Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 15.01.2007 - 1 ME 80/07   

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https://dejure.org/2007,3246
OVG Niedersachsen, 15.01.2007 - 1 ME 80/07 (https://dejure.org/2007,3246)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.01.2007 - 1 ME 80/07 (https://dejure.org/2007,3246)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. Januar 2007 - 1 ME 80/07 (https://dejure.org/2007,3246)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Erdrückende Wirkung eines Vorhabens

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 34 Abs. 1
    Zulässigkeit einer Reit- und Bewegungshalle im Innenbereich; Nachbarschutz infolge erdrückender Wirkung eines Vorhabens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erdrückende Wirkung nur in Ausnahmefällen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Errichtung einer Reithalle in der Nachbarschaft von Wohngebäuden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 758
  • ZfBR 2007, 284
 
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Wird zitiert von ... (119)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Niedersachsen, 02.07.1999 - 1 K 4234/97

    Sondergebiet "Möbelmarkt" neben Wohngebiet;; Lieferzone (Möbelmarkt);

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.01.2007 - 1 ME 80/07
    Das anzunehmen kommt nur in Ausnahmefällen, und zwar dann erst in Betracht, wenn die genehmigte Anlage das Nachbargrundstück regelrecht abriegelt, d. h. dort ein Gefühl des Eingemauertseins oder eine Gefängnishofsituation hervorruft (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 29.9.1988 - 1 A 75/87 -, BRS 48 Nr. 164; Urt. v. 11.4.1997 - 1 L 7286/95 -, ZMR 1997, 493 = DWW 1998, 151 = BRS 59 Nr. 164; Urt. v. 2.7.1999 - 1 K 4234/97 -, BRS 62 Nr. 25).

    In seiner Entscheidung vom 2. Juli 1999 (- 1 K 4234/97 -, UPR 2000, 157 = BRS 62, Nr. 25) hatte der Senat einen Bebauungsplan zu beurteilen, der die Erweiterung eines größeren Möbelhauses westlich von F. ermöglichte.

    Vergleicht man dies mit dem deutlich längeren Möbelhaus ( 1 K 4234/97) , welches noch dazu auf einer Anhöhe errichtet wurde und weit länger war als das hier in Rede stehende Vorhaben, dann zeigt sich, dass von einer erdrückenden Wirkung ernstlich keine Rede sein kann.

  • OVG Niedersachsen, 14.04.1997 - 1 L 7286/95

    Gewerbliche Bebauung; Erdrückende Wirkung; Abstandsrecht; Offene Bauweise

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.01.2007 - 1 ME 80/07
    Das anzunehmen kommt nur in Ausnahmefällen, und zwar dann erst in Betracht, wenn die genehmigte Anlage das Nachbargrundstück regelrecht abriegelt, d. h. dort ein Gefühl des Eingemauertseins oder eine Gefängnishofsituation hervorruft (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 29.9.1988 - 1 A 75/87 -, BRS 48 Nr. 164; Urt. v. 11.4.1997 - 1 L 7286/95 -, ZMR 1997, 493 = DWW 1998, 151 = BRS 59 Nr. 164; Urt. v. 2.7.1999 - 1 K 4234/97 -, BRS 62 Nr. 25).

    In seiner Entscheidung vom 11. April 1997 (- 1 L 7286/95 -, ZMR 1997, 493 = DWW 1998, 151 = BRS 59 Nr. 164) hatte der Senat folgenden Sachverhalt zu entscheiden:.

    Dass eine derartige Wirkung der Planung hier nicht vorliegt, wird auch durch die Fallbeispiele aus der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung erhellt, welche der Senat in seinem Urteil vom 11. April 1997 (1 L 7286/95), BRS Bd. 59 Nr. 164 behandelt hat.".

  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.01.2007 - 1 ME 80/07
    Zwingend ist dies gerade nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. insbesondere B. v. 11.1.1999 - 4 B 128.98 -, DVBl. 1999, 786 = NVwZ 1999, 879 = BauR 1999, 615 = BRS 62 Nr. 102) jedoch nicht.

    Der Senat legt für diese Beurteilung zugrunde, dass der Bebauungsplan, wenn er durch die Festsetzungen über das Maß der Bebauung und die überbaubaren Grundstücksflächen die Grundlagen für eine Bebauung schaffen würde, welche gegenüber der Nachbarbebauung ?erdrückende Wirkung' hätte, das bauplanungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme verletzen würde und insofern abwägungsfehlerhaft (§ 1 Abs. 6 BauGB) wäre (BVerwG, Beschl. v. 11.1.1999 - 4 B 128.98 -, ZfBR 1999, 169).

    Sie indiziert aber aus tatsächlichen Gründen in der Regel, dass eine Verletzung des Rücksichtnahmegebotes nicht vorliegt (BVerwG, Beschl. v. 11.1.1999, a.a.O.).

  • BVerwG, 26.06.1997 - 4 B 97.97

    Bauplanungsrecht - Kein Anspruch auf Fortführung des Verfahrens zur Aufstellung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.01.2007 - 1 ME 80/07
    Dieser genügt seiner Pflicht zur Rücksichtnahme vielmehr schon dann, wenn diesen die gefundene und genehmigte Lösung - noch - zumutbar ist (vgl. BVerwG, B. v. 26.6.1997 - 4 B 97.97 -, NVwZ-RR 1998, 357 = BRS 59 Nr. 176).
  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.01.2007 - 1 ME 80/07
    In Ausnahmefällen kann eine Höhenfestsetzung ?erdrückende Wirkung' haben, wenn etwa ein zwölfgeschossiges Hochhaus neben einer vorhandenen zweieinhalbgeschossigen Bebauung geplant wird (vgl. BVerwG, DVBl. 1981, 928 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 24.04.1997 - 6 K 2888/96

    Auslegung unklarer Festsetzungen eines Bebauungsplans;; Bebauungsplan;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.01.2007 - 1 ME 80/07
    In seinem Urteil vom 24. April 1997 (- 6 K 2888/96 -, NdsRpfl. 1998, 136, Langtext auch in JURIS) hat das Nds. Oberverwaltungsgericht zu einem Fall, in dem ein bislang zweigeschossiges Gebäudes einer Berufsgenossenschaft, welches auf einer Anhöhe westlich von Reihen-Wohnhäusern stand, um ein drittes Geschoss sollte erhöht werden dürfen, das Folgende ausgeführt:.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 29.09.1988 - 1 A 75/87

    Baurecht: Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen die Errichtung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.01.2007 - 1 ME 80/07
    Das anzunehmen kommt nur in Ausnahmefällen, und zwar dann erst in Betracht, wenn die genehmigte Anlage das Nachbargrundstück regelrecht abriegelt, d. h. dort ein Gefühl des Eingemauertseins oder eine Gefängnishofsituation hervorruft (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 29.9.1988 - 1 A 75/87 -, BRS 48 Nr. 164; Urt. v. 11.4.1997 - 1 L 7286/95 -, ZMR 1997, 493 = DWW 1998, 151 = BRS 59 Nr. 164; Urt. v. 2.7.1999 - 1 K 4234/97 -, BRS 62 Nr. 25).
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Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.06.2006 - 3 L 91/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3911
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.06.2006 - 3 L 91/00 (https://dejure.org/2006,3911)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 20.06.2006 - 3 L 91/00 (https://dejure.org/2006,3911)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 20. Juni 2006 - 3 L 91/00 (https://dejure.org/2006,3911)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit einer Immissionsprognose im Falle des Stehens des Wohnhauses im Abstand von ca. 500 m vom vorgesehenen Standort der Windkraftanlagen; Anforderungen an das Vorliegen der erforderlichen Abstandfläche auf einem anderen Grundstück; Bestimmtheitsanforderungen ...

  • Judicialis

    BauGB § 35; ; BImSchG § 3; ; LBauO M-V a.F. § 2; ; LBauO M-V a.F. § 6; ; LBauO M-V a.F. § 7; ; LBauO M-V a.F. § 66; ; LBauO M-V a.F. § 68; ; LBauO M-V a.F. § 83; ; BauPrüfO M-V M-V a.F.

  • rechtsportal.de

    Windkraftanlage, Abstandfläche, Bauvorbescheid

  • ibr-online

    Abstandsflächen bei Windenergieanlagen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2007, 393
  • BauR 2007, 758
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 16.06.1994 - 4 C 20.93

    Bauplanungsrecht: Privilegierung von Windkraftanlagen

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.06.2006 - 3 L 91/00
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. vom 16.06.1994 - 4 C 20.93 -, DV-Bl. 1994, 1141) dienten Windkraftanlagen der öffentlichen Versorgung und somit besonderen betrieblichen Zwecken.

    Auch in dem vom Kläger zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16.06.1994 (- 4 C 20.93 - BauR 1994, 730 - 737) komme unzweifelhaft zum Ausdruck, dass Windkraftanlagen nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB a.F. nicht privilegiert gewesen seien.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2004 - 10 A 558/02

    Bescheidungsfähigkeit einer Bauvoranfrage

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.06.2006 - 3 L 91/00
    Ein Vorbescheid aber, der die gestellte Frage offen lässt und dem daher zu dem Vorhaben, soweit es zur Prüfung gestellt ist, für das Baugenehmigungsverfahren keine abschließende Bindungswirkung zukommt, ist mit Sinn und Zweck einer Bebauungsgenehmigung nicht vereinbar (vgl. OVG Münster, U. v. 20.02.2004 - 10 A 558/02 - BRS 167 Nr. 175).
  • OVG Hamburg, 24.04.2002 - 2 Bf 701/98

    Nachträglicher Widerspruch bei vorhabenbezogener Baulast?

