Rechtsprechung
   BGH, 08.01.2008 - X ZR 97/05   

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https://dejure.org/2008,516
BGH, 08.01.2008 - X ZR 97/05 (https://dejure.org/2008,516)
BGH, Entscheidung vom 08.01.2008 - X ZR 97/05 (https://dejure.org/2008,516)
BGH, Entscheidung vom 08. Januar 2008 - X ZR 97/05 (https://dejure.org/2008,516)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • verkehrslexikon.de

    Zum Leistungsort für die Durchführung von Nachbesserungsarbeiten

  • webshoprecht.de

    Erfüllungsort für die Gewährleistung für Sachmängel (Nacherfüllung)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Nachbesserung einer Sache im Zweifel an dem Ort, wo sie sich vertragsgemäß befindet

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ort der Nachbesserung wegen des Mangels eines Werkes bei Fehlen von Absprachen durch die Parteien; Kostentragung der Nachbesserung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Nachbesserungsarbeiten Yacht - Nachbesserungsort

  • Judicialis

    BGB § 269

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 269
    Ort der Nachbesserung ist im Zweifel der vertragsgemäße Lageort des nachzubessernden Werks

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Erfüllungsort (§ 269 BGB) für die werkvertragliche und kaufvertragliche Nacherfüllungspflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 269
    Erfüllungsort für die Nachbesserung eines mangelhaften Werks

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schiffsbau: Wo ist Nachbesserung zu erbringen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Der Leistungsort der Nacherfüllung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Ort der Nachbesserung bei Mangel

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Neue Yacht mit Macken - Wo muss der Verkäufer die Mängel ausbessern?

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Ort der Nachbesserung bei fehlender Absprache

  • ra-felsmann.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Nachbesserungsort einer mangelhaften Yacht

  • wgk.eu (Kurzinformation)

    Ort der Nachbesserung

  • rechtvoraus.de (Kurzinformation)

    Yachtrecht - Leistungsort für die Nachbesserung einer mangelhaften Yacht

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Gewährleistungsrecht/Erfüllungsort: Verkäufer muss bei der Nachbesserung einer mangelhaften Kaufsache die Transport- und Fahrtkosten tragen

Besprechungen u.ä. (5)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Autokauf und Kfz-Reparatur - BGH zum Nacherfüllungsort

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Die Nachbesserung ist im Zweifel dort zu erbringen, wo sich die Sache vertragsgemäß befindet

  • ra-frese.de (Kurzanmerkung)

    Nachbesserung

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Erfüllungsort (§ 269 BGB) für die werkvertragliche und kaufvertragliche Nacherfüllungspflicht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Werkvertrag: Wo ist Nachbesserung zu erbringen? (IBR 2008, 380)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 724
  • MDR 2008, 552
  • VersR 2008, 933
  • BauR 2008, 723
  • BauR 2008, 829
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 12.10.2005 - 15 U 2190/05

    Zur Frage nach dem Erfüllungsort für den Nacherfüllungsanspruch nach dem

    Auszug aus BGH, 08.01.2008 - X ZR 97/05
    Nach der dem Gesetz zugrunde liegenden Wertung ist vor diesem Hintergrund als Erfüllungsort der Gewährleistung (§ 269 BGB) nach altem wie nach neuem Recht der Ort anzusehen, an dem sich die Sache zum Zeitpunkt der Gewährleistung bestimmungsgemäß befindet (so auch für den kaufrechtlichen Nacherfüllungsanspruch, OLG München NJW 2006, 449), hier also am Liegeplatz der Yacht.
  • BGH, 13.04.2011 - VIII ZR 220/10

    Zum Erfüllungsort der Nacherfüllung im Kaufrecht

    b) Da die Frage des Erfüllungsorts bei der Nacherfüllung im Kaufrecht keine eigenständige Regelung erfahren hat, ist für dessen Bestimmung die allgemeine Vorschrift des § 269 Abs. 1 BGB maßgebend (OLG Köln, aaO; Ball, aaO; Haas, aaO; vgl. im Ansatz auch OLG München, NJW 2006, 449, 450; AnwK/Büdenbender, aaO; Erman/Grunewald, aaO; Unberath/Cziupka, aaO S. 872; Skamel, DAR 2004, 565, 568; für das Werkvertragsrecht vgl. BGH, Urteil vom 8. Januar 2008 - X ZR 97/95, NJW-RR 2008, 724 Rn. 11).

    Umgekehrt kann der Erfüllungsort der Nacherfüllung beim Kauf - anders als der Bundesgerichtshof dies für das Werkvertragsrecht entschieden hat (BGH, Urteil vom 8. Januar 2008 - X ZR 97/05, aaO Rn. 13) - nicht generell mit dem Belegenheitsort der beweglichen Sache gleichgesetzt werden.

  • BGH, 15.07.2008 - VIII ZR 211/07

    Zum Anspruch des Käufers mangelhafter Parkettstäbe auf Ersatz der Kosten für die

    Zwar hat der Bundesgerichtshof zum Werkvertrag entschieden, dass als Erfüllungsort der Gewährleistung (§ 269 BGB) nach altem wie nach neuem Recht der Ort anzusehen ist, an dem sich die Sache zum Zeitpunkt der Gewährleistung bestimmungsgemäß befindet (Urteil vom 8. Januar 2008 - X ZR 97/05, NJW-RR 2008, 724, Tz. 13, unter Bezugnahme auf OLG München, NJW 2006, 449 zum kaufrechtlichen Nacherfüllungsanspruch).
  • OLG Stuttgart, 13.01.2016 - 9 U 183/15

