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   BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03   

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https://dejure.org/2006,11
BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03 (https://dejure.org/2006,11)
BVerfG, Entscheidung vom 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03 (https://dejure.org/2006,11)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Juni 2006 - 1 BvR 1160/03 (https://dejure.org/2006,11)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Bundesverfassungsgericht
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Bindung staatlicher Stellen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge durch den Gleichheitssatz; Möglichkeiten des Rechtsschutzes gegen Entscheidungen über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit Auftragssummen unterhalb der Schwellenwerte ; Anforderungen des ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Vergaberecht: Begriff

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1; GWB § 97 § 102
    Verfassungsmäßigkeit der Ausgestaltung des Rechtsschutzesübergangener Konkurrenten bei Unterschreitung des Schwellenwerts)

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschränkung des Primärrechtsschutzes im Vergaberecht verfassungsgemäß

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gleichwertiger Vergaberechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte? Nein!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Beschränkung des Primärrechtsschutzes im Vergaberecht auf Auftragsvergaben oberhalb bestimmter Schwellenwerte verfassungsgemäß

  • IWW (Kurzinformation)

    VOF - Zweiteiliger Vergabe-Rechtsschutz ist verfassungsgemäß

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Vergabeprüfung unterhalb der Schwellenwerte

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Ausschreibungen und Rechtsschutz - Prüfungsverfahren: Nur bei einem Auftragswert von mindestens fünf Millionen Euro

  • streifler.de (Kurzinformation)

    VOB/A: Zweiteiliger Vergabe-Rechtsschutz ist verfassungsgemäß

  • forumz.de (Kurzinformation)

    Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte

  • vergabeblog.de (Kurzinformation)

    Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte

  • IWW (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    VOF - Vergaberechtsschutz nicht verfassungsgemäß?

Besprechungen u.ä. (2)

  • dstgb-vis.de (Kurzanmerkung)

    Beschränkung des Rechtsschutzes auf EU-Auftragsvergaben verfassungsgemäß

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auschluss des Nachprüfungsverfahrens unterhalb der Schwellenwerte ist verfassungsgemäß! (IBR 2006, 684)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 116, 135
  • NJW 2006, 3701
  • NVwZ 2006, 1396
  • NZBau 2006, 791
  • DVBl 2007, 53
  • DÖV 2007, 251
  • BauR 2007, 164 (Ls.)
  • BauR 2007, 98
  • VergabeR 2006, 871
 
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Wird zitiert von ... (350)Neu Zitiert selbst (47)

  • BVerfG, 23.05.2006 - 1 BvR 2530/04

    Insolvenzverwalter

    Auszug aus BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03
    Der Einzelne kann sich auf die Rechtsschutzgarantie nur berufen, wenn er die Verletzung einer Rechtsposition geltend macht, die ihm die Rechtsordnung gewährt (vgl. BVerfGE 113, 273 [310]; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 23. Mai 2006 - 1 BvR 2530/04 -, BB 2006, S. 1702 [1703]).

    Insofern verfügt jeder Mitbewerber über ein subjektives Recht, für das effektiver Rechtsschutz gewährleistet werden muss (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 23. Mai 2006 - 1 BvR 2530/04 -, BB 2006, S. 1702 [1703]).

    Einzubeziehen ist das Interesse des Rechtsuchenden an einem effektiven Schutz seiner subjektiven Rechte (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 23. Mai 2006 - 1 BvR 2530/04 -, BB 2006, S. 1702 [1706]).

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03
    Ziel der Normierung der besonderen Rechtsschutzgarantie in Art. 19 Abs. 4 GG war aufgrund historischer Erfahrungen der Schutz vor dem Risiko der Missachtung des Rechts durch ein Handeln der dem Bürger übergeordneten und gegebenenfalls mit den Mitteln des Zwangs arbeitenden Exekutive (vgl. BVerfGE 107, 395 [404]).

    Das Grundgesetz garantiert Rechtsschutz vor den Gerichten nicht nur gemäß Art. 19 Abs. 4 GG, sondern darüber hinaus im Rahmen des allgemeinen Justizgewährungsanspruchs (vgl. BVerfGE 107, 395 [401]).

    a) Es ist Aufgabe des Gesetzgebers, das Rechtsschutzsystem auszuformen und sicherzustellen, dass effektiver Rechtsschutz für den einzelnen Rechtsuchenden besteht (vgl. BVerfGE 107, 395 [408]; stRspr).

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03
    aa) In der bestehenden Wirtschaftsordnung schützt das Freiheitsrecht des Art. 12 Abs. 1 GG das berufsbezogene Verhalten einzelner Personen oder Unternehmen am Markt (vgl. BVerfGE 105, 252 [265 ff.]; - 106, 275 [298 f.]).

    Art. 12 Abs. 1 GG sichert in diesem Rahmen die Teilhabe am Wettbewerb nach Maßgabe seiner Funktionsbedingungen (vgl. BVerfGE 105, 252 [265]; BVerfG, Beschluss vom 14. März 2006 - 1 BvR 2087/03 u. a. -, EuGRZ 2006, S. 159 [165]).

    bb) Besondere Umstände, aufgrund derer die Nichtberücksichtigung der Beschwerdeführerin bei der umstrittenen Auftragsvergabe gleichwohl an der Berufsfreiheit zu messen sein könnte, weil sie nach Ziel und Wirkungen Ersatz für eine staatliche Maßnahme ist, die als Grundrechtseingriff zu qualifizieren wäre (vgl. BVerfGE 105, 252 [273]; - 105, 279 [303]), hat die Beschwerdeführerin nicht dargelegt und sind auch nicht ersichtlich.

  • BVerfG, 23.03.2011 - 2 BvR 882/09

    Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug

    Dies folgt aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG in Verbindung mit der Garantie effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG), die Vorwirkungen auf das Verwaltungsverfahren entfaltet (vgl. BVerfGE 61, 82 ; 69, 1 ; 116, 135 ; 118, 168 ).
  • BVerfG, 21.03.2018 - 1 BvF 1/13

    Verpflichtung zu amtlicher Information über Verstöße gegen lebensmittel- und

    Die Grundrechtsbindung aus Art. 12 Abs. 1 GG besteht jedoch dann, wenn Normen, die zwar selbst die Berufstätigkeit nicht unmittelbar berühren, aber Rahmenbedingungen der Berufsausübung verändern, in ihrer Zielsetzung und ihren mittelbar-faktischen Wirkungen einem Eingriff als funktionales Äquivalent gleichkommen(vgl. BVerfGE 105, 252 ; 105, 279 ; 110, 177 ; 113, 63 ; 116, 135 ; 116, 202 ; 118, 1 ; s. auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. Juli 2007 - 1 BvR 1031/07 -, juris, Rn. 32), die mittelbaren Folgen also kein bloßer Reflex einer nicht entsprechend ausgerichteten gesetzlichen Regelung sind (vgl. BVerfGE 106, 275 ; BVerfGE 116, 202 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.08.2017 - 10 S 30/16

    Sikh; Befreiung von der Helmpflicht für ein Motorrad aus religiösen Gründen

    In der Rechtsprechung ist zwar anerkannt, dass die tatsächliche - möglicherweise bereits schon durch eine einzige behördliche Entscheidung in einem Parallelfall eintretende (vgl. zur Diskussion Sachs in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Aufl., § 40 Rn. 105, 112 ff.) - Verwaltungspraxis sowohl aufgrund des Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) als auch des im Rechtsstaatsprinzip verankerten Gebots des Vertrauensschutzes (Art. 20 Abs. 3 GG) zu einer Selbstbindung der Verwaltung führen kann, die zur Folge hat, dass eine von der Verwaltungspraxis im Einzelfall zu Gunsten oder zu Lasten des Betroffenen abweichende Entscheidung rechtswidrig ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03 - BVerfGE 116, 135; BVerwG, Urteile vom 21.08.2003 - 3 C 49.02 - BVerwGE 118, 379 und vom 08.04.1997 - BVerwG 3 C 6.95 - BVerwGE 104, 220).
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