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   OLG Oldenburg, 15.01.2013 - 2 U 49/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,3454
OLG Oldenburg, 15.01.2013 - 2 U 49/12 (https://dejure.org/2013,3454)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 15.01.2013 - 2 U 49/12 (https://dejure.org/2013,3454)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 15. Januar 2013 - 2 U 49/12 (https://dejure.org/2013,3454)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Darlegungsansforderungen und Nachweispflichten im Zusammenhang mit der Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches des Bauherrn wegen fehlerhafter Kostenermittlung oder sonst falscher Beratung des Architekten zur Kostenentwicklung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darlegungsansforderungen und Nachweispflichten im Zusammenhang mit der Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches des Bauherrn wegen fehlerhafter Kostenermittlung oder sonst falscher Beratung des Architekten zur Kostenentwicklung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Kostenermittlung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Was setzt ein Schadensersatzanspruch wegen falscher Kostenermittlung voraus? (IBR 2013, 287)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2013, 1001
  • BauR 2013, 1712
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.01.1997 - VII ZR 171/95

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs des Bauherrn gegen den Architekten

    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.01.2013 - 2 U 49/12
    Seine Entscheidung hängt so weitgehend von seinen persönlichen Wünschen und Vorstellungen einerseits sowie seinen finanziellen Möglichkeiten und sonstigen Umständen andererseits ab, dass kein Erfahrungsurteil als Grundlage einer Vermutung möglich ist (BGH BauR 97, 494 f , vgl. auch OLG Braunschweig OLG-Report 2003, 227 f).
  • OLG Naumburg, 17.06.2010 - 2 U 19/10

    Zweites Versäumnisurteil: Erforderliche Vorkehrungen für die unerwartete

    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.01.2013 - 2 U 49/12
    Der Sachverhalt in der von den Klägern im Senatstermin angesprochenen Entscheidung 2 U 19/10 unterscheidet sich vom vorliegenden Sachverhalt schon dadurch, dass der Senat dort davon ausgegangen ist, dass eine feste Budgetobergrenze vereinbart war, was hier nicht der Fall ist.
  • OLG Oldenburg, 07.08.2018 - 2 U 30/18

    Schadensersatzansprüche gegen einen Architekten wegen Überschreitung des

    bb) Damit ist das Landgericht im Ausgangspunkt zutreffend davon ausgegangen, dass die vom Kläger darzulegende und zu beweisende Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für einen entstandenen Schaden sich daran bemisst, dass er als Bauherr bei einer richtigen Information über die Kostenentwicklung das Projekt nicht in der durchgeführten Form fortgeführt, sondern nicht oder anders gebaut hätte (vgl. BGH, NJW-RR 1997, 850, 851f; OLG Oldenburg, BauR 2013, 1712 ).

    Zutreffend hat das Landgericht ausgeführt, dass der Kläger sich insofern auf Beweiserleichterungen nicht berufen kann (vgl. BGH, NJW-RR 1997, 850, 852; OLG Oldenburg, BauR 2013, 1712 ; Kniffka/Kniffka, Bauvertragsrecht, 2. Auflage, § 633 Rn. 138).

  • OLG Köln, 30.10.2014 - 24 U 76/14

    Architekt muss Bauherrn über voraussichtliche Baukosten beraten!

    Seine Entscheidung hängt so weitgehend von seinen persönlichen Wünschen und Vorstellungen einerseits sowie seinen finanziellen Möglichkeiten und sonstigen Umständen andererseits ab, dass kein Erfahrungsurteil als Grundlage einer Vermutung möglich ist (OLG Oldenburg BauR 2013, 1712 - juris Rn. 15 mwN).
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