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   OVG Rheinland-Pfalz, 12.02.2007 - 8 A 11311/06/OVG   

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https://dejure.org/2007,2307
OVG Rheinland-Pfalz, 12.02.2007 - 8 A 11311/06/OVG (https://dejure.org/2007,2307)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12.02.2007 - 8 A 11311/06/OVG (https://dejure.org/2007,2307)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. Februar 2007 - 8 A 11311/06/OVG (https://dejure.org/2007,2307)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit des Ausschlusses zentrenrelevanter Einzelhandelssortimente durch einen Bebauungsplan; Planerisches Ermessen bei der Verfolgung städtebaulicher Ziele durch eine Gemeinde; Begriff der "Zentrenrelevanz"; Abwägungsgebot bei der Aufstellung von Bebauungsplänen

  • Judicialis

    BauGB § 1; ; BauGB § 1 Abs. 3; ; BauGB § 1 Abs. 6 F: 1998; ; BauNVO § 1; ; BauNVO § 1 Abs. 5; ; BauNVO § 1 Abs. 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an den Ausschluss zentrenrelevanter Einzelhandelssortimente durch einen Bebauungsplan

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausschluss zentrenrelevanter Einzelhandelssortimente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kapellmann.de (Kurzinformation)

    Ausschluss zentrenrelevanter Einzelhandelssortimente

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Einzelhandel: Wie weit darf die Städtebaupolitik der Gemeinde gehen? (IBR 2007, 1091)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 2018
  • BauR 2007, 760
  • ZfBR 2007, 356
  • ZfBR 2007, 357
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 10.11.2004 - 4 BN 33.04

    Zulässigkeit einer Sortimentsbeschränkungen des Einzelhandels zur Stärkung der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.02.2007 - 8 A 11311/06
    a) Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass ein auf zentrenrelevante Sortimente bezogener Einzelhandel eine typisierbare Nutzungsunterart im Sinne der genannten Vorschrift darstellt (vgl. BVerwG, BauR 1998, 1197 [1198]; BauR 2005, 818 [818]), die grundsätzlich in einem Baugebiet zugelassen oder ausgeschlossen werden kann.

    Das Bundesverwaltungsgericht verlangt insoweit spezielle Gründe für eine gegenüber § 1 Abs. 5 noch feinere Ausdifferenzierung der zulässigen bzw. unzulässigen Nutzung (vgl. BVerwG, BauR 2005, 818 [818]).

    Diese auch in der Rechtsprechung anerkannten städtebaulichen Planungsziele (vgl. BVerwG, BauR 1998, 1197 [1198]; BauR 2005, 818 [818]) stehen im Einklang mit dem "Zentrenkonzept Einzelhandel" der Beklagten, auf das sich der Bebauungsplan stützt (vgl. Ziffern 2 und 5 der Begründung zum Bebauungsplan).

    Bei dem Begriff der "Zentrenrelevanz" handelt sich in Fällen von Sortimentsbeschränkungen des Einzelhandels um einen in Praxis und Rechtsprechung (vgl. BVerwG, BauR 2005, 818 [818]; OVG Rheinland-Pfalz, BauR 2001, 907 [912 f.]) mittlerweile gängigen Begriff.

    Dem Plangeber ist es gestattet, Ziele für die Zukunft zu formulieren und in den geschützten Zentren noch nicht vorhandene Sortimente zu schützen (vgl. BVerwG, BauR 2005, 818 [818]).

  • BVerwG, 27.07.1998 - 4 BN 31.98

    Bebauungsplan; Festsetzungen über Einzelhandelsbetriebe; Branchendifferenzierung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.02.2007 - 8 A 11311/06
    a) Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass ein auf zentrenrelevante Sortimente bezogener Einzelhandel eine typisierbare Nutzungsunterart im Sinne der genannten Vorschrift darstellt (vgl. BVerwG, BauR 1998, 1197 [1198]; BauR 2005, 818 [818]), die grundsätzlich in einem Baugebiet zugelassen oder ausgeschlossen werden kann.

    Diese auch in der Rechtsprechung anerkannten städtebaulichen Planungsziele (vgl. BVerwG, BauR 1998, 1197 [1198]; BauR 2005, 818 [818]) stehen im Einklang mit dem "Zentrenkonzept Einzelhandel" der Beklagten, auf das sich der Bebauungsplan stützt (vgl. Ziffern 2 und 5 der Begründung zum Bebauungsplan).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.07.2006 - 8 C 10156/06

    Bebauungsplan darf Eigentümerrechte nicht ohne Grund einschränken

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.02.2007 - 8 A 11311/06
    Dennoch verbleibende Unklarheiten über den Inhalt der Festsetzungen lassen sich durch die anerkannten Auslegungsmethoden beseitigen (OVG Rheinland-Pfalz, BauR 2006, 1853 [1853]).

