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   VGH Bayern, 16.12.2009 - 1 CS 09.1774   

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VGH Bayern, 16.12.2009 - 1 CS 09.1774 (https://dejure.org/2009,5120)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.12.2009 - 1 CS 09.1774 (https://dejure.org/2009,5120)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. Dezember 2009 - 1 CS 09.1774 (https://dejure.org/2009,5120)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Vorläufiger Rechtschutz; Klage der Gemeinde gegen Baugenehmigung für vier Reihenhäuser; Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens; Interessenabwägung bei offenen Erfolgsaussichten; Gewichtung der gesetzlichen Anordnung des Sofortvollzugs; unbeplanter Innenbereich; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines Bauvorhabens mit einem vier Reihenhäuser umfassenden Gebäudekomplex in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil; Relevanz der Umgebung des Baugrundstücks und der Umgebung eines als "Fremdkörper" eingestuften Gebäudes bei der Bestimmung der näheren ...

  • Judicialis

    VwGO § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3; ; VwGO § ... 80 Abs. 5; ; VwGO § 80 a Abs. 3; ; VwGO § 146 Abs. 1; ; BauGB § 34 Abs. 1; ; BauGB § 36 Abs. 1 Satz 1; ; BauGB § 212 a Abs. 1; ; BayBO Art. 67; ; BayBO Art. 68 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit eines Bauvorhabens mit einem vier Reihenhäuser umfassenden Gebäudekomplex in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil; Relevanz der Umgebung des Baugrundstücks und der Umgebung eines als "Fremdkörper" eingestuften Gebäudes bei der Bestimmung der näheren ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausnahme mangels städtebaulicher Spannung zulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2010, 506
  • BauR 2010, 662
 
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Wird zitiert von ... (67)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerwG, 16.06.2009 - 4 B 50.08

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache i.R.d. Zulassung einer Revision im

    Auszug aus VGH Bayern, 16.12.2009 - 1 CS 09.1774
    Für das Einfügen in Bezug auf die Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, kommt es darauf an, ob das Gebäude (mit einer hinsichtlich des Nutzungsmaßes zulässigen Grundfläche) seinen Standort (seine "räumliche Lage" [BVerwG vom 16.6.2009 ZfBR 2009, 693]) auf dem Baugrundstück in einem Bereich haben soll, der nach dem durch die Standorte der Gebäude in der Umgebung vorgegebenen Rahmen bebaubar ist.

    In diesem Zusammenhang auch den Begriff "konkrete Größe der Grundfläche" zu verwenden, wie das Bundesverwaltungsgericht (vgl. Beschluss vom 16.6.2009 a. a. O.), ist angesichts dessen, dass die Größe der Grundfläche nach § 16 Abs. 2 Nr. 1 Alternative 2 BauNVO ein Kriterium für die Regelung bzw. Erfassung des Nutzungsmaßes ist, zumindest missverständlich.

    Außer Betracht bleibt aber, was die vorhandene Bebauung nicht prägt oder in ihr gar als Fremdkörper erscheint (BVerwG vom 16.6.2009 ZfBR 2009, 693).

    Durch solche, "Unruhe" in ein Gebiet bringende Folgewirkungen entstehen städtebauliche Spannungen im Sinn der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BVerwG vom 16.6.2009 a. a. O.).

  • BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung

    Auszug aus VGH Bayern, 16.12.2009 - 1 CS 09.1774
    Dieser Normzweck lässt - anders als der Zweck, der mit dem in § 49 des Kreditwesengesetzes (KWG) normierten Ausschluss der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs und der Anfechtungsklage gegen eine auf § 37 KWG gestützte Einstellung des Geschäftsbetriebs verfolgt wird (vgl. BVerfG vom 10.10.2003 NVwZ 2004, 93) - nicht den Schluss zu, dass es in dem dreipoligen Rechtsverhältnis zwischen Bauherrn, Behörde und Drittem (Nachbar oder, wie hier, Gemeinde) auf Seiten des Dritten besonderer individueller Umstände bedarf, um die Anordnung der aufschiebenden Wirkung zu erreichen.

    Die Belange eines Dritten haben bei der Abwägung umso mehr Gewicht, je schwerwiegender die ihm auferlegte Belastung wiegt und je mehr die Maßnahme der Verwaltung Unabänderliches bewirkt (BVerfG vom 18.7.1973 NJW 1974, 227; vom 10.10.2003 NVwZ 2004, 93; BVerwG vom 14.4.2004 a. a. O.).

  • VGH Bayern, 25.04.2005 - 1 CS 04.3461

    Bauplanungsrecht: Errichtung einer Doppelgarage im unbeplanten Innenbereich

    Auszug aus VGH Bayern, 16.12.2009 - 1 CS 09.1774
    Bei dem Nutzungsmaß und der überbaubaren Grundstücksfläche ist der maßgebliche Bereich in der Regel enger zu begrenzen als bei der Nutzungsart (vgl. BayVGH vom 25.4.2005 - 1 CS 04.3461 - juris; vom 19.12.2006 - 1 ZB 05.1371 - juris; OVG NRW vom 7.11.1996 - 7 A 4820/95 - juris; VGH BW vom 23.9.1993 - 8 S 1281/93 - juris).

    Denn eine vergleichbare Anordnung von Garagen, Stellplätzen und Nebenanlagen im Vorgartenbereich scheint sich in der Umgebung - auch auf dem östlich an das Baugrundstück grenzenden Grundstück Fl.Nr. 1690/14 und auf dem Grundstück Fl.Nr. 1691/4 - nicht zu finden (zur Zulässigkeit dieser Anlagen auf den nicht mit Hauptgebäuden überbaubaren Grundstücksflächen in entsprechender Anwendung von § 23 Abs. 5 Satz 2 BauNVO vgl. BayVGH vom 25.4.2005 - 1 CS 04.3461 - juris).

  • BVerwG, 07.12.2006 - 4 C 11.05

    Stellplätze; zugelassene Nutzung; allgemeines Wohngebiet; Fremdkörper; Gebot der

    Auszug aus VGH Bayern, 16.12.2009 - 1 CS 09.1774
    Ein für die Eigenart einer Umgebung unbeachtlicher "Fremdkörper" liegt regelmäßig vor, wenn eine einzelne Anlage in einem auffälligen Kontrast zur übrigen Bebauung steht, es sei denn, dass die Anlage ihre Umgebung ausnahmsweise beherrscht oder mit ihr eine Einheit bildet (BVerwG vom 7.12.2006 NVwZ 2007, 585).

    Nach der von den Beigeladenen im Wortlaut zitierten Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 15.2.1990 BVerwGE 84, 322 = NVwZ 1990, 755), an der sich nichts geändert hat (vgl. BVerwG vom 7.12.2006 a. a. O.), ist insoweit nicht, wie das Verwaltungsgericht wohl meint, die Bebauung in der Umgebung des Baugrundstücks maßgeblich, sondern die Umgebung des Gebäudes, dessen Einstufung als "Fremdkörpers" zu beurteilen ist.

  • VGH Bayern, 19.12.2006 - 1 ZB 05.1371
    Auszug aus VGH Bayern, 16.12.2009 - 1 CS 09.1774
    Bei dieser Beurteilung kann auf die planungsrechtlichen Instrumente, mit denen die überbaubare Grundstücksfläche nach § 23 BauNVO im Bebauungsplan festgesetzt werden kann (Baugrenze, Baulinie und Bebauungstiefe), zurückgegriffen werden (BayVGH vom 19.12.2006 - 1 ZB 05.1371 - juris).

    Bei dem Nutzungsmaß und der überbaubaren Grundstücksfläche ist der maßgebliche Bereich in der Regel enger zu begrenzen als bei der Nutzungsart (vgl. BayVGH vom 25.4.2005 - 1 CS 04.3461 - juris; vom 19.12.2006 - 1 ZB 05.1371 - juris; OVG NRW vom 7.11.1996 - 7 A 4820/95 - juris; VGH BW vom 23.9.1993 - 8 S 1281/93 - juris).

