Rechtsprechung
OLG München, 16.05.2006 - 9 U 2009/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 50 § 51 § 265
Zulässigkeit der Klage einer insolventen GmbH aus einer sicherungsabgetretenen Restwerklohnforderung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Prozessfähigkeit einer GmbH aus abgetretener Forderung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I, 12.01.2005 - 24 O 5747/02
- OLG München, 16.05.2006 - 9 U 2009/05
Papierfundstellen
- BauR 2007, 432
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 03.04.2003 - IX ZR 287/99
Schutzwürdigkeit des Interesses einer vermögenslosen GmbH an der gerichtlichen …
Auszug aus OLG München, 16.05.2006 - 9 U 2009/05
Denn selbst im Falle des bloßen Obsiegens der Klägerin mit ihrem Hilfsantrag (Zahlung an die Sparkasse L.) stünde ihr noch mehr als verschwindend geringes Vermögen aufgrund ihres dann bestehenden Prozesskostenerstattungsanspruchs zu mit der Folge, dass selbst eine Löschung der Klägerin im Handelsregister ihre Rechts- und Parteifähigkeit nicht beenden könnte (BGH, NJW 2003, 2231; vgl. OLG München, OLGReport 2004, 65).Unter Zugrundelegung der im Urteil des BGH vom 03.04.2003 (NJW 2003, 2231) zusammengefassten Kriterien besteht hier ein solches berechtigtes Interesse der Klägerin (…vgl. auch Palandt/Grüneberg, aaO., § 398 Rdn. 31).
- BGH, 04.11.1999 - III ZR 306/98
Rechtsfolgen der Prozeßunfähigkeit des (Berufungs-)Klägers
Auszug aus OLG München, 16.05.2006 - 9 U 2009/05
Außerdem hätte es nach § 56 ZPO selbst von Amts wegen einen Handelsregisterauszug anfordern können oder einen sonst geeigneten Streng- oder Freibeweis erheben müssen (BGHZ 143, 122, 124;… Zöller/Vollkommer, ZPO , 25. Aufl., 2005, Rdn. 4, 8, 14).
- OLG Stuttgart, 14.09.2006 - 7 U 67/06
Insolvenzverfahren: Folgen der Ablehnung der Aufnahme eines Aktivprozesses durch …
Von dieser Sichtweise geht auch das Oberlandesgericht München in seinem Urteil vom 16.05.2006 (AZ 9 U 2009/05) aus, nachdem dort ausgeführt wird, dass nach Beendigung des Insolvenzverfahrens die Verdrängungswirkung des Verfahrens endet und die ursprünglich getroffenen vertraglichen Vereinbarungen wieder wirken.Sie bedarf der Ermächtigung durch den Berechtigten und eines eigenen schutzwürdigen Interesses der klagenden Partei (BGHZ 96, 151 [152]; BGHZ 35, 180 [184]; BGH NJW 2003, 2231 [2232]; BAG NJW 2003, 80 [81]; OLG München, Urteil vom 16.01.2006, 9 U 2009/05, Rn. 18).
Das einmal festgestellte berechtigte Interesse an der Prozessstandschaft entfällt daher nicht, wenn sich das Risiko eines Vermögensverfalls später erhöht oder verwirklicht (BGH NJW 2003, 2231 [2232]; BGH NJW 1995, 3186 [3187]; OLG München, Urteil vom 16.01.2006, 9 U 2009/05, Rn. 20).
- OLG Celle, 17.02.2009 - 16 U 78/08
Verjährung von nach den 1.1.2002 fällig gewordenen Werklohnansprüchen; Hemmung …
Auch die heutige Rechtslage zur Verwertungskompetenz des Verwalters (§ 166 Abs. InsO) rechtfertigt keine andere Betrachtungsweise als unter der Geltung des § 127 KO (vgl. zum neuen Recht auch OLG München BauR 2007, 432). - KG, 08.01.2016 - 5 U 97/14
Streichpreis ist Abholpreis - Wettbewerbsverstoß: Parteifähigkeit einer …
Dies wird damit begründet, dass der Gesellschaft im Fall ihres Obsiegens noch Vermögen zusteht (vgl. OLGR München 2006, 768, Tz. 11 in juris).