Rechtsprechung
   KG, 15.07.2008 - 7 U 180/07   

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https://dejure.org/2008,3616
KG, 15.07.2008 - 7 U 180/07 (https://dejure.org/2008,3616)
KG, Entscheidung vom 15.07.2008 - 7 U 180/07 (https://dejure.org/2008,3616)
KG, Entscheidung vom 15. Juli 2008 - 7 U 180/07 (https://dejure.org/2008,3616)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Grundstückseigentümers gegen seinen Nachbarn auf Entfernung von herüber wachsenden Wurzeln von Grenzbäumen; Rechtliche Regulierung von Schäden eines direkt an der Grundstücksgrenze verlaufenden asphaltierten Hofwegs durch Bäume des Nachbargrundstücks; ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Pflicht zur Entfernung von das Nachbargrundstück beschädigenden Baumwurzeln und Kostenbeteiligung des geschädigten Grundstückseigentümers an der Beseitigung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beseitigungsanspruch für eingedrungene Baumwurzeln; Schäden durch herüber wachsende Wurzeln von Grenzbäumen; Beeinträchtigung von Eigentum; Baumschutzverordnung; Grenzabstand; Eigentumsstörung; Fällgenehmigung; Überwuchs; Nachbarrecht; Unterlassungsanspruch

  • Judicialis

    BGB § 1004

  • rechtsanwalt-ebenhoeh.de

    Entfernung der Wurzeln von Grenzbäumen, Kostenbeteiligung des geschädigten Grundstückseigentümers an der Beseitigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1004
    Anspruch des Nachbarn auf Entfernung von herüberwachsenden Wurzeln von Grenzbäumen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachbarrecht - Anspruch auf Entfernung von herüber wachsenden Wurzeln?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Haftungsteilung bei Wurzelüberwuchs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 3148
  • MDR 2009, 25
  • NZM 2008, 700
  • BauR 2008, 1671
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.11.2003 - V ZR 99/03

    Pflichtenstellung des Eigentümers eines Baumes gegenüber dem Grundstücksnachbarn

    Auszug aus KG, 15.07.2008 - 7 U 180/07
    Nach der Rechtsprechung des BGH ist die Störereigenschaft des Eigentümers eines Baumes, dessen Wurzeln in das Nachbargrundstück hinüber wachsen, problemlos zu bejahen; denn nach dem in § 903 BGB enthaltenen Grundgedanken, der in der Spezialvorschrift des § 910 BGB eine besondere Ausprägung gefunden hat, muss der Eigentümer dafür Sorge tragen, dass die Baumwurzeln nicht über die Grenzen seines Grundstücks hinauswachsen (BGH NJW 2004, 603).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (NJW 2004, 603) kann der gestörte Eigentümer die Störung auch selbst beseitigen und von dem die Beseitigung schuldenden Störer die hierbei entstehenden Kosten nach Bereicherungsgrundsätzen ersetzt verlangen.

  • BGH, 12.12.2003 - V ZR 98/03

    Anspruch des Grundstücksnachbarn auf Beseitigung eines nahe an der

    Auszug aus KG, 15.07.2008 - 7 U 180/07
    Auch wenn danach eine Entfernung der Bäume wegen Nichteinhaltung der Grenzabstände jetzt nicht mehr verlangt werden kann, steht dies einer Entfernungspflicht nach §§ 910, 1004 BGB nicht entgegen (BGH NJW 2004, 1035, 1037).

    Der Beseitigungsanspruch aus § 1004 Abs. 1 BGB betrifft nur das Wurzelwerk, nicht jedoch die durch die Wurzeln verursachten Schäden (BGH NJW 2004, 1035, 1036).