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.06.2006 - 3 L 91/00
    Denn die Baulast dient gerade dazu, ein Genehmigungshindernis für ein konkretes Bauvorhaben rechtlich gesichert auszuräumen und die Einhaltung des öffentlichen Baurechts zu gewährleisten (vgl. OVG Hamburg, U. v. 24.04.2002 - 2 Bf 701/98 - BRS 66 Nr. 140).
  • VGH Bayern, 02.07.2004 - 1 B 02.1006

    Verwaltungsverfahrensrecht: Widerruf eines durch Abhilfebescheid aufgehobenen

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.06.2006 - 3 L 91/00
    Selbst wenn man der Auffassung folgen wollte, dass eine Bauvoranfrage im Zweifel als auf die Frage der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens einschließlich der Frage der gesicherten planungsrechtlichen Erschließung gerichtet anzusehen ist (so wohl VGH München, U. v. 02.07.2004 -1 B 02.1006 - BRS 67 Nr. 174), könnte die Klage keinen Erfolg haben.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.11.1999 - 8 A 10537/99

    Form und Inhalt einer Bauvoranfrage

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.06.2006 - 3 L 91/00
    Eine solche Verpflichtung besteht angesichts des eindeutigen Wortlauts des Gesetzes nicht (vgl. OVG Koblenz, U. v. 17.11.1999 - 8 A 10537/99 - BRS 62 Nr. 165).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.12.2004 - 3 L 224/01

    Subsidiarität der Feststellungsklage; Möglichkeit der Verpflichtungsklage auf

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.06.2006 - 3 L 91/00
    Dabei muss indes die zur Vorabentscheidung gestellte Frage eines Bauvorhabens so gefasst (bestimmt) sein, dass sie von der Baugenehmigungsbehörde mit Bindungswirkung entschieden werden kann (Senatsbeschluss vom 21.12.2004 - 3 L 224/01 - NordÖR 2005, 219).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2001 - 7 A 410/01

    Beibringung von Immissions-Gutachten

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.06.2006 - 3 L 91/00
    Dabei muss das jeweilige Gutachten geeignet sein, die abschließende Prüfung der konkret zu erwartenden Immissionen zu ermöglichen (OVG Münster, B. v. 05.02.2001 -7 A 410/01 - BauR 2001, 1088 = BRS 64 Nr. 155).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.05.2000 - 3 M 128/99

    Abstandfläche, Windkraft, Schmalseite, Sondergebiet

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.06.2006 - 3 L 91/00
    Der Senat hat bereits entschieden (B. v. 30.05.2000 - 3 M 128/99 - DOV 2001, 133 = NVwZ 2001, 454 = BRS 63 Nr. 147), dass Windkraftanlagen dem in § 6 LBauO M-V landesrechtlich geregelten Abstandflächenrecht unterliegen, auch wenn es sich bei ihnen nicht um Gebäude i.S.v. § 2 Abs. 2 LBauO M-V handelt, weil die optischen und auch akustischen Auswirkungen einer Windkraftanlage auf benachbarte Grundstücke solchen vom Schutzzweck der Abstandsregelungen erfassten Beeinträchtigungen gleich kommen, wie sie typischerweise von Gebäuden ausgehen (§ 6 Abs. 10 LBauO M-V).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2002 - 7 B 831/02
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.06.2006 - 3 L 91/00
    Die Behörde wäre sonst verpflichtet, aus dem Gesamtvorbringen des Antragstellers einzelne, vorbescheidsfähige Fragen herauszuarbeiten, denn nur die im Vorbescheid ausdrücklich im Sinne einer positiven Bescheidung geklärten Aspekte der Voranfrage nehmen an der Bindungswirkung des Vorbescheids teil (OVG Münster, B. v. 29.07.2002 - 7 B 831/02 - zit. nach juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.01.2012 - 2 L 124/09

    Aktivlegitimation einer GbB im Windkraftanlagenstreit; Artenschutz

    Die zur Vorabentscheidung gestellten Fragen eines Bauvorhabens müssen dabei so gefasst (bestimmt) sein, dass sie von der Baugenehmigungsbehörde mit Bindungswirkung entschieden werden können (vgl. OVG MV, Urt. v. 17.01.2007 - 3 L 231/99 - Juris; Urt. v. 20.06.2006 - 3 L 91/00 -, BRS 70 Nr. 106; OVG RP, Urt. v. 17.11.1999 - 8 A 10537/99 -, BauR 2000, 545 OVG NW, Urt. v. 16.05.1995 - 11 A 4066/93 -, BauR 1995, 829).
  • VGH Bayern, 23.08.2007 - 25 B 04.506

    Abstandsfläche

    Die Nabenhöhe der Anlage beträgt 150 m, der Rotordurchmesser 70, 5 m; insgesamt hat die Anlage damit eine Höhe von 185, 25 m. Da von Anlagen dieser Dimension gebäudegleiche Wirkungen ausgehen, gelten gemäß Art. 6 Abs. 9 BayBO 1998 die Abstandsflächenvorschriften sinngemäß (BayVGH vom 12.3.1999 BayVBl. 2000, 630 m.w.N.; vgl. auch OVG MV vom 20.6.2006 NordÖR 2007, 78 und vom 30.5.2000 NVwZ 2001, 454; NdsOVG vom 13.8.2001 NVwZ-RR 2002, 334; OVG NRW vom 29.8.1997 NVwZ 1998, 978; SächsOVG vom 16.9.2003 SächsVBl 2004, 106).

    Ob für die Berechnung der maßgeblichen Wandhöhe H (Art. 6 Abs. 3 Satz 6 BayBO 1998) bei Windkraftanlagen vom Abstand der Geländeoberfläche bis zur Höhe der Achse des Rotors oder bis zum höchsten Punkt der vom Rotor bestrichenen Fläche (Gesamthöhe) auszugehen ist (so OVG MV vom 20.6.2006 a.a.O. und vom 30.5.2000 a.a.O.; NdsOVG vom 13.8.2001 a.a.O.; OVG NRW vom 29.8.1997 a.a.O.; SächsOVG vom 16.9.2003 a.a.O.; offen gelassen BayVGH vom 12.3.1999 a.a.O.) muss hier nicht entschieden werden.

    Schließlich kann auch offen bleiben, ob Windkraftanlagen grundsätzlich das 16-m-Privileg (Art. 6 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 1 BayBO 1998) in Anspruch nehmen können (dafür: NdsOVG vom 13.8.2001 a.a.O.; dagegen: OVG NRW vom 29.8.1997 a.a.O.) und auch auf welche "Wandlänge" ggf. abzustellen ist (vgl. OVG MV vom 20.6.2006 a.a.O. und vom 30.5.2000 a.a.O.; OVG NRW vom 29.8.1997 a.a.O., die durchgängig den Rotordurchmesser zugrunde legen).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.01.2007 - 3 L 231/99

    Auslegung einer Bauvoranfrage bei fehlender Fragestellung

    Die an die Bauaufsichtsbehörde herangetragene Frage muss soweit näher konkretisiert werden, dass sie für die Behörde als die zur Entscheidung gestellte Frage erkennbar wird (OVG Greifswald, U. v. 20.06.2006 - 3 L 91/00 -, NordÖR 2007, 78; B. v. 21.12.2004 - 3 L 224/01 -, NordÖR 2005, 219).

    Fehlt es - wie hier - an einer solchen Frageformulierung, ist der Bauvorbescheidsantrag im Regelfall unbestimmt und nicht geeignet einen Anspruch auf Entscheidung zu begründen (OVG Greifswald, U. v. 20.06.2006 - 3 L 91/00 - B. v. 21.12.2004 - 3 L 224/01 -, NordÖR 2005, 219).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.01.2008 - 3 K 32/03

    Normenkontrollverfahren - Feststellung der Unwirksamkeit einer außer Kraft

    Da das sog. Schmalseitenprivileg des § 6 Abs. 6 LBauO M-V a.F. für Windkraftanlagen nicht gilt (Senatsurteil vom 20.06.2006 - 3 L 91/00 -, NordÖR 2007, 78), ist gem. § 6 Abs. 5 LBauO M-V a.F. ein Abstand von 1 H einzuhalten, der gem. § 6 Abs. 2 LBauO M-V a.F. auf dem Grundstück liegen muss.

    Auch wenn das Eigentum oder ein vergleichbares Recht am Grundstück nicht Voraussetzung für die Genehmigung nach § 4 BImSchG ist und die privatrechtliche Rechtslage nur unter bestimmten Voraussetzungen erheblich ist, verfügen die Antragstellerinnen, hier insbesondere die Antragstellerin zu 1. - ungeachtet der von der Antragsgegnerin erhobenen Zweifel an der Wirksamkeit der Verpflichtungserklärungen insgesamt - zumindest für die genannten Flächen nicht über Nutzungsverträge mit schuldrechtlichen Verpflichtungserklärungen des Eigentümers zur Bewilligung von Baulasten, die zum Nachweis der Sicherung der Flächen der Genehmigungsbehörde vorliegen mussten (vgl. Senat, U. v. 20.06.2006 - a.a.O.).

  • VGH Bayern, 03.06.2016 - 15 BV 15.2441

    Schalltechnisches Gutachten für Nutzungsänderung in ambulant betreute

    Zu diesen Unterlagen rechnen auch fachgutachterliche Stellungnahmen (so zu vergleichbaren Regelungen in anderen Bundesländern: VGH BW, B. v. 29.11.2010 - 3 S 1019/09 - NVwZ-RR 2011, 272 = juris Rn. 11: Vom Bauherrn vorzulegende Sachverständigenpläne mit Darstellung der jeweils notwendigen Abstandsflächen unter Berücksichtigung des natürlichen und des aufgeschütteten Geländes; OVG MV, U. v. 20.6.2006 - 3 L 91/00 - BRS 70 Nr. 106 = juris Rn. 60 a.E.: Es ist Sache des Antragstellers im Baugenehmigungsverfahren, die für die immissionsschutzrechtliche Prüfung des zur Genehmigung gestellten Vorhabens erforderlichen Gutachten beizubringen).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.08.2013 - 3 L 116/07

    Zusicherung im Baugenehmigungsverfahren; Baugenehmigung für die Errichtung einer

    c) Wegen der vom Beklagten dem Genehmigungsanspruch entgegengehaltenen mangelnden Einhaltung der Abstandsflächen auf dem Baugrundstück nach § 6 LBauO M-V a.F. (dazu Urteil des Senats vom 20.06.2006 - 3 L 91/00 - NordÖR 2007, 78 = BRS 70 Nr. 106) führt die Klägerin an, dass die umliegenden Grundstücke im Eigentum ihrer Geschäftsführerin stünden bzw. zum Zeitpunkt der Bauantragstellung im Eigentum der Miteigentümer der Klägerin gestanden haben.

    Bei Erteilung der Baugenehmigung muss zumindest eine entsprechende bindende Erklärung des Nachbarn gegenüber der Bauaufsichtsbehörde abgegeben sein (Senatsurteil vom 20.06.2006 - a.a.O.).

  • OVG Sachsen, 03.07.2012 - 4 B 808/06

    Beifügung prüffähiger Unterlagen zu den Immissionen der Anlagen als Voraussetzung

    50 Zwar wird für diesen Fall die Auffassung vertreten, dass es bereits infolge einer mangelnden Antragstellung an einer bescheidungsfähigen Bauvoranfrage fehle (OVG M-V, Urt. v. 20. Juni 2006 - 3 L 91/00 -, LKV 2007, 234).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.11.2014 - 3 M 1/14

    Abweichungsentscheidung - Mindestabstand von Windenergieanlagen

    Gerade diese Besonderheit der baulichen Anlage Windenergieanlage hat aber zu der Rechtsprechung des Senats geführt, dass Windenergieanlagen Abstandsflächen einzuhalten haben, weil von ihnen Wirkungen wie von Gebäuden ausgehen und dass bei der Bestimmung des Maßes H der Rotor berücksichtigt wird (OVG Greifswald B.v. 30.05.2000 - 3 M 128/99, NVwZ 2001, 454 unter Bezugnahme auf OVG Münster B.v. 29.08.1997 - 7 A 629/95; Urt.v. 20.06.2006 - 3 L 91/00, NordÖR 2007, 78).
  • VGH Bayern, 15.05.2017 - 15 ZB 16.1673

    Fahrsilo im Außenbereich

    In dem Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheids muss die zur Vorabentscheidung gestellte Frage eines Bauvorhabens so gefasst (bestimmt) sein, dass sie von der Baugenehmigungsbehörde mit Bindungswirkung entschieden werden kann (OVG MV, U.v. 20.6.2006 - 3 L 91/00 - Leitsatz Nr. 3 und juris Rn. 68 ff.; Decker a.a.O.).
  • VG Würzburg, 30.07.2008 - W 4 S 08.1359

    Antrag auf Anordnung der sofortigen Vollziehung; Genehmigung von

    Die Rechtsprechung zur Berechnung der Abstandsflächen bei Windkraftanlagen ist uneinheitlich (vgl. z.B. BayVGH, U.v. 23.08.2007, 25 B 04.506 ; OVG MV, Ue.v.20.6.2006, NordÖR 2007, 78, v. 30.5.2000, NVwZ 2001, 454; NdsOVG, U.v. 13.8.2001, NVwZ-RR 2002, 334; OVG NW, U.v.29.8.1997, NVwZ 1998, 978; SächsOVG, U.v. 16.9.2003, …
  • VK Sachsen, 27.06.2014 - 1/SVK/020-13

    Eignungsprüfung anhand von Konzepten: Mindestanforderungen sind mitzuteilen!

  • VG Regensburg, 04.12.2008 - RO 7 K 08.998

    Windkraftanlage Neumarkt-Plechenhofen

  • OVG Sachsen, 09.08.2007 - 1 B 553/02

    Windenergieanlage; Regionalplan; Vorbescheid; Bescheidungsfähigkeit;

  • VK Schleswig-Holstein, 25.01.2012 - VK-SH 24/11

    Feststellungsantrag: Welche Anforderungen an die Wiederholungsgefahr?

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.06.2022 - 3 LB 1071/18

    Ablehnung eines Bauvorbescheides für die Errichtung von zwei

  • VG Ansbach, 02.07.2014 - AN 11 K 14.00145

    Im Einzelfall unbegründete Nachbarklage von Grundstückseigentümern gegen die

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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 19.12.2006 - 1 ME 207/06   

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https://dejure.org/2006,8729
OVG Niedersachsen, 19.12.2006 - 1 ME 207/06 (https://dejure.org/2006,8729)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.12.2006 - 1 ME 207/06 (https://dejure.org/2006,8729)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. Dezember 2006 - 1 ME 207/06 (https://dejure.org/2006,8729)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Thega-Kinocenter neben dem Stadttheater Hildesheim darf Anbau mit zwei Kinosälen verwirklichen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 758
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (31)

  • OVG Niedersachsen, 30.03.1999 - 1 M 897/99

    Aufschiebende Wirkung; Nachbarrechtsbehelf; Suspensiveffekt; Baurecht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.12.2006 - 1 ME 207/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des Nds. OVG (vgl. z. B. B. v. 9.9.2004 - 1 ME 194/04 -, NVwZ-RR 2005, 17 = BauR 2005, 372 = NdsVBl 2005, 104; Beschl. v. 26.5.1983 - 6 B 47/83 - NdsRpfl 1983, 284 = BRS 40 Nr. 113; Urt. v. 12.9.1984 - 6 A 49/83 - BRS 42 Nr. 196; Urt. v. 10.3.1989 - 1 L 15/89 - BRS 49 Nr. 216; Beschl. v. 30.3.1999 - 1 M 897/99 - NdsRpfl 2000, 175 = NdsVBl 2000, 11 = BRS 62 Nr. 190; vgl. dazu auch Schmaltz in Große-Suchsdorf/Lindorf/Schmaltz/Wiechert, NBauO, Komm., 8. Aufl. 2006, § 72 Rdnr. 30; OVG Münster, Urt. v. 24.4.2001 - 10 A 1402/98 - BRS 64 Nr. 188; VGH Ba.-Wü., Urt. v. 18.11.2002 - 3 S 882/02 - BRS 65 Nr. 193) kann nicht mit Erfolg die Nichteinhaltung des Grenzabstandes rügen, wer diesen selbst verletzt.

    v. 30.3.1999 - 1 M 897/99 -, BauR 1999, 1163 = NdsVBl.

  • VGH Baden-Württemberg, 20.02.1992 - 14 S 3415/88

    Sperrzeitverkürzung für eine Diskothek; Schutz der Nachtruhe; in den allgemeinen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.12.2006 - 1 ME 207/06
    Erforderlich war vielmehr, darüber hinaus den Zu- und Abgangsverkehr noch so lange einem Vorhaben zuzurechnen, wie er sich innerhalb eines räumlich überschaubaren Bereiches der Anlage bewegt und nicht im allgemeinen Straßenverkehr aufgegangen ist (vgl. etwa auch Bad.-Württ. VGH, Urteile v. 10.11.1988 - 10 S 758/86 -, NVwZ 1989, 276, 278 und vom 20.2.1992 - 14 S 3415/88 -, Bad.-Württ.VBl.
  • BVerwG, 02.07.1991 - 4 B 1.91

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit von Sportanlagen im unbeplanten Innenbereich

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.12.2006 - 1 ME 207/06
    Dementsprechend dürfen in einem allgemeinen Wohngebiet nur Theater zugelassen werden, deren Art, Umfang und Einzugsbereich so ausgestaltet und der damit verbundene/zu erwartende An- und Abfahrtsverkehr so bemessen ist, dass er mit der Zweckbestimmung dieses Gebiets noch vereinbart werden kann, nämlich vorwiegend dem Wohnen zu dienen (vgl. BVerwG, B. v. 2.7.1991 - 4 B 1.91 -, BauR 1991, 569 = NVwZ 1991, 982 = BRS 52 Nr. 64).
  • OVG Niedersachsen, 20.12.2013 - 1 ME 214/13

    Hinnahme von Beeinträchtigungen und Unannehmlichkeiten durch eine rechtlich

    Die Grenze zur Rücksichtslosigkeit ist allerdings dann überschritten, wenn die Beeinträchtigungen und Störungen aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse das vorgenannte Maß handgreiflich überschreiten und sich in der Umgebung des Baugrundstücks als unzumutbar darstellen (vgl. zum Maßstab Senat, Beschl. v. 14.3.1997 - 1 M 6589/96 -, juris Rn. 18 = BauR 1997, 983 = BRS 59 Nr. 64; Beschl. v. 19.12.2006 - 1 ME 207/06 -, juris Rn. 51 = NdsVBl.
  • OVG Niedersachsen, 16.03.2009 - 1 ME 14/09

    Beleg "veränderter Umstände" i.S.d. § 80 Abs. 7 S. 2 Verwaltungsgerichtsordnung

    Veränderte Umstände können bei Vorlage eines neuen Gutachtens gegeben sein (vgl. BVerfG, 2. K. des Zweiten Senats, Beschl. v. 23.10.2007 - 2 BvR 542/07 -, NVwZ 2008, 417; OVG Lüneburg, Beschl. v. 19.12.2006 - 1 ME 207/06 -, NdsVBl. 2007, 102; OVG Münster, Beschl. v. 22.3.2004 - 10 B 549/04 -, juris; VGH München, Beschl. v. 30.11.2000 - 1 ZS/CS 00.2485 -, juris; VGH Mannheim, Beschl. v. 12.10.1994 - 5 S 2609/94 -, UPR 1995, 117).

    In welchem Maße bei Erteilung einer Baugenehmigung bezüglich des An- und Abfahrtverkehrs Rücksicht auf die Lärmschutzbelange der Nachbarn zu nehmen ist, darf die Baugenehmigungsbehörde der Nr. 7.4 Abs. 2 der TA Lärm entnehmen (OVG Lüneburg, B. v. 19.12.2006 - 1 ME 207/06 -, NdsVBl.

  • VG Oldenburg, 28.10.2009 - 4 A 1354/08

    Baugenehmigung für den Neubau eines Einkaufszentrums; Erhebliche Gründe für die

    Das Nds. Oberverwaltungsgericht hat sich dem angeschlossen und stellt insoweit auf Nr. 7.4 Abs. 2 der TA-Lärm 1998 als sachverständige Würdigung ab ( Beschlüsse vom 19. November 2004 - 1 ME 283/04 , vom 19. Dezember 2006 - 1 ME 207/06 - und vom 25. Januar 2007 - 1 ME 177/06 -, jeweils [...]; ebenso etwa Bay. VGH, Beschluss vom 5. April 2005 - 25 ZB 00.1208, [...]).

    Unabhängig davon - und damit diese Entscheidung selbständig tragend - sind die Voraussetzungen der Nr. 7.4 der TA Lärm 1998, die bei der gebotenen entsprechenden Heranziehung (s.o.) kumulativ ( Nds. Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 19. Dezember 2006 - 1 ME 207/06 - ) vorliegen müssen, auch aus einem weiteren Grund nicht erfüllt.

  • VG Oldenburg, 22.09.2008 - 4 B 337/08

    Gebietsübergreifende Wirkung des Nachbarschutzes nach § 15 Abs. 1

    Das Nds. Oberverwaltungsgericht hat sich dem angeschlossen und stellt insoweit auf Nr. 7.4 Abs. 2 der TA-Lärm 1998 als sachverständige Würdigung ab (Beschlüsse vom 19. November 2004 - 1 ME 283/04, vom 19. Dezember 2006 - 1 ME 207/06 - und vom 25. Januar 2007 - 1 ME 177/06 -, jeweils [...]; ebenso etwa Bay. VGH, Beschluss vom 5. April 2005 - 25 ZB 00.1208, [...]).

    Unabhängig davon sind die Voraussetzungen der Nr. 7.4 der TA Lärm 1998, die bei der gebotenen entsprechenden Heranziehung (s.o.) kumulativ ( Nds. Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 19. Dezember 2006 - 1 ME 207/06 -) vorliegen müssen, aller Voraussicht nach noch aus einem weiteren Grund nicht erfüllt.

