Rechtsprechung
   BVerwG, 13.05.2009 - 9 A 72.07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,1371
BVerwG, 13.05.2009 - 9 A 72.07 (https://dejure.org/2009,1371)
BVerwG, Entscheidung vom 13.05.2009 - 9 A 72.07 (https://dejure.org/2009,1371)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Mai 2009 - 9 A 72.07 (https://dejure.org/2009,1371)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,1371) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    FStrG § 17 Satz 2; BImSchG §§ 41, 42, 50; 16. BImSchV § 2 Abs. 1 Nr. 2
    Planfeststellungsbeschluss; Autobahn; Schallschutz; aktiver Lärmschutz; passiver Lärmschutz; Grenzwertüberschreitung; Entschädigung; Unverhältnismäßigkeit; Vollschutz; schrittweise Abschläge; Kosten-Nutzen-Analyse; Lärmschutzkonzeption; Vorbelastung; Schutzbedürftigkeit; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    FStrG § 17 Satz 2
    Abwägung; Autobahn; Autobahn; Betrachtung der Kosten pro Schutzfall; Entschädigung; Entschädigung; Grenzwertüberschreitung; Grenzwertüberschreitung; Immission; Kosten-Nutzen-Analyse; Kosten-Nutzen-Analyse; Lärmschutzkonzept; Lärmschutzkonzeption; ...

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer ausschließlichen Herleitung der Unverhältnismäßigkeit von Kosten aktiven Lärmschutzes gegen Autobahnen aus erheblich billigeren Entschädigungen für passiven Lärmschutz; Notwendigkeit einer Untersuchung der erforderlichen Aufwendungen für eine die ...

  • Judicialis

    FStrG § 17 Satz 2; ; BImSchG § 41; ; BImSchG § 42; ; BImSchG § 50; ; 16. BImSchV § 2 Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Straßenrechtliche Planfeststellung, Immissionsschutzrecht: Rechtmäßigkeit einer ausschließlichen Herleitung der Unverhältnismäßigkeit von Kosten aktiven Lärmschutzes gegen Autobahnen aus erheblich billigeren Entschädigungen für passiven Lärmschutz; Notwendigkeit einer ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verhältnismäßigkeit der Kosten aktiven Lärmschutzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Klagen gegen den Ausbau und die Verlegung der Bundesautobahn A 4 zwischen Kerpen und Düren abgewiesen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 134, 45
  • NVwZ 2009, 1498
  • DVBl 2009, 1307
  • DÖV 2009, 918
  • BauR 2010, 202
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (92)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 42.97

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Verfahren "Besonders

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2009 - 9 A 72.07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entspricht es nicht den Vorgaben des § 41 BImSchG, die Unverhältnismäßigkeit der Kosten aktiven Lärmschutzes allein daraus herzuleiten, dass die nach § 42 Abs. 2 BImSchG zu leistenden Entschädigungen für passiven Lärmschutz - wie regelmäßig - erheblich billiger wären (vgl. Urteile vom 15. März 2000 - BVerwG 11 A 42.97 - BVerwGE 110, 370 und - BVerwG 11 A 46.97 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 34 S. 85).

    Ziel der Bewertung der Kosten hinsichtlich des damit erzielbaren Lärmschutzeffekts muss eine Lärmschutzkonzeption sein, die auch unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung der Lärmbetroffenen vertretbar erscheint (vgl. Urteile vom 15. März 2000 - BVerwG 11 A 42.97 - a.a.O. S. 382, vom 24. September 2003 - BVerwG 9 A 69.02 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 39 S. 103 und vom 3. März 2004 - BVerwG 9 A 15.03 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 40 S. 113).

    So wird bei einer stark verdichteten Bebauung noch eher ein nennenswerter Schutzeffekt zu erzielen sein als bei einer aufgelockerten Bebauung, die auf eine entsprechend geringe Zahl von Bewohnern schließen lässt (vgl. Urteil vom 15. März 2000 - BVerwG 11 A 42.97 - a.a.O. S. 383).