  • BGH, 18.04.1997 - V ZR 28/96

    Berücksichtigung eines Mitverschuldens im Rahmen des Beseitigungsanspruchs

    Auszug aus KG, 15.07.2008 - 7 U 180/07
    a) Es entspricht ständiger Rechtsprechung des BGH (NJW 1995, 395 und NJW 1997, 2234 = BGHZ 135, 235), dass § 254 BGB auch im Rahmen des Beseitigungsanspruchs nach § 1004 Abs. 1 S.1 BGB entsprechend anwendbar ist.
  • BGH, 24.02.1978 - V ZR 95/75

    Anforderungen an den Antrag wegen Wiederherstellung der Befestigung eines

    Auszug aus KG, 15.07.2008 - 7 U 180/07
    Der Senat hält es jedoch für angebracht, den wieder herzustellenden Zustand auch im Urteilstenor zu beschreiben (Palandt/Bassenge, BGB, 67. Aufl., § 1004 Rn. 51; BGH NJW 1978, 1584), wobei aber nicht anzugeben ist, durch welche Maßnahme die Beseitigung vorzunehmen ist, denn dies entscheidet allein der Störer (Palandt/Bassenge, a.a.O.).
  • BGH, 21.10.1994 - V ZR 12/94

    Zum Anspruch des Eigentümers auf Erstattung von Kosten, die ihm durch die

    Auszug aus KG, 15.07.2008 - 7 U 180/07
    a) Es entspricht ständiger Rechtsprechung des BGH (NJW 1995, 395 und NJW 1997, 2234 = BGHZ 135, 235), dass § 254 BGB auch im Rahmen des Beseitigungsanspruchs nach § 1004 Abs. 1 S.1 BGB entsprechend anwendbar ist.
  • LG Osnabrück, 21.05.2010 - 7 O 361/10

    Beseitigung; Schilfüberwuchs

    Denn dieser hat nach dem Willen des Gesetzgebers dafür Sorge zu tragen, dass die (Baum-) Wurzeln innerhalb seiner Grundstücksgrenzen bleiben (vgl. BGH, Urt. v. 28.11.2003, V ZR 99/03, NJW 2004, 603, 604; Urt. v. 12.12.2003, V ZR 98/03, NJW 2004, 1035, 1036; KG, Urt. v. 15.07.2008, NJW 2008, 3148; Roth in: Staudinger, BGB, Bearb. 2009, § 910 Rdnr. 4); grenzüberschreitende Wurzeln stellen grundsätzlich eine abwehrfähige Eigentumsbeeinträchtigung i.S. des § 1004 Abs. 1 BGB dar (vgl. BGH, Urt. v. 07.07.1995, V ZR 213/94, NJW 1995, 2633, 2634).
  • LG Münster, 04.11.2014 - 4 O 471/13

    Erstattung des für die Ursachenforschung und die Verstopfungsbeseitigungen des

    Danach besteht eine Duldungspflicht nur dann, wenn die Wurzeln die Benutzung des Nachbargrundstücks nicht beeinträchtigen (KG Berlin, Urteil vom 15. Juli 2008 - 7 U 180/07 -, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 26.06.2008 - I-3 Wx 217/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,6853
OLG Düsseldorf, 26.06.2008 - I-3 Wx 217/07 (https://dejure.org/2008,6853)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.06.2008 - I-3 Wx 217/07 (https://dejure.org/2008,6853)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Juni 2008 - I-3 Wx 217/07 (https://dejure.org/2008,6853)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Inanspruchnahme eines Wohnungseigentümers auf Beseitigung einer Funkantenne durch die übrigen Eigentümer eines Wohnhauses bei Verjährung des Beseitigungsanspruchs; Durchsetzung des Anspruchs auf Beseitigung einer baulichen Veränderung durch die ...

  • zfir-online.de

    Beseitigung von weiteren nachteiligen Veränderungen an einer Antennenanlage, die als unzulässige bauliche Veränderung von den übrigen Eigentümern zu dulden ist

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Organisationsbeschluss ist anfechtbar/ Verjährung eines Beseitigungsanspruchs einer baulichen Veränderung, §§ 22 WEG, 195, 199 BGB

  • grundeigentum-verlag.de

    Pflicht zur Duldung erlaubt keine Erweiterungen; Funkantenne auf Sondernutzungsfläche

  • Judicialis

    WEG § 15 Abs. 3; ; WEG § 22; ; WEG § 23; ; BGB § 1004; ; FGG § 12

  • rechtsportal.de

    Faktische Duldungspflicht einer baulichen Veränderung einer Sondernutzungsfläche - Kein Anspruch auf Änderung eines duldungspflichtigen optischen Nachteils gegenüber den übrigen Eigentümern - Zu den Anforderungen an eine "Bestimmung" - Keine Ermittlungspflicht des ...

