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   OLG Hamm, 07.08.2008 - 21 U 78/07   

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https://dejure.org/2008,2702
OLG Hamm, 07.08.2008 - 21 U 78/07 (https://dejure.org/2008,2702)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.08.2008 - 21 U 78/07 (https://dejure.org/2008,2702)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. August 2008 - 21 U 78/07 (https://dejure.org/2008,2702)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs eines Generalunternehmers aufgrund eines zuviel geleisteten Werklohnes an einen insolventen Dritten infolge einer unrichtigen Rechnungsprüfung des Beklagten Subunternehmers bzw. Architekten; Konkretisierung von Prüfungsumfang ...

  • Judicialis

    ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § ... 254 Abs. 1; ; BGB § 255; ; BGB § 273; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 286 Abs. 1; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 288 Abs. 2; ; BGB § 634 Nr. 4; ; HOAI § 55 Abs. 2 Nr. 8; ; HGB § 128

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatzpflicht des Architekten wegen Verletzung der Pflicht zur ordnungsgemäßen Rechnungsprüfung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechnungsprüfungspflicht des Architekten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (5)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Harte Rechtsprechung - Aufgepasst bei der Rechnungsprüfung: Auftraggeber trägt fast keine Verantwortung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Muss Architekt bei Rechnungsfreigabe prüfen, ob Bürgschaft vorliegt? (IBR 2008, 1300)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Prüfung von Abschlagsrechnungen: Architekt muss Nachlässe in Abzug bringen! (IBR 2009, 42)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Rechnungsprüfung hat Ausführungsstand und Nachlass zu berücksichtigen! (IBR 2008, 1331)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Haftung des rechnungsprüfenden Architekten auch bei Rückzahlungsanspruch gegen Bauunternehmer! (IBR 2008, 744)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 677
  • NZBau 2009, 45
  • BauR 2008, 1940
  • BauR 2009, 123
  • BauR 2010, 1090
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.04.2002 - VII ZR 295/00

    Umfang der Prüfungspflicht des Architekten

    Auszug aus OLG Hamm, 07.08.2008 - 21 U 78/07
    Ein Architekt muss deshalb auch Abschlagsrechnungen daraufhin kontrollieren, ob z.B. die eingesetzten Preise mit den vereinbarten übereinstimmen, die eingesetzten Mengen mit den ausgeführten in Einklang stehen und ob Sonderkonditionen und Rabatte berücksichtigt sind (Werner/Pastor, Der Bauprozess, 12. Aufl., Rn. 1510; siehe auch BGH BauR 2002, 1112; BGH BauR 1998, 869; Locher/Koeble/Frik, HOAI, 8. Aufl., § 15 Rn. 192, 219).

    Ein Mitverschulden käme insoweit allenfalls in Betracht, wenn sie aufgrund besonderer Umstände hätte erkennen müssen, dass die Prüfung der Beklagten zu 1) unzureichend war und von dieser freigegebene Beträge wegen offenbarer Rückstände oder Mängel bzw. unrichtiger Preisansätze nicht berechtigt waren (siehe BGH BauR 2002, 1112).

    Zwar kann im Einzelfall die Annahme eines Mitverschuldens gerechtfertigt sein, wenn sich der Bauherr trotz ihm aufgrund der Umstände erkennbarer Unrichtigkeiten oder Unvollständigkeiten auf die Rechnungsprüfung des Architekten verlässt (siehe BGH BauR 1998, 869; BGH BauR 2002, 1112).

  • BGH, 14.05.1998 - VII ZR 320/96

    Prüfungspflichten des mit der Objektüberwachung beauftragten Architekten

    Auszug aus OLG Hamm, 07.08.2008 - 21 U 78/07
    Ein Architekt muss deshalb auch Abschlagsrechnungen daraufhin kontrollieren, ob z.B. die eingesetzten Preise mit den vereinbarten übereinstimmen, die eingesetzten Mengen mit den ausgeführten in Einklang stehen und ob Sonderkonditionen und Rabatte berücksichtigt sind (Werner/Pastor, Der Bauprozess, 12. Aufl., Rn. 1510; siehe auch BGH BauR 2002, 1112; BGH BauR 1998, 869; Locher/Koeble/Frik, HOAI, 8. Aufl., § 15 Rn. 192, 219).

    Zwar kann im Einzelfall die Annahme eines Mitverschuldens gerechtfertigt sein, wenn sich der Bauherr trotz ihm aufgrund der Umstände erkennbarer Unrichtigkeiten oder Unvollständigkeiten auf die Rechnungsprüfung des Architekten verlässt (siehe BGH BauR 1998, 869; BGH BauR 2002, 1112).

  • OLG Celle, 23.05.2000 - 16 U 182/99

    Vorbringen nach Schluss der Verhandlung; Schadensersatz ; Pflichtverletzung;

    Auszug aus OLG Hamm, 07.08.2008 - 21 U 78/07
    Soweit in Literatur und Rechtsprechung teilweise - eventuell einschränkend gemeint - ausgeführt wird, ein Schadensersatzanspruch gegen den Architekten bestehe dann, wenn ein Rückzahlungsanspruch gegen den überzahlten Unternehmer nicht realisiert werden könne (siehe Locher/Koeble/Frik, HOAI, § 15 Rn. 219; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 2. Aufl., 12. Teil Rn. 430; KG BauR 2006, 400; OLG Celle BauR 2000, 1897), kann unter dem Aspekt der Rückforderbarkeit vom Unternehmer ein Anspruch gegen den Rechnungsprüfer nach Auffassung des Senats aber allenfalls dann verneint werden, wenn die Abrechnung des Bauvorhabens und der Abschlagszahlungen zwischen Unternehmer und Auftraggeber problemlos erfolgen kann, nicht jedoch, wenn - wie hier - etwaige Rückzahlungsanspruche wegen einer inzwischen eingetretenen Insolvenz des Unternehmers allenfalls noch im Insolvenzverfahren verfolgt werden können.
  • KG, 06.01.2005 - 27 U 267/03

    Prüfungspflichten des Architekten bei vorgehängter Natursteinfassade; Wahlrecht

    Auszug aus OLG Hamm, 07.08.2008 - 21 U 78/07
    Soweit in Literatur und Rechtsprechung teilweise - eventuell einschränkend gemeint - ausgeführt wird, ein Schadensersatzanspruch gegen den Architekten bestehe dann, wenn ein Rückzahlungsanspruch gegen den überzahlten Unternehmer nicht realisiert werden könne (siehe Locher/Koeble/Frik, HOAI, § 15 Rn. 219; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 2. Aufl., 12. Teil Rn. 430; KG BauR 2006, 400; OLG Celle BauR 2000, 1897), kann unter dem Aspekt der Rückforderbarkeit vom Unternehmer ein Anspruch gegen den Rechnungsprüfer nach Auffassung des Senats aber allenfalls dann verneint werden, wenn die Abrechnung des Bauvorhabens und der Abschlagszahlungen zwischen Unternehmer und Auftraggeber problemlos erfolgen kann, nicht jedoch, wenn - wie hier - etwaige Rückzahlungsanspruche wegen einer inzwischen eingetretenen Insolvenz des Unternehmers allenfalls noch im Insolvenzverfahren verfolgt werden können.
  • OLG Frankfurt, 31.03.2016 - 6 U 36/15

    Überzahlung des Unternehmers als unmittelbare Vermögenseinbuße des Auftraggebers

    Diese Auffassung lässt sich dogmatisch nicht begründen, denn eine Überzahlung des Unternehmers zieht unmittelbar eine Vermögenseinbuße des Auftraggebers nach sich und ein Rückzahlungsanspruch, sei er auf Vertrag oder sei er auf Bereicherungsrecht gestützt, kann kein gleichwertiger Ersatz für ausgegebenes Geld sein (vgl. OLG Hamm BauR 2009, 123 Tz. 60 bei juris; OLG Oldenburg BauR 2010, 810, Tz. 37 bei juris; vgl. auch Kniffka, Bauvertragsrecht, Online-Kommentar, Rn 131 zu § 633 BGB).
  • OLG Dresden, 12.12.2019 - 10 U 35/18

    Nicht jeder Rechnungsprüfungsfehler rächt sich!

    Zur ordnungsgemäßen Rechnungsprüfung gehört es auch, dass der Architekt dem Bauherrn eine Zahlungsempfehlung gibt (OLG Frankfurt, Urteil vom 31. März 2016 - 6 U 36/15 - NZBau 2016, 498, juris Rn. 25 ff.; OLG Hamm, Urteil vom 7. August 2008 - 21 U 78/07 - BauR 2009, 123, juris Rn. 38; BGH, Urteil vom 4. April 2002 - VII ZR 295/00 - BauR 2002, 1112, juris Rn. 10; BGH, Urteil vom 14. Mai 1998 - VII ZR 320/96 - BauR 1998, 869, juris Rn. 19; siehe auch Locher/Koeble/Frik, HOAI, 13. Aufl., § 34 Rn. 223, 257).
  • OLG Köln, 16.04.2021 - 19 U 56/20

    Schwierige Rechtsfragen muss der Architekt nicht beantworten können!

    Dies entspricht auch dem Rechtsgedanken des § 255 BGB, wonach ein Geschädigter vom Schädiger in der Regel auch dann vollen Wertersatz verlangen kann, wenn ihm zugleich ein Dritter Herausgabe oder Rückgewähr schuldet (OLG Hamm, Urteil vom 07.08.2008, 21 U 78/07, juris, Rn. 60).
  • LG Frankfurt/Main, 24.09.2020 - 26 O 117/18
    Insoweit ist es Aufgabe des Architekten, Abschlags- und Schlussrechnungen der jeweiligen Unternehmer insbesondere darauf zu überprüfen, ob die eingesetzten Preise mit den vereinbarten übereinstimmen (vgl. OLG Hamm, BauR 2009, 123).
  • OLG Dresden, 12.07.2011 - 14 U 942/10

    Bautenstandsbericht falsch: Architekt haftet!

    Entgegen der Auffassung des Beklagten schließt der Umstand, dass den Klägern vertragliche Schadensersatzansprüche gegen den - insolventen - Bauträger zustehen, einem Schadensersatzanspruch gegen den Architekten nicht aus (vgl. OLG Hamm BauR 2009, 123).
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