Rechtsprechung
KG, 21.12.2006 - 27 U 182/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- IWW
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Auskunftsanspruch des Architekten gegenüber dem Bauherrn
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Auskunft über anrechenbare Kosten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
Besprechungen u.ä. (3)
- baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)
Anspruch des Architekten auf Durchsicht der Unterlagen zum Bauvorhaben zwecks HOAI-getreuer Abrechnung?
- baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)
Der Architekt hat gegen Bauherrn Anspruch auf Auskunft zwecks Ermittlung der anrechenbaren Kosten
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Architekt kann Auskunft über anrechenbare Kosten verlangen! (IBR 2007, 202)
Papierfundstellen
- BauR 2007, 1439
- BauR 2007, 931
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 21.06.2001 - VII ZR 423/99
Verjährung der Ansprüche eines Architekten bei bestrittener Prüfbarkeit der …
Auszug aus KG, 21.12.2006 - 27 U 182/05
Der Lauf der Verjährungsfrist im Sinne der §§ 199, 196 BGB begann frühestens mit der Aufforderung der Beklagte zur Erteilung der Schlussrechnung im Jahr 2002 (vgl. BGH NJW-RR 2001 Seite 1383 ) , so dass sie Ende 2005 noch nicht abgelaufen war, als bereits die vorliegende Klage erhoben war, die Ende 2004 eingereicht und der Beklagten demnächst im Sinne des § 167 ZPO zugestellt worden war. - BGH, 02.11.1994 - IV ZR 201/93
Rechtsfolgen der Unterlassung einer Risikoprüfung durch den Versicherer
Auszug aus KG, 21.12.2006 - 27 U 182/05
Der Klägerin stand zwar auch offen, die Kostenermittlung durch Schätzung anzufertigen (vgl. BGH NJW 1995 Seite 401). - BGH, 03.05.2006 - VIII ZR 168/05
Pflicht des Zwangsverwalters eines vermieteten Grundstücks zur Abrechnung von …
Auszug aus KG, 21.12.2006 - 27 U 182/05
§ 538 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 ZPO ist entsprechend anzuwenden, wenn das erstinstanzliche Gericht eine Stufenklage insgesamt abgewiesen hat, das Berufungsgericht aber dem Auskunftsanspruch stattgibt (BGH NJW 2006 Seite 2626f).
- OLG Düsseldorf, 14.05.2009 - 5 U 131/08
Rechtsfolgen der fehlenden Prüffähigkeit der Architektenschlussrechnung
Ein solches Auskunftsverlangen im Hinblick auf die honorarrelevanten Baukosten kann der Architekt auch klageweise geltend machen (vgl. KG Urteil vom 21.12.2006, 27 U 182/05, BauR 2007, 1439 = IBR 2007, 202 mit Anm. Götte;… eingehend Koeble in Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 3. Aufl. 2008, Rz. 208ff). - OLG Köln, 19.12.2012 - 11 U 139/12
Voraussetzungen eines Auskunftsanspruchs des Planers gegen seinen Auftraggeber
Grundlage dafür ist der in § 242 BGB kodifizierte Grundsatz von Treu Glauben (KG BauR 2002, 1576 = KGR 2002, 101; BauR 2007, 1439).