Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 27.06.2011

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 01.07.2011 - 8 S 2581/10   

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https://dejure.org/2011,3974
VGH Baden-Württemberg, 01.07.2011 - 8 S 2581/10 (https://dejure.org/2011,3974)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01.07.2011 - 8 S 2581/10 (https://dejure.org/2011,3974)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01. Juli 2011 - 8 S 2581/10 (https://dejure.org/2011,3974)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Lagerflächen - zum Anspruch auf Einhaltung der für das Baugebiet geltenden Vorschriften über die Art der baulichen Nutzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Eigentümers eines Grundstücks im räumlichen Geltungsbereich eines Bebauungsplans auf eine Baugenehmigung für ein Vorhaben auf einem Grundstück im Mischgebiet; Zurechnung des im Plangebiet gelegenen Grundstücks zur näheren Umgebung des Vorhabens als ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 34 Abs. 2 S. 1; BauNVO § 6
    Anspruch des Eigentümers eines Grundstücks im räumlichen Geltungsbereich eines Bebauungsplans auf eine Baugenehmigung für ein Vorhaben auf einem Grundstück im Mischgebiet; Zurechnung des im Plangebiet gelegenen Grundstücks zur näheren Umgebung des Vorhabens als ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Öffentl. Baurecht - Gebietsübergreifender Nachbarschutz ohne Beeinträchtigung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Baugebietsübergreifender Nachbarschutz: Nicht ohne konkrete Beeinträchtigung! (IBR 2012, 49)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2011, 822 BauR 2011, 1859 (Leitsatz) IBR 2012, 49 (Leitsatz, Kurzwiedergabe)
  • BauR 2011, 1859
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (18)

  • VGH Baden-Württemberg, 16.05.2002 - 3 S 1637/01

    Handwerksbetrieb in Dorfgebiet - Gebietsversorgung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.07.2011 - 8 S 2581/10
    Dieser führe zwar im Beschluss vom 16.05.2002 - 3 S 1637/01 - (VBlBW 2003, 18) aus, ein Bauvorbescheid und eine Baugenehmigung seien grundsätzlich nicht allein deshalb rechtswidrig, weil ihr Vollzug eventuell behördliche Aufsichtsmaßnahmen erfordere.

    Gehen von einem Vorhaben Immissionen aus, so bietet sich bei der Bemessung dessen, was den durch das Vorhaben Belästigten zugemutet werden kann, eine Anlehnung an die Begriffsbestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes an (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.05.2002 - 3 S 1637/01 - VBlBW 2003, 18).

    Nach der vom Verwaltungsgericht selbst zitierten Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs (vgl. Urteil vom 16.05.2002 - 3 S 1637/01 - a.a.O.) steht der Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung grundsätzlich der Umstand nicht entgegen, dass ihr Vollzug möglicherweise behördliche Aufsichtsmaßnahmen erfordert.

  • VG Stuttgart, 22.09.2009 - 6 K 3342/08

    Grundsätze der typisierenden Betrachtungsweise, die einer Baugenehmigung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.07.2011 - 8 S 2581/10
    Auf die Berufung des Beigeladenen wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 22.09.2009 - 6 K 3342/08 - geändert.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 22.09.2009 - 6 K 3342/08 - zu ändern und die Klage abzuweisen.

  • BVerwG, 12.09.2007 - 7 B 24.07

    Rechtmäßigkeit eines immissionsschutzrechtlichen Änderungsbescheids zur

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.07.2011 - 8 S 2581/10
    Angesichts der Belastung der Grundstücksnutzung mit einer gegenseitigen Pflicht zur Rücksichtnahme ist eine Art "Mittelwert" zu bilden, der zwischen den Immissionsrichtwerten liegt, die für benachbarte Gebiete unterschiedlicher Nutzung und damit unterschiedlicher Schutzwürdigkeit - bei jeweils isolierter Betrachtung - vorgegeben sind, wobei dieser Mittelwert nicht einfach das arithmetische Mittel zweier Richtwerte ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.09.2007 - 7 B 24.07 - juris m.w.N. sowie Nr. 6.7 der TA Lärm).
  • BVerwG, 27.02.1992 - 4 C 50.89

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines islamischen Betsaals in allgemeinem

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.07.2011 - 8 S 2581/10
    Es ist vielmehr eine realistische Prognose anzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.02.1992 - 4 C 50.89 - a.a.O.).
  • BVerwG, 18.11.1996 - 11 VR 2.96

