998, 63f; OVG MV, Urteil vom 22. Juni 2005 - 3 K 10/02 -, juris Rn. 27).
  • VG Karlsruhe, 16.03.2006 - 9 K 1012/05

    Befangenheit eines Einzelhändlers bei Entscheidung über Fachmarktzentrum

    Dies ist der Fall, wenn ein Mitglied des Gemeinderats oder eine der in § 18 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 GemO genannten Bezugspersonen auf Grund persönlicher Beziehungen zu dem Gegenstand der Beratung oder Beschlussfassung ein individuelles Sonderinteresse hat, das zu einer Interessenkollision führen kann und die Besorgnis rechtfertigt, dass der Betreffende nicht mehr uneigennützig und nur zum Wohl der Gemeinde handelt (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 30.01.2006 - 3 S 1259/05 -, juris).

    Ausreichend sind auch wirtschaftliche oder ideelle Vor- oder Nachteile (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 30.01.2006 - 3 S 1259/05 -, juris).

    Ein Gemeinderatsmitglied ist jedoch nur dann von der Mitwirkung ausgeschlossen, wenn der individuelle Sondervorteil oder -nachteil mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eintreten wird (dazu bb) und das Sonderinteresse nicht von ganz untergeordneter Bedeutung ist (dazu cc; vgl. VGH Bad.-Württ. Urt. v. 30.01.2006 - 3 S 1259/05 -, juris und Urt. v. 20.01.1986, VBlBW 1987, 24, 25 f.).

    Die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg verwendet in diesem Zusammenhang zwar häufig die Formel, dass sich eine Entscheidung auf das Gemeinderatsmitglied "zuspitzen" muss und er - weil im Mittelpunkt oder jedenfalls im Vordergrund der Entscheidung stehend - als deren "Adressat" anzusehen ist (vgl. z. B. Urt. v. 30.01.2006, 3 S 1259/05 - juris).

    Dadurch unterscheidet sich der vorliegende Fall auch von dem, der den Entscheidungen des VGH Baden-Württemberg vom 03.03.2005 (3 S 1998/04 - juris) und vom 30.01.2006 (3 S 1259/05 - juris) zugrunde lag.

  • VGH Baden-Württemberg, 29.07.2015 - 3 S 2492/13

    Anlagenbezogene Festsetzungen im Bebauungsplan - Beschränkung der Freisetzung von

    Denn ein in dieser Bestimmung vorausgesetzter unmittelbarer Sondervorteil oder -nachteil liegt nur dann vor, wenn das Gemeinderatsmitglied auf Grund persönlicher Beziehungen zu dem Gegenstand der Beratung oder Beschlussfassung ein individuelles Sonderinteresse hat, das zu einer Interessenkollision führen kann und deswegen die Besorgnis rechtfertigt, dass der Betreffende nicht mehr uneigennützig und nur zum Wohl der Gemeinde handelt (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 27.1.2015 - 5 S 1493/14 - VBlBW 2015, 249; Urt. des Senats v. 30.1.2006 - 3 S 1259/05 - VBlBW 2006, 390).

    Für die Annahme eines individuellen Sonderinteresses im Sinne des § 18 Abs. 1 GemO ist es deshalb erforderlich, dass sich das Interesse des Betroffenen deutlich von einem Gruppeninteresse abhebt und sich die Entscheidung auf den abstimmenden Gemeinderat "zuspitzt" (Urt. des Senats v. 30.1.2006 - 3 S 1259/05 - VBlBW 2006, 390; Aker, in: Aker/Hafner/Notheis, GemO, 2013, § 18 Rn. 10; Bock, Befangenheit, BWGZ 2014, 478, 479).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.2023 - 1 S 1365/23

    Eilantrag gegen das Verbot des Betriebs von Tonwiedergabegeräten und

    Ein unmittelbarer Vor- oder Nachteil liegt vor, wenn ein Mitglied des Gemeinderats oder eine der in § 18 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 GemO genannten Bezugspersonen auf Grund persönlicher Beziehungen zu dem Gegenstand der Beratung oder Beschlussfassung ein individuelles Sonderinteresse hat, das zu einer Interessenkollision führen kann und die Besorgnis rechtfertigt, dass der Betreffende nicht mehr uneigennützig und nur zum Wohl der Gemeinde handelt (st. Rspr., vgl. nur VGH Baden-Württ., Urt. v. 30.01.2006 - 3 S 1259/05 - VBlBW 2006, 390).

    Von einer herausragenden Betroffenheit mehrerer Personen kann - entgegen der Auffassung der Antragsteller- nur dann noch ausgegangen werden, wenn diese quasi auf den ersten Blick als "Adressaten" der Entscheidung zu erkennen wären (st. Rspr., vgl. nur Senat, Urt. v. 18.03.1993 - 1 S 570/92 - ESVGH 43, 188; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 30.01.2006, a.a.O.; Urt. v. 09.02.2010 - 3 S 3064/07 - juris Rn. 53; je m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.09.2010 - 3 S 324/08