  • ibr-online

    Bauliche Veränderung zu dulden: Auch erweiterbar?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verjährter Beseitigungsanspruch rechtfertigt weitere bauliche Veränderungen nicht! (IMR 2008, 348)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2009, 442
  • BauR 2008, 1671
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • LG Duisburg, 17.05.2006 - 11 T 11/06

    Länge der Verjährungsfrist von Ansprüchen der Wohnungseigentümergemeinschaft auf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2008 - 3 Wx 217/07
    Allerdings hat das Landgericht den Verpflichtungsausspruch dahin gefasst, die Beteiligten zu 1. würden gesamtschuldnerisch verpflichtet, die auf der ihnen zur Sondernutzung überlassenen Fläche aufstehende Funkantenne insoweit zu entfernen, als diese durch nachträgliche Änderungen in Form von Anbringung neuer Bauteile über den durch das Landgericht mit Beschluss vom 17. Mai 2006 im Verfahren 11 T 11/06 rechtskräftig festgestellten Zustand der Funkantenne, der sich dem nachfolgenden Lichtbild entnehmen lasse, hinausgehe; sodann folgt ein im Beschlussausspruch abgedrucktes Lichtbild.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Akte und der Akte des Verfahrens 30 II 18/05 WEG AG Mülheim an der Ruhr = 11 T 11/06 LG Duisburg Bezug genommen.

  • OLG München, 16.11.2007 - 32 Wx 111/07

    Rechtswidrige bauliche Veränderung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2008 - 3 Wx 217/07
    Zwar bildet nach der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung die Wohnungseigentümergemeinschaft einen teilrechtsfähigen Verband; dieser ist jedoch weder Mitglied der Eigentümergemeinschaft noch Miteigentümer, so dass ihm ein Beseitigungsanspruch der vorbezeichneten Art nicht zustehen kann (BGH, Urteil vom 26. Januar 2007 in Sachen V ZR 175/06; OLG München ZMR 2006, S. 643 ff sowie NJW-RR 2008, S. 247 ff).

    In Wohnungseigentumsverfahren nach altem Recht sind als Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit an die Bestimmtheit der Anträge weniger strenge Anforderungen zu stellen als im Zivilprozess; als Ausfluss des Amtsermittlungsgrundsatzes hat das Wohnungseigentumsgericht ohne Bindung an den erklärten Wortlaut in Ausübung pflichtgemäßen Ermessens eine Entscheidung zu treffen, die zu dem erkennbar erstrebten Ergebnis führt (OLG München NJW-RR 2008, S. 247 ff m.w. Nachw.).

  • BGH, 26.01.2007 - V ZR 175/06

    Prozessführungsbefugnis einer Wohnungseigentümergemeinschaft;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2008 - 3 Wx 217/07
    Zwar bildet nach der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung die Wohnungseigentümergemeinschaft einen teilrechtsfähigen Verband; dieser ist jedoch weder Mitglied der Eigentümergemeinschaft noch Miteigentümer, so dass ihm ein Beseitigungsanspruch der vorbezeichneten Art nicht zustehen kann (BGH, Urteil vom 26. Januar 2007 in Sachen V ZR 175/06; OLG München ZMR 2006, S. 643 ff sowie NJW-RR 2008, S. 247 ff).
  • BGH, 25.09.2003 - V ZB 21/03

    Verteilung der Kosten der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung in einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2008 - 3 Wx 217/07
    Im Streitfall steht zwar - anders als die Beteiligten meinen - der Zustand der ursprünglichen Antennenanlage nicht bereits aufgrund des landgerichtlichen Beschlusses im vorangegangenen Verfahren 30 II 18/05 WEG AG Mülheim an der Ruhr vom 17. Mai 2006 fest; denn Gegenstand des seinerzeitigen Verfahrens war eine Beschlussanfechtung, und in einem derartigen Fall erstreckt sich die Bindungswirkung der gerichtlichen Entscheidung nur auf den rechtskräftig für ungültig erklärten Wohnungseigentümerbeschluss (BGH NJW 2003, S. 3476 ff; OLG Frankfurt, Beschluss vom 7. Juni 2006 in Sachen 20 W 494/04 m.w.Nachw.).
  • OLG Schleswig, 24.03.2006 - 2 W 230/03

