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   BVerwG, 05.09.2006 - 4 B 58.06   

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BVerwG, 05.09.2006 - 4 B 58.06 (https://dejure.org/2006,4844)
BVerwG, Entscheidung vom 05.09.2006 - 4 B 58.06 (https://dejure.org/2006,4844)
BVerwG, Entscheidung vom 05. September 2006 - 4 B 58.06 (https://dejure.org/2006,4844)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Konkurrenz einer Windkraftanlage mit auf jederzeit änderbaren innerdienstlichen Weisungen beruhenden Tieffluggebieten; Windkraftanlage im Tiefflugkorridor als ein für den Flugbetrieb relevantes Hindernis; Erfüllung der hoheitlichen Verteidigungsaufgaben der Bundeswehr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verteidigungsauftrag der Bundeswehr als einem privilegierten Außenbereichsvorhaben entgegenstehender öffentlicher Belang; Überprüfung des verteidigungspolitischen Ermessens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Winkraftanlage contra Tiefflugkorridor

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 78
  • ZfBR 2007, 54
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 18.93

    Militärische Tiefflüge der Bundeswehr und der NATO-Truppen - Festlegung von

    Auszug aus BVerwG, 05.09.2006 - 4 B 58.06
    Es hat ferner im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ausgeführt, dass der Bundeswehr bei der Entscheidung, was zur Erfüllung ihrer hoheitlichen Verteidigungsaufgaben zwingend notwendig ist, ein verteidigungspolitischer Beurteilungsspielraum zusteht und es den militärischen Überlegungen zu überlassen ist, wann und in welchem Umfang ein Tiefflugbetrieb im Einzelfall nach Maßgabe der konkreten Verhältnisse durchgeführt wird (vgl. hierzu Urteil vom 14. Dezember 1994 BVerwG 11 C 18.93 BVerwGE 97, 203, 209 f.).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass der dem Bundesminister der Verteidigung zustehende verteidigungspolitische Spielraum bei der Entscheidung, was zur Erfüllung der hoheitlichen Verteidigungsaufgaben der Bundeswehr zwingend notwendig ist, im Hinblick auf die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG nicht unbegrenzt sein kann (vgl. Urteil vom 14. Dezember 1994 a.a.O. S. 209 m.w.N.).

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 05.09.2006 - 4 B 58.06
    Dem Berufungsgericht musste sich auf der Grundlage seiner Rechtsauffassung eine weitere Sachverhaltsermittlung nicht aufdrängen (vgl. hierzu allgemein Beschluss vom 19. August 1997 BVerwG 7 B 261.97 NJW 1997, 3328).
  • BVerwG, 27.01.2005 - 4 C 5.04

    In Aufstellung befindliches Ziel der Raumordnung; Sicherung durch

    Auszug aus BVerwG, 05.09.2006 - 4 B 58.06
    Ob dies der Fall ist, ist im Wege einer nachvollziehenden Abwägung zu ermitteln (Urteil vom 27. Januar 2005 BVerwG 4 C 5.04 BVerwGE 122, 364, 366 m.w.N.).
  • BVerwG, 09.11.2000 - 4 A 51.98

    Planungsalternativen; Überführung - Unterführung; Sicherheitsstandard;

    Auszug aus BVerwG, 05.09.2006 - 4 B 58.06
    Die Prognose ist fehlerhaft, wenn sie auf willkürlichen Annahmen oder offensichtlichen Unsicherheiten beruht, in sich widersprüchlich oder aus sonstigen Gründen nicht nachvollziehbar ist (vgl. auch Beschluss vom 5. Oktober 1990 BVerwG 4 CB 1.90 Buchholz 442.40 § 8 LuftVG Nr. 10 = NVwZ-RR 1991, 129; Urteil vom 9. November 2000 BVerwG 4 A 51.98 Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 159 = DVBl 2001, 644).
  • BVerwG, 05.10.1990 - 4 CB 1.90