  • OVG Niedersachsen, 11.07.2008 - 1 ME 120/08

    Beurteilung der Immissionen eines "Stadtstrandes" nach der Technischen Anleitung

    2005, 104), sondern auch in dem Beschluss vom 19. Dezember 2006 (- 1 ME 207/06 -, Internetrechtsprechungsdatenbank der Nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit) und ausführlich noch einmal im Beschluss vom 25. Januar 2007 (- 1 ME 177/06 -, BauR 2007, 1394) vertieft.
  • VG Hannover, 17.09.2010 - 12 B 2485/10

    Zulässigkeit einer Legalisierungswirkung einer Baugenehmigung von mehr als drei

    Weiter kommt es auf die konkreten Auswirkungen auf diejenigen Belange an, die die Schutzgüter der Grenzabstandsvorschriften darstellen (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 19.12.2006 - 1 ME 207/06, juris).
  • VG Göttingen, 22.02.2023 - 2 B 245/22

    Anlage für soziale Zwecke; Gebietserhaltungsanspruch; Gebietsverträglichkeit;

    Die Grenze zur Rücksichtslosigkeit ist erst dann überschritten, wenn die Beeinträchtigungen und Störungen jedenfalls im Rahmen einer Gesamtschau der vom Objekt ausgehenden Belastungen unzumutbar sind (vgl. Nds. OVG, Beschlüsse vom 20.12.2013 - 1 ME 214/13 -, Rn. 12; vom 15.04.2010 - 1 ME 22/10 -, Rn. 43; vom 19.12.2006 - 1 ME 207/06 -, Rn. 51; jeweils bei juris).
  • VG Hannover, 05.11.2010 - 12 B 3883/10

    Ausnahme; Drittschutz; Giebeldreieck; Grenzabstand; Schmalseitenprivileg;

    Weiter kommt es auf die konkreten Auswirkungen auf diejenigen Belange an, die die Schutzgüter der Grenzabstandsvorschriften darstellen (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 19.12.2006 - 1 ME 207/06, juris).
  • VG Hannover, 12.05.2010 - 12 A 4053/09

    Baugenehmigung für die Errichtung eines Carports; Zulässige Höhe einer

    Die außergerichtlichen Kosten des notwendig Beigeladenen sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bausenats des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts auch ohne eigenen Antrag stets erstattungsfähig (vgl. etwa OVG Lüneburg, Beschl. v. 19.12.2006 - 1 ME 207/06, juris).
  • VG Gelsenkirchen, 28.03.2017 - 5 L 721/17

    Baugenehmigungspflicht; vorübergehende Nutzungsuntersagung; formelle Illegalität;

    Zur bauplanungsrechtlichen Einordnung von Kinos vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 19. Dezember 2006 - 1 ME 207/06 - m.w.N., zitiert nach juris.
  • VG Hannover, 18.01.2007 - 4 B 7750/06

    Baugenehmigung für die Errichtung eines Verbrauchermarktes; Abstimmung

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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 13.11.2006 - 1 ME 166/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5330
OVG Niedersachsen, 13.11.2006 - 1 ME 166/06 (https://dejure.org/2006,5330)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13.11.2006 - 1 ME 166/06 (https://dejure.org/2006,5330)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13. November 2006 - 1 ME 166/06 (https://dejure.org/2006,5330)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Außenbereichswohnnutzung gegen Rinderhaltung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 80 Abs. 6 VwGO; § 80a Abs. 2 VwGO; § 80a Abs. 3 VwGO
    Anordnung der Reduzierung des Tierbestands eines Landwirts bei unzumutbaren Geruchsbelästigungen durch von Stallanlagen ausgehenden Immissionen; Vereinbarkeit der Haltung von Kühen und Rindern mit dem Schutzanspruch benachbarter Wohnnutzungen; Maßstab für eine erhebliche ...

  • Judicialis

    VwGO § 80 VI 1; ; VwGO § 80a II; ; VwGO § 80a III 2

  • rechtsportal.de

    Außenbereichswohnnutzung gegen Rinderhaltung - Abstand; Aussetzungsantrag; Geruchsbeeinträchtigungen; GIRL; Nachbarschutz; Rinderhaltung; Weihenstephan

  • ibr-online

    Außenbereich: Wohnnutzung gegen Rinderhaltung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anordnung der Reduzierung des Tierbestands eines Landwirts bei unzumutbaren Geruchsbelästigungen durch von Stallanlagen ausgehenden Immissionen; Vereinbarkeit der Haltung von Kühen und Rindern mit dem Schutzanspruch benachbarter Wohnnutzungen; Maßstab für eine erhebliche ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2007, 478
  • BauR 2007, 758
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Niedersachsen, 11.04.1997 - 1 L 7648/95

    Baugenehmigung; Nachbarklage; Geruchsimmissions-Richtlinie; Schweinehaltung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.11.2006 - 1 ME 166/06
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. z. B. Urt. v. 19.1.1995 - 1 L 166/90 -, AgrarR 1995, 283 = BRS 57 Nr. 106 = NuR 1996, 42; vgl. auch Urteil v. 11.4.1997 u. a. in der Sache 1 L 7648/95 -, NdsVBl.

    1997, 259 = AgrarR 1999, 187 = NuR 1998, 393) werden Dorfgebietsgrundstücke durch Gerüche nicht erheblich belästigt, wenn deutlich wahrnehmbare belästigende Gerüche (3 GE/m³) nicht an mehr als 5 % der Jahresstunden zu verzeichnen und in der übrigen Zeit keine Ekel oder Übelkeit auslösenden Gerüche zu erwarten sind.

  • OVG Niedersachsen, 30.08.2004 - 1 LA 277/03

    Statthaftigkeit des Rechtsbehelfs eines Nachbarn bei formeller

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.11.2006 - 1 ME 166/06
    Bei der Beurteilung der Frage, ob die Haltung von Kühen und Rindern mit dem Schutzanspruch benachbarter Wohnnutzungen zu vereinbaren ist, orientiert sich der Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. z. B. OVG Lüneburg, B. v. 6.9.1999 - 1 M 2569/99 -, Volltext JURIS, sonstige Vnb; B. v. 13.8.2001 - 1 MA 2335/01 -, Vnb, und B. in derselben Sache vom 3.12.2001 - 1 MB 2768/01 -, Volltext JURIS, sonstige Vnb; Beschl. v. 30.8.2004 - 1 LA 277/03 - NVwZ-RR 2005, 455; Beschl. v. 10.9.2004 - 1 ME 231/04 - vgl. dazu etwa auch BayVGH, Urt. v. 3.1.1995 - Az. 2 B 91.2878 -, BayVBl. 1995, 347 = NuR 1995, 364; ferner Urt. v. 23.11.2004 - 25 B 00.366 - NVwZ-RR 2005, 605 = AUR 2005, 407) an den Ergebnissen der Geruchsfahnenbegehungen an Rinderställen, welche die Bayerische Landesanstalt für Landtechnik der Technischen Universität München - Weihenstephan durch Zeisig und Langenegger in den Jahren 1993 und 1997 hat durchführen lassen und deren Ergebnisse im Juni 1999 als Gelbes Heft Nr. 63 der Landtechnischen Berichte aus Praxis und Forschung veröffentlicht worden sind.
  • OVG Niedersachsen, 06.09.1999 - 1 M 2569/99

    Nachbarwiderspruch gegen Baugenehmigung für; Geruchsausbreitung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.11.2006 - 1 ME 166/06
    Bei der Beurteilung der Frage, ob die Haltung von Kühen und Rindern mit dem Schutzanspruch benachbarter Wohnnutzungen zu vereinbaren ist, orientiert sich der Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. z. B. OVG Lüneburg, B. v. 6.9.1999 - 1 M 2569/99 -, Volltext JURIS, sonstige Vnb; B. v. 13.8.2001 - 1 MA 2335/01 -, Vnb, und B. in derselben Sache vom 3.12.2001 - 1 MB 2768/01 -, Volltext JURIS, sonstige Vnb; Beschl. v. 30.8.2004 - 1 LA 277/03 - NVwZ-RR 2005, 455; Beschl. v. 10.9.2004 - 1 ME 231/04 - vgl. dazu etwa auch BayVGH, Urt. v. 3.1.1995 - Az. 2 B 91.2878 -, BayVBl. 1995, 347 = NuR 1995, 364; ferner Urt. v. 23.11.2004 - 25 B 00.366 - NVwZ-RR 2005, 605 = AUR 2005, 407) an den Ergebnissen der Geruchsfahnenbegehungen an Rinderställen, welche die Bayerische Landesanstalt für Landtechnik der Technischen Universität München - Weihenstephan durch Zeisig und Langenegger in den Jahren 1993 und 1997 hat durchführen lassen und deren Ergebnisse im Juni 1999 als Gelbes Heft Nr. 63 der Landtechnischen Berichte aus Praxis und Forschung veröffentlicht worden sind.
  • OVG Niedersachsen, 10.09.2004 - 1 ME 231/04

    Abwehrrecht; Baugenehmigung; Bebauungsplan; Drittschutz; Entwicklungsmöglichkeit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.11.2006 - 1 ME 166/06
    Bei der Beurteilung der Frage, ob die Haltung von Kühen und Rindern mit dem Schutzanspruch benachbarter Wohnnutzungen zu vereinbaren ist, orientiert sich der Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. z. B. OVG Lüneburg, B. v. 6.9.1999 - 1 M 2569/99 -, Volltext JURIS, sonstige Vnb; B. v. 13.8.2001 - 1 MA 2335/01 -, Vnb, und B. in derselben Sache vom 3.12.2001 - 1 MB 2768/01 -, Volltext JURIS, sonstige Vnb; Beschl. v. 30.8.2004 - 1 LA 277/03 - NVwZ-RR 2005, 455; Beschl. v. 10.9.2004 - 1 ME 231/04 - vgl. dazu etwa auch BayVGH, Urt. v. 3.1.1995 - Az. 2 B 91.2878 -, BayVBl. 1995, 347 = NuR 1995, 364; ferner Urt. v. 23.11.2004 - 25 B 00.366 - NVwZ-RR 2005, 605 = AUR 2005, 407) an den Ergebnissen der Geruchsfahnenbegehungen an Rinderställen, welche die Bayerische Landesanstalt für Landtechnik der Technischen Universität München - Weihenstephan durch Zeisig und Langenegger in den Jahren 1993 und 1997 hat durchführen lassen und deren Ergebnisse im Juni 1999 als Gelbes Heft Nr. 63 der Landtechnischen Berichte aus Praxis und Forschung veröffentlicht worden sind.
  • OVG Niedersachsen, 08.07.2004 - 1 ME 167/04

    Antrag eines Nachbarn auf Aussetzung der Vollziehung ; Vorläufiger Rechtsschutz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.11.2006 - 1 ME 166/06
    Es entspricht zwar ständiger, wenngleich unverändert umstrittener Rechtsprechung des Nds. Oberverwaltungsgerichts, Rechtszugangsvoraussetzung eines auf § 80a VwGO gestützten gerichtlichen Eilantrages sei, dass sich der Antragsteller zuvor ohne Erfolg oder ohne dessen rechtzeitige Bescheidung mit einem Aussetzungsantrag an die Behörde gewandt hat (vgl. zusammenfassend z. B. Senatsbeschluss v. 8.7.2004 - 1 ME 167/04 -, NVwZ-RR 2005, 69 = BauR 2004, 1596 = NdsRpfl.
  • OVG Niedersachsen, 03.12.2001 - 1 MB 2768/01