    Regionalplan Heilbronn-Franken 2020 - zum Begriff des regionalbedeutsamen

    Innerhalb dieses für alle Sortimente unbeschränkt offenen Nutzungsrahmens sind grundsätzlich Einzelhandelsbetriebe jeglichen Angebotszuschnitts realisierbar mithin auch Betriebe des Lebensmitteleinzelhandels, Lebensmitteldiscounter mit beliebigem Randsortiment sowie mehrere Fachmärkte mit unterschiedlichsten Sortimenten bzw. Sortimentsmischungen innenstadt-, zentren- oder nahversorgungsrelevanter Art (zu diesen Sortimentsgruppen vgl. Urteil des Senats vom 30.01.2006 - 3 S 1259/05 -, VBlBW 2006, 93 ff. sowie die Anlage zum Einzelhandelserlass).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.02.2007 - 8 A 11311/06

    Kein Lebensmitteldiscounter 'An der Krimm' in Mainz-Gonsenheim

    Ihre Zentrenrelevanz ergibt sich daraus, dass sie vorwiegend in klein strukturierten Läden angeboten werden und sich deshalb nach dem Willen des Plangebers bevorzugt in Zentren ansiedeln sollen (vgl. insoweit auch VGH BW, BauR 2006, 952 [958]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.08.2006 - 2 K 50/04

    Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben mit bestimmten Warensortimenten im

    Wünscht die Gemeinde an einem bestimmten Standort keine Einzelhandelsbetriebe, so ist es ihr unter dem Blickwinkel des § 1 Abs. 3 BauGB a. F. nicht verwehrt, ein Gewerbegebiet unter Ausschluss dieses Nutzungstyps festzusetzen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.05.1999, a. a. O.; VGH BW, Urt. v. 30.01.2006 - 3 S 1259/05 -, BauR 2006, 952).

    Es ist außerdem in jedem Einzelfall zu prüfen, welche Sortimente unter Berücksichtigung der örtlichen Besonderheiten als innenstadtrelevant einzustufen sind; hierfür bedarf es in der Regel eines Einzelhandelsgutachtens, das in Kenntnis der vorhandenen Angebotsstruktur und unter Beachtung der mit dem gemeindlichen Einzelhandelskonzept verfolgten städtebaulichen Ziele ortsbezogen die zentrenrelevanten Sortimente ermittelt (VGH BW, Urt. v. 30.01.2006, a. a. O., S. 957 f.; Fickert/Fieseler, BauNVO, 10. Aufl., § 11 RdNr. 27.22).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.01.2015 - 5 S 1493/14

    Abänderung eines Beschlusses nach § 47 Abs. 6 VwGO; Befangenheit eines bei

    Dies ist der Fall, wenn das Gemeinderatsmitglied oder die bezeichneten Bezugspersonen auf Grund persönlicher Beziehungen zu dem Gegenstand der Beratung oder Beschlussfassung ein individuelles Sonderinteresse hat, das zu einer Interessenkollision führen kann und die Besorgnis rechtfertigt, dass der Betreffende nicht mehr uneigennützig und nur zum Wohl der Gemeinde handelt (VGH Baden-Württ., Urteil vom 30.01.2006 - 3 S 1259/05 -, VBlBW 2006, 390).
  • VG Karlsruhe, 24.09.2010 - 9 K 3187/09

    Bauplanungsrecht: Ausschluss zentrenrelevanter Sortimente im Gewerbegebiet -

    Damit handelt es sich bei dem Merkmal der "Erforderlichkeit" um eine nur bei groben und einigermaßen offensichtlichen Missgriffen wirksame Schranke der gemeindlichen Planungshoheit, die nicht greift, wenn der Plan nach der planerischen Konzeption der Gemeinde vernünftigerweise geboten ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Normenkontrollurteil vom 30.01.2006 - 3 S 1259/05 -, BauR 2006, 952 m.w.N. aus der Rechtsprechung des BVerwG).

    Dies erfordert eine individuelle Betrachtung der jeweiligen örtlichen Situation, für die es in der Regel eines Einzelhandelsgutachtens bedarf, das in Kenntnis der vorhandenen Angebotsstruktur und unter Beachtung der mit dem gemeindlichen Einzelhandelskonzept verfolgten städtebaulichen Ziele ortsbezogen die zentrenrelevanten Sortimente ermittelt (vgl. VGH Bad.-Württ., Normenkontrollurteil vom 30.01.2006 - 3 S 1259/05 -, a.a.O.).

  • OVG Sachsen, 17.07.2007 - 1 D 18/05

    Sondergebiet Einkaufszentrum; Sortimentsausschluss; Branchenausschluss;

  • VG Neustadt, 23.03.2006 - 4 K 1762/05

    Lebensmittelmarkt in Haßloch darf gebaut werden

  • OVG Niedersachsen, 21.03.2019 - 1 KN 9/17

    Art der baulichen Nutzung; Ausnahme; Einzelhandelssteuerung; Maß der baulichen

  • OVG Schleswig-Holstein, 11.10.2006 - 1 KN 1/05
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.11.2020 - 10 C 11760/19

    Kommunaler Finanzausgleich: Festsetzung der Verbandsgemeindeumlagesätze;

  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.2007 - 5 S 2484/05

    Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben mit zentrenrelevanten Sortimenten im

  • VG Neustadt, 28.07.2008 - 3 K 295/08

    Kein Schuh-, Textilien- und Haushaltswarenmarkt im ehemaligen SB-Warenhaus

  • VG Mainz, 11.07.2006 - 3 K 281/05

    Lidl-Markt in Mainz-Gonsenheim darf nicht gebaut werden

  • VG Augsburg, 09.04.2008 - Au 4 K 07.901

    Nutzungsänderung; Spielhalle; Änderung Bebauungsplan; unwirksamer Ausschluss von

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