Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 18.02.2009 - 1 ME 282/08   

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OVG Niedersachsen, 18.02.2009 - 1 ME 282/08 (https://dejure.org/2009,2177)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.02.2009 - 1 ME 282/08 (https://dejure.org/2009,2177)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. Februar 2009 - 1 ME 282/08 (https://dejure.org/2009,2177)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Nachbarrecht: Genehmigung eines Büro- und Parkhauses im Kerngebiet unter Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplans; erdrückende Wirkung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 31 Abs. 2 BauGB; § 15 Abs. 1 S. 2 BauNVO
    Annahme der "erdrückenden Wirkung" eines Nachbargebäudes bei gleicher oder nicht erheblich höherer Höhe des Baukörpers als das betroffene Gebäude; Nachbarantrag gegen "erdrückendes" Büro- und Parkhaus; Nachbarrechte verletzende "abriegelnde Wirkung" im Kerngebiet mit ...

  • Judicialis

    BauGB § 31 Abs. 2; ; BauNVO § 15 Abs. 1 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 31 Abs. 2; BauNVO § 15 Abs. 1 S. 2
    Nachbarantrag gegen "erdrückendes" Büro- und Parkhaus: Befreiung; Kerngebiet; Nachbar; Rücksichtnahmegebot; Wirkung, abriegelnde; Wirkung, erdrückende

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachbarantrag gegen "erdrückendes" Büro- und Parkhaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Annahme der "erdrückenden Wirkung" eines Nachbargebäudes bei gleicher oder nicht erheblich höherer Höhe des Baukörpers als das betroffene Gebäude; Nachbarantrag gegen "erdrückendes" Büro- und Parkhaus; Nachbarrechte verletzende "abriegelnde Wirkung" im Kerngebiet mit ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2009, 466
  • BauR 2009, 1013
  • BauR 2009, 1532
  • BauR 2009, 954
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (19)

  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.1988 - 8 S 1021/88

    Bebauungsplan; Art der Nutzung; gebietsfremde Nutzung; angrenzendes Baugebiet;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.02.2009 - 1 ME 282/08
    In diesem Sinne habe auch der VGH Mannheim mit Beschluss vom 8. März 1988 (- 8 S 1021/88 -) Festsetzungen zur Gebäudehöhe nachbarschützende Wirkung beigemessen.

    Soweit die Antragstellerin unter Berufung auf einen Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim vom 8. März 1988 (- 8 S 1021/88 -) meint, die Höhe eines Bauvorhabens betreffende Festsetzungen hätten losgelöst von der Intention des Bebauungsplanes nachbarschützende Wirkung, ergibt sich dies so aus der genannten Entscheidung nicht, worauf die Antragstellerin bereits prozessleitend hingewiesen worden ist wie zugleich auf den Umstand, dass der Verwaltungsgerichtshof Mannheim seine Rechtsprechung mit Beschluss vom 1. Februar 1993 (- 8 S 2796/92 -) ausdrücklich geändert hat.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2009 - 10 B 1713/08

    Einhaltung der Abstandflächen und Rücksichtnahmegebot

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.02.2009 - 1 ME 282/08
    Eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots wegen einer Beeinträchtigung der Belichtung, Belüftung oder Besonnung oder wegen entstehender Einsichtsmöglichkeiten scheidet aber in der Regel aus, wenn die bauordnungsrechtlich erforderlichen Abstandsflächen eingehalten werden (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 26.9.2007 - 2 Bs 188/07 -, NordÖR 2008, 73; differenzierend nach der Novellierung des § 6 BauO NRW, aber im Ergebnis ähnlich: OVG Münster, Beschl. v. 9.2.2009 - 10 B 1713/08 -, juris).
  • BVerwG, 05.03.1999 - 4 B 5.99
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.02.2009 - 1 ME 282/08
    Das ist der Fall, wenn die Erteilung der Befreiung den planerischen Grundgedanken, d.h. das Leitbild antastete, welches der seinerzeit getroffenen Abwägungsentscheidung zugrunde liegt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 5.3.1999 - 4 B 5.99 -, NVwZ 1999, 1110; Beschl. v. 15.3.2000 - 4 B 18.00 -, ZfBR 2001, 131).
  • OVG Hamburg, 26.09.2007 - 2 Bs 188/07

    Keine Verletzung des Rücksichtnahmegebots bei Einhaltung der Abstandsflächen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.02.2009 - 1 ME 282/08
    Eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots wegen einer Beeinträchtigung der Belichtung, Belüftung oder Besonnung oder wegen entstehender Einsichtsmöglichkeiten scheidet aber in der Regel aus, wenn die bauordnungsrechtlich erforderlichen Abstandsflächen eingehalten werden (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 26.9.2007 - 2 Bs 188/07 -, NordÖR 2008, 73; differenzierend nach der Novellierung des § 6 BauO NRW, aber im Ergebnis ähnlich: OVG Münster, Beschl. v. 9.2.2009 - 10 B 1713/08 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 15.01.2007 - 1 ME 80/07

    Klage gegen die Genehmigung für die Einrichtung einer Prägewerkstatt für

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.02.2009 - 1 ME 282/08
    Der Senat hat seine Rechtsprechung dazu mit Beschluss vom 15. Januar 2007 (- 1 ME 80/07 -, NdsVBl. 2007, 248 = ZfBR 2007, 284) unter Anführung von Fallbeispielen ausführlich zusammengefasst und dies mit dem Satz beschlossen:.
  • BVerwG, 15.03.2000 - 4 B 18.00

    Gebäudebegriff bei Reihenhaus; Nachbarschutz bei Festlegung der Höhenlage des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.02.2009 - 1 ME 282/08
    Das ist der Fall, wenn die Erteilung der Befreiung den planerischen Grundgedanken, d.h. das Leitbild antastete, welches der seinerzeit getroffenen Abwägungsentscheidung zugrunde liegt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 5.3.1999 - 4 B 5.99 -, NVwZ 1999, 1110; Beschl. v. 15.3.2000 - 4 B 18.00 -, ZfBR 2001, 131).
  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Berufung einer Gemeinde auf § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Abwehr eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.02.2009 - 1 ME 282/08
    Zwar kann das bundesrechtliche Rücksichtnahmegebot auch verletzt sein, wenn die landesrechtlichen Abstandsvorschriften eingehalten sind (BVerwG, Beschl. v. 11.1.1999 - 4 B 128.98 -, DVBl. 1999, 786 sowie die vergleichbaren Erwägungen im Urt. v. 7.12.2000 - 4 C 3.00 -, DVBl. 2001, 645 zu landesrechtlichen Stellplatzregelungen).
  • BVerwG, 07.12.2000 - 4 C 3.00

    Befreiung nach BauGB § 31 - keine Atypik notwendig

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.02.2009 - 1 ME 282/08
    Zwar kann das bundesrechtliche Rücksichtnahmegebot auch verletzt sein, wenn die landesrechtlichen Abstandsvorschriften eingehalten sind (BVerwG, Beschl. v. 11.1.1999 - 4 B 128.98 -, DVBl. 1999, 786 sowie die vergleichbaren Erwägungen im Urt. v. 7.12.2000 - 4 C 3.00 -, DVBl. 2001, 645 zu landesrechtlichen Stellplatzregelungen).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.2003 - 3 S 2324/02
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.02.2009 - 1 ME 282/08
    Sind die in § 31 Abs. 2 BauGB genannten Gründe im Einzelfall gegeben, entspricht es der Intention des Gesetzgebers - der um die mögliche Weite der Befreiungsvoraussetzungen, insbesondere des Erfordernisses einer Atypik mit der Rechtsprechung "gerungen" hat (vgl. Claus, DVBl. 2000, 241; Herrmann, NVwZ 2004, 309) -, dass der Plangeber in geeigneten Fällen hiervon auch Gebrauch macht.
  • OVG Niedersachsen, 18.02.2009 - 1 ME 281/08

    Gewährung von Nachbarschutz im Wege vorläufigen Rechtschutzes gegen eine erteilte

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.02.2009 - 1 ME 282/08
    Unter dem gleichen Datum erteilte die Antragsgegnerin der Beigeladenen eine widerrufliche (Nachtrags-)Baugenehmigung "Nutzung Spielstätte im UG und EG" und zugleich einem Herrn D. eine Befreiung von der textlichen Festsetzung Ziff. 1.2 des Bebauungsplans (Vergnügungsstätte) mit Widerrufsvorbehalt für den Fall, dass dieser nicht - wie zugesagt - eine andere Spielstätte aufgebe oder eine andere Spielstätte errichte; letztere Bescheide sind Gegenstand des Verfahrens 1 ME 281/08.
  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.2007 - 3 S 1923/07

    Zur Bestimmung der Schwelle der Rücksichtslosigkeit im Baunachbarrecht

  • VGH Baden-Württemberg, 01.02.1993 - 8 S 2796/92

    Nachbarschützende Wirkung des OBauSa Stuttgart § 40b und des OBauSa § 50 Abs 1

  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 8.84

    Kriterien für eine drittschützende Wirkung baurechtlicher Normen;

  • OVG Bremen, 05.09.2006 - 1 B 285/06

    Nachbareinwendungen gegen Verbrauchermarkt - Befreiung; Gebietsüberschreitender

  • BVerwG, 08.07.1998 - 4 B 64.98

    Nachbarklage; Abwehranspruch, nachbarlicher; Drittschutz; Befreiung;

  • VGH Baden-Württemberg, 16.02.1990 - 3 S 155/90

    Drittschutz des Nachbar aus dem Gebot der Rücksichtnahme bei Befreiungen von

  • BVerwG, 18.12.2007 - 4 B 55.07

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage;

  • OVG Niedersachsen, 30.11.2005 - 1 ME 172/05

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen unter Verstoß gegen nachbarschützende

  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87

    Stellplätze; Drittschutz; Nachbarschutz; Wohnbereich; Gewerbegebiet;

  • OVG Niedersachsen, 18.02.2009 - 1 ME 281/08

    Erdrückende Wirkung eines Vorhabens

    Diese ist mit den anderen Teilbaugenehmigungen im Übrigen Gegenstand des Verfahrens 1 ME 282/08.

    Auf die weiteren Differenzierungen, auf die der im Beschluss im Parallelverfahren 1 ME 282/08 noch hinweist, kommt es hier schon deshalb nicht an, weil der Standort der Spielhalle vom Ulmenhof mit etwa 100 m zum Eingang der Spielhalle zu weit entfernt ist, als dass nachbarliche Interessen hier noch eine Rolle spielen könnten.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.06.2014 - 10 S 29.13

    Beschwerde; Rechtsschutzinteresse; Änderung der Baugenehmigung im

    Die Annahme einer Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme wegen einer "erdrückenden Wirkung" kommt bei Einhaltung der landesrechtlichen Abstandflächenvorschriften daher nur ausnahmsweise in Betracht (so auch BayVGH, Beschluss vom 26. Januar 2009 - 15 ZB 08.2934 -, juris Rn. 14; NdsOVG, Beschluss vom 15. Januar 2007 - 1 ME 80/07 -, BRS 71 Nr. 88, juris Rn. 14 und Beschluss vom 18. Februar 2009 - 1 ME 282/08 -, BRS 74 Nr. 182, juris Rn. 43 f.).
  • VG Hannover, 23.07.2021 - 12 B 3844/21

    Einsichtsmöglichkeiten; Erdrückende Wirkung; Rücksichtnahmegebot; Verschattung

    Unzumutbar ist ein Vorhaben für den Nachbarn insbesondere dann, wenn es auf sein Grundstück eine erdrückende Wirkung ausübt, dieses unzumutbar verschattet oder zu unzumutbaren Einsichtsmöglichkeiten führt (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 18.02.2009 - 1 ME 282/08 -, juris Rn. 43, und Beschl. v. 09.03.2020 - 1 ME 154/19 -, juris Rn. 9; VG Hannover, Beschl. v. 02.10.2019 - 12 B 3828/19 -, und Beschl. v. 23.10.2020 - 12 B 4517/20 -, jeweils n.v.).

    Bei einer baulichen Anlage, die die bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen einhält, ist aber in aller Regel davon auszugehen, dass sie die Rechte des Nachbarn nicht unzumutbar einschränkt und damit auch nicht zu unzumutbaren Einsichtsmöglichkeiten führt (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 15.01.2007 - 1 ME 80/07 -, juris Rn. 15, Beschl. v. 18.02.2009 - 1 ME 282/08 -, juris Rn. 43, und Beschl. v. 23.03.2020 - 1 ME 138/19 -, V.n.b.; OVG Hamburg, Beschl. v. 26.09.2007 - 2 Bs 188/07 -, juris Rn. 8; VG Hannover, Beschl. v. 02.10.2019 - 12 B 3828/19 -, n.v.).

    Ist der genehmigte Baukörper nicht erheblich höher als das betroffene Nachbargebäude, ist für die Annahme einer erdrückenden Wirkung regelmäßig kein Raum (Bayer. VGH, Beschl. v. 11.05.2010 - 2 CS 10.454 -, juris Rn. 5, und Beschl. v. 05.12.2012 - 2 CS 12.2290 -, juris Rn. 9; Sächs. OVG, Beschl. v. 08.06.2020 - 1 B 78/20 -, juris Rn. 21; ähnlich Nds. OVG, Beschl. v. 18.02.2009 - 1 ME 282/08 -, juris Rn. 47).

    Auch im Hinblick auf eine geltend gemachte unzureichende Belichtung und Besonnung eines Nachbargrundstücks gilt, dass bei Einhaltung der Grenzabstandsvorschriften, die gerade die ausreichende Belichtung, Besonnung und Belüftung von Nachbargrundstücken gewährleisten sollen, eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots regelmäßig ausscheidet (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.11.1984 - 4 B 244.84 -, juris Rn. 4; Nds. OVG, Urt. v. 14.04.1997 - 1 L 7286/95 -, juris Rn. 27, Beschl. v. 18.02.2009 - 1 ME 282/08 -, juris Rn. 43, und Beschl. v. 23.03.2020 - 1 ME 138/19 -, V.n.b.; VG Hannover, Beschl. v. 02.10.2019 - 12 B 3828/19 -, und Beschl. v. 23.10.2020 - 12 B 4517/20 -, jeweils n.v.).

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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 28.01.2009 - 4 B 2166/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,5075
VGH Hessen, 28.01.2009 - 4 B 2166/08 (https://dejure.org/2009,5075)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28.01.2009 - 4 B 2166/08 (https://dejure.org/2009,5075)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes i.R.d. gebundenen Eingriffsverwaltung; Herleitung einer allgemein gültigen zeitlichen Grenze für ein unterschiedliches Vorgehen gegen baurechtswidrige Zustände aus dem verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz; ...

  • Judicialis

    BauGB § 35; ; BauNVO § 11; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; HENatG § 12; ; HENatG § 19; ; HV Art. 1

  • ibr-online

    Beseitigung von Gartenhütten im Außenbereich

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beseitigung von nicht genehmigten Gartenhütten im Außenbereich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 790 (Ls.)
  • DVBl 2009, 732
  • DÖV 2009, 593
  • BauR 2009, 1013
  • ZfBR 2009, 486 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Hessen, 12.07.1985 - 4 TH 530/85

    Naturschutz; Nutzungsverbot für Bauwerk im Außenbereich; Gleichheitsgrundsatz;

    Auszug aus VGH Hessen, 28.01.2009 - 4 B 2166/08
    Ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 12. Juli 1985 - 4 TH 530/85 - BRS 44 Nr. 198 m. w. N. und Urteil vom 4. März 1999 - 4 UE 3309/94 - BRS 62 Nr. 209) vor, wenn eine Behörde ohne erkennbaren Grund die Beseitigung nur einer oder weniger baulicher Anlagen fordert und gegen andere vergleichbare Vorhaben nicht einschreitet.

    Die Behörde bleibt nämlich von Verfassungs wegen und auch im Übrigen nach ihrem einfachgesetzlichen Auftrag verpflichtet, das Gesetz in allein vergleichbaren Fällen unverzüglich zur Anwendung zu bringen (Hess. VGH, Beschluss vom 12. Juli 1985 a. a. O.).

  • VGH Hessen, 04.07.1991 - 4 UE 721/87

    Zur fehlenden Bindungswirkung einer Teilungsgenehmigung für Grundstück im

    Auszug aus VGH Hessen, 28.01.2009 - 4 B 2166/08
    Dies schließt es nicht aus, dass auch ein zunächst isoliertes Vorgehen der Behörde nach Lage des Einzelfalls sachgerecht und willkürfrei erscheinen kann, wenn die Behörde nicht von sich aus einen Fall herausgreift, sondern ohnehin mit ihm befasst ist und auf die illegale Bautätigkeit zeitnah reagiert (Hess. VGH, Urteil vom 4. Juli 1991 - 4 UE 721/87 - BRS 52 Nr. 221).
  • BVerwG, 18.04.1996 - 4 B 38.96

    Bauordnungsrecht: Gleichbehandlung bei Erlaß und Durchsetzung von

    Auszug aus VGH Hessen, 28.01.2009 - 4 B 2166/08
    Aus dem verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz ergibt sich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 18. April 1996 - 4 B 38/96 - BRS 58 Nr. 209) keine allgemein gültige zeitliche Grenze für ein unterschiedliches Vorgehen gegen baurechtswidrige Zustände.
  • VGH Hessen, 04.03.1999 - 4 UE 3309/94

    Beseitigung einer Gartenhütte wegen Verstoßes gegen Abstandsvorschriften

    Auszug aus VGH Hessen, 28.01.2009 - 4 B 2166/08
    Ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 12. Juli 1985 - 4 TH 530/85 - BRS 44 Nr. 198 m. w. N. und Urteil vom 4. März 1999 - 4 UE 3309/94 - BRS 62 Nr. 209) vor, wenn eine Behörde ohne erkennbaren Grund die Beseitigung nur einer oder weniger baulicher Anlagen fordert und gegen andere vergleichbare Vorhaben nicht einschreitet.
  • BVerwG, 19.02.1992 - 7 B 106.91

    Ausfaulgrube - Kleinkläranlage - Ordnungsbehörde

    Auszug aus VGH Hessen, 28.01.2009 - 4 B 2166/08
    Ein solches Vorgehen wäre nur dann hinzunehmen, wenn es sich um eine rechtlich komplexe Situation handeln würde, in der es sachlich gerechtfertigt wäre, in einem "Musterfall" eine grundsätzliche Klärung der Rechtsfrage herbeizuführen (BVerwG, Beschluss vom 19. Februar 1992 - 7 B 106/91 - NVwZ-RR 1992, 360).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.06.2020 - 1 L 33/20

    Chefarzt-Nutzungsentgelt für privatärztliche Leistungen als Nebentätigkeit

    Die Frage der Notwendigkeit eines behördlichen Einschreitens auf der Grundlage eines systematischen Konzepts zur Vermeidung eines willkürlichen isolierten Vorgehens, die Gegenstand des vom Kläger angeführten Beschlusses des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 28. Januar 2009 - 4 B 2166/08 - (juris) ist, stellt sich hier nicht.
  • VG Darmstadt, 13.05.2015 - 3 L 1807/14

    Untersagung der Vermittlung einer Lotterie über das Internet

    Eine Behörde handelt daher rechtswidrig und verletzt den Bürger in seinen Rechten, wenn sie nur in seinem Fall dem Gesetz Geltung verschafft und lediglich ihm gegenüber eine hoheitliche Maßnahme erlässt, während in anderen vergleichbaren Fällen ohne sachlichen Grund der behördliche Eingriff ausbleibt und dadurch höherrangiges Recht - der Gleichbehandlungsgrundsatz - missachtet wird (Hess. VGH, Beschl. v. 28.01.2009 - 4 B 2166/08 -, juris; Beschl. v. 12.07.1985 - 4 TH 530/85 -, BRS 44 Nr. 198 m. w. N., und Urt. v. 04.03.1999 - 4 UE 3309/94 -, BRS 62 Nr. 209, für den Bereich des Baurechts).

    Ausnahmsweise kann aber auch ein zunächst isoliertes Vorgehen der Behörde nach Lage des Einzelfalls sachgerecht und willkürfrei sein, wenn die Behörde nicht von sich aus einen Fall herausgreift, sondern ohnehin mit ihm befasst ist und auf die illegale Tätigkeit zeitnah reagiert (Hess. VGH, Urt. v. 04.07.1991 - 4 UE 721/87 -, BRS 52 Nr. 221; Beschl. v. 28.01.2009 - 4 B 2166/08 -, a.a.O.).

  • VG Wiesbaden, 27.03.2014 - 4 K 619/13

    Beseitigung illegaler Anlagen in Kleingärten

    Bei einer Vielzahl illegaler baulicher Anlagen in einem bestimmten Gebiet im Außenbereich ist es notwendig, dass die Behörde planmäßig vorgeht und weder in ihrem Plan, noch bei seiner Ausführung willkürliche Ausnahmen macht (vgl. u.a. Hess. VGH, Beschluss vom 28.01.2009 - 4 B 2166/08).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.08.2012 - 2 N 20.10

    Wasserrecht; Zulassungsantrag; Abrissverfügung; Wasserschutzgebiet; bauliche

    Der von den Antragstellern zur Begründung ihrer Auffassung herangezogene Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Kassel vom 28. Januar 2009 (Akt.-z.: 4 B 2166/08) rechtfertigt keine andere Beurteilung.
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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 18.02.2009 - 3 A 2382/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,3374
VGH Hessen, 18.02.2009 - 3 A 2382/08 (https://dejure.org/2009,3374)
VGH Hessen, Entscheidung vom 18.02.2009 - 3 A 2382/08 (https://dejure.org/2009,3374)
VGH Hessen, Entscheidung vom 18. Februar 2009 - 3 A 2382/08 (https://dejure.org/2009,3374)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 34 BauGB, § 66 BauO HE 2002, § 36 BauGB, § 121 VwGO, § 161 VwGO
    Zur Nichtigkeit eines Bauvorbescheids wegen Unbestimmtheit - hier: Beschreibung des Handelsgegenstandes eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs oder Einkaufszentrums

  • Wolters Kluwer

    Bestimmtheit einer Bauvoranfrage für einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb bzw. ein Einkaufszentrum; "Hartwaren", "Gesundheit" und "Textil" als hinreichend auslegungsfähige Begriffe zur Beschreibung des beabsichtigten Handelsgegenstandes eines großflächigen ...

  • Judicialis

    BauGB § 34; ; BauGB § 36; ; HBO § 66; ; VwGO § 43; ; VwGO § 44; ; VwGO § 121; ; VwGO § 161

  • ibr-online

    Bauvoranfrage für großflächigen Einzelhandelsbetrieb

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Einkaufszentrum: Im unbeplanten Innenbereich zulässig? (IBR 2009, 421)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2009, 438
  • DÖV 2009, 593
  • BauR 2009, 1013
  • ZfBR 2009, 596 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Frankfurt/Main, 14.12.2007 - 8 E 810/07

    Verwaltungsgericht Frankfurt am Main erklärt den Bauvorbescheid über die

    Auszug aus VGH Hessen, 18.02.2009 - 3 A 2382/08
    Auf die Berufungen des Beklagten sowie der Beigeladenen zu 2. wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 14. Dezember 2007 - 8 E 810/07 (5) - abgeändert.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 14. Dezember 2007 - 8 E 810/07 - aufzuheben und die Klage abzuweisen,.

    unter Abänderung des angefochtenen Urteils des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main - 8 E 810/07 - die Klage abzuweisen,.

    Auf die Berufungen des Beklagten und der Beigeladenen zu 2. ist unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts vom 14. Dezember 2007 - 8 E 810/07 - die nunmehr fortgeführte Klage auf Feststellung der Erledigung des Rechtstreits abzuweisen, da sich der Rechtsstreit in der Hauptsache nicht erledigt hat.

  • BVerwG, 27.02.1969 - VIII C 37.67

    Beschränkung des Rechtsstreits auf die Erledigungsfrage bei nur einseitiger

    Auszug aus VGH Hessen, 18.02.2009 - 3 A 2382/08
    Dieser Austausch des Klagebegehrens führt zu einer Änderung des Streitgegenstandes und stellt damit der Sache nach eine Klageänderung dar, die jedoch als Klageänderung eigener Art nicht den Einschränkungen der §§ 91, 141 VwGO unterworfen ist und insbesondere nicht der Einwilligung des Beklagten bedarf (vgl. Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, a.a.O. § 161 Rdnr. 28 unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 14.1.1965, 1 C 68.61; BVerwG, Urteil vom 27.2.1969, VIII C 37.67 und VIII C 38.67; BVerwG, Beschluss vom 30.10.1969, VIII C 219.67; BVerwG, Urteil vom 25.4.1989, 9 C 61.88; BVerwG, Urteil vom 22.1.1993, 8 C 40.91, jeweils in juris online).

    Dabei ist bereits im Rahmen des Streits um die Feststellung der Erledigung des Rechtsstreits anerkannt, dass die Prüfung sowohl der Zulässigkeit als auch der Begründetheit der ursprünglich erhobenen Klage in die Entscheidung des Erledigungsfeststellungsstreits immer dann einzubeziehen ist, wenn der Beklagte (oder ein sonst am Verfahren Beteiligter) ein darauf gerichtetes schutzwürdiges Interesse geltend machen kann (vgl. Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, a.a.O., § 161 Rdnr 28 unter Hinweis auf u.a. BVerwG, Urteil vom 14.1.1965, 1 C 68.61; BVerwG, Urteil vom 27.2.1969, VIII C 37.67 und VIII C 38.67; BVerwG, Urteil vom 23.10.1979, 1 C 63.77, jeweils juris online).

  • BVerwG, 14.01.1965 - I C 68.61

    Kostenverteilung bei einseitiger Erledigungserklärung - Streitigkeit über die

    Auszug aus VGH Hessen, 18.02.2009 - 3 A 2382/08
    Dieser Austausch des Klagebegehrens führt zu einer Änderung des Streitgegenstandes und stellt damit der Sache nach eine Klageänderung dar, die jedoch als Klageänderung eigener Art nicht den Einschränkungen der §§ 91, 141 VwGO unterworfen ist und insbesondere nicht der Einwilligung des Beklagten bedarf (vgl. Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, a.a.O. § 161 Rdnr. 28 unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 14.1.1965, 1 C 68.61; BVerwG, Urteil vom 27.2.1969, VIII C 37.67 und VIII C 38.67; BVerwG, Beschluss vom 30.10.1969, VIII C 219.67; BVerwG, Urteil vom 25.4.1989, 9 C 61.88; BVerwG, Urteil vom 22.1.1993, 8 C 40.91, jeweils in juris online).

    Dabei ist bereits im Rahmen des Streits um die Feststellung der Erledigung des Rechtsstreits anerkannt, dass die Prüfung sowohl der Zulässigkeit als auch der Begründetheit der ursprünglich erhobenen Klage in die Entscheidung des Erledigungsfeststellungsstreits immer dann einzubeziehen ist, wenn der Beklagte (oder ein sonst am Verfahren Beteiligter) ein darauf gerichtetes schutzwürdiges Interesse geltend machen kann (vgl. Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, a.a.O., § 161 Rdnr 28 unter Hinweis auf u.a. BVerwG, Urteil vom 14.1.1965, 1 C 68.61; BVerwG, Urteil vom 27.2.1969, VIII C 37.67 und VIII C 38.67; BVerwG, Urteil vom 23.10.1979, 1 C 63.77, jeweils juris online).

  • VGH Hessen, 10.11.2008 - 3 A 558/08

    Einseitige Hauptsacheerledigungserklärung im Berufungszulassungsverfahren;

    Auszug aus VGH Hessen, 18.02.2009 - 3 A 2382/08
    Der Senat hat mit Beschluss vom 10. November 2008 - 3 A 558/08.Z - die Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung zugelassen.
  • BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 219.67

    Ablehnung des Antrags auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen

    Auszug aus VGH Hessen, 18.02.2009 - 3 A 2382/08
    Dieser Austausch des Klagebegehrens führt zu einer Änderung des Streitgegenstandes und stellt damit der Sache nach eine Klageänderung dar, die jedoch als Klageänderung eigener Art nicht den Einschränkungen der §§ 91, 141 VwGO unterworfen ist und insbesondere nicht der Einwilligung des Beklagten bedarf (vgl. Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, a.a.O. § 161 Rdnr. 28 unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 14.1.1965, 1 C 68.61; BVerwG, Urteil vom 27.2.1969, VIII C 37.67 und VIII C 38.67; BVerwG, Beschluss vom 30.10.1969, VIII C 219.67; BVerwG, Urteil vom 25.4.1989, 9 C 61.88; BVerwG, Urteil vom 22.1.1993, 8 C 40.91, jeweils in juris online).
  • BVerwG, 23.10.1979 - 1 C 63.77

    Anforderungen an das Vorliegen einer Erledigung - Vorlage an den Gemeinsamen

    Auszug aus VGH Hessen, 18.02.2009 - 3 A 2382/08
    Dabei ist bereits im Rahmen des Streits um die Feststellung der Erledigung des Rechtsstreits anerkannt, dass die Prüfung sowohl der Zulässigkeit als auch der Begründetheit der ursprünglich erhobenen Klage in die Entscheidung des Erledigungsfeststellungsstreits immer dann einzubeziehen ist, wenn der Beklagte (oder ein sonst am Verfahren Beteiligter) ein darauf gerichtetes schutzwürdiges Interesse geltend machen kann (vgl. Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, a.a.O., § 161 Rdnr 28 unter Hinweis auf u.a. BVerwG, Urteil vom 14.1.1965, 1 C 68.61; BVerwG, Urteil vom 27.2.1969, VIII C 37.67 und VIII C 38.67; BVerwG, Urteil vom 23.10.1979, 1 C 63.77, jeweils juris online).
  • BVerwG, 25.04.1989 - 9 C 61.88

    nachträglich anerkannter Asylbewerber - § 92 VwGO, bei einseitiger

    Auszug aus VGH Hessen, 18.02.2009 - 3 A 2382/08
    Dieser Austausch des Klagebegehrens führt zu einer Änderung des Streitgegenstandes und stellt damit der Sache nach eine Klageänderung dar, die jedoch als Klageänderung eigener Art nicht den Einschränkungen der §§ 91, 141 VwGO unterworfen ist und insbesondere nicht der Einwilligung des Beklagten bedarf (vgl. Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, a.a.O. § 161 Rdnr. 28 unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 14.1.1965, 1 C 68.61; BVerwG, Urteil vom 27.2.1969, VIII C 37.67 und VIII C 38.67; BVerwG, Beschluss vom 30.10.1969, VIII C 219.67; BVerwG, Urteil vom 25.4.1989, 9 C 61.88; BVerwG, Urteil vom 22.1.1993, 8 C 40.91, jeweils in juris online).
  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 40.91

    Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen - Vorliegen einer selbstständigen,

    Auszug aus VGH Hessen, 18.02.2009 - 3 A 2382/08
    Dieser Austausch des Klagebegehrens führt zu einer Änderung des Streitgegenstandes und stellt damit der Sache nach eine Klageänderung dar, die jedoch als Klageänderung eigener Art nicht den Einschränkungen der §§ 91, 141 VwGO unterworfen ist und insbesondere nicht der Einwilligung des Beklagten bedarf (vgl. Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, a.a.O. § 161 Rdnr. 28 unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 14.1.1965, 1 C 68.61; BVerwG, Urteil vom 27.2.1969, VIII C 37.67 und VIII C 38.67; BVerwG, Beschluss vom 30.10.1969, VIII C 219.67; BVerwG, Urteil vom 25.4.1989, 9 C 61.88; BVerwG, Urteil vom 22.1.1993, 8 C 40.91, jeweils in juris online).
  • VG Frankfurt/Main, 28.07.2010 - 8 K 3120/09

    Bauplanungsrecht  - Erweiterung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs:

    Das Verhalten der Beklagten vermittelt insgesamt den Eindruck, dass sie gegenüber der Klägerin ihr Einzelhandels- und Zentrenkonzept vom Juli 2003 nur deshalb hochgehalten hat, weil sie ihrerseits im Rahmen ihrer auf § 34 Abs. 3 BauGB gestützten und schließlich erfolglos gebliebenen Klage vom 13.03.2007 (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 18.02.2009 - 3 A 2382/08 -, LKRZ 2009, 273) gegen den Bauvorbescheid des O-Kreises vom 23.05.2006 über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der Erweiterung des an ihr Stadtgebiet angrenzenden P-Zentrums dieses Konzept anführen musste, damit diese Klage nicht bereits wegen fehlender schädlicher Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche in dem angrenzenden Stadtteil Höchst ohne Erfolgsaussichten war.
  • VGH Hessen, 10.11.2008 - 3 A 558/08
    Das Verfahren wird als Berufungsverfahren unter dem Aktenzeichen 3 A 2382/08 fortgeführt.
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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 18.02.2009 - 1 ME 281/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,3914
OVG Niedersachsen, 18.02.2009 - 1 ME 281/08 (https://dejure.org/2009,3914)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.02.2009 - 1 ME 281/08 (https://dejure.org/2009,3914)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. Februar 2009 - 1 ME 281/08 (https://dejure.org/2009,3914)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Nachbarschutz: Genehmigung einer Spielhalle im Kerngebiet unter Befreiung von einer Planfestsetzung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 5 BauNVO; § 31 Abs. 2 BauGB
    Gewährung von Nachbarschutz im Wege vorläufigen Rechtschutzes gegen eine erteilte Baugenehmigung zur Nutzung eines Unter- und Erdgeschosses als Spielstätte; Nachbarschutz gegen eine Befreiung für eine Spielhalle von einer Planfestsetzung; Auswirkungen einer Festsetzung ...

  • Judicialis

    BauGB § 31 Abs. 2; ; BauNVO § 1 Abs. 5

  • rechtsportal.de

    BauGB § 31 Abs. 2; BauNVO § 1 Abs. 5
    Nachbarschutz gegen eine Befreiung für eine Spielhalle im Kerngebiet: Bebauungsplan; Befreiung; Kerngebiet; Nachbarschutz, plangebietsübergreifender; Spielhalle

  • ibr-online

    Nachbarschutz gg. Befreiung für Spielhalle im Kerngebiet

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gewährung von Nachbarschutz im Wege vorläufigen Rechtschutzes gegen eine erteilte Baugenehmigung zur Nutzung eines Unter- und Erdgeschosses als Spielstätte; Nachbarschutz gegen eine Befreiung für eine Spielhalle von einer Planfestsetzung; Auswirkungen einer Festsetzung ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2009, 466
  • BauR 2009, 1013
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 08.07.1998 - 4 B 64.98

    Nachbarklage; Abwehranspruch, nachbarlicher; Drittschutz; Befreiung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.02.2009 - 1 ME 281/08
    Die Frage, ob eine Abweichung von selbst nicht nachbarschützenden Festsetzungen im Sinne des § 31 Abs. 2 BauGB "auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist", beurteilt sich nach den allgemein für das Rücksichtnahmegebot entwickelten Grundsätzen (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.9.1986 - 4 C 8.84 -, BauR 1987, 70; Beschl. v. 8.7.1998 - 4 B 64.98 -, BauR 1998, 1206).

    Bei der Erteilung einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB von einer nicht nachbarschützenden Festsetzung eines Bebauungsplans hat der Nachbar über den Anspruch auf "Würdigung nachbarlicher Interessen" hinaus keinen Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung der Baugenehmigungsbehörde (BVerwG, B. v. 8.7.1998 - 4 B 64.98 -, a.a.O.; OVG Saarlouis, Beschl. v. 5.7.2007 - 2 B 144/07 -, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 18.02.2009 - 1 ME 282/08

    Errichtung eines Einzelhandelmarktes; Verstoß gegen textliche Festsetzungen eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.02.2009 - 1 ME 281/08
    Diese ist mit den anderen Teilbaugenehmigungen im Übrigen Gegenstand des Verfahrens 1 ME 282/08.

    Auf die weiteren Differenzierungen, auf die der im Beschluss im Parallelverfahren 1 ME 282/08 noch hinweist, kommt es hier schon deshalb nicht an, weil der Standort der Spielhalle vom Ulmenhof mit etwa 100 m zum Eingang der Spielhalle zu weit entfernt ist, als dass nachbarliche Interessen hier noch eine Rolle spielen könnten.

  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 8.84

    Kriterien für eine drittschützende Wirkung baurechtlicher Normen;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.02.2009 - 1 ME 281/08
    Die Frage, ob eine Abweichung von selbst nicht nachbarschützenden Festsetzungen im Sinne des § 31 Abs. 2 BauGB "auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist", beurteilt sich nach den allgemein für das Rücksichtnahmegebot entwickelten Grundsätzen (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.9.1986 - 4 C 8.84 -, BauR 1987, 70; Beschl. v. 8.7.1998 - 4 B 64.98 -, BauR 1998, 1206).
  • OVG Niedersachsen, 11.12.2003 - 1 ME 302/03

    Zulässigkeit einer zusätzlich festgesetzten Nutzung "Hotel" neben der Festsetzung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.02.2009 - 1 ME 281/08
    Die Beigeladene zu 1) hat zu Recht darauf aufmerksam gemacht, dass der Senat Gliederungen der Nutzungsart nachbarschützende Wirkung nur beimisst, wenn die Gemeinde dies mit der betreffenden Festsetzung bezweckt (ausführlich Beschl. v. 11.12.2003 - 1 ME 302/03 -, BauR 2004, 789; ferner Beschl. v. 31.5.2006 - 1 ME 17/06 -, BauR 2007, 511).
  • OVG Niedersachsen, 31.05.2006 - 1 ME 17/06

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb in einem allgemeinen Wohngebiet

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.02.2009 - 1 ME 281/08
    Die Beigeladene zu 1) hat zu Recht darauf aufmerksam gemacht, dass der Senat Gliederungen der Nutzungsart nachbarschützende Wirkung nur beimisst, wenn die Gemeinde dies mit der betreffenden Festsetzung bezweckt (ausführlich Beschl. v. 11.12.2003 - 1 ME 302/03 -, BauR 2004, 789; ferner Beschl. v. 31.5.2006 - 1 ME 17/06 -, BauR 2007, 511).
  • OVG Niedersachsen, 27.04.2001 - 1 MB 1190/01

    Anforderungen an eine Grundsatzrevision bei Inbezugnahme von Landesrecht;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.02.2009 - 1 ME 281/08
    Der Senat hat zwar auch in einem Fall, in dem zwei benachbarte Bebauungspläne in einem Zeitabstand von 15 Jahren aufgestellt wurden, deutliche Anhaltspunkte dafür finden können, dass diese unter dem Gesichtspunkt des Nachbarschutzes miteinander korrespondieren sollten (vgl. Beschl. v. 27.4.2001 - 1 MB 1190/01 -, BauR 2001, 1239); diese fehlen hier jedoch.
  • BVerwG, 04.09.2008 - 4 BN 9.08

    Nachbarschutz im Bereich genehmigungsfreien Bauens

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.02.2009 - 1 ME 281/08
    Wäre der Auffassung der Antragstellerin zu folgen, dass die fragliche Festsetzung nicht nur dem "trading down"-Effekt entgegenwirken soll (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 4.9.2008 - 4 BN 9.08 -, BauR 2009, 76), sondern durch ihre Bezugnahme auf die "öffentlichen Sicherheit" darüber hinaus nachbarschützenden Charakter mit dem Inhalt habe, dass sie den Schutz von Leib, Leben und Eigentum der Nachbarn bezwecke, wäre letztere Begründung für sich genommen auch kaum tragfähig.
  • OVG Saarland, 05.07.2007 - 2 B 144/07
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.02.2009 - 1 ME 281/08
    Bei der Erteilung einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB von einer nicht nachbarschützenden Festsetzung eines Bebauungsplans hat der Nachbar über den Anspruch auf "Würdigung nachbarlicher Interessen" hinaus keinen Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung der Baugenehmigungsbehörde (BVerwG, B. v. 8.7.1998 - 4 B 64.98 -, a.a.O.; OVG Saarlouis, Beschl. v. 5.7.2007 - 2 B 144/07 -, a.a.O.).
  • OVG Niedersachsen, 18.02.2009 - 1 ME 282/08

    Annahme der "erdrückenden Wirkung" eines Nachbargebäudes bei gleicher oder nicht

    Unter dem gleichen Datum erteilte die Antragsgegnerin der Beigeladenen eine widerrufliche (Nachtrags-)Baugenehmigung "Nutzung Spielstätte im UG und EG" und zugleich einem Herrn D. eine Befreiung von der textlichen Festsetzung Ziff. 1.2 des Bebauungsplans (Vergnügungsstätte) mit Widerrufsvorbehalt für den Fall, dass dieser nicht - wie zugesagt - eine andere Spielstätte aufgebe oder eine andere Spielstätte errichte; letztere Bescheide sind Gegenstand des Verfahrens 1 ME 281/08.
  • OVG Niedersachsen, 21.10.2009 - 1 ME 192/09

    Zumutbarkeit der Lärmbelästigung durch ein Parkhaus im Blockinnenbereich eines

    Für an die Straße gebaute (wie auch im Fall der Senatsbeschlüsse vom 18.2.2009 - 1 ME 281/08 -, BauR 2009, 1013 und - 1 ME 282/08 -, BauR 2009, 954) oder jedenfalls mit "eingehausten" Zufahrten versehene Parkhäuser hat es damit regelmäßig sein Bewenden, ohne dass § 46 Abs. 1 Satz 2 NBauO weitergehende Anforderungen stellt.
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Rechtsprechung
   VG Hamburg, 20.04.2009 - 9 E 3464/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,12716
VG Hamburg, 20.04.2009 - 9 E 3464/08 (https://dejure.org/2009,12716)
VG Hamburg, Entscheidung vom 20.04.2009 - 9 E 3464/08 (https://dejure.org/2009,12716)
VG Hamburg, Entscheidung vom 20. April 2009 - 9 E 3464/08 (https://dejure.org/2009,12716)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • hamburg.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Beurteilung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens des Baustufenplans Groß Flottbek / Othmarschen; Begriff der Wohnbedürfnisse nach der Rechtsprechung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts ; Begriff des Beherbergungsbetriebs

  • ibr-online

    Kindertagesstätte in besonders geschütztem Wohngebiet

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2009, 1013
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Hamburg, 10.04.1997 - Bf II 72/96

    Baugebietsfestsetzung; Nachbarschützende Wirkung; Baustufenplan; Wohnnutzung;

    Auszug aus VG Hamburg, 20.04.2009 - 9 E 3464/08
    Zur Konkretisierung der danach zulässigen Nutzungstypen sei - wenn auch nicht schematisch - die Baunutzungsverordnung (BauNVO) als Auslegungshilfe heranzuziehen, weil diese in der Regel zum Ausdruck bringe, was nach allgemeinem Verständnis für die Wohnnutzung in bestimmten Gebieten über die eigentliche Wohnnutzung hinaus als dazugehörig oder mit ihr verträglich anzusehen ist (HmbOVG, Urteil vom 10.04.1997, NordÖR 1999, 354, 357; Beschluss vom 15.10.2008 m.w.N.).

    Da das Verständnis dessen, was Wohnbedürfnissen diene, dem Wandel der Zeit unterliege, sei es geboten, sich an der jeweils geltenden Fassung der Baunutzungsverordnung und nicht an einer früheren, möglicherweise selbst schon wieder veralteten Fassung zu orientieren (HmbOVG, Urteil vom 10.04.1997, NordÖR 1999, 354, 357).

    Dabei seien zur Bestimmung der in einem nicht besonders geschützten Wohngebiet nach § 10 Abs. 4 Abschnitt "W" BPVO generell zulässigen Nutzungen die in einem allgemeinen Wohngebiet nach § 4 Abs. 2 und 3 BauNVO (allgemein und ausnahmsweise) zulässigen Nutzungen zu berücksichtigen; für ein - wie hier - besonders geschütztes Wohngebiet, in dem im Baustufenplan alle nicht Wohnbedürfnissen dienenden weiteren Nutzungsarten ausgeschlossen sind, sei auf § 3 Abs. 2 und 3 BauNVO zurückzugreifen (HmbOVG, Urteil vom 10.04.1997, NordÖR 1999, 354, 358; Urteil vom 13.02.2002, NordÖR 2002, 412, 413; Beschluss vom 15.10.2008, S. 8 EA).