    Sie hat auch sicherzustellen, dass bei der Verwirklichung städtebaulicher Ziele eine gleichmäßige Verteilung der Lasten auf die betroffenen Gründstücke erfolgt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, BauR 2006, 1853 [1854]); Abweichungen von dem Prinzip der Lastengleichheit bedürfen der Rechtfertigung.

  • VGH Baden-Württemberg, 30.01.2006 - 3 S 1259/05

    Zulässiger Ausschluss innenstadtrelevanter Einzelhandelssortimente im

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.02.2007 - 8 A 11311/06
    Ihre Zentrenrelevanz ergibt sich daraus, dass sie vorwiegend in klein strukturierten Läden angeboten werden und sich deshalb nach dem Willen des Plangebers bevorzugt in Zentren ansiedeln sollen (vgl. insoweit auch VGH BW, BauR 2006, 952 [958]).
  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.02.2007 - 8 A 11311/06
    Innerhalb des rechtlich so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot nicht verletzt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendig für die Zurückstellung des anderen entscheidet (vgl. BVerwGE 34, 301 [309]; 45, 309 [314 f.]; 48, 56 [63]).
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.02.2007 - 8 A 11311/06
    Innerhalb des rechtlich so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot nicht verletzt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendig für die Zurückstellung des anderen entscheidet (vgl. BVerwGE 34, 301 [309]; 45, 309 [314 f.]; 48, 56 [63]).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.08.2000 - 1 C 11457/99

    Zusammensetzung eines Sondergebiets)

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.02.2007 - 8 A 11311/06
    Bei dem Begriff der "Zentrenrelevanz" handelt sich in Fällen von Sortimentsbeschränkungen des Einzelhandels um einen in Praxis und Rechtsprechung (vgl. BVerwG, BauR 2005, 818 [818]; OVG Rheinland-Pfalz, BauR 2001, 907 [912 f.]) mittlerweile gängigen Begriff.
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.02.2007 - 8 A 11311/06
    Innerhalb des rechtlich so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot nicht verletzt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendig für die Zurückstellung des anderen entscheidet (vgl. BVerwGE 34, 301 [309]; 45, 309 [314 f.]; 48, 56 [63]).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.03.2020 - 8 S 1542/18

    Formelle und materielle Unwirksamkeit eines "Vergnügungsstättenbebauungsplans"

    Zwar wird man bei der Aufstellung eines Vergnügungsstättenbebauungsplans - zumindest bei einem eher kleinstädtischen Umfeld - nicht vorab die Aufbereitung des Abwägungsmaterials im Wege einer informellen Planung verlangen können (etwa durch ein sog. "Vergnügungsstätten-Konzept" i.R.v. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB; siehe dazu Mitschang, UPR 2013, 401, 407; ders., ZfBR 2012, 419, 428; Battis/Reidt/Mitschang, NVwZ 2013, 961, 963; Mitschang/Reidt, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 14. Aufl. 2019, § 9 Rn. 207 ff.; Gierke, in: Brügelmann, Stand: Februar 2016, § 9 Rn. 515bw und Rn. 515cj; Spannowsky, in: ders./Uechtritz, BeckOK BauGB, Stand: 01.08.2019, § 9 Rn. 149; vgl. hingegen zu der für Einzelhandelsausschlüsse nach § 1 Abs. 5, Abs. 9 BauNVO anerkannten Forderung nach einem schlüssigen Konzept: Senatsurteil vom 28.01.2005 - 8 S 2831/03 -, NVwZ-RR 2006, 11 = juris Rn. 21; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.02.2007 - 8 A 11311/06 -, BauR 2007, 2018 = juris Rn. 19).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2013 - 1 C 10544/12

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans Einzelhandel und Gewerbe; Sondergebiet,

    Solchen städtebaulichen Zielen muss jedoch zum Schutz der durch Art. 14 Abs. 1, 12 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich gewährleisteten Bau- und Gewerbefreiheit ein schlüssiges, widerspruchsfreies Planungskonzept zugrunde liegen, dessen Verwirklichung nicht erkennbar ausgeschlossen ist (OVG RP, Urt. v. 12.02.2007 - 8 A 11311/06, BauR 2007, 2018 [2019]).

    In solchen Fällen steht nämlich schon nach allgemeiner Erfahrung zu erwarten, dass großflächige Einzelhandelsbetriebe in nicht integrierten Randlagen zur Schwächung der Einzelhandelsbetriebe in den Zentren beitragen (OVG RP, Urt. v. 12.02.2007 - 8 A 11311/06, ESOVGRP).

    Diesen Zielen muss jedoch - zum Schutz der verfassungsrechtlich gewährleisteten Bau- und Gewerbefreiheit (Art. 14 Abs. 1, 12 Abs. 1 GG) ein schlüssiges, widerspruchsfreies Planungskonzept zugrunde liegen, dessen Verwirklichung nicht erkennbar ausgeschlossen ist (OVG RP, Urt. v. 12.02.2007 - 8 A 11311/06.OVG, juris [Rdnr. 19]).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.11.2007 - 1 C 10962/07

    Sortimentsbeschränkungen im Bebauungsplan

    Der Ausschluss innenstadtrelevanter Einzelhandelssortimente in dem Sondergebiet II, soweit ihre Verkaufsfläche 10% der jeweiligen Verkaufsfläche übersteigt, wirft allerdings bereits die Frage auf, ob dem ein schlüssiges und widerspruchsfreies Planungskonzept zugrunde liegt (vgl. OVG RP, Urteil vom 12. Februar 2007, ZfBR 2007, 357 ff.).

    Dabei kann durchaus auch eine gewisse planerische Zurückhaltung der Funktion des jeweiligen Bebauungsplanes entsprechen (vgl. Urteil des Senats vom 25. August 2000, a.a.O.; Urteil vom 12. Februar 2007 - 8 A 11311/06.OVG - a.a.O.).

    Auch das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 10. November 2004, den der 8. Senat des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 12. Februar 2007 (a.a.O.) erwähnt, das die Antragsgegnerin zur Stützung ihrer Argumentation zitiert, keineswegs eine die Abgrenzung der zulässigen Sortimente erlaubende Definition vorgenommen, sondern sich lediglich mit der Frage auseinandergesetzt, unter welchen Voraussetzungen derartige Sortimentsbeschränkungen städtebaulich gerechtfertigt sein können.

  • VG Mainz, 11.11.2008 - 3 K 864/07

    Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben mit bestimmten zentrenrelevanten

    Ihnen muss jedoch - zum Schutz der verfassungsrechtlich gewährleisteten Bau- und Gewerbefreiheit (Art. 14 Abs. 1, 12 Abs. 1 Grundgesetz - GG -) - ein schlüssiges, widerspruchsfreies Planungskonzept zugrunde liegen, dessen Verwirklichung nicht erkennbar ausgeschlossen ist (vgl. zu alledem OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12. Februar 2007 - 8 A 11311/06.OVG -, juris [Rdnr. 19]).

    (aa) Entgegen der Auffassung der Klägerin liegt dem in Ziffer 1.1 der textlichen Festsetzungen enthaltenen Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben mit bestimmten Sortimenten zunächst ein schlüssiges, widerspruchsfreies Planungskonzept zugrunde, dessen Verwirklichung nicht erkennbar ausgeschlossen ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12. Februar 2007, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28. Januar 2005 - 8 S 2831/03 -, NVwZ-RR 2006, 11, 12).

    Die Sicherung der verbrauchernahen, fußläufig erreichbaren Versorgung sowie der Erhalt und die Stärkung von zentralen Versorgungsbereichen wie dem Stadtteilzentrum M.-H. stellen jedoch besondere städtebauliche Gründe dar, die den Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben mit bestimmten Sortimenten rechtfertigen (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12. Februar 2007, a.a.O. S. 10 des Umdrucks).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.06.2013 - 1 A 11230/12

    Veränderung genehmigter baulicher Nutzung; Bestandsschutz; Nutzungsänderung

    Dem muss jedoch - zum Schutz der verfassungsrechtlich gewährleisteten Bau- und Gewerbefreiheit (Art. 14 Abs. 1, 12 Abs. 1 GG) - ein schlüssiges, widerspruchsfreies Planungskonzept zugrunde liegen, dessen Verwirklichung nicht erkennbar ausgeschlossen ist (vgl. Urteil des 8. Senates des Gerichtes vom 12. Februar 2007 - 8 A 11311/06.OVG -, m.w.N.).