    Außenwohnbereich; Belästigung; Geruchsbelästigung; Nachbarschutz; Nachbarschutz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.11.2006 - 1 ME 166/06
    Bei der Beurteilung der Frage, ob die Haltung von Kühen und Rindern mit dem Schutzanspruch benachbarter Wohnnutzungen zu vereinbaren ist, orientiert sich der Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. z. B. OVG Lüneburg, B. v. 6.9.1999 - 1 M 2569/99 -, Volltext JURIS, sonstige Vnb; B. v. 13.8.2001 - 1 MA 2335/01 -, Vnb, und B. in derselben Sache vom 3.12.2001 - 1 MB 2768/01 -, Volltext JURIS, sonstige Vnb; Beschl. v. 30.8.2004 - 1 LA 277/03 - NVwZ-RR 2005, 455; Beschl. v. 10.9.2004 - 1 ME 231/04 - vgl. dazu etwa auch BayVGH, Urt. v. 3.1.1995 - Az. 2 B 91.2878 -, BayVBl. 1995, 347 = NuR 1995, 364; ferner Urt. v. 23.11.2004 - 25 B 00.366 - NVwZ-RR 2005, 605 = AUR 2005, 407) an den Ergebnissen der Geruchsfahnenbegehungen an Rinderställen, welche die Bayerische Landesanstalt für Landtechnik der Technischen Universität München - Weihenstephan durch Zeisig und Langenegger in den Jahren 1993 und 1997 hat durchführen lassen und deren Ergebnisse im Juni 1999 als Gelbes Heft Nr. 63 der Landtechnischen Berichte aus Praxis und Forschung veröffentlicht worden sind.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.04.1992 - 6 B 10344/92

    Aussetzungsantrag; Antragstellung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.11.2006 - 1 ME 166/06
    Diese Pflicht, deren Nichterfüllung durch eine erst nach Antragstellung nachgeholte Ablehnung des Aussetzungsantrages nicht geheilt werden kann (Zugangsvoraussetzung; s. dazu z. B. OVG Koblenz, B. v. 15.4.92 - 6 B 10344/92 - DVBl. 92, 1296 = DÖV 1992, 976), steht dem Eilantrag (aller Voraussicht nach) aber nicht entgegen.
  • VGH Bayern, 23.11.2004 - 25 B 00.366

    Zulässigkeit der Errichtung eines Wohnhauses im Dorfgebiet im Abstand von 10 m zu

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.11.2006 - 1 ME 166/06
    Bei der Beurteilung der Frage, ob die Haltung von Kühen und Rindern mit dem Schutzanspruch benachbarter Wohnnutzungen zu vereinbaren ist, orientiert sich der Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. z. B. OVG Lüneburg, B. v. 6.9.1999 - 1 M 2569/99 -, Volltext JURIS, sonstige Vnb; B. v. 13.8.2001 - 1 MA 2335/01 -, Vnb, und B. in derselben Sache vom 3.12.2001 - 1 MB 2768/01 -, Volltext JURIS, sonstige Vnb; Beschl. v. 30.8.2004 - 1 LA 277/03 - NVwZ-RR 2005, 455; Beschl. v. 10.9.2004 - 1 ME 231/04 - vgl. dazu etwa auch BayVGH, Urt. v. 3.1.1995 - Az. 2 B 91.2878 -, BayVBl. 1995, 347 = NuR 1995, 364; ferner Urt. v. 23.11.2004 - 25 B 00.366 - NVwZ-RR 2005, 605 = AUR 2005, 407) an den Ergebnissen der Geruchsfahnenbegehungen an Rinderställen, welche die Bayerische Landesanstalt für Landtechnik der Technischen Universität München - Weihenstephan durch Zeisig und Langenegger in den Jahren 1993 und 1997 hat durchführen lassen und deren Ergebnisse im Juni 1999 als Gelbes Heft Nr. 63 der Landtechnischen Berichte aus Praxis und Forschung veröffentlicht worden sind.
  • VGH Bayern, 03.01.1995 - 2 B 91.2878

    Bauplanungsrecht: Rücksichtnahmegebot im Verhältnis zu landwirtschaftlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.11.2006 - 1 ME 166/06
    Bei der Beurteilung der Frage, ob die Haltung von Kühen und Rindern mit dem Schutzanspruch benachbarter Wohnnutzungen zu vereinbaren ist, orientiert sich der Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. z. B. OVG Lüneburg, B. v. 6.9.1999 - 1 M 2569/99 -, Volltext JURIS, sonstige Vnb; B. v. 13.8.2001 - 1 MA 2335/01 -, Vnb, und B. in derselben Sache vom 3.12.2001 - 1 MB 2768/01 -, Volltext JURIS, sonstige Vnb; Beschl. v. 30.8.2004 - 1 LA 277/03 - NVwZ-RR 2005, 455; Beschl. v. 10.9.2004 - 1 ME 231/04 - vgl. dazu etwa auch BayVGH, Urt. v. 3.1.1995 - Az. 2 B 91.2878 -, BayVBl. 1995, 347 = NuR 1995, 364; ferner Urt. v. 23.11.2004 - 25 B 00.366 - NVwZ-RR 2005, 605 = AUR 2005, 407) an den Ergebnissen der Geruchsfahnenbegehungen an Rinderställen, welche die Bayerische Landesanstalt für Landtechnik der Technischen Universität München - Weihenstephan durch Zeisig und Langenegger in den Jahren 1993 und 1997 hat durchführen lassen und deren Ergebnisse im Juni 1999 als Gelbes Heft Nr. 63 der Landtechnischen Berichte aus Praxis und Forschung veröffentlicht worden sind.
  • OVG Niedersachsen, 19.01.1995 - 1 L 166/90

    Putenmaststall; Geräusche; Immissionen; Zumutbarkeit; Berechnung; Meteorologische

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.11.2006 - 1 ME 166/06
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. z. B. Urt. v. 19.1.1995 - 1 L 166/90 -, AgrarR 1995, 283 = BRS 57 Nr. 106 = NuR 1996, 42; vgl. auch Urteil v. 11.4.1997 u. a. in der Sache 1 L 7648/95 -, NdsVBl.
  • OVG Niedersachsen, 31.05.2005 - 1 LB 48/05

    Forderung von Gebühren durch eine Behörde bei Schaffung eines Gebührentatbestands

  • OVG Niedersachsen, 26.06.2020 - 4 ME 116/20

    Naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Tötung von Wölfen

    Von einer nochmaligen Entscheidung des Antragsgegners über die Aussetzung der Vollziehung vor der Anrufung des Verwaltungsgerichts wäre daher auch nicht mehr eine nennenswerte Entlastung der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu erwarten gewesen (vgl. zu einer ähnlichen Konstellation Nds. OVG, Beschl. v. 13.11.2006 - 1 ME 166/06 -, NVwZ 2007, 478), zumal davon auszugehen ist, dass dem Antragsgegner bereits bei der Entscheidung über die Anordnung der sofortigen Vollziehung bewusst gewesen sein wird, dass voraussichtlich Umweltschutzverbände gegen die Ausnahmegenehmigung zur Tötung von Wölfen vorgehen werden.
  • OVG Niedersachsen, 26.06.2020 - 4 ME 97/20

    Abschuss; Alternative, zumutbare; Antrag auf Aussetzung der Vollziehung;

    Von einer nochmaligen Entscheidung des Antragsgegners über die Aussetzung der Vollziehung vor der Anrufung des Verwaltungsgerichts wäre daher auch nicht mehr eine nennenswerte Entlastung der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu erwarten gewesen (vgl. zu einer ähnlichen Konstellation Nds. OVG, Beschl. v. 13.11.2006 - 1 ME 166/06 -, NVwZ 2007, 478), zumal davon auszugehen ist, dass dem Antragsgegner bereits bei der Entscheidung über die Anordnung der sofortigen Vollziehung bewusst gewesen sein wird, dass voraussichtlich Umweltschutzverbände gegen die Ausnahmegenehmigung zur Tötung von Wölfen vorgehen werden.
  • OVG Niedersachsen, 13.01.2009 - 1 KN 69/07

    Abwehransprüche eines Milchviehbetriebes gegen die Nachnutzung eines ehemaligen

    Daran muss sich die Abwägung messen lassen, auch wenn die GIRL in Fällen der vorliegenden Art nicht zwingend anzuwenden ist (vgl. insoweit ausführlich OVG Lüneburg, Urt. v. 12.11.2008 - 12 LB 17/07 -, Entscheidungsdatenbank und juris; zuvor schon OVG Lüneburg, Urt. v. 17.10.2002 - 1 KN 2406/01 -, RdL 2003, 5 = AgrarR 2004, 15; Beschl. v. 13.11.2006 - 1 ME 166/06 -, NVwZ 2007, 478 = RdL 2007, 54; Beschl. v. 27.6.2007 - 12 LA 14/07 -, RdL 2007, 242; vgl. auch VGH Kassel, Urt. v. 12.11.2007 - 4 N 3204/05 -, AUR 2008, 231).

    Unabhängig hiervon hat der Senat auch deshalb keine Zweifel daran, dass die Ergebnisse der Ausbreitungsberechnung "auf der sicheren Seite" liegen, weil er selbst in vergleichbaren Fragen in ständiger Rechtsprechung (z.B. Beschlüsse vom 13.11.2006 - 1 ME 166/06 -, NVwZ 2007, 478 = RdL 2007, 54, vom 12.6.2007 - 1 ME 122/07 -, u. v. 14.1.2008 - 1 ME 315/07 -) die Untersuchungen der Bayerischen Landesanstalt für Landtechnik der Technischen Universität München heranzieht ("Geruchsfahnenbegehungen an Rinderställen").

