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   OLG Stuttgart, 14.09.2011 - 10 W 9/11   

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OLG Stuttgart, 14.09.2011 - 10 W 9/11 (https://dejure.org/2011,836)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14.09.2011 - 10 W 9/11 (https://dejure.org/2011,836)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14. September 2011 - 10 W 9/11 (https://dejure.org/2011,836)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners im Hinblick auf ein Vollstreckungsverfahren gem. § 887 ZPO; Vergütungspflicht für Mehrkosten aufgrund nach der Abnahme einer Werkleistung gestiegener gesetzlicher oder technischer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfolgen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners im Hinblick auf ein Vollstreckungsverfahren gem. § 887 ZPO; Vergütungspflicht für Mehrkosten aufgrund nach der Abnahme einer Werkleistung gestiegener gesetzlicher oder technischer ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mangelbeseitigung: Welche Regeln der Technik sind maßgeblich?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mehrkosten einer Mangelbeseitigung

  • zip-online.de (Leitsatz)

    Zur Unterbrechung eines Verfahrens auf Ermächtigung zur Ersatzvornahme durch Insolvenzeröffnung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Gestiegene technische Anforderungen während Mängelbeseitigung

  • radziwill.info (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Mangelbeseitigung nach langer Zeit - nach alten oder nach neuen Regeln der Technik?

Besprechungen u.ä. (3)

  • radziwill.info (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Mangelbeseitigung nach langer Zeit - nach alten oder nach neuen Regeln der Technik?

  • ibr-online (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Auswirkungen einer Änderung der anerkannten Regeln der Technik auf die Mängelhaftung des Auftragnehmers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mängelbeseitigung nach Abnahme: Welche Regeln der Technik sind maßgeblich? (IBR 2011, 697)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1589
  • ZIP 2012, 946 (Ls.)
  • NZBau 2012, 42
  • NZI 2011, 907
  • AnwBl 2012, 109
  • BauR 2012, 138
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • LG Ulm, 11.11.2009 - 3 O 111/08

    Bei fehlendem Mindestverdichtungsgrad von 97% muss ein Straßenbelag aus

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.09.2011 - 10 W 9/11
    Die Gläubigerin begehrte nach § 887 Abs. 1 ZPO die Ermächtigung zur Selbstvornahme der Verpflichtung der Insolvenzschuldnerin zur Nachbesserung der mangelhaften Leistung der Schuldnerin gemäß Urteil des Landgerichts Ulm vom 11.11.2009, AZ: 3 O 111/08, und verlangte einen Kostenvorschuss nach § 887 Abs. 2 ZPO.

    Insoweit wird auf die zutreffenden Ausführungen in Ziff. 2 der Gründe des Beschlusses des Landgerichts vom 11.2.2011, AZ: 3 O 111/08, verwiesen.

    Gegen die ausreichende Bestimmtheit des Vollstreckungstitels im Urteil des Landgerichts Ulm vom 11.11.2009, AZ: 3 O 111/08, bestehen keine Bedenken.

    Es kann jedoch nicht davon ausgegangen werden, dass die Gläubigerin auf ihre Ansprüche aus dem rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Ulm vom 11.11.2009, AZ: 3 O 111/08, vor Mangelbeseitigung verzichten wollte.

  • BGH, 28.03.2007 - VII ZB 25/05

    Unterbrechung des Zwangsvollstreckungsverfahrens durch Insolvenz des Schuldners;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.09.2011 - 10 W 9/11
    Der BGH hat entschieden, dass die Eigenart des Zwangsvollstreckungsverfahrens und die speziellen Regelungen der §§ 88 ff. InsO eine Anwendung des § 240 ZPO auf das Zwangsvollstreckungsverfahren in Bezug auf Pfändungsmaßnahmen und auf das Verfahren zur Erteilung der Vollstreckungsklausel verbieten (BGH, Beschluss vom 28. März 2007 - VII ZB 25/05, BGHZ 172, 16, juris RN 10 ff; Beschluss vom 14. August 2008 - VII ZB 3/0, NJW-RR 2009, 60 juris RN 12).

    Daneben ist für die Anwendung von § 240 ZPO kein Raum (BGH, Beschluss vom 28. März 2007 - VII ZB 25/05, BGHZ 172, 16, juris RN 10).

  • OLG Nürnberg, 23.09.2010 - 13 U 194/08

    Bauvertrag: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Einhaltung der allgemein anerkannten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.09.2011 - 10 W 9/11
    Das Werk muss grundsätzlich den zur Zeit der Abnahme anerkannten Regeln der Technik als vertraglichen Mindeststandard entsprechen (BGHZ 139, 16 juris RN 16; OLG Nürnberg NJW-RR 2011, 100, juris RN 53).
  • BGH, 13.09.2001 - VII ZR 392/00

    Ersatzfähigkeit von Gutachter- und Mängelbeseitigungskosten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.09.2011 - 10 W 9/11
    Auch die Voraussetzungen für einen Vorteilsausgleich liegen hier nicht vor, weil nicht erkennbar ist, dass die Gläubigerin durch die Verwendung aufwendigeren Materials einen zusätzlichen, vertraglich nicht geschuldeten Vorteil erlangen würde, der zum Beispiel durch eine deutlich verlängerte Nutzungsdauer entstehen könnte (vgl. BGH BauR 2002, 86, juris RN 22).
  • BGH, 08.07.1993 - VII ZR 176/91

    "Sowieso-Kosten" bei vollständiger Neuherstellung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.09.2011 - 10 W 9/11
    Die Bauleistung wäre daher bei ordnungsgemäßer Ausführung nicht von vornherein teurer geworden (vgl. BGH BauR 1993, 722 juris RN 13; Werner / Pastor Der Bauprozess 13. Aufl., RN 2089 m.w.N.).
  • BGH, 14.05.1998 - VII ZR 184/97

    Auslegung eines Werkvertrages; Mängel des Luftschallschutzes

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.09.2011 - 10 W 9/11
    Das Werk muss grundsätzlich den zur Zeit der Abnahme anerkannten Regeln der Technik als vertraglichen Mindeststandard entsprechen (BGHZ 139, 16 juris RN 16; OLG Nürnberg NJW-RR 2011, 100, juris RN 53).
  • BGH, 14.08.2008 - VII ZB 3/08

    Unterbrechung des Verfahrens über eine Vollstreckungsgegenklage durch Insolvenz

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.09.2011 - 10 W 9/11
    Der BGH hat entschieden, dass die Eigenart des Zwangsvollstreckungsverfahrens und die speziellen Regelungen der §§ 88 ff. InsO eine Anwendung des § 240 ZPO auf das Zwangsvollstreckungsverfahren in Bezug auf Pfändungsmaßnahmen und auf das Verfahren zur Erteilung der Vollstreckungsklausel verbieten (BGH, Beschluss vom 28. März 2007 - VII ZB 25/05, BGHZ 172, 16, juris RN 10 ff; Beschluss vom 14. August 2008 - VII ZB 3/0, NJW-RR 2009, 60 juris RN 12).
  • BGH, 21.07.2021 - VIII ZR 254/20

    Zum sog. Dieselskandal: Grenzen der Ersatzlieferung bei einem Nachfolgemodell

    Weber und Putz; Senatsurteile vom 21. Dezember 2011 - VIII ZR 70/08, BGHZ 192, 148 Rn. 27, 35; vom 7. April 2021 - VIII ZR 191/19, juris Rn. 33 [zur Kostenbeteiligung des Verkäufers bei dem Ausbau der mangelhaften und dem Einbau der mangelfreien Sache durch den Käufer]; OLG Stuttgart, NJW-RR 2011, 1589 unter II 3 [zur Kostenbeteiligung des Bestellers bei einer über den Stand der Technik bei Vertragsschluss hinausgehenden werkvertraglichen Nacherfüllung]).
  • BGH, 08.12.2021 - VIII ZR 190/19

    Zum sog. Dieselskandal: Ersatzlieferung eines erheblich höherwertigen

    Weber und Putz; Senatsurteile vom 21. Dezember 2011 - VIII ZR 70/08, BGHZ 192, 148 Rn. 27, 35; vom 7. April 2021 - VIII ZR 191/19, juris Rn. 33 [zur Kostenbeteiligung des Verkäufers bei dem Ausbau der mangelhaften und dem Einbau der mangelfreien Sache durch den Käufer]; OLG Stuttgart, NJW-RR 2011, 1589, 1590 [zur Kostenbeteiligung des Bestellers bei einer über den Stand der Technik bei Vertragsschluss hinausgehenden werkvertraglichen Nacherfüllung).
  • OLG Stuttgart, 03.07.2012 - 10 U 33/12

    Bauträgervertrag über die Errichtung einer Wohnungseigentumsanlage: Aufrechnung

    Eine Mangelbeseitigung muss die zum Zeitpunkt ihrer Vornahme geltenden anerkannten Regeln der Technik und gesetzlichen Vorschriften einhalten (Bestätigung Senat NJW-RR 2011, 1589, juris RN 24 f.).

    Auch wenn das Werk grundsätzlich den zur Zeit der Abnahme anerkannten Regeln der Technik als vertraglichen Mindeststandard entsprechen muss, muss eine Mangelbeseitigung die zum Zeitpunkt ihrer Vornahme geltenden anerkannten Regeln der Technik und gesetzlichen Vorschriften einhalten (vgl. Senat NJW-RR 2011, 1589, juris RN 24 f.).

  • OLG Stuttgart, 09.07.2019 - 10 U 14/19

    Bauvertrag: Mangelhaftigkeit einer Dämmung unter einer tragenden Bodenplatte;

    Entgegen der Ansicht der Beklagten umfasst der Kostenvorschussanspruch für Mängelbeseitigung in Selbstvornahme auch die voraussichtlich anfallende Umsatzsteuer (BGH Urteil vom 22.07.2010 ? VII ZR 176/09, BGHZ 186, 330 = NJW 2010, 3085, Rn. 16; Senat , Urteil vom 14.09.2011 ? 10 W 9/11, NZBau 2012, 42, 43; OLG Celle, Urteil vom 20.03.2018 - 14 O 96/17, BauR 2018, 1445, juris Rn. 31; OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.04.2016 - I-22 U 164/15, juris Rn. 74; BeckOGK/Rast, Stand 01.03.2019, BGB § 637 Rn. 204; Palandt-Sprau, BGB, 78. Aufl. 2019, § 637, Rn. 9).
  • BGH, 21.07.2021 - VIII ZR 118/20

    Anspruch des Käufers auf Ersatzlieferung bei Fahrzeug mit Dieselmotor EA 189?

    Weber und Putz; Senatsurteile vom 21. Dezember 2011 - VIII ZR 70/08, BGHZ 192, 148 Rn. 27, 35; vom 7. April 2021 - VIII ZR 191/19, juris Rn. 33 [zur Kostenbeteiligung des Verkäufers bei dem Ausbau der mangelhaften und dem Einbau der mangelfreien Sache durch den Käufer]; OLG Stuttgart, NJW-RR 2011, 1589 unter II 3 [zur Kostenbeteiligung des Bestellers bei einer über den Stand der Technik bei Vertragsschluss hinausgehenden werkvertraglichen Nacherfüllung]).
  • BGH, 21.07.2021 - VIII ZR 275/19

    Anspruch auf Ersatzlieferung bei Fahrzeug mit Dieselmotor EA 189?

    Weber und Putz; Senatsurteile vom 21. Dezember 2011 - VIII ZR 70/08, BGHZ 192, 148 Rn. 27, 35; vom 7. April 2021 - VIII ZR 191/19, juris Rn. 33 [zur Kostenbeteiligung des Verkäufers bei dem Ausbau der mangelhaften und dem Einbau der mangelfreien Sache durch den Käufer]; OLG Stuttgart, NJW-RR 2011, 1589 unter II 3 [zur Kostenbeteiligung des Bestellers bei einer über den Stand der Technik bei Vertragsschluss hinausgehenden werkvertraglichen Nacherfüllung]).
  • BGH, 21.07.2021 - VIII ZR 357/20

    Inhalt und zur Reichweite einer Beschaffungspflicht des Verkäufers beim

    Weber und Putz; Senatsurteile vom 21. Dezember 2011 - VIII ZR 70/08, BGHZ 192, 148 Rn. 27, 35; vom 7. April 2021 - VIII ZR 191/19, juris Rn. 33 [zur Kostenbeteiligung des Verkäufers bei dem Ausbau der mangelhaften und dem Einbau der mangelfreien Sache durch den Käufer]; OLG Stuttgart, NJW-RR 2011, 1589 unter II 3 [zur Kostenbeteiligung des Bestellers bei einer über den Stand der Technik bei Vertragsschluss hinausgehenden werkvertraglichen Nacherfüllung]).
  • OLG Schleswig, 01.02.2019 - 1 U 42/18

    Bauvertrag: Leistungsverweigerungsrecht für die Mangelbeseitigung bei Herstellung

    Lediglich, wenn durch die Nachbesserung nach aktuellem Regelwerk ein Mehrwert entsteht, kann hierfür eine Ausgleichspflicht des Bestellers bestehen (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 14. September 2011 - 10 W 9/11 -, Rn. 23-29 nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 24.06.2014 - 21 U 145/13

    Muss der Auftragnehmer auch auf geringfügige Abweichungen hinweisen?

    Mehrkosten, die deshalb entstehen, weil nach der Abnahme gestiegene Anforderungen der Regeln der Bautechnik gelten, stellen keine Sowiesokosten dar, da diese bei ursprünglicher ordnungsgemäßer Ausführung gemäß den damaligen Vorschriften nicht angefallen wären (vgl. OLG Stuttgart, NJW-RR 2011, 1589, 1591 m.w.N.).
  • OLG Köln, 26.02.2015 - 24 U 111/14

    Zulässigkeit von Einwendungen gegen die Vollstreckung aus einem gerichtlichen

    Werden nach der Abnahme noch Gewährleistungsarbeiten vorgenommen, ist dieser Zeitpunkt zugrunde zu legen (OLG Stuttgart, Beschluss vom 14.09.2011 - 10 W 9/11, juris RN 22 ff.).
  • OLG Schleswig, 12.04.2019 - 1 U 147/14

    Umfang der Tragwerksplanung in der Genehmigungsphase?

  • OLG Jena, 29.08.2019 - 1 U 324/17

    Leistungsverweigerungsrecht wegen Mängeln trotz Mängelbürgschaft!

  • LG Schwerin, 30.12.2019 - 4 O 234/18

    Anspruch auf Vorschusszahlung zur Mängelbeseitigung

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 27.09.2011 - 8 U 106/10   

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https://dejure.org/2011,396
OLG Karlsruhe, 27.09.2011 - 8 U 106/10 (https://dejure.org/2011,396)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27.09.2011 - 8 U 106/10 (https://dejure.org/2011,396)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 307 Abs. 2, 631, 640
    Bauträgervertrag; Unwirksamkeit einer Regelung über Abnahme des Gemeinschaftseigentums

  • Wolters Kluwer

    Anspruch einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegen eine Bauträgergesellschaft auf Zahlung eines Kostenvorschusses zur Beseitigung von Mängeln im Dachbereich ihrer Wohnanlage; Wirksamkeit der Regelung in einem vorformulierten Bauträgervertrag über die Abnahme des ...

Kurzfassungen/Presse (4)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unwirksame Abnahmeklauseln in einem Bauträgervertrag

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Bauträgervertrag: Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch vom Bauträger zu benennenden Sachverständigen unwirksam

  • blog.de (Kurzinformation)

    Unwirksame Abnahme von Gemeinschaftseigentum seitens eines vom Bauträger beauftragten Sachverständigen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Regelung in Erwerbsvertrag zur Erteilung einer unwiderruflichen Vollmacht zur Abnahme von Gemeinschaftseigentum durch von Bauträger benannten Sachverständigen unzulässig - Unangemessene Benachteiligung der Erwerber des Wohneigentums

Besprechungen u.ä. (5)

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Bauträgervertrag: Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch vom Bauträger zu benennenden Sachverständigen unwirksam

  • notare-wuerttemberg.de PDF, S. 4 (Entscheidungsbesprechung)

    Ausschließliche Abnahmezuständigkeit Dritter in Bauträgerverträgen unwirksam (Notar Wolfgang Schulz; NWNotZ 2012, 62-66)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Abnahme von Gemeinschaftseigentum ohne tatsächliche Prüfung durch Erwerber! (IBR 2011, 642)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Abnahme von Gemeinschaftseigentum nur durch Sachverständigen: In AGB unwirksam! (IBR 2011, 641)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Abnahme von Gemeinschaftseigentum nur durch Sachverständigen: In AGB unwirksam! (IMR 2011, 460)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 237
  • NZM 2012, 35
  • BauR 2012, 138
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 09.02.2006 - VII ZB 59/05

    Festsetzung der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens im Hauptsacheverfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.09.2011 - 8 U 106/10
    Da sich die Streitgegenstände des vorliegenden Rechtsstreits und des selbstständigen Beweisverfahrens decken, umfasst die Kostenentscheidung des Hauptsacheverfahrens auch die Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens (BGH NZBau 2006, 374, 375).

    Sie umfasst auch die Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens (BGH NZBau 2006, 374, 375).

  • LG München I, 02.07.2008 - 18 O 21458/07

    Bauträgervertrag: Wirksamkeit der Klausel über die Abnahme des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.09.2011 - 8 U 106/10
    In einem solchen Fall kann das Verhalten der Erwerber nicht als Billigung des Werks angesehen werden, weil ihnen wegen der irrigen Vorstellung, das Werk sei bereits abgenommen, das notwendige Erklärungsbewusstsein fehlte (OLG München BauR 2009, 1444).
  • BGH, 21.02.1985 - VII ZR 72/84

    Verjährung von Mängelansprüchen des "Nachzüglers"

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.09.2011 - 8 U 106/10
    Dementsprechend liegt es grundsätzlich bei ihm, zu entscheiden, ob er das Werk als eine in der Hauptsache dem Vertrag entsprechende Erfüllung gelten lassen will (BGH NJW 1985, 1551, 1552).
  • BGH, 08.07.2010 - VII ZR 171/08

    Werkvertrag: Anwendung der fünfjährigen Verjährungsfrist auf vor der Abnahme

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.09.2011 - 8 U 106/10
    Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 08.07.2010, VII ZR 171/08, NJW 2010, 3573) unterliegen auch Gewährleistungsansprüche, die bereits vor der Abnahme entstanden sind, der kurzen Verjährungsfrist des § 638 Satz 1 BGB a.F. (insoweit inhaltsgleich mit § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB n.F.).
  • OLG Koblenz, 17.10.2002 - 5 U 263/02

    Rückabwicklung des Kaufs von Eigentumswohnungen; Inanspruchnahme des Bürgen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.09.2011 - 8 U 106/10
    Ist dem Erwerber die Person des bevollmächtigten Dritten vorgegeben oder ist das Benennungsrecht formularmäßig dem Unternehmer übertragen, wird dadurch wesentlich in den Kernbereich der Rechtsstellung des Erwerbers eingegriffen (OLG Koblenz BauR 2003, 546, 548).
  • BGH, 14.05.1992 - VII ZR 204/90

    Vollstreckungsgegenklage bei notariell beurkundeter Unterwerfungserklärung -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.09.2011 - 8 U 106/10
    Dass die Verträge notariell beurkundet wurden, steht ihrem Formularcharakter nicht entgegen (BGHZ 118, 229, 239).
  • BGH, 25.09.2007 - VI ZB 22/07

    Erhöhung des Streitwerts bei Geltendmachung von Anwaltskosten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.09.2011 - 8 U 106/10
    Das gilt unabhängig davon, ob die Kosten der Hauptforderung (in einem einheitlichen Antrag) hinzugerechnet werden oder neben der im Klagewege geltend gemachten Hauptforderung Gegenstand eines eigenen, formal selbstständigen Antrages sind (BGH NJW-RR 2008, 374, 375).
  • BGH, 12.04.2007 - VII ZR 236/05

    Prozessuale Stellung der Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.09.2011 - 8 U 106/10
    Dadurch hat die Klägerin die Durchsetzung der auf die ordnungsgemäße Herstellung des Gemeinschaftseigentums gerichteten Rechte der Erwerber an sich gezogen und ihre alleinige Zuständigkeit begründet (BGHZ 172, 42, Rn. 20).
  • BGH, 05.05.1977 - VII ZR 36/76

    Rechtsnatur der Sachmängelansprüche des Erwerbers eines nahezu fertigen Bauwerks;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.09.2011 - 8 U 106/10
    Auf dieser Grundlage sind jedenfalls die Erwerber S noch Inhaber eines unverjährten Vorschussanspruches (§ 633 BGB a.F. i.V.m. §§ 242, 669 BGB; vgl. BGHZ 68, 372 ff.).
  • BGH, 12.05.2016 - VII ZR 171/15

    Bauträgervertrag: Anwendbarkeit von Werkvertragsrecht bei Mängeln an neu

    Auf dieser Grundlage ist die Ingebrauchnahme und anschließende Nutzung des Gemeinschaftseigentums durch die Nachzügler-Erwerber mangels besonderer Anhaltspunkte nicht geeignet, deren Abnahmewillen bezüglich des Gemeinschaftseigentums der Beklagten gegenüber eindeutig zum Ausdruck zu bringen (im Ergebnis ebenso OLG München, BauR 2009, 1444 f., juris Rn. 2; OLG Karlsruhe, NJW 2012, 237, 240, juris Rn. 88 f.; OLG Stuttgart, BauR 2015, 1688, 1694 f., juris Rn. 88; Krick, MittBayNot 2014, 401, 407; Pause/Vogel, BauR 2014, 764, 765 f.; Pioch, JA 2015, 650, 652; a.M. BayObLG, NZM 2001, 539, 540, juris Rn. 25; Messerschmidt/Leidig, BauR 2014, 1, 3 ff.; Pauly, ZfBR 2014, 523, 526; Basty, Der Bauträgervertrag, 8. Aufl. Rn. 994).
  • OLG Stuttgart, 31.03.2015 - 10 U 46/14

    Errichtung einer Wohnanlage durch einen Bauträger in Baden-Württemberg: Baumangel

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine von einem Bauträger in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Erwerbsvertrags verwendete Klausel, die die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch einen vom Bauträger bestimmbaren Erstverwalter ermöglicht, gemäß § 9 Abs. 1 AGBG unwirksam (BGH, Beschluss vom 12. September 2013 - VII ZR 308/12, NJW 2013, 3360, juris Rn. 7 ff.; ebenso OLG Karlsruhe, Urteil vom 27. September 2011 - 8 U 106/10, BauR 2012, 138, juris Rn. 83 f.; OLG Frankfurt, Urteil vom 30. September 2013 - 1 U 18/12, NJW-RR 2013, 1487, juris Rn. 7).

    Darüber hinaus verstößt die Klausel gegen das Transparenzgebot, weil für den jeweiligen Erwerbern nicht erkennbar wird, dass die Vollmacht widerruflich ist und er jederzeit selbst die Abnahme erklären kann (vergleiche OLG Karlsruhe, Urteil vom 27. September 2011 - 8 U 106/10, BauR 2012, 138, juris Rn. 82 ff. OLG Brandenburg, Urteil vom 13. Juni 2013 - 12 U 162/12, juris Rn. 106 ff.; offen gelassen in BGH, Beschluss vom 12. September 2013 - VII ZR 308/12, NJW 2013, 3360 juris Rn. 12).

  • BGH, 12.09.2013 - VII ZR 308/12

    AGB des Bauträgers: Zulässigkeit der Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch den

    c) Es bedarf daher keiner Entscheidung, ob die von der Beklagten verwendete Formularbestimmung den sich aus dem Transparenzgebot ergebenden Anforderungen nicht gerecht wird, weil sie keinen Hinweis auf die Widerruflichkeit der Vollmacht enthält (siehe OLG Karlsruhe, NJW 2012, 237; OLG Brandenburg, Urteil vom 13. Juni 2013 - 12 U 162/12, juris Rn. 109; Karczewski, IBR 2013, 280; Ott, ZWE 2013, 253, 256).
  • OLG Karlsruhe, 10.04.2018 - 8 U 19/14

    Keine Abnahme durch den vom Bauträger beauftragten Gutachter!

    Die gesetzliche Möglichkeit des Widerrufs der formularmäßig erteilten Vollmacht (§ 168 S. 3 BGB) kompensiert die unangemessene Benachteiligung jedenfalls dann nicht, wenn das Klauselwerk des Bauträgers nicht sicherstellt, dass der Erwerber von dem Abnahmetermin Kenntnis erlangt (BGH, Beschluss vom 12.09.2013 - VII ZR 308/12 - Senatsurteil vom 27.09.2011 - 8 U 106/10 -).

    Zum anderen fehlte der Klägerin bei ihrem Verhalten, das ggf. in anderen Konstellationen als Billigung des Werks und mithin als konkludente Abnahme angesehen werden könnte - etwa bei der widerspruchslosen Hinnahme der Bescheinigung der Abnahmereife durch den Sachverständigen B### oder bei der Ingebrauchnahme und anschließenden Nutzung des Gemeinschaftseigentums durch die Klägerin - wegen der irrigen Vorstellung, das Werk werde bzw. sei bereits (wirksam) durch den Sachverständigen B### abgenommen, das notwendige Erklärungsbewusstsein für eine Abnahme (vgl. BGH, Urteil vom 12.05.2016 - VII ZR 171/15 - Senatsurteil vom 27.09.2011 - 8 U 106/10 -).

  • OLG Düsseldorf, 23.10.2012 - 23 U 112/11

    Unwirksame Abnahmeklausel: Der Dauerbrenner im Bauträgervertrag!

    Daran ändere auch die - nicht hinreichend transparent vereinbarte - Möglichkeit nichts, dass die Abnahme durch die Käufer hätte erfolgen können (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.09.2011, 8 U 106/10, NJW 2012, 237 mit Anm. Olrik, jurisPR-PrivBauR 12/2011, Anm.1).

    Nur auf diese Weise wird klar- und sichergestellt, dass das o.a. originäre Abnahmerecht des Erwerbers nicht intransparent bzw. unangemessen beeinträchtigt wird bzw. von wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelungen (§§ 640, 641 BGB) in einer den Erwerber benachteiligenden Weise i.S.v. § 9 Abs. 2 Nr. 1 AGBG (bzw. nunmehr § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB) abgewichen wird (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.09.2011, 8 U 106/10, NJW 2012, 237 mit Anm. Olrik, jurisPR-PrivBauR 12/2011, Anm.1; Vogel, NZM 2010, 377; Basty, Der Bauträgervertrag, 9. Auflage 2009, Rn 1013; vgl. auch van Oefele, DNotZ 2011, 249; Kniffka, Kompendium des Baurechts, 3. Auflage 2008, 11. Teil, Rn 239 mwN).

  • OLG Brandenburg, 13.06.2013 - 12 U 162/12

    Werkvertragsrecht: Kauf einer Altbauimmobilie bei vertraglich vereinbarter

    Dass die Verträge im Streitfall notariell beurkundet wurden und der Notar den Vertrag beiden Parteien "zugesandt" haben mag, steht ihrem Formularcharakter nicht entgegen (vgl. BGHZ 118, S. 1229, 237, 239; OLG Karlsruhe, NJW 2012, S. 237 ff.).
  • OLG Hamburg, 11.09.2019 - 5 U 128/16

    Keine Abnahme durch den Abnahmeausschuss!

    Aufgrund des Verhaltens der Klägerin wird deutlich, dass auch die vor diesem Zeitpunkt liegenden Handlungen des klägerischen Prozessbevollmächtigten von ihr genehmigt worden sind (vgl. auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.09.2011, Az.: 8 U 106/10).

    Für das Vorliegen der Voraussetzungen der Verjährung trägt die Beklagte die Darlegungslast (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.09.2011, Az.: 8 U 106/10).

  • OLG Frankfurt, 30.09.2013 - 1 U 18/12

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen Bauträger wegen Baumängel am

    Außerdem können Erwerber von Wohnungseigentum ohnehin nicht formularmäßig an Abnahmeerklärungen eines ihnen vom Bauträger vorgegebenen Sachverständigen gebunden werden (vgl. OLG Karlsruhe NJW 2012, 237, 239; OLG Brandenburg v. 13.6.2013 - 12 U 162/12, BeckRS 2013, 12027; Vogel NZM 2010, 377, 379; Hogenschurz MDR 2012, 386, 387 f.), ebenso wenig an solche des ersten Verwalters (vgl. OLG Düsseldorf BauR 2013, 470, 473 f.).
  • OLG Stuttgart, 12.05.2015 - 10 U 114/14

    Notarieller Grundstückskaufvertrag zum Erwerb eines Reihenhauses: Wirksamkeit der

    Weiterhin kommen verdrängende, unwiderrufliche Vollmachten grundsätzlich nicht in Betracht, bedeuten sie doch eine "Selbstentmündigung" des Wohnungseigentümers (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 27. September 2011 - 8 U 106/10, BauR 2012, 138, juris Rn. 83 f.; Hogenschurz, MDR 2012, S. 487).
  • FG Niedersachsen, 22.11.2012 - 14 K 237/12

    Absetzbarkeit der Kosten einer Vollstreckungsabwehrklage bei den Einkünften aus

    Der Kläger legte gegen das Urteil des LG fristwahrend Berufung beim Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg ein, die unter dem Aktenzeichen 8 U 106/10 anhängig war.

    Das Gericht hat die Akten LG Osnabrück 7 O 864/09 und OLG Oldenburg 8 U 106/10 beigezogen.

  • OLG Celle, 01.02.2023 - 3 U 60/22

    Feststellung der Haftung aus notarieller Amtspflichtverletzung; Unwirksamkeit

  • BGH, 12.05.2015 - VII ZR 171/14

    Bei einem Kauf über ein frisch gekauften Gebäude handelt es sich grundsätzlich um

  • OLG Karlsruhe, 10.05.2019 - 15 U 57/18

    Auf die förmliche Abnahme kann durch Nutzung verzichtet werden!

  • OLG Frankfurt, 02.10.2018 - 29 U 163/17

    Keine wirksame Abnahme des Gemeinschaftseigentums wegen unangemessener

  • OLG Nürnberg, 26.04.2018 - 13 U 1908/16

    Unwirksame Abnahmeklausel in Bauträgerverträgen

  • OLG Karlsruhe, 26.10.2018 - 19 U 64/18

    Rechtsstellung des Erwerbers von Wohnungseigentum

  • LG Karlsruhe, 24.01.2018 - 6 O 235/17

    Anspruch auf individuelle Abnahme des Gemeinschaftseigentums

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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 22.08.2011 - 1 LA 4/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,2078
OVG Niedersachsen, 22.08.2011 - 1 LA 4/11 (https://dejure.org/2011,2078)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22.08.2011 - 1 LA 4/11 (https://dejure.org/2011,2078)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22. August 2011 - 1 LA 4/11 (https://dejure.org/2011,2078)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Pferdeunterstand im Außenbereich; landwirtschaftlicher Nebenerwerbsbetrieb; Beseitigungsanordnung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 35 Abs. 3 Nr. 5 BauGB; § 61 S. 1 NBauO; § 95 Abs. 1 S. 2 BGB
    Anforderungen an die Darlegung eines Betriebskonzepts für einen behaupteten landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieb mit sieben eigenen und drei Pensionspferden

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Darlegung eines Betriebskonzepts für einen behaupteten landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieb mit sieben eigenen und drei Pensionspferden

  • ibr-online

    Abrissverfügung: Ungleichbehandlung ist nachzuweisen!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Privilegierter Nebenerwerbsbetrieb mit Pferdeunterstand

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen an die Darlegung eines Betriebskonzepts für einen behaupteten landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieb mit sieben eigenen und drei Pensionspferden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2011, 1373
  • BauR 2012, 138
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2010 - 8 S 2517/09

    Zum Vorliegen eines landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetriebes i.S.d. § 35 Abs 1

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.08.2011 - 1 LA 4/11
    Soweit der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg dies anschaulich in seinem Urteil vom 15. Dezember 2010 ausgeführt hat (- 8 S 2517/09 -, DVBl. 2011, 294), bezog sich dies aber auf eine Fallgestaltung, bei der immerhin mindestens 18 Pensionspferde gehalten wurden.
  • BGH, 04.07.1984 - VIII ZR 270/83

    Kündigungsschutz bei Scheinbestandteilen eines Grundstücks

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.08.2011 - 1 LA 4/11
    Hier streitet eine tatsächliche Vermutung dafür, dass das Gebäude nach dem Ende der Nutzungszeit wieder entfernt werden soll (vgl. BGH, Urt. v. 4.7.1984 - VIII ZR 270/83 -, BGHZ 92, 70, 73 f).
  • BVerwG, 22.04.1995 - 4 B 55.95

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.08.2011 - 1 LA 4/11
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Beschl. v. 21.12.1990 - 4 B 184/90 -, juris; Beschl. v. 22.4.1995 - 4 B 55.95 -, BRS 57 Nr. 248) und des OVG Lüneburg (vgl. z.B. Urt. v. 24.9.1977 - I A 218/74 -, OVGE 33, 347; Urt. v. 29.10.1993 - 6 L 72/92 -, BauR 1994, 92 ; Urt. v. 26.8.1994 - 1 L 311/91 -, BRS 56 Nr. 205; Urt. v. 31.3.1995 - 1 L 4223/93 -, BauR 1995, 831 ), dass die Bauaufsichtsbehörde gegen den Gleichheitssatz verstößt, wenn sie bei einem bauaufsichtlichen Einschreiten systemwidrig ein Vorgehen gegen vergleichbare Verstöße unterlässt.
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.08.2011 - 1 LA 4/11
    Ernstliche Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO liegen nicht erst vor, wenn der Erfolg des Rechtsmittels wahrscheinlicher ist als sein Misserfolg, sondern bereits dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (BVerfG, Beschl. v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 -, NVwZ 2010, 634 ; Beschl. d. 2. K. v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 -, NVwZ 2011, 546 ; vgl. Gaier, NVwZ 2011, 385, 388 ff.).
  • BVerwG, 21.12.1990 - 4 B 184.90

    Rechtmäßigkeit einer Beseitigungsverfügung - Feststehen von formeller und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.08.2011 - 1 LA 4/11
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Beschl. v. 21.12.1990 - 4 B 184/90 -, juris; Beschl. v. 22.4.1995 - 4 B 55.95 -, BRS 57 Nr. 248) und des OVG Lüneburg (vgl. z.B. Urt. v. 24.9.1977 - I A 218/74 -, OVGE 33, 347; Urt. v. 29.10.1993 - 6 L 72/92 -, BauR 1994, 92 ; Urt. v. 26.8.1994 - 1 L 311/91 -, BRS 56 Nr. 205; Urt. v. 31.3.1995 - 1 L 4223/93 -, BauR 1995, 831 ), dass die Bauaufsichtsbehörde gegen den Gleichheitssatz verstößt, wenn sie bei einem bauaufsichtlichen Einschreiten systemwidrig ein Vorgehen gegen vergleichbare Verstöße unterlässt.
  • OVG Niedersachsen, 19.05.2010 - 1 ME 81/10

    Anordnung des Sofortvollzugs für die Beseitigunganordnung gegenüber

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.08.2011 - 1 LA 4/11
    Der Senat hat allerdings schon mit Urteil vom 7. Dezember 1978 (- I OVG A 88/77 -, Gemeinde 1979, 146; daran anknüpfend Beschl. v. 7.5.2009 - 1 LA 254/08 -, n.v. und Beschl. v. 19.5.2010 - 1 ME 81/10 -, ZfBR 2010, 585 = NdsVBl 2010, 302 ) klargestellt, dass die Forderung nach Systemgerechtigkeit räumliche Grenzen hat, soll sie nicht über die Anfechtung eines Einzelfalles hinaus mittelbar in eine allgemeine Kontrolle der Verwaltung ausufern.
  • OVG Niedersachsen, 31.03.2009 - 1 LA 348/07

    Rechtfertigung der Genehmigung eines nicht privilegierten Viehunterstandes im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.08.2011 - 1 LA 4/11
    Das Vorhaben ist auch nicht aus anderen Gründen privilegiert zulässig, etwa zur Verhinderung von Sozialbrache oder aus Gründen des Tierschutzes (vgl. Senatsbeschl. v. 31.3.2009 - 1 LA 348/07 -, BauR 2009, 1569 ).
  • BVerwG, 01.12.1967 - IV B 23.67
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.08.2011 - 1 LA 4/11
    Geht es dagegen - wie hier - um die Entstehung einer Splittersiedlung -, genügt es für die Beeinträchtigung öffentlicher Belange bereits, wenn die Zulassung des ersten Vorhabens die Entstehung einer Splittersiedlung bedeutet (BVerwG, Beschl. v. 1.12.1967 - IV B 23.67 -, Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 63).
  • OVG Niedersachsen, 26.08.1994 - 1 L 311/91

    Bauaufsichtsbehörde ; Bedenken; Rechtmäßigkeit; Beseitigungsanordnung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.08.2011 - 1 LA 4/11
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Beschl. v. 21.12.1990 - 4 B 184/90 -, juris; Beschl. v. 22.4.1995 - 4 B 55.95 -, BRS 57 Nr. 248) und des OVG Lüneburg (vgl. z.B. Urt. v. 24.9.1977 - I A 218/74 -, OVGE 33, 347; Urt. v. 29.10.1993 - 6 L 72/92 -, BauR 1994, 92 ; Urt. v. 26.8.1994 - 1 L 311/91 -, BRS 56 Nr. 205; Urt. v. 31.3.1995 - 1 L 4223/93 -, BauR 1995, 831 ), dass die Bauaufsichtsbehörde gegen den Gleichheitssatz verstößt, wenn sie bei einem bauaufsichtlichen Einschreiten systemwidrig ein Vorgehen gegen vergleichbare Verstöße unterlässt.
  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.08.2011 - 1 LA 4/11
    Ernstliche Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO liegen nicht erst vor, wenn der Erfolg des Rechtsmittels wahrscheinlicher ist als sein Misserfolg, sondern bereits dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (BVerfG, Beschl. v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 -, NVwZ 2010, 634 ; Beschl. d. 2. K. v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 -, NVwZ 2011, 546 ; vgl. Gaier, NVwZ 2011, 385, 388 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 29.10.1993 - 6 L 72/92

    Bauaufsicht; Beseitigungsanordnung; Grundsatz der Gleichbehandlung; Sachlicher

  • OVG Niedersachsen, 31.03.1995 - 1 L 4223/93

    Nachbarschutz; Einschreiten der Bauaufsichtsbehörde; Reduzierung des Ermessens;

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 24.02.1977 - I A 218/74
  • VG Karlsruhe, 24.01.2024 - 2 K 1270/23
    Eine wesentliche Aufbesserung des Einkommens der Kläger (zu diesem Kriterium OVG Niedersachsen, Beschl. v. 22.08.2011 - 1 LA 4/11 -, RdL 2011, 286 = juris Rn. 14), die geeignet wäre, deren Lebensunterhalt mitzusichern, ist über den betrachteten Zeitraum hinweg nicht zu erkennen.
  • OVG Niedersachsen, 30.12.2021 - 1 LA 91/20

    Beseitigungsanordnung für ein ehemaliges Schleusenwärterwohnhaus im Außenbereich,

    Dabei ist es Sache des Adressaten einer Beseitigungsverfügung, die Verletzung des Gleichheitssatzes durch Angabe räumlich benachbarter Vergleichsfälle zu belegen (vgl. Senatsbeschl. v. 22.8.2011 - 1 LA 4/11 -, RdL 2011, 286 = juris Rn. 19).
  • OVG Niedersachsen, 15.11.2021 - 1 ME 133/21

    Ausgangsverwaltungsakt; bauaufsichtliches Einschreiten; Begründung; Ermessen;

    Rügt der Adressat einer bauaufsichtlichen Verfügung eine Verletzung des Gleichheitssatzes des Art. 3 Abs. 1 GG, ist es seine Sache, dies durch konkrete Angabe räumlich benachbarter Vergleichsfälle zu belegen (Bestätigung der Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsbeschl. v. 22.8.2011 - 1 LA 4/11 -, RdL 2011, 286 = juris Rn. 19).

    Rügt der Adressat einer bauaufsichtlichen Verfügung eine Verletzung des Gleichheitssatzes, ist es nach ständiger Senatsrechtsprechung seine Sache, dies durch konkrete Angabe räumlich benachbarter Vergleichsfälle zu belegen (vgl. Senatsbeschl. v. 22.8.2011 - 1 LA 4/11 -, RdL 2011, 286 = juris Rn. 19).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.07.2020 - 2 L 95/18

    Rückbauverfügung für einen Pferdestall im Außenbereich; dienende Funktion für

    Es genügt für die Beeinträchtigung öffentlicher Belange, wenn die Zulassung des ersten Vorhabens die Entstehung einer Splittersiedlung bedeutet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. Dezember 1967 - IV B 23.67 - juris; NdsOVG, Beschluss vom 22. August 2011 - 1 LA 4/11 - juris Rn. 17).
  • OVG Niedersachsen, 17.12.2021 - 1 LA 91/20

    Außenbereich; Beseitigungsanordnung; Bestandsschutz; Ermessen; Kulturlandschaft

    Dabei ist es Sache des Adressaten einer Beseitigungsverfügung, die Verletzung des Gleichheitssatzes durch Angabe räumlich benachbarter Vergleichsfälle zu belegen (vgl. Senatsbeschl. v. 22.8.2011 - 1 LA 4/11 -, RdL 2011, 286 = juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 03.02.2022 - 9 ZB 20.2336

    Erfolgloses Berufungszulassungsverfahren: Bauen im Außenbereich durch einen

    Eine nicht privilegierte Maschinen- und Lagerhalle beeinträchtigt damit regelmäßig die natürliche Eigenart der Landschaft, wenn diese von baulichen Anlagen nicht schon durchsetzt ist (vgl. NdsOVG, B.v. 22.8.2011 - 1 LA 4/11 - juris Rn. 16).
  • OVG Sachsen, 13.04.2023 - 1 A 518/22

    Vorbescheid; Außenbereich; landwirtschaftlicher Betrieb; Schafzucht;

    Ein nicht privilegierter Tierunterstand beeinträchtigt damit regelmäßig die natürliche Eigenart der Landschaft, wenn diese von baulichen Anlagen nicht schon durchsetzt ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 25. Januar 1985 - 4 C 29.81 -, juris Rn. 8 NdsOVG, Beschl. v. 22. August 2011 - 1 LA 4/11 - juris Rn. 16; Söfker, in Erst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger a. a. O., Rn. 96).
  • OVG Niedersachsen, 25.03.2021 - 1 LA 49/20

    Bordell; Eigentümer; Einschreiten, bauaufsichtliches; Ermessen; Ermessen,

    Der Berufungsfall muss deshalb in handgreiflicher Entfernung liegen, die Behörde muss gleichsam beide Vorhaben auch optisch zugleich im Blick haben (vgl. Senatsbeschl. v. 22.8.2011 - 1 LA 4/11 -, RdL 2011, 286 = juris Rn. 18, stRspr.).
  • VG Magdeburg, 07.12.2021 - 4 A 579/17

    Beseitigungsanordnung - Rückbau eines Wochenendhauses

    Rügt der Adressat einer Beseitigungsanordnung nämlich eine Verletzung des Gleichheitsatzes, ist es seine Sache, dies durch konkrete Angabe räumlich benachbarter Vergleichsfälle zu belegen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 22.08.2011 - 1 LA 4/11 -, juris).
  • VG Minden, 06.12.2011 - 1 K 262/11

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer behördlichen Ordnungsverfügung zur

    vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 28.02.1994 - 6 L 3215/91 -, bei juris (Rn. 25) und Beschluss vom 22.08.2011 - 1 LA 4/11 - bei juris (Rn. 16).
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Rechtsprechung
   VG Darmstadt, 12.09.2011 - 2 L 795/11.DA   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,4194
VG Darmstadt, 12.09.2011 - 2 L 795/11.DA (https://dejure.org/2011,4194)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 12.09.2011 - 2 L 795/11.DA (https://dejure.org/2011,4194)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 12. September 2011 - 2 L 795/11.DA (https://dejure.org/2011,4194)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verantwortlichkeit eines Eigentümers einer baulichen Anlage als Zustandsstörer für eine den materiell-rechtlichen Vorschriften entsprechende Nutzung der Anlage; Erlass eines Vermietungsverbots und Kündigungsgebots durch die Behörde gegen einen Eigentümer bei ...

  • Wolters Kluwer

    Bauaufsichtliche Verfügung gegen Eigentümer

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Ordnungsverfügung gegen Eigentümer bei ungenehmigter Nutzung vermieteter Räumlichkeiten durch den Mieter

  • ibr-online

    Ungenehmigte Mieternutzung: Vermieter verantwortlich!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Bauaufsichtliche Verfügung gegen Eigentümer

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Eigentümer haftet für baurechtswidrige Nutzung des Mieters

Besprechungen u.ä. (2)

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Eigentümer haftet für baurechtswidrige Nutzung des Mieters

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Mieter verstößt gegen Bauordnungsrecht: Behörde darf gegen Vermieter vorgehen! (IMR 2011, 474)

Papierfundstellen

  • BauR 2012, 138
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Hessen, 19.09.2006 - 3 TG 2161/06

    Sportwettenbüro; Vergnügungsstätte; Nutzungsuntersagung

    Auszug aus VG Darmstadt, 12.09.2011 - 2 L 795/11
    Dabei ist die Anordnung eines Nutzungsverbotes nach der Rechtsprechung der Hessischen Verwaltungsgerichte regelmäßig bereits in den Fällen der formellen Baurechtswidrigkeit einer baulichen Anlage gerechtfertigt, also bereits dann, wenn eine Anlage baugenehmigungspflichtig ist und die erforderliche Genehmigung hierfür nicht vorliegt (HessVGH, Beschluss vom 19.09.2006, 3 TG 2161/06, NVwZ-RR 2007, S. 81; Beschluss vom 16.05.2004, 3 UE 2041/01, BauR 2005, S. 1310: Beschluss vom 02.04.2002, 4 TG 575/02, ESVGH 52, S. 72).

    Zudem stellt sich bei einer Vergnügungsstätte die Stellplatzfrage neu, so dass auch insoweit andere und weitergehende Vorschriften im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens zu prüfen wären (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 19.09.2006, 3 TG 2161/06, Juris).

    Unter dem Begriff "Vergnügungsstätte" als Sammelbegriff sind Gewerbebetriebe besonderer Art gemeint, die in unterschiedlicher Ausprägung (wie Amüsierbetriebe, Diskotheken, Spielhallen) unter Ansprache (oder Ausnutzung) des Sexual-, Spiel- oder Geselligkeitstriebs ein bestimmtes gewinnbringendes Freizeitangebot vorhalten (Hess. VGH, Beschluss vom 19.09.2006 - 3 TG 2161/06 unter Bezugnahme auf Fickert/Fieseler, BauNVO, Kommentar, 10. Auflage 2002, § 4a Rdnr. 22).

  • VGH Hessen, 12.10.1979 - IV TH 76/79
    Auszug aus VG Darmstadt, 12.09.2011 - 2 L 795/11
    Die Ingebrauchnahme des Bauwerks vor Erteilung der erforderlichen Baugenehmigung ist deshalb nicht bloß ungenehmigt, sondern auch unzulässig (stg. Rspr.: vgl. HessVGH, Beschluss vom 12.10.1969, IV TH 76/79, HessVG Rspr. 1980, S. 4; Urteil vom 11.09.1981, IV UE 17/79, BRS 38 Nr. 71; OVG Lüneburg, Beschluss vom 08.07.1985, 6 B 70/85, BRS 44 Nr. 202).

    Anderenfalls würde die Rechtsordnung demjenigen, der sie über das formelle Baurecht hinwegsetzt, gegenüber dem gesetzestreuen Bauantragsteller mindestens einen ein zeitweiligen Vorteil verschaffen und damit nicht zuletzt im Hinblick auf die Dauer der Verwaltungsstreitverfahren einen Anreiz zur Gesetzesverletzung bieten (HessVGH, Beschluss vom 14.07.1977, IV TH 9/77, Beschluss vom 12.10.1978, IV TH 76/79, HessVG Rspr. 1980, 4).

  • VGH Hessen, 26.09.1983 - 4 TH 48/83
    Auszug aus VG Darmstadt, 12.09.2011 - 2 L 795/11
    Werden Räume baurechtswidrig genutzt, kann die Bauaufsichtsbehörde ihre Verfügung zur Wiederherstellung baurechtmäßiger Zustände nach pflichtgemäßem Ermessen daher sowohl an die Eigentümer als Zustandsstörer im Sinne des § 7 Abs. 2 HSOG als auch unmittelbar an die Betreiber als Verhaltensstörer im Sinne des 6 Abs. 1 HSOG richten (vgl. hierzu: HessVGH, Beschluss vom 26.09.1983, 4 TH 48/83, BRS 40, Nr. 229).

    Grundsätzlich ist nach der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, der sich die Kammer anschließt, ein wirksames Einschreiten gegen den Vermieter baurechtswidrig genutzter Räume durch die Kombination eines - in die Zukunft gerichteten - Vermietungsverbots mit einem - die aktuellen Nutzungsverhältnisse betreffenden - Kündigungsgebot unter ausreichender Fristsetzung rechtlich möglich, wobei davon auszugehen ist, dass die Anordnung der Bauaufsichtsbehörde zur Kündigung baurechtswidrig ausgenutzter Räume ein berechtigtes Interesse des Vermieters zur Kündigung eines Mietverhältnisses nach den §§ 569, 543 BGB begründet (vgl. HessVGH, Beschluss vom 26.09.1983, 4 TH 48/83, a. a. O., zur damals geltenden Vorschrift des § 564b Abs. 2 BGB; vgl. auch: VG Neustadt, Beschluss von 23.07.2004, 4 L 1673/04.NW, Juris, zu §§ 569, 543 BGB).

  • VG Neustadt, 29.10.2007 - 3 K 184/07

    Swingerclub muss schließen

    Auszug aus VG Darmstadt, 12.09.2011 - 2 L 795/11
    Unter Berücksichtigung dessen kann vorliegend die Entscheidung der Behörde, nunmehr (auch) die Antragstellerin als Eigentümerin der Liegenschaft in Anspruch zu nehmen, nicht als ermessensfehlerhaft angesehen werden, weil sich das Vorgehen gegenüber dem Mieter bzw. den tatsächlichen Betreibern des Wettbüros vor dem Hintergrund des durch den Antragsgegner festgestellten ständigen Wechsels der Betreiber und der Unerreichbarkeit des direkten Mieters als ungeeignet erwiesen hat und dieses Vorgehen keine hinreichende Gewähr für eine erfolgreiche Beendigung der unzulässigen Nutzung bot (vgl. VG Neustadt, Urteil vom 29.10.2007, 3 K 184/07. NW).

    Hierfür ist auch die gesetzte Frist von einem Monat als ausreichend anzusehen, weil die gewerblichen Nutzer nicht wie Wohnungsmieter entsprechenden Kündigungsschutz genießen bzw. einer länger bemessenen Frist zur Suche neuen Dauerwohnraums nicht bedürfen (vgl. HessVGH, Beschluss vom 31.03.1992, 11 TH 1751/91, Juris; VG Neustadt, Urteil vom 29.10.2007, 3 K 184/07.NW).

  • VGH Hessen, 25.08.2008 - 3 UZ 2566/07

    Wettbüro im Kerngebiet

    Auszug aus VG Darmstadt, 12.09.2011 - 2 L 795/11
    Vergnügungsstätten sind nach der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 25.08.2008, 3 UZ 2566/07, Juris) als bauplanungsrechtlicher Nutzungsbegriff durch kommerzielle Freizeitgestaltung und Amüsierbetriebe gekennzeichnet.

    Auch Wettbüros unterfallen dem Begriff der "Vergnügungsstätte", wobei für deren bauplanungsrechtliche Einordnung keine Differenzierung danach erforderlich ist, ob es sich um Wettbüros für Pferdewetten oder sonstige Wettbüros handelt (Hess. VGH, Beschluss vom 25.08.2008, a. a. O.).

  • VGH Hessen, 31.03.1992 - 11 TH 1751/91

    Zuständigkeit des (Oberbürgermeisters) Bürgermeisters zum Erlaß einer

    Auszug aus VG Darmstadt, 12.09.2011 - 2 L 795/11
    Hierfür ist auch die gesetzte Frist von einem Monat als ausreichend anzusehen, weil die gewerblichen Nutzer nicht wie Wohnungsmieter entsprechenden Kündigungsschutz genießen bzw. einer länger bemessenen Frist zur Suche neuen Dauerwohnraums nicht bedürfen (vgl. HessVGH, Beschluss vom 31.03.1992, 11 TH 1751/91, Juris; VG Neustadt, Urteil vom 29.10.2007, 3 K 184/07.NW).
  • VG Neustadt, 23.07.2004 - 4 L 1673/04

    Bauordnungsrechtliche Untersagung illegal genutzter Wohnung bei Vermietung

    Auszug aus VG Darmstadt, 12.09.2011 - 2 L 795/11
    Grundsätzlich ist nach der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, der sich die Kammer anschließt, ein wirksames Einschreiten gegen den Vermieter baurechtswidrig genutzter Räume durch die Kombination eines - in die Zukunft gerichteten - Vermietungsverbots mit einem - die aktuellen Nutzungsverhältnisse betreffenden - Kündigungsgebot unter ausreichender Fristsetzung rechtlich möglich, wobei davon auszugehen ist, dass die Anordnung der Bauaufsichtsbehörde zur Kündigung baurechtswidrig ausgenutzter Räume ein berechtigtes Interesse des Vermieters zur Kündigung eines Mietverhältnisses nach den §§ 569, 543 BGB begründet (vgl. HessVGH, Beschluss vom 26.09.1983, 4 TH 48/83, a. a. O., zur damals geltenden Vorschrift des § 564b Abs. 2 BGB; vgl. auch: VG Neustadt, Beschluss von 23.07.2004, 4 L 1673/04.NW, Juris, zu §§ 569, 543 BGB).
  • VGH Hessen, 20.03.1986 - 7 TH 455/86

    Gewässeraufsicht: Einschreiten bei Grundwassergefährdung; Inanspruchnahme des

    Auszug aus VG Darmstadt, 12.09.2011 - 2 L 795/11
    Dabei ist regelmäßig die verantwortliche Person in Anspruch zu nehmen, die die Gefahr am schnellsten und wirksamsten zu beseitigen in der Lage ist, wobei die Kriterien der Sachnähe, Zumutbarkeit und Billigkeit als Ausfluss des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit grundsätzlich berücksichtigungsfähig sind (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 20.03.1986 - 7 TH 455/86 -, UPR 1986, 437; Hornmann, Hessische Bauordnung (HBO), 2. Aufl. 2011, § 72 Rdnr. 82).
  • VGH Hessen, 02.04.2002 - 4 TG 575/02

    Nutzungsverbot - formelle Illegalität - Mobilfunkanlage

    Auszug aus VG Darmstadt, 12.09.2011 - 2 L 795/11
    Dabei ist die Anordnung eines Nutzungsverbotes nach der Rechtsprechung der Hessischen Verwaltungsgerichte regelmäßig bereits in den Fällen der formellen Baurechtswidrigkeit einer baulichen Anlage gerechtfertigt, also bereits dann, wenn eine Anlage baugenehmigungspflichtig ist und die erforderliche Genehmigung hierfür nicht vorliegt (HessVGH, Beschluss vom 19.09.2006, 3 TG 2161/06, NVwZ-RR 2007, S. 81; Beschluss vom 16.05.2004, 3 UE 2041/01, BauR 2005, S. 1310: Beschluss vom 02.04.2002, 4 TG 575/02, ESVGH 52, S. 72).
  • VGH Hessen, 16.06.2004 - 3 UE 2041/01

    Unzulässigkeit einer Grenzgarage auf einer aufgeschüttetes Gelände sichernden

    Auszug aus VG Darmstadt, 12.09.2011 - 2 L 795/11
    Dabei ist die Anordnung eines Nutzungsverbotes nach der Rechtsprechung der Hessischen Verwaltungsgerichte regelmäßig bereits in den Fällen der formellen Baurechtswidrigkeit einer baulichen Anlage gerechtfertigt, also bereits dann, wenn eine Anlage baugenehmigungspflichtig ist und die erforderliche Genehmigung hierfür nicht vorliegt (HessVGH, Beschluss vom 19.09.2006, 3 TG 2161/06, NVwZ-RR 2007, S. 81; Beschluss vom 16.05.2004, 3 UE 2041/01, BauR 2005, S. 1310: Beschluss vom 02.04.2002, 4 TG 575/02, ESVGH 52, S. 72).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.09.1983 - 3 S 1628/83

    Nutzungsuntersagung; Eigentümer als Zustandsstörer; hier: rechtswidrige Nutzung

  • OVG Hamburg, 10.06.2005 - 2 Bs 144/05

    Nutzungsuntersagung an Mieter oder Eigentümer?

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 08.07.1985 - 6 B 70/85
  • VG Freiburg, 14.06.2013 - 4 K 529/13

    Rechtmäßigkeit einer Kündigungsauflage und einer Nutzungsuntersagung hinsichtlich

    Dabei kann es hier dahingestellt bleiben, ob der Antragstellerin als Vermieterin nach den geltenden zivilrechtlichen Bestimmungen überhaupt ein Recht zur fristlosen Kündigung gegenüber dem/der Mieter/in bzw. Pächter/in ihrer Räume zusteht, die aller Voraussicht nach im Einklang mit dem zwischen den Parteien geschlossenen Miet- bzw. Pachtvertrag und mit Wissen und Wollen beider Vertragsparteien genutzt werden ( soweit in Rechtsprechung und Literatur eine zusammen mit der Nutzungsuntersagung an den/die Eigentümer/in gerichtete "Kündigungsauflage" als grundsätzlich von § 47 Abs. 1 LBO bzw. seinen Vorgängerregelungen gedeckt bezeichnet wird [vgl. Sauter, a.a.O., Bd. 1, § 47 RdNr. 97, und Bd. 2, § 65 RdNr. 96, jew. m.w.N.; Dürr, VBlBW 1983, 121 ; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.12.1982, VBlBW 1983, 334; Hess. VGH Beschlüsse vom 26.09.1983, BRS 40, Nrn. 225 und 229; VG Darmstadt, Beschluss vom 12.09.2011 - 2 L 795/11.DA -, juris], ergibt sich daraus jeweils nicht, dass damit außer der ordentlichen Kündigung auch die Möglichkeit zur fristloser Kündigung trotz vertragsgemäßen Gebrauchs der Mietsache gemeint ist ).
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Rechtsprechung
   VG Saarlouis, 07.09.2011 - 5 K 18/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,2941
VG Saarlouis, 07.09.2011 - 5 K 18/11 (https://dejure.org/2011,2941)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 07.09.2011 - 5 K 18/11 (https://dejure.org/2011,2941)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 07. September 2011 - 5 K 18/11 (https://dejure.org/2011,2941)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme durch die Nutzung eines Notausgangs zur Beladung und Entladung von Fahrzeugen eines Pizza-Heim-Services; Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebiets in einem Bebauungsplan bei faktischem Wohnen; Verpflichtung zur Ergreifung von ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Notausgangnutzung zur Be- und Entladung im Wohngebiet

  • ibr-online

    Dauernutzung von Notausgang: Abwehrfähig?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BauR 2012, 138
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 28.10.1993 - 4 C 5.93

    Rücksichtnahmegebot gebietsübergreifend?

    Auszug aus VG Saarlouis, 07.09.2011 - 5 K 18/11
    Der Nachbar kann sich nur auf solche Interessen berufen, die das Gesetz im Verhältnis der Grundstücksnachbarn untereinander als schutzwürdig ansieht.(BVerwG, Urteil vom 28.10.1993 - 4 C 5.93 -, BRS 55 Nr. 168).

    Bauplanungsrechtlich beurteilt sich die Zulässigkeit einer Nutzung und damit auch die Abwehrmöglichkeit des Nachbarn nicht nach den für das Nachbargrundstück, sondern - wie sonst auch - nach den für das Vorhabengrundstück geltenden Rechtsnormen.(BVerwG, Urteil vom 28.10.1993 - 4 C 5.93 -, BRS 55 Nr. 168 = NVwZ 1994, 686).

    Rücksichtnahme auf seine Interessen kann ein Nachbar nur insoweit verlangen, als er selbst über eine schützenswerte Rechtsposition verfügt.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 08.09.2003 - 1 W 23/03 -) Eine solche Position erlangt er nicht schon und allein dadurch, dass die auf seinem Grundstück verwirklichte Nutzung baurechtlich zulässig, die Nutzung auf einem anderen Grundstück hingegen (allein) objektiv rechtswidrig ist.(BVerwG, Urteil vom 28.10.1993 - 4 C 5.93 -, BRS 55 Nr. 168) Erforderlich ist vielmehr eine über bloße Lästigkeiten und auch sonst im nachbarlichen Nebeneinander vorkommende Störungen hinausgehende qualifizierte Betroffenheit des die Rücksichtnahme einfordernden Nachbargrundstücks.

  • VG München, 08.10.2007 - M 8 K 07.1863
    Auszug aus VG Saarlouis, 07.09.2011 - 5 K 18/11
    Ein "Pizza-Heim-Service" (Betrieb zur Herstellung und Auslieferung bestimmter Speisen und Getränke) sei in einem Mischgebiet als sonstiger (nicht wesentlich störender) Gewerbebetrieb nach § 6 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO den Nachbarn gegenüber regelmäßig zumutbar.(VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.06.1994 - 5 S 1198/93 -, BRS 56 Nr. 57; VG München, Urteil vom 08.10.2007 - M 8 K 07.1863 -) Soweit sich die Klägerin gegen die Baugenehmigung vom 13.05.2002 wende, könne die Klage keinen Erfolg haben, weil die Baugenehmigung auch ihr gegenüber bestandskräftig sei.

    Ein "Pizza-Heim-Service" (Betrieb zur Herstellung und Auslieferung bestimmter Speisen und Getränke) ist in einem Mischgebiet als sonstiger (nicht wesentlich störender) Gewerbebetrieb nach § 6 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO zulässig und dementsprechend den Nachbarn gegenüber regelmäßig zumutbar.(VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.06.1994 - 5 S 1198/93 -, BRS 56 Nr. 57; VG München, Urteil vom 08.10.2007 - M 8 K 07.1863 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.1994 - 5 S 1198/93

    Zulässigkeit eines "Pizza-Heimservice" in einem Mischgebiet

    Auszug aus VG Saarlouis, 07.09.2011 - 5 K 18/11
    Ein "Pizza-Heim-Service" (Betrieb zur Herstellung und Auslieferung bestimmter Speisen und Getränke) sei in einem Mischgebiet als sonstiger (nicht wesentlich störender) Gewerbebetrieb nach § 6 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO den Nachbarn gegenüber regelmäßig zumutbar.(VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.06.1994 - 5 S 1198/93 -, BRS 56 Nr. 57; VG München, Urteil vom 08.10.2007 - M 8 K 07.1863 -) Soweit sich die Klägerin gegen die Baugenehmigung vom 13.05.2002 wende, könne die Klage keinen Erfolg haben, weil die Baugenehmigung auch ihr gegenüber bestandskräftig sei.

    Ein "Pizza-Heim-Service" (Betrieb zur Herstellung und Auslieferung bestimmter Speisen und Getränke) ist in einem Mischgebiet als sonstiger (nicht wesentlich störender) Gewerbebetrieb nach § 6 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO zulässig und dementsprechend den Nachbarn gegenüber regelmäßig zumutbar.(VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.06.1994 - 5 S 1198/93 -, BRS 56 Nr. 57; VG München, Urteil vom 08.10.2007 - M 8 K 07.1863 -).

  • BVerwG, 30.09.1983 - 4 C 74.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Baurecht - BImSchG - Beeinträchtigung

    Auszug aus VG Saarlouis, 07.09.2011 - 5 K 18/11
    Immissionen, die das nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG zulässige Maß nicht überschreiten, begründen auch unter dem Gesichtspunkt des baurechtlichen Rücksichtnahmegebots keine Abwehr- oder Schutzansprüche.(vgl. BVerwG, Urteil vom 30.09.1983 - 4 C 74.78 -, BVerwGE 68, 58 = BRS 40 Nr. 206).
  • OLG Bremen, 20.06.2003 - 1 W 23/03

    Recht des allein sorgeberechtigten Elternteils zur Änderung des Namens des Kindes

    Auszug aus VG Saarlouis, 07.09.2011 - 5 K 18/11
    Rücksichtnahme auf seine Interessen kann ein Nachbar nur insoweit verlangen, als er selbst über eine schützenswerte Rechtsposition verfügt.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 08.09.2003 - 1 W 23/03 -) Eine solche Position erlangt er nicht schon und allein dadurch, dass die auf seinem Grundstück verwirklichte Nutzung baurechtlich zulässig, die Nutzung auf einem anderen Grundstück hingegen (allein) objektiv rechtswidrig ist.(BVerwG, Urteil vom 28.10.1993 - 4 C 5.93 -, BRS 55 Nr. 168) Erforderlich ist vielmehr eine über bloße Lästigkeiten und auch sonst im nachbarlichen Nebeneinander vorkommende Störungen hinausgehende qualifizierte Betroffenheit des die Rücksichtnahme einfordernden Nachbargrundstücks.
  • BVerwG, 14.01.1993 - 4 C 19.90

    Neues Wohnhaus neben Kuhstall?

    Auszug aus VG Saarlouis, 07.09.2011 - 5 K 18/11
    Der begünstigte Dritte muss es hinnehmen, dass Beeinträchtigungen, die von einem legal genutzten vorhandenen Bestand ausgehen, bei der Interessenabwägung als Vorbelastung berücksichtigt werden, die seine Schutzwürdigkeit mindern kann.(BVerwG, Urteil vom 14.01.1993 -4 C 19.90-, BRS 55 Nr. 175 m.w.N.).
  • BVerwG, 07.12.2000 - 4 C 3.00

    Stellplätze; Drittschutz; Nachbarschutz; Wohnbereich; Gewerbegebiet;

    Auszug aus VG Saarlouis, 07.09.2011 - 5 K 18/11
    Im beplanten Innenbereich findet das Rücksichtnahmegebot seine gesetzliche Grundlage in § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO, demzufolge die in den §§ 2 bis 14 BauNVO aufgeführten baulichen und sonstigen Anlagen unzulässig sind, wenn von ihnen Belästigungen oder Störungen ausgehen können, die nach der Eigenart des Baugebiets im Baugebiet selbst oder in dessen Umgebung unzumutbar sind.(vgl. BVerwG, Urteil vom 07.12.2000 - 4 C 3.00 -, NVwZ 2001, 813 = BRS 63 Nr. 160).
  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen unter Verstoß gegen nachbarschützende

    Auszug aus VG Saarlouis, 07.09.2011 - 5 K 18/11
    16 (BVerwG, Urteil vom 06.10.1989 - 4 C 14.87 -, BRS 49 Nr. 188, S. 437) Ein Vorhaben, das in Übereinstimmung mit städtebaulichen Vorgaben steht, kann nur ganz ausnahmsweise an den Anforderungen des Rücksichtnahmegebotes scheitern.(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.7.2003 - 1 Q 51/03 - m.w.N.; zum Rücksichtnahmegebot eingehend: etwa BVerwG, Beschluss vom 14.2.1994 - 4 B 152/93 -, BRS 56, Nr. 165).
  • OVG Saarland, 08.12.2010 - 2 B 277/10

    Bauordnungsrecht: Nutzungsverbot bei Betriebserweiterungen (Getränkehandel)

    Auszug aus VG Saarlouis, 07.09.2011 - 5 K 18/11
    Der bloße Umstand, dass ein Fahrzeug in der ursprünglichen Betriebsbeschreibung nicht aufgeführt sei, reiche dazu nicht aus.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 08.12.2010 - 2 B 277/10 -) Ebenso stelle die Nutzung des Notausganges (ausschließlich) für die Pizzafahrer keine genehmigungsbedürftige Nutzungsänderung dar.
  • BVerwG, 14.02.1994 - 4 B 152.93

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Voraussetzungen der Rügen

    Auszug aus VG Saarlouis, 07.09.2011 - 5 K 18/11
    16 (BVerwG, Urteil vom 06.10.1989 - 4 C 14.87 -, BRS 49 Nr. 188, S. 437) Ein Vorhaben, das in Übereinstimmung mit städtebaulichen Vorgaben steht, kann nur ganz ausnahmsweise an den Anforderungen des Rücksichtnahmegebotes scheitern.(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.7.2003 - 1 Q 51/03 - m.w.N.; zum Rücksichtnahmegebot eingehend: etwa BVerwG, Beschluss vom 14.2.1994 - 4 B 152/93 -, BRS 56, Nr. 165).
  • OVG Saarland, 08.09.1975 - II W 40/75

    Auswirkungen der fehlenden Einbeziehung von Nachbarn in ein Bauvorhaben; Befugnis

  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75

    Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit

  • BVerwG, 21.12.1999 - 4 BN 48.99

    Gewerbegebiet; Bebauungsplan; Funktionslosigkeit; faktisches Einkaufszentrum;

  • BVerwG, 17.02.1997 - 4 B 16.97

    Bauplanungsrecht - Funktionslosigkeit einer bauplanerischen Festsetzung,

  • OVG Saarland, 22.10.1982 - 2 R 209/81

    Anspruch auf Abbruch eines Grenzbaus; Ermessensreduzierung auf Null bei einer

  • BVerwG, 17.06.1993 - 4 C 7.91

    Der alte Bebauungsplan

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.1999 - 10 A 1163/99

    Erteilung einer Baugenehmigung für die Umnutzung eines Stalles in ein Gasthaus

  • BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01

    Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation;

  • BVerwG, 03.12.1998 - 4 CN 3.97

    Verwaltungsgerichtliche Normenkontrolle; Bebauungsplan; Nichtigkeit; Wirksamkeit,

  • BVerwG, 11.01.2008 - 9 B 54.07

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu einer Vorausleistung zu einem

  • BVerwG, 18.05.1995 - 4 C 20.94

    Autolackiererei im allgemeinen Wohngebiet?

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