  • OVG Hamburg, 13.02.2002 - 2 Bf 22/97

    Bauaufsichtliche Genehmigung für die Nutzungsänderung dreier Wohngebäude in ein

    Auszug aus VG Hamburg, 20.04.2009 - 9 E 3464/08
    Dabei seien zur Bestimmung der in einem nicht besonders geschützten Wohngebiet nach § 10 Abs. 4 Abschnitt "W" BPVO generell zulässigen Nutzungen die in einem allgemeinen Wohngebiet nach § 4 Abs. 2 und 3 BauNVO (allgemein und ausnahmsweise) zulässigen Nutzungen zu berücksichtigen; für ein - wie hier - besonders geschütztes Wohngebiet, in dem im Baustufenplan alle nicht Wohnbedürfnissen dienenden weiteren Nutzungsarten ausgeschlossen sind, sei auf § 3 Abs. 2 und 3 BauNVO zurückzugreifen (HmbOVG, Urteil vom 10.04.1997, NordÖR 1999, 354, 358; Urteil vom 13.02.2002, NordÖR 2002, 412, 413; Beschluss vom 15.10.2008, S. 8 EA).

    Allerdings dürfe es sich bei der gebotenen Typisierung - wie etwa ein Vergleich zu einem Beherbergungsbetrieb ergebe, der selbst in einem nicht besonders geschützten Wohngebiet nur als "kleiner Betrieb" zulässig sei, (HmbOVG, Urteil vom 13.02.2002, NordÖR 2002, 412, 413) - dann nur um eine Einrichtung handeln, die dem typbildenden Merkmal "klein" entspreche (HmbOVG, Beschluss vom 15.10.2008, S. 9 f EA).

    Als maßgebend für die Beurteilung eines Beherbergungsbetriebes wurde angesehen, inwieweit sich der Betrieb nach Erscheinungsform, Betriebsform und Betriebsführung sowie unter Berücksichtigung der Zahl der Benutzer unauffällig in das Gebiet einordne, wobei dem Gesichtspunkt des Schutzes der Wohnruhe besondere Bedeutung zukomme (HmbOVG, Urteil vom 13.02.2002, NordÖR 2002, 412, 414 m.w.N.).

  • OVG Hamburg, 15.10.2008 - 2 Bs 171/08

    Kita Reventlowstraße muss vorläufig geschlossen werden

    Auszug aus VG Hamburg, 20.04.2009 - 9 E 3464/08
    Zur Begründung verweist die Kammer auf den den Beteiligten bekannten Beschluss des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 15.10.2008 in der Sache 2 Bs 171/08 (NordÖR 2009, 68- 72) und die dortigen Ausführungen zu Abschnitt 11, 1., die auch für das vorliegende Verfahren zutreffen und denen nichts weiter hinzuzufügen ist.

    Auch insoweit folgt die Kammer der Begründung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts in der Entscheidung vom 15.10.2008 in der Sache 2 Bs 171/08 (dort Abschnitt 11, 2., a), aa)).

  • OVG Hamburg, 29.07.2004 - 2 Bf 107/01

    Befreiung für Kindertagesstätte in reinem Wohngebiet

    Auszug aus VG Hamburg, 20.04.2009 - 9 E 3464/08
    Es handelt sich vielmehr um einen Unterfall einer Anlage für soziale Zwecke (HmbOVG, Urteil vom 29.07.2004 - 2 Bf 107/01 - BRS 67 Nr. 85; Urteil vom 08.10.1964, DÖV 1966, 572, 573).
  • BVerwG, 23.08.1996 - 4 C 13.94

    Bauplanungsrecht - Drittschützende Festsetzungen übergeleiteter städtebaulicher

    Auszug aus VG Hamburg, 20.04.2009 - 9 E 3464/08
    Seit der Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 23.08.1996 (BVerwG, Urteil vom 23.08.1996, 4 C 13.94, BVerwGE 101, 364) wird den Gebietsfestsetzungen von Baustufenplänen in ständiger Rechtsprechung nachbarschaftlicher Drittschutz zuerkannt.
  • OVG Hamburg, 07.01.2000 - 2 Bs 344/99

    Zulässigkeit eines Beherbergungsbetriebes; Erlöschen einer Nutzungsgenehmigung

    Auszug aus VG Hamburg, 20.04.2009 - 9 E 3464/08
    Danach wurden Beherbergungsbetriebe - je nach den sonstigen Umständen - bis zu einer maximalen Bettenanzahl zwischen 20 und 30 (bzw. 10 bis 20 Zimmern) noch als "klein" und damit in einem allgemeinen bzw. nicht besonders geschütztem Wohngebiet als zulässig angesehen (HmbOVG, Beschluss vom 07.01.2000 - 2 Bs 344/99 - Juris: 10 Zimmer noch klein aber 18 bis 24 Betten nicht mehr klein; VG Hamburg, Urteil vom 13.12.2006 - 9 K 1425/04 - n.V.: 20 Zimmer nicht mehr klein; BVerwG, Beschluss vom 27.11.1987, DÖV 1988, 382: 30 Betten im reinen Wohngebiet nicht mehr klein).
  • BVerwG, 17.12.1998 - 4 C 16.97

    Hamburgischer Baustufenplan; übergeleiteter Bebauungsplan; Auslegung eines

    Auszug aus VG Hamburg, 20.04.2009 - 9 E 3464/08
    Die konkretisierende Auslegung des Merkmals, dass die Grundstücke den Wohnbedürfnissen zu dienen haben, dürfe vielmehr im Rahmen einer typisierenden Bestimmung nur zur Zulässigkeit solcher Nutzungen führen, die in diesem Gebiet jeweils generell zulässig sind (HmbOVG, Beschluss vom 15.10.2008; BVerwG, Urteil vom 12.12.1998, BVerwGE 108, 190, 198).
  • OVG Hamburg, 08.10.1964 - Bf II 141/63

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Kindertagesheims im Wohngebiet

    Auszug aus VG Hamburg, 20.04.2009 - 9 E 3464/08
    Es handelt sich vielmehr um einen Unterfall einer Anlage für soziale Zwecke (HmbOVG, Urteil vom 29.07.2004 - 2 Bf 107/01 - BRS 67 Nr. 85; Urteil vom 08.10.1964, DÖV 1966, 572, 573).
  • VG Hamburg, 11.03.2024 - 12 K 3016/21

    Erweiterung einer Sparkassenfiliale in einem Wohngebiet

    Hieraus ergibt sich zugleich, dass unerheblich ist, in welchem Zusammenhang eine Bankfiliale abseits des Bauplanungsrechts als klein qualifiziert wird oder ob andere Bankfilialen größer oder kleiner sind (vgl. VG Hamburg, Beschl. v. 20.4.2009, 9 E 3464/08, juris Rn. 18).
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