    Das hätte der Beklagten bei der Erarbeitung des nach ihren Angaben der Textfestsetzung Ziffer 1.2.2 zu Grunde liegenden Planungskonzepts zu einer eingehenderen Befassung mit der Nahversorgungsfunktion der genannten Warengruppen Anlass geben müssen (vgl. Urt. vom 12. Februar 2007 - 8 A 11311/06.OVG - m. w. H. zum LEP).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.06.2011 - 8 A 10399/11

    Keine Erweiterung des ALDI-Marktes in Neustadt a. d. W.

    Solchen städtebaulichen Zielen muss jedoch zum Schutz der verfassungsrechtlich gewährleisteten Bau- und Gewerbefreiheit durch Art. 14 Abs. 1, 12 Abs. 1 GG ein schlüssiges, widerspruchsfreies Planungskonzept zugrunde liegen, dessen Verwirklichung nicht erkennbar ausgeschlossen ist (OVG RP, Urteil vom 12.02.2007 - 8 A 11311/06 - BauR 2007, 2018 [2019]).

    In solchen Fällen steht nämlich schon nach allgemeiner Erfahrung zu erwarten, dass großflächige Einzelhandelsbetriebe in nicht integrierten Randlagen zur Schwächung der Einzelhandelsbetriebe in den Zentren beitragen (OVG RP, Urteil vom 12.02.2007 -8 A 11311/06 -a.a.O., juris-Rn. 1).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.2011 - 1 C 11082/09

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan "Zentralplatz" abgelehnt

    3.Die fehlende Erforderlichkeit folgt auch nicht aus dem von der Antragstellerin in Bezug genommenen Urteil des 8. Senats vom 12.02.2007 (ZfBR 2007, 357), wonach der Bauleitplanung ein schlüssiges, widerspruchsfreies Planungskonzept zugrunde liegen müsse, dessen Verwirklichung nicht erkennbar ausgeschlossen sein darf.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2010 - 1 B 11357/09

    Präsident zieht Bilanz für 2009 - Ausblick auf 2010

    Die fehlende Erforderlichkeit folgt auch nicht aus dem von der Antragstellerin in Bezug genommenen Urteil des 8. Senats vom 12.02.2007 (ZfBR 2007, 357), wonach der Bauleitplanung ein schlüssiges, widerspruchsfreies Planungskonzept zugrunde liegen müsse, dessen Verwirklichung nicht erkennbar ausgeschlossen sein darf.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.09.2009 - 8 A 11057/08

    Bauvorbescheid zur Erweiterung eines Lebensmitteldiscountmarkts - schädliche

    Denn jedenfalls steht nach allgemeiner Erfahrung zu erwarten, dass der Einzelhandelsbetrieb der Klägerin in seiner Randlage zur Schwächung der Einzelhandelsbetriebe im zentralen Versorgungsbereich beitragen wird (vgl. Urteil des entscheidenden Senats vom 12.2.2007, BauR 2007, 2018 und juris, Rn. 21).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.12.2012 - 8 A 10715/12

    Keine Baugenehmigung für Getränkemarkt am Stadtrand von Alzey

    Hieraus erwächst indessen nicht die Folge, dass ein Einzelhandelskonzept zum Schutz des zentralen Versorgungsbereiches von vornherein wirkungslos bleiben müsste und seine Verwirklichung damit ausgeschlossen wäre (vgl. OVG RP, Urt. vom 12. Februar 2007 - 8 A 11311/06 -, BRS 71 Nr. 20 und juris, Rn. 19).
  • VG Mainz, 11.11.2008 - 3 K 863/07

    Bauliche Erweiterung eines bestehenden Lebensmitteldiscountmarktes in

  • OVG Niedersachsen, 22.05.2012 - 1 KN 216/08

    Stärkung der Zentren durch die Konzentration von Einzelhandelsnutzungen in den

  • VG Mainz, 23.06.2010 - 3 K 764/09

    Baurecht; Frage der Funktionslosigkeit der Festsetzungen über die Art der

  • VG Frankfurt/Main, 25.03.2008 - 7 G 4291/07

    Mangelhaftigkeit einer Bebauungsplanvorlage

  • VG Mainz, 09.12.2008 - 3 K 865/07

    Festsetzung einer gebietsbezogenen Verkaufsflächengrenze im Bebauungsplan

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