Rechtsprechung
   KG, 31.03.2009 - 21 U 165/06   

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https://dejure.org/2009,12708
KG, 31.03.2009 - 21 U 165/06 (https://dejure.org/2009,12708)
KG, Entscheidung vom 31.03.2009 - 21 U 165/06 (https://dejure.org/2009,12708)
KG, Entscheidung vom 31. März 2009 - 21 U 165/06 (https://dejure.org/2009,12708)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Besprechungen u.ä. (5)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Wichtiges Honorarurteil - Zusatzhonorar bei Bauzeitverlängerung: Vertragsregelung ist Pflicht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Honorar für wiederholte Grundleistungen oder zusätzliche Leistungen (IBR 2009, 339)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Honoraranpassungen bei Mehrleistungen oder wesentlich verlängerter Bauzeit (IBR 2009, 338)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Honoraranpassungen bei Mehrleistungen infolge Wegfalls der Geschäftsgrundlage (IBR 2009, 1159)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Schadensersatz wegen Verletzung von Mitwirkungspflichten des Bauherrn gegenüber dem Architekten (IBR 2009, 1216)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2009, 1189
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.09.2004 - VII ZR 456/01

    Vereinbarung eines Anspruchs auf Entgelterhöhung für die Bauüberwachung bei

    Auszug aus KG, 31.03.2009 - 21 U 165/06
    Insofern unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt entscheidend von demjenigen, der dem Bundesgerichtshof bei der Entscheidung vom 30. September 2004 (BGHZ 160, 267 = BauR 2005, 118) vorlag.
  • BGH, 28.10.1999 - VII ZR 393/98

    Vertragstreues Verhaltes beim VOB/B -Vertrag

    Auszug aus KG, 31.03.2009 - 21 U 165/06
    Die Parteien sind in einem Bauvertrag aufgrund der Kooperationspflicht grundsätzlich verpflichtet, durch Verhandlungen eine einvernehmliche Beilegung der Meinungsverschiedenheiten zu suchen (BGHZ 143, 89).
  • BGH, 23.10.1957 - V ZR 219/55

    Begriff der Geschäftsgrundlage eines Vertrages

    Auszug aus KG, 31.03.2009 - 21 U 165/06
    (a) Geschäftsgrundlage sind die bei Vertragsschluss zutage getretenen, dem anderen Teil erkennbar gewordenen und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Partei oder die gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien von dem Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt bestimmter Umstände, sofern der Geschäftswille der Partei auf diesen Vorstellungen aufbaut (RGZ 103, 328; BGHZ 25, 392 [richtig: BGHZ 25, 390, 392 - d. Red.] ).
  • OLG Frankfurt, 23.12.2005 - 11 Verg 13/05

    Vergabeverfahren: Zwingende Ausschlussgründe; Anspruch des Bieters auf Ausschluss

    Auszug aus KG, 31.03.2009 - 21 U 165/06
    Der Architekt, der einen Mehrvergütungsanspruch wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage geltend macht, muss nicht nur den Anpassungsanspruch als solchen sondern bei Geltendmachung eines Zahlungsanspruchs auch dessen Höhe darlegen und beweisen (Locher/Koeble/Frik, HOAI, 9.Aufl, § 4 Rdn.25,,zur Notwendigkeit einer Darlegung der Kalkulation des Architekten Schwenker/Schramm, ZfIR 2005, 127 und ZfBR 2008, 6).
  • RG, 03.02.1922 - II 640/21

    Clausula rebus sic stantibus

    Auszug aus KG, 31.03.2009 - 21 U 165/06
    (a) Geschäftsgrundlage sind die bei Vertragsschluss zutage getretenen, dem anderen Teil erkennbar gewordenen und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Partei oder die gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien von dem Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt bestimmter Umstände, sofern der Geschäftswille der Partei auf diesen Vorstellungen aufbaut (RGZ 103, 328; BGHZ 25, 392 [richtig: BGHZ 25, 390, 392 - d. Red.] ).
  • OLG Naumburg, 23.04.2015 - 1 U 94/14

    Ingenieurvertrag: Aufwendungsersatzanspruch und Vergütungsanspruch bei

    Der Anspruch setzt den Nachweis voraus, dass erbrachte Leistungen vor ihrer erneuten Erbringung bereits fertig gestellt waren und es sich nicht um Mängelbeseitigungsarbeiten handelte (KG, Urteil vom 31.3.2009, 21 U 165/06, zitiert in juris).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 20.01.2009 - 22 U 77/08   

