Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 13.07.2009

Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 05.06.2009 - 2 Bs 26/09   

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OVG Hamburg, 05.06.2009 - 2 Bs 26/09 (https://dejure.org/2009,2216)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 05.06.2009 - 2 Bs 26/09 (https://dejure.org/2009,2216)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 05. Juni 2009 - 2 Bs 26/09 (https://dejure.org/2009,2216)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans; Vielzahl gleichgelagerter Fälle; Festsetzung Einzel- und Doppelhausbebauung mit "Zwei-Wohnungsklausel"; Aufrechterhaltung typischer Prägung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachbarschützende Wirkung einer "Zwei-Wohnungsklausel" in einem Bebauungsplan; Anforderungen an die Funktionslosigkeit einer Festsetzung; Rechtmäßigkeit einer Befreiung für das Überschreiten der nach einem Bebauungsplan höchstzulässigen Zahl der Wohnungen in ...

  • Judicialis

    BauGB § 31 Abs. 2; ; BauNVO § 15 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 31 Abs. 2; BauNVO § 15 Abs. 1 Satz 1

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    B-Plan: Keine Befreiung von tragenden Festsetzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 715 (Ls.)
  • DVBl 2009, 1056
  • BauR 2009, 1556
  • ZfBR 2009, 800
 
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Wird zitiert von ... (63)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 26.09.1991 - 4 C 5.87

    Baurecht: Rechtsnatur der Hamburger Baupolizeiverordnung, Flächenberechnung nach

    Auszug aus OVG Hamburg, 05.06.2009 - 2 Bs 26/09
    Denn wie schon erwähnt, war dieses Gebäude im Zeitpunkt der Planfeststellung bereits vorhanden und gerade eines der Objekte, die den Anstoß zur Aufstellung eines neuen Bebauungsplans gegeben hatten (vgl. insoweit BVerwG, Urt. v. 26.9.1991, BVerwGE 89, 69 ff. zur Errichtung dieses Gebäudes).

    Als Ausdruck der Art der baulichen Nutzung ist sie geeignet, eine einheitliche Struktur des Gebiets in Bezug auf die Wohnform zu sichern und den Gebietscharakter i.S. einer Bebauung vorwiegend mit Familienheimen zu bestimmen (vgl. BVerwG, Urt. v. 8.10.1998, BVerwGE 107, 256, 260; Beschl. v. 9.3.1993,Buchholz 406.11 § 31 BauGB Nr. 39; Urt. v. 26.9.1991, BVerwGE 89, 69, 80).

  • BVerwG, 13.05.2002 - 4 B 86.01

    Gebot der Rücksichtnahme; Anspruch auf Gebietserhaltung; Gebietsverträglichkeit;

    Auszug aus OVG Hamburg, 05.06.2009 - 2 Bs 26/09
    § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO enthält nicht nur das Gebot der Rücksichtnahme, sondern vermittelt auch einen Anspruch auf Aufrechterhaltung der typischen Prägung eines Baugebiets (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.5.2002, NVwZ 2002, 1384; Fickert/Fieseler, a.a.O., § 15 Rn. 7; Söfker in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Bd. V, Stand Januar 2008, § 15 BauNVO Rn. 36 f.).
  • BVerwG, 04.05.1988 - 4 C 34.86

    Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben in einem Mischgebiet; Unzulässigkeit

    Auszug aus OVG Hamburg, 05.06.2009 - 2 Bs 26/09
    Vielmehr lässt sich die Eigenart eines Baugebiets nur auf die Weise abschließend bestimmen, dass zusätzlich auch die jeweilige örtliche Situation, in die ein Gebiet "hineingeplant" worden ist, sowie der jeweilige Planungswille, soweit dieser in den Festsetzungen des Bebauungsplans unter Berücksichtigung der hierfür gegebenen Begründung zum Ausdruck gekommen ist, berücksichtigt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.5.1988, BVerwGE 79, 309, m.w.N.).
  • OVG Hamburg, 28.01.2008 - 4 Bs 207/07
    Auszug aus OVG Hamburg, 05.06.2009 - 2 Bs 26/09
    Das Instrument der Zwei-Wohnungsklausel und die zugleich nach § 22 Abs. 2 Satz 2 BauNVO 1977 vorgenommene Gliederung der Hausformen, die nur Einzel- und Doppelhäuser zulässt, schließen es nicht aus, auf einem Grundstück einen Baukörper zu errichten, der aus mehreren aneinander gebauten jeweils funktional selbständigen Gebäuden besteht, von denen jedes wiederum zwei Wohneinheiten aufweist (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 28.1.2008, 4 Bs 207/07).
  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus OVG Hamburg, 05.06.2009 - 2 Bs 26/09
    Denn jedenfalls wird der einem Eigentümer eines im Plangebiet gelegenen Grundstücks unabhängig von konkreten Beeinträchtigungen kraft Bundesrechts zustehende Gebietserhaltungsanspruch (vgl. dazu nur BVerwG, Urt. v. 16.9.1993, BVerwGE 94, 151, 161; Urt. v. 23.8.1996, BVerwGE 101, 365, 372 ff.; OVG Hamburg, Beschl. v. 15.10.2008, NordÖR 2009, 68, 71; Urt. v. 10.7.1997, NordÖR 1999, 354, 355) nicht nur dann verletzt, wenn ein im Baugebiet seiner Art nach allgemein unzulässiges Vorhaben ohne die erforderliche (rechtmäßige) Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB von der Art der baulichen Nutzung zugelassen wird, sondern auch wenn ein im Baugebiet seiner Art nach allgemein zulässiges Vorhaben genehmigt wird, obwohl es im Einzelfall gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO nach Anzahl, Lage, Umfang oder Zweckbestimmung der Eigenart des Baugebiets widerspricht (vgl. bereits OVG Hamburg, Beschl. v. 4.5.2009, 2 Bs 154/08).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2001 - 7 B 290/01

    Begriff des Wohngebäudes; Beschränkung der Bebaubarkeit

    Auszug aus OVG Hamburg, 05.06.2009 - 2 Bs 26/09
    Dies ist die Folge aus der allein an der offenen Bauweise orientierten Auslegung des planungsrechtlichen Begriffes des Einzelhauses in § 22 BauNVO als einem allseits freistehenden Bauwerk (vgl. dazu nur Fickert/ Fieseler, BauNVO, 11. Aufl. 2008, § 22 Rn. 6.2 m.w.N.) einerseits und der Auslegung des auch der Zwei-Wohnungsklausel zugrunde liegenden planungsrechtlichen Begriffes des Gebäudes als einer selbständig benutzbaren Anlage (vgl. Gierke in: Brügelmann, BauGB, Bd. 2, Stand September 2008, § 9 Rn. 167; OVG Münster, Beschl. v. 12.3.2001, BauR 2001, 1238; vgl. ferner BVerwG, Urt. v. 13.12.1995, NVwZ 1996, 787) andererseits.
  • BVerwG, 08.10.1998 - 4 C 1.97

    Bebauungsplan; Festsetzung der Wohnungszahl; höchstzulässige Zahl der Wohnungen

    Auszug aus OVG Hamburg, 05.06.2009 - 2 Bs 26/09
    Als Ausdruck der Art der baulichen Nutzung ist sie geeignet, eine einheitliche Struktur des Gebiets in Bezug auf die Wohnform zu sichern und den Gebietscharakter i.S. einer Bebauung vorwiegend mit Familienheimen zu bestimmen (vgl. BVerwG, Urt. v. 8.10.1998, BVerwGE 107, 256, 260; Beschl. v. 9.3.1993,Buchholz 406.11 § 31 BauGB Nr. 39; Urt. v. 26.9.1991, BVerwGE 89, 69, 80).
  • OVG Hamburg, 15.10.2008 - 2 Bs 171/08