    Rücktritt vom Kaufvertrag: Ort der vertragsgemäßen Belegenheit der Kaufsache als

    An der Bestimmung des Erfüllungsorts hat das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November 2001 nichts geändert (BGH, Urteil vom 08.01.2008 - X ZR 97/05, juris Rz. 13).
  • OLG Celle, 10.12.2009 - 11 U 32/09

    Wohnsitz eines Käufers als Erfüllungsort für die Durchführung einer Nacherfüllung

    Ist bei dem Kauf eines Fahrzeugs für private Zwecke für die Durchführung der Nacherfüllung ein Ort im Vertrag nicht bestimmt und war beiden Seiten bei Vertragsschluss klar, dass das Fahrzeug bestimmungsgemäß beim Käufer sein wird, ist Erfüllungsort der Nacherfüllung der Wohnsitz des Käufers (im Anschluss an OLG München NJW 2006, 449 und diesem folgend BGH NJW-RR 2008, 724. gegen OLG München NJW 2007, 3214).

    Der Bundesgerichtshof ist der letztgenannten Auffassung des 15. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München ausdrücklich gefolgt (BGH NJW-RR 2008, 724 = MDR 2008, 552).

    Der Bundesgerichtshof hat sich dabei ausdrücklich auf die erstgenannte Entscheidung des Oberlandesgerichts München (NJW 2006, 449) gestützt (BGH NJW-RR 2008, 724).

  • OLG Koblenz, 16.07.2010 - 8 U 812/09

    Gewährleistung beim Kaufvertrag: Erfüllungsort für die Nacherfüllung bei Mängeln

    Zwar hat der 10. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs zum Werkvertrag entschieden, dass als Erfüllungsort der Gewährleistung nach altem wie nach neuem Recht der Ort anzusehen ist, an dem sich die Sache zum Zeitpunkt der Gewährleistung bestimmungsgemäß befindet (Urteil vom 8. Januar 2008 - X ZR 97/05, NJW-RR 2008, 724, Teilziffer 13).
  • LG Heidelberg, 05.02.2015 - 2 O 75/14

    Sachmängelhaftung bei Gebrauchtwagenkauf: Untersuchung des behaupteten Mangels

    (aa) Der Käufer muss dem Verkäufer grundsätzlich die Möglichkeit geben, das Kaufobjekt an dessen Niederlassung zu untersuchen (BGH, Urteil vom 19.12.2012 - VIII ZR 96/12 = NJW 2013, S. 1074 (S. 1076); Reinking/Eggert, Der Autokauf, a.a.O. Rn. 899; für die Nacherfüllung: BGH, Urteil vom 13.04.2011 - VIII ZR 220/10 = BGHZ 189, S. 196 Rn. 29; a.A. noch BGH, Urteil vom 08.01.2008 - X ZR 97/05, juris Rn. 13).
  • OLG Naumburg, 06.06.2012 - 1 U 19/12

    Fahrzeugkaufvertrag: Bestimmung des Erfüllungsortes der Nacherfüllung

    Insbesondere kann der Erfüllungsort der Nacherfüllung beim Kauf - anders als der Bundesgerichtshof dies zuvor für das Werkvertragsrecht entschieden hatte (BGH, Urteil vom 08.01.2008, X ZR 97/05, NJW-RR 2008, 724 f. Rn. 13) - nicht generell mit dem Belegenheitsort der beweglichen Sache gleichgesetzt werden.

    Der BGH setzt sich auch entgegen der Meinung des Klägers nicht in Widerspruch zu seiner eigenen Entscheidung vom 08.01.2008 (a.a.O.), denn jene betraf das Werkvertragsrecht.

  • LG Frankfurt/Main, 28.08.2015 - 24 O 201/13

    Gebrauchtwagenkaufvertrag - Erfüllungsort der Nacherfüllung bei fahruntüchtigem

    Teils wird angenommen, Erfüllungsort sei der aktuelle Belegenheitsort der mangelhaften Sache (OLG München NJW 2006, 449, 450; OLG Celle NJOZ 2010, 612, 613: Wohnsitz des Käufers; bezüglich des Werkvertragsrechts: BGH NJW-RR 2008, 724 Rn. 13).
  • OLG München, 10.08.2016 - 20 U 1332/16

    Prozessrechtliche Präklusionsvorschriften

    Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes hat sich hieran nichts geändert (vgl. BGH, Urteil vom 08.01.2008, X ZR 97/05, juris Rn. 13 m. w. N.; OLG München, Urteil vom 14.10.2009, 20 U 2948/09, juris Rn. 33).
  • OLG Zweibrücken, 07.02.2013 - 4 U 78/12

    Wo muss der ausländische Auftragnehmer seinen Vertrag erfüllen?

    Hier hätten nach der Ablieferung grundsätzlich evtl. erforderliche Nachbesserungsarbeiten durchgeführt werden müssen (vgl. BGH Urteil vom 8. Januar 2008 - X ZR 97/05 -), sofern das technisch möglich war.
  • LG Saarbrücken, 30.11.2010 - 5 T 517/10

    Gerichtsstand: Anspruch gegen einen Fahrzeughersteller auf Grund einer

  • OLG Saarbrücken, 16.03.2011 - 1 U 547/09

    Gewährleistung beim Kaufvertrag: Erfüllungsort der Nacherfüllung beim Kauf eines

  • OLG Hamm, 16.03.2012 - 32 Sa 12/12

    Zuständigkeitsbestimmung, Erfüllungsort, Rücktritt vom Kaufvertrag

  • OLG München, 14.10.2009 - 20 U 2948/09

    Werkvertrag: Schadenersatzanspruch wegen einer Vielzahl von Mängeln im

  • LG Aachen, 02.11.2015 - 1 O 249/14
  • AG Bergisch Gladbach, 21.05.2008 - 62 C 267/07