  • VGH Baden-Württemberg, 05.01.2009 - 8 S 2673/08

    Schutzanspruch benachbarter Wohnbebauung gegenüber den von einer Rinderhaltung im

    Zum anderen übersieht sie, dass diese Studie bereits mehrfach in der Rechtsprechung als taugliche Grundlage für die Beantwortung der Frage herangezogen worden ist, ob die Haltung von Rindern dem Schutzanspruch benachbarter Wohnnutzungen gerecht wird (NdsOVG, Beschluss vom 11.3.2006 - 1 ME 166/06 - NVwZ 2007, 478; Beschluss vom 30.8.2004 - 1 LA 277/03 - NVwZ-RR 2005, 455; BayVGH, Urteil vom 3.1.1995 - 2 B 91.2878 - BayVBl. 1995, 347; Urteil vom 23.11.2004 - 25 B 00.366 - NVwZ-RR 2005, 605; VG München, Urteil vom 13.12.2007 - M 11 K 06.4621 - juris, jeweils m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 31.10.2008 - 1 ME 16/08

    Abwehranspruch des Betreibers eines im Außenbereich gelegenen

    Hier ist zum anderen und ist vor allem zu berücksichtigen, dass nicht eine reine Wohnbebauung an den Betrieb der Antragsteller heranrückt, sondern ein weiterer landwirtschaftlicher Betrieb, dem schon deshalb eine gegenüber sonstigen Vorhaben größere Belastung hinsichtlich der von einem anderen landwirtschaftlichen Betrieb ausgehenden Immissionen zugemutet werden kann (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 18.3.2002 - 7 B 315/02 - BRS 65 Nr. 87, Urt. v. 19.5.2003 - 22 A 5565/00 - AUR 2003, 279; Beschl. d. Sen. v. 13.11.2006 - 1 ME 166/06 - BRS 70 Nr. 169).
  • OVG Saarland, 09.01.2013 - 2 B 299/12

    Antrag auf Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit eines drittbegünstigenden

    Das ist nur anzunehmen, wenn erstens der Verwaltungsakt, dessen sofortige Durchsetzung begehrt wird, rechtmäßig ist, wenn zweitens der durch ihn begünstigte Dritte einen subjektiven Anspruch auf seinen Erlass, hier also auf ein bauaufsichtsbehördliches Einschreiten auf der Grundlage des § 82 Abs. 1 LBO 2004, hat(vgl. dazu OVG Lüneburg, Beschluss vom 13.11.2006 - 1 ME 166/06 -, BRS 70 Nr. 169, VGH Mannheim, Beschluss vom 19.4.2002 - 3 S 590/02 -, BRS 65 Nr. 196) und wenn er drittens ein besonderes Interessen an der sofortigen Vollziehung gegebenenfalls unter Einsatz von Verwaltungszwang geltend machen kann.(vgl. etwa Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 6. Auflage 2011 Rn 1095).
  • OVG Niedersachsen, 07.03.2019 - 7 ME 9/19

    Anlass; anlassgebende Veranstaltung; Ladenöffnung; Sonn- und Feiertagsschutz;

    Gemäß § 80a Abs. 3 Satz 2 VwGO gilt § 80 Abs. 5 bis 8 VwGO entsprechend.Ob es infolge dessen wie von dem Verwaltungsgericht angenommen für die Zulässigkeit des Antrags nach § 80a Abs. 3 Satz 1 VwGO aufgrund des § 80 Abs. 6 Satz 1 VwGO in der Regel eines vorherigen erfolglosen Antrags bei der Verwaltungsbehörde bedarf, wird in Rechtsprechung und Literatur unterschiedlich beurteilt (vgl. ablehnend: Beschluss des Senats vom 05.05.2017 - 7 ME 31/17 -, juris; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 31.05.2018 - 12 ME 64/18 -, juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 04.02.2014 - 8 CS 13.1848 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.09.1994 - 8 S 2380/94 -, juris; Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl. § 80a Rn. 21; a.A.: Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 13.11.2006 - 1 ME 166/06 -, juris; Heydemann, NVwZ 1993, 419 ff.).
  • VG Frankfurt/Oder, 09.10.2009 - 7 L 261/09

    Einstweiliger Rechtsschutz - Drittanfechtung Genehmigung eines Rinderstalls in

    Insoweit stützt sich die Kammer auf die Ergebnisse der Geruchsfahnenbegehung an Rinderställen, welche die Bayerische Landesanstalt für Landtechnik der technischen Universität München - Weihenstephan durch Zeisig und Langenegger in den Jahren 1993 und 1997 hat durchführen lassen und deren Ergebnis im Juni 1999 als Gelbes Heft Nr. 63 der Landtechnischen Berichte aus Praxis und Forschung veröffentlicht worden sind (Download unter http://www.lfl.bayern.de/ilt/umwelttechnik/03551 ; vgl. dazu OVG Niedersachsen, Beschluss vom 13. November 2006 - 1 ME 166/06 -, AUR 2007, 341; BayVGH Urteil vom 23. November 2004 - 25 B 00.366 -, NVwZ-RR 2005, 605, zit. n. Juris, Rz. 24 f.).
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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 05.12.2006 - 1 KN 278/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,8171
OVG Niedersachsen, 05.12.2006 - 1 KN 278/03 (https://dejure.org/2006,8171)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05.12.2006 - 1 KN 278/03 (https://dejure.org/2006,8171)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05. Dezember 2006 - 1 KN 278/03 (https://dejure.org/2006,8171)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Änderung der Erschließung durch Bebauungsplan

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 3 BauGB; § 1 Abs. 7 BauGB; § 8 Abs. 2 BauGB; § 214 Abs. 2 Nr. 2 BauGB; § 214 Abs. 3 BauGB; Art. 14 Abs. 1 GG
    Planerische Neuordnung einer städtebaulichen Gemengelage mit einer Teilveränderung der Erschließungssituation ; Sicherstellung einer Erschließung durch eine Stichstraße ohne Wendehammer in einem gewerblich genutzten Bereich; Anforderungen an einen ordnungsgemäßen ...

  • Judicialis

    BauGB § 1 Abs. 7; ; BauGB § 215; ; BauGB § 8 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    BauGB § 1 Abs. 7; BauGB § 8 Abs. 2; BauGB § 215
    Planerische Neuordnung einer städtebaulichen Gemengelage mit einer Teilveränderung der Erschließungssituation; Sicherstellung der Erschließung durch eine Stichstraße

  • ibr-online

    Planerische Neuordnung von städtebaulicher Gemengelage

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Planerische Neuordnung einer städtebaulichen Gemengelage mit einer Teilveränderung der Erschließungssituation ; Sicherstellung einer Erschließung durch eine Stichstraße ohne Wendehammer in einem gewerblich genutzten Bereich; Anforderungen an einen ordnungsgemäßen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 758
  • BauR 2007, 928
  • BauR 2009, 1528
  • BauR 2009, 1535
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 1.86

    Voraussetzungen für die Annahme einer Verletzung des Abwägungsgebots im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.12.2006 - 1 KN 278/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z. B. Beschl. v. 28.8.1987 - 4 N 1.86 -, DVBl. 1987, 1273 = BRS 47 Nr. 3 = NVwZ 1988, 351) ist es nicht nur zweck-, sondern auch rechtmäßig, wenn die Gemeinde sich bei bekanntem Investor nicht auf eine Angebotsplanung beschränkt, sondern die Planung in Verschränkung mit dessen Nutzungsabsichten und -wünschen durchführt.
  • BVerwG, 26.02.1999 - 4 CN 6.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Verkehrsimmissionen; Bebauungsplan; Entwicklung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.12.2006 - 1 KN 278/03
    Das beurteilt sich danach, ob die grundsätzlich für das gesamte Gemeindegebiet zu betrachtende städtebauliche Konzeption durch diese Abweichung nachteilig berührt worden ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.2.1999 - 4 CN 6.98 -, BRS 62 Nr. 48 = NVwZ 2000, 197 = BauR 1999, 1128).
  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 NB 3.92

    Verwaltungsprozessrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren:

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.12.2006 - 1 KN 278/03
    Das ergibt sich aus dem allgemeinen Grundsatz, dass abwägungsrelevant jedes mehr als nur geringfügige private Interesse am Fortbestehen einer bestimmten Situation selbst dann ist, wenn diese den Planunterworfenen bislang nur tatsächlich, nicht jedoch in rechtlich gesicherter Weise begünstigt hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.8.1992 - 4 NB 3.92 -, NVwZ 1993, 468 = DVBl. 1992, 1441 = BRS 54 Nr. 21; siehe auch Beschl. v. 3.12.1997 - 4 B 193.97 -, Buchholz 11, Art. 14 GG Nr. 317).
  • BVerwG, 25.08.1997 - 4 NB 12.97

    Bauplanungsrecht - Genehmigungsfähigkeit eines Eingriffe in Natur und Landschaft

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.12.2006 - 1 KN 278/03
    Dann vermag er die Leitungsfunktion einer verbindlichen Bauleitplanung nicht zu erfüllen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. August 1997 - 4 NB 12.97 -, Buchholz 406.11 § 6 BauGB Nr. 7; Urteil vom 12. August 1999 - 4 CN 4.98 -, BVerwGE 109, 246 ; Urteil vom 19. Mai 1998 - 4 A 9.97 -, BVerwGE 107, 1 ).
  • BVerwG, 12.08.1999 - 4 CN 4.98

    Bebauungsplan; Sportplatzerweiterung; Sportanlage; Sportlärm;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.12.2006 - 1 KN 278/03
    Dann vermag er die Leitungsfunktion einer verbindlichen Bauleitplanung nicht zu erfüllen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. August 1997 - 4 NB 12.97 -, Buchholz 406.11 § 6 BauGB Nr. 7; Urteil vom 12. August 1999 - 4 CN 4.98 -, BVerwGE 109, 246 ; Urteil vom 19. Mai 1998 - 4 A 9.97 -, BVerwGE 107, 1 ).
  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 8.90

    Bauleitplanung zur Verhinderung von Fehlentwicklungen und unzulässige

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.12.2006 - 1 KN 278/03
    Nicht erforderlich im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB sind Pläne, die einer positiven Planungskonzeption entbehren und ersichtlich der Förderung von Zielen dienen, für deren Verwirklichung die Planungsinstrumente des Baugesetzbuches nicht bestimmt sind (BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1988 - 4 C 48.86 -, BVerwGE 81, 111; Beschluss vom 18. Dezember 1990 - 4 NB 8.90 -, Buchholz 406.11 § 9 BauGB Nr. 47 = NVwZ 1991, 875; Beschluss vom 11. Mai 1999 - 4 BN 15.99 -, Buchholz 406.12 § 1 BauNVO Nr. 27 = UPR 1999, 352).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.12.2006 - 1 KN 278/03
    Die maßgeblichen Gesichtspunkte für die Abwägung ergeben sich aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Dezember 1969 (- IV C 105.66 -, BVerwGE 34, 301, 309).
  • BVerwG, 19.05.1998 - 4 A 9.97

    Bundesverwaltungsgericht weist Naturschutzklage gegen Ostsee-Autobahn bei Lübeck

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.12.2006 - 1 KN 278/03
    Dann vermag er die Leitungsfunktion einer verbindlichen Bauleitplanung nicht zu erfüllen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. August 1997 - 4 NB 12.97 -, Buchholz 406.11 § 6 BauGB Nr. 7; Urteil vom 12. August 1999 - 4 CN 4.98 -, BVerwGE 109, 246 ; Urteil vom 19. Mai 1998 - 4 A 9.97 -, BVerwGE 107, 1 ).
  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 48.86

    Beschränkung der kommunalen Planungshoheit durch Fachplanungen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.12.2006 - 1 KN 278/03
    Nicht erforderlich im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB sind Pläne, die einer positiven Planungskonzeption entbehren und ersichtlich der Förderung von Zielen dienen, für deren Verwirklichung die Planungsinstrumente des Baugesetzbuches nicht bestimmt sind (BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1988 - 4 C 48.86 -, BVerwGE 81, 111; Beschluss vom 18. Dezember 1990 - 4 NB 8.90 -, Buchholz 406.11 § 9 BauGB Nr. 47 = NVwZ 1991, 875; Beschluss vom 11. Mai 1999 - 4 BN 15.99 -, Buchholz 406.12 § 1 BauNVO Nr. 27 = UPR 1999, 352).
  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.12.2006 - 1 KN 278/03
    Nicht erforderlich im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB sind Pläne, die einer positiven Planungskonzeption entbehren und ersichtlich der Förderung von Zielen dienen, für deren Verwirklichung die Planungsinstrumente des Baugesetzbuches nicht bestimmt sind (BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1988 - 4 C 48.86 -, BVerwGE 81, 111; Beschluss vom 18. Dezember 1990 - 4 NB 8.90 -, Buchholz 406.11 § 9 BauGB Nr. 47 = NVwZ 1991, 875; Beschluss vom 11. Mai 1999 - 4 BN 15.99 -, Buchholz 406.12 § 1 BauNVO Nr. 27 = UPR 1999, 352).
  • OVG Niedersachsen, 17.06.1993 - 6 K 4489/92

    Erweiterung; Fußgängerzone; Stadtkernbereich; Zufahrten; Geschäfte;

  • BVerwG, 03.12.1997 - 4 B 193.97

    Eingriff in Natur und Landschaft durch Torfabbau - Maßgeblichkeit des Beginns des

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.12.2022 - 8 C 10123/22

    Bebauungsplan der Gemeinde Wellen unwirksam

    Dabei haben diese Stellen allerdings den Grundsatz des geringstmöglichen Eingriffs sowie zu beachten, in welchem Umfang ein eingerichteter und ausgeübter Gewerbebetrieb Zufahrtsmöglichkeiten braucht (OVG Nds, Urteil vom 5. Dezember 2006 - 1 KN 278/03 -, juris Rn. 46).

    Dies hat zur Folge, dass er unter Umständen - auch überbaubare - Teile seines Grundstücks für Binnenverkehrsflächen "opfern" muss (OVG Nds, Urteil vom 5. Dezember 2006, a.a.O. Rn. 57).

  • VGH Hessen, 21.02.2008 - 4 N 869/07

    Kein Verstoß eines Bebauungsplans gegen BauGB § 1 Abs 3 aufgrund von

    Dabei haben diese Stellen allerdings neben dem Grundsatz des geringstmöglichen Eingriffs zu beachten, welchen Umfang an Zufahrtsmöglichkeiten ein eingerichteter und ausgeübter Gewerbebetrieb braucht (vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 5.12.2006 - 1 KN 278/03 m .w. N. - zitiert nach Juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.03.2008 - 3 K 8/07

    Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan - Schaffung der planungsrechtlichen

    Erst recht gilt dies dann, wenn dieser Betrieb - wie hier - die Gegend sogar mitprägt, d. h. nicht (mehr) als Fremdkörper in einer homogen andersgearteten Umgebung angesehen werden kann und sich Konflikte mit angrenzender, schutzwürdiger(er) Bebauung ergäben (vgl. OVG Lüneburg, U. v. 05.12.2006 - 1 KN 278/03 - BauR 2007, 758 LS).

    Denn die Folgen der Abwägungsentscheidung werden nunmehr vollständig abschätzbar (vgl. OVG Lüneburg, U. v. 05.12.2006 - 1 KN 278/03 - BauR 2007, 758 LS).

  • VG Hannover, 18.01.2007 - 4 B 7750/06

    Baugenehmigung für die Errichtung eines Verbrauchermarktes; Abstimmung

    Eine bauplanerische Festsetzung tritt wegen Funktionslosigkeit außer Kraft, wenn und soweit die tatsächlichen Verhältnisse, auf die sie sich bezieht, ihre Verwirklichung auf unabsehbare Zeit ausschließen und diese Tatsache so offensichtlich ist, dass ein in ihre Fortgeltung gesetztes Vertrauen keinen Schutz verdient (BVerwG, Urt. vom 30.06.2004, - 4 C 3.03 - Urt. vom 28.04.2004, - 4 C 10.03 - Beschluss vom 29.05.2001, - 4 B 33.01; vgl. auch OVG Lüneburg, Urt. vom 05.12.2006, - 1 KN 278/03 -).
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   VGH Hessen, 05.01.2006 - 3 TG 3214/05   

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VGH Hessen, 05.01.2006 - 3 TG 3214/05 (https://dejure.org/2006,7927)
VGH Hessen, Entscheidung vom 05.01.2006 - 3 TG 3214/05 (https://dejure.org/2006,7927)
VGH Hessen, Entscheidung vom 05. Januar 2006 - 3 TG 3214/05 (https://dejure.org/2006,7927)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 144 BauGB, § 145 BauGB, § 169 BauGB, § 125 BGB, § 242 BGB
    Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme; Verschwiegenheitspflicht; Presseerklärung; Kaufoption; Rechtsmissbrauch

  • Wolters Kluwer

    Erlöschen einer Kaufoption; Anforderungen an die Freigabe einer Erklärung; Vorrang des notariellen Beurkundunszwangs vor dem Grundsatz von Treu und Glauben; Bindung einer Gemeinde an den öffentlich-rechtlich bestimmten Handlungsspielraum

  • Judicialis

    BGB § 125; ; BGB § 242; ; BGB § 311 b; ; BauGB § 144 Abs. 2; ; BauGB § 145; ; BauGB § 169

  • rechtsportal.de

    Baurecht: Schweigen statt Freigabeerklärung - Formerfordernis, Freigabe, Rechtsmissbrauch, Schweigen, Städtebauliche Entwicklungsmassnahme, Treu und Glauben

  • ibr-online

    Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 758
  • ZfBR 2006, 266 (Ls.)
 
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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 15.11.2006 - 1 ME 194/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,11841
OVG Niedersachsen, 15.11.2006 - 1 ME 194/06 (https://dejure.org/2006,11841)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.11.2006 - 1 ME 194/06 (https://dejure.org/2006,11841)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. November 2006 - 1 ME 194/06 (https://dejure.org/2006,11841)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Nachbarschutz wegen Überschreitens der vorderen Baugrenze

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 212a BauGB; § 7 Abs. 3 NBauO; § 9 Abs. 1 S. 1 NBauO; § 146 Abs. 4 S. 6 VwGO
    Vermittlung von nachbarschaftlichen Abwehrrechten durch Baumschutz; Gewährung von Nachbarschutz bei Überschreitung der vorderen Baugrenze; Verhinderung des Vollzugs einer Teilbaugenehmigung

  • Judicialis

    BauNVO § 23 III; ; NBauO § 76

  • ibr-online

    Nachbarschutz bei Überschreitung der Baugrenze?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vermittlung von nachbarschaftlichen Abwehrrechten durch Baumschutz; Gewährung von Nachbarschutz bei Überschreitung der vorderen Baugrenze; Verhinderung des Vollzugs einer Teilbaugenehmigung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 758
  • BauR 2009, 1528
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Niedersachsen, 30.03.1999 - 1 M 897/99

    Aufschiebende Wirkung; Nachbarrechtsbehelf; Suspensiveffekt; Baurecht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.11.2006 - 1 ME 194/06
    Dieser ist gem. § 212a BauGB vollzugsfähig (vgl. Senatsbeschluss vom 30.3.1999 - 1 M 897/99 -, BauR 1999, 1163).

    Nach den vorliegenden Plänen (vgl. insbesondere Tasche der BA C) erreichen die Baukörper eine Höhe von maximal 11, 80 m. Der Abstand von ihrer südöstlichen Abschlusswand bis zur Mitte der A. straße (vgl. § 9 Abs. 1 Satz 1 NBauO und den oben zitierten Beschluss des Senats vom 30.3.1999 - 1 M 897/99 -, aaO) beträgt 13, 80 m. 1 H (§ 7 Abs. 3 NBauO) wird damit eingehalten.

  • BVerwG, 19.10.1995 - 4 B 215.95

    Nachbarschutz bei Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung!

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.11.2006 - 1 ME 194/06
    Baugrenzen entfalten nicht - wie Festsetzungen über die Art der Nutzung - von Gesetzes wegen uneingeschränkt Nachbarschutz, sondern nur nach Maßgabe des Willens des Plangebers (vgl. BVerwG, B. v. 19.10.1995 - 4 B 215.95 -, BauR 1996, 82 = BRS 57 Nr. 219; ferner Beschl. v. 23.6.1995 - 4 B 52.95 -, ZfBR 1995, 329 = BRS 57 Nr. 209).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.03.1995 - 3 S 3321/94

    Keine aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage gegenüber einem

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.11.2006 - 1 ME 194/06
    Selbst der BW-VGH misst aber vorderen Baugrenzen in aller Regel keine nachbarschützende Wirkung zu (vgl. B. v. 9.3.1995 - 3 S 3321/94 -, BauR 1995, 514).
  • VGH Hessen, 08.12.2004 - 3 TG 3386/04

    Bebauungsplan; innerstädtisches Einkaufszentrum; Abwägung; Lärmschutz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.11.2006 - 1 ME 194/06
    Das entspricht zwar einer verbreiteten Meinung (vgl. auch HessVGH, B. v. 11.12.1995 - 4 TG 1337/95 -, NVwZ-RR 1997, 10, 11 = BRS 58 Nr. 192; Urt. v. 8.12.2004 - 3 TG 3386/04 -, JURIS mwN zur Veröffentlichung der Nachweise), unter Umständen auch der des beschließenden Senats (vgl. B. v. 10.12.1992 - 1 M 5268/92 -, Vnb), ist hier aber nicht ausschlaggebend.
  • VGH Hessen, 11.12.1995 - 4 TG 1337/95

    Vorläufiger Rechtsschutz eines Dritten gegen eine Teilbaugenehmigung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.11.2006 - 1 ME 194/06
    Das entspricht zwar einer verbreiteten Meinung (vgl. auch HessVGH, B. v. 11.12.1995 - 4 TG 1337/95 -, NVwZ-RR 1997, 10, 11 = BRS 58 Nr. 192; Urt. v. 8.12.2004 - 3 TG 3386/04 -, JURIS mwN zur Veröffentlichung der Nachweise), unter Umständen auch der des beschließenden Senats (vgl. B. v. 10.12.1992 - 1 M 5268/92 -, Vnb), ist hier aber nicht ausschlaggebend.
  • VGH Baden-Württemberg, 04.10.1983 - 5 S 933/83