  • BVerwG, 04.07.1986 - 4 C 31.84

    Zur Abgrenzung der Anwendungsbereiche des Bergrechts, des Baurechts und des

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2009 - 9 A 72.07
    In diesem Verfahren wäre auch zu prüfen, ob - unter Berücksichtigung dann vorhandener Vorbelastungen - gesundheitsgefährdende Auswirkungen des Betriebs auf die benachbarten Wohnlagen zu erwarten sind (vgl. Urteile vom 4. Juli 1986 - BVerwG 4 C 31.84 - BVerwGE 74, 315 und vom 13. Dezember 1991 - BVerwG 7 C 25.90 - BVerwGE 89, 246 ff.).
  • BVerwG, 13.12.1991 - 7 C 25.90

    Rahmenbetriebsplan - Gesichtspunkte - Steuerungsfunktion

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2009 - 9 A 72.07
    In diesem Verfahren wäre auch zu prüfen, ob - unter Berücksichtigung dann vorhandener Vorbelastungen - gesundheitsgefährdende Auswirkungen des Betriebs auf die benachbarten Wohnlagen zu erwarten sind (vgl. Urteile vom 4. Juli 1986 - BVerwG 4 C 31.84 - BVerwGE 74, 315 und vom 13. Dezember 1991 - BVerwG 7 C 25.90 - BVerwGE 89, 246 ff.).
  • BVerwG, 06.12.1985 - 4 C 59.82

    Objektive Erforderlichkeit eines fernstraßenrechtlichen Vorhabens, Gerichtliche

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2009 - 9 A 72.07
    Dass die der Abwägung zugrunde liegende Verkehrsprognose - was hier rechtlich allein zu beanstanden wäre - zu Lasten der Belange des Klägers nicht in einer der Materie angemessenen und methodisch fachgerechten Weise erarbeitet worden ist (vgl. Urteile vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 u.a. - BVerwGE 56, 110 , vom 30. Mai 1984 - BVerwG 4 C 58.81 - BVerwGE 69, 256 und vom 6. Dezember 1985 - BVerwG 4 C 59.82 - BVerwGE 72, 282 ), ist nicht schlüssig dargetan.
  • BVerwG, 09.06.2004 - 9 A 11.03

    Straßenplanung; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; Klagebefugnis;

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2009 - 9 A 72.07
    Insbesondere hat der Senat nicht die Überzeugung gewinnen können, dass sich ohne einen diesbezüglichen Ermittlungs- oder Bewertungsmangel der vom Kläger bevorzugte Ausbau der Autobahn auf der bestehenden Trasse, auf einer südlich von Buir verlaufenden Trassenvariante oder auf einer weiter nördlich von Buir verschwenkten Neubautrasse eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere Linienführung darstellen würde, so dass sich diese Lösung dem Beklagten hätte aufdrängen müssen und der Planfeststellungsbeschluss deshalb an einem beachtlichen Abwägungsfehler leidet (vgl. zu diesem Maßstab Urteil vom 9. Juni 2004 - BVerwG 9 A 11.03 - Buchholz 406.400 § 61 BNatSchG 2002 Nr. 5 S. 41 m.w.N.).
  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2009 - 9 A 72.07
    Dass die der Abwägung zugrunde liegende Verkehrsprognose - was hier rechtlich allein zu beanstanden wäre - zu Lasten der Belange des Klägers nicht in einer der Materie angemessenen und methodisch fachgerechten Weise erarbeitet worden ist (vgl. Urteile vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 u.a. - BVerwGE 56, 110 , vom 30. Mai 1984 - BVerwG 4 C 58.81 - BVerwGE 69, 256 und vom 6. Dezember 1985 - BVerwG 4 C 59.82 - BVerwGE 72, 282 ), ist nicht schlüssig dargetan.
  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2009 - 9 A 72.07
    Soweit sich der Kläger zur Begründung seines Hauptantrags schließlich auf § 50 BImSchG beruft, übersieht er, dass dem dort normierten Trennungsgrundsatz nur die Funktion einer Abwägungsdirektive zukommt, die im Rahmen der planerischen Abwägung durch andere Belange von hohem Gewicht überwunden werden kann (vgl. Urteil vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116 m.w.N.).
  • BVerwG, 03.03.2004 - 9 A 15.03

    Abwägungsspielraum; Alternativenvergleich; Auswahlentscheidung; besonders

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2009 - 9 A 72.07
    Ziel der Bewertung der Kosten hinsichtlich des damit erzielbaren Lärmschutzeffekts muss eine Lärmschutzkonzeption sein, die auch unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung der Lärmbetroffenen vertretbar erscheint (vgl. Urteile vom 15. März 2000 - BVerwG 11 A 42.97 - a.a.O. S. 382, vom 24. September 2003 - BVerwG 9 A 69.02 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 39 S. 103 und vom 3. März 2004 - BVerwG 9 A 15.03 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 40 S. 113).
  • BVerwG, 24.09.2003 - 9 A 69.02

    Anhalter Bahn; Planfeststellung; Änderung eines Schienenwegs; Feintrassierung;

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2009 - 9 A 72.07
    Ziel der Bewertung der Kosten hinsichtlich des damit erzielbaren Lärmschutzeffekts muss eine Lärmschutzkonzeption sein, die auch unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung der Lärmbetroffenen vertretbar erscheint (vgl. Urteile vom 15. März 2000 - BVerwG 11 A 42.97 - a.a.O. S. 382, vom 24. September 2003 - BVerwG 9 A 69.02 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 39 S. 103 und vom 3. März 2004 - BVerwG 9 A 15.03 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 40 S. 113).
  • BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 46.97

    Planfeststellung wegen Änderung eines Schienenweges; Schallschutz; Vorrang des

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2009 - 9 A 72.07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entspricht es nicht den Vorgaben des § 41 BImSchG, die Unverhältnismäßigkeit der Kosten aktiven Lärmschutzes allein daraus herzuleiten, dass die nach § 42 Abs. 2 BImSchG zu leistenden Entschädigungen für passiven Lärmschutz - wie regelmäßig - erheblich billiger wären (vgl. Urteile vom 15. März 2000 - BVerwG 11 A 42.97 - BVerwGE 110, 370 und - BVerwG 11 A 46.97 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 34 S. 85).
  • BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81

    Luftfahrtrechtliches Planfeststellungsverfahren; Flughafen München II - Franz

  • BVerwG, 30.08.1989 - 4 B 97.89

    Schutz der Anlieger vor

  • BVerwG, 12.08.2009 - 9 A 64.07

    Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; gerichtliche Kontrolle;

    Er hat unter Hinweis auf den Leitfaden der Europäischen Kommission zum Artenschutz eingehend begründet, dass daran gemeinschaftsrechtlich kein vernünftiger Zweifel besteht (insbesondere Urteil vom 18. März 2009 a.a.O. Rn. 68 ff.; ferner Urteile vom 9. Juli 2008 a.a.O. Rn. 98 und vom 13. Mai 2009 a.a.O. Rn. 90 f.).

    Zwar genügen die im Planfeststellungsbeschluss hierzu angestellten Erwägungen (PFB S. 345 ff.) nicht in jeder Hinsicht den nach der Rechtsprechung des Senats an eine Verhältnismäßigkeitsprüfung gemäß § 41 Abs. 2 BImSchG zu stellenden Anforderungen (vgl. hierzu das Urteil vom 13. Mai 2009 - BVerwG 9 A 72.07 - DVBl 2009, 1307 Rn. 62 ff.); dem braucht hier aber nicht weiter nachgegangen zu werden.

  • VGH Bayern, 25.11.2015 - 22 BV 13.1686

    Gaststättenrechtliche Auflagen und Sperrzeitverlängerung in der Fürther

    Die Grenze zur Gesundheitsgefährdung ist nach gefestigter Rechtsprechung (vgl. z. B. BVerwG, U. v. 10.11.2004 - 9 A 67.03 - juris Rn. 44; U. v. 23.2.2005 - 4 A 4.04 - BVerwGE 123, 37/46; U. v. 13.5.2009 - 9 A 72.07 - BVerwGE 134, 45 Rn. 69) erreicht, wenn ein aus allen Geräuschen, die auf einen zum Schlafen bestimmten Raum einwirken, zu bildender Summenpegel über eine ins Gewicht fallende Zeitspanne hinweg 60 dB(A) überschreitet.
  • BVerwG, 10.10.2012 - 9 A 19.11

    Verkehrsprognose; Modellprognose; Bundesverkehrswegeplanung; Fernverkehrsmatrix;

    Dabei sind in Baugebieten dem durch die Maßnahme insgesamt erreichbaren Schutz der Nachbarschaft grundsätzlich die hierfür insgesamt aufzuwendenden Kosten der Maßnahme gegenüberzustellen und zu bewerten (vgl. Urteile vom 15. März 2000 - BVerwG 11 A 42.97 - BVerwGE 110, 370 sowie - BVerwG 11 A 46.97 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 34 S. 85 und vom 13. Mai 2009 - BVerwG 9 A 72.07 - BVerwGE 134, 45 Rn. 63).

    Bei welcher Relation zwischen Kosten und Nutzen die Unverhältnismäßigkeit des Aufwandes für aktiven Lärmschutz anzunehmen ist, bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalles (vgl. Beschluss vom 30. August 1989 - BVerwG 4 B 97.89 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 5 S. 2; Urteil vom 13. Mai 2009 a.a.O. Rn. 64).

    So wird bei einer stark verdichteten Bebauung noch eher ein nennenswerter Schutzeffekt zu erzielen sein als bei einer aufgelockerten Bebauung, die auf eine entsprechend geringe Zahl von Bewohnern schließen lässt (vgl. Urteile vom 15. März 2000 - BVerwG 11 A 42.97 - a.a.O. S. 383 und vom 13. Mai 2009 a.a.O. Rn. 64).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht