Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 26.02.2009 - 22 U 240/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,11423
OLG Frankfurt, 26.02.2009 - 22 U 240/05 (https://dejure.org/2009,11423)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.02.2009 - 22 U 240/05 (https://dejure.org/2009,11423)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. Februar 2009 - 22 U 240/05 (https://dejure.org/2009,11423)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,11423) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 634 BGB, § 635 BGB, § 636 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 286 ZPO
    Haftung des bauaufsichtsführenden Architekten: Voraussetzungen einer deliktischen neben einer vertraglichen Haftung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Haftung des bauaufsichtsführenden Architekten: Voraussetzungen einer deliktischen neben einer vertraglichen Haftung)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vertragliche Mängelhaftung und Deliktsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • baurechtstipps.de (Kurzinformation)

    Der bauüberwachende Architekt muss anhand der Messprotokolle die Verlegereife des Estrichs überprüfen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Architektur: Architekten müssen Messprotokolle prüfen (Haftung) - wann ist Estrich verlegereif !?

Besprechungen u.ä. (3)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Abdichtungsschäden am Bauwerk: Schadensersatz aus Delikt? (IBR 2010, 154)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Estrich verlegereif? Überwachender Architekt muss Messprotokolle prüfen! (IBR 2010, 99)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Allzweckwaffe "Anscheinsbeweis"? (IBR 2010, 1073)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2010, 647
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.01.2005 - VII ZR 158/03

    Ansprüche des Auftraggebers wegen Schäden am Bauwerk; Hemmung der Verjährung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.02.2009 - 22 U 240/05
    Grundsätzlich ist es zwar möglich, dass vertragliche und deliktische Ansprüche nebeneinander bestehen (vgl. hierzu Palandt-Sprau, 68. Auflage, Vor § 823 Rdn. 4 ff m.w.N.); jedoch ist bei der Konkurrenz von werkvertraglicher Sachmängelhaftung aus Architekten- und Bauverträgen mit deliktischen Ansprüchen zu beachten, dass es nicht Aufgabe des Deliktsrechts ist, die Erwartung des Bestellers, hier der Klägerin, zu schützen, dass der Vertrag ordnungsgemäß erfüllt wird und deshalb der mit den Sanierungsmaßnahmen bezweckte Erfolg eintritt (vgl. BGH BauR 2005, 705, 708).
  • OLG Stuttgart, 21.04.2008 - 5 U 22/08

    Architektenhaftung: Überwachungsbedürftigkeit der Abdichtung eines Balkons;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.02.2009 - 22 U 240/05
    Der die Bauaufsicht führende Architekt hat dafür zu sorgen, dass der Bau plangerecht und frei von Mängeln errichtet wird (vgl. OLG Stuttgart 5 U 22/08 vom 21.04.2008, zitiert nach juris, Rdn. 22).
  • BGH, 07.03.2002 - VII ZR 1/00

    Begriff des Baumangels; Unverhältnismäßigkeit der Nachbesserung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.02.2009 - 22 U 240/05
    Sie haften - selbst wenn sie nur einen geringen Verursachungsbeitrag geleistet hätten - neben den Bauhandwerkern gesamtschuldnerisch, auch wenn der oder die Bauhandwerker noch zur Nachbesserung ihrer mangelhaften Leistungen berechtigt sein sollten (vgl. BGH VII ZR 1/00 vom 07.03.2002, zitiert nach juris, Rdn. 50).
  • BGH, 16.05.2002 - VII ZR 81/00

    Nachweis der Verletzung der Bauaufsichtspflicht des Architekten; Umfang der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.02.2009 - 22 U 240/05
    Bei dieser Sachlage kann dem Besteller, hier der Klägerin, der Nachweis einer für die Entstehung des Schadens ursächlichen Pflichtverletzung des Architekten durch einen Anscheinsbeweis erleichtert sein, wenn der typische Geschehensablauf dafür spricht, dass die Überwachung des Architekten bei den Bauarbeiten mangelhaft war (vgl. BGH VII ZR 81/00 vom 16.05.2002, zitiert nach juris, Rdn. 11).
  • OLG Schleswig, 16.11.2018 - 1 U 68/12

    Estricharbeiten müssen nicht besonders überwacht werden!

    Er muss sich aber Messprotokolle vorlegen lassen, um zu prüfen, ob Messungen in ausreichender Zahl an kritischen Stellen vorgenommen worden sind (OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.02.2009, 22 U 240/05).

    Der Architekt muss die Messungen des Bodenverlegers nicht überprüfen, weil er sich auf dessen Fachkunde verlassen darf (OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.02.2009, 22 U 240/05).

  • LG Dortmund, 17.10.2006 - 3 O 88/05

    Anspruch auf Freistellung von Darlehenslasten und auf Rückzahlung der auf das

    Diese Rechtsansicht steht in Einklang mit den Entscheidungen des OLG Hamm vom 6.3.06 22 U 240/05 und vom 11.6.06 -5 U 215/05 (so ebenfalls OLG Celle Beschl. vom 24.5.06 3 U 246/05, OLG Karlsruhe Beschl. v. 19.12.05 1 U 206/05); a.A. allerdings alle namhaften Kommentare (Palandt - Sprau Art. 229 § 6 Rn 6, Münchener Kommentar Art. 229 § 6 EGBGB Rn 12) sowie der Oberlandesgerichte Stuttgart (6 U 92/05), Braunschweig (3 U 21/03), Dresden (8 U 560/05), Bamberg 4 U 148/05 und Bremen (2 U20/02), die den Lauf der Frist erst mit Kenntnis beginnen lassen wollen.
  • OLG Frankfurt, 30.10.2012 - 6 U 181/11

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus Architektenvertrag

    Allerdings kann der Architekt in diesem Fall den Beweis des ersten Anscheins dadurch ausräumen, dass er seinerseits darlegt und beweist, was er - oder ggf. sein Erfüllungsgehilfe - an Überwachungsmaßnahmen geleistet hat (vgl. BGH, NJW 2009, 582, [BGH 27.11.2008 - VII ZR 206/06] juris-Rn. 13; NJW 2002, 2708, [BGH 16.05.2002 - VII ZR 81/00] juris-Rn. 11; OLG Frankfurt am Main, BauR 2010, 647, juris-Rn. 28; OLG Dresden, BauR 2010, 1785, juris-Rn. 46 f.).
  • LG Köln, 07.06.2016 - 27 O 538/15

    SiGeKo muss nicht ständig auf der Baustelle sein!

    Die zitierte Entscheidung des OLG Frankfurt in BauR 2010, 647 betraf einen gänzlich anderen Fall.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht