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   OLG Celle, 07.05.2008 - 14 U 182/07   

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https://dejure.org/2008,3269
OLG Celle, 07.05.2008 - 14 U 182/07 (https://dejure.org/2008,3269)
OLG Celle, Entscheidung vom 07.05.2008 - 14 U 182/07 (https://dejure.org/2008,3269)
OLG Celle, Entscheidung vom 07. Mai 2008 - 14 U 182/07 (https://dejure.org/2008,3269)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Honorarklage des Architekten: Endgültige Abweisung wegen nicht prüffähiger Schlussrechnung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 8 Abs. 1 HOAI; § 10 Abs. 2 HOAI; § 62 Abs. 2 HOAI ; § 62 Abs. 4 HOAI ; § 287 ZPO
    Verfahren im Honorarprozess für den Fall von einem auf Zahlung von Werklohn verklagten Auftraggeber nicht innerhalb von zwei Monaten nach Zugang einer Schlussrechnung erhobenen Einwänden; Nichterbringung berechneter Leistungen als zulässiger Einwand gegen die ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfahren im Honorarprozess für den Fall von einem auf Zahlung von Werklohn verklagten Auftraggeber nicht innerhalb von zwei Monaten nach Zugang einer Schlussrechnung erhobenen Einwänden; Nichterbringung berechneter Leistungen als zulässiger Einwand gegen die ...

  • Judicialis

    HOAI § 8 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HOAI § 8 Abs. 1
    Honorarprozess: Zur Prüffähigkeit einer Architekten- bzw. Ingenieur- Schlussrechnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Prüfung einer Schlussrechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Honorarrecht - Rechnung muss spätestens im Prozess prüffähig sein

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Honorarschlussrechnung nicht prüfbar: Folgen? (IBR 2008, 394)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 311 (Kurzinformation)
  • BauR 2008, 1192
  • BauR 2008, 1657
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.06.2007 - VII ZR 230/06

    Anforderungen an die schlüssige Darlegung einer Werklohnforderung; Vorlage einer

    Auszug aus OLG Celle, 07.05.2008 - 14 U 182/07
    Erhebt der auf Zahlung von Werklohn verklagte Auftraggeber nicht innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Schlussrechung Einwände gegen deren Prüffähigkeit, wird im Honorarprozess abschließend geklärt, ob die Forderung begründet ist (im Anschluss an BGH, Beschl. v. 14. Juli 2007 VII ZR 230/06).

    Im vorliegenden Prozess hat deshalb abschließend die Klärung stattzufinden, ob die Forderung der Klägerin aus der Rechnung vom 10. Januar 2004 begründet ist (vgl. BGH, Beschl. v. 14. Juli 2007 - VII ZR 230/06, BauR 2007, 1577, insbesondere Rn. 7).

  • BGH, 27.11.2003 - VII ZR 288/02

    Voraussetzungen der Prüffähigkeit der Rechnung des Architekten oder Ingenieurs;

    Auszug aus OLG Celle, 07.05.2008 - 14 U 182/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 27. November 2003 - VII ZR 288/02, BGHZ 157, 118 = BauR 2004, 316) war die Beklagte mit diesem Einwand gegen die Prüffähigkeit der Rechnung aber ausgeschlossen, weil er nicht innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Rechnung vorgebracht worden ist.
  • LG Hannover, 13.08.2014 - 14 O 8/12

    Einwand fehlender Prüfbarkeit ausgeschlossen: Honorarrechnung muss trotzdem

    Da es jedoch an einer schlüssigen Abrechnung fehlt, ist die mit der Klage geltend gemachte Forderung endgültig - und nicht mehr nur als derzeit unbegründet - zurückzuweisen (vgl. OLG Celle, Urt. v. 07.05.2008 - 14 U 182/07, BauR 2008, 1657).

    Die tatsächlich nicht mögliche Prüfbarkeit wird somit in diesem Rahmen zu einem Kriterium der sachlichen Richtigkeit, so dass keine vorläufige ("derzeit" unbegründet), sondern nur noch eine abschließende Entscheidung über die Begründetheit der Klageforderung ergehen kann (vgl. OLG Celle, Urt. v. 07.05.2008 - 14 U 182/07, BauR 2008, 1657).

  • OLG Köln, 10.02.2010 - 11 U 55/08

    Abweisung der Klage auf Zahlung von restlichem Werklohn mangels Prüffähigkeit der

    Allen Entscheidungen liegt zugrunde, dass gegen die jeweils erstellte Schlussrechnung des Architekten (OLG Düsseldorf IBR 2009, 657 = NJW-RR 2010, 28 ff.) bzw. des Unternehmers/Auftragnehmers (BGH NJW-RR 2006, 455, 456 = BauR 2006, 678 ff. sowie OLG Celle OLGR 2008, 509, 510 = BauR 2008, 1657, 1658) innerhalb der zweimonatigen Prüfungsfrist keine Einwendungen vom Auftraggeber gegen deren Prüfbarkeit erhoben worden waren.
  • OLG Oldenburg, 26.10.2021 - 12 U 120/18

    Wer nicht prüfbar abrechnet, bekommt kein Honorar!

    (vgl. BGH BauR 2007, 1577; OLG Düsseldorf, NZBau 2014, 707; OLGR Celle 2008, 509; Koeble in Locher u.a., HOAI (15.
  • LG Hannover, 07.11.2012 - 14 O 11/12

    Beweispflicht über den Abschluss eines Architektenvertrages bzgl. Ausgleichs

    Wird eine an den vertraglichen Voraussetzungen orientierte schlüssige Abrechnung nicht vorgelegt (auch nicht nach Erteilung eines richterlichen Hinweises), ist die Forderung endgültig - und nicht lediglich als "zur Zeit unbegründet" - abzuweisen (OLG Celle, Urteil vom 07.05.2008 - 14 U 182/07, BauR 2008, 1657 ).
  • OLG Celle, 15.06.2009 - 14 U 60/09

    Honorarklage: Abweisung wegen fehlender Prüfbarkeit

    Die nicht fristgerecht erhobene und deshalb unbeachtliche Rüge führt vielmehr dazu, dass im rechtshängigen Prozess abschließend die Klärung stattfindet, ob die geltend gemachte Forderung begründet ist (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juli 2007 - VII ZR 230/06, BauR 2007, 1577 , insb. Rdnr. 7; Senat , Urteil vom 7. Mai 2008 - 14 U 182/07 , BauR 2008, 1657 , insb. juris-Rdnr. 20).
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