Rechtsprechung
   LG Hagen, 30.11.2010 - 21 O 83/10   

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https://dejure.org/2010,5199
LG Hagen, 30.11.2010 - 21 O 83/10 (https://dejure.org/2010,5199)
LG Hagen, Entscheidung vom 30.11.2010 - 21 O 83/10 (https://dejure.org/2010,5199)
LG Hagen, Entscheidung vom 30. November 2010 - 21 O 83/10 (https://dejure.org/2010,5199)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übergehen des Wahlrechts zur Stellung von Sicherheiten auf den Gläubiger bei Vorliegen der Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung und Versäumnis des Schuldners zur Ausübung des eingeräumten Wahlrechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übergehen des Wahlrechts zur Stellung von Sicherheiten auf den Gläubiger bei Vorliegen der Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung und Versäumnis des Schuldners zur Ausübung des eingeräumten Wahlrechts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    § 648a BGB und Zwangsvollstreckung - Hinterlegung beim AG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wie wird ein Urteil auf Stellung einer § 648a BGB-Sicherheit vollstreckt? (IBR 2011, 141)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2011, 569
  • BauR 2011, 728
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.06.1995 - IX ZR 100/94

    Rechte des Schuldners nach Anordnung der Ersatzvornahme durch den Gläubiger

    Auszug aus LG Hagen, 30.11.2010 - 21 O 83/10
    Durch die ausgesprochene Vorauszahlung an die Hinterlegungsstelle des AG I ist dem Sicherungszeck der Bürgschaft Rechnung getragen aber auch zugleich ausreichend sichergestellt, dass die Gläubigerin über den Geldbetrag nicht nach Belieben verfügen kann (vgl. hierzu OLG G a. a. O.), und im übrigen die Schuldnerin nach § 264 Abs. 1 2.Halbsatz BGB nicht daran gehindert, ihrer titulierten Verpflichtung zur Sicherheitsleistung in anderer Weise nach § 232 BGB freiwillig nachzukommen (vgl. BGH NJW 1995, 3189 ).
  • OLG Düsseldorf, 12.03.1984 - 3 WF 40/84

    Geldvollstreckung; Zahlungstitel; Hinterlegungstitel; Geldhinterlegung;

    Auszug aus LG Hagen, 30.11.2010 - 21 O 83/10
    Es entspricht allgemeiner Auffassung in der Rechtsprechung und Literatur, dass die Verpflichtung, eine Sicherheit gemäß §§ 648 a, 232 f. BGB zu leisten, eine vertretbare Handlung im Sinne von § 887 ZPO darstellt (vgl. nur OLG E, FamRZ 1984, 704; OLG G, OLGR 2008, 602, Joussen in Vygen/Kratzenberg Kommentar zur VOB/B (vormals Ingenstau/Korbion) 17. Auflage 2010 § 648 a BGB Rdnr. 158; Zöller-Stöber 28. Auflage 2010 § 887 ZPO Rdnr. 3 "Sicherheitsleistung" jeweils m. w. N.; Weyer IBR 2008, 702) und dementsprechend, sofern - wie hier - die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung (Zustellung und Sicherheitsleistung) vorliegen und die Schuldnerin ihrem in Ziffer 1 a - g des Urteils der Kammer vom 27.07.2010 eingeräumten Wahlrecht zur Stellung von Sicherheiten gemäß §§ 648 a, 232 f. BGB nicht nachkommt, die Ausübung dieses Wahlrechtes gemäß §§ 262, 264 Abs. 1 BGB auf die Gläubigerin übergeht (vgl. nur OLG E a. a. O.; OLG G a. a. O.; und Weyer a. a. O.).Dies hat zur Folge, dass die Gläubigerin gemäß § 887 Abs. 1 ZPO Hinterlegung gemäß §§ 232 Abs. 1, 233 BGB beanspruchen und zugleich nach § 887 Abs. 2 ZPO Vorauszahlung des dafür erforderlichen Betrages beanspruchen kann (vgl. nur Weyer IBR 2008, 702 m. w. N.; OLG G a. a. O.und Kniffka/Schmitz IBR-Online Kommentar § 648 a BGB Rdnr.33).
  • OLG Frankfurt, 17.12.2007 - 24 W 61/07

    Zwangsvollstreckung: Gestellung einer Bürgschaft; Verurteilung in die Kosten

    Auszug aus LG Hagen, 30.11.2010 - 21 O 83/10
    Es entspricht allgemeiner Auffassung in der Rechtsprechung und Literatur, dass die Verpflichtung, eine Sicherheit gemäß §§ 648 a, 232 f. BGB zu leisten, eine vertretbare Handlung im Sinne von § 887 ZPO darstellt (vgl. nur OLG E, FamRZ 1984, 704; OLG G, OLGR 2008, 602, Joussen in Vygen/Kratzenberg Kommentar zur VOB/B (vormals Ingenstau/Korbion) 17. Auflage 2010 § 648 a BGB Rdnr. 158; Zöller-Stöber 28. Auflage 2010 § 887 ZPO Rdnr. 3 "Sicherheitsleistung" jeweils m. w. N.; Weyer IBR 2008, 702) und dementsprechend, sofern - wie hier - die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung (Zustellung und Sicherheitsleistung) vorliegen und die Schuldnerin ihrem in Ziffer 1 a - g des Urteils der Kammer vom 27.07.2010 eingeräumten Wahlrecht zur Stellung von Sicherheiten gemäß §§ 648 a, 232 f. BGB nicht nachkommt, die Ausübung dieses Wahlrechtes gemäß §§ 262, 264 Abs. 1 BGB auf die Gläubigerin übergeht (vgl. nur OLG E a. a. O.; OLG G a. a. O.; und Weyer a. a. O.).Dies hat zur Folge, dass die Gläubigerin gemäß § 887 Abs. 1 ZPO Hinterlegung gemäß §§ 232 Abs. 1, 233 BGB beanspruchen und zugleich nach § 887 Abs. 2 ZPO Vorauszahlung des dafür erforderlichen Betrages beanspruchen kann (vgl. nur Weyer IBR 2008, 702 m. w. N.; OLG G a. a. O.und Kniffka/Schmitz IBR-Online Kommentar § 648 a BGB Rdnr.33).
  • OLG Saarbrücken, 15.04.2015 - 5 W 24/15

    Zwangsvollstreckung der Verpflichtung zur Leistung einer Sicherheit für den

    Die Antragsgegnerin zieht auch nicht die zutreffende Annahme des Landgerichts in Zweifel, dass es sich bei der Verpflichtung zur Sicherheitsleistung nach §§ 648a, 232 BGB um eine vertretbare Handlung im Sinne des § 887 ZPO handelt (vgl. LG Hagen, Beschl. v. 30.11.2010 - 21 O 83/10 - zitiert nach juris und nachfolgend OLG Hamm, Beschl. v. 28.1.2011 - 19 W 2/11 - Voit in Musielak, ZPO, 12. Aufl. 2015, § 887 Rdn. 15; Stöber in Zöller, ZPO, 30. Aufl. 2014, § 887 Rdn. 4 - "Sicherheitsleistung").

    Das hatte zur Folge, dass die Ausübung ihres Wahlrechts in - entsprechender - Anwendung der §§ 262, 264 Abs. 1 BGB auf die Antragstellerin überging, die nach § 887 Abs. 1 ZPO Hinterlegung von Geld gemäß § 232 Abs. 1 BGB und zugleich nach § 887 Abs. 2 ZPO Vorauszahlung des hierfür erforderlichen Betrages verlangen konnte (vgl. LG Hagen, Beschl. v. 30.11.2010 - 21 O 83/10 - zitiert nach juris und nachfolgend OLG Hamm, Beschl. v. 28.1.2011 - 19 W 2/11 - Habermann in Staudinger, BGB, Neubearb.

    Allerdings bleibt es dem Schuldner, der mit der vom Gläubiger gewählten Art der Sicherheit nicht einverstanden ist, auch nach Beginn der Zwangsvollstreckung unbenommen, sich von der Verbindlichkeit zu befreien, indem er seiner Verpflichtung zur Sicherheitsleistung in anderer Weise nachkommt (§ 264 Abs. 1 2. Halbs. BGB; vgl. LG Hagen, Beschl. v. 30.11.2010 - 21 O 83/10 - zitiert nach juris und nachfolgend OLG Hamm, Beschl. v. 28.1.2011 - 19 W 2/11 - BGH, Urt. v. 22.6.1995 - IX ZR 100/94 - NJW 1995, 3189).

  • LG Osnabrück, 19.07.2016 - 5 O 2742/15
    Es entspricht allgemeiner Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, dass die Verpflichtung, eine Sicherheit gemäß §§ 648 a, 232 f. BGB zu leisten, eine vertretbare Handlung im Sinne von § 887 ZPO darstellt (vgl. LG Hagen, Beschl, v. 30.11.2010 - 21 O 83/10 und nachfolgend OLG Hamm, Beschl. v. 28.1.2011 - 19 W 2/11 - Voit in Musielak, ZPO, 13. Aufl. 2016, § 887 Rdn. 15; Stöber In Zöller, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 887 Rdn. 4 - "Sicherheitsleistung").

    Das hatte zur Folge, dass die Ausübung ihres Wahlrechts In - entsprechender - Anwendung der §§ 262, 264 Abs. 1 BGB auf die Gläubigerin überging, die nach § 887 Abs. 1 ZPO Hinterlegung von Geld gemäß § 232 Abs. 1 BGB und zugleich nach § 887. Abs. 2 ZPO Vorauszahlung des hierfür erforderlichen Betrages, verlangen konnte (vgl. LG Hagen, Beschl. v. 30.11.2010 - 21 O 83/10 und nachfolgend OLG Hamm, Beschl. v. 28.1.2011 - 19 W 2/11 - Habermann in Staudinger, BGB, Neubearb. 2014, § 232 Rdn. 13).

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Rechtsprechung
   OLG München, 23.11.2010 - 7 W 2520/10   

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https://dejure.org/2010,21798
OLG München, 23.11.2010 - 7 W 2520/10 (https://dejure.org/2010,21798)
OLG München, Entscheidung vom 23.11.2010 - 7 W 2520/10 (https://dejure.org/2010,21798)
OLG München, Entscheidung vom 23. November 2010 - 7 W 2520/10 (https://dejure.org/2010,21798)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Streitbeitritt: Anforderungen an den Inhalt des Schriftsatzes eines Dritten bei Beitritt nach Streitverkündung auf Seiten des Streitverkünders

  • Deutsches Notarinstitut

    ZPO § 70 Abs. 1 S. 2
    Anforderungen an Streitverkündungsschriftsatz

  • Wolters Kluwer

    Formale Anforderungen an die Beitrittsbegründung zu einem Rechtsstreit im Wege einer Streitverkündung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 70 Abs. 1 S. 2 Nr. 2; ZPO § 74 Abs. 1
    Anforderungen an die Begründung des Beitritts zu einem Rechtsstreit aufgrund einer Streitverkündung

  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Wann ist Beitritt des Streitverkündeten wirksam?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wann ist der Streitbeitritt eines Streitverkündungsempfängers wirksam? (IBR 2011, 1143)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2011, 569
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.01.1997 - I ZR 208/94

    Rechtliches Interesse des Nebenintervenienten

    Auszug aus OLG München, 23.11.2010 - 7 W 2520/10
    Tritt der Dritte bei, ergibt sich sein Interesse am Ausgang des Rechtsstreits aus der Bezugnahme auf die Streitverkündung und aus der Unterstützung der Hauptpartei (so BGH NJW 1997, 2385/2386; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 69. Aufl. 2011, § 70 Rdnr. 6; Schultes, in: MünchKommZPO, 3. Aufl. 2008, § 70 Rdnr. 5).
  • BGH, 21.02.2002 - IX ZR 127/00

    Beginn der Verjährung eines Schadensersatzanspruchs gegen einen Rechtsanwalt

    Auszug aus OLG München, 23.11.2010 - 7 W 2520/10
    Dies ist zunächst ausreichend (vgl. auch die Fallgestaltung in BGH NJW 2002, 1414, 1416).
  • ArbG Bielefeld, 18.08.2021 - 2 Ca 2898/20
    Aber unabhängig davon bedurfte es angesichts der Streitverkündigung nicht der Darlegung des bestimmten Interesses; dies ergibt sich bereits aus der bloßen Bezugnahme auf die Streitverkündung sowie aus der Unterstützung des Streitverkündeten (vgl. OLG München, Beschluss vom 23.11.2010, 7 W 2520/10).
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Rechtsprechung
   LG Heilbronn, 10.09.2010 - 4 O 259/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,25506
LG Heilbronn, 10.09.2010 - 4 O 259/09 (https://dejure.org/2010,25506)
LG Heilbronn, Entscheidung vom 10.09.2010 - 4 O 259/09 (https://dejure.org/2010,25506)
LG Heilbronn, Entscheidung vom 10. September 2010 - 4 O 259/09 (https://dejure.org/2010,25506)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online

    Beinhaltet eine Mediationsvereinbarung auch einen Klageverzicht?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Mediation kein Hinderungsgrund für sofortige Klageerhebung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wann beinhaltet eine Mediationsvereinbarung auch einen Klageverzicht? (IBR 2010, 666)

Papierfundstellen

  • BauR 2011, 569
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.11.1983 - VIII ZR 197/82

    Vertrag über die Übernahme einer tierärztlichen Praxis - Vereinbarung zur

    Auszug aus LG Heilbronn, 10.09.2010 - 4 O 259/09
    Als Vereinbarung eines vorläufigen Klageverzichtes bis zum Abschluss der Mediation, der dieser Klage das Rechtsschutzbedürfnis nehmen könnte (BGH, NJW 1984, 669), ist das aber nicht zu verstehen.
  • LG Schweinfurt, 27.09.2021 - 5 HKO 32/19

    Leistungen, Annahmeverzug, Antragstellung, Ermessen, Haftung, Ablehnung,

    Die Entscheidung des Landgerichts Heilbronn vom 10.09.2010 (Az. 4 O 259/09), in derjedenfalls für den Fall, dass die Parteien jederzeit einschränkungslos die Möglichkeit haben, die Mediation zu beenden - ein Klagehindernis abgelehnt worden ist, wird diesem Gesichtspunkt nicht gerecht und ist im Übrigen auf die vorliegende Konstellation auch nicht übertragbar.
  • LG Hamburg, 16.08.2023 - 407 HKO 71/22

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis bei Nichteinleitung eines vereinbarten

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht in Anbetracht des Urteils des LG Heilbronn vom 10.09.2010 - 4 O 259/09, Juris-Rz. 17, weil das Mediationsverfahren hier keine "bloße Förmelei" darstellt.
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 05.10.2010 - 3 W 153/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,11884
OLG Rostock, 05.10.2010 - 3 W 153/10 (https://dejure.org/2010,11884)
OLG Rostock, Entscheidung vom 05.10.2010 - 3 W 153/10 (https://dejure.org/2010,11884)
OLG Rostock, Entscheidung vom 05. Oktober 2010 - 3 W 153/10 (https://dejure.org/2010,11884)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    §§ 406 Abs. 1, 42 ZPO
    Zur Ablehnung eines Sachverständigen; eigenmächtige Überschreitung des Gutachterauftrages

  • Wolters Kluwer

    Die eigenmächtige Überschreitung der Grenzen des Gutachterauftrages durch einen Sachverständigen kann die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen; Vorliegen einer Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen wegen Überschreitung der Grenzen des Gutachterauftrages

  • rechtsportal.de

    ZPO § 42; ZPO § 406 Abs. 1
    Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen wegen Überschreitung der Grenzen des Gutachterauftrages

  • ibr-online

    Überschreiten des Gutachtenauftrags: Befangen!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Sachverständige: Überschreiten des Gutachtenauftrags - Befangen! (IBR 2011, 179)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2011, 569
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 02.12.1992 - 2 BvF 2/90

    Besorgnis der Befangenheit eines Verfassungsrichters infolge der früheren

    Auszug aus OLG Rostock, 05.10.2010 - 3 W 153/10
    Nicht erforderlich ist auch, dass der Sachverständige tatsächlich befangen ist, und ebenso unerheblich ist, ob er sich für befangen hält (BVerfG, Beschl. v. 02.12.1992, 2 BvF 2/90, BVerfGE 88, 17 ff.).
  • OLG München, 15.05.1996 - 13 W 1665/96
    Auszug aus OLG Rostock, 05.10.2010 - 3 W 153/10
    Gleiches gilt, wenn er in seinem Gutachten den Prozessbeteiligten unzulässigerweise den von ihm für richtig gehaltenen Weg zur Entscheidung des Rechtsstreits aufzeigt (OLG Saarbrücken, Beschl. v. 11.03.2008, 5 W 42/08, NJW-RR 2008, 1087; OLG München, Beschl. v. 15.05.1996, 13 W 1665/96, OLGR 1997, 10).
  • OLG Karlsruhe, 27.04.1994 - 18a W 9/94
    Auszug aus OLG Rostock, 05.10.2010 - 3 W 153/10
    Dass er lediglich Rechtsausführungen macht, um darzulegen, wie er den Beweisbeschluss verstanden hat und warum er eine bestimmte Art der Beweisführung gewählt hat, reicht hingegen nicht aus (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 27.04.1994, 18a W 9/94, MDR 1994, 725; OLG Nürnberg, Beschl. v. 01.08.2001, 4 W 2519/01, MDR 2002, 291).
  • OLG Nürnberg, 01.08.2001 - 4 W 2519/01

    Ablehnung des Sachverständigen - Rechtsausführungen bei Auslegung des

    Auszug aus OLG Rostock, 05.10.2010 - 3 W 153/10
    Dass er lediglich Rechtsausführungen macht, um darzulegen, wie er den Beweisbeschluss verstanden hat und warum er eine bestimmte Art der Beweisführung gewählt hat, reicht hingegen nicht aus (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 27.04.1994, 18a W 9/94, MDR 1994, 725; OLG Nürnberg, Beschl. v. 01.08.2001, 4 W 2519/01, MDR 2002, 291).
  • BGH, 14.03.2003 - IXa ZB 27/03

    Besorgnis der Befangenheit des Rechtspflegers im Zwangsversteigerungsverfahren

    Auszug aus OLG Rostock, 05.10.2010 - 3 W 153/10
    In Abgrenzung dazu scheiden rein subjektive, unvernünftige Vorstellungen und Gedankengänge des Antragstellers als Ablehnungsgrund aus (BGH, Beschl. v. 14.03.2003, IXa ZB 27/03, NJW-RR 2003, 1220 f m.w.N.; vgl. auch Senatsbeschl. v. 27.05.2010, 3 W 99/09).
  • OLG Rostock, 27.05.2010 - 3 W 99/09

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen wegen Durchführung eines

    Auszug aus OLG Rostock, 05.10.2010 - 3 W 153/10
    In Abgrenzung dazu scheiden rein subjektive, unvernünftige Vorstellungen und Gedankengänge des Antragstellers als Ablehnungsgrund aus (BGH, Beschl. v. 14.03.2003, IXa ZB 27/03, NJW-RR 2003, 1220 f m.w.N.; vgl. auch Senatsbeschl. v. 27.05.2010, 3 W 99/09).
  • OLG Saarbrücken, 11.03.2008 - 5 W 42/08

    Befangenheit eines gerichtlich bestellten Sachverständigen

    Auszug aus OLG Rostock, 05.10.2010 - 3 W 153/10
    Gleiches gilt, wenn er in seinem Gutachten den Prozessbeteiligten unzulässigerweise den von ihm für richtig gehaltenen Weg zur Entscheidung des Rechtsstreits aufzeigt (OLG Saarbrücken, Beschl. v. 11.03.2008, 5 W 42/08, NJW-RR 2008, 1087; OLG München, Beschl. v. 15.05.1996, 13 W 1665/96, OLGR 1997, 10).
  • OLG Saarbrücken, 27.04.2007 - 5 W 104/07

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen bei Durchführung eines

    Auszug aus OLG Rostock, 05.10.2010 - 3 W 153/10
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob das Gericht selbst Zweifel an der Unparteilichkeit hat (OLG Saarbrücken, Beschl. v. 27.04.2007, 5 W 104/08, MDR 2007, 1279).
  • BGH, 11.04.2013 - VII ZB 32/12

    Honorarprozess des Architekten: Sachverständigenablehnung wegen Überschreitung

    So ist die Besorgnis einer Befangenheit des Sachverständigen aus der Sicht einer Partei als gerechtfertigt gewertet worden, wenn dieser in seinem die Grenzen seines Auftrags überschreitenden Gutachten den Prozessbeteiligten den von ihm für richtig gehaltenen Weg zur Entscheidung des Rechtsstreits aufgezeigt hat (OLG Köln, GesR 2012, 172; OLG Rostock, Beschluss vom 5. Oktober 2010 - 3 W 153/10, juris Rn. 3; OLG Jena, FamRZ 2008, 284; OLG Celle, NJW-RR 2003, 135; OLG München, OLGR München 1997, 10).
  • OLG München, 31.03.2014 - 10 W 32/14

    Zur Ablehnung eines Sachverständigen bei Besorgnis der Befangenheit

    Ein Sachverständiger, der den Beweisbeschluß umformuliert (vgl. OLG Köln NJW-RR 1987, 1198; OLG Bamberg MedR 1993, 351) oder über ihn hinausgeht (vgl. OLG Celle NJW-RR 2003, 135; OLG Saarbrücken NJW-RR 2008, 187; OLG Rostock BauR 2011, 569) der sonst von ihm abweicht (vgl. PG/Katzenmeier, ZPO, 4. Aufl. 2012, § 406 Rz. 17; Thomas/Putzo/Reichold § 406 Rz. 2), kann wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden.
  • OLG Koblenz, 24.01.2013 - 4 W 645/12

    Einseitiger Internetauftritt kann Besorgnis der Befangenheit begründen -

    Maßgeblich ist insoweit, ob der Sachverständige sich aus der Sicht der ablehnenden Partei quasi an die Stelle des Gerichts setzt und seine Neutralitätspflicht verletzt, indem er dem Gericht oder den Parteien den aus seiner Sicht für richtig gehaltenen Weg der Entscheidungsfindung weist (OLG Rostock, IBR 2011, 179; OLG Celle, IBR 2010, 527; OLG Oldenburg, MDR 2008, 101; Zöller/ Greger, a.a.O., § 406, Rdnr. 8).
  • OLG Naumburg, 14.08.2012 - 10 W 39/12

    Sachverständigenanlehnung: Besorgnis der Befangenheit bei rechtlichen Bewertungen

    Anders wäre es allerdings dann, wenn der Sachverständige eigenmächtig die Grenzen seines Gutachtenauftrags überschritten hätte und in seinem Gutachten etwa den Prozessbeteiligten unzulässigerweise den von ihm für richtig gehaltenen Weg zur Entscheidung des Rechtsstreits aufgezeigt hätte (hierzu: OLG Rostock, Beschl. v. 05.10.2010, 3 W 153/10, zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 18.10.2016 - 24 W 44/16

    Mangelhaftigkeit eines Pflasterbelages; Ablehnung eines Sachverständigen; Verstoß

    Gleiches gilt, wenn er in seinem Gutachten den Prozessbeteiligten unzulässigerweise den von ihm für richtig gehaltenen Weg zur Entscheidung des Rechtsstreits aufzeigt (OLG Rostock BeckRS 2011, 11719).
  • OLG Rostock, 08.04.2011 - 3 W 29/11

    Befangenheit eines Sachverständigen

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen ist gem. §§ 406 Abs. 1, 42 ZPO anzunehmen, wenn objektive Umstände vorliegen, die geeignet sind, vom Standpunkt des Ablehnenden bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung zu wecken, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (vgl. OLG Rostock, Beschluss v. 5.10.2010 - 3 W 153/10 - m. w. N.).
  • KG, 26.10.2015 - 10 W 74/15

    Squeeze-out W.O.M. World of Medicine AG

    So ist die Besorgnis einer Befangenheit des Sachverständigen aus der Sicht einer Partei als gerechtfertigt gewertet worden, wenn dieser in seinem die Grenzen seines Auftrags überschreitenden Gutachten den Prozessbeteiligten den von ihm für richtig gehaltenen Weg zur Entscheidung des Rechtsstreits aufgezeigt hat (OLG Köln, GesR 2012, 172; OLG Rostock, Beschluss vom 5. Oktober 2010 - 3 W 153/10, juris Rn. 3; OLG Jena, FamRZ 2008, 284; OLG Gelle, . NJW-RR 2093, 135; OLG München, OLGR München 1997, 10).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 12.07.2010 - 5 W 24/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,9263
OLG Köln, 12.07.2010 - 5 W 24/10 (https://dejure.org/2010,9263)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.07.2010 - 5 W 24/10 (https://dejure.org/2010,9263)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. Juli 2010 - 5 W 24/10 (https://dejure.org/2010,9263)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 485
    Keine Einstellung nach Erhebung der Hauptsacheklage bei anfänglicher Unzulässigkeit

  • rechtsportal.de

    ZPO § 485 Abs. 1
    Zulässigkeit des selbständigen Beweisverfahrens

  • rechtsportal.de

    ZPO § 485 Abs. 1
    Zulässigkeit des selbständigen Beweisverfahrens

  • ibr-online

    Haftungsfrage und selbständiges Beweisverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Voraussetzungen für die "Einstellung" eines selbständigen Beweisverfahrens? (IBR 2011, 1075)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2011, 1419
  • BauR 2011, 569
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Schleswig, 12.10.2004 - 16 W 116/04

    Abschluss des selbständigen Beweisverfahrens: Vorzeitige Klageerhebung

    Auszug aus OLG Köln, 12.07.2010 - 5 W 24/10
    Ungeachtet dessen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (MDR 2005, 45) die Zuständigkeit des ursprünglich nach § 485 Abs. 2 Satz 1 ZPO angerufenen Gerichts für ein selbständiges Beweisverfahren erst dann endet und auf das Gericht der Hauptsache übergeht, wenn dieses eine Beweisaufnahme für erforderlich hält und deshalb die Akten des selbständigen Beweisverfahrens beizieht, eine frühere Erledigung und Einstellung des Verfahrens (so noch OLG Schleswig, OLGR 2005, 39 f.) somit nicht in Betracht kommt (vgl. auch nunmehr OLG Schleswig, BauR 2010, 124), ist im vorliegenden Fall für eine Einstellung schon deshalb kein Raum, weil es mangels Zulässigkeit des Antrages nicht zur Einleitung bzw. Durchführung des Beweisverfahrens gekommen ist.
  • OLG Schleswig, 04.11.2009 - 16 W 120/09

    Zulassung von Ergänzungsfragen

    Auszug aus OLG Köln, 12.07.2010 - 5 W 24/10
    Ungeachtet dessen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (MDR 2005, 45) die Zuständigkeit des ursprünglich nach § 485 Abs. 2 Satz 1 ZPO angerufenen Gerichts für ein selbständiges Beweisverfahren erst dann endet und auf das Gericht der Hauptsache übergeht, wenn dieses eine Beweisaufnahme für erforderlich hält und deshalb die Akten des selbständigen Beweisverfahrens beizieht, eine frühere Erledigung und Einstellung des Verfahrens (so noch OLG Schleswig, OLGR 2005, 39 f.) somit nicht in Betracht kommt (vgl. auch nunmehr OLG Schleswig, BauR 2010, 124), ist im vorliegenden Fall für eine Einstellung schon deshalb kein Raum, weil es mangels Zulässigkeit des Antrages nicht zur Einleitung bzw. Durchführung des Beweisverfahrens gekommen ist.
  • BGH, 22.07.2004 - VII ZB 3/03

    Zuständigkeit für das selbständige Beweisverfahren nach Einleitung des

    Auszug aus OLG Köln, 12.07.2010 - 5 W 24/10
    Ungeachtet dessen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (MDR 2005, 45) die Zuständigkeit des ursprünglich nach § 485 Abs. 2 Satz 1 ZPO angerufenen Gerichts für ein selbständiges Beweisverfahren erst dann endet und auf das Gericht der Hauptsache übergeht, wenn dieses eine Beweisaufnahme für erforderlich hält und deshalb die Akten des selbständigen Beweisverfahrens beizieht, eine frühere Erledigung und Einstellung des Verfahrens (so noch OLG Schleswig, OLGR 2005, 39 f.) somit nicht in Betracht kommt (vgl. auch nunmehr OLG Schleswig, BauR 2010, 124), ist im vorliegenden Fall für eine Einstellung schon deshalb kein Raum, weil es mangels Zulässigkeit des Antrages nicht zur Einleitung bzw. Durchführung des Beweisverfahrens gekommen ist.
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Rechtsprechung
   KG, 13.08.2010 - 6 U 85/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,5424
KG, 13.08.2010 - 6 U 85/09 (https://dejure.org/2010,5424)
KG, Entscheidung vom 13.08.2010 - 6 U 85/09 (https://dejure.org/2010,5424)
KG, Entscheidung vom 13. August 2010 - 6 U 85/09 (https://dejure.org/2010,5424)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Jedem einzelnen Erwerber einer Wohnungseigentumseinheit steht gegen den veräußernden Bauträger ein Anspruch auf mangelfreie Herstellung des Gemeinschaftseigentums zu; Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen durch einzelne Wohnungseigentümer und die ...

  • rechtsportal.de

    BGB § 125; BGB § 311b; BGB § 633 Abs. 3 a.F.
    Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen durch einzelne Wohnungseigentümer und die Wohnungseigentümergemeinschaft

  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Rubrumsberichtigung bei Vorschussklage aus Bauträgervertrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Beseitigung Baumängel: Bauträger muss Mängelfreiheit beweisen

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Bauträgervertrag: Berichtigung des Rubrums für Altfälle? (IMR 2011, 82)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Bauträger: Beweislast für Mängelfreiheit nach Abnahme? (IMR 2011, 70)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2011, 80
  • BauR 2011, 569
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 26.04.2007 - VII ZR 210/05

    Anwendung von Werkvertragsrecht bei umfangreichen Ausbaupflichten?

    Auszug aus KG, 13.08.2010 - 6 U 85/09
    Diese Grundsätze gelten auch dann, wenn sich die klagende Partei fehlerhaft bezeichnet hat (vgl. BGH NJW 2007, 3275 ff - zitiert nach juris: Rdnr. 8, 15 und 16 m. w. Nachw.).

    Übernimmt der Veräußerer vertraglich Bauleistungen, die insgesamt nach Umfang und Bedeutung Neubauarbeiten vergleichbar sind, haftet er nicht nur für die ausgeführten Umbauarbeiten, sondern auch für die Altbausubstanz nach den Gewährleistungsregeln des Werkvertrags (vgl. BGH NJW 2007, 3275 ff - zitiert nach juris: Rdnr. 18; BGH NJW 2005, 1115 ff - zitiert nach juris: Rdnr. 21 m. w. Nachw.).

    Dem steht nicht entgegen, dass bei den Baumaßnahmen nicht in den Baubestand der Fundamente, Außenwände und Geschossdecken nicht eingegriffen wurde (vgl. BGH NJW 2007, 3275 ff. - zitiert nach juris: Rdnr. 21 m. w. Nachw.).

  • BGH, 16.12.2004 - VII ZR 257/03

    Gewährleistungsansprüche beim Erwerb eines sanierten Altbaus

    Auszug aus KG, 13.08.2010 - 6 U 85/09
    Übernimmt der Veräußerer vertraglich Bauleistungen, die insgesamt nach Umfang und Bedeutung Neubauarbeiten vergleichbar sind, haftet er nicht nur für die ausgeführten Umbauarbeiten, sondern auch für die Altbausubstanz nach den Gewährleistungsregeln des Werkvertrags (vgl. BGH NJW 2007, 3275 ff - zitiert nach juris: Rdnr. 18; BGH NJW 2005, 1115 ff - zitiert nach juris: Rdnr. 21 m. w. Nachw.).

    Maßgeblich ist hierbei, wie der Erwerber das Angebot des Veräußerers nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte verstehen musste (BGH NJW 2005, 1115 ff - zitiert nach juris: Rdnr. 27).

  • BGH, 26.09.1991 - VII ZR 291/90

    Keine Aufrechnung des Bauträgers mit Restkaufpreisansprüchen gegenüber

    Auszug aus KG, 13.08.2010 - 6 U 85/09
    Bündelt die WEG die Ansprüche der Erwerber und verlangt die Zahlung eines Vorschusses zur Mängelbeseitigung an sich, kann der Bauträger gegen diese Forderung nicht mit einer Forderung auf Zahlung des restlichen Erwerbspreises gegen einzelne Wohnungseigentümer aufrechnen (Anschluss BGH, 26. September 1991, VII ZR 291/90, NJW 1992, 435 ).

    Damit steht einer Aufrechnung die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entgegen, wonach der beklagte Bauträger nicht mit Restkaufansprüchen gegen einzelne Wohnungseigentümer aufrechnen kann, wenn die Wohnungseigentümer mit Billigung der Gemeinschaft Zahlung von Vorschuss zur Mängelbeseitigung an den Verwalter verlangen (vgl. BGH NJW 1992, 435 ).

  • BGH, 16.03.2010 - XI ZR 175/09

    Nichtigkeit von Treuhandverträgen und einer Vollmacht zum Abschluss aller mit dem

    Auszug aus KG, 13.08.2010 - 6 U 85/09
    Für die Annahme einer umfassenden Rechtsberatung, wie etwa bei der Erteilung von Treuhandvollmachten im Rahmen eines Steuersparmodells (vgl. BGH, Beschluss vom 16. März 2010 - XI ZR 175/09), besteht kein Raum.
  • BGH, 15.01.2010 - V ZR 80/09

    Wohnungseigentum: Übertragung der auf das Gemeinschaftseigentum bezogenen

    Auszug aus KG, 13.08.2010 - 6 U 85/09
    Diese Befugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft besteht auch dann, wenn nur (noch) einem Mitglied der WEG ein Anspruch auf ordnungsgemäße Herstellung oder Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums zusteht (vgl. BGH NJW 2010, 933 f. - zitiert nach juris: Rdnr. 8 - 10).
  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus KG, 13.08.2010 - 6 U 85/09
    Zu diesem Zeitpunkt hatte der Bundesgerichtshof in seiner Rechtsprechung bereits ausgeführt, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer rechtsfähig ist, soweit sie bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums am Rechtsverkehr teilnimmt (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Juni 2005 - V ZB 32/05 - NJW 2005, 2061 ff.).
  • BGH, 06.10.2005 - VII ZR 117/04

    Gewährleistung bei Veräußerung einer zu sanierenden Altbauwohnung

    Auszug aus KG, 13.08.2010 - 6 U 85/09
    Dazu gehören auch solche Erklärungen, die der Veräußerer bei der Beschreibung des Objekts abgegeben hat und zwar unabhängig davon, ob sie schriftlich oder mündlich erfolgten (vgl. BGH NJW 2006, 214 ff - zitiert nach juris: Rdnr. 27 m. w. Nachw.).
  • BGH, 27.07.2006 - VII ZR 276/05

    Rechte der Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft bei Geltendmachung von

    Auszug aus KG, 13.08.2010 - 6 U 85/09
    Zumindest diesen Wohnungseigentümern steht aus ihrem konkreten Erwerbsvertrag ein Anspruch auf mangelfreie Herstellung des Gemeinschaftseigentums zu, den sie eigenständig geltend machen können (vgl. BGH NJW 2006, 3275 ff - zitiert nach juris: Rdnr 21, 22; BGH BauR 2004, 1148 ff - zitiert nach juris: Rdnr. 24; BGH NJW 1991, 2480 ff - zitiert nach juris: Rdnr. 24).
  • BGH, 15.04.2004 - VII ZR 130/03

    Rechtstellung des Verwaltungsbeirats bei Geltendmachung von Ansprüchen der

    Auszug aus KG, 13.08.2010 - 6 U 85/09
    Zumindest diesen Wohnungseigentümern steht aus ihrem konkreten Erwerbsvertrag ein Anspruch auf mangelfreie Herstellung des Gemeinschaftseigentums zu, den sie eigenständig geltend machen können (vgl. BGH NJW 2006, 3275 ff - zitiert nach juris: Rdnr 21, 22; BGH BauR 2004, 1148 ff - zitiert nach juris: Rdnr. 24; BGH NJW 1991, 2480 ff - zitiert nach juris: Rdnr. 24).
  • BGH, 30.06.2009 - XI ZR 291/08

    Wirksamkeit einer Vollmacht zur Erklärung des Beitritts zu einer

    Auszug aus KG, 13.08.2010 - 6 U 85/09
    Da angesichts der rechtlichen Durchdringung nahezu aller Lebensbereiche eine Besorgung wirtschaftlicher Belange vielfach auch mit rechtlichen Vorgängen verknüpft ist, ist für die Frage, ob eine Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten im Sinne von Art. 1 § 1 RBerG vorliegt, nicht allein auf die rechtliche Form einer Tätigkeit, sondern auf ihren Kern und Schwerpunkt abzustellen, das heißt darauf, ob die Tätigkeit überwiegend auf wirtschaftlichem Gebiet liegt und die Wahrnehmung wirtschaftlicher Belange bezweckt oder ob die rechtliche Seite der Angelegenheit im Vordergrund steht und es wesentlich um die Klärung rechtlicher Verhältnisse geht (vgl. BGH DStR 2009, 2327 ff. -zitiert nach juris: Rdnr. 14 m. w. Nachw.).
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Rechtsprechung
   LG Erfurt, 08.06.2010 - 8 O 1204/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,19788
LG Erfurt, 08.06.2010 - 8 O 1204/09 (https://dejure.org/2010,19788)
LG Erfurt, Entscheidung vom 08.06.2010 - 8 O 1204/09 (https://dejure.org/2010,19788)
LG Erfurt, Entscheidung vom 08. Juni 2010 - 8 O 1204/09 (https://dejure.org/2010,19788)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Bei einem Wasserschaden infolge eines eingefrorenen Heizungsrohres im Obergeschoss des unbeheizten Hauses in Abwesenheit der Bewohner besteht kein Anspruch gegenüber der Wohngebäudeversicherung; Wasserschaden infolge eines eingefrorenen Heizungsrohres im Obergeschoss des ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Wohngebäudeversicherung - Heizkörper zerforen

  • Justiz Thüringen

    § 25 Nr 1d VGB 2001, § 28 Abs 2 S 2 VVG
    Ansprüche auf Versicherungsleistungen aus einem Wohngebäudeversicherungsvertrag wegen Frostschäden

  • VersR (via Owlit)

    VVG § 28 Abs. 2 S. 2; EGVVG Art. 1 Abs. 3
    Das VVG 2008 verdrängt die Regelungen von nicht an die neue Gesetzeslage angepassten Versicherungsbedingungen nur im Fall eines Widerspruchs

  • VersR (via Owlit)

    VVG § 28 Abs. 2 S. 2; EGVVG Art. 1 Abs. 3
    Das VVG 2008 verdrängt die Regelungen von nicht an die neue Gesetzeslage angepassten Versicherungsbedingungen nur im Fall eines Widerspruchs L. Mit Anmerkung: Prof. Dr. Dirk-Carsten Günther

  • ibr-online

    Kürzungsquote bei Frostschäden

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Wirksamkeit von Alt-AVB bei neuem VVG

Besprechungen u.ä.

  • bld.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    § 28 Abs. 2 S. 2 VVG; Art. 1 Abs. 3 EGVVG
    Das VVG 2008 verdrängt die Regelungen von nicht an die neue Gesetzeslage angepassten Versicherungsbedingungen nur im Fall eines Widerspruchs (Prof. Dr. Dirk-Carsten Günther; VersR 2011, 481)

Papierfundstellen

  • VersR 2011, 335
  • VersR 2011, 481
  • BauR 2011, 569
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.12.2004 - II ZR 17/03

    Ansprüche eines Vereinsmitglieds auf Freistellung von der Haftung gegenüber

    Auszug aus LG Erfurt, 08.06.2010 - 8 O 1204/09
    Grob fahrlässig handelt, wer die verkehrserforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt, schon einfachste, ganz nahe liegende Überlegungen nicht anstellt und nicht beachtet, was im gegebenen Fall jedem einleuchten muss (st. Rspr., BGHZ 10, 16; NJW 2005 981).
  • BGH, 15.01.2008 - VI ZR 53/07

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Feststellung der Schadensersatzpflicht

    Auszug aus LG Erfurt, 08.06.2010 - 8 O 1204/09
    Zwar ist die Beachtung des Vorrangs der Leistungsklage dem Kläger nicht zumutbar, wenn er den Umfang seines Anspruchs noch nicht beziffern kann (vgl. BGH MDR 2008, 461) oder die Bezifferung noch einer aufwendigen Begutachtung bedarf (vgl. Zöller, ZPO, 27. Aufl, § 256 Rdn. 7a unter Verweis auf BGH NJW 2000, 1256).
  • BGH, 04.04.1952 - III ZA 20/52

    Feststellungsinteresse bei Rentenansprüchen

    Auszug aus LG Erfurt, 08.06.2010 - 8 O 1204/09
    Eine Feststellungsklage ist dann unzulässig, wenn eine Klage auf Leistung möglich ist (vgl. BGHZ 5, 314).
  • BGH, 21.01.2000 - V ZR 387/98

    Nichterfüllung bei Rechtsmängeln

    Auszug aus LG Erfurt, 08.06.2010 - 8 O 1204/09
    Zwar ist die Beachtung des Vorrangs der Leistungsklage dem Kläger nicht zumutbar, wenn er den Umfang seines Anspruchs noch nicht beziffern kann (vgl. BGH MDR 2008, 461) oder die Bezifferung noch einer aufwendigen Begutachtung bedarf (vgl. Zöller, ZPO, 27. Aufl, § 256 Rdn. 7a unter Verweis auf BGH NJW 2000, 1256).
  • BGH, 12.10.2011 - IV ZR 199/10

    Unterbliebene Anpassung von Allgemeinen Versicherungsbedingungen an das VVG 2008

    (1) Teilweise wird das Fehlen einer vertraglichen Vereinbarung über die Rechtsfolgen einer Obliegenheitsverletzung bei grob fährlässiger Begehungsweise als unschädlich betrachtet, da es sich bei § 28 Abs. 2 Satz 2 VVG um ein gesetzliches Leistungskürzungsrecht handele, das unabhängig von einer vertraglichen Vereinbarung der Parteien bestehe (LG Erfurt VersR 2011, 335; HK-VVG/Muschner, Art. 1 EGVVG Rn. 17; Brand in Looschelders/Pohlmann, VVG Art. 1 EGVVG Rn. 21; Honsel, VW 2008, 480, 481; Muschner/Wendt, MDR 2008, 949, 951; Segger/Degen aaO 441).
  • OLG Hamm, 21.12.2021 - 7 U 31/21

    Leitbild der Vollkaskoversicherung; grobe Fahrlässigkeit bei Missachtung der

    Zum selben Ergebnis kommt die ganz herrschende Rechtsprechung (vgl. OLG Saarbrücken Urt. v. 30.10.2014 - 4 U 165/13, r+s 2015, 340 = juris Rn. 103; LG Aachen, Urt. v. 14.07.2011, 2 S 61/11, SP 2011, 375 = juris Rn. 18 m. w. N.; siehe auch, ohne dies zu thematisieren OLG Saarbrücken Urt. v. 1.12.2010 - 5 U 395/09, r+s 2013, 169 = juris Rn. 71; OLG Naumburg, Urt. v. 3.12.2009 - 4 U 133/08, BeckRS 2010, 19857 unter II.4; anders, ohne dies zu thematisieren LG Erfurt Urt. v. 8.6.2010 - 8 O 1204/09, VersR 2011, 335 = juris Rn. 30; AG Duisburg Urt. v. 24.2.2010 - 50 C 2567/09, BeckRS 2010, 10925) .
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