    Bestimmung des Leistungsorts bei Rückgewährschuldverhälnissen; Rückgewähr des

  • LG Magdeburg, 29.03.2011 - 11 O 1081/08

    Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages wegen Mangelhaftigkeit der

  • OLG Frankfurt, 08.08.2019 - 11 SV 32/19

    Gescheiterte Nacherfüllung nach Kauf eines Motorrades

  • OLG Köln, 20.09.2022 - 4 U 222/21

    Anspruch auf Kostenvorschuss zum Zwecke der Selbstvornahme im Sinne des § 637

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 30.10.2007 - 21 U 57/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4660
OLG Hamm, 30.10.2007 - 21 U 57/07 (https://dejure.org/2007,4660)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.10.2007 - 21 U 57/07 (https://dejure.org/2007,4660)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. Oktober 2007 - 21 U 57/07 (https://dejure.org/2007,4660)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Wohnungseigentümers gegen den Architekten auf Schadensersatz wegen einer mangelhaften Betonüberdeckung; Verletzung der Pflicht des Architekten zur Bauüberwachung; Verlängerung der Normalverjährung bei arglistigem Verschweigen des Mangels; Erweiterung der ...

  • Judicialis

    ZPO § 256 Abs. 1; ; ZPO § ... 288; ; ZPO § 290; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 195 a.F.; ; BGB § 199 Abs. 1; ; BGB § 634a Abs. 1 Nr. 2; ; BGB § 634a Abs. 3; ; BGB § 635 a.F.; ; BGB § 638 Abs. 1 a.F.; ; BGB § 638 Abs. 1 S. 1; ; HOAI § 15 Nr. 8; ; HOAI § 64 Nr. 8; ; EGBGB Art. 229 § 5

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Haftung des Architekten bei der Bauüberwachung: Keine Pflicht zur lückenlosen Kontrolle des Betoniervorgangs - Voraussetzungen der Arglist

  • ibr-online

    Unzureichende Betonüberdeckung: Haftet Architekt?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wgk.eu (Kurzinformation)

    Architektenhaftung - Bauüberwachung

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Risikomanagement in der Bauleitung - Bautagebuch mindert Haftungsrisiken

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Unzureichende Betonüberdeckung: Haftet Architekt wegen Verletzung der Überwachungspflicht? (IBR 2008, 104)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2008, 1023
  • BauR 2008, 723
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Wuppertal, 11.03.2005 - 2 O 139/04

    Übergang werkvertraglicher Gewährleistungsansprüche auf die Mitglieder einer

    Auszug aus OLG Hamm, 30.10.2007 - 21 U 57/07
    Die Wohnungseigentümer nahmen die Klägerin gemäß Klageschrift vom 06.05.2004 beim LG Wuppertal (Aktz. 2 O 139/04) aus abgetretenem Recht der Veräußerin der Eigentumswohnungen, der J GmbH & Co. KG, auf Zahlung des von dem Sachverständigen D ermittelten Mangelbeseitigungsaufwandes von 38.294,50 EUR nebst Zinsen in Anspruch.

    Die Beiakten 2 OH 5/03 LG Wuppertal (BA I), 2 O 139/04 LG Wuppertal (BA II) und 1238.90.11.3 Stadt T haben vorgelegen und sind Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen.

  • OLG Hamm, 20.06.2002 - 24 U 45/01

    Organisationsverschulden: Haften Unternehmer u. Architekt 30 Jahre?

    Auszug aus OLG Hamm, 30.10.2007 - 21 U 57/07
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von den Beklagten angeführten Entscheidung des hiesigen 24. Zivilsenats (BauR 2002, 1706, 1708), in der ein Organisationsverschulden des Architekten verneint worden ist, weil nicht feststellbar sei, dass sein Mitarbeiter der Überwachungspflicht überhaupt nicht nachgekommen sei.
  • KG, 08.12.2005 - 4 U 16/05

    Haftung des bauüberwachenden Architekten: Arglist aufgrund fehlender

    Auszug aus OLG Hamm, 30.10.2007 - 21 U 57/07
    Ähnlich hat das KG formuliert, das eine Arglist nicht nur dann für möglich hält, wenn überhaupt keine Bauüberwachung stattgefunden hat, sondern bereits dann, wenn hinsichtlich eines abgrenzbaren und besonders schadensträchtigen Teils der Baumaßnahme keine Kontrolle stattgefunden hat und eine Arglist erst dann ausschließt, wenn wenigstens stichprobenhaft überprüft worden ist (BauR 2006, 1778).
  • OLG Düsseldorf, 22.11.2005 - 21 U 52/05

    Schadensersatz wegen mangelhafter Herstellung der Sichtbetonbauteile einer

    Auszug aus OLG Hamm, 30.10.2007 - 21 U 57/07
    Das OLG Düsseldorf wies die dagegen gerichtete Berufung mit Urteil vom 22.11.2005 (I-21 U 52/05, Bl. 358ff. BA II) zurück und stellte auf die Anschlussberufung der Wohnungseigentümer zusätzlich fest, dass die Klägerin (damalige Beklagte) auch zu weitergehendem Schadensersatz verpflichtet sei.
  • OLG Stuttgart, 21.04.2008 - 5 U 22/08

    Architektenhaftung: Überwachungsbedürftigkeit der Abdichtung eines Balkons;

    Arglistiges Verhalten kann insbesondere angenommen werden, wenn der Architekt hinsichtlich eines abgrenzbaren und besonders schadensträchtigen Teils der Baumaßnahme keine Bauüberwachung vorgenommen hat (KG KGR Berlin 2006, 840) oder wenn der Architekt weiß, dass er seine Überwachungspflichten nicht korrekt wahrgenommen hat und er deshalb damit rechnen muss und in Kauf nimmt, einen wesentlichen Ausführungsmangel übersehen zu haben (OLG Hamm, Urteil vom 30.10.2007, 21 U 57/07) und dieses Risiko nicht offen legt.