    Verfassungsrecht - Anspruch auf rechtliches Gehör und Akteneinsicht;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.07.2011 - 8 S 2581/10
    Die Schwelle der Unzumutbarkeit entspricht dabei den schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinn von § 3 Abs. 1 BImSchG, die nach Maßgabe des § 22 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BImSchG, soweit nach dem Stand der Technik vermeidbar, durch die Errichtung der Anlage zu verhindern sind, und soweit sie nach dem Stand der Technik unvermeidbar sind, auf ein Mindestmaß beschränkt werden müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.01.1989 - 7 C 77.87 - BVerwGE 81, 197; Beschluss vom 08.11.1994 - 7 B 73.94 - UPR 1997, 108; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.10.1995 - 5 S 268/95 - VBlBW 1996, 105).
  • BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98

    Bauliche Änderung einer Anlage; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; unbeplanter

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.07.2011 - 8 S 2581/10
    Dabei ist auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Genehmigung abzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.8.1998 - 4 C 5.98 - NVwZ 1999, 523).
  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.07.2011 - 8 S 2581/10
    Aus der Gleichstellung geplanter und faktischer Baugebiete hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung durch § 34 Abs. 2 BauGB ergibt sich ferner, dass ein identischer Nachbarschutz kraft Bundesrechts auch innerhalb von faktischen Baugebieten gilt (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.09.1993 - 4 C 28.91 - BVerwGE 94, 151).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.02.2007 - 5 S 2826/06

    Anforderungen an Bauvorlagen sind nicht nachbarschützend; bauordnungsrechtlich

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.07.2011 - 8 S 2581/10
    Eine nähere Erörterung der Frage, in welchem Umfang und auf welcher rechtlichen Grundlage ein Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot Drittschutz vermittelt (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.02.2007 - 5 S 2826/06 - VBlBW 2007, 383 m.w.N.), kann daher hier unterbleiben.
  • BVerwG, 22.06.1990 - 4 C 6.87

    Planungsrechtliche Unzulässigkeit der Erweiterung eines Gewerbebetriebes -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.07.2011 - 8 S 2581/10
    Bei der Interessenabwägung dürfen bestehende Vorbelastungen nicht außer Betracht bleiben (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.6.1990 - 4 C 6.97 - NVwZ 1991, 64).
  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 77.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Lärmbelästigungen durch eine

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.07.2011 - 8 S 2581/10
    Die Schwelle der Unzumutbarkeit entspricht dabei den schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinn von § 3 Abs. 1 BImSchG, die nach Maßgabe des § 22 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BImSchG, soweit nach dem Stand der Technik vermeidbar, durch die Errichtung der Anlage zu verhindern sind, und soweit sie nach dem Stand der Technik unvermeidbar sind, auf ein Mindestmaß beschränkt werden müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.01.1989 - 7 C 77.87 - BVerwGE 81, 197; Beschluss vom 08.11.1994 - 7 B 73.94 - UPR 1997, 108; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.10.1995 - 5 S 268/95 - VBlBW 1996, 105).
  • BVerwG, 08.11.1994 - 7 B 73.94

    Immissionsschutzrecht: Verbindlichkeit der Richtwerte der 18. BimSchV für die

  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.1995 - 5 S 268/95

    Nachbarklage gegen Sportanlage - Verletzung des Rücksichtnahmegebotes wegen

  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.2002 - 5 S 1706/01

    Lagerhalle und zumutbarer Lärm infolge Ladevorgängen, im Besonderen nach Ende der

  • BVerwG, 18.12.2007 - 4 B 55.07

    Bebauungsplan; Art der Nutzung; gebietsfremde Nutzung; angrenzendes Baugebiet;

  • BVerwG, 03.04.1987 - 4 C 41.84

    Bauvorbescheid mit Genehmigungsvorbehalt; Zulässigkeit eines Schweinezuchtstalls

  • BVerwG, 08.10.1998 - 4 C 6.97

    Bauen im Außenbereich; Ersatzbau für durch Brand zerstörtes Gebäude;

  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

  • BVerwG, 20.01.1989 - 4 B 116.88

    Unzulässigkeit eines Getränkemarktes aufgrund von Lärmbelästigungen in Form von

  • VG Stuttgart, 16.02.2021 - 6 K 4165/20
    Denn die Eigentümer der betroffenen beiden Grundstücke sind dann nicht denselben rechtlichen Bindungen unterworfen und können daher auch nicht von dem jeweils anderen Eigentümer deren Einhaltung verlangen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 01.07.2011 - 8 S 2581/10 -, juris).

    Ein Nachbar, dessen Grundstück nicht im (faktischen) Plangebiet liegt, hat danach grundsätzlich keinen von konkreten Beeinträchtigungen unabhängigen Anspruch auf Schutz vor gebietsfremden Nutzungen im angrenzenden (faktischen) Plangebiet (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 01.07.2011 - 8 S 2581/10 -, juris).

    In diesem Fall sind die Eigentümer der betroffenen beiden Grundstücke gerade nicht den selben rechtlichen Bindungen unterworfen und können daher auch nicht von dem jeweils anderen Eigentümer deren Einhaltung verlangen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.12.2011 - 4 B 32/11 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 01.07.2011 - 8 S 2581/10 -, juris).

    Gehen von einem Vorhaben - wie hier - Immissionen aus, so bietet sich bei der Bemessung dessen, was den durch das Vorhaben Belästigten zugemutet werden kann, eine Anlehnung an die Begriffsbestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes an (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 01.07.20011 - 8 S 2581/10 -, juris).

    Die weitere Frage, ob eine für ein Vorhaben erteilte Baugenehmigung, obwohl sie mit Auflagen zum Lärmschutz versehen ist, dennoch Nachbarrechte verletzt, bestimmt sich nach dem allgemeinen Baurecht (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 01.07.2011 - 8 S 2581/10 -, juris).

    Bei der Beurteilung dieser Frage ist grundsätzlich von dem der Genehmigung zugrundeliegenden Nutzungsumfang auszugehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 08.11.1994 - 7 B 73.94 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 01.07.2011 - 8 S 2581/10 -, juris).

    Bei etwaigen Verstößen gegen die Genehmigung stehen der Genehmigungsbehörde weitreichende Möglichkeiten - bis hin zur Nutzungsuntersagung - zur Verfügung, die bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für einen Anspruch auf baurechtliches Einschreiten von der Antragstellerin erzwungen werden können (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 01.07.2011 - 8 S 2581/10 -, juris).

  • VGH Bayern, 12.07.2012 - 2 B 12.1211

    Klagebefugnis eines Sondereigentümers; kein gebietsübergreifender

    Nach ganz überwiegender Meinung (vgl. BVerwG vom 18.12 2007 a.a.O.; vom 22.12.2011; VGH BW vom 1.7. 2011 Az. 8 S 2581/10 BauR 2011, 1800; BayVGH vom 28.6. 2012 Az. 2 B 10.788; Stühler, BauR 2011, 1576/1577) hat jedoch ein Nachbar, dessen Grundstück nicht im Plangebiet oder im faktischen Baugebiet liegt, grundsätzlich keinen von konkreten Beeinträchtigungen unabhängigen Anspruch auf Schutz vor gebietsfremden Nutzungen im angrenzenden Plangebiet oder faktischen Baugebiet.

    Greift der Gebietserhaltungsanspruch nicht durch - insbesondere, weil die (behauptete) gebietsfremde Nutzung im benachbarten faktischen oder beplanten Gebiet stattfindet -, kommen im Bereich des Bauplanungsrechts nachbarliche Abwehransprüche nur noch auf der Grundlage des sogenannten Gebots der Rücksichtnahme in Betracht (vgl. BVerwG vom 18.12.2007 a.a.O.; VGH BW vom 1.7. 2011 a.a.O.; VGH BW vom 5.3. 2012 Az. 5 S 3239/11 NVwZ-RR 2012, 431 (Leitsatz).; Decker, JA 2007, 55/56; Stühler, BauR 2011, 1576/1578; Hoffmann, BauR 2010, 1859/1860).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.2020 - 8 S 1784/18

    Kein Anspruch auf Erteilung eines Bauvorbescheids über die bauplanungsrechtliche

    Da sie außerhalb des faktischen Baugebiets liegen, dürften Nutzungskonflikte mit den von der Beklagten genannten Einrichtungen, einer Grundschule, Kirchen und karitativen Einrichtungen, dem Vorhaben grundsätzlich nur entgegengehalten werden können, wenn und soweit durch die Zulassung des Wettbüros baugebietsübergreifende Rücksichtnahmepflichten verletzt würden (vgl. § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO; BVerwG, Beschlüsse vom 18.12.2007 - 4 B 55.07 -, Buchholz 406.12 § 1 BauNVO Nr. 32, und vom 22.12.2011 - 4 B 32.11 -, BauR 2012, 634; Senatsurteil vom 01.07.2011 - 8 S 2581/10 -, BauR 2011, 1800).
  • OVG Bremen, 11.04.2023 - 1 B 295/22

    Nachbarrechtlicher Eilrechtsschutz gegen die Erteilung einer Baugenehemigung an

    Es gebietet unter anderem, dass die Nachbarschaft nicht mit Geräuschimmissionen belastet wird, die ihr im Hinblick auf die örtlichen Verhältnisse billigerweise nicht zugemutet werden können ( VGH BW, Urt. v. 01.07.2011 - 8 S 2581/10, juris Rn. 35).

    Einer zahlenmäßigen Bestimmung eines solchen Mittelwerts bedarf es im vorliegenden Fall jedoch nicht, da das Vorhaben der Beigeladenen - ausgehend von der fachtechnischen Stellungnahme des ... vom 07.09.2022 - bereits den Wert für ein allgemeines Wohngebiet von 55 dB(A) tags nicht überschreitet (vgl. VGH BW, Urt. v. 01.07.2011 - 8 S 2581/10, juris Rn. 41).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.07.2014 - 8 S 39/14

    Kleinwindkraftanlage als bauliche Nebenanlage

    Dass insoweit der Vollzug der Baugenehmigung behördliche Aufsichtsmaßnahmen erfordern könnte, steht der Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung nicht entgegen (Senatsurteil vom 01.07.2011 - 8 S 2581/10 - BauR 2011, 1800 (1802)).
  • OVG Sachsen, 27.07.2011 - 1 A 701/09

    Nachbarklage, Brennstoffhandel, nähere Umgebung, Gemengelage, Rücksichtnahmegebot

    Dabei sind auch keine Lärm- oder Geruchsbelästigungen zu erwarten, die von der Klägerin aufgrund der Vorbelastung nicht hinzunehmen wären, insbesondere ist nicht zu erwarten, dass die in der Gemengelage zugrunde zu legenden Lärmrichtwerte für ein Mischgebiet (vgl. VGH BW, Urt. v. 1. Juli 2011 - 8 S 2581/10 -, juris, Rn. 39 ff.) nach der TA-Lärm durch den Anlieferverkehr sowie durch die Kundenbelieferungsfahrten überschritten werden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2013 - 8 A 2894/12

    Erforderlichkeit der Festsetzung konkreter nicht zu überschreitender Lärmwerte in

    vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Februar 1992 - 4 C 50.89 -, NJW 1992, 2170 (juris Rn. 20); hieran anschließend OVG NRW, Beschlüsse vom 3. Mai 2012 - 8 B 1458/11 u. a. -, UPR 2012, 446 (juris Rn. 36); VGH Ba.-Wü., Urteil vom 1. Juli 2011 - 8 S 2581/10 , BauR 2011, 1800 (juris Rn. 35); HessVGH, Beschluss vom 30. Januar 2012 - 4 B 2379/11 -, BauR 2012, 636 (juris Rn. 9).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2013 - 8 A 2893/12

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Teilgenehmigung für die Errichtung

    vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Februar 1992 - 4 C 50.89 -, NJW 1992, 2170 (juris Rn. 20); hieran anschließend OVG NRW, Beschlüsse vom 3. Mai 2012 - 8 B 1458/11 u. a. -, UPR 2012, 446 (juris Rn. 36); VGH Ba.-Wü., Urteil vom 1. Juli 2011 - 8 S 2581/10 -, BauR 2011, 1800 (juris Rn. 35); HessVGH, Beschluss vom 30. Januar 2012 - 4 B 2379/11 -, BauR 2012, 636 (juris Rn. 9).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2013 - 8 A 2895/12

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Teilgenehmigung für die Errichtung

    vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Februar 1992 - 4 C 50.89 -, NJW 1992, 2170 (juris Rn. 20); hieran anschließend OVG NRW, Beschlüsse vom 3. Mai 2012 - 8 B 1458/11 u. a. -, UPR 2012, 446 (juris Rn. 36); VGH Ba.-Wü., Urteil vom 1. Juli 2011 - 8 S 2581/10 -, BauR 2011, 1800 (juris Rn. 35); HessVGH, Beschluss vom 30. Januar 2012 - 4 B 2379/11 -, BauR 2012, 636 (juris Rn. 9).
  • VG Karlsruhe, 25.10.2012 - 6 K 2337/12

    Nachbarschutz des Wohneigentümers gegen Bauvorhaben

    Denn in dem Fall, in welchem das Grundstück des Nachbarn nicht im Plangebiet liegt, fehlt es gerade an dem für ein Plangebiet typischen wechselseitigen Austauschverhältnis, das die in einem Plangebiet zusammengefassten Grundstücke zu einer bau- und bodenrechtlichen Schicksalsgemeinschaft zusammenschließt (BVerwG, Beschluss vom 18.12.2007 - 4 B 55.07 - NVwZ 2008, 427; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 01.07.2011 - 8 S 2581/10 - BauR 2011, 1800).
  • VG Karlsruhe, 25.10.2012 - 6 K 2317/12

    Abwehrrecht des Wohneigentümers gegen Bauvorhaben auf dem Nachbargrundstück

  • VG Karlsruhe, 29.01.2015 - 2 K 3866/14

    Rechtsschutz gegen Baugenehmigung für den Neubau eines Vorhabens, von dem

  • VG Karlsruhe, 25.10.2012 - 6 K 2338/12

    Nachbarschutz des Wohneigentümers gegen Bauvorhaben

  • VG Hamburg, 11.12.2015 - 9 E 6301/15

    Zur - hier verneinten - Antragsbefugnis für Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz

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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 27.06.2011 - 8 S 2581/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,19852
VGH Baden-Württemberg, 27.06.2011 - 8 S 2581/10 (https://dejure.org/2011,19852)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.06.2011 - 8 S 2581/10 (https://dejure.org/2011,19852)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. Juni 2011 - 8 S 2581/10 (https://dejure.org/2011,19852)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des Streitwerts für das Berufungsverfahren nach § 63 Abs. 2 S. 1, § 47 Abs. 1, § 52 Abs. 1 GKG

  • rechtsportal.de

    Festsetzung des Streitwerts für das Berufungsverfahren nach § 63 Abs. 2 S. 1, § 47 Abs. 1 , § 52 Abs. 1 GKG

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2011, 822
  • BauR 2011, 1800
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 18.03.2014 - 8 S 2628/13

    Überprüfung der Abstandfläche bei Änderung von Hotel- zu Wohnnutzung;

    Aufgrund des Rücksichtnahmegebots kann umso mehr an Rücksichtnahme verlangt werden, je empfindlicher und schutzwürdiger die Stellung desjenigen ist, dem die Rücksichtnahme im gegebenen Zusammenhang zugutekommt; umgekehrt braucht derjenige, der das Vorhaben verwirklichen will, umso weniger Rücksicht zu nehmen, je verständlicher und unabweisbarer die von ihm mit seinem Vorhaben verfolgten Interessen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.02.1977 - 4 C 22.75 - BVerwGE 52, 122; Senatsurteil vom 27.06.2011 - 8 S 2581/10).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.2011 - 5 S 920/10

    Wirksamkeitsvoraussetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans

    Abgesehen davon, dass ein Nachbar, dessen Grundstück nicht im (selben) Plangebiet liegt, auch keinen von konkreten Beeinträchtigungen unabhängigen Anspruch auf Schutz vor gebietsfremden Nutzungen in einem lediglich angrenzenden Plangebiet hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.12.2007 - 4 B 55.07 -, Buchholz 406.12 § 1 BauNVO Nr. 32; OVG RP, Urt. v. 24.03.2011 - 1 C 11128/10 - Urt. v. 24.02.2011 - 1 C 10610/10 - VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.06.2011 - 8 S 2581/10 -, BauR 2011, 1800), stünde im Hinblick auf die besondere Zweckbestimmung des Sondergebiets schon keine (sonder) gebietsfremde Nutzung in Rede.
  • VGH Baden-Württemberg, 03.07.2012 - 3 S 321/11

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für das Weststadion Freiburg

    Denn dieser Anspruch gilt grundsätzlich nur innerhalb eines "Baugebiets" nach § 1 Abs. 2 BauNVO (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.12.2007 - 4 B 55.07 -, NVwZ 2008, 427 ff.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.06.2011 - 8 S 2581/10 -, juris), d.h. hier nur innerhalb des als WA-Gebiet festgesetzten Plangebietsausschnitt, nicht aber mit Blick auf die benachbarten - als Sondergebiete bzw. als öffentliche Grünfläche ausgewiesenen - Sportanlagengebiete.
  • VG Stuttgart, 02.11.2016 - 2 K 5230/16

    Eilantrag gegen "Hoffnungshaus" zur Anschlussunterbringung von Flüchtlingen in

    Eigentümer von Grundstücken außerhalb eines festgesetzten Baugebiets haben keinen Anspruch darauf, dass innerhalb eines Baugebiets nur solche -7Vorhaben errichtet werden, die dort allgemein oder jedenfalls ausnahmsweise zulässig sind oder für die objektiv eine Befreiungslage vorliegt (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.06.2011 - 8 S 2581/10 -, BauR 2011, 1800; Bay. VGH , Beschl. v. 20.09.2011 - 2 ZB 11.577, BauR 2012, 790).
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