    Formgerechte Bestimmung der Wohnungseigentümer, die das

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2008 - 3 Wx 217/07
    Daraus ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung geschlossen worden, der die "Bestimmung" enthaltende Beschluss bedürfe seinerseits gleichfalls der Protokollierung (SchlHOLG NJW-RR 2006, S. 1675 f).
  • OLG München, 10.04.2006 - 34 Wx 21/06

    Schallschutz bei Installationsgeräuschen infolge nachträglicher Verlegearbeiten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2008 - 3 Wx 217/07
    Zwar bildet nach der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung die Wohnungseigentümergemeinschaft einen teilrechtsfähigen Verband; dieser ist jedoch weder Mitglied der Eigentümergemeinschaft noch Miteigentümer, so dass ihm ein Beseitigungsanspruch der vorbezeichneten Art nicht zustehen kann (BGH, Urteil vom 26. Januar 2007 in Sachen V ZR 175/06; OLG München ZMR 2006, S. 643 ff sowie NJW-RR 2008, S. 247 ff).
  • BGH, 03.07.1997 - V ZB 2/97

    Formvorschriften für Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2008 - 3 Wx 217/07
    Eine in einer Teilungserklärung enthaltene Bestimmung, dass zur Gültigkeit eines Beschlusses der Wohnungseigentümerversammlung die Protokollierung des Beschlusses erforderlich und dass das Protokoll von zwei von der Eigentümerversammlung bestimmten Wohnungseigentümern zu unterzeichnen sei, ist wirksam; ein Verstoß hiergegen macht den Beschluss anfechtbar (BGHZ 136, 187 ff).
  • OLG Frankfurt, 07.06.2006 - 20 W 494/04

    Wohnungseigentumsverfahren: Materielle Rechtskraft einer Sachentscheidung;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2008 - 3 Wx 217/07
    Im Streitfall steht zwar - anders als die Beteiligten meinen - der Zustand der ursprünglichen Antennenanlage nicht bereits aufgrund des landgerichtlichen Beschlusses im vorangegangenen Verfahren 30 II 18/05 WEG AG Mülheim an der Ruhr vom 17. Mai 2006 fest; denn Gegenstand des seinerzeitigen Verfahrens war eine Beschlussanfechtung, und in einem derartigen Fall erstreckt sich die Bindungswirkung der gerichtlichen Entscheidung nur auf den rechtskräftig für ungültig erklärten Wohnungseigentümerbeschluss (BGH NJW 2003, S. 3476 ff; OLG Frankfurt, Beschluss vom 7. Juni 2006 in Sachen 20 W 494/04 m.w.Nachw.).
  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2008 - 3 Wx 217/07
    Gegner des Anfechtungsantrages der Beteiligten zu 1. ist nicht die - teilrechtsfähige - Wohnungseigentümergemeinschaft als solche, vielmehr sind es die Wohnungseigentümer mit Ausnahme der Beteiligten zu 1. Denn die Anfechtung von Beschlüssen einer Wohnungseigentümerversammlung betrifft die Willensbildung innerhalb der Gemeinschaft und richtet sich daher nicht gegen den Verband, sondern gegen die übrigen Wohnungseigentümer (so ausdrücklich: BGHZ 163, 154 ff).
  • BGH, 09.10.1997 - V ZB 3/97

    Beteiligteneigenschaft des Verwalters im Beschlußanfechtungsverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2008 - 3 Wx 217/07
    Dabei hat die "Bestimmung" der beiden für die Unterschrift vorgesehenen Eigentümer zu Beginn der Versammlung durch Mehrheitsbeschluss zu erfolgen (BGH NJW 1998, S. 755 f).
  • BGH, 10.07.2015 - V ZR 169/14

    Zweckwidrige Nutzung eines Ladens als Gaststätte in einer Wohnungseigentumsanlage

    Insbesondere begründet sie nicht das Recht, neue nachteilige Veränderungen vorzunehmen, die qualitativ eigenständige Störungen darstellen (so für bauliche Veränderungen: OLG Düsseldorf, NZM 2009, 442; LG Lüneburg, ZMR 2008, 486, 487 f.; Klein in Bärmann, WEG, 12. Aufl., § 13 Rn. 106, 158).
  • LG Düsseldorf, 22.06.2022 - 25 S 56/21

    7 m hohes Kreuz muss aus Gartenanlage einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Eine Bauliche Veränderung ist jede auf Dauer angelegte, umgestaltende Maßnahme, die auf Veränderung desjenigen Zustandes gerichtet ist, der entweder beim Entstehen der werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft oder nach späterer Vornahme zulässiger baulicher Veränderungen oder nach späterer Vornahme unzulässiger baulicher Veränderungen, deren Beseitigung aber nicht mehr verlangt werden kann, vorhanden ist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.06.2008, I-3 Wx 217/07).
  • LG Karlsruhe, 17.03.2023 - 11 S 49/21

    Wohnungseigentumsrecht: Rückbauanspruch bezüglich einer zugemauerten Türöffnung

    Denn selbst wenn - was nicht ausdrücklich geltend gemacht wurde - Rückbauansprüche bezüglich des Verschweißens der Tür verjährt gewesen sein sollten, gibt diese Rechtsposition dem betreffenden Eigentümer nicht die Befugnis, den errichteten Zustand weiter zu verändern, etwa indem er den geschaffenen baulichen Zustand modernisiert oder instand setzt (OLG Düsseldorf NZM 2009, 442; LG Frankfurt a. M. ZWE 2014, 326; s. auch BGH NJW 2016, 53 Rn. 15; BeckOK WEG/Elzer, 51. Ed. 1.1.2023, WEG § 20 Rn. 175).

    Dabei spielt es keine Rolle, ob die duldungspflichtige Anlage defekt ist, erneuert werden muss und baugleiche Ersatzteile nicht mehr verfügbar sind (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.6. 2008 - 3 Wx 217/07, NZM 2009, 442, beck-online).

    Die Verjährung begründet insbesondere nicht das Recht, neue nachteilige Veränderungen vorzunehmen, die qualitativ eigenständige Störungen darstellen (so für bauliche Veränderungen: OLG Düsseldorf, NZM 2009, 442; LG Lüneburg, ZMR 2008, 486 [487 f.] = BeckRS 2008, 13043; Klein in Bärmann, WEG, 12. Aufl., § 13 Rn. 106, 158; BGH, Urteil vom 10.7.2015 - V ZR 169/14, NJW 2016, 53 Rn. 15, beck-online).

  • LG Hamburg, 24.04.2013 - 318 S 49/12

    Wohnungseigentum: Unterlassungsanspruch gegen den Wohnungseigentümer wegen

    Durch die Verjährung trifft die Wohnungseigentümer lediglich eine faktische Duldungspflicht, wobei der störende Eigentümer nicht die Befugnis erlangt, den störenden Zustand weiter zu verändern (OLG Düsseldorf, NZM 2009, 442, Rn. 36, zitiert nach juris; Jennißen/Schultzky, a.a.O., § 15 Rdnr. 135).
  • LG Frankfurt/Main, 30.04.2014 - 13 S 38/13

    Anbau einer Pergola muss von allen Eigentümern genehmigt werden!

    Diese Rechtsposition gibt den betreffenden Eigentümer hingegen nicht die Befugnis, den errichteten Zustand weiter zu verändern, etwa indem er den von ihm geschaffenen baulichen Zustand modernisiert oder instand setzt (OLG Düsseldorf NZM 2009, 442).
  • LG Frankfurt/Main, 21.08.2014 - 9 S 27/13

    Einräumung von Sondernutzungsrechten per Beschluss unzulässig

    Diese Rechtsposition gibt hingegen keine Befugnis, den errichteten Zustand weiter zu verändern, etwa indem der geschaffene bauliche Zustand modernisiert oder instandgesetzt wird (OLG Düsseldorf NZM 2009, 442).

    Jedenfalls wenn sich - wie hier - durch eine erneute bauliche Veränderung die relevanten Veränderungen intensivieren, besteht eine Duldungspflicht des betroffenen Wohnungseigentümers nicht (ebenso OLG Düsseldorf NZM 2009, 442; LG Frankfurt am Main aaO).