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus VGH Bayern, 16.12.2009 - 1 CS 09.1774
    Auch ein den Rahmen überschreitendes Vorhaben kann aber ausnahmsweise zulässig sein, wenn es trotz der Überschreitung keine "städtebauliche Spannungen" hervorruft (vgl. BVerwG vom 26.5.1978 BVerwGE 55, 369).

    Nähere Umgebung ist der Bereich, innerhalb dessen sich einerseits das Vorhaben auf die benachbarte Bebauung und andererseits diese Bebauung auf das Baugrundstück prägend auswirkt (BVerwG vom 26.5.1978 BVerwGE 55, 369; vom 20.8.1998 NVwZ-RR 1999, 105).

  • OVG Saarland, 09.09.2009 - 2 B 398/09

    Nachbarrechtschutz gegen Außengastronomie im Innenbereich; Aussetzungsantrag

    Auszug aus VGH Bayern, 16.12.2009 - 1 CS 09.1774
    Ein gesetzgeberischer Wille, dass dem Vollzugsinteresse gegenüber den Interessen von Nachbarn bzw. einer ihre Planungshoheit verteidigenden Gemeinde regelmäßig der Vorrang einzuräumen ist, lässt sich der Regelung des § 212 a BauGB nicht entnehmen (Jäde in Jäde/Dirnberger/Weiß, BauGB/ BauNVO, 5. Aufl. 2007, § 212 a RdNr. 13; Debus, NVwZ 2006, 49; Schoch in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 80 RdNr. 261; vgl. auch BayVGH vom 14.1.1991 BayVBl 1991, 275 [zu Art. 2 § 10 Abs. 2 WoBauErlG]; vom 21.12.2001 ZfBR 2002, 698; vom 27.4.2009 - 9 CS 08.3323 - juris; a. A. Kalb in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, § 212 a RdNr. 40 a und 40 b; SaarlOVG vom 9.9.2009 - 2 B 398/09 - juris).
  • VGH Bayern, 27.04.2009 - 9 CS 08.3323

    Schweinezuchtstall; ausreichende Erschließung; erhöhter An- und Abfahrtsverkehr;

    Auszug aus VGH Bayern, 16.12.2009 - 1 CS 09.1774
    Ein gesetzgeberischer Wille, dass dem Vollzugsinteresse gegenüber den Interessen von Nachbarn bzw. einer ihre Planungshoheit verteidigenden Gemeinde regelmäßig der Vorrang einzuräumen ist, lässt sich der Regelung des § 212 a BauGB nicht entnehmen (Jäde in Jäde/Dirnberger/Weiß, BauGB/ BauNVO, 5. Aufl. 2007, § 212 a RdNr. 13; Debus, NVwZ 2006, 49; Schoch in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 80 RdNr. 261; vgl. auch BayVGH vom 14.1.1991 BayVBl 1991, 275 [zu Art. 2 § 10 Abs. 2 WoBauErlG]; vom 21.12.2001 ZfBR 2002, 698; vom 27.4.2009 - 9 CS 08.3323 - juris; a. A. Kalb in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, § 212 a RdNr. 40 a und 40 b; SaarlOVG vom 9.9.2009 - 2 B 398/09 - juris).
  • VGH Bayern, 24.11.2008 - 1 ZB 08.1462

    Berufungszulassung (abgelehnt); Klage einer Gemeinde gegen Baugenehmigung für

    Auszug aus VGH Bayern, 16.12.2009 - 1 CS 09.1774
    Der Senat hält in diesen Fällen im Hauptsacheverfahren im Allgemeinen einen Streitwert von 10.000 Euro für angemessen (vgl. BayVGH vom 24.11.2008 - 1 ZB 08.1462 - juris; vom 13.10.2009 - 1 B 08.2884 - juris).
  • VGH Bayern, 13.10.2009 - 1 B 08.2884

    Errichtung einer (vorwiegend für die Versorgung im Zusammenhang bebauter

    Auszug aus VGH Bayern, 16.12.2009 - 1 CS 09.1774
    Der Senat hält in diesen Fällen im Hauptsacheverfahren im Allgemeinen einen Streitwert von 10.000 Euro für angemessen (vgl. BayVGH vom 24.11.2008 - 1 ZB 08.1462 - juris; vom 13.10.2009 - 1 B 08.2884 - juris).
  • VGH Bayern, 21.12.2001 - 15 ZS 01.2570

    Bauplanungsrecht: Kinocenter als Vergnügungsstätte, Zulässigkeit in einem

  • BVerwG, 14.04.2005 - 4 VR 1005.04

    Eilanträge gegen Flughafen Berlin-Schönefeld weitgehend erfolgreich

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

  • BVerwG, 13.06.2007 - 6 VR 5.07

    Entgeltregulierung; Zugang; Zugangsleistung; Zugangsentgelt; Genehmigung;

  • BVerwG, 12.12.1991 - 4 C 31.89

    Bauordnungsrecht: Gemeindlicher Anspruch auf Einschreiten der Bauaufsichtsbehörde

  • VGH Bayern, 14.01.1991 - 14 CS 90.3166

    Wohnungsbauerleichterungsgesetz: Was ist ein "ausschließlich Wohnzwecken

  • VGH Bayern, 10.07.2006 - 1 CS 06.407

    Kostenentscheidung nach Hauptsacherledigung; Antrag auf Anordnung der

  • BVerwG, 20.08.1998 - 4 B 79.98

    Bauplanungsrecht; Nachbarschutz, Anspruch auf Gebietserhaltung; Prägung,

  • BVerwG, 06.11.1997 - 4 B 172.97

    Bauplanungsrecht - Begriff des "Einfügens" eines Bauvorhabens in den unbeplanten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.1996 - 7 A 4820/95

    Ermittlung der näheren Umgebung; Art der baulichen Nutzung; Bauliche Anlage;

  • BVerwG, 21.06.2007 - 4 B 8.07

    "Sich-Einfügen" eines Erweiterungsvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung

  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.1993 - 8 S 1281/93

    Planungsrechtliche Zulässigkeit einer Garage - Einfügen in die Umgebungsbebauung

  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 23.86

    Begriff der "städtebaulichen Vertretbarkeit" in § 34 Abs. 3 Nr. 2 BauGB

  • VGH Bayern, 27.08.2002 - 8 CS 02.1514

    Anfechtung einer sofort vollziehbaren Besitzeinweisung in Grundstücke;

  • VGH Bayern, 18.07.2013 - 14 B 11.1238

    Folgen der Gasexplosion in Lehrberg bleiben sichtbar

    Auch bei dem Nutzungsmaß ist der maßgebliche Bereich in der Regel enger zu begrenzen als bei der Nutzungsart (vgl. BayVGH, B.v. 16.12.2009 - 1 CS 09.1774 - juris Rn. 21).
  • VG München, 09.11.2020 - M 8 K 20.2917

    Vorbescheid für Neubau einer Wohnanlage

    Die Grenzen der näheren Umgebung lassen sich nicht schematisch festlegen, sondern sind nach der städtebaulichen Situation zu bestimmen, in die das für die Bebauung vorgesehene Grundstück eingebettet ist (vgl. BVerwG, B.v. 28.8.2003 - 4 B 74.03 - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 16.12.2009 - 1 CS 09.1774 - juris Rn. 21; B.v. 27.9.2010 - 2 ZB 08.2775 - juris Rn. 4).

    Die maßgebliche nähere Umgebung ist für jedes der in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB aufgeführten Zulässigkeitsmerkmale gesondert zu ermitteln, weil die prägende Wirkung der jeweils maßgeblichen Umstände unterschiedlich weit reichen kann (vgl. BVerwG, B.v. 6.11.1997 - 4 B 172.97 - juris Rn. 5; B.v. 13.5.2014 - 4 B 38.13 - juris Rn. 7; U.v. 8.12.2016 - 4 C 7.15 - juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 16.12.2009 - 1 CS 09.1774 - juris Rn. 21; U.v. 18.7.2013 - 14 B 11.1238 - juris Rn. 19; B.v. 14.2.2018 - 1 CS 17.2496 - juris Rn. 13).