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https://dejure.org/2009,3985
OLG Köln, 20.01.2009 - 22 U 77/08 (https://dejure.org/2009,3985)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.01.2009 - 22 U 77/08 (https://dejure.org/2009,3985)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. Januar 2009 - 22 U 77/08 (https://dejure.org/2009,3985)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    BGB § 812; ; HOAI § 6 Abs. 2; ; HOAI § 6 Abs. 2 Nr. 2; ; HOAI §§ 10 ff.; ; HOAI § 11; ; HOAI § 11 Abs. 1 Nr. 3; ; HOAI § 15; ; HOAI § 24; ; HOAI § 111

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HOAI § 1
    Anwendungsbereich der HOAI

  • ibr-online

    Höchststundensatz = Höchsatz der HOAI?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Vereinbarung des Höchststundensatzes nach § 6 Abs. 2 Nr. 2 HOAI = Vereinbarung des zulässigen Höchstsatzes der HOAI? (IBR 2009, 279)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1617
  • MDR 2010, 674
  • NZBau 2009, 790
  • BauR 2009, 1189
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.10.2007 - VII ZR 25/06

    Rechtsfolgen der Überschreitung der Höchstsätze der HOAI

    Auszug aus OLG Köln, 20.01.2009 - 22 U 77/08
    Eine Honorarvereinbarung ist aber unwirksam, soweit das vereinbarte Honorar über dasjenige hinausgeht, was nach HOAI zulässig ist (BGH VII ZR 25/06 Rn. 14-15, zitiert nach Juris).

    Der Fall liegt insoweit anders als die in der Rechtssprechung entschiedenen Fälle, wonach bei Vereinbarung eines Pauschalhonorars, das oberhalb der Höchstsätze der HOAI liegt, die Honorarvereinbarung in der Form aufrechterhalten wird, dass die Höchstsätze der HOAI als vereinbart gelten (vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 11.10.2007 - VII ZR 25/06, veröffentlicht bei Juris).

  • BGH, 04.12.1997 - VII ZR 177/96

    Honorar für die Umwandlung eines Mietobjekts in Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Köln, 20.01.2009 - 22 U 77/08
    Es kommt also entgegen der Auffassung der Beklagten nicht darauf an, ob der jeweilige Auftragnehmer Architekt ist oder - wie hier - Dachdecker bzw. Sachverständiger (vgl. BGH NJW 98, 1228, 1229; anderer Meinung Locher/Koeble/Frik § 1 HOAI, Rn. 11; m. N.).
  • OLG Stuttgart, 29.05.2012 - 10 U 142/11

    Feststellung der Anwendungmöglichkeit der HOAI durch eine objektbezogene

    Die Frage, ob im Streitfall die HOAI grundsätzlich anwendbar ist, beurteilt sich ausschließlich nach dem Inhalt des zwischen den Parteien vereinbarten Vertrags, ohne dass es hier schon auf die zwischen den Parteien streitige Frage der außergewöhnlichen Leistungen i. S. d. § 4 Abs. 3 HOAI a. F. ankäme (OLG Köln, Urteil vom 20.01.2009, 22 U 77/08, nach juris Rn. 3).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 09.09.2008 - I-19 U 23/08   

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https://dejure.org/2008,26838
OLG Hamm, 09.09.2008 - I-19 U 23/08 (https://dejure.org/2008,26838)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.09.2008 - I-19 U 23/08 (https://dejure.org/2008,26838)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. September 2008 - I-19 U 23/08 (https://dejure.org/2008,26838)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Akquisition endet nicht bei Leistungsphase 4! (IBR 2009, 278)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2009, 1189
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Celle, 02.03.2011 - 14 U 140/10

    Urheberrechtlicher Schutz von Entwurfsplänen für ein Bauwerk

    Die Rechtsprechung hat wiederholt zum Ausdruck gebracht, dass auch in diesem Bereich - und manchmal darüber - noch Leistungen im Akquisitionsinteresse erbracht werden (vgl. bis in den Bereich der Genehmigungsplanung [Leistungsphase 4 gemäß § 15 HOAI a. F.] Senat, Urteil vom 17. Februar 2010, 14 U 138/09, BauR 2010, 926, juris-Rdnr. 30; OLG Hamm, Urteil vom 9. September 2008, 19 U 23/08, BauR 2009, 1189 - nachgehend BGH, Beschluss vom 10. März 2009, VII ZR 204/08, IBR 2009, 2878; OLG Düsseldorf, Urteil vom 19. April 2007, 5 U 113/06, BauR 2008, 142 - nachgehend BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2007, VII ZR 83/07 [Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen]).
  • OLG Celle, 26.10.2011 - 14 U 54/11

    Einstufung der Leistungserbringung bis hin zur Leistungsphase 4 des § 15 HOAI

    Die Rechtsprechung hat in diesem Zusammenhang wiederholt zum Ausdruck gebracht, dass Leistungen bis hin zur Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) noch in den Bereich der nicht vergütungspflichtigen Akquise fallen können (vgl. z. B. OLG Hamm, BauR 2009, 1189 - nachgehend BGH, IBR 2009, 2878; OLG Düsseldorf, BauR 2008, 142 - nachgehend BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2007 - VII ZR 83/07, jeweils auch unter juris abrufbar).

    Dagegen sprechen das erhebliche eigene Interesse der Klägerin an der Fortführung und Umsetzung des Projektes (vgl. hierzu auch OLG Hamm, IBR 2009, 278 - juris-Rdnr. 15) sowie die ihr bekannte Unsicherheit der Realisierung.

  • OLG Celle, 17.02.2010 - 14 U 138/09

    Abgrenzung von Akquisitionen und zu vergütender Tätigkeit eines Architekten

    Auch Leistungen im Bereich der Genehmigungsplanung können noch Akquisition sein (vgl. nur beispielhaft OLG Hamm, Urteil vom 9. September 2008 - 19 U 23/08, BauR 2009, 1189 - nachgehend BGH, Beschluss vom 10. März 2009 - VII ZR 204/08, IBR 2009, 2878; OLG Düsseldorf, Urteil vom 19. April 2007 - 5 U 113/06, BauR 2008, 142 - nachgehend BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2007 - VII ZR 83/07 [Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen], jeweils auch unter juris abrufbar).
  • OLG Celle, 24.09.2014 - 14 U 114/13

    Vertrag vor Unterschrift zu Stande gekommen: Architekt kann nur die Mindestsätze

    Die Rechtsprechung hat in diesem Zusammenhang wiederholt zum Ausdruck gebracht, dass Leistungen bis hin zur Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) noch in den Bereich der nicht vergütungspflichtigen Akquise fallen können (vgl. z. B. OLG Hamm, BauR 2009, 1189 -nachgehend BGH, IBR 2009, 2878; OLG Düsseldorf, BauR 2008, 142 -nachgehend BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2007 -VII ZR 83/07).
  • LG Hannover, 07.11.2012 - 14 O 11/12

    Beweispflicht über den Abschluss eines Architektenvertrages bzgl. Ausgleichs

    Auch Leistungen im Bereich der Genehmigungsplanung können noch "vergütungsfrei" erbracht werden (vgl. nur beispielhaft OLG Celle, Urteil vom 26.10.2011 - 14 U 54/11 , NJW-RR 2012, 21; OLG Hamm, Urteil vom 9. September 2008 - 19 U 23/08 , BauR 2009, 1189 - nachgehend BGH, Beschluss vom 10. März 2009 - VII ZR 204/08, IBR 2009, 2878; OLG Düsseldorf, Urteil vom 19. April 2007 - 5 U 113/06, BauR 2008, 142 - nachgehend BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2007 - VII ZR 83/07 [Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen], jeweils auch unter [...] abrufbar).
  • LG Mönchengladbach, 30.08.2012 - 1 O 60/11

    Leistungsphasen 1 + 2 = Akquisition des Planers?

    Denn Leistungen der Leistungsphasen 1 und 2 - diese stehen hier in Rede - werden im Falle winkender lukrativer Verträge durchaus - wie hier - im Wege der Akquise erbracht, um anschließend den umfangreichen Auftrag, der auch die weiteren Architektenleistungen der folgenden Leistungsphasen umfasst, zu erhalten (OLG Hamm sogar für Leistungsphase 1-4 in BauR 2009, 1189) Dies gilt umso mehr auf Grund des ausgetragenen Wettbewerbs, in dem sich die Klägerin mit ihren Mitbewerbern um den "Zuschlag" bemühte.
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Rechtsprechung
   VG Düsseldorf, 25.08.2008 - 20 L 1283/08   

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https://dejure.org/2008,6901
VG Düsseldorf, 25.08.2008 - 20 L 1283/08 (https://dejure.org/2008,6901)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.08.2008 - 20 L 1283/08 (https://dejure.org/2008,6901)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. August 2008 - 20 L 1283/08 (https://dejure.org/2008,6901)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Architekt

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BauKaG § 5 Abs. 1
    Architekt

  • Wolters Kluwer

    Löschung eines Architekten aus der Architektenliste wegen der Mitwirkung am Austausch einer Ursprungskalkulation in einem Ausschreibungsverfahren und durch die Zahlung von Bestechungsgeldern zur Ausschaltung von potentiellen Mitbewerbern; Bestehen eines besonderen ...

  • Wolters Kluwer

    Verletzung der einem Architekten obliegenden Pflichten durch die Mitwirkung am Austausch der Ursprungskalkulation im Ausschreibungsverfahren und durch die Zahlung von Bestechungsgeldern zur Ausschaltung von potenziellen Mitbewerbern; Rechtfertigung einer Löschung der ...

  • ibr-online

    Streichung aus Architektenliste wegen Bestechung?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Sofortige Löschung aus Architektenliste wegen Bestechung! (IBR 2009, 391)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 9
  • BauR 2009, 1189
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 30.09.2005 - 6 B 51.05

    Streichung aus der Architektenliste

    Auszug aus VG Düsseldorf, 25.08.2008 - 20 L 1283/08
    Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Löschungsverfügung ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.09.2005 - 6 B 51/05 - GewArch 2006, 77; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.11.2007 - 1 A 177/07 - Juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 23.11.2006 8 ME 146/06 - Juris; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 17.05.2006 - 9 S 2538/05 - und vom 23.03.2006 - 9 S 2455/05 - jeweils in Juris; Sächs. OVG, Urteil vom 24.05.2005 - 4 B 987/04 - Juris.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.09.2005 - 6 B 51/05 - a.a.O.

  • VGH Baden-Württemberg, 17.05.2006 - 9 S 2538/05

    Löschung eines freien Architekten aus der Architektenliste wegen Vermögenverfalls

    Auszug aus VG Düsseldorf, 25.08.2008 - 20 L 1283/08
    Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Löschungsverfügung ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.09.2005 - 6 B 51/05 - GewArch 2006, 77; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.11.2007 - 1 A 177/07 - Juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 23.11.2006 8 ME 146/06 - Juris; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 17.05.2006 - 9 S 2538/05 - und vom 23.03.2006 - 9 S 2455/05 - jeweils in Juris; Sächs. OVG, Urteil vom 24.05.2005 - 4 B 987/04 - Juris.

    Ihm fehlt die wirtschaftliche Grundlage für die erforderliche berufliche Unabhängigkeit, er rechtfertigt in seiner Person die Besorgnis, dass die ungeordneten Vermögensverhältnisse sich unter anderem zu Lasten der Einhaltung der der öffentlichen Sicherheit dienenden Regeln der Baukunst und der sonstigen bauordnungsrechtlichen Vorschriften auswirken können, vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.05.2006 - 9 S 2538/05 - a.a.O., m.w.N.

  • OVG Sachsen, 24.05.2005 - 4 B 987/04

    Architektenliste, eidesstattliche Versicherung, Insolvenz, Restschuldbefreiung,

    Auszug aus VG Düsseldorf, 25.08.2008 - 20 L 1283/08
    Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Löschungsverfügung ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.09.2005 - 6 B 51/05 - GewArch 2006, 77; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.11.2007 - 1 A 177/07 - Juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 23.11.2006 8 ME 146/06 - Juris; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 17.05.2006 - 9 S 2538/05 - und vom 23.03.2006 - 9 S 2455/05 - jeweils in Juris; Sächs. OVG, Urteil vom 24.05.2005 - 4 B 987/04 - Juris.
  • VG Düsseldorf, 14.12.2006 - 20 L 2042/06