    Immissionsschutz gegen Fluglärm - Ausbau des Flughafens Stuttgart

    Auszug aus BVerwG, 05.09.2006 - 4 B 58.06
    Die Prognose ist fehlerhaft, wenn sie auf willkürlichen Annahmen oder offensichtlichen Unsicherheiten beruht, in sich widersprüchlich oder aus sonstigen Gründen nicht nachvollziehbar ist (vgl. auch Beschluss vom 5. Oktober 1990 BVerwG 4 CB 1.90 Buchholz 442.40 § 8 LuftVG Nr. 10 = NVwZ-RR 1991, 129; Urteil vom 9. November 2000 BVerwG 4 A 51.98 Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 159 = DVBl 2001, 644).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2024 - 22 D 150/22

    Kreis Lippe muss über Genehmigungsantrag für 13 Windenergieanlagen auf der

    vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1994 - 11 C 18.93 -, BVerwGE 97, 203 = juris Rn. 24 ff., Beschluss vom 5. September 2006 - 4 B 58.06 -, BauR 2007, 78 = juris Rn. 3.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. September 2006 - 4 B 58.06 -, BauR 2007, 78 = juris Rn. 8; ähnlich VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16. Mai 2006 - 3 S 914/05 -, DÖV 2006, 788 = juris Rn. 26 f.; Hess. VGH, Beschluss vom 17. Mai 2018 - 4 A 1598/17.Z -, NVwZ-RR 2018, 767 = juris Rn. 13 f.

    Ob ihr darüber hinaus der möglicherweise als Beweiserhebungsverbot zu verstehende Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts 5. September 2006 - 4 B 58.06 -, BauR 2007, 78 = juris Rn. 11, ebenfalls entgegenstünde, mag deshalb dahinstehen.

  • OVG Niedersachsen, 03.12.2014 - 12 LC 30/12

    Flugsicherungseinrichtung; Standortvorbescheid; Störung;

    Für die unter anderem vom VG Hannover (Beschl. v. 21.12.2010 - 12 B 3465/10 -, ZNER 2011, 90; nachgehend offen Senat, Beschl. v. 13.4.2011 - 12 ME 8/11 -, BRS 78 Nr. 119) unter Bezugnahme auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. September 2006 (- 4 B 58.06 -, BRS 70 Nr. 96) vorgenommene zweischrittige Prüfung im Rahmen des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 8 BauGB (Feststellung 1. einer nachteiligen Beeinflussung der Radaranlage, 2. der Unzumutbarkeit einer Einschränkung der Anlagenfunktion bei insoweit bestehendem verteidigungspolitischen Beurteilungsspielraum der Bundeswehr) besteht deshalb in dem hier maßgeblichen, anders gearteten Regelungszusammenhang bei Anwendung des § 18a LuftVG keine Notwendigkeit.
  • OVG Niedersachsen, 13.11.2019 - 12 LB 123/19

    Bundeswehr; Hubschrauber; immissionsschutzrechtliche Genehmigung;

    Denn es ist anerkannt, dass der Bundeswehr bei der Entscheidung, was zur Erfüllung ihrer hoheitlichen Verteidigungsaufgaben zwingend notwendig ist, ein verteidigungspolitischer Beurteilungsspielraum zusteht und es deshalb den militärischen Überlegungen zu überlassen ist, wann und in welchem Umfang ein Tiefflugbetrieb im Einzelfall nach Maßgabe der konkreten Verhältnisse durchgeführt wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.12.1994 - 11 C 18/93 - BVerwGE 97, 203, 209 f.; Beschl. v. 5.9.2006 - 4 B 58/06 -, juris, Rn. 3).

    Denn es ist in der bundesverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass es "der Bundeswehr im Rahmen ihres" - letztlich aus Art. 87a GG folgenden (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.12.1994 - 11 C 18/93 -, juris, Rn. 24) - "verteidigungspolitischen Beurteilungsspielraums obliegt, das Gefährdungspotential einer Windenergieanlage im Korridor einer Tiefflugübungsstrecke zu beurteilen" (nochmals BVerwG, Beschl. v. 5.9.2006 - 4 B 58/06 -, juris, Rn. 8).

  • VG Hannover, 06.12.2018 - 12 A 828/17

    Belange der Verteidigung; Tiefflugstrecke; verteidigungspolitischer

    Damit steht der Bundeswehr bei der Entscheidung, was zur Erfüllung ihrer hoheitlichen Verteidigungsaufgaben zwingend notwendig ist, ein verteidigungspolitischer Beurteilungsspielraum zu und ist es den militärischen Überlegungen zu überlassen, wann und in welchem Umfang ein Tiefflugbetrieb im Einzelfall nach Maßgabe der konkreten Verhältnisse durchgeführt wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 05.09.2006 - 4 B 58.06 -, juris Rdnr. 3; Nds. OVG, Beschl. v. 28.03.2017 - 12 LA 25/16 -, juris Rdnr. 18).

    Hinsichtlich des Gefährdungspotentials durch die geplanten Windenergieanlagen steht der Klägerin ebenfalls ein nur eingeschränkt überprüfbarer militärfachlicher Beurteilungsspielraum zu (vgl. BVerwG, Beschl. v. 05.09.2006 - 4 B 58.06 -, juris Rdnr. 8; Grabherr/Reidt/Wysk, LuftVG, Loseblattsammlung, Stand Januar 2017, § 30 Rdnr. 56).

    Einschätzungen und Wertungen, welche die zuständige Behörde im Rahmen des ihr eröffneten Beurteilungsspielraums vornimmt, sind einem Sachverständigengutachten grundsätzlich nicht zugänglich, weil es in solchen Fällen auf andere Beurteilungen nicht mehr ankommen kann (BVerwG, Beschl. v. 05.09.2006 - 4 B 58.06 -, juris Rdnr. 8).

  • VGH Bayern, 18.09.2015 - 22 B 14.1263

    Konflikt von Windkraft und Wetterradar: Über Genehmigungsantrag ist neu zu

    d) Der verteidigungspolitische Beurteilungsspielraum, der u.a. Gegenstand des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. September 2006 (BVerwG, B.v. 5.9.2006 - 4 B 58/06 - BauR 2007, 78, Rn. 2 m.w.N.) gewesen ist und den der Verwaltungsgerichtshof ebenfalls anerkannt hat (B.v. 6.10.2014 - 22 ZB 14.1079 und -.1080 - NuR 2014, 879, Rn. 18), hat andere rechtliche Gründe für seine Existenzberechtigung, wie sich aus den Gründen des genannten Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts ergibt:.
  • OVG Niedersachsen, 28.03.2017 - 12 LA 25/16

    Abwurfübung; Anflug; Belange der Verteidigung; öffentliche Belange; Bundeswehr;

    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die Durchführung militärischer Tiefflüge, die aus Gründen der Landesverteidigung notwendig sind, über dem geplanten Standort einer Windenergieanlage der Zulässigkeit des Vorhabens als öffentlicher Belang im Sinne des § 35 Abs. 1 BauGB entgegenstehen kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 5.9.2006 - BVerwG 4 B 58.06 -, BauR 2007, 78 f., hier zitiert nach juris, Rn. 3).

    Der Bundeswehr steht bei der Entscheidung, inwieweit diese und andere Tiefflüge zur Erfüllung ihrer hoheitlichen Verteidigungsaufgaben notwendig sind, ein verteidigungspolitischer Beurteilungsspielraum zu (vgl. BVerwG, Beschl. v. 5.9.2006 - BVerwG 4 B 58.06 -, a. a. O.).

    Außerdem berücksichtigt der Kläger in seinem Zulassungsvorbringen nicht ausreichend, dass Einschätzungen und Wertungen der Bundeswehr, die im Rahmen eines ihr eröffneten Beurteilungsspielraums vorgenommen werden, einem Sachverständigengutachten grundsätzlich nicht zugänglich sind, weil es in solchen Fällen auf andere Beurteilungen nicht mehr ankommen kann (vgl. BVerwG, Beschl. v, 5.9.2006 - BVerwG 4 B 58/06 -, BauR 2007, 78 f., hier zitiert nach juris, Rn. 8).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.06.2020 - 8 A 11327/19

