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   OLG Hamm, 21.07.2011 - I-24 U 151/04   

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https://dejure.org/2011,8923
OLG Hamm, 21.07.2011 - I-24 U 151/04 (https://dejure.org/2011,8923)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.07.2011 - I-24 U 151/04 (https://dejure.org/2011,8923)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Juli 2011 - I-24 U 151/04 (https://dejure.org/2011,8923)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Bauherrn gegen einen Architekten auf Schadensersatz wegen zu niedriger Baukostenermittlung für den Umbau eines Altbaus und einen neu zu errichtenden Anbau; Pflicht eines Architekten zur zutreffenden Beratung über voraussichtlich entstehende Baukosten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines Bauherrn gegen einen Architekten auf Schadensersatz wegen zu niedriger Baukostenermittlung für den Umbau eines Altbaus und einen neu zu errichtenden Anbau; Pflicht eines Architekten zur zutreffenden Beratung über voraussichtlich entstehende Baukosten ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftung für Baukostenüberschreitung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • baunetz.de (Kurzinformation)

    Nachbesserungsaufforderung entbehrlich bei Baukostenüberschreitung?

  • baunetz.de (Kurzinformation)

    "Realisierbarkeit von der gewünschten Ausführung abhängig": reicht als Aufklärung nicht aus!

  • hwhlaw.de (Kurzinformation)

    Schadensersatzanspruch des Bauherrn gegen den Architekten wegen fehlerhafter Baukostenermittlung

  • hwhlaw.de (Kurzinformation)

    Schadensersatzanspruch des Bauherrn gegen den Architekten wegen fehlerhafter Baukostenermittlung

  • hwhlaw.de (Kurzinformation)

    Schadensersatzanspruch des Bauherrn gegen den Architekten wegen fehlerhafter Baukostenermittlung

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kostenermittlung fehlerhaft: Wann kann (muss) der Architekt nachbessern? (IBR 2011, 593)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Leistungsphasen 2 und 3: Architekt haftet für falsche Kostenermittlung! (IBR 2011, 592)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2012, 1981
  • BauR 2012, 530
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Nürnberg, 14.12.2001 - 6 U 2285/01

    Zur Honorarforderung aus einem Architektenvertrag bei versagter Baugenehmigung

    Auszug aus OLG Hamm, 21.07.2011 - 24 U 151/04
    Eine Nachbesserungsfähigkeit im Hinblick auf eine fehlerhafte Kostenermittlung besteht nur dann, wenn Modifizierungen in der Planung zu einer dem Bauherren noch zumutbaren und vom Vertragsgegenstand noch gedeckten Planungsabweichung führen (vgl. OLG Celle, NJW-RR 2009, 1177, 1178; OLG Nürnberg, NJW-RR 2002, 670).
  • OLG Celle, 07.01.2009 - 14 U 115/08

    Vereinbarung und Überschreitung eines Kostenlimits

    Auszug aus OLG Hamm, 21.07.2011 - 24 U 151/04
    Eine Nachbesserungsfähigkeit im Hinblick auf eine fehlerhafte Kostenermittlung besteht nur dann, wenn Modifizierungen in der Planung zu einer dem Bauherren noch zumutbaren und vom Vertragsgegenstand noch gedeckten Planungsabweichung führen (vgl. OLG Celle, NJW-RR 2009, 1177, 1178; OLG Nürnberg, NJW-RR 2002, 670).
  • OLG Düsseldorf, 28.05.1993 - 22 U 300/92

    Wann ist das Architektenhonorar vollständig verdient?

    Auszug aus OLG Hamm, 21.07.2011 - 24 U 151/04
    Eine ausdrückliche Fristsetzung zur Nachbesserung mit Ablehnungsandrohung war gem. § 634 Abs. 2 Satz 1 BGB a.F. deshalb entbehrlich, weil der Kläger nicht annehmen konnte, dass der Beklagte durch Ausnutzung ihm zumutbarer Kosteneinsparungsmöglichkeiten eine Einhaltung des Kostenrahmens hätte erreichen können (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1994, 18).
  • OLG Hamm, 15.03.2018 - 21 U 22/17

    Haftung eines Architekten wegen fehlerhafter Ermittlung der Kosten eines Bauwerks

    Auch im Rahmen der Vorplanung hat der Architekt den wirtschaftlichen Rahmen abzustecken und ihm bekannte Kostenvorstellungen des Auftraggebers bei seiner Planung zu berücksichtigen (OLG Hamm, BauR 2012, 530, 531; Retzlaff, Die Haftung des Architekten bei der Überschreitung von Kostengrenzen, BauR 2015, 1730, 1731).
  • OLG Hamm, 15.03.2013 - 12 U 152/12

    Umfang des Schadensersatzanspruchs gegen den Architekten wegen

    Es bedarf hierzu eines erkennbaren Willens, im Rahmen einer persönlichen Verpflichtung für die Einhaltung des Baukostenbetrages in jedem Fall persönlich einzustehen (vgl. BGH BauR 1987, 225, juris Tz. 17 f.; OLG Hamm BauR 2012, 530, juris Tz. 24; OLG Koblenz NZBau 2002, 231, juris Tz. 19; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 14. Aufl. 2013, Rdnr. 2281).

    Über die Ungenauigkeit einer bloßen Kostenschätzung muss er grundsätzlich aufklären, wenn diese Grundlage einer Investitions- und Finanzierungsentscheidung ist (vgl. dazu: BGH BauR 2005, 400, juris Tz. 28 ff.; OLG Hamm BauR 2012, 530, juris Tz. 26 f.).

  • OLG Hamm, 14.10.2019 - 17 U 78/18

    Akquisition oder Ingenieurvertrag?

    Denn die Ermittlung des wirtschaftlichen Rahmens unterfällt bereits der Grundlagenermittlung (BGH NZBau 2013, 386; BGH NJW-RR 2005, 318; OLG Hamm BauR 2012, 1981; OLG Hamm BauR 2006, 1776; Kniffka/Koeble, a.a.O., 12. Teil Rn. 700), welche der Beklagten durch den Kläger nicht übertragen wurde.
  • OLG Koblenz, 09.11.2012 - 5 U 1228/11

    Architektenhaftung für Kostenfehleinschätzung bei der Altbausanierung bei

    Maßgeblich sind die Parteivereinbarungen und eine wertende Gesamtschau aller sonstigen Umstände des jeweiligen Einzelfalls (Abgrenzung zu BGH VII ZR 171/95 und OLG Hamm 24 U 151/04).
  • LG Bamberg, 19.02.2016 - 3 S 108/15

    Recht des Bestellers zur Kündigung des Architektenvertrags aus wichtigem Grund

    Dies war entbehrlich, weil die Beklagten nicht annehmen konnten und mussten, dass der Kläger durch Ausnutzung ihnen auch zumutbarer Kosteneinsparungsmöglichkeiten eine Einhaltung des Kostenrahmens hätte erreichen können (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 21. Juli 2011, Az. 24 U 151/04, BauR 2012, 530, bei juris Rn. 61; OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.05.1993, Az. 22 U 300/92, NJW-RR 1994, 18, 19).
  • OLG Schleswig, 23.10.2012 - 1 U 8/12

    Kein Toleranzrahmen bei Vereinbarung einer Kostenobergrenze!

    Liegen dem Architektenvertrag aber ein bestimmter Planungsstand sowie eine bestimmte Kostengrenze zugrunde, so sichert der Architekt damit zu, dass er die Planung ohne wesentliche Abstriche innerhalb des vorgegebenen Kostenrahmens umsetzen kann (OLG Celle, a. a. O.; OLG Hamm, BauR 2012, 530, 532).
  • OLG Koblenz, 18.09.2012 - 5 U 1228/11

    Architektenhaftung für Kostenfehleinschätzung bei der Altbausanierung bei

    Maßgeblich sind die Parteivereinbarungen und eine wertende Gesamtschau aller sonstigen Umstände des jeweiligen Einzelfalls (Abgrenzung zu BGH, 23. Januar 1997, VII ZR 171/95 und OLG Hamm, 21. Juli 2011, I-24 U 151/04).
  • OLG Düsseldorf, 22.01.2020 - 22 U 244/19

    Anspruchsberechnung bei Überschreitung einer "unechten" Baukostengarantie?

    Zu Ermittlung von etwaigen Ansprüchen der Klägerin als Bauherrin aus dieser Garantie ist in einem ersten Schritt - und zwar sowohl leistungs- als auch vergütungsbezogen - der genaue Umfang der für die garantierte Bausumme zu erbringenden (und damit die Garantie " konstituierenden ") Leistungen festzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 22.11.2012, VII ZR 200/10; OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.10.2012, I-21 U 155/11; OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.11.1994, 21 U 98/94; OLG Hamm, Urteil vom 21.07.2011, I-24 U 151/04; Kniffka/Koeble, a.a.O.,12. Teil, Rn 774 mwN in Fn 1578; Werner/Pastor, a.a.O., Rn 2281 mwN in Fn 13).
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