    Kita Reventlowstraße muss vorläufig geschlossen werden

    Auszug aus OVG Hamburg, 05.06.2009 - 2 Bs 26/09
    Denn jedenfalls wird der einem Eigentümer eines im Plangebiet gelegenen Grundstücks unabhängig von konkreten Beeinträchtigungen kraft Bundesrechts zustehende Gebietserhaltungsanspruch (vgl. dazu nur BVerwG, Urt. v. 16.9.1993, BVerwGE 94, 151, 161; Urt. v. 23.8.1996, BVerwGE 101, 365, 372 ff.; OVG Hamburg, Beschl. v. 15.10.2008, NordÖR 2009, 68, 71; Urt. v. 10.7.1997, NordÖR 1999, 354, 355) nicht nur dann verletzt, wenn ein im Baugebiet seiner Art nach allgemein unzulässiges Vorhaben ohne die erforderliche (rechtmäßige) Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB von der Art der baulichen Nutzung zugelassen wird, sondern auch wenn ein im Baugebiet seiner Art nach allgemein zulässiges Vorhaben genehmigt wird, obwohl es im Einzelfall gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO nach Anzahl, Lage, Umfang oder Zweckbestimmung der Eigenart des Baugebiets widerspricht (vgl. bereits OVG Hamburg, Beschl. v. 4.5.2009, 2 Bs 154/08).
  • BVerwG, 21.12.1999 - 4 BN 48.99

    Gewerbegebiet; Bebauungsplan; Funktionslosigkeit; faktisches Einkaufszentrum;

    Auszug aus OVG Hamburg, 05.06.2009 - 2 Bs 26/09
    Die tatsächlichen Verhältnisse müssen vom Planinhalt so massiv und offenkundig abweichen, dass der Bebauungsplan seine städtebauliche Gestaltungsfunktion nicht mehr erfüllen kann (vgl. für viele z.B. BVerwG, Beschl. v. 21.12.1999, NVwZ-RR 2000, 411; OVG Hamburg, Urt. v. 14.11.2002, HmbJVBl. 2004, 62).
  • OVG Hamburg, 04.05.2009 - 2 Bs 154/08

    Normenklarheit; Bebauungsplan; normative Geltung; Nachbar; Anspruch auf

    Auszug aus OVG Hamburg, 05.06.2009 - 2 Bs 26/09
    Denn jedenfalls wird der einem Eigentümer eines im Plangebiet gelegenen Grundstücks unabhängig von konkreten Beeinträchtigungen kraft Bundesrechts zustehende Gebietserhaltungsanspruch (vgl. dazu nur BVerwG, Urt. v. 16.9.1993, BVerwGE 94, 151, 161; Urt. v. 23.8.1996, BVerwGE 101, 365, 372 ff.; OVG Hamburg, Beschl. v. 15.10.2008, NordÖR 2009, 68, 71; Urt. v. 10.7.1997, NordÖR 1999, 354, 355) nicht nur dann verletzt, wenn ein im Baugebiet seiner Art nach allgemein unzulässiges Vorhaben ohne die erforderliche (rechtmäßige) Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB von der Art der baulichen Nutzung zugelassen wird, sondern auch wenn ein im Baugebiet seiner Art nach allgemein zulässiges Vorhaben genehmigt wird, obwohl es im Einzelfall gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO nach Anzahl, Lage, Umfang oder Zweckbestimmung der Eigenart des Baugebiets widerspricht (vgl. bereits OVG Hamburg, Beschl. v. 4.5.2009, 2 Bs 154/08).
  • BVerwG, 23.08.1996 - 4 C 13.94

    Bauplanungsrecht - Drittschützende Festsetzungen übergeleiteter städtebaulicher

  • OVG Hamburg, 10.04.1997 - Bf II 72/96

    Baugebietsfestsetzung; Nachbarschützende Wirkung; Baustufenplan; Wohnnutzung;

  • OVG Hamburg, 26.05.1983 - Bf II 36/82
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2017 - 10 B 10.15

    Nachbarklage; Errichtung eines Wohnhauses mit Gewerbeanteil; Sondergebiet

    Er knüpft damit - ebenso wie das Verwaltungsgericht - an die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Hamburg an, das einen derartigen Anspruch aus § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO auf Erhaltung der typischen Prägung eines Baugebiets bejaht (HambOVG, Beschluss vom 4. Mai 2009 - 2 Bs 154/08 -, juris Rn. 13, Beschlüsse vom 8. Oktober 2009 - 2 Bs 176/09 und 2 Bs 177/09 -, jeweils juris Rn. 7) und diesen Gedanken auch auf einen Fall angewandt hat, in dem es um eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB ging (Beschluss vom 5. Juni 2009 - 2 Bs 26/09 -, juris, zu einer sog. Zwei-Wohnungsklausel).
  • VG Hamburg, 30.01.2012 - 7 K 2259/10

    Nachbarliche Belange; materielle Präklusion; Anforderungen an das eine Präklusion

    Die verletzten Normen seien auch drittschützend: Die Einstufung eines Baugebiets als "W 2 o" sei, soweit dadurch eine Ein- und Zweifamilienhausbebauung vorgeschrieben sei, nach der Rechtsprechung des OVG Hamburg (Beschl. v. 5.6.2009, 2 Bs 26/09) drittschützend.

    Der Hinweis der Kläger auf den Beschluss des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 5.6.2009 (2 Bs 26/09, juris) stellt dies nicht in Frage, da Gegenstand der dortigen Entscheidung insgesamt nur war, dass die Befreiung von einer durch einen neuen Bebauungsplan - nicht Baustufenplan - mit Blick auf Nachbarbelange festgesetzten Zwei-Wohnungsklausel den Nachbarn eines Bauvorhabens in seinen subjektiven Rechten verletzen kann.

    § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO, der in Baustufenplangebieten entsprechende Anwendung findet , enthält nicht nur das Gebot der Rücksichtnahme, sondern vermittelt innerhalb des betroffenen Baugebiets Nachbarn einen Anspruch auf Aufrechterhaltung einer typischen Prägung des Baugebiets, wenn ein im Baugebiet seiner Art nach allgemein zulässiges Vorhaben genehmigt wird, obwohl es im Einzelfall nach Anzahl, Lage, Umfang oder Zweckbestimmung der Eigenart des Baugebietes widerspricht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.5.2002, 4 B 86/01, juris Rn. 7; OVG Hamburg, Beschl. v. 5.6.2009, 2 Bs 26/09, juris Rn. 11; Beschl. v. 4.5.2009, 2 Bs 154/08, juris Rn. 13 f.).

    Die maßgebliche Eigenart eines Baugebiets ergibt sich zum einen aus seiner allgemeinen Zweckbestimmung, zum anderen wird sie durch die sonstigen Festsetzungen des Bebauungsplans geprägt (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 5.6.2009, a.a.O., Rn. 13).

    Maßgeblich ist vielmehr die Gesamtschau der Vorgaben des Plans mit der jeweiligen örtlichen Situation, in die das Gebiet "hineingeplant" worden ist, sowie mit dem jeweiligen Planungswillen, soweit dieser in den Festsetzungen des Bebauungsplans unter Berücksichtigung der hierfür gegebenen Begründung zum Ausdruck gekommen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.5.1988, 4 C 34/86, juris Rn. 21; OVG Hamburg, Beschl. v. 5.6.2009, a.a.O., Rn. 13).

    Sie ist nur insoweit beachtlich, als sie sich im Rahmen der durch die Festsetzungen zum Ausdruck gebrachten städtebaulichen Ordnungsvorstellungen für das Baugebiet hält (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 5.6.2009, a.a.O.; Fickert/Fieseler, BauNVO, 11. Aufl. 2008, § 15 Rn. 8; Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, a. a. O., § 15 BauNVO Rn. 12).

    Ein Widerspruch zur Eigenart des Baugebiets liegt vor, wenn die Unangemessenheit des Vorhabens gegenüber dem von dem Plangeber gezogenen Rahmen bei objektiver Betrachtungsweise augenscheinlich ist (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 20.1.2010, 2 Bs 242/09; Beschl. v. 5.6.2009, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 25.08.2009 - 1 CS 09.287

    Vorläufiger Rechtsschutz; Nachbarklage gegen Baugenehmigung; unbeplanter

    Der Gebietsbewahrungsanspruch umfasst auch den Anspruch auf Aufrechterhaltung der typischen Prägung eines Baugebiets nach § 34 Abs. 2 BauGB, § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO (vgl. BVerwG vom 13.5.2002 NVwZ 2002, 1384; BayVGH vom 2.1.2008 BauR 2008, 649; vom 26.5.2008 BauR 2008, 1556; OVG Hamburg vom 5.6.2009 - 2 Bs 26/09 - juris).

    Die Eigenart eines Baugebiets wird in erster Linie durch die für den Gebietstyp maßgebliche allgemeine Zweckbestimmung, aber auch durch die sonstigen Festsetzungen eines Bebauungsplans bestimmt (OVG Hamburg vom 5.6.2009 - 2 Bs 26/09 - juris).

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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.07.2009 - 4 B 44.09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,5555
BVerwG, 13.07.2009 - 4 B 44.09 (https://dejure.org/2009,5555)
BVerwG, Entscheidung vom 13.07.2009 - 4 B 44.09 (https://dejure.org/2009,5555)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Juli 2009 - 4 B 44.09 (https://dejure.org/2009,5555)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Ambulanter Pflegedienst als eine Anlage für soziale Zwecke i.S.d. § 3 Abs. 2 Nr. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) - Planungsrechtliche Zulässigkeit eines ambulanten Pflegedienstes in einem reinen Wohngebiet

  • rechtsportal.de

    Ambulanter Pflegedienst als eine Anlage für soziale Zwecke i.S.d. § 3 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO; Planungsrechtliche Zulässigkeit eines ambulanten Pflegedienstes in einem reinen Wohngebiet

  • ibr-online

    Ambulanter Pflegedienst planungsrechtlich zulässig?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Pflegedienst in reinem Wohngebiet

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2009, 1556
  • ZfBR 2009, 691
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 13.07.2009 - 4 B 44.09
    Ist eine Entscheidung - wie hier - auf mehrere, jeweils für sich selbständig tragfähige Gründe gestützt worden, kann eine Beschwerde nach § 132 Abs. 2 VwGO nur Erfolg haben, wenn der Zulassungsgrund bei jedem der Urteilsgründe zulässig vorgetragen und gegeben ist (Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328).
  • BVerwG, 26.07.2005 - 4 B 33.05

    Anlage für soziale Zwecke; Freigängerhaus; offener Strafvollzug; allgemeines

    Auszug aus BVerwG, 13.07.2009 - 4 B 44.09
    Anlagen für soziale Zwecke dienen in einem weiten Sinn der sozialen Fürsorge und der öffentlichen Wohlfahrt; es handelt sich um Nutzungen, die auf Hilfe, Unterstützung, Betreuung und ähnliche fürsorgerische Maßnahmen ausgerichtet sind; als typische Beispiele werden Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, alte Menschen sowie andere Personengruppen angesehen, die (bzw. deren Eltern) ein besonders soziales Angebot annehmen wollen (Beschluss vom 26. Juli 2005 - BVerwG 4 B 33.05 - BRS 69 Nr. 63).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.10.2015 - 3 S 1695/15

    Zur Zulässigkeit von Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber in einem reinen

    Anlagen für soziale Zwecke dienen in einem weiten Sinn der sozialen Fürsorge und der öffentlichen Wohlfahrt; es handelt sich um Nutzungen, die auf Hilfe, Unterstützung, Betreuung und ähnliche fürsorgerische Maßnahmen ausgerichtet sind (BVerwG, Beschl. v. 13.7.2009 - 4 B 44.09 - ZfBR 2009, 691).
  • VG Würzburg, 08.10.2020 - W 5 K 19.579

    Erfolglose Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung zur Nutzungsänderung einer

    Es handelt sich um selbständige Hauptanlagen, die auf Hilfe, Unterstützung, Betreuung und ähnliche fürsorgerische Maßnahmen ausgerichtet sind (BVerwG, B.v. 13.7.2009 - 4 B 44/09 und B.v. 26.7.2005 - 4 B 33/05; beide juris).

    Als typische Beispiele werden etwa Einrichtungen für alte Menschen oder für Kinder und Jugendliche angesehen, die ein besonders soziales Angebot annehmen wollen (vgl. BVerwG, B.v. 13.7.2009 - 4 B 44/09 - juris).

    Anlagen für soziale Zwecke sind in Allgemeinen Wohngebieten auch dann zulässig, wenn sie nicht den Bedürfnissen der Bewohner dieses Gebietes dienen; der Einzugsbereich kann sich überwiegend oder vollständig auf andere Baugebiete erstrecken (vgl. Stock in König/Roeser/Stock, Baunutzungsverordnung, 4. Aufl. 2019, § 4 Rn. 44; s.a. BVerwG, B.v. 13.7.2009 - 4 B 44/09 - juris).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. B.v. 13.7.2009 - 4 B 44/09 - juris; vgl. auch Fickert/Fieseler, BauNVO, 13. Aufl. 2019, § 3 Rn. 20.74) stellen die Räumlichkeiten eines ambulanten Pflegedienstes jedenfalls dann, wenn die Pflegeleistungen nicht lediglich außer Haus, sondern auch in der Station erbracht werden, keine in einem reinen Wohngebiet unzulässigen Anlagen für Verwaltungszwecke dar.

    Die Voraussetzungen der ausnahmsweisen Zulässigkeit des Vorhabens in einem Allgemeinen Wohngebiet sind gegeben, weil es sich bei den streitge-genständlichen allgemeinen Büro- und Verwaltungsräumen für einen Pflegedienst in der von der Baugenehmigung gedeckten Form - wenn man nicht schon von einer ausnahmsweisen Zulässigkeit als Anlage für Verwaltungen nach § 4 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO ausgehen will (vgl. hierzu BVerwG, B.v. 13.7.2009 - 4 B 44/09 - juris; Vietmeier in Bönker/Bischopink, Baunutzungsverordnung, 2. Aufl. 2018, § 4 Rn. 52) - um einen nicht störenden Gewerbebetrieb im Sinne des § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO handelt.

  • VGH Baden-Württemberg, 25.01.2023 - 5 S 638/21

    Nutzungsänderung - Räume für ambulante Tagespflege statt Büroräume -;

    Die Räumlichkeiten eines ambulanten Pflegedienstes sind, jedenfalls wenn die Pflegeleistungen nicht lediglich außer Haus, sondern auch in der Station erbracht werden, Anlagen für soziale Zwecke (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.7.2009 - 4 B 44/09 - BauR 2009, 1556, juris Rn. 5; Stock in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, 147. EL August 2022, § 4 BauNVO Rn. 94).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.11.2018 - 2 B 5.17

    Büro eines ambulanten Pflegedienstes im reinen Wohngebiet

    Diese müssen - anders als die übrigen nach dieser Regelung ausnahmsweise zulässigen Anlagen - nicht den Bedürfnissen der Bewohner des Gebiets dienen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Juli 2009 - 4 B 44.09 -, juris Rn. 5).

    Als typische Beispiele werden etwa Einrichtungen für alte Menschen angesehen, die ein besonders soziales Angebot annehmen wollen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Juli 2009, a.a.O.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 13. Juli 2009, a.a.O.) stellen die Räumlichkeiten eines ambulanten Pflegedienstes jedenfalls dann, wenn die Pflegeleistungen nicht lediglich außer Haus, sondern auch in der Station erbracht werden, keine in einem reinen Wohngebiet unzulässigen Anlagen für Verwaltungszwecke dar (ebenso Vietmeier, in: Bönker/Bischopink, a.a.O. § 4 Rn. 52; Stock, a.a.O., § 4 Rn. 94; Fickert/Fieseler: Baunutzungsverordnung, 12. Aufl. 2014, § 3 Rn. 20.74).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2016 - 7 A 774/15