  • AG Bielefeld, 08.03.2012 - 5 C 824/10

    Wirksamkeit einer WEG-Jahresabrechnung bei Berücksichtigung von Zahlungen für die

    Der Beseitigungsanspruch unterliegt der regelmäßigen, 3-jährigen Verjährungsfrist gemäß § 195 BGB (OLG Hamm, Beschluss v. 04.12.2008 - 15 Wx 198/08 = NZM 2009, 624; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 26.06.2008 - I-3 Wx 217/07 = BauR 2008, 1671).
  • AG München, 03.03.2016 - 484 C 30422/14

    Anspruch unter Wohnungseigentümern auf Beseitigung eines in verjährter Zeit

    Die Beklagten haben nicht das Recht, den errichteten Zustand, des ursprünglichen Bauzaunes im Jahre 2003 weiter zu verändern, in dem sie den von ihnen geschaffenen baulichen Zustand modernisieren oder instanden (OLG Düsseldorf NZM 2009, 442; LG Frankfurt/Main Urteil v. 30.4.2014 - 2 - 13 S 38/13 in ZMR 2014, 821).
  • AG Rosenheim, 20.03.2012 - 12 C 1082/11

    Wohnungseigentum: Bestandsschutz für einen Schwarzbau; Duldungspflicht bei

    Das Verjährungsrecht gilt als Abwehrrecht mit der Folge, dass die übrigen Eigentümer den rechtswidrigen Zustand faktisch dulden müssen, vgl. OLG Düsseldorf vom 26.06.2008, Az. 3 Wx 217/07.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 26.06.2008 - I-3 Wx 180/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,4833
OLG Düsseldorf, 26.06.2008 - I-3 Wx 180/07 (https://dejure.org/2008,4833)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.06.2008 - I-3 Wx 180/07 (https://dejure.org/2008,4833)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Juni 2008 - I-3 Wx 180/07 (https://dejure.org/2008,4833)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Gegner eines Anfechtungsantrags im Fall der Anfechtung von Beschlüssen einer Wohnungseigentümerversammlung durch einen einzelnen Wohnungseigentümer; Möglichkeit der Ausübung der auf die ordnungsgemäße Herstellung des Gemeinschaftseigentums gerichteten Rechte der ...

  • zfir-online.de

    Fortführung einer zum Zwecke der Beseitigung von Baumängeln begonnen gemeinschaftlichen Rechtsverfolgung durch die Wohnungseigentümergemeinschaft

  • Judicialis

    WEG § 21 Abs. 3 a. F.

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    WEG § 21 Abs. 3 (a.F.)
    Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann durch Mehrheitsbeschluss die Gewährleistungsansprüche der einzelnen Erwerber am Gemeinschaftseigentum für diese geltend machen - Ist dies der Fall bedarf es besonderer Umstände, um den einzelnen Erwerber zur Geltendmachung seiner ...

  • ibr-online

    Geltendmachung von Mängelansprüchen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Geltendmachen von Herstellungsmängeln am Gemeinschaftseigentum

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1467
  • NZM 2008, 844
  • BauR 2008, 1671
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.04.2007 - VII ZR 236/05

    Prozessuale Stellung der Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2008 - 3 Wx 180/07
    Denn eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann durch Mehrheitsbeschluss die Durchsetzung der auf die ordnungsgemäße Herstellung des Gemeinschaftseigentums gerichteten Rechte der Erwerber von Wohnungseigentum wegen Mängeln des Gemeinschaftseigentums an sich ziehen; macht sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, begründet dies ihre alleinige Zuständigkeit (BGH NJW 2007, S. 1952 ff).

    Zudem verhindert eine gemeinschaftliche, allein verbindliche Willensbildung, dass der Veräußerer inhaltlich verschiedenartigen Ansprüchen ausgesetzt wird, die letztlich doch nicht durchsetzbar wären (BGH NJW 2007, S. 1952 ff).

  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2008 - 3 Wx 180/07
    Gegner des Anfechtungsantrages ist nicht die - teilrechtsfähige - Wohnungseigentümergemeinschaft als solche, vielmehr sind es die Wohnungseigentümer mit Ausnahme der Beteiligten zu 1. Denn die Anfechtung von Beschlüssen einer Wohnungseigentümerversammlung betrifft die Willensbildung innerhalb der Gemeinschaft und richtet sich daher nicht gegen den Verband, sondern gegen die übrigen Wohnungseigentümer (so ausdrücklich: BGHZ 163, 154 ff).
  • OLG Oldenburg, 08.11.2022 - 2 U 59/22

    Abnahme trotz nicht unterschriebenem Abnahmeprotokoll?

    Die primären Mängelrechte waren somit " sonstige Rechte " i.S.d. § 10 Abs. 6 Satz 3 WEG aF (BGH NJW 2014, 1377 Rn. 32; 2010, 3089; 2007, 1952; OLG Düsseldorf NZM 2008, 844; Wenzel NJW 2007, 1905; aA Kümmel ZfIR 2014, 468).

    Fehlt es einem Beschluss auch nach einer Auslegung indes an der erforderlichen Klarheit und Bestimmtheit oder ist er widersprüchlich (" perplex "), ist er nichtig (OLG Hamburg ZMR 2008, 225 (226); OLG Düsseldorf NJW-RR 2008, 1467 (1470); BayObLG ZMR 2005, 639 (640); LG Hamburg ZWE 2011, 284 (285); Hügel/Elzer, 3. Aufl. 2021, WEG § 23 Rn. 145).

  • OLG Koblenz, 07.07.2022 - 1 U 1473/20
    Richtigerweise kann durch einen Beschluss, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer die Nacherfüllung verlangen soll, dem einzelnen Erwerber die Möglichkeit genommen werden, eben denselben Anspruch neben der (werdenden) Gemeinschaft zu verfolgen (BGH, Urteil vom 12. April 2007 Az.: VII ZR 236/05, NJW 2007, 1952 Rn. 21; OLG Frankfurt, Urteil vom 28. Mai 2019 Az.: 14 U 253/10, BeckRS 2019, 56810; OLG Düsseldorf, NZM 2008, 844; Hügel/Elzer, a.a.O., § 9a WEG Rn. 126; Wenzel NJW 2007, 1908).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 30.11.2007 - 1 U 86/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,15340
OLG Naumburg, 30.11.2007 - 1 U 86/06 (https://dejure.org/2007,15340)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 30.11.2007 - 1 U 86/06 (https://dejure.org/2007,15340)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 30. November 2007 - 1 U 86/06 (https://dejure.org/2007,15340)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Besprechungen u.ä. (2)

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Geringer Aufwand als Begründung einer Mindestsatzunterschreitung?

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Pauschalhonorarvereinbarungen unterhalb der Mindestsätze (IBR 2008, 1256)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 676
  • NZBau 2008, 774
  • BauR 2008, 1671
  • BauR 2009, 267
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.05.1997 - VII ZR 290/95

    HOAI kann auch für eine Architektenleistungen erbringende GmbH gelten

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.11.2007 - 1 U 86/06
    Ein Ausnahmefall, in dem die Unterschreitung der Mindestsätze der HOAI zulässig ist, liegt vor, wenn aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung des Zwecks der Mindestsatzregelung das vereinbarte Pauschalhonorar angemessen ist (vgl. nur BGH, Urteil v. 22. Mai 1997, VII ZR 290/95 = BGHZ 136, 1 = NJW 1997, 2329 = BauR 1997, 677 ).

    Ihr Begehren im Rechtsstreit ist mit dem Grundsatz von Treu und Glauben nicht zu vereinbaren, weil die Beklagte hier auf die Wirksamkeit der Pauschalhonorarvereinbarungen vertrauen durfte und sich tatsächlich hierauf eingerichtet hat (vgl. nur BGH, Urteil v. 5. November 1992, VII ZR 52/91 = BGHZ 120, 133; Urteil v. 22. Mai 1997, a.a.O. ; Beschluss v. 12. Mai 2005, VII ZR 333/03).

  • BGH, 12.05.2005 - VII ZR 333/03
    Auszug aus OLG Naumburg, 30.11.2007 - 1 U 86/06
    Ihr Begehren im Rechtsstreit ist mit dem Grundsatz von Treu und Glauben nicht zu vereinbaren, weil die Beklagte hier auf die Wirksamkeit der Pauschalhonorarvereinbarungen vertrauen durfte und sich tatsächlich hierauf eingerichtet hat (vgl. nur BGH, Urteil v. 5. November 1992, VII ZR 52/91 = BGHZ 120, 133; Urteil v. 22. Mai 1997, a.a.O. ; Beschluss v. 12. Mai 2005, VII ZR 333/03).
  • BGH, 13.09.2001 - VII ZR 380/00

