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   OVG Niedersachsen, 18.02.2009 - 1 ME 282/08   

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OVG Niedersachsen, 18.02.2009 - 1 ME 282/08 (https://dejure.org/2009,2177)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.02.2009 - 1 ME 282/08 (https://dejure.org/2009,2177)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. Februar 2009 - 1 ME 282/08 (https://dejure.org/2009,2177)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Nachbarrecht: Genehmigung eines Büro- und Parkhauses im Kerngebiet unter Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplans; erdrückende Wirkung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 31 Abs. 2 BauGB; § 15 Abs. 1 S. 2 BauNVO
    Annahme der "erdrückenden Wirkung" eines Nachbargebäudes bei gleicher oder nicht erheblich höherer Höhe des Baukörpers als das betroffene Gebäude; Nachbarantrag gegen "erdrückendes" Büro- und Parkhaus; Nachbarrechte verletzende "abriegelnde Wirkung" im Kerngebiet mit ...

  • Judicialis

    BauGB § 31 Abs. 2; ; BauNVO § 15 Abs. 1 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 31 Abs. 2; BauNVO § 15 Abs. 1 S. 2
    Nachbarantrag gegen "erdrückendes" Büro- und Parkhaus: Befreiung; Kerngebiet; Nachbar; Rücksichtnahmegebot; Wirkung, abriegelnde; Wirkung, erdrückende

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachbarantrag gegen "erdrückendes" Büro- und Parkhaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Annahme der "erdrückenden Wirkung" eines Nachbargebäudes bei gleicher oder nicht erheblich höherer Höhe des Baukörpers als das betroffene Gebäude; Nachbarantrag gegen "erdrückendes" Büro- und Parkhaus; Nachbarrechte verletzende "abriegelnde Wirkung" im Kerngebiet mit ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2009, 466
  • BauR 2009, 1013
  • BauR 2009, 1532
  • BauR 2009, 954
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (19)

  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.1988 - 8 S 1021/88

    Bebauungsplan; Art der Nutzung; gebietsfremde Nutzung; angrenzendes Baugebiet;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.02.2009 - 1 ME 282/08
    In diesem Sinne habe auch der VGH Mannheim mit Beschluss vom 8. März 1988 (- 8 S 1021/88 -) Festsetzungen zur Gebäudehöhe nachbarschützende Wirkung beigemessen.

    Soweit die Antragstellerin unter Berufung auf einen Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim vom 8. März 1988 (- 8 S 1021/88 -) meint, die Höhe eines Bauvorhabens betreffende Festsetzungen hätten losgelöst von der Intention des Bebauungsplanes nachbarschützende Wirkung, ergibt sich dies so aus der genannten Entscheidung nicht, worauf die Antragstellerin bereits prozessleitend hingewiesen worden ist wie zugleich auf den Umstand, dass der Verwaltungsgerichtshof Mannheim seine Rechtsprechung mit Beschluss vom 1. Februar 1993 (- 8 S 2796/92 -) ausdrücklich geändert hat.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2009 - 10 B 1713/08

    Einhaltung der Abstandflächen und Rücksichtnahmegebot

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.02.2009 - 1 ME 282/08
    Eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots wegen einer Beeinträchtigung der Belichtung, Belüftung oder Besonnung oder wegen entstehender Einsichtsmöglichkeiten scheidet aber in der Regel aus, wenn die bauordnungsrechtlich erforderlichen Abstandsflächen eingehalten werden (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 26.9.2007 - 2 Bs 188/07 -, NordÖR 2008, 73; differenzierend nach der Novellierung des § 6 BauO NRW, aber im Ergebnis ähnlich: OVG Münster, Beschl. v. 9.2.2009 - 10 B 1713/08 -, juris).
  • BVerwG, 05.03.1999 - 4 B 5.99
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.02.2009 - 1 ME 282/08
    Das ist der Fall, wenn die Erteilung der Befreiung den planerischen Grundgedanken, d.h. das Leitbild antastete, welches der seinerzeit getroffenen Abwägungsentscheidung zugrunde liegt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 5.3.1999 - 4 B 5.99 -, NVwZ 1999, 1110; Beschl. v. 15.3.2000 - 4 B 18.00 -, ZfBR 2001, 131).
  • OVG Hamburg, 26.09.2007 - 2 Bs 188/07

    Keine Verletzung des Rücksichtnahmegebots bei Einhaltung der Abstandsflächen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.02.2009 - 1 ME 282/08
    Eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots wegen einer Beeinträchtigung der Belichtung, Belüftung oder Besonnung oder wegen entstehender Einsichtsmöglichkeiten scheidet aber in der Regel aus, wenn die bauordnungsrechtlich erforderlichen Abstandsflächen eingehalten werden (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 26.9.2007 - 2 Bs 188/07 -, NordÖR 2008, 73; differenzierend nach der Novellierung des § 6 BauO NRW, aber im Ergebnis ähnlich: OVG Münster, Beschl. v. 9.2.2009 - 10 B 1713/08 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 15.01.2007 - 1 ME 80/07

