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   OLG Frankfurt, 27.11.2006 - 2 W 62/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6417
OLG Frankfurt, 27.11.2006 - 2 W 62/06 (https://dejure.org/2006,6417)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.11.2006 - 2 W 62/06 (https://dejure.org/2006,6417)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. November 2006 - 2 W 62/06 (https://dejure.org/2006,6417)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 3 § 485
    Zur Streitwertfestsetzung im selbständigen Beweissicherungsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Streitwertfestsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Festsetzung des Streitwerts in einem selbstständigen Beweisverfahren zur Feststellung von Baumängeln; Erkennbarkeit einer Tatsachengrundlage für die Streitwertfestsetzung des Gerichtes; Streitwertrechtliche Behandlung des selbstständigen Beweisverfahrens als vorgezogener ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Selbständiges Beweisverfahren: Kein weiteres Gutachten allein zur Streitwertermittlung! (IBR 2007, 1384)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 921
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Naumburg, 24.04.2015 - 12 W 85/14

    Streitwert des selbstständigen Beweisverfahrens: Festsetzung auf Grundlage der

    Stellt der Sachverständige - wie auch hier - die behaupteten Mängel überhaupt nicht fest und bestimmt er deshalb keine Beseitigungskosten, ist der Wert mithin nicht mit "Null" anzusetzen, sondern unter Zugrundelegung der Behauptungen zu den Mängeln zu schätzen (vgl. OLG Naumburg, BauR 2008, 144, juris-Rdnr. 5, 8; OLG Celle OLGR Celle 2008, 506; OLG Frankfurt BauR 2007, 921; OLG Rostock OLGR Rostock 2009, 799).

    Eine weitergehende Beweisaufnahme durch eine Gutachtenergänzung bzw. die Einholung eines Ergänzungsgutachtens zur Bestimmung des Streitwerts ist hingegen gleichwohl nicht angebracht; denn sie ist unter den gegebenen Voraussetzungen weder erfolgversprechend, noch im Rahmen der Streitwertfestsetzung angemessen oder notwendig (vgl. OLG Celle OLGR Celle 2008, 506; OLG Naumburg BauR 008, 144; OLG Frankfurt BauR 2007, 921).

  • OLG Celle, 05.03.2008 - 14 W 6/08

    Bindung des Gerichts an den vom Antragsteller geschätzten Wert eines

    eine Gutachtenergänzung bzw. die Einholung eines Ergänzungsgutachtens zur Bestimmung des Streitwerts ist nicht angebracht (vgl. OLG Frankfurt, BauR 2007, 921, jurisRdnr. 8).
  • OLG Bamberg, 28.06.2018 - 4 W 36/18

    Abänderung der Streitwertfestsetzung von selbständigen Beweisverfahren

    c) Die Einholung eines Ergänzungsgutachtens zur Bestimmung des Streitwerts ist nicht angezeigt (OLG Celle, a.a.O., Rn. 9; OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.11.2006, 2 W 62/06, Rn. 8).
  • LG Meiningen, 16.11.2022 - 1 OH 42/11

    Streitwertbemessung nach Beendigung eines selbständigen Beweisverfahrens

    Ergeben sich im selbständigen Beweisverfahren keine neuen Erkenntnisse zu den Mangelbeseitigungskosten, bleibt es bei der Einschätzung des Wertes nach den - nachvollziehbaren - Angaben des Antragstellers; eine Gutachtenergänzung bzw. die Einholung eines Ergänzungsgutachtens zur Bestimmung des Streitwerts ist nicht angebracht (vgl. OLG Frankfurt, BauR 2007, 921, juris-Rdnr. 8)".
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