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   KG, 21.12.2006 - 27 U 182/05   

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https://dejure.org/2006,10175
KG, 21.12.2006 - 27 U 182/05 (https://dejure.org/2006,10175)
KG, Entscheidung vom 21.12.2006 - 27 U 182/05 (https://dejure.org/2006,10175)
KG, Entscheidung vom 21. Dezember 2006 - 27 U 182/05 (https://dejure.org/2006,10175)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • IWW
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Auskunftsanspruch des Architekten gegenüber dem Bauherrn

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auskunft über anrechenbare Kosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Zwei Urteile stärken Ihre Position - Auftraggeber halten Honorar-Unterlagen zurück: Endlich erfolgreich gegensteuern

  • IWW (Kurzinformation)

    Aktuelle Rechtsprechung stützt Planer-Position - Drei Urteile mindern Ihren Stress bei der Abrechnung von Pauschalhonoraren

Besprechungen u.ä. (3)

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Anspruch des Architekten auf Durchsicht der Unterlagen zum Bauvorhaben zwecks HOAI-getreuer Abrechnung?

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Der Architekt hat gegen Bauherrn Anspruch auf Auskunft zwecks Ermittlung der anrechenbaren Kosten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Architekt kann Auskunft über anrechenbare Kosten verlangen! (IBR 2007, 202)

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 1439
  • BauR 2007, 931
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.06.2001 - VII ZR 423/99

    Verjährung der Ansprüche eines Architekten bei bestrittener Prüfbarkeit der

    Auszug aus KG, 21.12.2006 - 27 U 182/05
    Der Lauf der Verjährungsfrist im Sinne der §§ 199, 196 BGB begann frühestens mit der Aufforderung der Beklagte zur Erteilung der Schlussrechnung im Jahr 2002 (vgl. BGH NJW-RR 2001 Seite 1383 ) , so dass sie Ende 2005 noch nicht abgelaufen war, als bereits die vorliegende Klage erhoben war, die Ende 2004 eingereicht und der Beklagten demnächst im Sinne des § 167 ZPO zugestellt worden war.
  • BGH, 02.11.1994 - IV ZR 201/93

    Rechtsfolgen der Unterlassung einer Risikoprüfung durch den Versicherer

    Auszug aus KG, 21.12.2006 - 27 U 182/05
    Der Klägerin stand zwar auch offen, die Kostenermittlung durch Schätzung anzufertigen (vgl. BGH NJW 1995 Seite 401).
  • BGH, 03.05.2006 - VIII ZR 168/05

    Pflicht des Zwangsverwalters eines vermieteten Grundstücks zur Abrechnung von

    Auszug aus KG, 21.12.2006 - 27 U 182/05
    § 538 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 ZPO ist entsprechend anzuwenden, wenn das erstinstanzliche Gericht eine Stufenklage insgesamt abgewiesen hat, das Berufungsgericht aber dem Auskunftsanspruch stattgibt (BGH NJW 2006 Seite 2626f).
  • OLG Düsseldorf, 14.05.2009 - 5 U 131/08

    Rechtsfolgen der fehlenden Prüffähigkeit der Architektenschlussrechnung

    Ein solches Auskunftsverlangen im Hinblick auf die honorarrelevanten Baukosten kann der Architekt auch klageweise geltend machen (vgl. KG Urteil vom 21.12.2006, 27 U 182/05, BauR 2007, 1439 = IBR 2007, 202 mit Anm. Götte; eingehend Koeble in Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 3. Aufl. 2008, Rz. 208ff).
  • OLG Köln, 19.12.2012 - 11 U 139/12

    Voraussetzungen eines Auskunftsanspruchs des Planers gegen seinen Auftraggeber

    Grundlage dafür ist der in § 242 BGB kodifizierte Grundsatz von Treu Glauben (KG BauR 2002, 1576 = KGR 2002, 101; BauR 2007, 1439).
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