    Nach der Rechtsprechung (OLG Hamm, Urteil vom 30.10.2007, 21 U 57/07; KG KGR 2006, 840) wäre damit nicht nur von einem fahrlässigen Überwachungsfehler auszugehen, sondern von einem arglistigen Verschweigen ungenügender Bauüberwachung.

    Ähnlich wie bei der Feststellung eines die Arglisthaftung begründenden Organisationsverschuldens des Bauunternehmers kann auf Arglist geschlossen werden, wenn ein Mangel derart augenfällig ist, dass nach der Lebenserfahrung der Schluss gerechtfertigt ist, dass der Auftragnehmer ihn erkannt und als Mangel eingeordnet hat (OLG Hamm, Urteil vom 30.10.2007, 21 U 57/07; gegen die Anwendung der Grundsätze zum Organisationsverschulden auf Architekten beim Baumangel OLG Naumburg NJW-RR 2007, 815, ohne auf die Möglichkeit einer Haftung wegen bewusst nicht vorgenommener Bauüberwachung einzugehen).

  • OLG Köln, 01.09.2016 - 3 U 204/13

    Wann wird ein Bauüberwachungsfehler arglistig verschwiegen?

    Nach der Rechtsprechung wäre damit nicht nur von einem fahrlässigen Überwachungsfehler auszugehen, sondern von einem arglistigen Verschweigen ungenügender Bauüberwachung (vgl. BGH, Beschluss vom 05.08.2010, VII ZR 46/09; Beschluss vom 17.06.2004, VII ZR 345/03; OLG Brandenburg Urteil vom 03.06.2016, 11 U 183/14; OLG Stuttgart, Urteil vom 21.04.2008, 5 U 22/08; OLG Hamm, Urteil vom 30.10.2007, 21 U 57/07; KG Berlin, Urteil vom 08.12.2005, 4 U 16/05; jeweils zitiert nach juris).

    Ähnlich wie bei der Feststellung eines die Arglisthaftung begründenden Organisationsverschuldens kann auf Arglist geschlossen werden, wenn ein Mangel derart augenfällig ist, dass nach der Lebenserfahrung der Schluss gerechtfertigt ist, dass der Auftragnehmer ihn erkannt und als Mangel eingeordnet hat (vgl. BGH, Urteil vom 10.02.2014, VII ZR 26/12; OLG Dresden, Urteil vom 25.06.2009, 10 U 1559/07; OLG Stuttgart, Urteil vom 21.04.2008, 5 U 22/08; OLG Hamm, Urteil vom 30.10.2007, 21 U 57/07, a.A. wohl OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.02.2007, 21 U 109/06; jeweils zitiert nach juris).

  • OLG Düsseldorf, 21.12.2012 - 23 U 18/12

    Auch einfache Arbeiten sind zu überwachen!

    Dies gilt insbesondere auch bei Bewehrungs-/Betonierungsleistungen zur Herstellung einer "weißen Wanne" (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.09.1998.22 U 39/98, NJW-RR 1999, 244); dabei muss die - auch zur hinreichenden Druckwasserdichtigkeit notwendige - Bewehrung und die hinreichende Betonüberdeckung der Bewehrung in gesteigerter Form überwacht werden (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 30.12.2007, 21 U 57/07, BauR 2008, 1023; OLG Stuttgart, Urteil vom 01.08.1989, 1o U 217/88, NJW-RR 1989, 1428; Werner/Pastor, a.a.O, Rn 2019 mwN).
  • LG Aachen, 10.07.2020 - 7 O 219/16
    Dies gilt insbesondere auch bei Bewehrungs-/Betonierungsleistungen zur Herstellung einer "weißen Wanne" (vgl. OLG Hamm, BauR 2008, 1023 f.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, 244 f.; OLG Stuttgart, NJW-RR 1989, 1428).

    Es ist anerkannt, dass das Gießen der Betonsohlen bzw. -decken und deren Bewehrung, zu den wichtigsten Bauabschnitten zählen, da von ihnen das Gelingen des ganzen Werks abhängt (vgl. OLG Hamm, BauR 2008, 1023 f.).

  • OLG Dresden, 25.01.2018 - 10 U 780/17

    Pflichten des Architekten im Rahmen der Bauüberwachung

    Ein Architekt, der weiß, dass er seine Überwachungsaufgaben nicht ordnungsgemäß ausführt bzw. nicht ausführen kann, darf den Auftraggeber darüber nicht im Unklaren lassen (OLG Hamm, Urteil vom 30.10.2007 - 21 U 57/07, Rn. 50 bei juris).
  • OLG Braunschweig, 01.04.2022 - 8 U 96/20

    Mängelansprüche wegen Bauüberwachungsfehlern verjähren in fünf Jahren!

    Arglistiges Verhalten kann insbesondere angenommen werden, wenn der Architekt hinsichtlich eines abgrenzbaren und besonders schadensträchtigen Teils der Baumaßnahme keine Bauüberwachung vorgenommen hat oder nur völlig unzureichend und er deshalb damit rechnen muss und in Kauf nimmt, einen wesentlichen Ausführungsmangel übersehen zu haben und dieses Risiko nicht offenlegt (OLG Köln, Urteil vom 01.09.2016 - 3 U 204/13, Tz. 21- IBR 2019, 445; OLG Hamm, Urteil v 30.10.2007 - 21 U 57/07, Tz. 50 - BauR 2008, 1023-1025; OLG Stuttgart, Urteil vom 21.4.2008 - 5 U 22/08, Tz, 33 - NJW-RR 2008, 1192).
  • OLG Braunschweig, 31.03.2022 - 8 U 96/20
    Arglistiges Verhalten kann insbesondere angenommen werden, wenn der Architekt hinsichtlich eines abgrenzbaren und besonders schadensträchtigen Teils der Baumaßnahme keine Bauüberwachung vorgenommen hat oder nur völlig unzureichend und er deshalb damit rechnen muss und in Kauf nimmt, einen wesentlichen Ausführungsmangel übersehen zu haben und dieses Risiko nicht offenlegt (OLG Köln, Urteil vom 01.09.2016 - 3 U 204/13, Tz. 21- IBR 2019, 445 ; OLG Hamm, Urteil v. 30.10.2007 - 21 U 57/07, Tz. 50 - BauR 2008, 1023 -1025; OLG Stuttgart, Urteil vom 21.4.2008 - 5 U 22/08, Tz. 33 - NJW-RR 2008, 1192 ).
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Rechtsprechung
   LG Kassel, 01.02.2008 - 12 S 2/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,16840
LG Kassel, 01.02.2008 - 12 S 2/06 (https://dejure.org/2008,16840)
LG Kassel, Entscheidung vom 01.02.2008 - 12 S 2/06 (https://dejure.org/2008,16840)
LG Kassel, Entscheidung vom 01. Februar 2008 - 12 S 2/06 (https://dejure.org/2008,16840)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    (Bauvertrag: Vergütungsanspruch für die Untersuchung und Beseitigung zu Unrecht gerügter Mängel)

  • ibr-online

    Schadensersatz bei unberechtigtem Mängelbeseitigungsverlangen!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Vertragsrecht: Bearbeitung unberechtigter Mängelrügen ist zu vergüten

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Mängelrüge unberechtigt: Werklohnanspruch für trotzdem durchgeführte Mängelbeseitigung? (IBR 2008, 209)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2008, 723
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Karlsruhe, 13.05.2003 - 17 U 193/02

    Bauvertrag: Zahlung vergeblicher Untersuchungskosten bei unberechtigter

    Auszug aus LG Kassel, 01.02.2008 - 12 S 2/06
    Ein Unternehmer kann die für die Untersuchung eines vom Bauherrn behaupteten Mangels und für die anschließende Mängelbeseitigung anfallenden Aufwendungen - auch in Form der Vergütung - vom Bauherrn ersetzt verlangen, wenn er vor Tätigwerden ausdrücklich erklärt hat, dass er für den Fall, dass die Mangelursache nicht aus seinem Verantwortungsbereich herrührt, eine Kostenerstattung verlangt (in Anlehnung an OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.05.2003, Az.: 17 U 193/03, BauR 2003, 1241 f.).

    20 Ein Unternehmer kann die für die Untersuchung eines vom Bauherrn behaupteten Mangels und für die anschließende Mängelbeseitigung anfallenden Aufwendungen - auch in Form der Vergütung - vom Bauherrn ersetzt verlangen, wenn er vor Tätigwerden ausdrücklich erklärt hat, dass er für den Fall, dass die Mangelursache nicht aus seinem Verantwortungsbereich herrührt, eine Kostenerstattung verlangt (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.05.2003, Az.: 17 U 193/03, BauR 2003, 1241 f.).

  • OLG Düsseldorf, 18.12.1998 - 22 U 148/98

    Aufwendungsersatz für die Mängelprüfung durch den Bauunternehmer bei fälschlicher

    Auszug aus LG Kassel, 01.02.2008 - 12 S 2/06
    Eine zum Schadenersatz verpflichtende Vertragsverletzung ist darin nicht zu sehen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.12.1998, Az.: 22 U 148/98, zitiert nach JURIS).
  • AG Fritzlar, 27.10.2006 - 8 C 729/06

    Unzutreffende Mängelrüge: Fehlersuche besonders zu vergüten?

    Auszug aus LG Kassel, 01.02.2008 - 12 S 2/06
    das Urteil des Amtsgerichts Fritzlar vom 27.10.2006 - 8 C 729/06 (10) - abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an sie 1.905,32 Euro nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 24.03.2006, sowie weitere 106, 45 Euro zu zahlen.
  • OLG Frankfurt, 15.02.2012 - 4 U 148/11

    Ausgleichsanspruch zwischen Subunternehmen (Leistungskette) bei Beseitigung eines

    2.1 Ein Anspruch der Klägerin auf Zahlung der üblichen Vergütung für den Austausch der Heizungsanlage ergibt sich nicht aus einem stillschweigend abgeschlossenen bedingten Werkvertrag (§§ 631, 632 Absatz 2 BGB, vgl. OLG Celle, Urteil vom 08.05.2002, Az.: 7 U 47/00 Rn. 7ff., OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.06.2007, Az.: I-21 U 164/06, 21 U 164/06 Rn. 12 ff.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.05.2003, Az.: 17 U 193/02 Rn. 15ff.; LG Kassel, Urteil vom 01.02.2008, Az.: 12 S 2/06 Rn. 20, jeweils zitiert nach juris).).
  • OLG Köln, 03.08.2011 - 11 U 99/10

    Anforderungen an den Eintritt der Fälligkeit einer Werklohnforderung bei

    In einem solchen Falle kommt der Abschluss eines gesonderten Vertrages über die Schadensuntersuchung und -beseitigung in Betracht (dazu OLG Karlsruhe BauR 2003, 1241; OLG Düsseldorf BauR 2007, 1902 = NJW-RR 2008, 331; OLG Celle BauR 2003, 265; LG Kassel BauR 2008, 723 = IBR 2008, 209; Moufang/Koos BauR 2007, 300, 301; Kapellmann/Messerschmidt/Weyer, VOB, 3. Aufl., § 13 VOB/B Rdn. 235; Werner/Pastor Rdn. 1306 und 2074).
  • OLG Köln, 16.05.2012 - 11 U 154/11

    Edelstahl statt feuerverzinktem Draht verwendet: Kein Anspruch auf Mehrvergütung!

    In einem solchen Falle kommt der Abschluss eines gesonderten Vertrages über die Beseitigung - oder vermeidung des Mangels in Betracht (dazu OLG Karlsruhe BauR 2003, 1241; OLG Düsseldorf BauR 2007, 1902 = NJW-RR 2008, 331; OLG Celle BauR 2003, 265; LG Kassel BauR 2008, 723 = IBR 2008, 209; Moufang/Koos BauR 2007, 300, 301; Kapellmann/Messerschmidt/Weyer § 13 VOB/B Rdn. 235; Werner/Pastor Rdn. 1306 und 2074).
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Rechtsprechung
   LG Essen, 15.11.2007 - 4 O 168/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,11230
LG Essen, 15.11.2007 - 4 O 168/07 (https://dejure.org/2007,11230)
LG Essen, Entscheidung vom 15.11.2007 - 4 O 168/07 (https://dejure.org/2007,11230)
LG Essen, Entscheidung vom 15. November 2007 - 4 O 168/07 (https://dejure.org/2007,11230)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 19 Nr. 3, § 24 Nr. 3, § 25 Nr. 1 (1) Lit. a VOB/A

  • Wolters Kluwer

    Streit um einen Anspruch des erfolgreichen Bieters auf Zahlung von Mehrkosten infolge verzögerter Zuschlagserteilung; Vorbehaltslose Zustimmung zu einer Verlängerung der Bindefrist; Terminliche Bestimmung des Zeitpunktes der Zuschlagserteilung im Sinne eines ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Baubeginn genannt: Verzögerter Zuschlag löst keinen Mehrvergütungsanspruch aus! (IBR 2008, 141)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2008, 723
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BayObLG, 15.07.2002 - Verg 15/02

    Bitte der Vergabestelle um Verlängerung der Zuschlagsfrist - Vertragsinhalt bei

    Auszug aus LG Essen, 15.11.2007 - 4 O 168/07
    Eine den Inhalt des Angebots abändernde oder auch nur relativierende Interpretation der Zustimmungserklärung verbietet sich, weil ein Vorbehalt wegen des Nachverhandlungsverbotes des § 24 Nr. 3 VOB/A und des zwingenden Ausschlussgrundes für verspätete Angebote nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. a VOB/A nicht hätte erklärt werden dürfen (vgl. nur BayObLG, NZBau 2002, 689).

    Während die Regelung des § 11 VOB/A über Vertragsfristen den Inhalt des Auftrags im Blick hat, betrifft die Bestimmung des § 19 VOB/A über die Zuschlagsfrist das Procedere der Auftragserteilung (vgl. BayObLG, NZBau 2002, 689, 690).

    Insoweit unterscheidet sich der zur Entscheidung anstehende Fall grundlegend von solchen Fällen, in denen der Bauvertrag seinem Inhalt nach auf eine überholte Ausführungszeit gerichtet ist und daher insoweit der Anpassung bedarf (so im Falle von BayObLG, NZBau 2002, 689 ff.; OLG Jena, NZBau 2005, 341 ff.).

    Die Verletzung dieses Vertrauens rechtfertigt jedoch nicht die Annahme eines allgemeinen "Vergabeverzögerungsrisikos" in der Sphäre des öffentlichen Auftraggebers (so aber BayObLG, NZBau 2002, 689, 690 f.; OLG Jena, NZBau 2005, 341, 344).

  • OLG Jena, 22.03.2005 - 8 U 318/04

    Anpassung der Leistungszeit bei Verlängerung der Bindefrist

    Auszug aus LG Essen, 15.11.2007 - 4 O 168/07
    Insoweit unterscheidet sich der zur Entscheidung anstehende Fall grundlegend von solchen Fällen, in denen der Bauvertrag seinem Inhalt nach auf eine überholte Ausführungszeit gerichtet ist und daher insoweit der Anpassung bedarf (so im Falle von BayObLG, NZBau 2002, 689 ff.; OLG Jena, NZBau 2005, 341 ff.).

    Dies beeinträchtigt die Chancengleichheit der Wettbewerber - vom Sonderfall missbräuchlicher Verzögerung abgesehen - jedoch nicht (so aber OLG Jena, NZBau 2005, 341, 344): Das Risiko der Vergabeverzögerung trifft alle Teilnehmer eines Vergabeverfahrens gleichermaßen; sofern es sich wegen eines durch einen Mitbieter angestrengten Nachprüfungsverfahrens realisiert, ist es dem Vergabeverfahren nach dem Rechtsschutzsystem des GWB sogar immanent.

    Die Verletzung dieses Vertrauens rechtfertigt jedoch nicht die Annahme eines allgemeinen "Vergabeverzögerungsrisikos" in der Sphäre des öffentlichen Auftraggebers (so aber BayObLG, NZBau 2002, 689, 690 f.; OLG Jena, NZBau 2005, 341, 344).

  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 48/97

    Aufwendungsersatzanspruch des voraussichtlich erfolgreichen Bieters nach

    Auszug aus LG Essen, 15.11.2007 - 4 O 168/07
    Ein allgemeiner Anspruch auf Zuschlagserteilung kann der VOB/A nach Wortlaut und Regelungszusammenhang selbst dann nicht entnommen werden, wenn der Auftraggeber die Ausschreibung nicht nach § 26 VOB/A aufheben kann (BGHZ 139, 259 = NJW 1998, 3636, 3638 f.; BGH, NZBau 2003, 168; BGH, NZBau 2003, 293, 294; zustimmend etwa Ingenstau/Korbion , VOB-Kommentar, 16. Auflage 2007, § 26 VOB/A Rn. 4).

    Allerdings darf der Teilnehmer bei einer öffentlichen Ausschreibung darauf vertrauen, dass er eine realistische Chance auf eine Amortisation seiner oft sehr erheblichen Aufwendungen zur Ausarbeitung eines sorgfältig kalkulierten Angebots hat (BGH, NJW 1998, 3636, 3637).

    Sie bildet nämlich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1998, 3636 ff.) lediglich den maßgeblichen Grund für die regelmäßig auf das negative Interesse gerichtete Ersatzpflicht des Ausschreibenden nach den Grundsätzen der culpa in contrahendo (§§ 311, 280 Abs. 1 BGB).

  • OLG Hamm, 05.12.2006 - 24 U 58/05

    Ausschreibungsverfahren: Angebotsmodifikation wegen veränderter

    Auszug aus LG Essen, 15.11.2007 - 4 O 168/07
    Vor diesem Hintergrund überzeugt es nicht, eine ohne ausdrücklichen Vorbehalt erklärte Zustimmung zur Verlängerung der Zuschlags- und Bindefrist dahingehend auszulegen, sie schaffe - letztlich doch in Abänderung des Angebots - "lediglich eine Vertrauensgrundlage für den Auftraggeber, dass der Bieter weiterhin bereit ist, den Auftrag entsprechend seinem Angebot auszuführen, soweit sich dessen Grundlagen nicht nachweislich geändert haben" (so aber OLG Hamm, NJW-RR 2007, 819, 820).

    Allerdings wird eine derartige Konstellation im Bauvertragsrecht im Falle zeitlich verzögerter Auftragsvergabe angenommen, wenn das ursprüngliche Angebot nach dem Kalender bestimmte Ausführungsfristen enthält und mit dem Zuschlag infolge der zeitlichen Verzögerung eine neue Bauzeit festgelegt wird (BGHZ 162, 259 = NJW 2005, 1653, 1655; OLG Hamm, NJW-RR 2007, 819).

  • BGH, 24.02.2005 - VII ZR 141/03

    Anforderungen an den Nachweis einer Behinderung des Auftragnehmers; Vereinbarung

    Auszug aus LG Essen, 15.11.2007 - 4 O 168/07
    Allerdings wird eine derartige Konstellation im Bauvertragsrecht im Falle zeitlich verzögerter Auftragsvergabe angenommen, wenn das ursprüngliche Angebot nach dem Kalender bestimmte Ausführungsfristen enthält und mit dem Zuschlag infolge der zeitlichen Verzögerung eine neue Bauzeit festgelegt wird (BGHZ 162, 259 = NJW 2005, 1653, 1655; OLG Hamm, NJW-RR 2007, 819).
  • OLG Düsseldorf, 29.12.2001 - Verg 22/01

    Hinreichende Aussicht auf Zuschlagserteilung als Voraussetzungen der

    Auszug aus LG Essen, 15.11.2007 - 4 O 168/07
    Dementsprechend ist anerkannt, dass die Zuschlags- und Bindefrist - anders als der Inhalt der abgegebenen Angebote, vgl. § 24 Nr. 3 VOB/A - auch im Verlaufe eines Vergabeverfahrens noch einvernehmlich verlängert werden kann (vgl. nur OLG Düsseldorf, NZBau 2002, 578; BayObLG, NZBau 2000, 49; Weyand, ibr-online-Kommentar Vergaberecht, Stand 19.11.2007, § 19 VOB/A, Rz. 4942 m.w.N.).
  • BGH, 25.05.1977 - VIII ZR 196/75

    Anpassung der Preise für Fernwärme an allgemeine Kostenentwicklung ?

    Auszug aus LG Essen, 15.11.2007 - 4 O 168/07
    So hat die Rechtsprechung seit jeher daran festgehalten, dass der das gesamte Schuldrecht beherrschende Grundsatz der Vertragstreue nur dann zurücktreten muss, wenn anders ein untragbares, mit Recht und Gerechtigkeit schlechthin unvereinbares Ergebnis nicht zu vermeiden wäre (vgl etwa BGH, NJW 1958, 1772; BGH, NJW 1974, 1186, NJW 1977, 2262; BGH, NJW-RR 1993, 881; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 29.03.1974 - V ZR 128/72

    Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Erbbaurechtsvertrages -

    Auszug aus LG Essen, 15.11.2007 - 4 O 168/07
    So hat die Rechtsprechung seit jeher daran festgehalten, dass der das gesamte Schuldrecht beherrschende Grundsatz der Vertragstreue nur dann zurücktreten muss, wenn anders ein untragbares, mit Recht und Gerechtigkeit schlechthin unvereinbares Ergebnis nicht zu vermeiden wäre (vgl etwa BGH, NJW 1958, 1772; BGH, NJW 1974, 1186, NJW 1977, 2262; BGH, NJW-RR 1993, 881; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 05.11.2002 - X ZR 232/00

    Pflicht des Ausschreibenden zur Vergabe des Auftrags

    Auszug aus LG Essen, 15.11.2007 - 4 O 168/07
    Ein allgemeiner Anspruch auf Zuschlagserteilung kann der VOB/A nach Wortlaut und Regelungszusammenhang selbst dann nicht entnommen werden, wenn der Auftraggeber die Ausschreibung nicht nach § 26 VOB/A aufheben kann (BGHZ 139, 259 = NJW 1998, 3636, 3638 f.; BGH, NZBau 2003, 168; BGH, NZBau 2003, 293, 294; zustimmend etwa Ingenstau/Korbion , VOB-Kommentar, 16. Auflage 2007, § 26 VOB/A Rn. 4).
  • BayObLG, 21.05.1999 - Verg 1/99

    Zur Verlängerung der Zuschlagsfrist im Vergabeverfahren

    Auszug aus LG Essen, 15.11.2007 - 4 O 168/07
    Dementsprechend ist anerkannt, dass die Zuschlags- und Bindefrist - anders als der Inhalt der abgegebenen Angebote, vgl. § 24 Nr. 3 VOB/A - auch im Verlaufe eines Vergabeverfahrens noch einvernehmlich verlängert werden kann (vgl. nur OLG Düsseldorf, NZBau 2002, 578; BayObLG, NZBau 2000, 49; Weyand, ibr-online-Kommentar Vergaberecht, Stand 19.11.2007, § 19 VOB/A, Rz. 4942 m.w.N.).
  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

  • BGH, 11.07.1958 - VIII ZR 96/57

    Geltendmachung des Einwandes der unzulässigen Rechtsausübung wegen Wegfalls der

  • OLG Hamm, 26.06.2008 - 21 U 17/08

    Vergabeverfahren: Kostenausgleichsanspruch des Auftragnehmers infolge erst nach

    Das Landgericht (Leitsätze veröffentlicht in BauR 2008, 723) ist zwar im Ausgangspunkt zu Recht davon ausgegangen, dass die Klägerin mit ihrer vorbehaltlosen Zustimmung zur Verlängerung der Bindefrist ihr ursprüngliches Angebot über den zunächst vorgesehenen Zeitraum hinaus aufrechterhalten hat und der Zuschlag auf dieses ursprüngliche Angebot erteilt worden ist (siehe dazu die folgenden Ausführungen unter a) bis c)).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 12.09.2007 - 6 U 120/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,28232
OLG Karlsruhe, 12.09.2007 - 6 U 120/06 (https://dejure.org/2007,28232)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.09.2007 - 6 U 120/06 (https://dejure.org/2007,28232)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. September 2007 - 6 U 120/06 (https://dejure.org/2007,28232)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • kompetenz-im-versicherungsrecht.eu (Leitsatz)

    Architektenhaftung: Regressanspruch des Architekten gegen den Bauunternehmer im Rahmen des Gesamtschuldnerausgleichs bei Gebäudeschäden auf dem Nachbargrundstück infolge unterbliebener Baugrunduntersuchung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Gesamtschuld: Architekt haftet bei unterlassener Baugrunduntersuchung allein! (IBR 2008, 461)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2008, 1027
  • BauR 2008, 723
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.12.1968 - VII ZR 23/66

    Gesamtschuldnerausgleich zwischen Architekt und Bauunternehmer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.09.2007 - 6 U 120/06
    Die Prüfung kann zu dem Ergebnis führen, dass der eine Gesamtschuldner gegenüber dem anderen von jeder Haftung frei wird (BGHZ 51, 275).

    Deshalb überwiegen der Verursachungsbeitrag des Architekten und sein Verschulden einen etwaigen Anteil des Beklagten an der Entstehung des Schadens so sehr, dass eine Ausgleichspflicht des Beklagten ausscheidet (vgl. BGHZ 51, 275; OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 1240).

  • OLG Hamm, 21.05.1997 - 12 U 150/96

    Wie wird Vollauftrag abgerechnet, wenn Bau wegen Bodenkontamination nicht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.09.2007 - 6 U 120/06
    Es handelt sich um eine wesentliche und zentrale Vertragspflicht des Architekten (OLG Hamm NJW-RR 1997, 1310).
  • OLG Düsseldorf, 23.11.1993 - 21 U 78/93

    Ausgleichsanspruch des Architekten gegen den Bauunternehmer bei Hausschwammbefall

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.09.2007 - 6 U 120/06
    Deshalb überwiegen der Verursachungsbeitrag des Architekten und sein Verschulden einen etwaigen Anteil des Beklagten an der Entstehung des Schadens so sehr, dass eine Ausgleichspflicht des Beklagten ausscheidet (vgl. BGHZ 51, 275; OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 1240).
  • OLG Jena, 27.07.2011 - 7 U 937/10

    Schadensersatzanspruch aus einem Statikervertrag wegen Erstellung der Statik auf

    Nach der Rechtsprechung (OLG Karlsruhe, BauR 2008, 1027 ff.; OLG Jena, IBR 2002, 320) sei es nicht Sache des Statikers, sondern des Architekten, den Baugrund zu überprüfen.

    Die Beklagte zitiert insoweit die Rechtsprechung des OLG Koblenz BauR 2005, 422 f. zwar richtig, wonach es Sache des Architekten der Klägerin, hier des Streithelfers der Klägerin gewesen wäre, ein Baugrundgutachten einzuholen oder seitens der Klägerin (Bauherrin) einholen zu lassen (ebenso OLG Karlsruhe, BauR 2008, 1027 ff., Tz. 22; OLG Jena, 1. Zivilsenat, IBR 2002, 320, Tz. 64).

  • OLG Braunschweig, 03.02.2021 - 8 U 67/20

    Schadensersatz wegen der Beschädigung eines Anbaus nach Gründungsarbeiten an

    Die Untersuchung des Baugrundes und die Durchführung der dabei gebotenen statischen Berechnungen fallen grundsätzlich nicht in den Verantwortungsbereich des Bauunternehmers, sondern sind dem Bereich der Planung, also dem Verantwortungsbereich des Architekten bzw. Statikers zuzurechnen (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.09.2007 - 6 U 120/06 - Rdn. 23 und Leitsatz 1).
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