    Zur Zulässigkeit der Nutzungsänderung eines im Bauverbot genehmigten Vorhabens;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.11.2006 - 1 ME 194/06
    Dabei hat es der Senat abgelehnt, seitlichen oder hinteren Baugrenzen in der Regel nachbarschützende Wirkung zuzumessen (vgl. B. v. 20.6.2000 - 1 M 2011/00 -, BauR 2000, 1844 = BRS 63 Nr. 188; a. A. - in der Regel nachbarschützend -: BW-VGH, BauR 1984, 52).
  • VGH Bayern, 17.03.2000 - 26 ZS 99.3064
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.11.2006 - 1 ME 194/06
    Es kommt hinzu, dass Vorschriften zum Schutze von Bäumen allein im öffentlichen Interesse liegen und Dritten keinen Nachbarschutz vermitteln (vgl. BayVGH, B. v. 17.3.2000 - 26 ZS 99.3064, JURIS; Urt. v. 16.5.1980 - 2 B - 1597/79 -, JURIS; OVG Hamburg, B. v. 18.7.1994 - Bs II 29/94 -, JURIS).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.04.1996 - 11 B 523/96

    Teilbaugenehmigung; Feststellender Ausspruch; Teilbauarbeiten; Zulässigkeit des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.11.2006 - 1 ME 194/06
    Dabei kann der Senat unentschieden lassen, ob dem vom Verwaltungsgericht in Anlehnung an das OVG Münster (B. v. 3.4.1996 - 11 B 523/96 -, BRS 58 Nr. 150; vgl. a. OVG Münster, Urt. v. 21.-10.2002 - 7 A 3185/01 -, JURIS) entwickelten Modell zu folgen ist, auch dann, wenn sich der Regelungsgehalt der Teilbaugenehmigung ausschließlich auf die Erdarbeiten beziehe, müssten zumindest die Art der Nutzung sowie überbaubare Grundstücksflächen und Einhaltung der Grundflächenzahl auf ihre Verträglichkeit mit geschützten Nachbarrechten übergeprüft werden.
  • BVerwG, 23.06.1995 - 4 B 52.95

    Nachbarschutz bei Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans?

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.11.2006 - 1 ME 194/06
    Baugrenzen entfalten nicht - wie Festsetzungen über die Art der Nutzung - von Gesetzes wegen uneingeschränkt Nachbarschutz, sondern nur nach Maßgabe des Willens des Plangebers (vgl. BVerwG, B. v. 19.10.1995 - 4 B 215.95 -, BauR 1996, 82 = BRS 57 Nr. 219; ferner Beschl. v. 23.6.1995 - 4 B 52.95 -, ZfBR 1995, 329 = BRS 57 Nr. 209).
  • OVG Niedersachsen, 20.06.2000 - 1 M 2011/00

    Bebauungsplan; Bebauungsplanfestsetzung; Drittschutz; Festsetzung; Nachbarklage;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.11.2006 - 1 ME 194/06
    Dabei hat es der Senat abgelehnt, seitlichen oder hinteren Baugrenzen in der Regel nachbarschützende Wirkung zuzumessen (vgl. B. v. 20.6.2000 - 1 M 2011/00 -, BauR 2000, 1844 = BRS 63 Nr. 188; a. A. - in der Regel nachbarschützend -: BW-VGH, BauR 1984, 52).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.10.2002 - 7 A 3185/01

    Rechtmäßigkeit einer Teilbaugenehmigung; Lärmbelästigungen und

  • OVG Niedersachsen, 18.06.2015 - 1 ME 77/15

    Baugrenze; Nachbarschutz; Einblick; Grenzabstand; Rücksichtnahme;

    Auch im Bebauungsplan festgesetzte seitliche und rückwärtige Baugrenzen entfalten nur dann nachbarschützende Wirkung, wenn sich der Auslegung des Bebauungsplans Anhaltspunkte für einen entsprechenden planerischen Willen der Gemeinde entnehmen lassen; eine Vermutung für den Drittschutz gibt es nicht (Anschluss an Senatsbeschl. v. 15.11.2006 - 1 ME 194/06 - und v. 31.10.2007 - 1 ME 277/07).

    Zutreffend hat das Verwaltungsgericht darauf hingewiesen, dass die Festsetzung - auch seitlicher - Baugrenzen nach der Rechtsprechung des Senats nur dann als drittschützend anzusehen sind, wenn sich der Auslegung des Bebauungsplans Anhaltspunkte für einen entsprechenden planerischen Willen der Gemeinde entnehmen lassen; eine Vermutung für den Drittschutz gibt es nicht (Senatsbeschl. v. 15.11.2006 - 1 ME 194/06 -, NdsVBl. 2007, 136 = juris Rn. 8; v. 31.10.2007 - 1 ME 277/07 -, NdsVBl. 2008, 76 = juris Rn. 5, jeweils m.w.N.).

  • VG Hannover, 22.04.2021 - 4 A 3809/20

    Einfügen; Gebietserhaltungsanspruch; Gemeinschaftseigentum; Geschlossene

    Es ist nicht ersichtlich, welchen spezifischen Schutz oder individuellen Nutzen die Plangeberin dem Grundstück der Klägerin mit einer solchen Festsetzung hätte zukommen lassen können, zumal es in Ermangelung eines Gartenbereichs auf dem Klägergrundstück auch an einer Wechselseitigkeit der Festsetzung mangelt (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 15.11.2006 - 1 ME 194/06 -, Rn. 8, juris).

    Für vordere Baugrenzen steht regelmäßig das öffentliche Interesse - Licht, Luft, Straßenbild - so stark im Vordergrund, dass daneben für eine subjektivrechtliche Nachbarposition kein Raum mehr bleibt (OVG Lüneburg, Beschl. v. 15.11.2006 - 1 ME 194/06 -, Rn. 8, juris; VG Gelsenkirchen, Urt. v. 26.02.2008 - 6 K 1103/06 -, Rn. 44, juris; auch OVG Münster, Urt. v. 09.05.2016 - 10 A 1611/14 -, Rn. 42, juris).

  • OVG Niedersachsen, 31.10.2007 - 1 ME 277/07

    Nachbarschützende Wirkung der in einem Bebauungsplan festgesetzten rückwärtigen

    Vielmehr kommt der Festsetzung einer rückwärtigen Baugrenze nur dann nachbarschützende Wirkung zu, wenn dies dem Willen des Plangebers entspricht (so z. B. d. Sen. in seinem Beschl. v. 20.6.2000 - 1 M 2011/00 -, BauR 2000, 1844 = BRS 63 Nr. 188 u. v. 15.11.2006 - 1 ME 194/06 -, NdsVBl.
  • OVG Niedersachsen, 22.10.2008 - 1 KN 215/07

    Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses einer Normenkontrolle aufgrund

    Darüber, wie weit eine solche Bindungswirkung reichen kann, mag im Einzelnen zwar Streit bestehen (vgl. OVG Berlin, B. v. 20.12.1991 - 2 S 91.91 -, BRS 52 Nr. 166; OVG Koblenz, B. v. 7.12.1990 - 1 B 12509/90 -, BRS 50 Nr. 168; OVG Lüneburg, B. v. 24.5.1993 - 1 M 1577/93 -, Vnb; B. v. 23.11.1992 - 6 M 5410/92 -, Vnb; offen gelassen bzgl. einer Teilbaugenehmigung für reine Erdarbeiten von OVG Lüneburg, B. v. 15.11.2006 - 1 ME 194/06 - NdsVBl.
  • OVG Niedersachsen, 21.03.2022 - 1 LA 128/21

    Bauvorbescheid; Befreiung; Bestimmtheit; Drittschutz; Nachbar

    Der Zweck vorderer Baugrenzen besteht nämlich regelmäßig allein darin, aus Gründen des Orts- und Straßenbildes sowie zur Sicherung der Vorgartenzone, das heißt im Allgemeininteresse bestimmte Abstände zu erreichen; die "Bewehrung" bestimmter Dritter ist damit in aller Regel nicht verbunden (Senatsbeschl. v. 15.11.2006 - 1 ME 194/06 -, NdsVBl 2007, 136 = juris Rn. 8).
  • VG Lüneburg, 23.07.2013 - 2 B 21/13

    Allgemeines Wohngebiet; Aussetzungsantrag; Baubeginn; Baugebiet; Baugrenze;

    Vielmehr kommt der Festsetzung einer rückwärtigen Baugrenze nur dann nachbarschützende Wirkung zu, wenn dies dem Willen des Plangebers entspricht (so z. B. OVG Lüneburg, Beschl. v. 20.6.2000 - 1 M 2011/00 -, BauR 2000, 1844 = BRS 63 Nr. 188 u. v. 15.11.2006 - 1 ME 194/06 -, NdsVBl.
  • VG Hannover, 05.11.2010 - 12 B 3883/10

    Ausnahme; Drittschutz; Giebeldreieck; Grenzabstand; Schmalseitenprivileg;

    Die Kammer lässt weiter offen, ob die Teilbaugenehmigungen, die allein Arbeiten bis zur Oberkante des Kellergeschosses gestatten, überhaupt Rechte der Antragsteller verletzen können und insbesondere die hier maßgeblich interessierende Frage einer Verletzung von Abstandsvorschriften überhaupt regeln (verneinend OVG Koblenz, Beschl. v. 07.12.1990 - 1 B 12509/90, juris; Decker, in: Simon/Busse, BayBauO, Art. 70, Rn. 58 ; für Erdarbeiten offen gelassen von OVG Lüneburg, Beschl. v. 15.11.2006 - 1 ME 194/06, juris).
  • OVG Niedersachsen, 22.10.2008 - 1 KN 215/08

    Vergrößerung auf Kosten schmaler Altstadtgassen

    Darüber, wie weit eine solche Bindungswirkung reichen kann, mag im Einzelnen zwar Streit bestehen (vgl. OVG Berlin, B. v. 20.12.1991 - 2 S 91.91 -, BRS 52 Nr. 166; OVG Koblenz, B. v. 7.12.1990 - 1 B 12509/90 -, BRS 50 Nr. 168; OVG Lüneburg, B. v. 24.5.1993 - 1 M 1577/93 -, Vnb; B. v. 23.11.1992 - 6 M 5410/92 -, Vnb; offen gelassen bzgl. einer Teilbaugenehmigung für reine Erdarbeiten von OVG Lüneburg, B. v. 15.11.2006 - 1 ME 194/06 - NdsVBl.
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