    Bei den Kriterien Nutzungsmaß und überbaubare Grundstücksfläche ist der maßgebliche Bereich in der Regel enger zu begrenzen als bei der Nutzungsart (vgl. BVerwG, B.v. 13.5.2014 - 4 B 38.13 - juris Rn. 7; BayVGH, B.v. 16.12.2009 - 1 CS 09.1774 - juris Rn. 21 m.w.N.; U.v. 12.12.2013 - 2 B 13.1995 - juris Rn.15; B.v. 14.2.2018 - 1 CS 17.2496 - juris Rn. 13).

  • VG München, 05.07.2021 - M 8 K 19.4131

    Ablehnung eines Vorbescheidsantrags - Einfügen hinsichtlich der überbaubaren

    Zur näheren Konkretisierung der Anforderungen kann insofern auf die Begriffsbestimmungen des § 23 BauNVO zur Baugrenze, Baulinie und Bebauungstiefe (§ 23 Abs. 1 bis 4 BauNVO) zurückgegriffen werden (BVerwG, B.v. 12.8.2019 - 4 B 1.19 - juris Rn. 6; B.v. 22.9.2016 - 4 B 23.16 - juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 3.3.2016 - 15 ZB 14.1542 - juris Rn. 8; B.v. 13.5.2014 - 4 B 38.13 - juris Rn. 9; B.v. 16.6.2009 - 4 B 50.08 - juris Rn. 4; B.v. 6.11.2009 - 2 CS 09.2222 - juris Rn. 6; B.v. 16.12.2009 - 1 CS 09.1774 - juris Rn. 18).

    Die Grenzen der näheren Umgebung lassen sich nicht schematisch festlegen, sondern sind nach der städtebaulichen Situation zu bestimmen, in die das für die Bebauung vorgesehene Grundstück eingebettet ist (vgl. BVerwG, B.v. 28.8.2003 - 4 B 74.03 - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 16.12.2009 - 1 CS 09.1774 - juris Rn. 21; B.v. 27.9.2010 - 2 ZB 08.2775 - juris Rn. 4).

    Dabei ist jedoch die maßgebliche nähere Umgebung für jedes der in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB aufgeführten Zulässigkeitsmerkmale gesondert zu ermitteln, weil die prägende Wirkung der jeweils maßgeblichen Umstände unterschiedlich weit reichen kann (vgl. BVerwG, B.v. 6.11.1997 - 4 B 172.97 - juris Rn. 5; B.v. 13.5.2014 - 4 B 38.13 - juris Rn. 7; U.v. 8.12.2016 - 4 C 7.15 - juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 16.12.2009 - 1 CS 09.1774 - juris Rn. 21; U.v. 18.7.2013 - 14 B 11.1238 - juris Rn. 19; B.v. 14.2.2018 - 1 CS 17.2496 - juris Rn. 13).

    Bei der überbaubaren Grundstücksfläche sowie dem Maß der baulichen Nutzung ist der maßgebliche Bereich in der Regel enger zu begrenzen als bei der Nutzungsart (vgl. BVerwG, B.v. 13.5.2014 - 4 B 38.13 - juris Rn. 8; BayVGH, U.v. 7.0.2011 - 1 B 10.3042 - juris Rn. 22; B.v. 16.12.2009 - 1 CS 09.1774 - juris Rn. 21 m.w.N.; B.v. 25.4.2005 - 1 CS 04.3461 - juris Rn. 18; VGH BW, U.v. 23.9.1993 - 8 S 1281/93 - juris Rn. 22; B. v. 15.12.2005 - 5 S 1847/05 - juris Rn. 8; OVG Berlin-Bbg, U.v. 13.3.2013 - 10 B 4.12 - juris Rn. 39; OVG NW, U.v. 16.11.2001 - 7 A 1143/00 - juris Rn. 29; U.v. 9.9.2010 - 2 A 508/09 - juris Rn. 37).

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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2009 - 10 A 1671/09   

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https://dejure.org/2009,2674
OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2009 - 10 A 1671/09 (https://dejure.org/2009,2674)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04.12.2009 - 10 A 1671/09 (https://dejure.org/2009,2674)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04. Dezember 2009 - 10 A 1671/09 (https://dejure.org/2009,2674)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Gartenlaube i.S.d. § 3 Abs. 2 Bundeskleingartengesetz (BKleingG); Genehmigungspflichtigkeit einer Kleingartenanlage als bauliche Gesamtanlage; § 3 Abs. 2 BKleingG als auf den Baukörper abstellende Vorschrift; Doppelhäuser als ...

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Gartenlaube i.S.d. § 3 Abs. 2 Bundeskleingartengesetz ( BKleingG ); Genehmigungspflichtigkeit einer Kleingartenanlage als bauliche Gesamtanlage; § 3 Abs. 2 BKleingG als auf den Baukörper abstellende Vorschrift; Doppelhäuser als ...

  • ibr-online

    Unzulässigkeit einer Doppellaube im Kleingarten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 323
  • DÖV 2010, 370
  • BauR 2010, 506
  • BauR 2010, 906
  • ZfBR 2010, 385
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 55.81

    Anordnung zur Reduzierung der Höhe einer Kleingarten-Laube; Kleingartengebiet

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2009 - 10 A 1671/09
    vgl. dazu OVG NRW, Urteil vom 20.11.1992 11a NE 50/88 , NVwZ-RR 1993, 600 f.; BVerwG, Urteil vom 17.2.1984 - 4 C 55.81 - BRS 42 Nr. 94; BayVerfGH, Entscheidung vom 27.4.2001 - Vf. 2 -VII-99-, NVwZ 2001, 1027.

    BVerwG, Urteil vom 17.2.1984 - 4 C 55.81 -, BRS 42 Nr. 94; Mainczyk, Baulichkeiten in Kleingärten, NJ 2005, 241, 242.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 17.2.1984 - 4 C 55.81 -, BRS 42 Nr. 94; BGH, Urteil vom 24.7.2003 - III ZR 203/02 - BGHZ 156, 71 ff.

    BVerwG, Urteil vom 17.2.1984 - 4 C 55.81 -, BRS 42 Nr. 94; Mainczyk, a.a.O., § 3 Rn. 7; weitergehend Otte, a.a.O., § 3 Rn. 9 (max. 3,50 m).

  • BGH, 24.07.2003 - III ZR 203/02

    Begriff der Kleinkartenanlage bei überwiegender Bebauung mit Eigenheimen im Sinne

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2009 - 10 A 1671/09
    vgl. BGH, Urteil vom 24.7.2003 - III ZR 203/02 - BGHZ 156, 71 ff.; Mainczyk, BKleingG, Kommentar, 9. Auflage 2006, § 3 Rn. 5 ff.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 17.2.1984 - 4 C 55.81 -, BRS 42 Nr. 94; BGH, Urteil vom 24.7.2003 - III ZR 203/02 - BGHZ 156, 71 ff.

    BVerfG, Beschluss vom 25.2.1998 - 1 BvR 207/97 - NJW-RR 1998, 1166 f.; BGH, Urteil vom 24.7.2003 - III ZR 203/02 - BGHZ 156, 71 ff.; Mainczyk, a. a. O., § 3 Rn. 9 ff.; Otte, a.a.O., § 3 Rn. 11 f.

    vgl. BverfG, Beschluss vom 25.2.1998 - 1 BvR 207/97 - NJW-RR 1998, 1166 f.; BGH, Urteil vom 24.7.2003 - III ZR 203/02 - BGHZ 156, 71 ff.; Mainczyk, NJ 2005, 242.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.08.1997 - 10 B 1869/97

    Gemeinde; Baugenehmigung; Antrag; Planungshoheit; Zulässigkeit von Doppelhäusern;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2009 - 10 A 1671/09
    vgl. dazu auch OVG NRW, Beschluss vom 14.8.1997 - 10 B 1869/97 -, BauR 1998, 93 ff.

    vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 24.2.2000 - 4 C 12.98 -, BRS 63 Nr. 185; OVG NRW, Beschluss vom 14.8.1997 - 10 B 1869/97 -, BauR 1998, 93 ff.; BayVGH, Beschluss vom 21.7.2000 - 26 CS 00.1348 -, BRS 63 Nr. 96.

    OVG NRW, Beschluss vom 14.8.1997 - 10 B 1869/97 -, BauR 1998, 93 ff.; BayVGH, Beschluss vom 21.7.2000 - 26 CS 00.1348 -, BRS 63 Nr. 96.

    vgl. dazu nur BVerwG, Urteil vom 24.2.2000 - 4 C 12.98 -, BRS 63 Nr. 185; OVG NRW, Beschluss vom 14.8.1997 - 10 B 1869/97 - BauR 1998, 93 ff.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2015 - 2 A 1394/13

    Wann ist ein Ersatzbauvorhaben im Außenbereich zulässig?

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 4. Dezember 2009 - 10 A 1671/09 -, BauR 2010, 906 = juris Rn. 49 ff., Urteil vom 13. Oktober 1999 - 7 A 998/99 -, NVwZ-RR 2000, 205 = juris Rn. 38.
  • VGH Bayern, 28.06.2010 - 1 B 09.1911

    Zur Verhältnismäßigkeit einer Beseitigungsanordnung (Verringerung der Wandhöhe um

    Die für eine Wiederherstellung rechtmäßiger Zustände erforderlichen Kosten bzw. der Wert der Bausubstanz, die bei Befolgung einer bauaufsichtlichen Anordnung zerstört oder beeinträchtigt werden muss, sind jedoch nach einhelliger, vom Senat geteilter Auffassung in aller Regel kein im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung bzw. der Ermessensausübung zu berücksichtigender Gesichtspunkt (Decker in Simon/Busse, BayBO, Stand Oktober 2009, Art. 76 RdNr. 245 mit zahlreichen weiteren Nachweisen auch aus der Rechtsprechung des BayVGH; Jäde in Jäde/Dirnberger/Bauer/Weiß, Die neue bayerische Bauordnung, Stand Juli 2008, Art. 76 RdNr. 194 und Molodovsky in Koch/Molodovsky/Famers, BayBO, Stand Mai 2008, Art. 76 RdNr. 68; VGH BW vom 11.3.2009 BauR 2009, 1712; HambOVG vom 11.11.2009 NordÖR 2010, 29 und OVG NW vom 4.12.2009 Az. 10 A 1671/09 ).
  • VG Arnsberg, 05.03.2010 - 12 K 900/09

    Rechtmäßigkeit der Verpflichtung zur Beseitigung eines Carports und

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 4. Dezember 2009 - 10 A 1671/09 -, abrufbar in Juris, m.w.N.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. April 1998 - 4 B 144/97-, BRS 60 Nr. 169 und OVG NRW, Beschluss vom 4. Dezember 2009, a.a.O..

  • VG Düsseldorf, 23.06.2022 - 9 K 1919/21

    Befangenheit Verhandlung Beseitigung Terrassenüberdachung Gebäudeteil

    vgl. OVG NRW, Urteile vom 22. Januar 1996 - 10 A 673/94 -, juris und vom 23. Oktober 1995 - 10 A 958/92 -, juris sowie Beschlüsse vom 4. Dezember 2009 - 10 A 1671/09 -, juris, Rn. 49 ff. und vom 18. März 1997 - 10 A 853/93 -, juris, Rn. 6 ff.

    vgl. Vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 4. Dezember 2009 - 10 A 1671/09 -, juris, Rn. 51 ff. und vom 18. März 1997 - 10 A 853/93 -, juris, Rn. 8 ff.; Boeddinghaus/Hahn/Schulte u.a., Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Kommentar, 115. AL, § 82, Rn. 8.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.01.2010 - 2 L 62/09

    Beseitigung eines Wohnhauses im Außenbereich

    Die Baubehörden sind regelmäßig gehalten, den vollständigen Abriss eines insgesamt formell und materiell baurechtswidrigen Gebäudes anzuordnen, sofern dieses weder bautechnisch noch nach den Vorstellungen des Bauherrn teilbar ist (OVG NW, Urt. v. 04.12.2009 - 10 A 1671/09 - Juris, m. w. Nachw.).

    Die Baubehörden sind regelmäßig gehalten, den vollständigen Abriss eines insgesamt formell und materiell baurechtswidrigen Gebäudes anzuordnen, sofern dieses weder bautechnisch noch nach den Vorstellungen des Bauherrn teilbar ist (OVG NW, Urt. v. 04.12.2009 - 10 A 1671/09 - Juris, m. w. Nachw.).

  • VG Gelsenkirchen, 29.06.2021 - 6 K 2389/19

    Ordnungsverfügung Baurecht Schwarzbau Bestandsschutz Abstandsfläche Giebelwand

    vgl. OVG NRW, Urteile vom 13. Oktober 1999 - 7 A 998/99 -, juris (Rn. 27 ff.), und vom 22. August 2005 - 10 A 3611/03 -, juris (Rn. 101); Beschlüsse vom 4. Dezember 2009 - 10 A 1671/09 -, juris (Rn. 49), und vom 26. Januar 2015 - 7 A 1070/14 -, juris (Rn. 4 ff.); VG Gelsenkirchen, Urteil vom 14. Januar 2014 - 6 K 2222/11 -, juris (Rn. 73).
  • VG Düsseldorf, 18.06.2013 - 9 K 6001/11
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 4. Dezember 2009 - 10 A 1671/09 -, juris.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.10.2023 - 2 L 17/23

    Rückbauverfügung für eine mit Mauern gestützte Aufschüttung - Terrasse

    Es obliegt vielmehr dem Bauherrn, den Rückbau der baulichen Anlage auf ein rechtlich zulässiges Maß als Austauschmittel anzubieten (OVG NRW, Beschluss vom 4. Dezember 2009 - 10 A 1671/09 - juris Rn. 49 ff.).
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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 11.12.2009 - 10 S 15.09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,8023
OVG Berlin-Brandenburg, 11.12.2009 - 10 S 15.09 (https://dejure.org/2009,8023)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11.12.2009 - 10 S 15.09 (https://dejure.org/2009,8023)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11. Dezember 2009 - 10 S 15.09 (https://dejure.org/2009,8023)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Nachbarwiderspruch eines Gewerbebetriebs gegen heranrückende Wohnbebauung; Neues allgemeines Wohngebiet neben einem Gewerbegebiet im Entwicklungsbereich; Wiederholte Bebauungsplanänderungen im Entwicklungsbereich; Baugebietsübergreifendes Gebot der Rücksichtnahme und ...

  • rechtsportal.de

    Nachbarwiderspruch eines Gewerbebetriebs gegen heranrückende Wohnbebauung; Neues allgemeines Wohngebiet neben einem Gewerbegebiet im Entwicklungsbereich; Wiederholte Bebauungsplanänderungen im Entwicklungsbereich; Baugebietsübergreifendes Gebot der Rücksichtnahme und ...

  • ibr-online

    Heranrückende Wohnbebauung an Gewerbegebiet

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2010, 506
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.01.2009 - 10 S 17.08

    Baurechtlicher Nachbarschutz: Gebietserhaltungsanspruch bei Bauvorhaben in einem

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.12.2009 - 10 S 15.09
    Dies folgt aus der Wechselbezüglichkeit des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses, die voraussetzt, dass die Nachbarn bei der Ausnutzung ihrer Grundstücke jeweils den gleichen öffentlich-rechtlichen Beschränkungen unterworfen sind, was bei verschiedenen Baugebieten nicht der Fall ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 2007, a.a.O.; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 15. Januar 2009 - OVG 10 S 17.08 -, BauR 2009, 1112 m.w.N.).

    13 3. Die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung verletzt auch nicht das in § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO enthaltene Gebot der Rücksichtnahme, nach dem sich der Nachbarschutz für ein außerhalb der Grenzen des Plangebiets gelegenes Grundstück baugebietsübergreifend (nur) bestimmt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 2007, a.a.O.; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 15. Januar 2009 - OVG 10 S 17.08 -, a.a.O. m.w.N.).

    die Prägung des Einwirkungsbereichs durch den Umfang der Wohn- oder Gewerbebebauung, die Ortsüblichkeit des Geräuschs und die Frage, welche der unverträglichen Nutzungen zuerst verwirklicht wurde (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 15. Januar 2009, a.a.O.; OVG Bln, Beschluss vom 16. Mai 2000, LKV 2001, 372).

  • BVerwG, 18.12.2007 - 4 B 55.07

    Bebauungsplan; Art der Nutzung; gebietsfremde Nutzung; angrenzendes Baugebiet;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.12.2009 - 10 S 15.09
    6 1. Soweit die Antragstellerin gegen die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung vom 8. Dezember 2008 einen Gebietserhaltungsanspruch geltend macht, der - unabhängig von konkreten Beeinträchtigungen und deren Schweregrad - allein schon im Hinblick darauf bestehen könnte, dass in einem festgesetzten Gewerbegebiet eine reine Wohnnutzung nicht zulässig ist (vgl. OVG NW, Urteil vom 28. Mai 2009, BauR 2009, 1716 m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 2007, NVwZ 2008, 427), sind dessen Voraussetzungen schon nicht erfüllt.

    Dies folgt aus der Wechselbezüglichkeit des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses, die voraussetzt, dass die Nachbarn bei der Ausnutzung ihrer Grundstücke jeweils den gleichen öffentlich-rechtlichen Beschränkungen unterworfen sind, was bei verschiedenen Baugebieten nicht der Fall ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 2007, a.a.O.; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 15. Januar 2009 - OVG 10 S 17.08 -, BauR 2009, 1112 m.w.N.).

    13 3. Die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung verletzt auch nicht das in § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO enthaltene Gebot der Rücksichtnahme, nach dem sich der Nachbarschutz für ein außerhalb der Grenzen des Plangebiets gelegenes Grundstück baugebietsübergreifend (nur) bestimmt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 2007, a.a.O.; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 15. Januar 2009 - OVG 10 S 17.08 -, a.a.O. m.w.N.).

  • OVG Saarland, 07.11.2006 - 2 W 13/06

    Aussetzungsantrag; Baugenehmigung; Nachbar; Ortsabrundungssatzung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.12.2009 - 10 S 15.09
    Sofern sich nicht aus den allein maßgeblichen Beschwerdegründen (§ 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO) Ansatzpunkte ergeben, die - überwiegend wahrscheinlich - auf Unwirksamkeitsgründe hinweisen, ist von der Gültigkeit des Bebauungsplans auszugehen (vgl. OVG Saar, Beschluss vom 7. November 2006 - 2 W 13/06 -, zitiert nach juris; OVG SH, Beschluss vom 26. April 2005 - 1 MB 19/05 -, zitiert nach juris).
  • BVerwG, 20.04.2000 - 4 B 25.00

    "Sich-Einfügen" eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs in die nähere Umgebung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.12.2009 - 10 S 15.09
    15 Ob ein Bauvorhaben den Anforderungen des bauplanungsrechtlichen Rücksichtnahmegebots genügt, hängt davon ab, welche Einwirkungen von den Nachbarn nach den Wertungen des Immissionsschutzrechts noch hinzunehmen sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. April 2000, BRS 63 Nr. 103; OVG Bln, Beschluss vom 18. Juli 2001, NVwZ-RR 2001, 722).
  • VGH Bayern, 29.04.2009 - 1 CS 08.2352

    Vorläufiger Rechtsschutz; Nachbarstreitigkeit; Interessenabwägung bei offenen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.12.2009 - 10 S 15.09
    Ergeben sich hingegen zusätzliche Rücksichtnahmepflichten und ist deshalb mit einer Verschärfung der immissionsschutzrechtlichen Anforderungen an den Betrieb zu rechnen, etwa weil die neue Wohnbebauung näher "heranrücken" soll als die schon vorhandene oder die neue Wohnbebauung von dem Betrieb aus gesehen in einer Richtung geplant ist, in die dieser bisher ungehindert emittieren durfte, wird das Wohnbauvorhaben regelmäßig gegenüber dem Betrieb "rücksichtslos" sein (vgl. BayVGH, Beschluss vom 29. April 2009 - 1 CS 08.2352 - m.w.N., zitiert nach juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.2006 - 5 S 1904/06

    Einstweiliger Rechtsschutz eines Gewerbebetriebs gegenüber einer heranrückenden

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.12.2009 - 10 S 15.09
    Hierbei sind jedoch die bereits genannten baulichen und bautechnischen Schallschutzmaßnahmen noch nicht berücksichtigt, zu denen die Beigeladene verpflichtet ist, wobei vorauszusetzen ist, dass die Bewohner einer heranrückenden Wohnbebauung die Möglichkeiten des passiven Lärmschutzes zukünftig auch nutzen (vgl. VGH BW, Beschluss vom 11. Oktober 2006, NVwZ-RR 2007, 168).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2009 - 10 A 971/08

    Gewerbegebiet: Einschreiten gegen unzulässiges Wohnen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.12.2009 - 10 S 15.09
    6 1. Soweit die Antragstellerin gegen die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung vom 8. Dezember 2008 einen Gebietserhaltungsanspruch geltend macht, der - unabhängig von konkreten Beeinträchtigungen und deren Schweregrad - allein schon im Hinblick darauf bestehen könnte, dass in einem festgesetzten Gewerbegebiet eine reine Wohnnutzung nicht zulässig ist (vgl. OVG NW, Urteil vom 28. Mai 2009, BauR 2009, 1716 m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 2007, NVwZ 2008, 427), sind dessen Voraussetzungen schon nicht erfüllt.
  • OVG Berlin, 18.07.2001 - 2 S 1.01

    Bauplanungsrecht: Kein Lärmschutz für einen Friedhof im Mischgebiet, Vorbelastung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.12.2009 - 10 S 15.09
    15 Ob ein Bauvorhaben den Anforderungen des bauplanungsrechtlichen Rücksichtnahmegebots genügt, hängt davon ab, welche Einwirkungen von den Nachbarn nach den Wertungen des Immissionsschutzrechts noch hinzunehmen sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. April 2000, BRS 63 Nr. 103; OVG Bln, Beschluss vom 18. Juli 2001, NVwZ-RR 2001, 722).
  • OVG Berlin, 16.05.2000 - 2 S 1.00

    Gebot der Rücksichtnahme bei Errichtung eines Einkaufszentrums in einem

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.12.2009 - 10 S 15.09
    die Prägung des Einwirkungsbereichs durch den Umfang der Wohn- oder Gewerbebebauung, die Ortsüblichkeit des Geräuschs und die Frage, welche der unverträglichen Nutzungen zuerst verwirklicht wurde (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 15. Januar 2009, a.a.O.; OVG Bln, Beschluss vom 16. Mai 2000, LKV 2001, 372).
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.04.2005 - 1 MB 19/05

    Abwägung, Baugenehmigung, Bauleitplanung, Bebauungsplan, Lärm, Nachbar,

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.12.2009 - 10 S 15.09
    Sofern sich nicht aus den allein maßgeblichen Beschwerdegründen (§ 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO) Ansatzpunkte ergeben, die - überwiegend wahrscheinlich - auf Unwirksamkeitsgründe hinweisen, ist von der Gültigkeit des Bebauungsplans auszugehen (vgl. OVG Saar, Beschluss vom 7. November 2006 - 2 W 13/06 -, zitiert nach juris; OVG SH, Beschluss vom 26. April 2005 - 1 MB 19/05 -, zitiert nach juris).
  • OVG Berlin, 28.11.1997 - 2 A 7.94

    Normenkontrollverfahren; Intertemporales Prozeßrecht; Genehmigungspflicht;

  • VG Aachen, 02.09.2016 - 6 L 38/16

    Immissionschutzrecht; Windenergie; Wald; Verbandsklage; Antragsbefugnis; UVP;

    vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. Dezember 2009 - OVG 10 S 15.09 -, juris Rn. 7; Sächsisches OVG, Beschluss vom 21. März 2012 - 4 B 88/11 -, juris Rn. 8.
  • VG Berlin, 25.06.2014 - 13 K 109.12

    Pausenhofgeräusche von Grundschulkindern sind kein Lärm

    Ob ein Bauvorhaben im Hinblick auf Geräuschbelästigungen den Anforderungen des bauplanungsrechtlichen Rücksichtnahmegebots genügt, hängt davon ab, welche Einwirkungen von den Nachbarn nach den Wertungen des Immissionsschutzrechts noch hinzunehmen sind (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. Dezember 2009 - OVG 10 S 15.09 -, Beschluss vom 28. Januar 2010 - OVG 10 S 31.09 -, jeweils m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.01.2010 - 10 S 31.09

    Planübergreifender Nachbarschutz; allgemeines Wohngebiet/Kerngebiet; Errichtung

    Der Nachbarschutz für ein außerhalb der Grenzen eines Plangebiets gelegenes Grundstück bestimmt sich baugebietsübergreifend (nur) nach dem in § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO enthaltenen Gebot der Rücksichtnahme (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 2007, NVwZ 2008, 427; OVG Bln-Bbg, Beschlüsse vom 11. Dezember 2009 - OVG 10 S 15.09 - und vom 15. Januar 2009 - OVG 10 S 17.08 -, BauR 2009, 1112).

    Im Rahmen der Genehmigung von Einzelbauvorhaben in Form von genehmigungsbedürftigen bzw. - wie hier - nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen i.S. der §§ 22 ff. BImSchG gilt insoweit über das gebietsübergreifend drittschützende Gebot der Rücksichtnahme (§ 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO) die TA Lärm (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. April 2000, BRS 63 Nr. 103; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 11. Dezember 2009 - OVG 10 S 15.09 - OVG Bln, Beschlüsse vom 18. Juli 2001, NVwZ-RR 2001, 722 und vom 16. Mai 2000, LKV 2001, 372).

    Sofern Kerngebiete und zum Wohnen dienende Gebiete aneinandergrenzen (Gemengelage) kann deshalb der für das zum Wohnen dienende Gebiet geltende Immissionsgrenzwert auf einen geeigneten Zwischenwert erhöht werden, soweit dies nach der gegenseitigen Pflicht zur Rücksichtnahme erforderlich ist, wobei der Immissionsgrenzwert für Mischgebiete von tags 64 dB(A) und von nachts 54 dB(A), der gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 16. BImSchV zugleich dem von Kerngebieten entspricht, in entsprechender Anwendung von 6.7 Abs. 1 Satz 2 TA Lärm nicht überschritten werden soll (vgl. hierzu OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 11. Dezember 2009, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.07.2017 - 8 B 10987/17

    Verfahrensfehler nach dem Umweltrechtsbehelfsgesetz - Windenergie und Artenschutz

    Dabei kann allerdings offenbleiben, ob im Verfahren nach §§ 80a, 80 Abs. 5 VwGO hinsichtlich einer Konzentrationszonenplanung, an die der angefochtene Genehmigungsbescheid für Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen anknüpft, lediglich eine Evidenzprüfung vorzunehmen und von der Verbindlichkeit der Darstellungen des Flächennutzungsplans auszugehen ist, sofern diese nicht an offensichtlichen Fehlern leidet (so das Verwaltungsgericht im Anschluss an Rechtsprechung u.a. des OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. Dezember 2009 - OVG 10 S 15.09 -, juris, Rn. 7).
  • OVG Hamburg, 23.07.2014 - 2 Bs 111/14

    Nachbarschutz - Bau einer aus der natürlichen Geländeoberfläche herausragenden

    Dabei kann dahinstehen, ob das Beschwerdegericht im Verfahren gemäß §§ 80 Abs. 5, 80a Abs. 1, 3 VwGO überhaupt Anlass und Berechtigung hat, die Wirksamkeit eines Bebauungsplans im Rahmen einer Inzidentprüfung zu überprüfen, insbesondere dann, wenn - wie hier - nicht die Verletzung eigener Belange des vorläufigen Rechtsschutz Suchenden, sondern die Verletzung formeller Verfahrensvorschriften geltend gemacht wird (generell verneinend OVG Saarlouis, Beschl. v. 10.5.2012, 2 B 49/12, juris Rn. 25 m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 11.12.2009, OVG 10 S 15.09, juris Rn. 7 - Ausnahme allenfalls bei Evidenz der Fehlerhaftigkeit; ähnlich OVG Schleswig, Beschl. v. 26.4.2005, 1 MB 19/05, juris Rn. 21; a.A. wohl BayVGH, Beschl. v. 5.10.2001, 14 Cs 01.1364, juris Rn. 18).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.03.2020 - 10 A 8.15

    Baurecht: Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan; Anforderungen an die

    (2) Auch die Ausführungen der Abwägung zu der bereits vorhandenen Wohnnutzung ("A... " und "A... "), auf welche die Betriebe der Antragstellerseite ohnehin schon Rücksicht zu nehmen hätten (Abwägungstabelle zu § 3 Abs. 2 BauGB, S. 6 f.), beziehen sich auf einen Beschluss des Senats in einem Eilverfahren, in dem sich ein Lebensmittelgroßunternehmen in einem Gewerbegebiet gegen eine Baugenehmigung für eine 65 m entfernt geplante Wohnhausgruppe in einem benachbarten allgemeinen Wohngebiet wehrte (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. Dezember 2009 - OVG 10 S 15.09 -, juris Rn. 13).
  • VG Berlin, 30.04.2010 - 19 L 24.10

    Vorläufiger Rechtsschutz; Nachbar; Schankwirtschaft mit musikalischen und

    Auch Vorbelastungen sind bei beiden Fallgestaltungen zu beachten (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. September1999 - 4 C 6/98 -, BVerwGE 109, 314 = BauR 2000, S. 192; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. Dezember 2009 - 10 S 15.09 -, zit. nach Juris; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 29. April 2009 - 1 CS 08.2352 - m.w.N., zit. nach Juris).
  • VG Trier, 20.03.2017 - 6 L 1885/17

    Windpark Landkreis Bernkastel-Wittlich II

    aa) Vorauszuschicken ist zunächst, dass im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes grundsätzlich von der Verbindlichkeit der planerischen Festsetzungen eines Flächennutzungsplanes auszugehen ist, soweit die Unwirksamkeit des Flächennutzungsplanes nicht evident ist (OVG Berlin- Brandenburg, Beschluss vom 11. Dezember 2009 - OVG 10 S 15.09 -, juris Rn. 7; Sächsisches OVG, Beschluss vom 21. März 2012 - 4 B 88/11 -, juris Rn. 8; VG Aachen, Beschluss vom 2. September 2016 - 6 L 38/16 -, juris Rn. 132).
  • VG Arnsberg, 04.08.2015 - 4 K 3121/14

    Rechtmäßig erteilte Baugenehmigung zur Errichtung eines Wohnhauses auf dem

    vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom11. Dezember 2009 - OVG 10 S 15.09 -, juris und Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 29. April 2009 - 1 CS 08.2352 -, juris.
  • VG Berlin, 09.03.2011 - 13 A 72.08

