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   BVerwG, 26.03.2009 - 4 C 21.07   

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BVerwG, 26.03.2009 - 4 C 21.07 (https://dejure.org/2009,111)
BVerwG, Entscheidung vom 26.03.2009 - 4 C 21.07 (https://dejure.org/2009,111)
BVerwG, Entscheidung vom 26. März 2009 - 4 C 21.07 (https://dejure.org/2009,111)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    BauNVO § 1 Abs. 5 und 9; BauGB 1998 § 1 Abs. 3; BauGB § 1 Abs. 3 Satz 1
    Bebauungsplan; Änderung; Mischgebiet; Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben; Gegenausnahmen (Annexhandel); Rechtsgrundlage; städtebauliche Rechtfertigung; Stärkung der Zentren; Differenzierungsbedarf; Zentreneignung; Einzelhandelskonzept; Teilunwirksamkeit.

  • Bundesverwaltungsgericht

    BauNVO § 1 Abs. 5 und 9
    Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben; Bebauungsplan; Differenzierungsbedarf; Einzelhandelskonzept; Gegenausnahmen (Annexhandel); Mischgebiet; Rechtsgrundlage; Stärkung der Zentren; Teilunwirksamkeit; Zentreneignung; städtebauliche Rechtfertigung; Änderung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Erteilung eines Vorbescheids für die Errichtung eines "SB-Marktes" in einem Mischgebiet - Rechtfertigung des Ausschlusses eines Einzelhandelsausschlusses im Mischgebiet durch das städtebauliche Ziel der Stärkung der im "Gesamtstädtischen Einzelhandelskonzept ...

  • Judicialis

    BauNVO § 1 Abs. 5; ; BauNVO § 1 Abs. 9; ; BauGB § 1 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Zulässigkeit des Ausschlusses von Einzelhandelsbetrieben im Mischgebiet

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zentrenstärkung durch Einzelhandelskonzentration

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Einzelhandelskonzept zur Zentrenstärkung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einzelhandelskonzept zur Stärkung des Stadtzentrums

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Gemeinde darf zur Stärkung von Ortszentren Einzelhandelsbetriebe in anderen Stadtgebieten durch Bebauungsplan ausschließen

  • fuesser.de (Kurzinformation)

    Planwirtschaftliche Vollkonzentration zentrenrelevanten Einzelhandels auf gemeindlich festgesetzte zentrale Versorgungsbereiche?

  • 123recht.net (Pressemeldung, 26.3.2009)

    Bundesverwaltungsgericht stärkt Innenstädte // Planungsspielraum der Kommunen erweitert

Besprechungen u.ä. (2)

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Gemeinde darf zur Stärkung von Ortszentren Einzelhandelsbetriebe in anderen Stadtgebieten durch Bebauungsplan ausschließen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Einzelhandelsausschluss: Kann ein Einzelhandelskonzept als Begründung dienen? (IBR 2009, 608)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 133, 310
  • NVwZ 2009, 1228
  • DVBl 2009, 910
  • BauR 2009, 1245
  • ZfBR 2009, 463
 
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Wird zitiert von ... (253)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet;

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2009 - 4 C 21.07
    Zu den Arten von Nutzungen, die auf diese Weise generell ausgeschlossen werden können, gehören auch Einzelhandelsbetriebe ( Beschluss vom 18. Dezember 1989 - BVerwG 4 NB 26.89 - Buchholz 406.12 § 1 BauNVO Nr. 7; Beschluss vom 11. Mai 1999 - BVerwG 4 BN 15.99 - Buchholz 406.12 § 1 BauNVO Nr. 27), die im Mischgebiet gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO allgemein zulässig sind.

    Voraussetzung für die Gültigkeit einer Festsetzung nach § 1 Abs. 5 BauNVO ist deshalb ebenfalls, dass sie städtebaulich gerechtfertigt ist ( Beschluss vom 11. Mai 1999 - BVerwG 4 BN 15.99 - Buchholz 406.12 § 1 BauNVO Nr. 27= NVwZ 1999, 1338).

    Wünscht sie an einem bestimmten Standort keine Einzelhandelsbetriebe, so ist es ihr unter dem Blickwinkel des § 1 Abs. 3 BauGB 1998 grundsätzlich nicht verwehrt, auf der Grundlage des § 1 Abs. 5 BauNVO ein Mischgebiet unter Ausschluss dieser Nutzungsart festzusetzen ( Beschluss vom 11. Mai 1999 - BVerwG 4 BN 15.99 - Buchholz 406.12 § 1 BauNVO Nr. 27 = NVwZ 1999, 1338 ).

