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Rechtsprechung
   OLG München, 20.01.2010 - 20 U 3013/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,8997
OLG München, 20.01.2010 - 20 U 3013/09 (https://dejure.org/2010,8997)
OLG München, Entscheidung vom 20.01.2010 - 20 U 3013/09 (https://dejure.org/2010,8997)
OLG München, Entscheidung vom 20. Januar 2010 - 20 U 3013/09 (https://dejure.org/2010,8997)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Ermittlung des unfallbedingten Verdienstausfallschadens eines am Berufsanfang stehenden freiberuflichen Architekten

  • verkehrslexikon.de

    Prognosebildung über das hypothetische Zukunftseinkommen eines am Berufsanfang stehenden Architekten

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe des Verdienstausfallschadens eines freiberuflichen Architekten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249; BGB § 252; ZPO § 287; ZPO § 323
    Höhe des Verdienstausfallschadens eines freiberuflichen Architekten

  • rechtsportal.de

    BGB § 249 ; BGB § 252 ; ZPO § 287 ; ZPO § 323
    Höhe des Verdienstausfallschadens eines freiberuflichen Architekten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verdienstausfall eines Architekten bei Berufsunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2010, 1813
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 19.06.1984 - VI ZR 301/82

    Unterhaltsschaden (Haushaltsführung) nach Aufnahme einer eheähnlichen

    Auszug aus OLG München, 20.01.2010 - 20 U 3013/09
    Grundsätzlich hat der Schädiger zu beweisen, dass es dem Verletzten nach den gegebenen Umständen zumutbar war, eine andere als die ihm infolge des Unfalls unmöglich gewordene Arbeit aufzunehmen (BGH NJW 1979, 2142, NJW 84, 2520).

    Dieses fiktive Einkommen muss sich der Kläger auf seinen Schaden anrechnen lassen (BGH NJW 84, 2520).

  • BGH, 05.10.2005 - X ZR 276/02

    Wirksamkeit von Mahnungen bei Zuvielforderung im werkvertraglichen

    Auszug aus OLG München, 20.01.2010 - 20 U 3013/09
    Bei der Anwendung der Grundsätze zur Unwirksamkeit von Mahnungen wegen Zuvielforderung ist auf die Besonderheiten des jeweiligen Rechtsgebiets Rücksicht zu nehmen (BGH NJW 2006, 769).
  • BGH, 08.01.1981 - VI ZR 128/79

    Abänderung einer Kapitalabfindung

    Auszug aus OLG München, 20.01.2010 - 20 U 3013/09
    Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 08.01.1981, Az. VI ZR 128/79, hierzu ausgeführt: "Für den Bereich der Unterhaltsleistungen und Versorgungsleistungen wird aber eine Anpassung an die Veränderung des Lebensstandards und an eine fortschreitende Geldentwertung längst auf gesetzlichem Wege praktiziert." Die "Dynamisierung" der Renten erfolgt im Übrigen bei laufenden Zahlungen durch Anwendung des § 323 ZPO.
  • BGH, 02.12.2008 - VI ZR 312/07

    Umfang der Rechtskraft eines Feststellungsurteils über die Schadensersatzpflicht

    Auszug aus OLG München, 20.01.2010 - 20 U 3013/09
    Die Entschädigung erfolgt dafür, dass der Verletzte infolge des Unfalls in seiner Fähigkeit beeinträchtigt ist, sich einen Erwerb zu verschaffen (BGH, NJW-RR 2009, 455).
  • BGH, 17.02.1998 - VI ZR 342/96

    Berechnung entgangenen Gewinns und entgangener Dienste bei einem am Anfang seiner

    Auszug aus OLG München, 20.01.2010 - 20 U 3013/09
    Zu hohe Anforderungen dürfen nicht gestellt werden (BGH NJW 1998, 1633).
  • BGH, 06.02.2001 - VI ZR 339/99

    Erwerbsschaden eines selbständigen Unternehmers

    Auszug aus OLG München, 20.01.2010 - 20 U 3013/09
    Vielmehr ist bei der Schadensermittlung grundsätzlich von dem Betriebsergebnis in den letzten Jahren vor dem schädigenden Ereignis auszugehen (BGH NJW 2001, 1640).
  • BGH, 05.05.1970 - VI ZR 212/68

