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   VG Neustadt, 25.02.2010 - 4 K 1096/09.NW   

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https://dejure.org/2010,5325
VG Neustadt, 25.02.2010 - 4 K 1096/09.NW (https://dejure.org/2010,5325)
VG Neustadt, Entscheidung vom 25.02.2010 - 4 K 1096/09.NW (https://dejure.org/2010,5325)
VG Neustadt, Entscheidung vom 25. Februar 2010 - 4 K 1096/09.NW (https://dejure.org/2010,5325)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 29 Abs 1 BauGB, § 30 BauGB, § 31 Abs 2 BauGB, § 12 Abs 2 BauNVO, § 4 Abs 2 Nr 2 BauNVO
    Baurecht: Christbaumverkauf in der Adventszeit, Nachbarschutz im allgemeinen Wohngebiet

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berufung eines Nachbarn auf die formelle Illegalität einer baulichen Anlage; Bodenrechtliche Relevanz eines Christbaumverkaufs in der Adventszeit; Anknüpfung des Begriffs des "Ladens" an das Vorhandensein von Räumlichkeiten

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachbarrecht - Wann ist eine bauliche Anlage illegal?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BauR 2010, 950
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 31.08.1973 - IV C 33.71

    Begriff der baulichen Anlage; Wohnboot im Außenbereich

    Auszug aus VG Neustadt, 25.02.2010 - 4 K 1096/09
    Der bundesrechtliche Begriff der baulichen Anlage ist im Vergleich zu dem bauordnungsrechtlichen Begriff der baulichen Anlage (§ 2 Abs. 1 LBauO) ein im Verhältnis zu diesem eigenständiger und insofern vom Landesrecht unabhängiger (BVerwGE 44, 59; zu dem Ganzen s. auch Jeromin in: Jeromin/Lang/Schmidt, a.a.O. § 2 Rdnr.4 f.).

    Für den bundesrechtlichen Begriff der baulichen Anlage maßgebend sind ein verhältnismäßig weiter Begriff des Bauens und eine (mögliche) bodenrechtliche Relevanz (BVerwGE 44, 59).

    Maßgeblich für das Element der Dauerhaftigkeit ist die beabsichtigte Dauerhaftigkeit der Anlage, nicht die beabsichtigte oder tatsächliche Dauer ihrer Benutzung (BVerwGE 44, 59).

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus VG Neustadt, 25.02.2010 - 4 K 1096/09
    In diesem Zusammenhang kommt es nicht auf den grundstücksbezogenen, sondern auf den gebietsbezogenen Stellplatzbedarf an (BVerwG, NJW 1994, 1546).

    Darunter versteht man den Schutzanspruch des Nachbarn auf die Bewahrung der Gebiets art nach der BauNVO (s. ausführlich BVerwG, NJW 1994, 1546).

  • BVerwG, 08.11.2001 - 4 C 18.00

    Lagerhaus; Lagerplatz; Bauunternehmen; Gewerbebetrieb; Dorfgebiet;

    Auszug aus VG Neustadt, 25.02.2010 - 4 K 1096/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (NVwZ 2002, 730), der die Kammer folgt, kann die Zulässigkeit eines Teils eines einheitlichen Gewerbebetriebs im Hinblick auf die Art der baulichen Nutzung in einem bestimmten Baugebiet grundsätzlich nicht anders beurteilt werden als die Zulässigkeit des gesamten Betriebes.

    So bleibt z.B. ein räumlich getrennter Lagerplatz Teil des Gewerbebetriebes und ist als ein solcher zu bewerten (s. dazu BVerwG, NVwZ 2002, 730).

  • BVerwG, 28.10.1993 - 4 C 5.93

    Rücksichtnahmegebot gebietsübergreifend?

    Auszug aus VG Neustadt, 25.02.2010 - 4 K 1096/09
    Die Nutzung muss also gegen - zumindest auch - nachbarschützende Rechte verstoßen; die objektive Rechtswidrigkeit allein reicht nicht aus, um einen Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten zu begründen (vgl. z.B. BVerwG, NVwZ 1994, 686).
  • BVerwG, 29.04.2004 - 2 C 2.03

    Zivildienstrecht; Schadensersatzanspruch des Trägers der Beschäftigungsstelle

    Auszug aus VG Neustadt, 25.02.2010 - 4 K 1096/09
    Hierbei orientiert sich die Kammer im Interesse der Einheitlichkeit und Vorhersehbarkeit der Streitwertfestsetzung grundsätzlich an dem Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit vom Juli 2004 (NVwZ 2004, 1372).
  • OVG Sachsen, 30.08.2004 - 1 BS 297/04

    Vorläufiger Rechtsschutz eines Nachbarn gegen den Bau eines

    Auszug aus VG Neustadt, 25.02.2010 - 4 K 1096/09
    Allerdings schadet es nicht, wenn die im Gebiet Ansässigen mit Kraftfahrzeugen anfahren (OVG Sachsen, BauR 2005, 354).
  • OVG Hamburg, 05.06.2009 - 2 Bs 26/09

    Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans; Vielzahl gleichgelagerter

    Auszug aus VG Neustadt, 25.02.2010 - 4 K 1096/09
    Solange für das Vorhaben nicht ausdrücklich eine Befreiung erteilt worden ist, ist der Gebietserhaltungsanspruch der Grundstückseigentümer in dem jeweiligen Baugebiet verletzt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 05. Februar 2010 - 1 B 11365/09.OVG - OVG Hamburg, BauR 2009, 1556).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.11.2009 - 8 A 10636/09

    Abstandsflächenprivileg für eine Grenzgarage

    Auszug aus VG Neustadt, 25.02.2010 - 4 K 1096/09
    Bei Nachbarrechte beeinträchtigenden Baulichkeiten ist das Ermessen der Bauaufsichtsbehörde nach der ständigen Rechtsprechung des OVG Rheinland-Pfalz (vgl. z. B. Urteil vom 25. November 2009 - 8 A 10636/09.OVG -), der die Kammer folgt, regelmäßig dahin reduziert, dass nur noch die Pflicht zur Beseitigung des nachbarrechtswidrigen Zustandes verbleibt.
  • BVerwG, 17.12.1976 - 4 C 6.75

    Begriff der baulichen Anlage

    Auszug aus VG Neustadt, 25.02.2010 - 4 K 1096/09
    Dies gilt selbst für eine Tragluftschwimmhalle, die nur vorübergehend aufgeblasen wird (BVerwG, NJW 1977, 2090).
  • BVerwG, 22.10.2002 - 9 VR 13.02

    Einwendungen gegen einen Planfeststellungsbeschluss; Überwiegen des öffentlichen

    Auszug aus VG Neustadt, 25.02.2010 - 4 K 1096/09
    Er erfasst Grundstücksflächen, auf denen Gegenstände im weitesten Sinne gelagert werden, d.h. abgelegt oder abgestellt werden, unabhängig von dem Zweck, den der Betreiber der Lagerstätte mit der Lagerung verfolgt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Oktober 2002 - 9 VR 13/02 -, juris zur Errichtung von Marktständen).
  • BVerwG, 18.01.1993 - 4 B 230.92

    Grundsätzliche Klärungsbedürftigkeit der Frage der Zulässigkeit eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2009 - 10 A 949/08

    Bauaufsichtsrechtliches Einschreiten gegen eine Wohnnutzung auf dem Grundstück in

  • VG Ansbach, 27.05.2009 - AN 9 K 07.02669

    Anspruch des Nachbarn auf Erlass einer Nutzungsuntersagung;

  • BVerwG, 28.04.1978 - 4 C 59.75

    Festsetzung eines Sondergebiets - Sonstige Nutzungen - Verwirklichung des

  • OVG Niedersachsen, 30.11.1992 - 1 M 4620/92

    Anlage; Vorwiegend ortsfest; Wertende Betrachtung; Dauer

  • VG Neustadt, 04.11.2010 - 4 L 1070/10

    Kein Christbaumverkauf im allgemeinen Wohngebiet

    Die Kammer führte in ihrem Urteil vom 25. Februar 2010 - 4 K 1096/09.NW - u.a. aus, der Christbaumverkauf sei schon formell illegal, da er auf einer Fläche von rund 500 m² durchgeführt werde.

    Dies war im Hinblick auf das zuvor ergangene und nach Abschluss des Rechtsmittelverfahrens beim OVG Rheinland-Pfalz rechtskräftig gewordene Urteil der Kammer vom 25. Februar 2010 - 4 K 1096/09.NW - jedoch nicht erforderlich.

    Dies steht aufgrund des rechtskräftigen Urteils der erkennenden Kammer vom 25. Februar 2010 - 4 K 1096/09.NW - (juris) fest.

  • VGH Baden-Württemberg, 13.10.2014 - 5 S 2616/13

    Reines Wohngebiet; SB-Verkaufsstand als Laden iSd BauNVO

    Entscheidend - im Gegensatz zu einer nicht ausreichenden, schon keine bauliche Anlage darstellenden offenen Verkaufsfläche (vgl. VG Neustadt, Urt. v. 25.02.2010 - 4 K 1096/09.NW -, BauR 20109, 950 für einen Christbaumverkauf) - ist allein das Vorhandensein einer baulich abgegrenzten Räumlichkeit, die der gewerblichen Betätigung mit Kunden- und Publikumsverkehr, insbesondere dem Verkauf von Waren dient (vgl. HessVGH, Beschl. v. 19.09.2006 - 3 TG 2161/06 -, NVwZ-RR 2007, 81; Stock, a.a.O., § 4 Rn. 47; Vietmeier, in Bönker/Bischopink, BauNVO 2014, § 4 Rn. 8; Stange, BauNVO 2011, § 2 Rn. 33 f.).
  • VG Neustadt, 07.01.2020 - 5 K 847/19

    Baurecht, Verwaltungsprozessrecht

    Ein Nachbar hat dementsprechend grundsätzlich weder einen Anspruch auf Durchführung des richtigen Verfahrens, noch einen solchen auf Durchführung eines Verfahrens überhaupt, denn die Vorschriften über die Genehmigungspflicht, die Genehmigungsfreiheit und das Genehmigungsverfahren dienen in der Regel nicht dem Schutz des Nachbarn, sondern dem öffentlichen Interesse an einem geordneten Verwaltungsverfahren (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28. Mai 2009 - 10 A 949/08 -, juris; VG Neustadt/Wstr. Urteil vom 25. Februar 2010 - 4 K 1096/09.NW -, juris).
  • VG Gelsenkirchen, 10.09.2021 - 5 L 995/21

    Das "RÜ-Oktoberfest" auf dem Flughafen Essen/Mülheim darf stattfinden

    vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 31. August 1973 - IV C 33.71 -, juris; VG Neustadt an der Weinstraße, Urteil vom 25. Februar 2010 - 4 K 1096/09.NW -, juris; Krämer, in: Spannowsky/Uechtritz (Hrsg.), Beck´scher Onlinekommentar BauGB, Stand: 1. Februar 2021, § 29 Rn. 4.
  • VG Neustadt, 25.08.2022 - 4 K 822/21

    Baugenehmigung für Beachvolleyballanlage beinhaltet keine Nutzung zu Feier- und

    Eine objektive Rechtswidrigkeit allein reicht nicht aus, um einen Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten zu begründen (VG Neustadt/Weinstraße, Urteil vom 25. Februar 2010 - 4 K 1096/09.NW -, Rn. 49, juris mit Verweis auf BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1993 - 4 C 5/93 -, juris).
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Rechtsprechung
   BGH, 15.10.2009 - III ZR 8/09   

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https://dejure.org/2009,1437
BGH, 15.10.2009 - III ZR 8/09 (https://dejure.org/2009,1437)
BGH, Entscheidung vom 15.10.2009 - III ZR 8/09 (https://dejure.org/2009,1437)
BGH, Entscheidung vom 15. Oktober 2009 - III ZR 8/09 (https://dejure.org/2009,1437)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 839; BImSchG §§ 4 Abs. 1, 5 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 1, 6 Abs. 1, 52 Abs. 1
    Amtspflichten bzgl. Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung drittschützend

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einbeziehung von Eigentümern eines Betriebsgrundstücks in den Schutzbereich von Amtspflichten für die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Abfallentsorgungsanlage und für die Überwachung einer solchen Anlage; ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung auch im Interesse des Grundstückseigentümers; Amtshaftung; Abfallentsorgungsanlage; Mülldeponie; Altlastenentsorgung

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 839; BImSchG § 5; BImSchG § 6; BImSchG § 52; AbfG § 7; AbfG § 8; AbfG § 11
    Drittwirkung von Amtspflichten bei Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zugunsten des Eigentümers des Betriebsgrundstücks

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Drittschutz bei Amtspflichtverletzung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Amtspflichten bei der Überwachung einer Abfallentsorgungsanlage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 182, 370
  • MDR 2010, 270
  • NVwZ 2010, 467
  • VersR 2010, 532
  • DÖV 2010, 372
  • BauR 2010, 897
  • BauR 2010, 950
  • ZfBR 2010, 387 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 14.04.2005 - 7 C 26.03

    Tongrube; Einbau Abfall; Abfallbeseitigung; Abfallverwertung; Verwertung,

    Auszug aus BGH, 15.10.2009 - III ZR 8/09
    Dabei ist es, da es vorliegend allein um Beeinträchtigungen des Grundeigentums geht, insbesondere ohne Belang, dass es sich bei der klagenden Eigentümerin nicht um eine Person des privaten Rechts, sondern um eine öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaft (Gemeinde) handelt (vgl. BVerwGE 123, 247, 261; 90, 96, 101 f; BVerwG NuR 1993, 77, 79).

    Dabei ist es in letzterem Fall unerheblich, ob der geschädigte Grundeigentümer die zur Sanierung notwendigen Aufwendungen aus eigenem Antrieb oder (nur) deshalb getätigt hat, weil er als Zustandsstörer in Anspruch genommen wurde (vgl. BVerwGE 123, 247, 260 f).

  • BGH, 26.01.1989 - III ZR 194/87

    Haftung wegen Nichtberücksichtigung von Altlasten bei Bauleitplanung

    Auszug aus BGH, 15.10.2009 - III ZR 8/09
    Die Frage nach der Einbeziehung des Geschädigten in den Kreis der Dritten beantwortet sich im Einzelfall danach, ob die verletzte Amtspflicht wenn auch nicht notwendig allein, so doch auch den Zweck hat, das Interesse gerade dieses Geschädigten zu schützen (st. Senatsrechtsprechung, vgl. BGHZ 39, 358, 362 f; 106, 323, 331; 137, 11, 15; 140, 380, 382; 162, 49, 55).

    Dabei genügt nicht, dass sich die Verletzung der Amtspflicht für den Geschädigten nachteilig auswirkt, sondern es muss sich aus den die Amtspflicht begründenden und sie umreißenden Bestimmungen sowie aus der Natur des Amtsgeschäfts ergeben, dass der Geschädigte zu dem Personenkreis gehört, dessen Belange nach dem Zweck und der rechtlichen Bestimmung des Amtsgeschäfts geschützt und gefördert werden sollen; darüber hinaus kommt es darauf an, ob in qualifizierter und zugleich individualisierbarer Weise auf schutzwürdige Interessen eines erkennbar abgegrenzten Kreises Dritter Rücksicht zu nehmen ist (vgl. Senat BGHZ 92, 34, 52; 106, 323, 332; 108, 224, 227; 146, 365, 368; Staudinger/Wurm, BGB, 2007, § 839 Rn. 169, 170).

  • BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 18.91

    Wohngebietsplanung contra Abfalldeponie

    Auszug aus BGH, 15.10.2009 - III ZR 8/09
    Dabei ist es, da es vorliegend allein um Beeinträchtigungen des Grundeigentums geht, insbesondere ohne Belang, dass es sich bei der klagenden Eigentümerin nicht um eine Person des privaten Rechts, sondern um eine öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaft (Gemeinde) handelt (vgl. BVerwGE 123, 247, 261; 90, 96, 101 f; BVerwG NuR 1993, 77, 79).
  • BVerwG, 09.03.1990 - 7 C 21.89

    Abfallentsorgungsanlage - Planfeststellung für Anlagen-Zulassung -

    Auszug aus BGH, 15.10.2009 - III ZR 8/09
    Wird in diesem Fall die Planfeststellung erteilt, ist der Betroffene für den dadurch eintretenden Vermögensnachteil in Geld zu entschädigen." Diese Bestimmung sollte sicherstellen, dass der planbetroffene Eigentümer zum Ausgleich der ihm auferlegten Duldungspflicht eine angemessene Entschädigung in Geld erhält (vgl. BVerwG NVwZ 1990, 969, 971).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.03.1975 - 2 B 11/75
    Auszug aus BGH, 15.10.2009 - III ZR 8/09
    Soweit aus ihrer Sicht die zuständigen Landesbehörden gebotene Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen unterlassen und erteilte Auflagen nicht durchgesetzt haben, hätte der Klägerin eine Verpflichtungsklage zu Gebote gestanden, gegebenenfalls verbunden mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. hierzu OVG Rheinland-Pfalz, GewArch 1975, 165).
  • BVerwG, 11.12.2003 - 7 C 19.02

    Nanopartikel; Gesundheitsrisiko; Schutzpflicht; Vorsorgepflicht;

    Auszug aus BGH, 15.10.2009 - III ZR 8/09
    Die sich nach Maßgabe dieser Vorschriften für die Genehmigungsbehörde ergebenden Amtspflichten dienen auch dem Schutz der Nachbarschaft (vgl. BVerwGE 119, 329, 332; Jarass, BImSchG, 7. Aufl. 2007, § 5 Rn. 120, 125 m. w. N).
  • BGH, 27.05.1963 - III ZR 48/62

    Prüfingenieur für Baustatik

    Auszug aus BGH, 15.10.2009 - III ZR 8/09
    Die Frage nach der Einbeziehung des Geschädigten in den Kreis der Dritten beantwortet sich im Einzelfall danach, ob die verletzte Amtspflicht wenn auch nicht notwendig allein, so doch auch den Zweck hat, das Interesse gerade dieses Geschädigten zu schützen (st. Senatsrechtsprechung, vgl. BGHZ 39, 358, 362 f; 106, 323, 331; 137, 11, 15; 140, 380, 382; 162, 49, 55).
  • BGH, 18.02.1999 - III ZR 272/96

    Amtspflichten einer Gemeinde bei der Planung und Erstellung von

    Auszug aus BGH, 15.10.2009 - III ZR 8/09
    Die Frage nach der Einbeziehung des Geschädigten in den Kreis der Dritten beantwortet sich im Einzelfall danach, ob die verletzte Amtspflicht wenn auch nicht notwendig allein, so doch auch den Zweck hat, das Interesse gerade dieses Geschädigten zu schützen (st. Senatsrechtsprechung, vgl. BGHZ 39, 358, 362 f; 106, 323, 331; 137, 11, 15; 140, 380, 382; 162, 49, 55).
  • BGH, 20.01.2005 - III ZR 48/01

    BGH legt dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften Fragen zur Wahrnehmung

    Auszug aus BGH, 15.10.2009 - III ZR 8/09
    Die Frage nach der Einbeziehung des Geschädigten in den Kreis der Dritten beantwortet sich im Einzelfall danach, ob die verletzte Amtspflicht wenn auch nicht notwendig allein, so doch auch den Zweck hat, das Interesse gerade dieses Geschädigten zu schützen (st. Senatsrechtsprechung, vgl. BGHZ 39, 358, 362 f; 106, 323, 331; 137, 11, 15; 140, 380, 382; 162, 49, 55).
  • BGH, 01.02.2001 - III ZR 193/99

    Drittbezogenheit von Amtspflichten des Gutachterausschusses

    Auszug aus BGH, 15.10.2009 - III ZR 8/09
    Dabei genügt nicht, dass sich die Verletzung der Amtspflicht für den Geschädigten nachteilig auswirkt, sondern es muss sich aus den die Amtspflicht begründenden und sie umreißenden Bestimmungen sowie aus der Natur des Amtsgeschäfts ergeben, dass der Geschädigte zu dem Personenkreis gehört, dessen Belange nach dem Zweck und der rechtlichen Bestimmung des Amtsgeschäfts geschützt und gefördert werden sollen; darüber hinaus kommt es darauf an, ob in qualifizierter und zugleich individualisierbarer Weise auf schutzwürdige Interessen eines erkennbar abgegrenzten Kreises Dritter Rücksicht zu nehmen ist (vgl. Senat BGHZ 92, 34, 52; 106, 323, 332; 108, 224, 227; 146, 365, 368; Staudinger/Wurm, BGB, 2007, § 839 Rn. 169, 170).
  • BGH, 06.07.1989 - III ZR 251/87

    Drittbezogenheit von Amtspflichten einer Gemeinde bei der Überplanung von

  • BGH, 12.12.2002 - III ZR 201/01

    Amtshaftung der Kommunalaufsicht gegenüber Gemeinde wegen begünstigender Maßnahme

  • BGH, 10.03.1994 - III ZR 9/93

    Schadensersatz für rechtswidrige Ablehnung einer Bauvoranfrage

  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines

  • BGH, 09.10.1997 - III ZR 4/97

    Drittbezogenheit der Amtspflichten eines Versorgungsträgers im Verfahren zum

  • BGH, 28.06.1984 - III ZR 35/83

    Drittbezogenheit von Amtspflichten einer Gemeinde im Planaufstellungsverfahren;

  • BGH, 15.08.2019 - III ZR 18/19

    Remonstrationspflicht als Amtspflicht hinsichtlich Obliegenheit eines Beamten

    Da im Übrigen eine Person, der gegenüber eine Amtspflicht zu erfüllen ist, nicht in allen ihren Belangen als geschützter Dritter anzusehen sein muss, ist jeweils zu prüfen, ob gerade das im Einzelfall berührte Interesse nach dem Zweck und der rechtlichen Bestimmung des Amtsgeschäfts geschützt sein soll (st. Senatsrechtsprechung, vgl. nur Urteile vom 26. April 2018 aaO Rn. 25; vom 14. Juli 2016 aaO Rn. 16; vom 8. November 2012 - III ZR 151/12, BGHZ 195, 276 Rn. 14 f; vom 15. Oktober 2009 - III ZR 8/09, BGHZ 182, 370 Rn. 14; vom 20. Januar 2005 - III ZR 48/01, BGHZ 162, 49, 55; vom 1. Februar 2001 - III ZR 193/99, BGHZ 146, 365, 368 und vom 18. Februar 1999 - III ZR 272/96, BGHZ 140, 380, 382; zusammenfassend BeckOGK/Dörr aaO Rn. 278 ff).
  • OLG Stuttgart, 10.05.2017 - 4 U 208/16

    Amtshaftung bei rechtswidriger Ermöglichung einer Erwachsenenadoption eines

    Es kommt danach auf den Schutzzweck der Amtspflicht an (z. B.: BGHZ 106, 323, 331; 109, 163, 167 f; 134, 268, 276; 140, 380, 382; 162, 49, 55; 182, 370 Rn. 14; BGH NJW-RR 2002, 307; NVwZ-RR 2003, 714).

    Dabei genügt es, dass die Amtspflicht neben der Erfüllung allgemeiner Interessen und öffentlicher Zwecke auch den Zweck verfolgt, die Interessen einzelner wahrzunehmen (BGHZ 39, 358, 363; 137, 11, 15; 140, 380, 382; 162, 49, 55; 182, 370 Rn. 14).".

    Zwar will § 1769 Alt. 2 BGB in qualifizierter und zugleich individualisierter Weise auf schutzwürdige Interessen eines erkennbar abgegrenzten Kreises Dritter Rücksicht nehmen (zu diesem Kriterium BGHZ 182, 370 Rn. 14 m.w.N.), aber nach dem eindeutigen Wortlaut besteht dieser Kreis in den Kindern des Anzunehmenden und nicht (auch) in denjenigen des Annehmenden.

  • VGH Bayern, 16.07.2019 - 15 ZB 17.2529

    Prüfung Zumutbarkeitsschwelle bei angezeigter Lärmbelästigung

    Zwar sollen Dritte (z.B. Nachbarn) nach umstrittener Ansicht im Anwendungsbereich des § 52 Abs. 1 BImSchG und damit im Vorfeld möglicher Maßnahmen nach z.B. § 24 Satz 1 BImSchG einen durchsetzbaren Anspruch auf effektive Überwachungsmaßnahmen haben, wenn nach den Umständen des Einzelfalls ein begründeter, d.h. ein auf hinreichender Tatsachengrundlage beruhender Verdacht besteht, dass eine auch ihrem Schutz dienende Regelung verletzt wird, und daher für diese ein begründeter Anlass besteht, sich gegen beeinträchtigende Immissionen zu wehren (str., vgl. BGH, U.v. 15.10.2009 - III ZR 8/09 - BGHZ 182, 370 = juris Rn. 26; VGH BW, B.v. 5.2.2015 - 10 S 2471/14 - NVwZ-RR 2015, 650 = juris Rn. 32; Jarass, BImSchG, 12. Aufl. 2017, § 26 Rn. 25, § 52 Rn. 26).
  • BGH, 08.11.2012 - III ZR 151/12

    Zur Amtshaftung aufgrund nicht durchgeführter BSE-Tests an Rindern in einem

    Da im Übrigen eine Person, der gegenüber eine Amtspflicht zu erfüllen ist, nicht in allen ihren Belangen immer als Dritter anzusehen sein muss, ist jeweils zu prüfen, ob gerade das im Einzelfall berührte Interesse nach dem Zweck und der rechtlichen Bestimmung des Amtsgeschäfts geschützt sein soll (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. nur Urteile vom 6. Mai 1993 - III ZR 2/92, BGHZ 122, 317, 320 f; vom 18. Februar 1999 - III ZR 272/96, BGHZ 140, 380, 382; vom 1. Februar 2001 - III ZR 193/99, BGHZ 146, 365, 368; vom 20. Januar 2005 - III ZR 48/01, BGHZ 162, 49, 55 f und vom 15. Oktober 2009 - III ZR 8/09, BGHZ 182, 370 Rn. 14).
  • BGH, 14.07.2016 - III ZR 265/15

    Schadensersatzbegehren aus Amtshaftung; Schutz des Vermögensinteresses des

    Da im Übrigen eine Person, der gegenüber eine Amtspflicht zu erfüllen ist, nicht in allen ihren Belangen als geschützter Dritter anzusehen sein muss, ist jeweils zu prüfen, ob gerade das im Einzelfall berührte Interesse nach dem Zweck und der rechtlichen Bestimmung des Amtsgeschäfts geschützt sein soll (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. nur Urteile vom 8. November 2012 - III ZR 151/12, BGHZ 195, 276 Rn. 14 f; vom 15. Oktober 2009 - III ZR 8/09, BGHZ 182, 370 Rn. 14; vom 20. Januar 2005 - III ZR 48/01, BGHZ 162, 49, 55 f; vom 1. Februar 2001 - III ZR 193/99, BGHZ 146, 365, 368; vom 18. Februar 1999 - III ZR 272/96, BGHZ 140, 380, 382 und vom 6. Mai 1993 - III ZR 2/92, BGHZ 122, 317, 320 f; zusammenfassend BeckOGK/Dörr, BGB, § 839 Rn. 278 ff mwN [Stand: 10. März 2016]).
  • VGH Bayern, 08.11.2021 - 15 B 21.1473

    Lärmbelastung des Nachbarn durch ein Feuerwehrgerätehaus

    Mit dieser unvollständigen Sachverhaltsermittlung - d.h. ohne Kenntnis der tatsächlich anzusetzenden Beurteilungspegel - fehlte der Bauaufsichtsbehörde eine hinreichende empirische Basis, um unter Heranziehung von Immissionsgrenz-, Immissionsricht-, oder Orientierungswerten beurteilen zu können, ob der Zumutbarkeitsmaßstab des bauplanungsrechtlichen Gebots der Rücksichtnahme bzw. aus § 3 Abs. 1, § 22 Abs. 1 BImSchG eingehalten ist oder nicht bzw. ob trotz einer ggf. ermittelten unzumutbaren Belastungssituation wegen vorrangiger (z.B. öffentlicher) Interessen von einer immissionsschutzrechtlichen (oder bauordnungsrechtlichen) Anordnung aufgrund dennoch verbleibenden Ermessens abgesehen werden soll (vgl. VGH BW, B.v. 5.2.2015 - 10 S 2471/14 - NVwZ-RR 2015, 650 = juris Rn. 32; vgl. auch Jarass, BImSchG, 13. Aufl. 2020, § 26 Rn. 21; zum Amtshaftungsrecht vgl. auch BGH, U.v. 15.10.2009 - III ZR 8/09 - NVwZ 2010, 467 = juris Rn. 26).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.06.2021 - 11 B 20.16

    Beräumungsanordnung; Anlage zur Behandlung nicht gefährlicher Abfälle; Insolvenz

    Der rechtliche Einwand der Klägerin, es sei ihr als Grundstückseigentümerin nicht vorwerfbar, dass sie durch die Vermietung an die Insolvenzschuldnerin eine risikoreiche Art und Weise der Nutzung ihres Grundstückes, nämlich für die Zwecke des Betriebs einer Abfallentsorgungsanlage, in Kauf genommen habe, was sich aus dem Urteil des BGH vom 15. Oktober 2009 - III ZR 8/09 - ergebe, zeigt eine Sachwidrigkeit der Ermessenerwägungen des Beklagten ebenfalls nicht auf.
  • VGH Bayern, 05.04.2016 - 15 ZB 14.2792

    Nachbarklage eines Landwirts gegen heranrückende Wohnbebauung

    Nachbarn sind jedenfalls solche Nutzer, die nachhaltig und auf Dauer in einer vergleichbaren Weise, wie sie der Wohnort vermittelt, den Einwirkungen aus einer emittierenden Anlage ausgesetzt sind (allg.M., vgl. Thiel in Landmann/Rohmer, Umweltrecht Band III, Stand 1. August 2015, § 3 BImSchG Rn. 22; Jarass, BImSchG, 11. Aufl. 2015, § 3 Rn. 33-37; Schenk in Birkl, Praxishandbuch des Bauplanungs- und Immissionsschutzrechtes, Stand September 2015, Teil F Rn. 21 bis 24; BVerwG, U. v. 22.10.1982 - 7 C 50/78 - DVBl 1983, 183 = juris Rn. 12/13; U. v. 26.5.2004 - 9 A 6/03 - BVerwGE 121, 57 = juris Rn. 18; VG Oldenburg, U. v. 26.2.2009 - 5 A 4836/06 - juris Rn. 27; BGH, U. v. 15.10.2009 - III ZR 8/09 - BGHZ 182, 370 = juris Rn. 17 bis 19, 27 ff.).

    Nachbar in dem zuletzt genannten Sinn ist beispielweise auch der Eigentümer des Betriebsgrundstücks, der nicht zugleich Anlagenbetreiber ist (Jarass, BImSchG a. a. O. Rn. 35 unter Hinweis auf BGHZ 182, 370 Rn. 27 ff.).

  • BGH, 08.11.2012 - III ZR 293/11

    Zur Amtshaftung aufgrund nicht durchgeführter BSE-Tests an Rindern in einem

    Da im Übrigen eine Person, der gegenüber eine Amtspflicht zu erfüllen ist, nicht in allen ihren Belangen immer als Dritter anzusehen sein muss, ist jeweils zu prüfen, ob gerade das im Einzelfall berührte Interesse nach dem Zweck und der rechtlichen Bestimmung des Amtsgeschäfts geschützt sein soll (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. nur Urteile vom 6. Mai 1993 - III ZR 2/92, BGHZ 122, 317, 320 f; vom 18. Februar 1999 - III ZR 272/96, BGHZ 140, 380, 382; vom 1. Februar 2001 - III ZR 193/99, BGHZ 146, 365, 368; vom 20. Januar 2005 - III ZR 48/01, BGHZ 162, 49, 55 f und vom 15. Oktober 2009 - III ZR 8/09, BGHZ 182, 370 Rn. 14).
  • OLG Koblenz, 26.07.2018 - 1 U 344/18

    Unterlagen verspätet überlassen: Vermessungsingenieur erhält keinen

    Es ist zu prüfen, ob gerade das im Einzelfall berührte Interesse nach dem Zweck und der rechtlichen Bestimmung des Amtsgeschäfts geschützt werden soll (in Anknüpfung an BGH, Versäumnisurteil vom 15.10.2009 - III ZR 8/09).*).

    Es ist zu prüfen, ob gerade das im Einzelfall berührte Interesse nach dem Zweck und der rechtlichen Bestimmung des Amtsgeschäfts geschützt werden soll (BGH, Versäumnisurteil vom 15.10.2009 - III ZR 8/09 - BGHZ 182, 370 ff.; Staudinger.Wöstmann, aaO, § 839 Rn. 169; BeckOK BGB, Bamberger/Roth/Hau/Poseck-Reinert, aaO, BGB § 839 Rn. 60; Stein/Itzel/Schwall, aaO, S. 85, 87; BeckOGK/Dörr, Gsell/Krüger/Lorenz/Mayer, Stand 01.07.2016, BGB § 839 Rn. 277 Ossenbühl/Cornils, Staatshaftungsrecht, 6. Auflage 2013, S. 60 ff.).

  • BGH, 12.05.2016 - III ZR 265/15

    Amtshaftung: Unterlassene Zustellung der Klageschrift über eine Verbindungsstelle

  • VG Frankfurt/Oder, 28.09.2016 - 5 K 519/15
  • VG Düsseldorf, 03.12.2019 - 28 K 984/17
  • VG Neustadt, 28.10.2020 - 5 K 1374/19

    Abfallanlagen in Neustadt-Branchweiler: Betreiberklage der Stadt erfolglos

  • OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 1 U 215/11

    Geldentschädigung für Verletzung eines Vereins in seinem allgemeinen

  • OLG Hamm, 18.01.2023 - 11 U 60/22

    Amtshaftung wegen unterbliebener Mitteilung der Entscheidung zum

  • LG Krefeld, 11.01.2012 - 2 O 311/10

    Prüfung des Vorliegens einer Amtspflichtverletzung wegen Unterlassung der

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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 04.03.2010 - 1 ME 13/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,3109
OVG Niedersachsen, 04.03.2010 - 1 ME 13/10 (https://dejure.org/2010,3109)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04.03.2010 - 1 ME 13/10 (https://dejure.org/2010,3109)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04. März 2010 - 1 ME 13/10 (https://dejure.org/2010,3109)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Durchsetzung einer Stellplatzbaulast

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Berücksichtigung zivilrechtlicher Fragen im Innenverhältnis zwischen Baulastgeber und Baulastnehmer i.R.d. Ermessensausübung bei der Durchsetzung einer Stellplatzbaulast

  • Deutsches Notarinstitut

    GaStplVO ND § 4 Abs. 1; BauO ND §§ 89 Abs. 1, 92 Abs. 1
    Berücksichtigung zivilrechtlicher Fragen i. R. d. Ermessensausübung bei Durchsetzung einer Stellplatzbaulast

  • rechtsportal.de

    GaragenVO § 4
    Berücksichtigung zivilrechtlicher Fragen im Innenverhältnis zwischen Baulastgeber und Baulastnehmer i.R.d. Ermessensausübung bei der Durchsetzung einer Stellplatzbaulast

  • ibr-online

    Durchsetzung einer Stellplatzbaulast

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berücksichtigung zivilrechtlicher Fragen im Innenverhältnis zwischen Baulastgeber und Baulastnehmer i.R.d. Ermessensausübung bei der Durchsetzung einer Stellplatzbaulast

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verstoß gegen Stellplatzbaulast: Behördliches Einschreiten der Regelfall! (IBR 2010, 359)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 5
  • NVwZ-RR 2010, 510
  • NZBau 2010, 364
  • DVBl 2010, 525
  • BauR 2010, 1217
  • BauR 2010, 950
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 02.09.1983 - 1 A 72/82
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.03.2010 - 1 ME 13/10
    Zur Ermessensausübung bei der Durchsetzung einer Stellplatzbaulast, insbesondere zur Berücksichtigung zivilrechtlicher Fragen im Innenverhältnis zwischen Baulastgeber und -nehmer (Abgrenzung zum Senatsbeschl. v. 2.9.1983 - 1 A 72/82 -, NJW 1984, 380).

    Die angegriffene Verfügung ist im Übrigen auch nicht unter dem Gesichtspunkt zu beanstanden, dass die Bauaufsichtsbehörde In Fällen der vorliegenden Art nach der Rechtsprechung des Senats einen einseitigen Eingriff in privatrechtliche Streitigkeiten zu vermeiden hat (vgl. Beschl. v. 2.9.1983 - 1 A 72/82 -, NJW 1984, 380).

  • OVG Niedersachsen, 27.09.2001 - 1 LB 1137/01

    Abstandsbaulast; Baulast; Baulasterklärung; Bestimmtheit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.03.2010 - 1 ME 13/10
    Insoweit handelt es sich nicht um Fragen, die die Bestimmtheit der Baulast betreffen (vgl. zu den daraus folgenden Anforderungen Senatsurt. v. 27.9.2001 - 1 LB 1137/01 -, BauR 2002, 770), denn die Zweckbindung für eine Stellplatznutzung steht außer Frage.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.11.2009 - 8 A 10851/09

    Einhaltungspflicht und Durchsetzung einer durch Baulast gesicherten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.03.2010 - 1 ME 13/10
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kann die Bauaufsichtsbehörde zur Durchsetzung einer Baulast einschreiten (zuletzt Senatsbeschl. v. 21.7.2009 - 1 ME 79/09 -, NVwZ-RR 2009, 872; vgl. auch OVG Koblenz, Beschl. v. 6.11.2009 - 8 A 10851/09 -, BauR 2010, 216).
  • OVG Niedersachsen, 21.07.2009 - 1 ME 79/09

    Ermessensausübung bei der bauaufsichtsbehördlichen Durchsetzung einer nicht durch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.03.2010 - 1 ME 13/10
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kann die Bauaufsichtsbehörde zur Durchsetzung einer Baulast einschreiten (zuletzt Senatsbeschl. v. 21.7.2009 - 1 ME 79/09 -, NVwZ-RR 2009, 872; vgl. auch OVG Koblenz, Beschl. v. 6.11.2009 - 8 A 10851/09 -, BauR 2010, 216).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.02.2021 - 2 M 160/20

    Bauaufsichtliche Verfügung zur Durchsetzung einer Zuwegungsbaulast; Verhältnis zu

    Bei nachteiligen Folgen für den durch die Baulast Begünstigten ist die Bauaufsichtsbehörde auch mit Rücksicht auf den privatrechtlichen Konflikt nicht gehalten, den baurechtswidrigen Zustand hinzunehmen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 4. März 2010 - 1 ME 13/10 - juris Rn. 20).

    Im Übrigen ist die Bauaufsichtsbehörde auch nicht verpflichtet, vor Erlass der bauaufsichtlichen Verfügung aufzuklären, ob sich die Beteiligten in angemessener Weise um eine einvernehmliche Regelung bemüht haben (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 4. März 2010, a.a.O. Rn. 20).

  • OVG Niedersachsen, 03.11.2021 - 1 ME 159/20

    Abweichung; Baulast; Bestimmtheit; Nichtigkeit; Verlängerung Geltungsdauer

    Denn die nachträgliche Berufung auf Umstände, die bei der Baulastbestellung von allen Beteiligten zugrunde gelegt worden sind und bei ihnen keine Bedenken ausgelöst haben, ist in aller Regel (auch im Falle der Rechtsnachfolge) missbräuchlich (so bereits Senatsbeschl. v. 4.3.2010 - 1 ME 13/10 -, BRS 76 Nr. 209 = BauR 2010, 1217 = juris Rn. 16).
  • OVG Bremen, 16.01.2017 - 1 B 275/16

    Durchsetzung einer Baulast - Baulast; Baulastenverzeichnis; Erschließung;

    Die Bauaufsichtsbehörde ist grundsätzlich befugt, durch Verwaltungsakt die sich aus einer Baulast ergebenden Verpflichtungen durchzusetzen (OVG Lüneburg, Beschl. v. 02.09.1983 - 1 A 72/82, NJW 1984, 380; Beschl. v. 08.12.1995 - 1 M 7201/95, NJW 1996, 1363; Beschl. v. 21.07.2009 - 1 ME 79/09, NVwZ-RR 2009, 872; Beschl. v. 04.03.2010 - 1 ME 13/10, NVwZ-RR 2010, 510; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 06.11.2009 - 8 A 10851/09, BauR 2010, 216; OVG Schleswig, Urt. v. 20.03.1997 - 1 L 82/96, juris; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 27.09.1990 - 4 B 34/90, BauR 1991, 62).
  • OVG Sachsen, 13.03.2015 - 1 B 321/14

    Stellplatzverpflichtung, Baulast, Zu- und Abgangsverkehr, notwendige Stellplätze,

    Die fünf Stellplätze sind - wie weitere 815 Stellplätze - im Parkhaus der Antragstellerin frei zugänglich, insbesondere sind sie auch nicht abgesperrt worden (vgl. hierzu NdsOVG, Beschl. v. 4. März 2010 - 1 ME 13/10 -, juris Rn. 10).
  • VG Magdeburg, 03.06.2020 - 4 B 177/20

    Ordnungsverfügung zur Durchsetzung einer Zuwegungsbaulast

    Eine Zuwegungsbaulast kann mit den genannten bauaufsichtlichen Mitteln durchgesetzt werden (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 04.03.2010 - 1 ME 13/10 -, juris Rn. 15).
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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 19.02.2010 - 4 B 2266/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,3954
VGH Hessen, 19.02.2010 - 4 B 2266/09 (https://dejure.org/2010,3954)
VGH Hessen, Entscheidung vom 19.02.2010 - 4 B 2266/09 (https://dejure.org/2010,3954)
VGH Hessen, Entscheidung vom 19. Februar 2010 - 4 B 2266/09 (https://dejure.org/2010,3954)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 35 Abs 3 S 1 Nr 3 BauGB, § 4 EMVG, § 3 FTEG, § 2 BImSchV 26, § 1 BImSchV 26
    Nachbarschutz gegen eine Mobilfunkstation

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines nachbarlichen Abwehranspruchs gegen die Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung einer Mobilfunkstation in 150 Metern Entfernung; Grundsätze zur Bewertung einer nachbarlichen Zumutbarkeit von Umwelteinwirkungen gegenüber ...

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines nachbarlichen Abwehranspruchs gegen die Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung einer Mobilfunkstation in 150 Metern Entfernung; Grundsätze zur Bewertung einer nachbarlichen Zumutbarkeit von Umwelteinwirkungen gegenüber ...

  • ibr-online

    Nachbarschutz gg. Errichtung einer Mobilfunkstation

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2010, 617
  • BauR 2010, 950
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 21.01.1983 - 4 C 59.79

    Stahlbetrieb - Außenbereich - Lagerhäuser - Wohnbebauung - Nachbargemeinde -

    Auszug aus VGH Hessen, 19.02.2010 - 4 B 2266/09
    3 Nachbarschutz kann dem Antragsteller allein die Vorschrift des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB vermitteln, die als spezielle gesetzliche Ausprägung des Rücksichtnahmegebots zu betrachten ist (s. BVerwG, Urteil vom 21.01.1983 - BVerwG 4 C 59/79 - NVwZ 1983, 609).

    Sind von dem in Rede stehenden Vorhaben Immissionen zu erwarten, so kann bezüglich deren Zumutbarkeit auf Grundsätze und Begriffe des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zurückgegriffen werden (BVerwG, Urteil vom 21.01.1983, a.a.O.).

  • BVerwG, 26.06.1997 - 4 B 97.97

    Bauplanungsrecht - Kein Anspruch auf Fortführung des Verfahrens zur Aufstellung

    Auszug aus VGH Hessen, 19.02.2010 - 4 B 2266/09
    Verletzt es an dem gewählten Standort - wie ausgeführt - keine Nachbarrechte, so muss der Nachbar das Vorhaben auch dann hinnehmen, wenn es einen besser geeigneten Standort gäbe (Bay. VGH, Beschluss vom 11.10.2006 - 1 ZB 06.1395 - mit Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 26.06.1997 - BVerwG 4 B 97/97 - NVwZ-RR 1998, 357).
  • VGH Bayern, 11.10.2006 - 1 ZB 06.1395
    Auszug aus VGH Hessen, 19.02.2010 - 4 B 2266/09
    Verletzt es an dem gewählten Standort - wie ausgeführt - keine Nachbarrechte, so muss der Nachbar das Vorhaben auch dann hinnehmen, wenn es einen besser geeigneten Standort gäbe (Bay. VGH, Beschluss vom 11.10.2006 - 1 ZB 06.1395 - mit Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 26.06.1997 - BVerwG 4 B 97/97 - NVwZ-RR 1998, 357).
  • BVerwG, 09.04.2008 - 7 B 2.08

    Abfallverbrennung; Mitverbrennungsanlage; Änderungsgenehmigung;

    Auszug aus VGH Hessen, 19.02.2010 - 4 B 2266/09
    Diese Vorschriften bestimmen die Grenze der Zumutbarkeit von Umwelteinwirkungen für Nachbarn und damit das Maß der gebotenen Rücksichtnahme auch mit Wirkung für das Baurecht (BVerwG, Beschluss vom 9.4.2008 - BVerwG 7 B 2/08 - NVwZ 2008, 789).
  • VGH Hessen, 28.09.2006 - 4 UE 1826/05

    Mobilfunkbasisstation auf Fläche zur Erhaltung von Bäumen und Sträuchern

    Auszug aus VGH Hessen, 19.02.2010 - 4 B 2266/09
    In diesem Sinne hat der Senat bereits mehrfach entschieden (vgl. etwa Urteil vom 28.09.2006 - 4 UE 1826/05 - BRS 70 Nr. 79; zuletzt: Beschluss vom 15.05.2008 - 4 A 555/08.Z -).
  • VG Freiburg, 14.01.2010 - 1 K 2125/09

    Elektrosmog; Mobilfunk-Forschungsprogramm; Grenzwerte der BImSchV 26

    Auszug aus VGH Hessen, 19.02.2010 - 4 B 2266/09
    Der hier eingetretene Nutzungskonflikt mit dem Vorhaben der Beigeladenen ist immissionsspezifischer Art. Die - wie für eine subjektiv-rechtliche Position vorauszusetzen - qualifizierte und individualisierte Betroffenheit des Antragstellers ergibt sich daraus, dass die genehmigte und inzwischen auch errichtete Mobilfunkstation der Beigeladenen vom Grundstück des Antragsteller ca. 150 m entfernt ist und dieser aufgrund der relativ geringen Entfernung zu dem streitgegenständlichen Vorhaben als schutzwürdiger Nachbar anzusehen ist (vgl. dazu auch VG Freiburg (Breisgau), Beschluss vom 14.01.2010 - 1 K 2125/09 - juris-Dokument).
  • OVG Niedersachsen, 10.11.2009 - 1 LC 236/05

    Abstandsrechtliche Beurteilung der Errichtung und des Betriebs einer Basisstation

    Auszug aus VGH Hessen, 19.02.2010 - 4 B 2266/09
    An dieser Auffassung hält der Senat in Übereinstimmung mit der wohl einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung sowie der herrschenden Meinung in der Literatur (vgl. dazu auch: OVG Lüneburg, Urteil vom 10.11.2009-1 LC 236/05- BauR 2010, 210 m.w.N. und die in dem oben zitierten Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 14.01.2010 angeführten zahlreichen Entscheidungen bzw. Literaturnachweise) unter Zugrundelegung des heutigen Standes von Forschung und Technik sowie auch unter Berücksichtigung der vom Antragsteller in das Verfahren eingeführten Unterlagen fest.
  • BVerwG, 28.07.1999 - 4 B 38.99

    Nachbarklage; heranrückende Wohnbebauung; Außenbereich; unbeplanter Innenbereich;

    Auszug aus VGH Hessen, 19.02.2010 - 4 B 2266/09
    Die nach § 23 BImSchG erlassenen Rechtsverordnungen dienen der Konkretisierung der immissionsschutzrechtlichen Betreiberpflichten gemäß § 22 BImSchG (BVerwG, Beschluss vom 28.7.1999 - BVerwG 4 B 38/99 - NVwZ 2000, 552).
  • BVerwG, 14.02.1994 - 4 B 152.93

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Voraussetzungen der Rügen

    Auszug aus VGH Hessen, 19.02.2010 - 4 B 2266/09
    Damit geht einher, dass die persönlichen Verhältnisse einzelner Eigentümer oder Nutzer, wie z.B. besondere Empfindlichkeiten oder gesundheitliche Voraussetzungen, bei der Zumutbarkeitsbewertung im Rahmen des Gebotes der Rücksichtnahme keine Rolle spielen (BVerwG, Beschluss vom 14.02.1994 - BVerwG 4 B 152.93 - BRS 56 Nr. 165).
  • VG Gießen, 04.02.2011 - 1 K 374/09

    Erdrückende Wirkung einer Antennenanlage

    Die streitgegenständliche Mobilfunkanlage verstößt gegen die Regelung des § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB, die als spezielle gesetzliche Ausprägung des Rücksichtnahmegebots zu betrachten ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.01.1983 - 4 C 59/79 -, NVwZ 1983, 609) und im Einzelfall Nachbarschutz vermittelt (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 19.02.2010 - 4 B 2266/09 -, RdL 2010, 179).