  • BVerwG, 10.11.2004 - 4 BN 33.04

    Zulässigkeit einer Sortimentsbeschränkungen des Einzelhandels zur Stärkung der

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2009 - 4 C 21.07
    Die Stärkung der Zentren durch Konzentration von Einzelhandelsnutzungen in den Zentren ist ein Ziel, das den Ausschluss von Einzelhandelbetrieben in nicht zentralen Lagen rechtfertigen kann (Beschluss vom 10. November 2004 - BVerwG 4 BN 33.04 - Buchholz 406.12 § 1 BauNVO Nr. 30).

    Es ist ihr auch gestattet, "zentrumsbildende" Nutzungsarten, die in den Zentren bisher nicht oder nur in geringem Umfang vertreten sind, in anderen Gemeindegebieten mit dem Ziel auszuschließen, eventuelle Neuansiedlungen den Zentren zuzuführen, um deren Attraktivität zu steigern oder zu erhalten ( Beschluss vom 10. November 2004 - BVerwG 4 BN 33.04 - Buchholz 406.12 § 1 BauNVO Nr. 30).

  • BVerwG, 03.05.1993 - 4 NB 13.93

    Anforderungen an das Normenkontrollgericht hinsichtlich seiner Vorlagepflicht

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2009 - 4 C 21.07
    Eines Rückgriffs auf § 1 Abs. 9 BauNVO bedarf es insoweit nicht ( Beschluss vom 3. Mai 1993 - BVerwG 4 NB 13.93 - Buchholz 406.12 § 1BauNVO Nr. 16).

    Voraussetzung hierfür ist, dass sie eine städtebauliche Begründung anführen kann, die sich aus der jeweiligen Planungssituation ergibt und die Abweichung von den in der Baunutzungsverordnung vorgegebenen Gebietstypen durch hinreichend gewichtige städtebauliche Allgemeinwohlbelange in nachvollziehbarer Weise rechtfertigt ( Beschluss vom 3. Mai 1993 - BVerwG 4 NB 13.93 - Buchholz 406.12 § 1 BauNVO Nr. 16; grundlegend Urteil vom 12. Dezember 1969 - BVerwG 4 C 105.66 - BVerwGE 34, 301).

  • BVerwG, 30.06.1989 - 4 C 16.88

    Rechtsqualität und Wirksamwerden einer Hinweisbekanntmachung; Ausschluß

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2009 - 4 C 21.07
    "Verkaufsstellen von Handwerksbetrieben und anderen Gewerbebetrieben, die sich ganz oder teilweise an Endverbraucher wenden", sind deshalb lediglich eine bestimmte Form von Einzelhandelsbetrieben (vgl. auch Urteil vom 30. Juni 1989 - BVerwG 4 C 16.88 - Buchholz 406.12 § 8 BauNVO Nr. 9 zu einer auf ein Gewerbegebiet bezogenen wortidentischen Festsetzung).
  • BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 25.82

    Bebauungsrecht - Großhandel - Einzelhandel - Wechsel - Nutzungsänderung -

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2009 - 4 C 21.07
    Konstituierendes Merkmal des bauplanungsrechtlichen Einzelhandelsbegriffs ist der unmittelbare Verkauf von Waren an den Endverbraucher ( Urteil vom 3. Februar 1984 - BVerwG 4 C 25.82 - DVBl 1984, 634; vgl. auch Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Rn. 52 zu § 11 BauNVO; Roeser, in: König/Roeser/Stock, BauNVO, 2. Aufl. 2003, Rn. 24 zu § 5).
  • BVerwG, 14.08.1995 - 4 NB 21.95

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2009 - 4 C 21.07
    Der Gesetzgeber ermächtigt sie, diejenige "Städtebaupolitik" zu betreiben, die ihren städtebaulichen Ordnungsvorstellungen entspricht ( Beschluss vom 14. August 1995 - BVerwG 4 NB 21.95 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 86).
  • BVerwG, 30.01.2006 - 4 BN 55.05

    Voraussetzungen für den Ausschluss bestimmter Einzelhandelsbetriebe im

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2009 - 4 C 21.07
    Nur insoweit muss die Gemeinde darlegen, warum das von ihr gewählte Abgrenzungskriterium marktüblichen Gegebenheiten entspricht ( Beschluss vom 27. Juli 1998 - BVerwG 4 BN 31.98 - BRS 60 Nr. 29; Beschluss vom 30. Januar 2006 - BVerwG 4 BN 55.05 - BRS 70 Nr. 12) und die Feindifferenzierung durch besondere städtebauliche Gründe gerechtfertigt ist.
  • BVerwG, 27.07.1998 - 4 BN 31.98

    Bebauungsplan; Festsetzungen über Einzelhandelsbetriebe; Branchendifferenzierung;

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2009 - 4 C 21.07
    Nur insoweit muss die Gemeinde darlegen, warum das von ihr gewählte Abgrenzungskriterium marktüblichen Gegebenheiten entspricht ( Beschluss vom 27. Juli 1998 - BVerwG 4 BN 31.98 - BRS 60 Nr. 29; Beschluss vom 30. Januar 2006 - BVerwG 4 BN 55.05 - BRS 70 Nr. 12) und die Feindifferenzierung durch besondere städtebauliche Gründe gerechtfertigt ist.
  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 77.84

    Zulässigkeit eines erst in der Berufungsinstanz gestellten hilfsweisen

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2009 - 4 C 21.07
    Der Rechtfertigungsbedarf, den § 1 Abs. 9 BauNVO für diese im Vergleich zu § 1 Abs. 5 BauNVO noch stärker ins Einzelne gehende Differenzierung und Verfeinerung der zulässigen Nutzungen normiert ( Urteil vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 C 77.84 - BVerwGE 77, 317 ), bezieht sich - wie auch das Verwaltungsgericht festgestellt hat - auf diese Gegenausnahmen.
  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 N 4.86

    Ausschluß von Vergnügungsstätten im Kerngebiet)

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2009 - 4 C 21.07
    Ausgeschlossen oder für ausnahmsweise zulässig erklärt werden kann jede einzelne der in den jeweiligen Absätzen 2 der betreffenden Baugebietsvorschrift genannten Nutzungsarten ( Beschluss vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 N 4.86 - BVerwGE 77, 308 ).
  • BVerwG, 08.08.1989 - 4 NB 2.89

    Entbehrlichkeit der Festsetzung baulicher bzw. technischer Maßnahmen; Reichweite

  • BVerwG, 18.12.1989 - 4 NB 26.89

    Ausschluß des "isolierten Einzelhandels"

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

  • BVerwG, 07.05.1971 - IV C 76.68

    Verfahren zur Aufstellungs von Bebauungsplänen; Auslegungsfrist; Mitteilung der

  • BVerwG, 20.08.1991 - 4 NB 3.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Prüfungsumfang des Normenkontrollgerichts bei

  • VGH Baden-Württemberg, 01.08.2013 - 8 S 2965/11

    Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan - konsistentes Verhalten der Gemeinde

    Auf der Grundlage von § 1 Abs. 5 BauNVO können vielmehr auch Nutzungsarten ausgeschlossen werden, die in einer anderen Baugebietsvorschrift der Baunutzungsverordnung als allgemein zulässige Nutzungsart aufgeführt sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.03.2009 - 4 C 21.07 - BVerwGE 133, 310 Rn. 12 ff.; Beschlüsse vom 03.05.1993 - 4 NB 13.93 - juris und vom 22.05.1987 - 4 N 4.86 - BVerwGE 77, 308).

    Der Gesetzgeber ermächtigt sie, diejenige "Städtebaupolitik" zu betreiben, die ihren städtebaulichen Ordnungsvorstellungen entspricht (BVerwG, Urteil vom 26.03.2009 - 4 C 21.07 - a.a.O.; Beschluss vom 14.08.1995 - 4 NB 21.95 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 86).

    Wünscht sie - wie hier die Antragsgegnerin - an einem bestimmten Standort keine Einzelhandelsbetriebe, Speditionen, Tankstellen und Vergnügungsstätten, so ist es ihr unter dem Blickwinkel des § 1 Abs. 3 BauGB nicht verwehrt, ein Gewerbegebiet unter Ausschluss dieser Nutzungstypen festzusetzen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.05.1999 - 4 BN 15.99 - a.a.O., Urteil vom 26.03.2009 - 4 C 21.07 - a.a.O., juris Rn. 18).

    Voraussetzung hierfür ist vielmehr, dass die Gemeinde eine städtebauliche Begründung anführen kann, die sich aus der jeweiligen Planungssituation ergibt und die die Abweichung von den in der Baunutzungsverordnung vorgegebenen Gebietstypen durch hinreichend gewichtige städtebauliche Allgemeinwohlbelange in nachvollziehbarer Weise rechtfertigt (BVerwG, Urt. v. 26.03.2009 - 4 C 21.07 - a.a.O.).

    § 1 Abs. 3 BauGB gebietet es insofern, dass sich die Gemeinde im Hinblick auf die von ihr selbst formulierten Ziele konsistent verhält (BVerwG, Urteil vom 26.03.2009 - 4 C 21.07 - a.a.O.; Senatsurteil vom 05.05.2011 - 8 S 2773/08 - VBlBW 2012, 105).

    Beide Zielsetzungen können den Ausschluss von Einzelhandelbetrieben in nicht zentralen Lagen zwar prinzipiell rechtfertigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.03.2009 - 4 C 21.07 - a.a.O.).

    Bei dem Ziel eines konkreten Schutzes eines Zentrums ist die Gemeinde darauf beschränkt, nur solche Einzelhandelsnutzungen in nicht zentraler Lage zu unterbinden, die in dem Zentrum bereits in nennenswertem Umfang ausgeübt werden (vgl. BVerwG, Urteile vom 27.03.2013 - 4 CN 6.11 -, a.a.O. und vom 06.03.2009 - 4 C 21.07 -, a.a.O.).

    Insofern ist es der Gemeinde auch gestattet, "zentrumsbildende" Nutzungsarten, die in den Zentren bisher nicht oder nur in geringem Umfang vertreten sind, in anderen Gemeindegebieten mit dem Ziel auszuschließen, eventuelle Neuansiedlungen den Zentren zuzuführen, um deren Attraktivität zu steigern oder zu erhalten (BVerwG, Urteil vom 26.03.2009 - 4 C 21.07 - a.a.O., Beschluss vom 10.11.2004 - 4 BN 33.04 - Buchholz 406.12 § 1 BauNVO Nr. 30).

    Insoweit kann es im Einzelfall geboten sein, bestimmte Arten von Einzelhandelsbetrieben vom Einzelhandelsausschluss auszunehmen, weil ein Ausschluss nicht zentrengeeigneter Einzelhandelsbetriebe in nicht zentralen Lagen dem Ziel der Stärkung der Zentren durch Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben in den Zentren nicht dient und damit sachlich nicht gerechtfertigt ist (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteile vom 26.03.2009 - 4 C 21.07 - a.a.O., vom 27.03.2013 - 4 CN 6.11 - a.a.O. und Senatsurteil vom 05.05.2011 - 8 S 2773/08 - a.a.O.).

  • BVerwG, 27.03.2013 - 4 C 13.11

    Einzelhandelsausschluss; städtebauliche Rechtfertigung; Planrechtfertigung;

    Zutreffend hat das Oberverwaltungsgericht die Rechtsgrundlage für den im Bebauungsplan enthaltenen und dem Anspruch der Klägerin auf Erteilung eines Bauvorbescheides entgegenstehenden Einzelhandelsausschluss in § 1 Abs. 9 BauNVO gesehen und nicht nur für die Planung insgesamt, sondern auch für diese Einzelfestsetzung eine städtebauliche Rechtfertigung im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB verlangt (vgl. für eine Festsetzung nach § 1 Abs. 5 BauNVO Urteil vom 26. März 2009 - BVerwG 4 C 21.07 - BVerwGE 133, 310 = Buchholz 406.12 § 1 BauNVO Nr. 34 Rn. 11).

    Aus der Entscheidung des Senats vom 26. März 2009 (a.a.O. Rn. 20) ist nichts Gegenteiliges herzuleiten.

    In Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 26. März 2009 - BVerwG 4 C 21.07 - BVerwGE 133, 310 Rn. 19 m.w.N.) hat das Oberverwaltungsgericht die Stärkung der gemeindlichen Versorgungszentren als grundsätzlich tragfähiges städtebauliches Ziel angesehen, das den Ausschluss von zentrenrelevantem Einzelhandel rechtfertigen kann.

    Danach bedarf es bei einem nur zum Schutz eines Zentrums erfolgten Einzelhandelsausschlusses der Ermittlung der konkret zentrenschädlichen Sortimente (Urteil vom 26. März 2009 a.a.O. Rn. 19).

  • BVerwG, 10.09.2015 - 4 CN 8.14

    Bebauungsplan; Gewerbegebiet; qualitativ hochwertiges -; Dienstleistungen;

    a) Welche Anforderungen § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB an die Erforderlichkeit der Planung stellt, hat der Senat in seinen Urteilen vom 26. März 2009 - 4 C 21.07 - (BVerwGE 133, 310 Rn. 17) und vom 27. März 2013 - 4 C 13.11 - (BVerwGE 146, 137 Rn. 8 f. m.w.N.; siehe zuletzt Urteil vom 5. Mai 2015 - 4 CN 4.14 - ZfBR 2015, 689 Rn. 10) zusammengefasst und näher erläutert:.

    Das gilt umso mehr, als Bauleitplanung ein Mittel ist, auch aktiv auf eine Änderung des städtebaulichen Status quo hinzuwirken (BVerwG, Urteil vom 26. März 2009 - 4 C 21.07 - BVerwGE 133, 310 Rn. 19).

    Aus dem Urteil des Senats vom 26. März 2009 - 4 C 21.07 - (BVerwGE 133, 310 Rn. 20), auf das sich der Verwaltungsgerichtshof berufen hat, lässt sich für die Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs nichts herleiten.

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