    Begriff des Schadens durch Wegfall der Arbeitskraft im haftungsrechtlichen Sinne

    Auszug aus OLG München, 20.01.2010 - 20 U 3013/09
    Er bestimmt sich grundsätzlich aus der Differenz der konkret festgestellten Gewinnminderung (BGH, NJW 70, 1411).
  • BGH, 23.01.1979 - VI ZR 103/78

    Darlegungs- und Beweislast im Haftpflichtprozeß wegen Arbeitsunfähigkeit des

    Auszug aus OLG München, 20.01.2010 - 20 U 3013/09
    Grundsätzlich hat der Schädiger zu beweisen, dass es dem Verletzten nach den gegebenen Umständen zumutbar war, eine andere als die ihm infolge des Unfalls unmöglich gewordene Arbeit aufzunehmen (BGH NJW 1979, 2142, NJW 84, 2520).
  • OLG Celle, 18.09.2013 - 14 U 167/12

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Schmerzensgeldbemessung bei

    Wenn es für das freie Ermessen nicht an allen Unterlagen fehlt, muss das Gericht nötigenfalls nach freiem Ermessen entscheiden, ob ein Schaden entstanden ist und in welcher Höhe (OLG Celle, a. a. O. - juris Rn. 33; OLG München, BauR 2010, 1813 - juris Rn. 51 m. w. N.).

    Auch mit dem Verweis auf die zitierte Entscheidung des OLG München (BauR 2010, 1813) lässt sich die angefochtene Entscheidung des Landgerichts nicht rechtfertigen.

  • OLG Celle, 30.11.2011 - 14 U 182/10

    Zum Anspruch auf Kapitalabfindung bei Erwerbsunfähigkeit des Geschädigten und zu

    Dem entspricht die obergerichtliche Rechtsprechung in jüngster Zeit (vgl. beispielhaft OLG Brandenburg - 12 U 184/09, Schaden-Praxis 2010, 288; OLG München - 10 U 1748/07, juris; OLG München - 20 U 3013/09, Baurecht 2010, 1813, bzw. juris; Senat Urteil vom 9. November 2011 - 14 U 98/11 , juris-Rdnr. 28 f.).
  • LG Hannover, 29.08.2012 - 14 O 341/06

    Einschlägigkeit der Leistungsbilder der HOAI für die Beurteilung der

    Zum Verdienstausfall eines am Berufsanfang stehenden selbständigen Architekten oder Ingenieurs, der trotz unfallbedingter vollständiger Arbeitsunfähigkeit als Architekt in dem angestammten Berufsfeld teilweise weitergearbeitet hat, also in einem mit dem vorliegenden Fall vergleichbaren Sachverhalt, hat das OLG München (Urteil vom 20. Januar 2010 - 20 U 3013/09 , BauR 2010, 1813 ) für den Zeitraum zwischen 1994 und 2006 unter Bezug auf die Umsatzsteuerstatistik des Statistischen Bundesamts, nach der die Umsätze in diesem Berufsfeld in dieser Zeit um 20% gefallen sind, einen Abschlag von 25% von dem ermittelten Nettojahreseinkommen vorgenommen, auch weil die Baukonjunktur seit 1995 - wie auch gerichtsbekannt ist - zurückgegangen ist.
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Rechtsprechung
   LG Itzehoe, 09.06.2010 - 6 O 345/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,12250
LG Itzehoe, 09.06.2010 - 6 O 345/09 (https://dejure.org/2010,12250)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 09.06.2010 - 6 O 345/09 (https://dejure.org/2010,12250)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 09. Juni 2010 - 6 O 345/09 (https://dejure.org/2010,12250)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nachbarrecht: Keine Entschädigung bei Feuchtigkeit nach Gebäudeabriss! (IMR 2011, 33)

Papierfundstellen

  • BauR 2010, 1813
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.06.1999 - V ZR 377/98

    Haftung des Hauseigentümers für einen technischen Defekt an elektrischen

    Auszug aus LG Itzehoe, 09.06.2010 - 6 O 345/09
    Diese Anspruchsgrundlage hat die höchstrichterliche Rechtsprechung für die Fälle entwickelt, in denen von einem Grundstück auf das benachbarte Grundstück Einwirkungen ausgehen, die zwar rechtswidrig sind und deshalb nicht geduldet werden müssen, wobei der betroffene Eigentümer jedoch aus besonderen Gründen gehindert ist, solche Störungen im Vorwege gemäß §§ 1004 Abs. 1, 862 Abs. 1 BGB zu unterbinden, und wenn er dadurch Nachteile erleidet, die das zumutbare Maß einer entschädigungslos hinzunehmenden Beeinträchtigung des Eigentums übersteigen (vgl. BGH NJW 1999, 2896; OLG Koblenz 2000, 304 - 306).
  • OLG Köln, 14.01.1987 - 2 U 69/86

    Hauseigentümer; Haftung; Nachbarhaus; Abriß; Giebelwand; Revision

    Auszug aus LG Itzehoe, 09.06.2010 - 6 O 345/09
    Dieser Bewertung hat sich das OLG Köln in dem Urteil vom 14. Januar 1987, NJW-RR 1987, 529 - 530 ausdrücklich nicht angeschlossen.
  • BGH, 18.09.2009 - V ZR 75/08

    Haftung für Schäden durch Abschießen einer Feuerwerksrakete auf dem

    Auszug aus LG Itzehoe, 09.06.2010 - 6 O 345/09
    Die Rechtsprechung folgert daraus, dass die Gewährung einer Entschädigung auf dieser Grundlage stets eine Störung des Eigentums oder Besitzes des Antragstellers an einem Grundstück voraussetzt (BGH NJW 2008, 992, 993; BGH NJW 2009, 3787).
  • BGH, 16.04.2010 - V ZR 171/09

    Abriss eines Gebäudes entlang der Grenze benachbarter Grundstücke: Anspruch des

    Auszug aus LG Itzehoe, 09.06.2010 - 6 O 345/09
    Letztlich sieht sich das erkennende Gericht bezüglich der oben mitgeteilten Gründe für die Verneinung einer Ausgleichspflicht für den Streitfall bestätigt durch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 16. April 2010, Az.: V ZR 171/09.
  • BGH, 01.02.2008 - V ZR 47/07

    Umfang des nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs

    Auszug aus LG Itzehoe, 09.06.2010 - 6 O 345/09
    Die Rechtsprechung folgert daraus, dass die Gewährung einer Entschädigung auf dieser Grundlage stets eine Störung des Eigentums oder Besitzes des Antragstellers an einem Grundstück voraussetzt (BGH NJW 2008, 992, 993; BGH NJW 2009, 3787).
  • OLG Frankfurt, 08.07.1981 - 17 U 178/80
    Auszug aus LG Itzehoe, 09.06.2010 - 6 O 345/09
    Soweit für das Gericht ersichtlich, hat lediglich das OLG Frankfurt in einer Entscheidung vom 08. Juli 1981, MDR 1982, 848 den Standpunkt vertreten, dass jeder Abbruch eines Gebäudes in einer geschlossen Häuserzeile dazu führt, dass der sein Haus abreißende Grundstückseigentümer verpflichtet ist, die erforderlichen Vorkehrungen zum Schutz der dadurch freigelegten Wand des Nachbargebäudes, insbesondere gegen Feuchtigkeitseinwirkungen, zu treffen.
  • LG Hamburg, 29.07.2013 - 321 O 101/11

    Nachbarschäden: Keine Haftung des Bauherrn?

    Dies gilt auch und gerade im Hinblick darauf, dass seinerzeit unklar war, wann ein Neubau errichtet werden würde, dies sowohl für die Abplanung als auch für Schutzmaßnahmen im Fundamentbereich (Bautenschutzmatten, Abdichtung; vgl. hierzu auch BGH BauR 2010, 1115; OLG Köln NJW-RR 1987, 529; LG Itzehoe BauR 2010, 1813).
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Rechtsprechung
   AG München, 07.07.2010 - 482 C 287/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,9128
AG München, 07.07.2010 - 482 C 287/10 (https://dejure.org/2010,9128)
AG München, Entscheidung vom 07.07.2010 - 482 C 287/10 (https://dejure.org/2010,9128)
AG München, Entscheidung vom 07. Juli 2010 - 482 C 287/10 (https://dejure.org/2010,9128)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Errichtung einer Wohnungseigentumsanlage: Übertragung der Befugnis zur Abnahme des Gemeinschaftseigentums auf die Wohnungseigentümergemeinschaft

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 640; WEG §§ 21, 23
    Durch Mehrheitsbeschluss kann die Wohnungseigentümergemeinschaft eine einheitliche Abnahme des Gemeinschaftseigentums herbeiführen

  • ibr-online

    WEG kann Abnahmezuständigkeit an sich ziehen!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    WEG kann Erklärung der Abnahme des Gemeinschaftseigentums an sich ziehen! (IMR 2010, 1139)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 2222
  • NZM 2011, 554
  • BauR 2010, 1813
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.04.2007 - VII ZR 236/05

    Prozessuale Stellung der Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus AG München, 07.07.2010 - 482 C 287/10
    23 Die mit der Ausübungsbefugnis der Gemeinschaft korrespondierende Einschränkung des einzelnen Wohnungseigentümers in der Ausübung seiner individuellen Rechte (vgl . Bärmann , WEG , 10 . Auflage , nach § 10 , Rdnr . 30 ff . ) ist im jeweiligen Erwerbsvertrag bereits eminent; das Vertragsverhältnis wird also bereits mit dieser Beschränkung begründet (vgl . BGH , NJW 2007, 1952) .
  • BGH, 15.01.2010 - V ZR 80/09

    Wohnungseigentum: Übertragung der auf das Gemeinschaftseigentum bezogenen

    Auszug aus AG München, 07.07.2010 - 482 C 287/10
    Dies hat seinen Sinn auch in der Gleichgerichtetheit der Ansprüche , insbesondere in der Vollstreckung (vgl . z . B . BGH , Urteil vom 15 . 1 . 2010 , NZM 2010, 204) .
  • BayObLG, 30.04.1999 - 2Z BR 153/98

    Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums als Angelegenheiten der gemeinsamen

    Auszug aus AG München, 07.07.2010 - 482 C 287/10
    Genauso wie die Verfolgung dieser Ansprüche durch Mehrheitsbeschluss zur Angelegenheit der gemeinschaftlichen Verwaltung gemacht werden kann , können die Wohnungseigentümer auch eine einheitliche Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums mehrheitlich beschließen und diese damit zu einer Angelegenheit gemeinschaftlicher Verwaltung machen (vgl . auch BayObLG , Beschluss vom 30 . 4 . 1999 , NZM 1999, 862) .
  • LG München I, 07.04.2016 - 36 S 17586/15

    Keine Vergemeinschaftung der Abnahme in Bezug auf Gemeinschaftseigentum durch

    Soweit ersichtlich liegen auch von Untergerichten nur die im hiesigen Verfahren zitierten Entscheidungen des AG München vom 07.07.2010 - 482 C 287/10 sowie des AG Tettnang vom 21.04.2011 - 4 C 1132/10 vor, die sich für die Möglichkeit einer Vergemeinschaftung aussprechen.

    a) Zunächst lässt sich das vom Amtsgericht München in seiner bereits zitierten Entscheidung vom 07.07.2010 - 482 C 287/10 angeführte Argument gut hören, wonach aufgrund der Nähe der Abnahme zu der Geltendmachung von Mängelrechten, die durch Beschluss vergemeinschaftet werden können, auch die Abnahmeverpflichtung selbst durch Mehrheitsbeschluss zu einer Angelegenheit gemeinschaftlicher Verwaltung gemacht werden kann (vgl. juris Rn. 22; daran anschließend AG Tettnang, 21.04.2011 - 4 C 1132/10, IBRRS 2011, 3758).

  • AG Tettnang, 21.04.2011 - 4 C 1132/10

    Gemeinschaft kann Abnahme an sich ziehen!

    Soweit also die Verfolgung von Mängelbeseitigungsansprüchen und Mängelrechten zu einer Angelegenheit gemeinschaftlicher Verwaltung gemacht werden kann, so muss dies auch für die Abnahme gelten, die in besonderer Nähe zu Geltendmachung von Mängelrechten steht (vgl. AG München vom 07.07.10, Az.: 482 C 287/10; Bämann, WEG, 10. Aufl., nach § 10 Rdnr. 56 ff; Bayrisches ObLG, NJW-RR 2000, 13).
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