Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 11.01.2011 - 10 W 56/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,2722
OLG Stuttgart, 11.01.2011 - 10 W 56/10 (https://dejure.org/2011,2722)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11.01.2011 - 10 W 56/10 (https://dejure.org/2011,2722)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11. Januar 2011 - 10 W 56/10 (https://dejure.org/2011,2722)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 144 Abs. 1 S. 3; ZPO § 144 Abs. 2; ZPO § 387
    Entscheidung über Duldungspflicht des Dritten zur sachverständigen Begutachtung seiner Sache erfordert dessen förmliche Beteiligung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 144 Abs. 1 S. 3; ZPO § 144 Abs. 2; ZPO § 387
    Pflicht eines Dritten zur Duldung der Begutachtung eines Gebäudes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Duldung der Begutachtung dem Dritten zumutbar?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Begutachtung bei einem Dritten

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Baumängeluntersuchung an Gebäude eines Unbeteiligten

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beweisaufnahme: Duldungspflicht Dritter betreffend sachverständige Untersuchungen (IBR 2011, 384)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 1745
  • MDR 2011, 753
  • NZBau 2011, 427
  • NZM 2011, 317
  • VersR 2011, 1463
  • AnwBl 2011, 180
  • BauR 2011, 1531
  • BauR 2011, 892
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Saarbrücken, 27.07.2020 - 5 W 33/20

    1. Hat das Gericht gemäß § 142 Abs. 2 ZPO die Vorlage von Urkunden oder sonstigen

    Aus § 390 Abs. 1 ZPO folgt überdies, dass Ordnungsmittel nur festgesetzt werden können, wenn der Dritte die Vorlage ohne Angabe eines Grundes oder aus einem rechtskräftig für unerheblich erklärten Grund verweigert hat; ob dies der Fall ist, muss ggf. im Rahmen eines Zwischenstreites geklärt werden (OLG Köln, OLGR 2004, 337; Greger in: Zöller, a.a.O., § 142 Rn. 11; Stadler, in: Musielak/Voit, ZPO 17. Aufl., § 142 Rn. 9; BeckOK ZPO/von Selle, 36. Ed. 1.3.2020, § 142 Rn. 18; Zekoll/Bolt, NJW 2002, 3129, 3133; vgl. auch OLG Stuttgart, NJW 2011, 1745 zu § 144 ZPO).
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Rechtsprechung
   BGH, 20.12.2010 - VII ZR 95/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,7844
BGH, 20.12.2010 - VII ZR 95/10 (https://dejure.org/2010,7844)
BGH, Entscheidung vom 20.12.2010 - VII ZR 95/10 (https://dejure.org/2010,7844)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 2010 - VII ZR 95/10 (https://dejure.org/2010,7844)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 242 BGB, § 638 BGB, § 2 Nr 7 VOB/B, § 13 Nr 6 VOB/B
    Gewährleistung im VOB-Vertrag: Ansprüche des Bestellers nach Abnahme; Vorteilsausgleichung im Rahmen einer werkvertraglichen Leistungskette

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 242 BGB, § 638 BGB, § 2 Nr 7 VOB/B, § 13 Nr 6 VOB/B
    Gewährleistung im VOB-Vertrag: Ansprüche des Bestellers nach Abnahme; Vorteilsausgleichung im Rahmen einer werkvertraglichen Leistungskette

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit eines als Nachunternehmer tätigen Werkunternehmers zur Berufung auf die Grundsätze der Vorteilsausgleichung gegenüber der Kürzung seines Entgelts bei voller Bezahlung des Hauptunternehmers durch den Hauptauftraggeber

  • rewis.io

    Gewährleistung im VOB-Vertrag: Ansprüche des Bestellers nach Abnahme; Vorteilsausgleichung im Rahmen einer werkvertraglichen Leistungskette

  • rewis.io

    Gewährleistung im VOB-Vertrag: Ansprüche des Bestellers nach Abnahme; Vorteilsausgleichung im Rahmen einer werkvertraglichen Leistungskette

  • rechtsportal.de

    VOB/B § 2 Nr. 7; VOB/B § 13 Nr. 6; BGB § 242
    Möglichkeit eines als Nachunternehmer tätigen Werkunternehmers zur Berufung auf die Grundsätze der Vorteilsausgleichung gegenüber der Kürzung seines Entgelts bei voller Bezahlung des Hauptunternehmers durch den Hauptauftraggeber

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Minderung zwischen GU und NU ohne Mängelrüge des Bauherrn?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Widerspruch zwischen Baubeschreibung und Ausführungsplänen: Was hat Vorrang? (IBR 2011, 127)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Minderung zwischen GU und NU auch ohne Mängelrüge des Bauherrn? (IBR 2011, 129)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2011, 683
  • BauR 2011, 892
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.06.2007 - VII ZR 81/06

    Begründetheit von Gewährleistungsansprüchen des Nachunternehmers gegen seinen

    Auszug aus BGH, 20.12.2010 - VII ZR 95/10
    Nach der Rechtsprechung des Senats kann der Auftraggeber nach dem Rechtsgedanken der Vorteilsausgleichung gehindert sein, seinerseits Ansprüche wegen Mängeln gegen seinen Auftragnehmer geltend zu machen, wenn im Rahmen einer werkvertraglichen Leistungskette feststeht, dass der Nachunternehmer von seinem Auftraggeber wegen Mängeln am Werk nicht mehr in Anspruch genommen wird (BGH, Urteil vom 28. Juni 2007 - VII ZR 81/06, BauR 2007, 1564).
  • BGH, 11.09.2003 - VII ZR 116/02

    Preisbildung bei Mengenabweichungen

    Auszug aus BGH, 20.12.2010 - VII ZR 95/10
    Der Auftraggeber kann deshalb keine Minderung des Werklohns wegen Mängeln nach § 2 Nr. 7 VOB/B verlangen (BGH, Urteil vom 12. September 2003 - VII ZR 116/02, BauR 2004, 78).
  • OLG Brandenburg, 12.10.2011 - 13 U 86/07

    Gewährleistung im VOB-Vertrag: Vorteilsausgleichung im Rahmen einer

    94 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (s. etwa Beschluss vom 20.12.2010 - VII ZR 95/10 - Urteil vom 28.06.2007 - VII ZR 81/06 -) ist der Rechtsgedanke entwickelt worden, dass dann, wenn im Rahmen einer werkvertraglichen Leistungskette feststeht, dass der Nachunternehmer von seinem Auftraggeber wegen Mängeln am Werk nicht mehr in Anspruch genommen wird, dieser nach dem Rechtsgedanken der Vorteilsausgleichung gehindert sein kann, seinerseits Ansprüche wegen dieser Mängel gegen seinen Auftragnehmer geltend zu machen.
  • OLG Hamm, 30.04.2013 - 21 U 59/12

    Ansprüche des Auftraggebers wegen Mängeln einer gelieferten Stahl-Glas-Fassade

    Es ist in Rechtsprechung und Schrifttum anerkannt, daß nach der Abnahme erhobene Mängelansprüche im VOB/B-Vertrag abschließend in § 13 VOB/B geregelt sind (BGH BauR 2011, 683 f.; Kniffka/Krause-Allenstein, Bauvertragsrecht, 1. Auflage 2012, § 634, Rn. 174).
  • OLG Hamm, 31.07.2012 - 21 U 36/11
    Der BGH hat dies unter dem Gesichtspunkt der Vorteilsausgleichung behandelt (BGH BauR 2007, 1564; BauR 2011, 683):.
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 24.01.2011 - 8 S 545/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,3571
VGH Baden-Württemberg, 24.01.2011 - 8 S 545/10 (https://dejure.org/2011,3571)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.01.2011 - 8 S 545/10 (https://dejure.org/2011,3571)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. Januar 2011 - 8 S 545/10 (https://dejure.org/2011,3571)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Klagebefugnis des Baulastbegünstigten bei Verzicht auf die Baulast seitens der Gemeinde

  • Wolters Kluwer

    Fehlen der Klagebefugnis für die Klage eines Baulastbegünstigten gegen einen Baulastverzicht im Hinblick auf einen Verzicht bzgl. eines Bauvorhabens

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Fehlen der Klagebefugnis für die Klage eines Baulastbegünstigten gegen einen Baulastverzicht im Hinblick auf einen Verzicht bzgl. eines Bauvorhabens

  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Klage eines Baulastbegünstigten gegen einen Baulastverzicht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 311
  • NVwZ-RR 2011, 311 BauR 2011, 892 (Leitsatz) DÖV 2011, 370 (Ls.)
  • DÖV 2011, 370
  • BauR 2011, 892
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Baden-Württemberg, 01.06.1990 - 8 S 637/90

    Löschung einer im Baulastenverzeichnis eingetragenen Baulast - allgemeine

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.01.2011 - 8 S 545/10
    Für eine solche Sichtweise lässt sich insbesondere auch dem in der Antragsbegründung zitierten Urteil des Senats (vom 01.06.1990 - 8 S 637/90 - NJW 1991, 2786), in dem es um die Frage der Verwirkung von Ansprüchen auf Löschung einer Baulast ging, nichts entnehmen.
  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.2004 - 9 S 175/04

    Kein Anspruch auf bestimmte personelle oder sachliche Ausstattung eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.01.2011 - 8 S 545/10
    Hierzu gehört, dass in fallbezogener Auseinandersetzung mit der angegriffenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts die besonderen Schwierigkeiten ausdrücklich bezeichnet werden und ausgeführt wird, inwieweit sich diese von Verwaltungsstreitigkeiten durchschnittlicher Schwierigkeit abheben (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.02.2004 - 9 S 175/04 - VBlBW 2004, 430).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.10.2004 - 3 S 1743/03

    Übernahme einer Baulast im gerichtlichen Vergleich

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.01.2011 - 8 S 545/10
    Wegen mangelnder baurechtlicher Bedeutsamkeit inhaltlich unzulässig - und damit auch nicht (mehr) im öffentlichen Interesse - ist eine baulastmäßige Verpflichtung dann, wenn kein sachlicher Gesichtspunkt erkennbar ist, auf Grund dessen sie in absehbarer Zeit baurechtliche Bedeutung gewinnen könnte (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 01.10.2004 - 3 S 1743/03 - VBlBW 2005, 73).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.11.1986 - 7 A 2169/85
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.01.2011 - 8 S 545/10
    Die Vorschrift des § 71 Abs. 3 Satz 2 LBO bindet nach allgemeiner Auffassung die Baurechtsbehörde in der Weise, dass sie den Verzicht auf eine Baulast erklären muss, wenn und soweit das öffentliche Interesse daran entfällt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.11.1986 - 7 A 2169/85 - NJW 1988, 278; Sauter, a.a.O., § 71 Rn. 47; Schlotterbeck, a.a.O., § 71 Rn. 24).
  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 198/08

    Teileinziehung einer Straße zur Nutzung als Fußgängerzone verletzt Betreiber

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.01.2011 - 8 S 545/10
    Dies setzt voraus, dass die Verletzung eigener subjektiver Rechte des Klägers offensichtlich und eindeutig nach jeder Betrachtungsweise ausgeschlossen ist (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 10.06.2009 - 1 BvR 198/08 - NVwZ 2009, 1426 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.02.1997 - 8 S 375/97

    Zulassung der Beschwerde

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.01.2011 - 8 S 545/10
    Der zu entscheidende Fall hebt sich auch sonst in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht von dem Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitfälle nicht ab, weil die Ergebnisrichtigkeit des angegriffenen Urteils keinen ernstlichen Zweifeln unterliegt (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 12.02.1997 - 8 S 375/97 -, VBlBW 1997, 219).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.01.2011 - 8 S 545/10
    Bereits der im angefochtenen Urteil geleistete rechtliche Begründungsaufwand weist nicht auf besondere rechtliche Schwierigkeiten hin (BVerfG, Beschluss vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 - VBlBW 2000, 392).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.01.2007 - 3 S 1251/06

    Zulässiger Inhalt einer Baulast - hier: Vermietung an Einzelhandelsunternehmen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.01.2011 - 8 S 545/10
    Mit der Baulast sollen Hindernisse ausgeräumt werden, die im Einzelfall einer Bebauung oder Nutzungsänderung entgegenstehen können (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.01.2007 - 3 S 1251/06 - VBlBW 2007, 225).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.2000 - 8 S 1445/00

    Baulast; Bauvorbescheid - Bindungswirkung; Kniestock

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.01.2011 - 8 S 545/10
    Zwar muss eine Baulast nicht auf ein konkretes Bauvorhaben bezogen sein; vielmehr ist die Baulast ihrem Wesen nach genereller Natur (Urteil des Senats vom 27.10.2000 - 8 S 1445/00 - VBlBW 2001, 188).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.05.2020 - 8 S 455/20

    Verzicht auf im Baulastenverzeichnis eingetragene Kfz-Stellplatzbaulasten

    Mit ihr sollen Hindernisse ausgeräumt werden, die im Einzelfall einer Bebauung oder Nutzungsänderung entgegenstehen können (vgl. Senatsbeschluss vom 24.01.2011 - 8 S 545/10 -, BRS 78 Nr. 143 = juris Rn. 7 m.w.N.; Lohre, NJW 1987, 877).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.07.2014 - 3 S 899/14

    Duldungspflicht aus Baulast - öffentliches Interesse an Baulast

    Bei einer aus Anlass eines bestimmten Vorhabens übernommenen Baulast ist das der Fall, wenn das begünstigte Bauvorhaben durch eine Änderung der Sachlage auch ohne die Baulast rechtmäßig geworden ist (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.1.2011 - 8 S 545/10 - BRS 78 Nr. 143; Sauter, Landesbauordnung für Baden-Württemberg, 3. Aufl., § 71 Rn. 48).
  • VG Sigmaringen, 10.05.2017 - 2 K 655/15
    Andererseits besteht das öffentliche Interesse fort, wenn das begünstigte Bauvorhaben ausgeführt wurde, noch besteht und eine Änderung der Sach- und Rechtslage nicht eingetreten ist (vgl. zum Ganzen VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 09.07.2014 - 3 S 899/14 - und vom 24.01.2011 - 8 S 545/10 - Urteil vom 10.01.2007 - 3 S 1251/06 - Schleswig-Holsteinisches OVG, Beschluss vom 23.02.2017 - 1 LA 11/16 - alle juris; Sauter, LBO, 3. Aufl. (Stand: 43. Lfg. 11/2013), § 71 Rn. 48).

    Besteht kein öffentliches Interesse mehr, ist der Verzicht zwingend; ein Ermessen steht der Baurechtsbehörde nicht zu (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.01.2011 a.a.O.).

    Diese Auslegung widerspricht auch nicht den u.a. in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg aufgestellten Grundsätzen, wonach eine Baulast, mag sie auch aus Anlass eines bestimmten Bauvorhabens eingeräumt werden, ihrem Wesen nach genereller Natur ist und es für die Beschränkung ihrer Wirkungen auf ein bestimmtes Bauvorhaben - sofern eine solche überhaupt möglich ist - einer eindeutigen Klarstellung bedarf (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.01.2011 - 8 S 545/10 -, a.a.O.; Urteil vom 27.10.2000 - 8 S 1445/00 -, VBlBW 2001, 188; ebenso etwa OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.05.2008 - 7 A 1838/07 -, juris).

  • VG Mainz, 30.07.2021 - 3 L 519/21

    Verzicht auf Baulast ist nicht anfechtbar!

    Dies gilt auch vorliegend, denn die auf § 86 LBauO beruhende Baulast vermittelt den begünstigten Antragstellern gegenüber der Bauaufsichtsbehörde kein subjektiv-öffentliches Recht (vgl. OVG RP, Urteil vom 27.1.1995 - 1 B 10183/95 -, S. 6 UA; Beschluss vom 6.11.2009 - 8 A 10851/09 -, BauR 2010, 216; VG Mainz, Urteil vom 8.3.2017 - 3 K 617/16.MZ; VGH BW, Beschluss vom 24.1.2011 - 8 S 545/10; HessVGH, Beschluss vom 4.6.1992 4 TG 2815/91 -, NVwZ-RR 1993, 236).

    Mit einer Baulast sollen rechtliche Hindernisse ausgeräumt werden, die im Einzelfall der Bebauung eines Grundstücks oder einer Nutzungsänderung entgegenstehen könnten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.9.1990 - 4 B 34/90 -, NJW 1991, 713; VGH BW, Beschluss vom 24.1.2011 - 8 S 545/10).

    Etwas anderes kann allenfalls in solchen Fällen gelten, in denen die Begünstigung über rein faktische oder wirtschaftliche Aspekte hinausgeht, wenn sich etwa der Verzicht und die Löschung der Baulast auf ein konkretes Bauvorhaben des Begünstigten auswirken kann, das infolge der Löschung baurechtswidrig würde (vgl. VGH BW, Beschluss vom 24.1.2011 - 8 S 545/10; VG Schwerin, Beschluss vom 5.6.2019 - 2 B 33/19; Kerkmann/Schmidt, in: Jeromin, LBauO Rh-Pf., 4. Aufl. 2016, § 86 Rn. 63).

  • VG Karlsruhe, 25.04.2019 - 12 K 2596/18

    Bestimmtheit einer Stellplatzbaulast

    Andererseits besteht das öffentliche Interesse fort, wenn das begünstigte Bauvorhaben ausgeführt wurde, noch besteht und eine Änderung der Sach- und Rechtslage nicht eingetreten ist (vgl. zum Ganzen VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 09.07.2014 - 3 S 899/14 -, juris Rn. 23, und vom 24.01.2011 - 8 S 545/10 -, Rn. 7; Sauter, LBO, 3. Aufl., Stand: 50. Lfg. 08/2017, § 71 Rn. 50).
  • VG Sigmaringen, 29.11.2023 - 5 K 2721/22

    Terrasse in der Abstandsfläche; Gebäudeteil

    Nach dem Vorstehenden kann offen bleiben, welche Auswirkungen überdies der von der Baurechtsbehörde beabsichtigte Verzicht auf die Baulast für die Rechtsstellung des Klägers hat und ob die Baulast, die im Grundsatz öffentlichen Interessen dient und der hier kein erkennbares oder nicht nur hypothetisch in Aussicht stehendes - der Baulast baurechtliche Bedeutung vermittelndes - begünstigtes Vorhaben gegenübersteht (vgl. hierzu und zur daraus folgenden Rechtsposition des Baulastbegünstigten VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.01.2011 - 8 S 545/10 -, juris), überhaupt wirksam ist.
  • VG Schwerin, 05.06.2019 - 2 B 33/19

    Verzicht auf eine Baulast

    Die eingetragene Baulast vermittelt nach der Rechtsprechung der Kammer (vgl. VG Schwerin, Urteil vom 3. Juli 2014 - 2 A 1836/12 - amtl. Umdruck S. 10, offengelassen noch im Urteil vom 13. November 2013 - 2 A 1835/10 - amtl. Umdruck S. 8 f.) dem von der Baulast Begünstigten ein subjektiv-öffentliches Recht, aus dem er sich gegen die Löschung der Baulast aus dem Baulastenverzeichnis wehren kann (die Antrags- bzw. Klagebefugnis bejahend z.B. auch VG Berlin, Urteil vom 23. April 2019 - 19 K 304.16 - juris Rn. 32; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 29.04.2010 - 5 K 4083/08 -, juris, VG Magdeburg, Urteil vom 20.05.2009 - 4 A 148/07 - juris; demgegenüber im Ansatz anders: VG Mainz, Urteil vom 8. März 2017 - VG 3 K 617/16.MZ - juris Rn. 19; VGH Mannheim, Beschluss vom 24.01.2011 - 8 S 545/10 - juris).
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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 25.11.2010 - 2 C 379/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,6379
OVG Saarland, 25.11.2010 - 2 C 379/09 (https://dejure.org/2010,6379)
OVG Saarland, Entscheidung vom 25.11.2010 - 2 C 379/09 (https://dejure.org/2010,6379)
OVG Saarland, Entscheidung vom 25. November 2010 - 2 C 379/09 (https://dejure.org/2010,6379)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    §§ 13a Abs. 1, 214, 1 Abs. 7, 13 Abs. 2 Nr. 4, 1 Abs. 3 BauGB; § 47 VwGO
    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Innenentwicklung; Erforderlichkeit; Eignung des Plangebiets; Erschließungskosten

  • Wolters Kluwer

    Normenkontrollklage gegen eine planerische Festsetzung eines allgemeinen Wohngebiets von im Plangebiet gelegenen Grundstücken; Erforderlichkeit eines der Nachverdichtung dienenden Bebauungsplans; Erforderlichkeit eines rechtmäßigen Bebauungsplans für die städtebauliche ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Normenkontrollklage gegen eine planerische Festsetzung eines allgemeinen Wohngebiets von im Plangebiet gelegenen Grundstücken; Erforderlichkeit eines der Nachverdichtung dienenden Bebauungsplans; Erforderlichkeit eines rechtmäßigen Bebauungsplans für die städtebauliche ...

  • ibr-online

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BauR 2011, 892
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 23.04.2002 - 4 CN 3.01

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Rechtsschutzinteresse; tatsächlicher Vorteil.

    Auszug aus OVG Saarland, 25.11.2010 - 2 C 379/09
    (BVerwG, Urteile vom 7.7.1997 - 4 BN 11.97 -, DVBl. 1998, 60, und vom 23.4.2002 - 4 CN 3/01 -, BRS 65 Nr. 50; vgl. auch OVG des Saarlandes, Urteil vom 26.1.1999 - 2 N 6/97 -, SKZ 99, 284) Da der Antragsteller im Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses nach seiner Erklärung Eigentümer von 9 Parzellen im Teilbereich A des Plangebiets des angefochtenen Bebauungsplans (Flur ..., Gemarkung Spiesen) war und nach der zwischenzeitlich erfolgten Umlegung Eigentümer von Parzellen im genannten Teilbereich ist, somit die planerischen Festsetzungen im Sinne des Art. 14 I 2 GG Inhalt und Schranken seines Grundeigentums bestimmen, ist er berechtigt, die sein Eigentum ausgestaltende Rechtsnorm der gerichtlichen Rechtmäßigkeitskontrolle zu unterziehen.

    (BVerwG, Urteil vom 23.4.2002 - 4 CN 3/01 -, BRS 65 Nr. 50) Eine derartige tatsächliche Verbesserung kann sich bei Erfolg des Normenkontrollantrags für den Antragsteller ergeben, da bei Unwirksamerklärung des Bebauungsplans die von ihm abgelehnte Bebauung des Teilbereichs A auch auf ihm nicht gehörenden Grundstücken zumindest weitgehend unterbleiben müsste.

  • BVerwG, 17.12.1992 - 4 NB 25.90

    Bauplanungsrecht: Änderung eines Umlegungsplans wegen Nichtigerklärung des

    Auszug aus OVG Saarland, 25.11.2010 - 2 C 379/09
    (BVerwG, Beschluss vom 17.12.1992 - 4 NB 25/90 -, NVwZ 1993, 1183) Dies ist auch dann der Fall, wenn die beantragte Unwirksamerklärung für ihn aus tatsächlichen Gründen vorteilhaft ist.

    Darin ist schon deshalb keine Zustimmung zum Bebauungsplan zu sehen, da ein Anspruch auf Änderung des Umlegungsplanes bestehen kann, wenn sich der Umlegungszweck wegen der Unwirksamkeit des Bebauungsplans nicht verwirklichen lässt (BVerwG, Beschluss vom 17.12.1992 - 4 NB 25/90 -, NVwZ 1993, 1183) , das Umlegungsverfahren den Erfolg des Normenkontrollverfahrens also nicht in Frage stellen kann.

  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet;

    Auszug aus OVG Saarland, 25.11.2010 - 2 C 379/09
    10 (BVerwG, Beschluss vom 11.5.1999 - 4 BN 15/99 - m.w.N., BauR 1999, 1136 = NVwZ 1999, 1338) § 1 III BauGB ist ferner verletzt, wenn ein Bebauungsplan, der auf Dauer oder auf unabsehbare Zeit der Vollzugsfähigkeit entbehrt, die Aufgabe der verbindlichen Bauleitplanung nicht zu erfüllen vermag und deshalb gegen das Gebot der Erforderlichkeit der Planung verstößt.
  • BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung;

    Auszug aus OVG Saarland, 25.11.2010 - 2 C 379/09
    (BVerwG, Urteil vom 10.3.1998 - 4 CN 6.97 -, BauR 1998, 740) Die Antragsbefugnis ist daher regelmäßig zu bejahen, wenn sich ein Eigentümer eines im Plangebiet gelegenen Grundstücks gegen planerische Festsetzungen wendet, die sein Grundeigentum unmittelbar betreffen.
  • BVerwG, 29.01.1992 - 4 NB 22.90

    Verwaltungsprozeßrecht: Rechtsschutzinteresse für einen Normenkontrollantrag auf

    Auszug aus OVG Saarland, 25.11.2010 - 2 C 379/09
    (Vgl. BVerwG, Beschluss vom 29.1.1992 - 4 NB 22/90 -, BauR 1992, 342) Zum anderen setzt die Notwendigkeit, den den Gemeinden zustehenden planerischen Gestaltungsspielraum zu respektieren, der inhaltlichen Nachprüfung der einem Bebauungsplan zugrunde liegenden Abwägung durch die Gerichte Grenzen.
  • BVerwG, 20.11.1995 - 4 NB 23.94

    Bebauungsplan - Geltungsbereich - Plangrenze - Grenzen des Geltungsbereichs -

    Auszug aus OVG Saarland, 25.11.2010 - 2 C 379/09
    Da es nicht zulässig gewesen wäre, die im Eigentum des Antragstellers stehenden Flächen angesichts der von Wohnbebauung umschlossenen Lage des kleinen Plangebiets und ihrer zudem nicht sinnvoll möglichen Ausgrenzbarkeit unbeplant zu lassen (Vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 20.11.1995 - 4 NB 23/94 -, BRS 57 Nr. 3) , hätte der Gemeinderat von der Planung insgesamt Abstand nehmen müssen, wenn er sie nicht trotz der erklärten fehlenden Mitwirkungsbereitschaft des Antragstellers hätte umsetzen wollen und können.
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OVG Saarland, 25.11.2010 - 2 C 379/09
    Die Erforderlichkeit im Sinne des § 1 III BauGB ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der grundsätzlich der vollen gerichtlichen Kontrolle unterliegt (BVerwG, Urteil vom 12.12.1969 - IV C 105.66 -, E 34, 301) .
  • OVG Niedersachsen, 29.01.2009 - 1 MN 229/08

    Bewertung des Interesses an dem Schutz der Privatsphäre vor der Anlegung eines

    Auszug aus OVG Saarland, 25.11.2010 - 2 C 379/09
    (Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Urteil vom 26.1.1999 - 2 N 6/97 -, SKZ 1999, 284 m.w.N.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 29.1.2009 - 1 MN 229/08 -, BRS 74 Nr. 21) Dass vorliegend die durch die Erschließung erwachsenden Vorteile - Erhöhung des Gebrauchswerts - bei gebotener objektiver Betrachtung in einem krassen Missverhältnis zu den Belastungen durch die anfallenden Erschließungsbeiträge stünden, ist zudem nicht ersichtlich.
  • BVerwG, 07.05.1971 - IV C 76.68

    Verfahren zur Aufstellungs von Bebauungsplänen; Auslegungsfrist; Mitteilung der

    Auszug aus OVG Saarland, 25.11.2010 - 2 C 379/09
    9 (BVerwG, Urteil vom 7.5.1971 - IV C 76.68 -, Buchholz 406.11 § 2 BBauG Nr. 7 = BRS 24 Nr. 15) Bauplanerische Festsetzungen sind nicht nur dann zulässig, wenn sie zur Bewältigung einer bauplanerischen Problemlage unentbehrlich oder gar zwingend geboten sind.
  • BVerwG, 20.01.1995 - 4 NB 43.93

    Normenkontrollverfahren - Bebauungsplan - Antragsbefugnis - Entscheidungsformel -

    Auszug aus OVG Saarland, 25.11.2010 - 2 C 379/09
    Offensichtlich im Sinne der genannten Bestimmungen ist ein Mangel nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 21.8.1981 - 4 C 57/80 -, BRS 38 Nr. 37, und Beschluss vom 20.1.1995 - 4 NB 43/93 -, BauR 1996, 63) dann, wenn er sich etwa aus den Materialien des Planaufstellungsverfahrens, zum Beispiel aus der Entwurfs- oder aus der Planbegründung oder aus Niederschriften der gemeindlichen Beschlussgremien ergibt und die "äußere Seite" der Abwägung betrifft, d.h. auf objektiv fassbaren Sachumständen beruht.
  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80

    Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht

  • BVerwG, 07.07.1997 - 4 BN 11.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO n.F.;

  • BVerwG, 17.12.1992 - 4 N 2.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren;

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

  • OVG Saarland, 17.12.2020 - 2 C 309/19

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan; Errichtung von Mehrfamilienhäusern;

    [vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 23.4.2002 - 4 CN 3.01 -, BRS 65 Nr. 50; OVG des Saarlandes, Urteil vom 25.11.2010 - 2 C 379/09 -, BauR 2011, 892] Das ist hier nicht der Fall, denn die durch den Bebauungsplan ermöglichte Bebauung ist noch nicht realisiert.
  • OVG Saarland, 19.03.2015 - 2 C 382/13

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan - Schießsportzentrum

    Diese Sachentscheidungsvoraussetzung ist in Normenkontrollverfahren nur dann zu verneinen, wenn sich mit Gewissheit feststellen lässt, dass die Unwirksamkeitserklärung der Norm dem jeweiligen Antragsteller unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt einen rechtlichen Vorteil verschaffen kann(vgl. etwa zuletzt OVG des Saarlandes, Urteil vom 20.10.2011 - 2 C 510/09 -, SKZ 2012, 76, Leitsatz Nr. 17, wonach dem Zulässigkeitserfordernis bereits dann Genüge getan ist, wenn sich nicht ausschließen lässt, dass die gerichtliche Entscheidung für den Normenkontrollkläger von Nutzen sein kann) und wenn sie sich darüber hinaus auch nicht zumindest aus tatsächlichen Gründen als vorteilhaft erweist.(vgl. zu diesem sehr weiten Verständnis etwa BVerwG, Urteil vom 23.4.2002 - 4 CN 3.01 -, BRS 65 Nr. 50, OVG des Saarlandes, Urteil vom 25.11.2010 - 2 C 379/09 -, BauR 2011, 892) Diese Voraussetzungen für das Entfallen eines schutzwürdigen Interesses sind im Fall der Antragsteller nicht anzunehmen.
  • OVG Saarland, 05.09.2013 - 2 C 190/12

    Normenkontrolle, vorhabenbezogener Bebauungsplan, Lebensmittelmarkt

    Das durch die Antragsbefugnis allgemein indizierte Rechtsschutzinteresse für einen Normenkontrollantrag lässt sich nur verneinen, wenn mit Sicherheit feststeht, dass die begehrte Unwirksamkeitserklärung dem jeweiligen Antragsteller unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt oder aus tatsächlichen Gründen heraus einen rechtlichen Vorteil zu verschaffen vermag(vgl. etwa zuletzt OVG des Saarlandes, Urteil vom 20.10.2011 - 2 C 510/09 -, ZfB 2013, 11, wonach dem Zulässigkeitserfordernis bereits dann Genüge getan ist, wenn sich nicht ausschließen lässt, dass die gerichtliche Entscheidung für den Normenkontrollkläger von Nutzen sein kann) und sich damit für ihn im Ergebnis insgesamt als "nutzlos" erweist.(vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 23.4.2002 - 4 CN 3.01 -, BRS 65 Nr. 50, OVG des Saarlandes, Urteil vom 25.11.2010 - 2 C 379/09 -, BauR 2011, 892).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.02.2014 - 3 S 207/13

    Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche auf Privatgrundstück und

    Das reicht nicht aus, ein dauerhaftes Umsetzungshindernis für ihre Gesamtplanung zu bejahen (BVerwG, Urt. v. 6.5.1993 - 4 C 15.91 - BauR 1993, 688; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 7.12.1998 - 3 S 3113/97 - VBlBW 1999, 174; ähnlich OVG Saarl., Urt. v. 25.11.2010 - 2 C 379/09 - juris; Gierke, in: Brügelmann, a.a.O., § 1 Rn. 173).
  • OVG Saarland, 29.03.2012 - 2 C 252/10

    Befangenheit bei Beschlussfassung über Bauleitplan

    Diese Sachentscheidungsvoraussetzung ist in Normenkontrollverfahren nur dann zu verneinen, wenn sich mit Gewissheit feststellen lässt, dass die Unwirksamkeitserklärung der Norm dem jeweiligen Antragsteller unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt einen rechtlichen Vorteil verschaffen kann(vgl. etwa zuletzt OVG des Saarlandes, Urteil vom 20.10.2011 - 2 C 510/09 -, SKZ 2012, 76, Leitsatz Nr. 17, wonach dem Zulässigkeitserfordernis bereits dann Genüge getan ist, wenn sich nicht ausschließen lässt, dass die gerichtliche Entscheidung für den Normenkontrollkläger von Nutzen sein kann) und wenn sie sich darüber hinaus auch nicht zumindest aus tatsächlichen Gründen als vorteilhaft erweist.(vgl. zu diesem sehr weiten Verständnis etwa BVerwG, Urteil vom 23.4.2002 - 4 CN 3.01 -, BRS 65 Nr. 50, OVG des Saarlandes, Urteil vom 25.11.2010 - 2 C 379/09 -, BauR 2011, 892).
  • OVG Saarland, 27.01.2022 - 2 C 289/20

    Normenkontrolle: Änderung eines Bebauungsplans

    [Vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 23.4.2002 - 4 CN 3.01 -, BRS 65 Nr. 50, OVG des Saarlandes, Urteil vom 25.11.2010 - 2 C 379/09 -, BauR 2011, 892] Davon kann hier - mit Blick auf das bei einer Unwirksamkeit des Bebauungsplans "7.
  • OVG Saarland, 04.04.2019 - 2 C 313/18

    Veränderungssperre (Verlängerung) zur Sicherung einer "Feinplanung" im Bereich

    Diese Sachentscheidungsvoraussetzung ist in Normenkontrollverfahren nur dann zu verneinen, wenn sich mit Gewissheit feststellen lässt, dass die Unwirksamkeitserklärung der Norm dem jeweiligen Antragsteller unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt einen rechtlichen Vorteil verschaffen kann(vgl. etwa zuletzt OVG des Saarlandes, Urteil vom 20.10.2011 - 2 C 510/09 -, SKZ 2012, 76, Leitsatz Nr. 17, wonach dem Zulässigkeitserfordernis bereits dann Genüge getan ist, wenn sich nicht ausschließen lässt, dass die gerichtliche Entscheidung für den Normenkontrollkläger von Nutzen sein kann) und wenn sie sich darüber hinaus auch nicht zumindest aus tatsächlichen Gründen als vorteilhaft erweist.(vgl. zu diesem sehr weiten Verständnis etwa BVerwG, Urteil vom 23.4.2002 - 4 CN 3.01 -, BRS 65 Nr. 50, OVG des Saarlandes, Urteil vom 25.11.2010 - 2 C 379/09 -, BauR 2011, 892) Das ist ungeachtet der limitierten Restlaufzeit der Veränderungssperre anzunehmen.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.2014 - 5 S 3254/11

    Zur Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan -

    Insofern ist dieser Belang schon nicht abwägungserheblich (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.09.2004, a.a.O.; OVG Saarl., Urt. v. 23.05.2011 - 2 C 505/09 -, BauR 2011, 1700; Urt. v. 25.11.2010 - 2 C 379/09 -, BauR 2011, 892; Nds. OVG, Beschl. v. 29.01.2009 - 1 MN 229/08 -, BRS 74 Nr. 21; Urt. v. 29.01.2003 - 1 KN 42/02 -, BRS 66 Nr. 28; BayVGH, Urt. v. 25.01.2007 - 14 N 05.3315 - anders VGH Bad.-Württ., Urt. v. 18.12.1995 - 3 S 1403/93 -, VGHBW-Ls 1996, Beilage 3, B8: in der Regel nur geringes Gewicht; BayVGH, Urt. v. 04.08.1988 - Nr. 2 N 86.03.043 -, BauR 1989, 309).
  • OVG Saarland, 04.02.2020 - 2 C 341/18

    Flächennutzungsplan - Steuerung Windenergie - Ausweisung von Konzentrationszonen

    Das in aller Regel durch die Antragsbefugnis indizierte Rechtsschutzinteresse ist in Normenkontrollverfahren im Einzelfall nur dann zu verneinen, wenn sich mit Gewissheit feststellen lässt, dass die angestrebte Unwirksamkeitserklärung der Norm, hier des Plans, dem jeweiligen Antragsteller unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt einen rechtlichen Vorteil verschaffen kann(vgl. etwa zuletzt OVG des Saarlandes, Urteil vom 20.10.2011 - 2 C 510/09 -, SKZ 2012, 76, Leitsatz Nr. 17, wonach dem Zulässigkeitserfordernis bereits dann Genüge getan ist, wenn sich nicht ausschließen lässt, dass die gerichtliche Entscheidung für den Normenkontrollkläger von Nutzen sein kann) und wenn sie sich darüber hinaus auch nicht zumindest aus tatsächlichen Gründen als vorteilhaft erweist.(vgl. zu diesem sehr weiten Verständnis etwa BVerwG, Urteil vom 23.4.2002 - 4 CN 3.01 -, BRS 65 Nr. 50, OVG des Saarlandes, Urteil vom 25.11.2010 - 2 C 379/09 -, BauR 2011, 892) Das ist ungeachtet der von der Antragsgegnerin in der mündlichen Verhandlung insoweit thematisierten Frage anzunehmen, ob und in welchem Umfang die beiden genannten Grundstücke in einem bestimmten Stadium der Planung, hier zum Zeitpunkt der erneuten Auslegung im April 2016, noch Gegenstand des Entwurfs für die Darstellung der zu dem Zeitpunkt projektierten Konzentrationszonen waren und ob sich gerade bei diesem reduzierten Zuschnitt der zur Verfügung stehenden Fläche dort Windkraftanlagen unter Beachtung anderweitiger rechtlicher Anforderungen, etwa des bauordnungsrechtlichen Abstandrechts (§§ 7, 8 LBO), verwirklichen ließen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2011 - 2 K 102/09

    Bebauungsplanerweiterung mit bedingter und befristeter Nutzungsart

    Die Entscheidung einer Gemeinde, ein Baugebiet trotz dort stellenweise anzutreffender ungünstiger Baugrundverhältnisse auszuweisen, stellt regelmäßig keinen beachtlichen Mangel bei der Zusammenstellung und Bewertung des Abwägungsmaterials dar, wenn zwar erhöhte Anforderungen an die Gebäudegründung zu stellen sind, die Bebaubarkeit des Gebiets insgesamt aber nicht in Frage gestellt ist (vgl. SaarlOVG, Urt. v. 25.11.2010 - 2 C 379/09 -, Juris).
  • OVG Saarland, 06.09.2018 - 2 C 623/16

    Normenkontrolle gegen Angebotsbebauungsplan - Gesundheitszentrum; Antragsbefugnis

  • OVG Saarland, 23.05.2011 - 2 C 505/09

    Unwirksamkeit eines Bebauungsplans wegen Unterschreitens des wasserrechtlich

  • OVG Saarland, 01.10.2020 - 2 C 300/19

    Normenkontrolle: vorhabenbezogener Bebauungsplan (Lebensmittelmarkt und

  • OVG Schleswig-Holstein, 29.06.2016 - 1 KN 16/15

    Antragsbefugnis eines Planbetroffenen infolge Lärmzuwachses; Verpflichtung der

  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2012 - 3 S 261/10

    Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan - Unterbleiben von umweltbezogenen

  • OVG Saarland, 30.11.2021 - 2 C 355/20

    Normenkontrolle: Schutzwürdigkeit einer ehemaligen Eisenbahnerwerkssiedlung

  • OVG Saarland, 04.04.2019 - 2 2 C 313/18

    Normenkontrollantrag gegen eine Veränderungssperre sowie deren Verlängerung;

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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 03.02.2011 - 5 U 631/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,11390
OLG Koblenz, 03.02.2011 - 5 U 631/10 (https://dejure.org/2011,11390)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 03.02.2011 - 5 U 631/10 (https://dejure.org/2011,11390)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 03. Februar 2011 - 5 U 631/10 (https://dejure.org/2011,11390)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 823 Abs. 2, BauFordSiG § 1 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2
    "Bau" nach § 1 Abs. 1 BauFordSiG umfasst auch Straßen- und Tiefbauarbeiten

  • baurechtsiegen.de

    Bauforderungssicherung - Schutzbereich - Materiallieferungen für Straßen- und Tiefbauarbeiten

  • ibr-online

    BauFordSiG - Bezahlung von Baustofflieferung kann Baugeld sein

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    BauFordSiG: Auch Tiefbauarbeiten gehören in den Schutzbereich des Gesetzes! (IBR 2011, 142)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2011, 892
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 06.06.1989 - VI ZR 281/88

    Verwendung von Baugeld; Leistungen zur Herstellung des Baues

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.02.2011 - 5 U 631/10
    Die Begriffe "Bau" und "Bauwerk" sind inhaltlich gleichbedeutend (Abgrenzung zu BGH VI ZR 281/88).

    Die Rechtsprechung hat dies unter anderen mit Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6. Juni 1989 - VI ZR 281/88 - auf wesentliche Bestandteile eines Gebäudes i. S. von § 94 Abs. 2 BGB konkretisiert.

    Richtig ist allerdings der Ausgangspunkt, wonach der BGH in seinem u.a. in NJW-RR 1989, 1045 - 1048 abgedruckten Urteil VI ZR 281/88 entschieden hat, dass der Gesetzgeber des GSB sich mit der Formulierung "Herstellung des Baues" an die Formulierung in § 94 Abs. 2 BGB angelehnt habe.

    Damit ist auch der Entscheidung VI ZR 281/88 des BGH die Grundlage entzogen.

  • BGH, 18.01.2010 - II ZA 4/09

    Vorenthalten von Arbeitsentgelt: Schadensersatzanspruch der Einzugsstelle gegen

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.02.2011 - 5 U 631/10
    Dass der Geschäftsführer einer GmbH sich in einer Krisensituation der Gesellschaft nicht mit Erfolg auf eine rechtfertigende Pflichtenkollision berufen kann, ist gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ( vgl. zuletzt Beschluss vom 18. Januar 2010 - II ZA 4/09 - in WM 2010, 409 - 410 m. w. N. ).
  • BGH, 17.12.1992 - VII ZR 45/92

    Einjährige Verjährung für Gewährleistungsansprüche wegen fehlerhafter

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.02.2011 - 5 U 631/10
    Selbst eine vom Boden trennbaren Gleisanlage (BGH in BauR 1972, 172) und ein Gasrohrnetz (vgl. BGHZ 121, 94 - 98) sind Bauwerke.
  • BGH, 16.09.1971 - VII ZR 5/70

    Begriff des Bauwerks

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.02.2011 - 5 U 631/10
    Danach ist "Bauwerk" eine unbewegliche durch Verwendung von Arbeit und Material in Verbindung mit dem Erdboden hergestellte Sache ( vgl. BGH LM Nr. 7 zu § 638 BGB und BGH in NJW 1971, 2219 mit weiteren Entscheidungsnachweisen ).
  • BGH, 22.01.1987 - IX ZR 100/86

    Anspruch auf Löschung vor- und gleichrangiger Eigentümer-Grundpfandrechte

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.02.2011 - 5 U 631/10
    Damit wird der haftungsrelevante Sachverhalt von dem am 1. Januar 2009 in Kraft getretenen BauFordSiG und nicht von dem bis dahin geltenden Gesetz über die Sicherung von Bauforderungen vom 1. Juni 1909 ( GSB ) erfasst ( vgl. BGH in BGHZ 99, 363 m.w.N. und Stammkötter, BauFordSiG, 3. Aufl., S. 221 f. ).
  • BGH, 12.11.1992 - VII ZR 29/92

    Verjährung der Gewährleistungsansprüche bei Verlegung eines Hofbelages

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.02.2011 - 5 U 631/10
    Er umfasst auch Tiefbauwerke wie Straßen und straßennutzbare Hofpflasterungen ( vgl. BGH in NJW-RR 1992, 849 und NJW-RR 1993, 592 ).
  • BGH, 12.03.1992 - VII ZR 334/90

    Gepflasterte Zufahrt als Bauwerk

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.02.2011 - 5 U 631/10
    Er umfasst auch Tiefbauwerke wie Straßen und straßennutzbare Hofpflasterungen ( vgl. BGH in NJW-RR 1992, 849 und NJW-RR 1993, 592 ).
  • BGH, 13.01.1972 - VII ZR 46/70

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.02.2011 - 5 U 631/10
    Selbst eine vom Boden trennbaren Gleisanlage (BGH in BauR 1972, 172) und ein Gasrohrnetz (vgl. BGHZ 121, 94 - 98) sind Bauwerke.
  • BGH, 24.01.2013 - VII ZR 47/11

    Haftung wegen zweckwidriger Verwendung von Baugeld: Anwendbarkeit der Neufassung

    Das Berufungsgericht (OLG Koblenz, BeckRS 2011, 02787) hat die Berufung des Beklagten zurückgewiesen.

    c) Demgemäß entspricht es in Übereinstimmung mit dem Berufungsgericht nahezu geschlossener Ansicht im Schrifttum, dass sich der Anwendungsbereich des Bauforderungssicherungsgesetzes jedenfalls in der ab 1. Januar 2009 geltenden Fassung nicht auf Gebäude beschränkt, sondern allgemein Bauwerke umfasst (Joussen, aaO Rn. 280 zu § 1 BauFordSiG; Bruns, aaO § 1 BauFordSiG Rn. 10; Wolff, aaO § 1 BauFordSiG Rn. 32; Stammkötter, IBR 2011, 142; zur Vorläuferregelung siehe bereits Koeble in: Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 3. Aufl., Teil 10 Rn. 176).

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Rechtsprechung
   OLG München, 24.01.2011 - 13 U 3970/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,19104
OLG München, 24.01.2011 - 13 U 3970/10 (https://dejure.org/2011,19104)
OLG München, Entscheidung vom 24.01.2011 - 13 U 3970/10 (https://dejure.org/2011,19104)
OLG München, Entscheidung vom 24. Januar 2011 - 13 U 3970/10 (https://dejure.org/2011,19104)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Gewährleistungsbürgschaft: Erweiterung der Bürgenhaftung durch Änderung der Abnahmemodalitäten

  • RA Kotz

    Erweiterung der Bürgenhaftung durch Änderung der Abnahmemodalitäten

  • ibr-online

    Verzicht auf förmliche Abnahme und Gewährleistungsbügschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Abweichung von Abnahmemodalitäten: Keine Haftung des Gewährleistungsbürgen! (IBR 2011, 140)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2011, 892
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.02.2005 - VII ZR 373/03

    Anspruch des Bürgen Hauptschuldners auf Herausgabe von Bürgschaftsurkunden

    Auszug aus OLG München, 24.01.2011 - 13 U 3970/10
    7 Entschieden wurde jedoch bereits (BauR 2005, 873), dass die Vertragspartner eines Bauvertrages durch Abänderung der Sicherungsabreden den Inhalt der Bürgschaftserklärung der Bürgin ohne deren Beteiligung nicht abändern können.
  • LG München I, 02.07.2010 - 3 HKO 25904/09

    Verzicht auf förmliche Abnahme und Gewährleistungsbügschaft

    Auszug aus OLG München, 24.01.2011 - 13 U 3970/10
    Die Berufung der Klägerin gegen das Endurteil des Landgerichts München I vom 02.07.2010 (Az. 3 HKO 25904/09) wird zurückgewiesen.
  • OLG Düsseldorf, 19.01.2017 - 5 U 30/15

    Ansprüche wegen Mängeln von Natursteinarbeiten

    Nur dann, wenn eine förmliche Abnahme vereinbart ist und von dieser Regelung abgewichen wird, kann eine Erweiterung der Bürgenhaftung in Betracht kommen, weil dann eine Unsicherheit über den konkreten Zeitpunkt der Abnahme und das Vorliegen von Mängeln zum Zeitpunkt der Abnahme entstehen kann (vgl. OLG München IBR 2011, 140).
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