    Katalog des § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB gefunden, wo das Erfordernis in Nr. 3, schädliche Umwelteinwirkungen zu vermeiden, eine besondere, auf Immissionskonflikte beschränkte gesetzliche Ausformung dieses Gebots darstellt (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.10.1993 - 4 C 5.93 -, BauR 1994, 354; Hess. VGH, Beschluss vom 19.02.2010, a.a.O.).

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Rechtsprechung
   VG Freiburg, 24.02.2010 - 1 K 1204/08   

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https://dejure.org/2010,4067
VG Freiburg, 24.02.2010 - 1 K 1204/08 (https://dejure.org/2010,4067)
VG Freiburg, Entscheidung vom 24.02.2010 - 1 K 1204/08 (https://dejure.org/2010,4067)
VG Freiburg, Entscheidung vom 24. Februar 2010 - 1 K 1204/08 (https://dejure.org/2010,4067)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Sondergebiet - Festschreibung des Bestandes großflächiger Einzelhandelsbetriebe

  • Wolters Kluwer

    Zulassung einer bauleitplanerischen Ausweisung von Einzelhandelsgroßprojekten unter Abweichung vom Planziel des Landesentwicklungsplans ohne vorherige Durchführung eines Zielabweichungsverfahrens; Erstmalige Überplanung einer Gemeinde mit großflächigem Einzelhandel und ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Ausweisung von Einzelhandelsgroßprojekten ohne Zielabweichungsverfahren; rechtswidrige Versagung der Baugenehmigung zur Änderung eines Lebensmittelmarktes bei erweiterter Bauleitplanung

  • ibr-online

    Zulässigkeit trotz Abweichung von Landesentwicklungsplan

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bauleitplanung vs. Landesentwicklungsplan

Papierfundstellen

  • BauR 2010, 950 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2009 - 3 S 2110/08

    Die Planaussagen des Landesentwicklungsplans Baden-Württemberg 2002 sind Ziele

    Auszug aus VG Freiburg, 24.02.2010 - 1 K 1204/08
    Atypische Umstände können eine bauleitplanerische Ausweisung von Einzelhandelsgroßprojekten unter Abweichung vom Planziel des Plansatzes 3.3.7 (Z) Sätze 1 und 2 des Landesentwicklungsplans 2002 ohne vorherige Durchführung eines Zielabweichungsverfahrens nach § 24 LplG zulassen (im Anschluss an VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.12.2009 - 3 S 2110/08 -, juris).

    Diesen Bestimmungen kommt Zielqualität zu (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.12.2009 - 3 S 2110/08 -, juris ["... ..."]).

    Der Plangeber hat durch die Zielfestlegung als Soll-Norm für Fallgestaltungen, die planerisch nicht vorhersehbar sind und für die die Steuerungswirkung der strikten Zielaussage - auch und gerade - mit Blick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz unangemessen sein kann, die Möglichkeit einer Zielabweichung für die nachgeordnete Planungsebene ohne Gefährdung der Zielfestlegung für den plantypischen Fall geschaffen (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.12.2009 - 3 S 2110/08 -, a.a.O.).

    Denn bei Fallgestaltungen, die keine Atypik aufweisen und bei denen deshalb die Zielfestlegung strikte Beachtung fordert, behält es nach wie vor - gerade auch im Hinblick auf die gemeindliche Planungshoheit und auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - seine Bedeutung (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.12.2009 - 3 S 2110/08 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 17.02.2009 - 4 B 4.09

    Begriff des Vorhabens in § 29 Abs. 1 Baugesetzbuch ( BauGB ) und in § 34 Abs. 3

    Auszug aus VG Freiburg, 24.02.2010 - 1 K 1204/08
    Die Zulässigkeit eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs beurteilt sich jedoch nicht allein nach dem typisierenden Merkmal der Großflächigkeit, sondern auch danach, ob - was hier in einem Genehmigungsverfahren konkret zu prüfen war - die Regelvermutung des § 11 Abs. 3 Sätze 2 und 3 BauNVO) eingreift und ob im konkreten Fall gemäß § 11 Abs. 3 Satz 4 BauNVO Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Auswirkungen im Sinne von § 11 Abs. 3 Satz 2 BauNVO nicht vorliegen (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 12.8.2005 - 5 S 2363/04 -, VBlBW 2006, 106 [für beplantes Gebiet]), bzw. ob - falls die BauNVO mangels (gültigen) Bebauungsplans und faktischen Gebietscharakters nicht anwendbar sein sollte - schädliche Wirkungen auf zentrale gemeindliche Versorgungsbereiche i.S.v. § 34 Abs. 3 BauGB zu erwarten sind (BVerwG, Beschl. v. 17.2.2009 - 4 B 4/09 -, juris [für unbeplanten diffusen Innenbereich]).

    § 34 Abs. 3 BauGB verlangt vielmehr eine Prognose, in deren Rahmen alle Umstände des jeweiligen Einzelfalls in den Blick zu nehmen sind (BVerwG, Beschl. v. 17.2.2009 - 4 B 4/09 -, juris).

  • BVerwG, 14.05.2007 - 4 BN 8.07

    Bebauungsplan; Bekanntmachung; Anpassung; Anpassungspflicht.

    Auszug aus VG Freiburg, 24.02.2010 - 1 K 1204/08
    Daraus folgt das Gebot, einen bereits in Kraft getretenen Bebauungsplan zu ändern, wenn neue oder geänderte Ziele der Raumordnung dies erfordern (BVerwG, Beschl. v. 14.5.2007 - 4 BN 8/07 - NVwZ 2007, 953).

    Ein Bebauungsplan, der hingegen unter der bereits vorhandenen Geltung eines ihm widersprechenden Zieles der Raumordnung aufgestellt wird, ist unwirksam (BVerwG, Beschl. v. 14.5.2007, a.a.O.; Dirnberger, in: Spannowsky/Uechtritz, BauGB, 1. Aufl. 2009, § 1 Rn. 69; Sparwasser, VBlBW 2008, 171 [173]; v. Komorowski/Kupfer, VBlBW 2003, 49 [53]).

  • BVerwG, 11.02.1993 - 4 C 15.92

    Müssen die Ziele der Raumordnung und Landesplanung bei Entscheidungen gemäß § 34

    Auszug aus VG Freiburg, 24.02.2010 - 1 K 1204/08
    Dies gilt auch für raumordnerische Standortfestlegungen, die sich in überörtlich motivierten planerischen Aussagen erschöpfen (BVerwG, Urt. v. 11.2.1993 - 4 C 15/92 -, NVwZ 1994, 285).
  • BVerwG, 17.12.2009 - 4 C 2.08

    Einzelhandelsbetrieb; zentraler Versorgungsbereich; Nahversorgung;

    Auszug aus VG Freiburg, 24.02.2010 - 1 K 1204/08
    Die Beigeladene hat nicht geltend gemacht, dass auf ihrer Gemarkung außerhalb des Gebiets "St..." ein zentraler Versorgungsbereich (zu dessen Kriterien vgl. BVerwG, Urt. v. 17.12.2009 - 4 C 2/08 -, juris) existierte.
  • BVerwG, 03.04.2008 - 4 CN 3.07

    Sondergebiet; Einzelhandel; Art der baulichen Nutzung; Verkaufsfläche;

    Auszug aus VG Freiburg, 24.02.2010 - 1 K 1204/08
    Nach den vom BVerwG (vgl. etwa Urt. v. 3.4.2008 - 4 CN 3/07 -, NVwZ 2008, 902) entwickelten Grundsätzen über die Gesamt- und Teilnichtigkeit von Bebauungsplänen hat die Ungültigkeit eines Teils einer Satzungsbestimmung dann nicht deren Gesamtnichtigkeit zur Folge, wenn die Restbestimmung auch ohne den nichtigen Teil sinnvoll bleibt (Grundsatz der Teilbarkeit) und mit Sicherheit anzunehmen ist, dass sie auch ohne diesen erlassen worden wäre (Grundsatz des mutmaßlichen Willens des Normgebers).
  • BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98

    Bauliche Änderung einer Anlage; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; unbeplanter

    Auszug aus VG Freiburg, 24.02.2010 - 1 K 1204/08
    Insoweit gilt auch bauplanungsrechtlich, dass allein eine Nutzungsintensivierung noch keine Nutzungsänderung im Sinne von § 29 Abs. 1 Satz 1 BauGB darstellt (BVerwG, Urt. v. 29.10.1998 - 4 C 9.97 - NVwZ 1999, 417) und eine Änderung einer baulichen Anlage aufgrund Zunahme des Maßes bodenrechtlich beachtlich sein muss (BVerwG, Urt. v. 27.8.1998 - 4 C 5.98 - NVwZ 1999, 523).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.2007 - 3 S 1492/06

    Zulassung von im Plangebiet unzulässigen Nutzungsarten oder Anlagetypen im Wege

    Auszug aus VG Freiburg, 24.02.2010 - 1 K 1204/08
    Eine Festsetzung, die - wie hier - den Bezug zu einer vorhandenen Anlage verlässt, indem sie typisierend (auf der ersten Stufe) die (Un-)Zulässigkeit neuer Anlagen regelt, ist von der Ermächtigung des § 1 Abs. 10 BauNVO nicht mehr gedeckt (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.9.2007 - 3 S 1492/06 - VBlBW 2008, 24).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.08.2005 - 5 S 2363/04

    Berücksichtigung bodenrechtlicher Belange bei Erweiterung eines großflächigen

    Auszug aus VG Freiburg, 24.02.2010 - 1 K 1204/08
    Die Zulässigkeit eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs beurteilt sich jedoch nicht allein nach dem typisierenden Merkmal der Großflächigkeit, sondern auch danach, ob - was hier in einem Genehmigungsverfahren konkret zu prüfen war - die Regelvermutung des § 11 Abs. 3 Sätze 2 und 3 BauNVO) eingreift und ob im konkreten Fall gemäß § 11 Abs. 3 Satz 4 BauNVO Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Auswirkungen im Sinne von § 11 Abs. 3 Satz 2 BauNVO nicht vorliegen (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 12.8.2005 - 5 S 2363/04 -, VBlBW 2006, 106 [für beplantes Gebiet]), bzw. ob - falls die BauNVO mangels (gültigen) Bebauungsplans und faktischen Gebietscharakters nicht anwendbar sein sollte - schädliche Wirkungen auf zentrale gemeindliche Versorgungsbereiche i.S.v. § 34 Abs. 3 BauGB zu erwarten sind (BVerwG, Beschl. v. 17.2.2009 - 4 B 4/09 -, juris [für unbeplanten diffusen Innenbereich]).
  • BVerwG, 29.10.1998 - 4 C 9.97

    Allgemeines Wohngebiet; der Versorgung des Gebiets dienende Schank- und

    Auszug aus VG Freiburg, 24.02.2010 - 1 K 1204/08
    Insoweit gilt auch bauplanungsrechtlich, dass allein eine Nutzungsintensivierung noch keine Nutzungsänderung im Sinne von § 29 Abs. 1 Satz 1 BauGB darstellt (BVerwG, Urt. v. 29.10.1998 - 4 C 9.97 - NVwZ 1999, 417) und eine Änderung einer baulichen Anlage aufgrund Zunahme des Maßes bodenrechtlich beachtlich sein muss (BVerwG, Urt. v. 27.8.1998 - 4 C 5.98 - NVwZ 1999, 523).
  • BVerwG, 15.05.1997 - 4 C 23.95

    Bauplanungsrecht - Beeinträchtigung des Landschaftsbildes oder des Interesses der

  • VGH Baden-Württemberg, 02.08.2012 - 5 S 1444/10

    Bauleitplanung; großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Geräuschimmissionen durch Zu-

    Da es sich bei dem Plansatz um eine Sollvorschrift handelt, kann von diesem auch in atypischen Fällen abgewichen werden (vgl. auch Begründung LEP 2002 zu 3.3.7, S. B36; VG Freiburg, Urt. v. 24.02.2010 - 1 K 1204/08 -, BauR 2010, 950).
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 05.03.2010 - 4 B 509/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,13011
OVG Sachsen, 05.03.2010 - 4 B 509/09 (https://dejure.org/2010,13011)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 05.03.2010 - 4 B 509/09 (https://dejure.org/2010,13011)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 05. März 2010 - 4 B 509/09 (https://dejure.org/2010,13011)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    GG Art 28 Abs. 2; BauGB § 38 S. 1; BIMschG § 4
    Verwaltungsgemeinschaft, Antragsbefugnis, immissionsschutzrechltiche Genehmigung

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen den Sofortvollzug einer erteilten immissionsschutzrechtlichen Genehmigung

  • rechtsportal.de
  • ibr-online

    Antragsbefugnis i.R.e. Verwaltungsgemeinschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2010, 950
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 15.12.1989 - 4 C 36.86

    Interkommunales Abstimmungsgebot bei einem Schlachthofvorhaben im Grenzgebiet

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.03.2010 - 4 B 509/09
    Die in diesem Fall erforderliche Berücksichtigung städtebaulicher Belange bezieht sich auch auf die Belange benachbarter Gemeinden (dazu: BVerwG, Urt. v. 15.12.1989, NVwZ 1990, 464).
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Rechtsprechung
   VG Minden, 23.02.2010 - 1 K 1220/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,10984
VG Minden, 23.02.2010 - 1 K 1220/09 (https://dejure.org/2010,10984)
VG Minden, Entscheidung vom 23.02.2010 - 1 K 1220/09 (https://dejure.org/2010,10984)
VG Minden, Entscheidung vom 23. Februar 2010 - 1 K 1220/09 (https://dejure.org/2010,10984)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BauR 2010, 950
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2008 - 7 A 1392/07

    Unterschied zwischen Discountern und Vollsortimentern?

    Auszug aus VG Minden, 23.02.2010 - 1 K 1220/09
    vgl. OVG NRW, Urteil vom 01.07.2009 - 10 A 2350/07 - Urteil vom 19.06.2008 - 7 A 1392/07 -.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 19.06.2008 - 7 A 1392/07 -.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 11.10.2007 - 4 C 7.07 - OVG NRW, Urteil vom 06.11.2008 - 10 A 1417/07 - Urteil vom 19.06.2008 - 7 A 1392/07 -.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 19.06.2008 - 7 A 1392/07 - Urteil vom 17.10.2007 - 10 A 3914/04 -.

  • BVerwG, 11.10.2007 - 4 C 7.07

    Einzelhandelsbetrieb; großflächiger -; Innenbereich; unbeplanter -; zentraler

    Auszug aus VG Minden, 23.02.2010 - 1 K 1220/09
    vgl. BVerwG, Urteil vom 11.10.2007 - 4 C 7.07 - OVG NRW, Urteil vom 11.12.2006 - 7 A 964/05 -.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 11.10.2007 - 4 C 7.07 - OVG NRW, Urteil vom 06.11.2008 - 10 A 1417/07 - Urteil vom 19.06.2008 - 7 A 1392/07 -.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 11.10.2007 - 4 C 7.07 - OVG NRW, Urteil vom 13.06.2007 - 10 A 2439/06 -.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2007 - 10 A 2439/06

    Anwendbarkeit des § 34 Abs. 3 BauGB auf und Sachverhaltsermittlung bei nicht

    Auszug aus VG Minden, 23.02.2010 - 1 K 1220/09
    vgl. OVG NRW, Urteil vom 17.10.2007 - 10 A 3914/04 - Urteil vom 13.06.2007 - 10 A 2439/06 -.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 11.10.2007 - 4 C 7.07 - OVG NRW, Urteil vom 13.06.2007 - 10 A 2439/06 -.

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