    Nachbarklage gegen die Baugenehmigung für ein Vorhaben mit der Bezeichnung

    vgl. zu dem Begriff der Anlage für soziale Zwecke allg. BVerwG, Beschlüsse vom 13.5.2002 - 4 B 86.01 -, BRS 65 Nr. 66 = BauR 2002, 1499 und vom 13.7.2009 - 4 B 44.09 -, BRS 74 Nr. 59 = BauR 2009, 1556.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.11.2020 - 2 K 68/18

    Normenkontrolle gegen die Verlängerung einer Veränderungssperre; Feststellung

    aa) Dies betrifft möglicherweise den oben bereits genannten ambulanten Pflegedienst, der - je nach Betriebsweise - auch eine Anlage für soziale Zwecke im Sinne von § 8 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO darstellen kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.07.2009 - BVerwG 4 B 44.09 -, BRS 74 Nr. 59).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2016 - 7 A 775/15

    Nachbarklage gegen die Baugenehmigung für ein Vorhaben betreffend eine

    vgl. zu dem Begriff der Anlage für soziale Zwecke allg. BVerwG, Beschlüsse vom 13.5.2002 - 4 B 86.01 -, BRS 65 Nr. 66 = BauR 2002, 1499 und vom 13.7.2009 - 4 B 44.09 -, BRS 74 Nr. 59 = BauR 2009, 1556.
  • VG Arnsberg, 13.05.2014 - 4 K 3587/13

    Nachbarklage gegen Errichtung eines Hospizes in Hagen abgewiesen

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Juli 2009 - 4 B 44/09 -, BRS 74 Nr. 59.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Juli 2009 - 4 B 44.09 -, BRS 74 Nr. 59.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2017 - 2 K 87/16

    Bekanntmachungsfehler bei Erlass einer Veränderungssperre; Erreichbarkeit des

    aa) Dies betrifft möglicherweise den oben bereits genannten ambulanten Pflegedienst, der - je nach Betriebsweise - auch eine Anlage für soziale Zwecke im Sinne von § 8 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO darstellen kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.07.2009 - BVerwG 4 B 44.09 -, BRS 74 Nr. 59).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.04.2014 - 10 A 8.09

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Sport- und Jugendhaus; "Eichenparkstadion";

    Auch insoweit handelt es sich um eine Anlage für soziale Zweck im Sinne des § 3 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO, die ausnahmsweise auch in einem reinen Wohngebiet zulässig ist und der Gebietseinstufung daher nicht im Wege steht (vgl. BVerwG Beschluss vom 13. Juli 2009 - BVerwG 4 B 44/09 -, BRS 74 Nr. 59, juris Rn. 5).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2013 - 2 D 51/12

    Rechtmäßigkeit eines Bebauungsplans; Irrenführende Belehrung über die Rechtsfolge

  • VG Karlsruhe, 29.01.2020 - 2 K 7658/19

    Baugenehmigung für die Nutzungsänderung eines Wohngebäudes in eine betreute

  • VG Köln, 11.08.2020 - 2 K 1444/19
  • VG Gelsenkirchen, 20.08.2021 - 6 K 3356/18

    Wohngebiet, Wohnen, Hospiz, Gebietsgewährleistungsanspruch,

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2018 - 2 K 87/16

    Bekanntmachungsfehler bei Erlass einer Veränderungssperre; Erreichbarkeit des

  • VG Düsseldorf, 29.04.2021 - 28 K 2728/19

    Wannsee-Entscheidung, Gebietscharakter, Anlage für soziale Zwecke, Gebot der

  • VG München, 25.07.2017 - M 1 K 16.5925

    Kein Nachbarschutz gegen Baugenehmigung unter Abweichung von den Festsetzungen

  • VG München, 26.07.2011 - M 1 K 11.2366

    Rücksichtnahmegebot; Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Kinderhort

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