    Rechtmäßigkeit der Löschungsverfügung der Eintragung in die Architektenliste;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 25.08.2008 - 20 L 1283/08
    Damit unterscheidet sich der vorliegende Fall maßgeblich von dem von der Kammer in der Vergangenheit entschiedenen Fall, vgl. VG Düsseldorf, Beschluss vom 14.12.2006 - 20 L 2042/06 -, in dem der dortige in geordneten finanziellen Verhältnissen lebende Antragsteller nach überlanger Verfahrendauer unter Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 MRK wegen Betrugs in 11 Fällen, Urkundenfälschung und Gründungsschwindel zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 4 Monaten sowie zu einer Geldstrafe von 160 Tagessätzen verurteilt worden war, sich aber seit der Tatbegehung laufend als freier Architekt beanstandungsfrei betätigt hatte und konkrete Gefahren von der Antragsgegnerin nicht aufgezeigt worden waren, sodass bei summarischer Prüfung im Eilverfahren jedenfalls nicht auszuschließen war, dass er noch vor der Entscheidung des Eintragungsausschusses über die Löschung aus der Architektenliste seine Zuverlässigkeit wiedererlangt hatte.
  • OVG Niedersachsen, 23.11.2006 - 8 ME 146/06

    Rechtmäßigkeit der Streichung eines Architekten von der Achitektenliste wegen

    Auszug aus VG Düsseldorf, 25.08.2008 - 20 L 1283/08
    Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Löschungsverfügung ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.09.2005 - 6 B 51/05 - GewArch 2006, 77; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.11.2007 - 1 A 177/07 - Juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 23.11.2006 8 ME 146/06 - Juris; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 17.05.2006 - 9 S 2538/05 - und vom 23.03.2006 - 9 S 2455/05 - jeweils in Juris; Sächs. OVG, Urteil vom 24.05.2005 - 4 B 987/04 - Juris.
  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.2006 - 9 S 2455/05

    Löschung aus der Architektenliste wegen Vermögensverfalls; Beurteilungszeitpunkt

    Auszug aus VG Düsseldorf, 25.08.2008 - 20 L 1283/08
    Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Löschungsverfügung ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.09.2005 - 6 B 51/05 - GewArch 2006, 77; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.11.2007 - 1 A 177/07 - Juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 23.11.2006 8 ME 146/06 - Juris; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 17.05.2006 - 9 S 2538/05 - und vom 23.03.2006 - 9 S 2455/05 - jeweils in Juris; Sächs. OVG, Urteil vom 24.05.2005 - 4 B 987/04 - Juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.1998 - 10 B 3025/97

    Bauaufsichtliche Ordnungsverfügung; Anordnung der sofortigen Vollziehung;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 25.08.2008 - 20 L 1283/08
    Die Frage, ob auch in den Fällen, in denen nach summarischer Prüfung eine behördliche Anordnung als solche keinen sich aufdrängenden Zweifeln an ihrer Rechtmäßigkeit unterliegt, nach der aus folgenden gesetzlichen Ordnung für die Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Verwaltungsaktes ein besonderes öffentliches Interesse zu verlangen ist, das das vom Gesetz vorgegebene Interesse des Betroffenen an der Erhaltung des Suspensiveffektes eines Rechtsbehelfs überwiegt, so etwa OVG NRW, Beschluss vom 12.01.1998 - 10 B 3025/97 - NVwZ 1998, 977 zur Bauordnungsverfügung, ebenso OVG NRW, Beschluss vom 24.09.1993 - 5 B 1412/93 - m.w.N. im Falle der Anordnung des Ruhens der Approbation wegen der Auswirkungen auf die berufliche und wirtschaftliche Existenz des Betroffenen, kann vorliegend dahingestellt bleiben.
  • OVG Saarland, 28.11.2007 - 1 A 177/07

    Löschung der Eintragung in der Architektenliste wegen Vermögensverfalls

    Auszug aus VG Düsseldorf, 25.08.2008 - 20 L 1283/08
    Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Löschungsverfügung ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.09.2005 - 6 B 51/05 - GewArch 2006, 77; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.11.2007 - 1 A 177/07 - Juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 23.11.2006 8 ME 146/06 - Juris; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 17.05.2006 - 9 S 2538/05 - und vom 23.03.2006 - 9 S 2455/05 - jeweils in Juris; Sächs. OVG, Urteil vom 24.05.2005 - 4 B 987/04 - Juris.
  • VGH Hessen, 10.05.1994 - 11 UE 627/93

    Löschung in der Architektenliste wegen Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

    Auszug aus VG Düsseldorf, 25.08.2008 - 20 L 1283/08
    Dies relativiert von vornherein die Schwere des Eingriffs in die Berufsfreiheit, so zum jeweiligen Landesrecht auch Sächs. OVG, Urteil vom 24.05.2005 a.a.O.; VGH BadenWürttemberg, Beschluss vom 17.05.2005 a.a.O. und Hessischer VGH, Urteil vom 10.05.1994 11 UE 627/93 - Juris, zumal die erneute Eintragung in die Liste auf Antrag bei Vorliegen der Voraussetzungen erfolgen kann, sofern der Antragsteller dann die erforderliche Zuverlässigkeit (wieder) besitzt.
  • BVerwG, 28.01.1982 - 5 B 149.80

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Revisibilität einer

    Auszug aus VG Düsseldorf, 25.08.2008 - 20 L 1283/08
    Das Baukammergesetz mit den dort geregelten besonderen Voraussetzungen für die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Architekt" bezweckt den Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter, von denen vor allem zu nennen sind der Schutz vor Gefahren, die der Öffentlichkeit bei Verletzung der Regeln der Baukunst drohen, und das Gemeinschaftsinteresse an sinnvoller und sparsamer Verwendung öffentlicher und privater Baugelder, BVerwG, Beschluss vom 28.01.1982 - 5 B 149/80 - Buchholz 431.1 Architekten Nr. 9, m.w.N., zu den Architektengesetzen der Länder.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.1993 - 5 B 1412/93

    Sofortige Vollziehung der Anordnung; Erfolgsaussichten im Hauptsacheverfahren;

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Rechtsprechung
   VG Düsseldorf, 17.02.2009 - 36 K 3999/07.U   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,16686
VG Düsseldorf, 17.02.2009 - 36 K 3999/07.U (https://dejure.org/2009,16686)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.02.2009 - 36 K 3999/07.U (https://dejure.org/2009,16686)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Februar 2009 - 36 K 3999/07.U (https://dejure.org/2009,16686)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Besprechungen u.ä. (2)

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Anforderungen an die Haftpflichtversicherung

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Pflicht zur Haftpflichtversicherung auch schon für Bauanträge! (IBR 2009, 286)

Papierfundstellen

  • BauR 2009, 1189
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 11.02.2000 - 1 DB 20.99

    Formelles Beamtendisziplinarrecht - Grundsatz der Einheit des Dienstvergehens und

    Auszug aus VG Düsseldorf, 17.02.2009 - 36 K 3999/07
    Aufgrund des Grundsatzes der Einheit des Dienstvergehens im Disziplinarrecht der Beamten, welcher es gebietet, das durch mehrere Verfehlungen zu Tage getretene Fehlverhalten eines Beamten einheitlich zu würdigen vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Februar 2000 - 1 DB 20.99 , DVBl 2000 S. 1135, und welcher ggf. auch einen teilweisen Freispruch ausschließt, OVG NRW, Urteil vom 2. Oktober 2002 - 6d A 859/01.O , und welcher im dem Disziplinarrecht gleich strukturierten Standesrecht der freien Berufe entsprechend anzuwenden ist, hat der Beschuldigte durch die festgestellten Verstöße hinsichtlich der Verletzung der Versicherungspflicht und der Nichtbeantwortung der berufsbezogenen Anfragen eine einheitliche Berufspflichtverletzung begangen, so dass auch nur eine Sanktion (nicht mehrere Verweise, wie von der Antragstellerin beantragt) in Betracht kommt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.10.2002 - 6d A 859/01
    Auszug aus VG Düsseldorf, 17.02.2009 - 36 K 3999/07
    Aufgrund des Grundsatzes der Einheit des Dienstvergehens im Disziplinarrecht der Beamten, welcher es gebietet, das durch mehrere Verfehlungen zu Tage getretene Fehlverhalten eines Beamten einheitlich zu würdigen vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Februar 2000 - 1 DB 20.99 , DVBl 2000 S. 1135, und welcher ggf. auch einen teilweisen Freispruch ausschließt, OVG NRW, Urteil vom 2. Oktober 2002 - 6d A 859/01.O , und welcher im dem Disziplinarrecht gleich strukturierten Standesrecht der freien Berufe entsprechend anzuwenden ist, hat der Beschuldigte durch die festgestellten Verstöße hinsichtlich der Verletzung der Versicherungspflicht und der Nichtbeantwortung der berufsbezogenen Anfragen eine einheitliche Berufspflichtverletzung begangen, so dass auch nur eine Sanktion (nicht mehrere Verweise, wie von der Antragstellerin beantragt) in Betracht kommt.
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