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   BGH, 08.03.2012 - VII ZR 118/10   

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https://dejure.org/2012,8256
BGH, 08.03.2012 - VII ZR 118/10 (https://dejure.org/2012,8256)
BGH, Entscheidung vom 08.03.2012 - VII ZR 118/10 (https://dejure.org/2012,8256)
BGH, Entscheidung vom 08. März 2012 - VII ZR 118/10 (https://dejure.org/2012,8256)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6 Nr 2 Abs 1 VOB/B 2000, § 254 Abs 1 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 286 Abs 2 Nr 1 BGB
    Teilkündigung des Bauvertrags durch den Auftraggeber: Verzug mit Bauleistung trotz witterungsbedingter Einstellung der Arbeiten; Recht des Auftraggebers zur außerordentlichen Kündigung bei Unzumutbarkeit der Vertragsfortsetzung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Verlängerung einer vereinbarten Ausführungsfrist im Bereich der Bauleistungen nach § 6 Nr. 2 Abs. 1 Buchst. a) VOB/B; Anspruch auf Vergütung für erbrachte und nicht erbrachte Leistungen nach beiderseits gekündigtem Vertrag über Wärmedämmarbeiten

  • rewis.io

    Teilkündigung des Bauvertrags durch den Auftraggeber: Verzug mit Bauleistung trotz witterungsbedingter Einstellung der Arbeiten; Recht des Auftraggebers zur außerordentlichen Kündigung bei Unzumutbarkeit der Vertragsfortsetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOB/B § 6 Nr. 2 Abs. 1 Buchst. a)
    Anspruch auf Verlängerung einer vereinbarten Ausführungsfrist im Bereich der Bauleistungen nach § 6 Nr. 2 Abs. 1 Buchst. a) VOB/B; Anspruch auf Vergütung für erbrachte und nicht erbrachte Leistungen nach beiderseits gekündigtem Vertrag über Wärmedämmarbeiten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verzugskündigung unberechtigt: Ansprüche des Auftragnehmers?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Folgen einer Fristverlängerung für die Fertigstellung eines Werkes

  • ra-dp.de (Kurzinformation)

    Voreilig gekündigt - Rechtsfolgen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Etwaiger Anspruch auf Verlängerung der Bauzeit: Kann Auftraggeber trotzdem kündigen? (IBR 2012, 320)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 596
  • NZBau 2012, 357
  • BauR 2012, 949
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.08.2009 - VII ZR 212/07

    Leistungsteile innerhalb eines Gewerks als in sich abgeschlossene Teile einer

    Auszug aus BGH, 08.03.2012 - VII ZR 118/10
    Der Senat hat mit Urteil vom 20. August 2009 (VII ZR 212/07, BauR 2009, 1736 = NZBau 2010, 47 = ZfBR 2010, 48) das Urteil des Berufungsgerichts unter anderem im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als der Beklagte zur Zahlung von mehr als 25.641,63 EUR nebst Zinsen verurteilt worden ist.

    Sollte das Berufungsgericht von einer Schadensersatzverpflichtung des Beklagten ausgehen, so muss es nach der insoweit bindenden Entscheidung des Senats vom 20. August 2009 (VII ZR 212/07, BauR 2009, 1736 = NZBau 2010, 47 = ZfBR 2010, 48) von einer Schadenshöhe von 91.771,29 EUR ausgehen.

  • BGH, 23.05.1996 - VII ZR 140/95

    Zum Kündigungsrecht bei VOB/B -Vertrag

    Auszug aus BGH, 08.03.2012 - VII ZR 118/10
    Dem Beklagten könnte am 10. Januar 2003 ein Recht zur Kündigung mit sofortiger Wirkung zugestanden haben, wenn es ihm nicht zumutbar war, den Vertrag unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles fortzusetzen (vgl. BGH, Urteil vom 23. Mai 1996 - VII ZR 140/95, BauR 1996, 704 = ZfBR 1996, 267).
  • BGH, 07.04.2016 - VII ZR 56/15

    Bauvertrag: Einbeziehung einer insolvenzabhängigen Lösungsklausel; Vereinbarung

    Es ist jedoch richterrechtlich anerkannt (vgl. BGH, Urteil vom 8. März 2012 - VII ZR 118/10, BauR 2012, 949 Rn. 22 = NZBau 2012, 357; BGH, Urteil vom 20. August 2009 - VII ZR 212/07, BauR 2009, 1736 Rn. 26 = NZBau 2010, 47; BGH, Urteil vom 24. Juni 2004 - VII ZR 271/01, BauR 2004, 1613, 1615, juris Rn. 24 = NZBau 2004, 612; Urteil vom 23. Mai 1996 - VII ZR 140/95, BauR 1996, 704, 705, juris Rn. 24; Urteil vom 30. Juni 1983 - VII ZR 293/82, BauR 1983, 459, 461, juris Rn. 11; OLG Brandenburg, Urteil vom 15. Januar 2008 - 11 U 98/07, juris Rn. 27) und folgt aus dem Rechtsgedanken des § 314 BGB (vgl. OLG Hamm, NZBau 2015, 480 Rn. 50; OLG Nürnberg, Urteil vom 29. Dezember 2011 - 13 U 967/11, juris Rn. 67; Kniffka/Schmitz, Bauvertragsrecht, 2. Aufl., § 649 Rn. 9 ff.).
  • BGH, 19.01.2023 - VII ZR 34/20

    Unangemessene Benachteiligung des Auftragnehmers durch die Kündigungsregelung in

    (2) Voraussetzung einer Kündigung aus wichtigem Grund ist, dass der Auftragnehmer durch ein den Vertragszweck gefährdendes Verhalten die vertragliche Vertrauensgrundlage zum Auftraggeber derart erschüttert hat, dass diesem unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 2019 - VII ZR 1/19 Rn. 23, 31, BGHZ 223, 260; Urteil vom 8. März 2012 - VII ZR 118/10 Rn. 22, BauR 2012, 949 = NZBau 2012, 357).
  • BGH, 10.10.2019 - VII ZR 1/19

    Außerordentliche Kündigung eines Reinigungsvertrags wegen Mängeln der erbrachten

    Ein zur außerordentlichen Kündigung eines werkvertraglichen Dauerschuldverhältnisses berechtigender wichtiger Grund liegt grundsätzlich dann vor, wenn dem kündigenden Besteller unter Berücksichtigung aller Umstände die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann (vgl. § 314 Abs. 1 Satz 2 BGB; vgl. ferner BGH, Urteil vom 8. März 2012 - VII ZR 118/10 Rn. 22 m.w.N., BauR 2012, 949 = NZBau 2012, 357 sowie Urteil vom 7. April 2016 - VII ZR 56/15, BGHZ 210, 1 Rn. 40 f., je zur außerordentlichen Kündigung eines Werkvertragsverhältnisses seitens des Bestellers).
  • OLG Stuttgart, 31.01.2017 - 10 U 70/16

    VOB-Vertrag über die Errichtung eines Seniorenheims: Kündigung durch den

    In Rechtsprechung und Literatur ist es darüber hinaus anerkannt, dass es einer Fristsetzung mit Kündigungsandrohung bzw. einer Abmahnung ausnahmsweise dann nicht bedarf, wenn entweder eine solche Nachfristsetzung bzw. Androhung von vornherein keinen Erfolg verspricht (BGH, Urteil vom 08.03.2012 - VII ZR 118/10, dort unter Hinweis auf §§ 323 Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 4 BGB), da dann eine solche Abmahnung nur noch bloße Förmelei wäre.
  • OLG Celle, 29.09.2021 - 14 U 149/20

    Voraussetzungen der fristlosen Kündigung eines VOB/B-Vertrages; Erforderlichkeit

    Bei der hier vorliegenden beträchtlichen Verzögerung des Bauvorhabens war es der Beklagten bei der gebotenen Gesamtwürdigung nicht zumutbar, eine weitere Verzögerung durch Nachfristsetzung hinzunehmen (ebenso: BGH, Urteil vom 08. März 2012 - VII ZR 118/10 -, Rn. 22, juris).
  • OLG Stuttgart, 14.08.2018 - 10 U 154/17

    Bauvertrag: Fälligkeit einer Werklohnforderung beim Einwand fehlender Prüfbarkeit

    Einer Fristsetzung mit Kündigungsandrohung bzw. einer Abmahnung bedarf es lediglich ausnahmsweise dann nicht, wenn entweder eine solche Nachfristsetzung bzw. Androhung von vorn herein keinen Erfolg verspricht (BGH, Urteil vom 08.03.2012 - VII ZR 118/10), da dann die Abmahnung bzw. Fristsetzung nur noch bloße Förmelei wäre.
  • OLG Zweibrücken, 29.09.2016 - 6 U 6/15

    Kündigung ohne Fristsetzung mit Kündigungsandrohung kann teuer werden!

    Ein solcher Sachverhalt kann auch gegeben sein, wenn es zu einer vom Auftragnehmer zu vertretenden ganz beträchtlichen Verzögerung des Bauvorhabens gekommen ist und es dem Auftraggeber bei der gebotenen Gesamtwürdigung nicht zugemutet werden kann, eine weitere Verzögerung durch Nachfristsetzung hinzunehmen oder eine solche von vornherein keinen Erfolg verspricht (vgl. BGH Urteil vom 08. März 2012-VII ZR 118/10, veröffentlicht in NJW-RR 2012, 596).
  • OLG Jena, 03.02.2016 - 2 U 602/13

    Wann kann ein Bauvertrag aus wichtigem Grund gekündigt werden?

    Eine Fristsetzung mit Kündigungsandrohung ist nicht erforderlich, wenn der Auftraggeber in berechtigter Weise das Vertrauen in die Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers verloren hat (OLG Koblenz, Urteil vom 25.09.2013, 5 U 909/12) oder wenn wegen bereits eingetretener erhebliche Leistungsverzögerungen eine weitere Fristsetzung nicht zumutbar oder nicht Erfolg versprechend ist (BGH, Urteil vom 08.03.2012, VII ZR 118/10).
  • OLG Koblenz, 05.05.2014 - 12 U 231/13

    Bürgschaft: Anspruch aus einer Vertragserfüllungsbürgschaft; Wirksamkeit der

    Die Fristsetzung ist dann entbehrlich, wenn sie von vornherein keinen Erfolg verspricht und eine bloße Förmelei darstellt (BGH in IBR 2012, 320).
  • LG Kaiserslautern, 30.01.2015 - 3 O 846/07

    Kündigung ohne Fristsetzung mit Kündigungsandrohung kann teuer werden!

    Ein solcher ist gegeben, wenn Vertragsverletzungen des Auftraggebers Von solchem Gewicht vorliegen, dass eine Fortsetzung des Vertrags für den Auftraggeber unzumutbar ist (BGH NJW-RR 1996, 1108; BGH NJW 2000, 2988; zum Ganzen auch BGH NJW-RR 1989, 1248; BGH NJW-RR 2012, 596).

    Eine Verzögerung des Bauvorhabens oder die Nichteinhaltung vertraglicher Frist rechtfertigen eine Kündigung aus wichtigem Grund nur, wenn es sich bei den Verzögerungen um vom Unternehmer zu vetretende, ganz beträchtliche Verzögerungen handelt (BGH NJW-RR 2012, 596).

  • OLG Köln, 30.11.2017 - 3 U 147/16

    Parteifähigkeit einer wegen Vermögenslosigkeit gelöschten GmbH

  • OLG Celle, 26.02.2021 - 4 U 37/20

    Wirksamkeit einer Kündigungsandrohung; Einwand fehlender Bevollmächtigung;

  • KG, 24.09.2021 - 7 U 35/15

    Wann ist eine (Schluss-)Rechnung prüfbar?

  • OLG Nürnberg, 27.04.2017 - 13 U 2051/15

    Kündigung kann nicht zurückgenommen werden!

  • OLG Köln, 01.06.2012 - 11 U 203/11

    Abweisung der Klage mangels Darlegung eines gem. §§ 249 ff. BGB

  • OLG Oldenburg, 14.07.2022 - 14 U 54/18
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