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   BGH, 12.07.2007 - VII ZR 154/06   

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https://dejure.org/2007,660
BGH, 12.07.2007 - VII ZR 154/06 (https://dejure.org/2007,660)
BGH, Entscheidung vom 12.07.2007 - VII ZR 154/06 (https://dejure.org/2007,660)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 2007 - VII ZR 154/06 (https://dejure.org/2007,660)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • webshoprecht.de

    Unwirksame AGB-Klauseln im Arbeitsrecht

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung eines Werklohns abzüglich ersparter Aufwendungen; Wirksamkeit einer vom Auftraggeber gestellten Klausel mit der Folge des Ausschlusses von Vergütungsansprüchen eines Auftragnehmers; Überprüfung einer Klausel eines Generalunternehmervertrags am ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Werkvertrag - Einheitspreisvertrag und Pauschalpreisvertrag

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unwirksamer Ausschluß des Vergütungsanspruchs bei vorzeitiger Kündigung des Werkvertrages; Verweis in Subunternehmervertrag auf Werklohnbeschränkung im Hauptvertrag als überraschende Klausel

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    AGB-Klauseln, die den gesetzlich vorgesehenen Anspruch auf die volle Vergütung einschränken, sind unwirksam; § 307 Abs.1 S.1 BGB

  • Judicialis

    BGB § 307 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 307 Abs. 2 Nr. 1 Bf; ; BGB § 307 Abs. 2 Nr. 1 Cj; ; BGB § 305 c Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 § 305c Abs. 1
    Formularmäßige Vereinbarung der Begrenzung der Vergütung auf erbrachte Leistungen des Auftragnehmers im Falle der Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber; Verweisung auf den Einheitspreisvertrag zwischen dem Generalunternehmer und dessen Auftraggeber als ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    AGB: Nach Kündigung nur Vergütung erbrachter Leistung: Zulässig?

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausschluss der vereinbarten Vergütung nach Kündigung des Auftraggebers in AGB unwirksam

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Unwirksame AGB-Klausel, wonach nur die erbrachten Leistungen des Auftragnehmers vergütet und weitergehende Ansprüche ausgeschlossen werden

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unzulässiges Kündigungsrecht des Auftraggebers

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Vergütung nur der erbrachten Leistungen bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Bauvertragsklausel

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Werkvertrag: "freies" Kündigungsrecht des Auftraggebers regelmässig unzulässig

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Generalunternehmer zwischen den Stühlen (oder: zwischen Auftraggeber und Nachunternehmer) (IBR 2007, 541)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 3423
  • MDR 2007, 1366
  • NZBau 2007, 634
  • WM 2007, 2021
  • DB 2007, 2143
  • BauR 2007, 1724
  • BauR 2008, 282
  • ZfBR 2007, 777
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.10.1984 - VII ZR 65/83

    Rechtsgrundlose Kündigung durch Auftraggeber; AGB: Weisungsrecht des

    Auszug aus BGH, 12.07.2007 - VII ZR 154/06
    a) Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers enthaltene Klausel, wonach nur die erbrachten Leistungen des Auftragnehmers vergütet werden und weitergehende Ansprüche ausgeschlossen werden, wenn der Auftraggeber ohne besonderen Grund kündigt, benachteiligt den Auftragnehmer entgegen Treu und Glauben unangemessen und ist unwirksam, § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB (im Anschluss an BGH, Urteil vom 4. Oktober 1984 - VII ZR 65/83, BGHZ 92, 244).

    Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers enthaltene Klausel, wonach nur die erbrachten Leistungen des Auftragnehmers vergütet werden und weitergehende Ansprüche ausgeschlossen werden, wenn der Auftraggeber ohne besonderen Grund kündigt, benachteiligt den Auftragnehmer entgegen Treu und Glauben unangemessen und ist unwirksam (vgl. BGH, Urteil vom 4. Oktober 1984 - VII ZR 65/83, BGHZ 92, 244).