    Klage gegen die Genehmigung für die Einrichtung einer Prägewerkstatt für

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.02.2009 - 1 ME 282/08
    Der Senat hat seine Rechtsprechung dazu mit Beschluss vom 15. Januar 2007 (- 1 ME 80/07 -, NdsVBl. 2007, 248 = ZfBR 2007, 284) unter Anführung von Fallbeispielen ausführlich zusammengefasst und dies mit dem Satz beschlossen:.
  • BVerwG, 15.03.2000 - 4 B 18.00

    Gebäudebegriff bei Reihenhaus; Nachbarschutz bei Festlegung der Höhenlage des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.02.2009 - 1 ME 282/08
    Das ist der Fall, wenn die Erteilung der Befreiung den planerischen Grundgedanken, d.h. das Leitbild antastete, welches der seinerzeit getroffenen Abwägungsentscheidung zugrunde liegt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 5.3.1999 - 4 B 5.99 -, NVwZ 1999, 1110; Beschl. v. 15.3.2000 - 4 B 18.00 -, ZfBR 2001, 131).
  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Berufung einer Gemeinde auf § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Abwehr eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.02.2009 - 1 ME 282/08
    Zwar kann das bundesrechtliche Rücksichtnahmegebot auch verletzt sein, wenn die landesrechtlichen Abstandsvorschriften eingehalten sind (BVerwG, Beschl. v. 11.1.1999 - 4 B 128.98 -, DVBl. 1999, 786 sowie die vergleichbaren Erwägungen im Urt. v. 7.12.2000 - 4 C 3.00 -, DVBl. 2001, 645 zu landesrechtlichen Stellplatzregelungen).
  • BVerwG, 07.12.2000 - 4 C 3.00

    Befreiung nach BauGB § 31 - keine Atypik notwendig

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.02.2009 - 1 ME 282/08
    Zwar kann das bundesrechtliche Rücksichtnahmegebot auch verletzt sein, wenn die landesrechtlichen Abstandsvorschriften eingehalten sind (BVerwG, Beschl. v. 11.1.1999 - 4 B 128.98 -, DVBl. 1999, 786 sowie die vergleichbaren Erwägungen im Urt. v. 7.12.2000 - 4 C 3.00 -, DVBl. 2001, 645 zu landesrechtlichen Stellplatzregelungen).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.2003 - 3 S 2324/02
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.02.2009 - 1 ME 282/08
    Sind die in § 31 Abs. 2 BauGB genannten Gründe im Einzelfall gegeben, entspricht es der Intention des Gesetzgebers - der um die mögliche Weite der Befreiungsvoraussetzungen, insbesondere des Erfordernisses einer Atypik mit der Rechtsprechung "gerungen" hat (vgl. Claus, DVBl. 2000, 241; Herrmann, NVwZ 2004, 309) -, dass der Plangeber in geeigneten Fällen hiervon auch Gebrauch macht.
  • OVG Niedersachsen, 18.02.2009 - 1 ME 281/08

    Gewährung von Nachbarschutz im Wege vorläufigen Rechtschutzes gegen eine erteilte

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.02.2009 - 1 ME 282/08
    Unter dem gleichen Datum erteilte die Antragsgegnerin der Beigeladenen eine widerrufliche (Nachtrags-)Baugenehmigung "Nutzung Spielstätte im UG und EG" und zugleich einem Herrn D. eine Befreiung von der textlichen Festsetzung Ziff. 1.2 des Bebauungsplans (Vergnügungsstätte) mit Widerrufsvorbehalt für den Fall, dass dieser nicht - wie zugesagt - eine andere Spielstätte aufgebe oder eine andere Spielstätte errichte; letztere Bescheide sind Gegenstand des Verfahrens 1 ME 281/08.
  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.2007 - 3 S 1923/07

    Zur Bestimmung der Schwelle der Rücksichtslosigkeit im Baunachbarrecht

  • VGH Baden-Württemberg, 01.02.1993 - 8 S 2796/92

    Nachbarschützende Wirkung des OBauSa Stuttgart § 40b und des OBauSa § 50 Abs 1

  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 8.84

    Kriterien für eine drittschützende Wirkung baurechtlicher Normen;

  • OVG Bremen, 05.09.2006 - 1 B 285/06

    Nachbareinwendungen gegen Verbrauchermarkt - Befreiung; Gebietsüberschreitender

  • BVerwG, 08.07.1998 - 4 B 64.98

    Nachbarklage; Abwehranspruch, nachbarlicher; Drittschutz; Befreiung;

  • VGH Baden-Württemberg, 16.02.1990 - 3 S 155/90

    Drittschutz des Nachbar aus dem Gebot der Rücksichtnahme bei Befreiungen von

  • BVerwG, 18.12.2007 - 4 B 55.07

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage;

  • OVG Niedersachsen, 30.11.2005 - 1 ME 172/05

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen unter Verstoß gegen nachbarschützende

  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87

    Stellplätze; Drittschutz; Nachbarschutz; Wohnbereich; Gewerbegebiet;

  • OVG Niedersachsen, 18.02.2009 - 1 ME 281/08

    Erdrückende Wirkung eines Vorhabens

    Diese ist mit den anderen Teilbaugenehmigungen im Übrigen Gegenstand des Verfahrens 1 ME 282/08.

    Auf die weiteren Differenzierungen, auf die der im Beschluss im Parallelverfahren 1 ME 282/08 noch hinweist, kommt es hier schon deshalb nicht an, weil der Standort der Spielhalle vom Ulmenhof mit etwa 100 m zum Eingang der Spielhalle zu weit entfernt ist, als dass nachbarliche Interessen hier noch eine Rolle spielen könnten.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.06.2014 - 10 S 29.13

    Beschwerde; Rechtsschutzinteresse; Änderung der Baugenehmigung im

    Die Annahme einer Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme wegen einer "erdrückenden Wirkung" kommt bei Einhaltung der landesrechtlichen Abstandflächenvorschriften daher nur ausnahmsweise in Betracht (so auch BayVGH, Beschluss vom 26. Januar 2009 - 15 ZB 08.2934 -, juris Rn. 14; NdsOVG, Beschluss vom 15. Januar 2007 - 1 ME 80/07 -, BRS 71 Nr. 88, juris Rn. 14 und Beschluss vom 18. Februar 2009 - 1 ME 282/08 -, BRS 74 Nr. 182, juris Rn. 43 f.).
  • VG Hannover, 23.07.2021 - 12 B 3844/21

    Einsichtsmöglichkeiten; Erdrückende Wirkung; Rücksichtnahmegebot; Verschattung

    Unzumutbar ist ein Vorhaben für den Nachbarn insbesondere dann, wenn es auf sein Grundstück eine erdrückende Wirkung ausübt, dieses unzumutbar verschattet oder zu unzumutbaren Einsichtsmöglichkeiten führt (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 18.02.2009 - 1 ME 282/08 -, juris Rn. 43, und Beschl. v. 09.03.2020 - 1 ME 154/19 -, juris Rn. 9; VG Hannover, Beschl. v. 02.10.2019 - 12 B 3828/19 -, und Beschl. v. 23.10.2020 - 12 B 4517/20 -, jeweils n.v.).

    Bei einer baulichen Anlage, die die bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen einhält, ist aber in aller Regel davon auszugehen, dass sie die Rechte des Nachbarn nicht unzumutbar einschränkt und damit auch nicht zu unzumutbaren Einsichtsmöglichkeiten führt (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 15.01.2007 - 1 ME 80/07 -, juris Rn. 15, Beschl. v. 18.02.2009 - 1 ME 282/08 -, juris Rn. 43, und Beschl. v. 23.03.2020 - 1 ME 138/19 -, V.n.b.; OVG Hamburg, Beschl. v. 26.09.2007 - 2 Bs 188/07 -, juris Rn. 8; VG Hannover, Beschl. v. 02.10.2019 - 12 B 3828/19 -, n.v.).

    Ist der genehmigte Baukörper nicht erheblich höher als das betroffene Nachbargebäude, ist für die Annahme einer erdrückenden Wirkung regelmäßig kein Raum (Bayer. VGH, Beschl. v. 11.05.2010 - 2 CS 10.454 -, juris Rn. 5, und Beschl. v. 05.12.2012 - 2 CS 12.2290 -, juris Rn. 9; Sächs. OVG, Beschl. v. 08.06.2020 - 1 B 78/20 -, juris Rn. 21; ähnlich Nds. OVG, Beschl. v. 18.02.2009 - 1 ME 282/08 -, juris Rn. 47).

    Auch im Hinblick auf eine geltend gemachte unzureichende Belichtung und Besonnung eines Nachbargrundstücks gilt, dass bei Einhaltung der Grenzabstandsvorschriften, die gerade die ausreichende Belichtung, Besonnung und Belüftung von Nachbargrundstücken gewährleisten sollen, eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots regelmäßig ausscheidet (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.11.1984 - 4 B 244.84 -, juris Rn. 4; Nds. OVG, Urt. v. 14.04.1997 - 1 L 7286/95 -, juris Rn. 27, Beschl. v. 18.02.2009 - 1 ME 282/08 -, juris Rn. 43, und Beschl. v. 23.03.2020 - 1 ME 138/19 -, V.n.b.; VG Hannover, Beschl. v. 02.10.2019 - 12 B 3828/19 -, und Beschl. v. 23.10.2020 - 12 B 4517/20 -, jeweils n.v.).

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