    Rückausnahme zu einem nach § 1 Abs. 5 BauNVO festgesetzten generellen

    Abgesehen davon ist auch ohne die textliche Festsetzung Nr. 3.1 im Genehmigungsverfahren des Einzelbauvorhabens als Orientierungswert die TA Lärm zu beachten, die für Gewerbegebiete gemäß 6.1 d) einen Immissionsrichtwert tags von 65 db(A) und nachts von 50 dB(A) vorsieht (vgl. dazu OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. Dezember 2009 - OVG 10 S 15.09 -, juris, Rn. 15).
  • VG Cottbus, 24.01.2017 - 3 L 297/16

    Nachbarwiderspruch gegen Baugenehmigung

  • VG Berlin, 22.03.2022 - 13 L 413.21
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.05.2010 - 2 S 84.09

    (Keine) Übereinstimmung mit maßgeblichem Recht; Abwägungsdefizit; Abwägungsgebot;

  • VG Berlin, 01.10.2019 - 13 L 62.19
  • VG Hamburg, 22.06.2010 - 11 E 1360/10

    Nutzungsuntersagung; Beseitigungsverfügung; Zwei-Wohnungs-Klausel;

  • VG Köln, 02.03.2010 - 2 K 4306/07
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Rechtsprechung
   VG Freiburg, 22.12.2009 - 4 K 2089/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,8775
VG Freiburg, 22.12.2009 - 4 K 2089/09 (https://dejure.org/2009,8775)
VG Freiburg, Entscheidung vom 22.12.2009 - 4 K 2089/09 (https://dejure.org/2009,8775)
VG Freiburg, Entscheidung vom 22. Dezember 2009 - 4 K 2089/09 (https://dejure.org/2009,8775)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Kein Schutz anderer baulicher Anlagen als das geplante Bauvorhaben vor Standsicherheitsbeeinträchtigungen durch die BauO BW; Beeinträchtigung eines benachbarten Baudenkmals durch Bauvorhaben beurteilt sich nach DSchG BW; Abgrenzung Hausgruppe - Doppelhaus

  • Wolters Kluwer

    Schutz vor Standsicherheitsbeeinträchtigungen auf dem geplanten Baugrundstück selbst und hinsichtlich anderer Anlagen auf dem Nachbargrundstück i.R.d. Bauausführung durch die Bauordnung (BauO); Verletzung des Eigentumsrechts aus Art. 14 Abs. 1 GG durch die ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Nachbarschutz gegen Hausgruppe; unbegründeter Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen Baugenehmigung auf Nachbargrundstück

  • ibr-online

    Standsicherheitsschutz nur für geplante bauliche Anlagen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BauR 2010, 506 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 21.04.2009 - 4 C 3.08

    Klagebefugnis; Denkmalschutz; denkmalrechtliche Genehmigung; Anspruch auf

    Auszug aus VG Freiburg, 22.12.2009 - 4 K 2089/09
    Etwas anderes könnte nur dann gelten, wenn die genehmigten Baumaßnahmen die Denkmaleigenschaft des Anwesens des Antragstellers seinerseits erheblich beeinträchtigten und den Antragsteller so in seinem Eigentumsrecht aus Art. 14 Abs. 1 GG verletzten ( so - entgegen der bis dahin überwiegenden Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte - BVerwG, Urteil vom 21.04.2009, NVwZ 2009, 1231 ).

    Durch die Anerkennung einer (solchen) subjektiven Rechtsposition des Eigentümers eines Kulturdenkmals werden die Grundlagen und Maßstäbe für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit materiell-rechtlich nicht verändert ( BVerwG, Urteil vom 21.04.2009, a.a.O. ).

    All diese denkmalschutzwürdigen baulichen Konstruktionen werden - nach den oben zitierten Stellungnahmen - durch den Abriss des aus dem 19. Jahrhundert stammenden, baugeschichtlich weitestgehend wertlosen Anbaus auf dem Baugrundstück (Z. Straße ...) und den genehmigten Neubau dort ganz offensichtlich nicht tangiert und damit nicht ( im Sinne des Urteils des BVerwG", vom 21.04.2009, a.a.O. ) erheblich beeinträchtigt.

  • BVerwG, 24.02.2000 - 4 C 12.98

    Bebauungsplan; Bauweise, offene; Begriff des Doppelhauses; Nachbarschutz;

    Auszug aus VG Freiburg, 22.12.2009 - 4 K 2089/09
    Zum Begriff des Doppelhauses hat das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 24.02.2000 ( NVwZ 2000, 1055 ) entschieden: Der Begriff des Doppelhauses gewinnt seine planungsrechtliche Bedeutung dadurch, dass die bauliche Anlage auf zwei Nachbargrundstücken errichtet wird.

    Maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalls ( BVerwG, Urteil vom 24.02.2000, a.a.O. ).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.1988 - 1 S 1849/88

    Zulässigkeit von Solaranlage mit Sonnenkollektor in historischem Ortskern -

    Auszug aus VG Freiburg, 22.12.2009 - 4 K 2089/09
    Aus den sachverständigen Stellungnahmen des Landesdenkmalamts ( siehe oben ) und der Hauptkonservatorin im Referat ... (Denkmalpflege) des Regierungspräsidiums F. vom 28.11.2008 ( AS 183 der Bauakten ), denen nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg ein hoher Stellenwert zukommt ( vgl. VGH Bad.-Württ., Urteile vom 27.06.2005, VBlBW 2006, 20, vom 04.06.1991, VBlBW 1992, 58, vom 10.10.1988, VBlBW 1989, 220, und vom 10.05.1988, VBlBW 1989, 18 ) geht zum einen hervor, dass der Denkmalschutz des Gebäudes, das heißt sein öffentliches Erhaltungsinteresse, (allein) aus wissenschaftlichen und heimatgeschichtlichen Gründen besteht, und zum anderen, dass dieses Erhaltungsinteresse die konstruktiven Eigenarten des Dachstuhls im Kernbau (Z. Straße ...) sowie im westlichen Hausabschnitt (Z. Straße ...), dessen Bohlen-Ständer-Konstruktion sowie die Stube im Kernbau mit der besonderen Konstruktion des Fenstererkers und den Herrgottswinkel betrifft.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.05.1988 - 1 S 1949/87

    Denkmalschutz bei Kircheneigentum; öffentliches Erhaltungsinteresse;

    Auszug aus VG Freiburg, 22.12.2009 - 4 K 2089/09
    Aus den sachverständigen Stellungnahmen des Landesdenkmalamts ( siehe oben ) und der Hauptkonservatorin im Referat ... (Denkmalpflege) des Regierungspräsidiums F. vom 28.11.2008 ( AS 183 der Bauakten ), denen nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg ein hoher Stellenwert zukommt ( vgl. VGH Bad.-Württ., Urteile vom 27.06.2005, VBlBW 2006, 20, vom 04.06.1991, VBlBW 1992, 58, vom 10.10.1988, VBlBW 1989, 220, und vom 10.05.1988, VBlBW 1989, 18 ) geht zum einen hervor, dass der Denkmalschutz des Gebäudes, das heißt sein öffentliches Erhaltungsinteresse, (allein) aus wissenschaftlichen und heimatgeschichtlichen Gründen besteht, und zum anderen, dass dieses Erhaltungsinteresse die konstruktiven Eigenarten des Dachstuhls im Kernbau (Z. Straße ...) sowie im westlichen Hausabschnitt (Z. Straße ...), dessen Bohlen-Ständer-Konstruktion sowie die Stube im Kernbau mit der besonderen Konstruktion des Fenstererkers und den Herrgottswinkel betrifft.
  • VGH Baden-Württemberg, 04.06.1991 - 1 S 2022/90

    Außenrolladen an Kulturdenkmal - Genehmigung, Beseitigung

    Auszug aus VG Freiburg, 22.12.2009 - 4 K 2089/09
    Aus den sachverständigen Stellungnahmen des Landesdenkmalamts ( siehe oben ) und der Hauptkonservatorin im Referat ... (Denkmalpflege) des Regierungspräsidiums F. vom 28.11.2008 ( AS 183 der Bauakten ), denen nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg ein hoher Stellenwert zukommt ( vgl. VGH Bad.-Württ., Urteile vom 27.06.2005, VBlBW 2006, 20, vom 04.06.1991, VBlBW 1992, 58, vom 10.10.1988, VBlBW 1989, 220, und vom 10.05.1988, VBlBW 1989, 18 ) geht zum einen hervor, dass der Denkmalschutz des Gebäudes, das heißt sein öffentliches Erhaltungsinteresse, (allein) aus wissenschaftlichen und heimatgeschichtlichen Gründen besteht, und zum anderen, dass dieses Erhaltungsinteresse die konstruktiven Eigenarten des Dachstuhls im Kernbau (Z. Straße ...) sowie im westlichen Hausabschnitt (Z. Straße ...), dessen Bohlen-Ständer-Konstruktion sowie die Stube im Kernbau mit der besonderen Konstruktion des Fenstererkers und den Herrgottswinkel betrifft.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.2005 - 1 S 1674/04

    Denkmalschutzrechtliche Genehmigungsfähigkeit einer Photovoltaikanlage auf einem

    Auszug aus VG Freiburg, 22.12.2009 - 4 K 2089/09
    Aus den sachverständigen Stellungnahmen des Landesdenkmalamts ( siehe oben ) und der Hauptkonservatorin im Referat ... (Denkmalpflege) des Regierungspräsidiums F. vom 28.11.2008 ( AS 183 der Bauakten ), denen nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg ein hoher Stellenwert zukommt ( vgl. VGH Bad.-Württ., Urteile vom 27.06.2005, VBlBW 2006, 20, vom 04.06.1991, VBlBW 1992, 58, vom 10.10.1988, VBlBW 1989, 220, und vom 10.05.1988, VBlBW 1989, 18 ) geht zum einen hervor, dass der Denkmalschutz des Gebäudes, das heißt sein öffentliches Erhaltungsinteresse, (allein) aus wissenschaftlichen und heimatgeschichtlichen Gründen besteht, und zum anderen, dass dieses Erhaltungsinteresse die konstruktiven Eigenarten des Dachstuhls im Kernbau (Z. Straße ...) sowie im westlichen Hausabschnitt (Z. Straße ...), dessen Bohlen-Ständer-Konstruktion sowie die Stube im Kernbau mit der besonderen Konstruktion des Fenstererkers und den Herrgottswinkel betrifft.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2007 - 3 S 882/06

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan; Antragsbefugnis; Baudenkmal;

    Auszug aus VG Freiburg, 22.12.2009 - 4 K 2089/09
    In materiell-rechtlicher Hinsicht ist von Bedeutung, dass es sich bei dem Gebäude des Antragstellers allenfalls um ein einfaches, nicht um ein besonderes (eingetragenes) Kulturdenkmal im Sinne der §§ 12 DSchG handelt ( siehe Stellungnahme des Landesdenkmalamts "Entwurf zur Liste der Kulturdenkmale", AS 43 der Bauakten ), dem kein Umgebungsschutz nach § 15 Abs. 3 DSchG zugute kommt ( VGH Bad.-Württ., Urteile vom 27.09.2007 - 3 S 882/06 -, und vom 16.12.1992 - 1 S 534/91 -, BRS 54, Nr. 115 ) und das insoweit durch Vorhaben auf dem Nachbargrundstück selbst nicht beeinträchtigt werden kann.
  • BVerwG, 10.11.1998 - 4 B 107.98

    Baugenehmigung; Regelungsgehalt; Nachbarschutz; private Rechte Dritter

    Auszug aus VG Freiburg, 22.12.2009 - 4 K 2089/09
    Allein daraus, dass die Verfassung das Eigentum gewährleistet, folgt nicht, eine Baugenehmigung müsse sich auf alle - auch privatrechtlichen - Aspekte der Rechtmäßigkeit des genehmigten Vorhabens, insbesondere im Nachbarschaftsverhältnis, erstrecken und müsse auf die Klage des Inhabers eines insoweit nicht beachteten Rechts aufgehoben werden ( BVerwG, Beschluss vom 10.11.1998, NVwZ 1999, 413 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.1996 - 8 S 3190/96

    Baugenehmigung: Gefährdung der Standfestigkeit des Nachbargrundstückes durch ein

    Auszug aus VG Freiburg, 22.12.2009 - 4 K 2089/09
    Soweit sich aus der allgemeinen Regelung in § 3 Abs. 1 LBO auch nach neuem Recht die Forderung ergibt, dass durch bauliche Anlagen die Standsicherheit auf dem Nachbargrundstück nicht gefährdet wird, ist nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg nur die Bauausführung angesprochen und wird dadurch keine Verpflichtung der Baurechtsbehörde begründet, die Einhaltung dieser Forderung bereits im Baugenehmigungs- oder im Kenntnisgabeverfahren sicherzustellen ( vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 12.06.2007 - 3 S 933/07 - und vom 19.12.1996 - 8 S 3190/96 -, BRS 59, Nr. 107; Beschlüsse der Kammer vom 13.11.2006 - 4 K 1843/06 - und vom 29.09.2006 - 4 K 1618/06 - ).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.1992 - 1 S 534/91

    Voraussetzungen für die Qualifizierung eines Gebäudes als Kulturdenkmal

    Auszug aus VG Freiburg, 22.12.2009 - 4 K 2089/09
    In materiell-rechtlicher Hinsicht ist von Bedeutung, dass es sich bei dem Gebäude des Antragstellers allenfalls um ein einfaches, nicht um ein besonderes (eingetragenes) Kulturdenkmal im Sinne der §§ 12 DSchG handelt ( siehe Stellungnahme des Landesdenkmalamts "Entwurf zur Liste der Kulturdenkmale", AS 43 der Bauakten ), dem kein Umgebungsschutz nach § 15 Abs. 3 DSchG zugute kommt ( VGH Bad.-Württ., Urteile vom 27.09.2007 - 3 S 882/06 -, und vom 16.12.1992 - 1 S 534/91 -, BRS 54, Nr. 115 ) und das insoweit durch Vorhaben auf dem Nachbargrundstück selbst nicht beeinträchtigt werden kann.
  • VG Freiburg, 06.02.2020 - 6 K 4494/19

    Prozessführungsbefugnis einer Wohnungseigentümergemeinschaft - Unzuständigkeit

    Ob eine Beeinträchtigung eines denkmalrechtlich geschützten Objekts vorliegt, beurteilt sich nach Landesrecht (BVerwG, Beschl. v. 14.06.2012 - 4 B 22.12 -, Rn. 2, juris; VG Freiburg, Beschl. v. 22.12.2009 - 4 K 2089/09 -, Rn. 4, juris).

    Wie schon bislang der Baukörper der früheren Schule hält auch der neu geplante westliche Anbau des Vorhabens zu den mittelalterlichen Gebäuden, bedingt durch die dazwischenliegenden öffentlichen Straßen (... und ...), einen Abstand von 11 m bis 15 m. Das Landesdenkmalamt Baden-Württemberg, dessen Sachverstand ein hoher Stellenwert zukommt (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.06.2005 - 1 S 1674/04 -, Rn. 24, juris; VG Freiburg, Beschl. v. 22.12.2009, a.a.O.), hat bereits in seiner Stellungnahme vom 19.09.2016 ausgeführt, dass grundsätzlich neue Baukörper u.a. südwestlich möglich sind.

  • VG Freiburg, 08.08.2022 - 8 K 2007/22

    Anspruch des Denkmaleigentümers auf Einschreiten gegen einen Neubau innerhalb

    Ob eine solche erhebliche Beeinträchtigung vorliegt, beurteilt sich allein nach dem materiellen Denkmalschutzrecht (BVerwG, Beschluss vom 14.06.2012 - 4 B 22.12 - juris, Rn. 2; VG Freiburg, Beschluss vom 22.12.2009 - 4 K 2089/09 - juris, Rn. 4).
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