  • BGH, 29.04.1999 - VII ZR 248/98

    Nichtausführung eines Teils der vereinbarten Leistung beim Pauschalpreisvertrag

    Auszug aus BGH, 12.07.2007 - VII ZR 154/06
    Die gleichen Erwägungen gelten auch, soweit die Klausel auf eine einvernehmliche Vertragsaufhebung anzuwenden ist, die auf Initiative des Auftraggebers vorgenommen wird und demselben Ziel wie eine "freie" Kündigung dient (vgl. BGH, Urteile vom 4. Juni 1973 - VII ZR 113/71, NJW 1973, 1463 und vom 29. April 1999 - VII ZR 248/98, BauR 1999, 1021 = ZfBR 1999, 310 = NJW 1999, 2661).
  • BGH, 04.06.1973 - VII ZR 113/71

    Rechtsstellung der Parteien nach einverständlicher Vertragsaufhebung

    Auszug aus BGH, 12.07.2007 - VII ZR 154/06
    Die gleichen Erwägungen gelten auch, soweit die Klausel auf eine einvernehmliche Vertragsaufhebung anzuwenden ist, die auf Initiative des Auftraggebers vorgenommen wird und demselben Ziel wie eine "freie" Kündigung dient (vgl. BGH, Urteile vom 4. Juni 1973 - VII ZR 113/71, NJW 1973, 1463 und vom 29. April 1999 - VII ZR 248/98, BauR 1999, 1021 = ZfBR 1999, 310 = NJW 1999, 2661).
  • BGH, 07.04.2016 - VII ZR 56/15

    Bauvertrag: Einbeziehung einer insolvenzabhängigen Lösungsklausel; Vereinbarung

    Damit schafft das Gesetz einen ausgewogenen Interessenausgleich (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 2007 - VII ZR 154/06, BauR 2007, 1724, 1725 = NZBau 2007, 634, juris Rn. 18; Urteil vom 4. Oktober 1984 - VII ZR 65/83, BGHZ 92, 244, 249 f., juris Rn. 23 ff.).
  • BGH, 01.08.2023 - X ZR 118/22

    Erstattung des Beförderungsentgelts für einen gebuchten, aber nicht angetretenen

    Zu diesem Interessenausgleich gehört es, den Unternehmer vor Nachteilen aufgrund der Kündigung zu bewahren (BGH, Urteil vom 12. Juli 2007 - VII ZR 154/06, NJW 2007, 3423 Rn. 18).
  • BVerwG, 25.09.2013 - 6 C 13.12

    Telekommunikation; Zusammenschaltung von Telefonnetzen; Entgeltgenehmigung;

    Diese Vorgaben des Gerichtshofs der Europäischen Union zum Merkmal der Kostenorientierung in Art. 3 Abs. 3 TAL-VO können auf die Auslegung des Begriffs der "kostenorientierten Preise", die die Regulierungsbehörde nach Art. 13 Abs. 1 Satz 1 der Zugangsrichtlinie einem Betreiber auferlegen kann, übertragen werden (so auch Kühling/Winzer, in: Geppert/Schütz, Beck'scher TKG-Kommentar, 4. Aufl. 2013, § 32 Rn. 45; Kühling/Schall, CR 2010, 708 ; Kleinlein, N&R 2010, 75 ; KIotz/Brandenberg, N&R Beil. 2/2009, 1 ; Schütze/Salevic, CR 2008, 630).
  • OLG Düsseldorf, 12.07.2021 - 22 U 8/21

    Feststellung des Fortbestands eines Vertragsverhältnisses; Verträge über

    Solche Besonderheiten liegen auch hier vor, weshalb der Verweis der Klägerin auf die einen Bauvertrag betreffende Entscheidung des BGH vom 12.07.2007 (VII ZR 154/06, NJW 2007, 3424) nicht überzeugt.
  • OLG Oldenburg, 03.02.2009 - 2 U 9/06

    Umfang des entgangenen Gewinns nach vorzeitiger Beendigung eines Werkvertrages

    Die Kosten des Rechtsstreits, einschließlich des Revisionsverfahrens BGH VII ZR 154/06, hat die Klägerin zu tragen.
  • BGH, 01.08.2023 - X ZR 119/22