    Störung der Funktionsfähigkeit" einer radargestützten elektronischen

    Wie das Verwaltungsgericht bereits zutreffend ausgeführt hat und auch von der Beigeladenen nicht grundsätzlich in Frage gestellt wird, steht der Klägerin als Trägerin der Bundeswehr und Betreiberin der militärischen Radaranlagen des Polygon-Systems hinsichtlich der Frage, ob deren Funktion für den ihnen zugewiesenen Zweck in nicht hinzunehmender Weise durch den Betrieb der Windenergieanlagen eingeschränkt wird, ein verteidigungspolitischer Beurteilungsspielraum zu, der gerichtlich nur eingeschränkt - auf seine Plausibilität - überprüft werden kann (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 5. September 2006 - 4 B 58/06 -, BauR 2007, 78 und juris, Rn. 3 und 7 f., m.w.N.).

    Soweit die Gefahrenanalyse der Bundeswehr dabei prognostische Einschätzungen umfasst, erstreckt sich die gerichtliche Kontrolle darauf, ob diese Prognose auf der Grundlage fachwissenschaftlicher Maßstäbe methodengerecht erstellt wurde; die Prognose ist fehlerhaft, wenn sie auf willkürlichen Annahmen oder offensichtlichen Unsicherheiten beruht, in sich widersprüchlich oder aus sonstigen Gründen nicht nachvollziehbar ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. September 2006, a.a.O., Rn. 8, m.w.N.).

  • VGH Bayern, 16.12.2009 - 22 ZB 09.380

    Immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid für eine Windkraftanlage

    Zu beachten ist dabei, dass es primär Sache der Bundeswehr ist, das Gefährdungspotential einer Windkraftanlage in Bezug auf einen militärischen Flugbetrieb zu beurteilen und ihr dabei ein verteidigungspolitischer Beurteilungsspielraum zusteht, der gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar ist (vgl. BVerwG vom 5.9.2006 BauR 2007, 78; vom 14.12.1994 BVerwGE 97, 203).

    Danach kann die Flugsicherheit bei der Durchführung militärischer Flüge einen öffentlichen Belang darstellen, der einem privilegierten Außenbereichsvorhaben wie einer Windkraftanlage je nach den konkreten Umständen des Einzelfalls im Sinne von § 35 Abs. 1 BauGB entgegensteht (vgl. z.B. BVerwG vom 5.9.2006 BauR 2007, 78).

    Geklärt ist auch, dass es grundsätzlich Sache der Bundeswehr ist, das Gefährdungspotential einer Windkraftanlage in Bezug auf militärisch notwendige Flüge zu beurteilen und dieser dabei ein nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zusteht (vgl. BVerwG vom 5.9.2006 a.a.O.), und zwar auch, soweit militärische Flüge der NATO-Truppen betroffen sind (vgl. BVerwG vom 14.12.1994 BVerwGE 97, 203).

    Diese Beurteilung umfasst letztlich auch die Frage, wie konkret bzw. stark eine Gefährdung sein muss, um ein im Sinne von § 35 Abs. 1 BauGB relevantes Hindernis darzustellen (vgl. BVerwG vom 5.9.2006 a.a.O.).

  • VG Stade, 01.04.2014 - 2 A 408/10

    Anforderungen an die Erteilung einer immissionsrechtlichen Genehmigung für

    Das ist der Fall, wenn die Windkraftanlagen die Funktion der Radaranlage nachteilig beeinflussen würden (vgl. Söfker in: Ernst/ Zinkahn/Bielenberg, BauGB, 111. Ergänzungslieferung 2013, Rdnr.110a zu § 35) und die nachvollziehende Abwägung ergibt, dass der Belang der Flugsicherheit so erheblich beeinträchtigt würde, dass er sich gegen die Errichtung der Windkraftanlagen durchsetzen muss (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 5. September 2009 - 4 B 58/06).

