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   VG Neustadt, 09.02.2009 - 4 K 1199/08.NW   

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VG Neustadt, 09.02.2009 - 4 K 1199/08.NW (https://dejure.org/2009,8502)
VG Neustadt, Entscheidung vom 09.02.2009 - 4 K 1199/08.NW (https://dejure.org/2009,8502)
VG Neustadt, Entscheidung vom 09. Februar 2009 - 4 K 1199/08.NW (https://dejure.org/2009,8502)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer Baugenehmigung für den Umbau einer Verkaufsfläche in ein Spielcenter; Errichtung einer Spielhallenmehrheit innerhalb eines Gebäudes mit gemeinsamen Eingang, Nebenräumen und Thekenbereich als einheitlich zu beurteilendes Bauvorhaben; Spielcenter mit vier ...

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Errichtung einer Spielhallenmehrheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Kein Spielcenter in Speyerer Gewerbegebiet

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Großes Spielcenter in Gewerbegebiet nach B-Plan unzulässig

Papierfundstellen

  • BauR 2009, 1258
  • BauR 2009, 698
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 18.04.1996 - 4 C 17.94

    Bauplanungsrecht: Unterbringung mehrerer Spielhallen in einer Vergnügungsstätte,

    Auszug aus VG Neustadt, 09.02.2009 - 4 K 1199/08
    Deshalb handelt es sich auch dann, wenn eine Spielhalle von anderen im selben Gebäude abgesondert ist, diese Absonderung optisch deutlich in Erscheinung tritt und auch ihre Betriebsfähigkeit durch die Schließung einer anderen Spielhalle nicht beeinträchtigt ist, bei einem solchen in einem gemeinsamen Gebäude einheitlich betriebenen Spielcenter mit mehreren Hallen um ein einheitliches Bauvorhaben (BVerwG, Urteil vom 18. April 1996 - 4 C 17/94 -, juris).
  • BVerwG, 29.10.1992 - 4 B 103.92

    Bauplanungsrecht: Kerngebietstypizität einer mit einer Gaststätte verbundenen

    Auszug aus VG Neustadt, 09.02.2009 - 4 K 1199/08
    22 So hat sich auch in der Rechtsprechung bezüglich Spielhallen ein Schwellenwert von 100 m² Spielfläche als ein wesentliches Abgrenzungskriterium entwickelt, bei dessen Überschreiten regelmäßig von einer kerngebietstypischen Vergnügungsstätte ausgegangen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 1992, NVwZ-RR 1993, 287; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 2. November 2006 - 8 S 1891/05- , juris).
  • BVerwG, 26.04.2005 - 10 BN 1.04

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision in einer Normenkontrollsache;

    Auszug aus VG Neustadt, 09.02.2009 - 4 K 1199/08
    Ein Bebauungsplan wird nur dann funktionslos, wenn sich in seinem Geltungsbereich die städtebauliche Situation so abweichend von seinen Festsetzungen entwickelt hat, dass die Verwirklichung dieser Festsetzungen auf absehbare Zeit ausgeschlossen ist, und die Erkennbarkeit dieser Tatsache einen Grad erreicht hat, der einem in die Fortgeltung gesetzten Vertrauen die Schutzwürdigkeit nimmt (BVerwG Beschluss vom 26. April 2005 - 10 BN 1.04 - , juris und Urteil vom 28. April 2004, NVwZ 2004, S. 1244).
  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 C 57.89

    Bauplanungsrecht: Begriff der betrieblichen Einheit bei bloßer Belegenheit zweier

    Auszug aus VG Neustadt, 09.02.2009 - 4 K 1199/08
    Ein Bauvorhaben i.S.v. § 29 Satz 1 BauGB wird zunächst durch den Inhalt des Genehmigungsantrags festgelegt, soweit dieser sich innerhalb der Grenzen hält, die einer Zusammenführung oder Trennung objektiv gesetzt sind (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 20. August 1992 - 4 C 57/89 -, DÖV 1993, 875).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.11.2006 - 8 S 1891/05