    Erstattung des Beförderungsentgelts für einen gebuchten, aber nicht angetretenen

    Zu diesem Interessenausgleich gehört es, den Unternehmer vor Nachteilen aufgrund der Kündigung zu bewahren (BGH, Urteil vom 12. Juli 2007 - VII ZR 154/06, NJW 2007, 3423 Rn. 18).
  • BVerwG, 25.09.2013 - 6 C 15.12

    Genehmigung von Entgelten für die Gewährung des Zugangs zu

    Diese Vorgaben des Gerichtshofs der Europäischen Union zum Merkmal der Kostenorientierung in Art. 3 Abs. 3 TAL-VO können auf die Auslegung des Begriffs der "kostenorientierten Preise", die die Regulierungsbehörde nach Art. 13 Abs. 1 Satz 1 der Zugangsrichtlinie einem Betreiber auferlegen kann, übertragen werden (so auch Kühling/Winzer, in: Geppert/Schütz, Beck'scher TKG-Kommentar, 4. Aufl. 2013, § 32 Rn. 45; Kühling/Schall, CR 2010, 708 ; Kleinlein, N&R 2010, 75 ; KIotz/Brandenberg, N&R Beil. 2/2009, 1 ; Schütze/Salevic, CR 2008, 630).
  • BVerwG, 25.09.2013 - 6 C 17.12

    Genehmigung von Entgelten für die Gewährung des Zugangs zu

    Diese Vorgaben des Gerichtshofs der Europäischen Union zum Merkmal der Kostenorientierung in Art. 3 Abs. 3 TAL-VO können auf die Auslegung des Begriffs der "kostenorientierten Preise", die die Regulierungsbehörde nach Art. 13 Abs. 1 Satz 1 der Zugangsrichtlinie einem Betreiber auferlegen kann, übertragen werden (so auch Kühling/Winzer, in: Geppert/Schütz, Beck'scher TKG-Kommentar, 4. Aufl. 2013, § 32 Rn. 45; Kühling/Schall, CR 2010, 708 ; Kleinlein, N&R 2010, 75 ; KIotz/Brandenberg, N&R Beil. 2/2009, 1 ; Schütze/Salevic, CR 2008, 630).
  • BVerwG, 25.09.2013 - 6 C 16.12

    Genehmigung von Entgelten für die Gewährung des Zugangs zu

    Diese Vorgaben des Gerichtshofs der Europäischen Union zum Merkmal der Kostenorientierung in Art. 3 Abs. 3 TAL-VO können auf die Auslegung des Begriffs der "kostenorientierten Preise", die die Regulierungsbehörde nach Art. 13 Abs. 1 Satz 1 der Zugangsrichtlinie einem Betreiber auferlegen kann, übertragen werden (so auch Kühling/Winzer, in: Geppert/Schütz, Beck'scher TKG-Kommentar, 4. Aufl. 2013, § 32 Rn. 45; Kühling/Schall, CR 2010, 708 ; Kleinlein, N&R 2010, 75 ; KIotz/Brandenberg, N&R Beil. 2/2009, 1 ; Schütze/Salevic, CR 2008, 630).
  • OLG Karlsruhe, 14.07.2010 - 6 U 145/08

    Werklohnklage aus Werklieferungsvertrag: Verwendungsrisiko bei Lieferung von

    Diesen sieht der BGH darin, dass das Recht des Bestellers, jederzeit zu kündigen, damit korrespondiert, dass dem Unternehmer daraus kein Nachteil entsteht (BGHZ 92, 244 = NJW 1985, 631, 632, BGH NJW 2007, 3423).
  • BVerwG, 25.09.2013 - 6 C 14.12

    Genehmigung von Entgelten für die Gewährung des Zugangs zu

  • LG Memmingen, 25.09.2023 - 35 O 1528/21

    Anspruch auf Rückerstattung nicht angefallener Steuern und Gebühren für nicht

  • LG Rostock, 12.05.2011 - 6 HKO 45/10

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