    Was die Durchführung des Tiefflugs und die Bewertung als gefährlich angeht, steht der Klägerin ein gerichtlich nur beschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. September 2006 - 4 B 58/06, zitiert nach juris, Bayerischer VGH, Beschluss vom 16. Dezember 2009 - 22 ZB 09.380, zitiert nach juris, VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Mai 2006 - 3 S 914/05, zitiert nach juris).

    Das hat die Kammer daher ihrer Entscheidung zugrunde zu legen, weil nicht feststellbar ist, dass die Bewertung der Klägerin nicht willkürfrei wäre (vgl. dazu Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 5. September 2006 - 4 B 58/06).

  • OVG Niedersachsen, 12.11.2008 - 12 LC 72/07

    Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids über die Zulässigkeit

    c) Zu den öffentlichen Belangen im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB gehören auch solche des Verkehrs einschließlich des Luftverkehrs im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB sowie Belange der Verteidigung im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 10 BauGB (vgl. dazu nur BVerwG, Beschl. v. 5.9.2006 - 4 B 58.06 -, BauR 2007, 78; Senat, Urt. v. 29.4.2008 - 12 LC 20/07 -, m.w.N.).
  • VGH Bayern, 06.10.2014 - 22 ZB 14.1079

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windkraftanlagen; Entgegenstehen von

  • VG Aachen, 24.07.2013 - 6 K 248/09

    Windkraftanlagen in der Nähe des Nato-Flughafens Geilenkirchen Teveren stellen

  • VG Trier, 23.03.2015 - 6 K 869/14

    Windkraftanlagen trotz Störung des Wetterradars in Neuheilenbach

  • VGH Hessen, 17.05.2018 - 4 A 1598/17

    VERTEIDIGUNGSPOLITISCHER BEURTEILUNGSSPIELRAUM; HUBSCHRAUBERTIEFFLÜGE;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.02.2018 - 8 B 11970/17

    Baustopp für Windenergieanlagen auf dem Bendelberg - Störung einer militärischen

  • OVG Niedersachsen, 22.01.2015 - 12 ME 39/14

    Antragsbefugnis; materielle Beschwer; Flugsicherungseinrichtung; Präklusion;

  • OVG Niedersachsen, 21.04.2010 - 12 LC 9/07

    Abwägungsmängel i.R.e. Nichteinstufung eines Gebiets als faktisches

  • BVerwG, 24.09.2008 - 4 B 47.08

    Rechtmäßigkeit der Untersagung der Errichtung von Windenergieanlagen im Bereich

  • VGH Baden-Württemberg, 24.05.2023 - 14 S 1705/22

    Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs wegen Unvereinbarkeit einer

  • VGH Baden-Württemberg, 04.04.2023 - 10 S 1560/22

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer

  • OVG Niedersachsen, 13.04.2011 - 12 ME 8/11

    Baurecht, Immissionschutzrecht: Reichweite der Bindungswirkung eines

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.03.2012 - 5 K 6/10

    Anfechtung des Planfeststellungsbeschlusses für den Bau und Betrieb der

  • VG Hannover, 21.12.2010 - 12 B 3465/10

    Begründung einer Klagebefugnis der BRD zur Abwehr einer Funktionsbeeinträchtigung

  • VG Regensburg, 17.10.2013 - RO 7 K 12.1702

    Der Belang der Störung der Funktionsfähigkeit von Funkstellen und Radaranlagen (§

  • VG Düsseldorf, 07.09.2015 - 10 K 5701/13

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für den Bau und den

  • VG Kassel, 22.03.2018 - 7 K 1274/16

    Vorbescheid; Windenergieanlagen im Luftübungsraum der Bundeswehr;

  • OVG Niedersachsen, 24.11.2015 - 5 LB 21/15

    Alarmrottendienst; Freistellung vom Dienst; Freizeitausgleich; FvD;

  • VG Hannover, 04.07.2017 - 12 B 1966/17

    Artenschutz; Artenschutzleitfaden; artenschutzrechtliches Tötungsverbot;

  • VG Ansbach, 11.01.2017 - AN 11 K 15.02394

    Konkrete Gefährdung des Luftverkehrs durch Windkraftanlage im Bereich einer

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