    Darlegungs- und Beweislast für einen Verstoß gegen das Preisrecht der HOAI

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.11.2007 - 1 U 86/06
    Der Klägerin obliegt es danach im Rahmen ihrer durch die Einwendungen der Beklagten erweiterten Darlegungslast, das Vorliegen der Voraussetzungen einer nach § 4 Abs. 2 HOAI wirksamen Vereinbarung zumindest zu erschüttern, weil sie aus dem angeblichen Verstoß gegen das Preisrecht der HOAI für sich günstige Rechtsfolgen ableiten möchte (vgl. nur BGH, Urteil v. 13. September 2001, VII ZR 380/00 = BauR 2001, 1926).
  • BGH, 28.09.2000 - VII ZR 57/00

    Streitgegenstand bei Honorarklage eines Architekten

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.11.2007 - 1 U 86/06
    Mit dem Einspruch hat die Klägerin zwar ihre Klageforderung betragsmäßig erweitert, sie beruht aber weiterhin auf den vertraglichen Regelungen vom 18. Juli 2002 (Hauptvertrag) und vom 4. / 7. März 2003 (Nachtrag) und bezieht sich auf dieselben Leistungen, nämlich auf die im Rahmen dieses Auftragsverhältnisses von der Klägerin tatsächlich erbrachten Leistungen, auch wenn diese u.U. nicht ausreichend spezifiziert worden sind (vgl. zur Identität des Streitgegenstands einer Pauschalvergütung und einer Vergütung nach gesetzlichen Preisvorschriften Urteil des erkennenden Senats v. 8. Februar 2000, 1 U 136/99; BGH, Urteil v. 28. September 2000, VII ZR 57/00 - NJW-RR 2001, 310 = BauR 2001, 34).
  • BGH, 05.11.1992 - VII ZR 52/91

    Treuwidriges Verhalten bei Nachforderung zur Schlußrechnung eines Architekten

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.11.2007 - 1 U 86/06
    Ihr Begehren im Rechtsstreit ist mit dem Grundsatz von Treu und Glauben nicht zu vereinbaren, weil die Beklagte hier auf die Wirksamkeit der Pauschalhonorarvereinbarungen vertrauen durfte und sich tatsächlich hierauf eingerichtet hat (vgl. nur BGH, Urteil v. 5. November 1992, VII ZR 52/91 = BGHZ 120, 133; Urteil v. 22. Mai 1997, a.a.O. ; Beschluss v. 12. Mai 2005, VII ZR 333/03).
  • OLG Naumburg, 08.02.2000 - 1 U 136/99
    Auszug aus OLG Naumburg, 30.11.2007 - 1 U 86/06
    Mit dem Einspruch hat die Klägerin zwar ihre Klageforderung betragsmäßig erweitert, sie beruht aber weiterhin auf den vertraglichen Regelungen vom 18. Juli 2002 (Hauptvertrag) und vom 4. / 7. März 2003 (Nachtrag) und bezieht sich auf dieselben Leistungen, nämlich auf die im Rahmen dieses Auftragsverhältnisses von der Klägerin tatsächlich erbrachten Leistungen, auch wenn diese u.U. nicht ausreichend spezifiziert worden sind (vgl. zur Identität des Streitgegenstands einer Pauschalvergütung und einer Vergütung nach gesetzlichen Preisvorschriften Urteil des erkennenden Senats v. 8. Februar 2000, 1 U 136/99; BGH, Urteil v. 28. September 2000, VII ZR 57/00 - NJW-RR 2001, 310 = BauR 2001, 34).
  • OLG Frankfurt, 02.05.2013 - 3 U 212/11

    Zur Frage, ob die Honorarvereinbarung eines Architekten wegen der vereinbarten

    Der Architekt hat den Mindestsatz substantiiert darzulegen und zu beweisen, wenn er sich auf die Unwirksamkeit einer Pauschalvereinbarung gemäß § 4 Abs. 1 HOAI beruft (vgl. BGH, Urt. v. 13.09.2001, VII ZR 380/00, WM 2001, 2076, zit. nach juris, Rn. 19; OLG Naumburg, Urt. v. 30.11.2007, 1 U 86/06, BauR 2009, 267, zit. nach juris, Rn. 30; Koeble, a.a.O., Rn. 101 zu § 7).
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