    Unzulässigkeit einer kerngebietstypischen Spielhalle im Mischgebiet

    Auszug aus VG Neustadt, 09.02.2009 - 4 K 1199/08
    22 So hat sich auch in der Rechtsprechung bezüglich Spielhallen ein Schwellenwert von 100 m² Spielfläche als ein wesentliches Abgrenzungskriterium entwickelt, bei dessen Überschreiten regelmäßig von einer kerngebietstypischen Vergnügungsstätte ausgegangen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 1992, NVwZ-RR 1993, 287; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 2. November 2006 - 8 S 1891/05- , juris).
  • BVerwG, 28.04.2004 - 4 C 10.03

    Übergeleiteter Bebauungsplan; Kleinsiedlungsgebiet; Funktionslosigkeit; Anlage

    Auszug aus VG Neustadt, 09.02.2009 - 4 K 1199/08
    Ein Bebauungsplan wird nur dann funktionslos, wenn sich in seinem Geltungsbereich die städtebauliche Situation so abweichend von seinen Festsetzungen entwickelt hat, dass die Verwirklichung dieser Festsetzungen auf absehbare Zeit ausgeschlossen ist, und die Erkennbarkeit dieser Tatsache einen Grad erreicht hat, der einem in die Fortgeltung gesetzten Vertrauen die Schutzwürdigkeit nimmt (BVerwG Beschluss vom 26. April 2005 - 10 BN 1.04 - , juris und Urteil vom 28. April 2004, NVwZ 2004, S. 1244).
  • VG München, 10.03.2008 - M 8 K 07.2902

    Keine ausnahmsweise Zulassung einer kerngebietstypischen Spielhalle mit insgesamt

    Auszug aus VG Neustadt, 09.02.2009 - 4 K 1199/08
    Für diese Prüfung der städtebaulichen Auswirkungen einer solchen Vergnügungsstätte für das betreffende Gewerbegebiet im Einzelfall ist aber dennoch nicht ohne Bedeutung, ob es sich um eine Vergnügungsstätte von einem kerngebietstypischen Ausmaß handelt, da deren Zulassung im Hinblick auf den Einfluss auf den Gebietscharakter städtebaulich in ganz anderer Art und Weise bedenklich sein kann, als dies bei einer kleineren Vergnügungsstätte der Fall wäre (VG München, Urteil vom 10. März 2008 - M 8 K 07.2902 -, juris).
  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 C 54.89

    Bauplanungsrecht: Genehmigungsfähigkeit eines Billardcafes neben einer Spielhalle

    Auszug aus VG Neustadt, 09.02.2009 - 4 K 1199/08
    Ein Bauvorhaben i.S.v. § 29 Satz 1 BauGB wird zunächst durch den Inhalt des Genehmigungsantrags festgelegt, soweit dieser sich innerhalb der Grenzen hält, die einer Zusammenführung oder Trennung objektiv gesetzt sind (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 20. August 1992 - 4 C 57/89 -, DÖV 1993, 875).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.08.2009 - 3 S 1057/09

    Zulassung eines Spielstättencenters im Gewerbegebiet im Wege einer Ausnahme nach

    Zu diesen Spielstätten gibt es zwei gemeinsame Eingänge sowie gemeinschaftliche Einrichtungen wie einen zentralen Thekenbereich und Aufsichtsbereich; es bestehen innerhalb des Gebäudes Zugangsmöglichkeiten zu allen vier Spielstätten (vgl. insoweit VG Neustadt, Urteil vom 09.02.2009 - 4 K 1199/08.NW -, BauR 2009, 1258).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.2011 - 3 S 698/11

    Gliederung eines Baugebietsteils; Wahrung der Zweckbestimmung; Spielhallen und

    (Seriositätsverlust mit negativen Folgen für das Kundenverhalten sowie Druck auf die Preisentwicklung im Gewerbegebiet, vgl. dazu etwa VG Neustadt, Urteil vom 09.02.2009 - 4 K 1199/08.NW -, juris).
  • VG Karlsruhe, 08.04.2009 - 5 K 358/09

    Ausnahmsweise Zulassung von Spielstätten in einem faktischen Gewerbegebiet;

    Zieht man die Grenzen enger mit der Folge, dass das Vorhaben in der näheren Umgebung die erste und bislang einzige Vergnügungsstätte ist, könnte sie gleichwohl für sich allein die Grenzen für eine Ausnahme überschreiten (vgl. ebenso zu einem vergleichbaren Fall VG Neustadt, Urt. v. 09.02.2009 - 4 K 1199/08.NW - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.2012 - 5 S 1778/11

    Kerngebietstypische Spielhalle in einem Gewerbegebiet; maßgebliche nähere

    Die Annahme eines solchen Effekts, der entgegen der Auffassung des Klägers je nach den Umständen des Einzelfalls auch in Gewerbegebieten und sogar in Gemengelagen eintreten kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.12.1994 a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.08.2009 - 3 S 1057/09 -, BauR 2010, 117 und Beschl. v. 10.02.2010 - 3 S 2170/09 - VG Neustadt, Urt. v. 09.02.2009 - 4 K 1199/08.NW -, BauR 2009, 1258; der Bayerische VGH hält ihn jedenfalls ausnahmsweise für möglich, vgl. Urt. 15.12.2010 - 2 B 09.2419 -, BauR 2011, 1143), wird im vorliegenden Fall - anders als der Kläger meint - nicht dadurch ausgeschlossen, dass auch die anderen im betroffenen Gebiet vorhandenen Gewerbebetriebe ebenso wie die Einrichtungen der Hochschule und die Moschee auf einen übergeordneten Einzugsbereich abzielen und nicht nur der Versorgung bzw. kirchlichen Zwecken in einem begrenzten Stadtteil dienen.
  • VG Arnsberg, 18.01.2011 - 4 K 2455/09

    Anspruch auf Aufhebung eines unter Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens

    Eine für die Klägerin günstigere Beurteilung lässt sich auch nicht aus den von ihr angeführten Entscheidungen des VG München vom 10. März 2008 - M 8 K 07.2902 -, des VG Neustadt vom 9. Februar 2009 - 4 K 1199/08 - und des VGH Baden- Württemberg vom 26. August 2009 - 3 S 1057/09 - herleiten, weil die Beurteilung der Frage, welchen Einfluss eine kerngebietstpyische Vergnügungsstätte auf das bestehende Gewerbegebiet und dessen zukünftige Entwicklung hat, von den Umständen des jeweiligen Einzelfalles abhängt und der tatrichterlichen Wertung im Einzelfall unterliegt.
  • VG Frankfurt/Main, 17.12.2012 - 8 K 1561/11

    Baurechts

    Diesen, in der Rechtsprechung regelmäßig zugrundegelegten Schwellenwert (VG Neustadt, Urteil vom 09.02.2009, 4 K 1199/08.NW, zitiert nach juris Rn 20 mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts), legt auch das erkennende Gericht zugrunde.
  • VG Trier, 30.09.2009 - 5 K 341/09

    Kein Spielsalon in der Walramsneustraße in Trier

    Nach ständiger Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte kann ein Schwellenwert von 100 m² Spielfläche als ein wesentliches Abgrenzungs-kriterium angesehen werden, bei dessen Überschreitung regelmäßig von einer kerngebietstypischen Vergnügungsstätte ausgegangen werden kann (vgl. VG Neustadt, Urteil vom 9. Februar 2009 - 4 K 1199/08.NW -, Gewerbearchiv 2009, Seite 257 m.w.N.).
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