Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 30.03.2009 - 8 S 31/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Gemeindliche Beschlussfassung; Vorkaufsrecht; Wertgrenze; Einschätzungsprärogative
- Justiz Baden-Württemberg
Gemeindliche Beschlussfassung; Vorkaufsrecht; Wertgrenze; Einschätzungsprärogative
- Landesrecht Baden-Württemberg
Gemeindliche Beschlussfassung; Vorkaufsrecht; Wertgrenze; Einschätzungsprärogative
- Deutsches Notarinstitut
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Öffentliches Baurecht - Bestimmung der innergemeindlichen Zuständigkeit
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Vorkaufsrecht; Ausübung; Zuständigkeit; Gemeinderat; Beschließender Ausschuss; Oberbürgermeister; Fachplanungsprivileg; Bahngelände; Bebauungsplan; Freihalteplanung; Verkehrspolitik; Verknüpfung Straße / Schiene; Vorkaufsfall; Dritter; Konzerntochter; Wohl der Allgemeinheit
Kurzfassungen/Presse (4)
- wkdis.de (Pressemitteilung)
Ausübung des Vorkaufsrechts für den ehemaligen Güterbahnhof in Reutlingen rechtmäßig
- Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)
Einschätzungsprärogative bei Zuständigkeitsregelung nach Wertgrenzen
- vghmannheim.de (Pressemitteilung)
Ausübung des Vorkaufsrechts für den ehemaligen Güterbahnhof in Reutlingen rechtmäßig
- kanzlei-szk.de (Kurzinformation)
Rechtmäßige Ausübung des Vorkaufsrecht
Verfahrensgang
- VG Sigmaringen, 13.09.2007 - 6 K 766/07
- VGH Baden-Württemberg, 30.03.2009 - 8 S 31/08
- BVerwG, 26.01.2010 - 4 B 43.09
Zeitschriftenfundstellen
- VBlBW 2009, 344
- BauR 2010, 74
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Baden-Württemberg, 25.06.2009 - 5 S 574/08
Wann ist Vorkaufsrecht gerechtfertigt?
b) Denn auch dann, wenn das Flächennutzungsplan-Vorkaufsrecht aufgrund der in den maßgeblichen Zeitpunkten vorhandenen Bebauung hinsichtlich der als Wohnbaufläche dargestellten Teilfläche entstanden wäre und in der Folge auch grundsätzlich ausgeübt werden durfte, wäre dessen Ausübung (aufgrund eines Ausschussbeschlusses, vgl. zu entsprechenden - hier allerdings nicht bestehenden - Bedenken im Hinblick auf § 39 Abs. 2 Nr. 10 GemO VGH Bad.-Württ., Urt. v. 30.03.2009 - 8 S 31/08 -) mit dem Verwaltungsgericht jedenfalls als unzulässig anzusehen, weil das Wohl der Allgemeinheit - ausgehend von dem in den Bescheiden angegebenen (vgl. § 24 Abs. 3 Satz 2 BauGB) und ersichtlich auch allein beabsichtigten Verwendungszweck - eine solche nicht rechtfertigte (vgl. § 24 Abs. 3 Satz 1 BauGB).Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird gemäß den §§ 63 Abs. 2 Satz 1, 47 Abs. 1, 52 Abs. 2 GKG auf 5.000,00 EUR festgesetzt, da davon auszugehen ist, dass die Beklagte als Berufungsführerin lediglich öffentliche Interessen verfolgt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.03.2009 - 8 S 31/08 -).
- OVG Sachsen, 29.09.2010 - 4 C 8/09
Rechtsträger als Antragsgegner von Normenkontrollanträgen mit …
Eine solche erhebliche Bedeutung haben über- bzw. außerplanmäßige Ausgaben dann, wenn sie wesentliche und nachhaltige Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage des Landkreises oder auf die Aufgabenerfüllung haben (VGH BW, Urt. v. 30.3.2009, VBlBW 2009, 344 für die dem § 37 Abs. 2 Nr. 10 SächsGemO entsprechende Vorschrift des § 39 Abs. 2 Nr. 10 GemO BW).§ 37 Abs. 2 Nr. 16 SächsLKrO als insoweit allein das Ermessen begrenzende gesetzliche Regelung stellt ausschließlich auf die wirtschaftliche Bedeutung ab (so auch VGH BW, Urt. v. 30.3.2009, a. a. O.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2010 - 7 A 1041/08
Anwendung der allgemeinen Regeln über das Verwaltungsverfahren bei der Ausübung …
Darin liegt auch ein entscheidender Unterschied der hier zu betrachtenden Vorschrift zu der Delegationsnorm, die der von der Klägerin angeführten Entscheidung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen, Urteil vom 13. September 2007 - 6 K 766/07 - nachgehend VGH B-W, Urteil vom 30. März 2009 - 8 S 31/08 -, BauR 2010, 74, und BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 2010 - 4 B 43.09 -, juris, zugrundelag.Allgemein zum Meinungsstand VGH B-W, Urteil vom 30. März 2009 - 8 S 31/08 -, a.a.O., (offenlassend); VGH B-W, Urteil vom 12. September 1997 - 5 C 2498/95 -, NuR 1998, 430; OVG R-Pf., Urteil vom 13. April 2006 - 1 A 11596/05 -, BRS 70 Nr. 118; OVG M-V, Urteil vom 21. März 2007 - 3 L 159/03 -, juris; BayVGH, Urteil vom 31. März 2003 - 4 B 00.2823 -, NVwZ-RR 2003, 819 (bejahend).
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