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   OVG Rheinland-Pfalz, 03.04.2012 - 1 B 10136/12.OVG   

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https://dejure.org/2012,8292
OVG Rheinland-Pfalz, 03.04.2012 - 1 B 10136/12.OVG (https://dejure.org/2012,8292)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03.04.2012 - 1 B 10136/12.OVG (https://dejure.org/2012,8292)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03. April 2012 - 1 B 10136/12.OVG (https://dejure.org/2012,8292)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 33 Abs 1 Nr 3 BauGB, § 1 BImSchG, § 10 BImSchG, § 16 BImSchG, § 26 BImSchG
    Baurecht - Immissionsschutzrecht - Vollziehungsanordnung nach § 80 Abs. 3 VwGO im dreipoligen Verhältnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an eine Vollziehungsanordnung nach § 80 Abs. 3 VwGO im dreipoligen Verhältnis i.R.e. Inbetriebnahme eines Automobilzentrums und Testzentrums; Erfolgen einer nachträglichen Ergänzung der Gründe des Sofortvollzuges gem. § 80 Abs. 3 VwGO im Laufe des vorläufigen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an eine Vollziehungsanordnung nach § 80 Abs. 3 VwGO im dreipoligen Verhältnis i.R.e. Inbetriebnahme eines Automobilzentrums und Testzentrums; Erfolgen einer nachträglichen Ergänzung der Gründe des Sofortvollzuges gem. § 80 Abs. 3 VwGO im Laufe des vorläufigen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ehemaliger Flugplatz als Auto-Teststrecke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ehemaliger Flugplatz als Auto-Teststrecke

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Flughafen Mendig darf vorläufig als Autotestzentrum genutzt werden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 756
  • DVBl 2012, 987
  • DÖV 2012, 693
  • BauR 2012, 1362
  • BauR 2012, 1832
  • ZfBR 2012, 598 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 12.12.1991 - 4 C 5.88

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit von Kinderspielplätzen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.04.2012 - 1 B 10136/12
    Das Merkmal der sozialen Adäquanz soll vielmehr regelmäßig dazu dienen, bestimmte Vorgänge, die zum menschlichen Zusammenleben dazugehören und von der Gesellschaft positiv bewertet werden, nicht aus Gründen des Lärmschutzes untersagen zu müssen (vgl. Hansmann, TA Lärm, Nr. 3.2.2, Rn. 41 m.w.N; BVerwG, Urteil vom 12.12.1991, NJW 1992, 1779; Rechtsprechungsnachweise bei Feldhaus a.a.O., B 3.6, Nr. 3 TA Lärm, Rn. 71).
  • BVerwG, 23.02.2011 - 8 C 51.09

    Alkoholische Getränke; Berufsausübung; feststellender Verwaltungsakt; Fußgänger;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.04.2012 - 1 B 10136/12
    Wie auch sonst bei Konkretisierung unbestimmter Rechtsbegriffe durch die Verwaltung (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 23.02.2011, NVwZ 2011, 1142) obliegt die Aufgabe der Präzisierung und Konkretisierung - ungeachtet der etwaigen nachfolgenden uneingeschränkten gerichtlichen Nachprüfung - zunächst den zuständigen Verwaltungsbehörden.
  • BVerfG, 01.10.2008 - 1 BvR 2466/08

    Keine Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch die Versagung vorläufigen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.04.2012 - 1 B 10136/12
    Ein überwiegendes Interesse eines Beteiligten im Sinne der Vorschrift ist daher dann nicht anzunehmen, wenn das von ihm eingelegte Rechtsmittel mit überwiegender Wahrscheinlichkeit erfolglos bleiben wird und zudem die Fortdauer der aufschiebenden Wirkung dem anderen, begünstigten Beteiligten gegenüber unbillig erscheinen muss (vgl. BVerfG; Beschluss vom 01.10.2008, 1 BvR 2466/08 BRS 73 Nr. 164 (2008); früher schon BVerwG, Beschluss vom 22.11.1965, DVBl 1966, 273).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.2003 - 5 S 2771/02

    Hundehaltung in Mischgebiet

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.04.2012 - 1 B 10136/12
    Das Begründungserfordernis des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO gebietet aber nicht, dass die Behörde mit substantiierten tatsächlichen Feststellungen im Einzelnen das besondere Vollzugsinteresse begründet (vgl. VGH BW, Beschluss vom 13.03.2003, NVwZ-RR 2003, 724).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.02.2011 - 10 B 11312/10

    Zuweisung eines Beamten zu einem Tochter- oder Enkelunternehmen der Deutschen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.04.2012 - 1 B 10136/12
    Nach alledem dürfen die Anforderungen an eine Begründung im Sinne von § 80 Abs. 3 VwGO nicht überspannt werden (vgl. VGH BW, Beschluss vom 13.03.2003; zuletzt OVG RP, Beschluss vom 09.02.2011, 10 B 11312/10).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.2012 - 1 C 10775/11

    Richtungsabhängige Emissionskontingentierung ist zulässig

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.04.2012 - 1 B 10136/12
    Dabei ist zunächst nicht zu erkennen, dass das System einer richtungsabhängigen Immissionskontingentierung (DIN 54691) aus der Bauleitplanung für die Regulierung der streitgegenständlichen Anlage grundsätzlich unzulänglich sein sollte (vgl. zuletzt Urteil des Senats vom 08.03.2012, 1 C 10775/11 - ESOVGRP).
  • VG Koblenz, 13.01.2012 - 7 L 1074/11

    Streit um Test- und Erprobungszentrum

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.04.2012 - 1 B 10136/12
    Die Beigeladene zu 1) wendet sich als neuer Eigentümer und Investor des Geländes mit ihrer Beschwerde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Koblenz (7 L 1074/11), mit dem es auf den Antrag der Antragsteller die aufschiebende Wirkung ihrer Widersprüche gegen die der Beigeladenen nach §§ 4, 6, 10 und 16 BlmSchG erteilten Genehmigung des Antragsgegners vom 16.09.2011 wiederhergestellt hat.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2001 - 19 B 1757/00

    Die Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde, ein medizinisch-psychologisches Gutachten

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.04.2012 - 1 B 10136/12
    Die Begründung des § 80 Abs. 3 VwGO hat dabei insbesondere den Zweck, die Betroffenen in die Lage zu versetzen, durch Kenntnis der Gründe, die die Behörde zur Vollziehungsanordnung veranlasst haben, ihre Rechte wirksam wahrzunehmen und die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels abzuschätzen (Kopp/Schenke, VwGO, § 80 Rn. 84 m.w.N.; OVG NRW, Beschluss vom 22.01.2001, NJW 2001, 3427).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.11.1998 - 3 M 67/98

    Begründung gem. § 80 Abs. 3 VwGO; Anordnung der sofortigen Vollziehung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.04.2012 - 1 B 10136/12
    Der Senat schließt sich der Ansicht an, dass die nachträgliche Ergänzung der Gründe des Sofortvollzuges vom 15.02.2012 gemäß § 80 Abs. 3 VwGO nach dem Rechtsgedanken des § 45 Abs. 2 VwVfG grundsätzlich im Laufe des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens nachgeholt werden kann (ebenso OVG MV, Beschluss vom 20.01.1998, NVwZ-RR 1999, 409; BayVGH, Beschluss vom 06.03.1997, BayVBl 1998, 373).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.02.1991 - 11 B 2659/90

    Bauplanungsrecht: Anwendungsbereich und nachbarschützende Wirkung des § 33 Abs. 2

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.04.2012 - 1 B 10136/12
    Denn § 33 BauGB kann nur in dem Umfang Drittschutz vermitteln, in dem die antizipiert angewandten künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes selbst dem Drittschutz dienen (OVG NRW, Beschluss vom 15.02.1991, NWVBl 1991, 267).
  • BVerwG, 22.11.1965 - IV CB 224.65

    Anordnung der sofortigen Vollziehung wegen überwiegenden Interesses eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2019 - 10 A 1114/17

    Klage gegen eine Baugenehmigung für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses und

    vgl. OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 3. April 2012 - 1 B 10136/12 -, juris, Rn. 43.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2014 - 4 B 88/14

    Rechtmäßigkeit einer Untersagung der Ausübung des selbständigen Betriebs des

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 11. Oktober 2013 - 4 B 454/13 - OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26. Oktober 2012 - 2 M 124/12 -, juris, Rdn. 10; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. September 2012 - 10 S 731/12 -, juris, Rdn. 5; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 3. April 2012 - 1 B 10136/12 -, juris, Rdn. 11.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 11. Oktober 2013 - 4 B 457/13 - BayVGH, Beschluss vom 29. Mai 2013 - 22 CS 13.753 -, juris, Rdn. 24; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. September 2012 - 10 S 731/12 -, juris, Rdn. 6; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 3. April 2012 - 1 B 10136/12 -, juris, Rdn. 13.

  • VG Neustadt, 27.04.2012 - 4 L 290/12

    Vorläufiger Rechtsschutz Dritter gegen wasserrechtlichen Bescheid - hier: neues

    Dabei ist hinsichtlich der Erfolgsaussichten in der Hauptsache auf eine etwaige Verletzung von subjektiv-rechtlichen, also nachbarschützenden Normen abzustellen (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO), während es hinsichtlich der Anordnung des Sofortvollzugs gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO auf die Einhaltung der dortigen formalen Voraussetzungen ankommt (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 03. April 2012 - 1 B 10136/12.OVG -).

    Dies soll den Betroffenen in die Lage versetzen, in Kenntnis dieser Gründe seine Rechte wirksam wahrzunehmen und die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs abzuschätzen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz AS 19, 237, 238 und Beschluss vom 03. April 2012 - 1 B 10136/12.OVG -).

    Ob die von dem Antragsgegner angegebene Begründung inhaltlich zutreffend ist, ist im Rahmen des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO unerheblich (s. z.B. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 03. April 2012 - 1 B 10136/12.OVG -).

    Ein überwiegendes Interesse eines Beteiligten im Sinne der Vorschrift ist daher dann nicht anzunehmen, wenn das von ihm eingelegte Rechtsmittel mit überwiegender Wahrscheinlichkeit erfolglos bleiben wird und zudem die Fortdauer der aufschiebenden Wirkung dem anderen, begünstigten Beteiligten gegenüber unbillig erscheinen muss (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 03. April 2012 - 1 B 10136/12.OVG - m.w.N.).

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