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   BVerwG, 14.11.2012 - 4 BN 5.12   

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https://dejure.org/2012,38104
BVerwG, 14.11.2012 - 4 BN 5.12 (https://dejure.org/2012,38104)
BVerwG, Entscheidung vom 14.11.2012 - 4 BN 5.12 (https://dejure.org/2012,38104)
BVerwG, Entscheidung vom 14. November 2012 - 4 BN 5.12 (https://dejure.org/2012,38104)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 38 S 1 BauGB, § 1 Abs 7 BauGB
    Zum Verhältnis von Planfeststellungsbeschluss und Bebauungsplan; zum Verhältnis von Fachplanung und Bauleitplanung

  • Wolters Kluwer

    Klärungsbedürftigkeit der Anwendbarkeit von § 38 BauGB auch i.R.e. Planfeststellungsbeschlusses über einen bergrechtlichen Rahmenbetriebsplan im Falle eines noch nicht vorliegenden Erlasses des Rahmenbetriebsplans

  • rewis.io

    Zum Verhältnis von Planfeststellungsbeschluss und Bebauungsplan; zum Verhältnis von Fachplanung und Bauleitplanung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klärungsbedürftigkeit der Anwendbarkeit von § 38 BauGB auch i.R.e. Planfeststellungsbeschlusses über einen bergrechtlichen Rahmenbetriebsplan im Falle eines noch nicht vorliegenden Erlasses des Rahmenbetriebsplans

  • datenbank.nwb.de

    Zum Verhältnis von Planfeststellungsbeschluss und Bebauungsplan; zum Verhältnis von Fachplanung und Bauleitplanung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Planfeststellungsbeschluss und B-Plan: Was hat Vorrang?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2013, 440
  • ZfBR 2013, 185 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80

    Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht

    Auszug aus BVerwG, 14.11.2012 - 4 BN 5.12
    Durch das Urteil des Senats vom 21. August 1981 - BVerwG 4 C 57.80 - (BVerwGE 61, 33 ) ist geklärt, dass mit dem Attribut "offensichtlich" nur Mängel für beachtlich erklärt werden, die objektiv erfassbar sind ("äußere" Seite des Abwägungsvorgangs), und es nicht darauf ankommt, welche Motive und Vorstellungen die einzelnen an der Abstimmung beteiligten Ratsmitglieder hatten ("innere" Seite des Abwägungsvorgangs).

    Ebenfalls durch das Urteil vom 21. August 1981 (a.a.O. S. 39 f.) geklärt und durch das Urteil vom 9. April 2008 - BVerwG 4 CN 1.07 - (BVerwGE 131, 100 ) bestätigt ist, dass ein Mangel auf das Ergebnis von Einfluss ist, wenn nach den Umständen des jeweiligen Falles die konkrete Möglichkeit besteht, dass ohne den Mangel im Vorgang die Planung anders ausgefallen wäre, und eine konkrete Möglichkeit immer dann besteht, wenn sich anhand der Planunterlagen oder sonst erkennbarer oder naheliegender Umstände die Möglichkeit abzeichnet, dass der Mangel im Abwägungsvorgang auf das Abwägungsergebnis von Einfluss gewesen sein kann.

  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 48.86

    Beschränkung der kommunalen Planungshoheit durch Fachplanungen

    Auszug aus BVerwG, 14.11.2012 - 4 BN 5.12
    a) Im Urteil vom 16. Dezember 1988 - BVerwG 4 C 48.86 - (BVerwGE 81, 111 ) hat der Senat den Rechtssatz formuliert, dass einander widersprechende planerische Aussagen verschiedener Planungsträger in Bezug auf ein und dieselbe Fläche rechtlich ebenso wenig zulässig sind wie Festsetzungen, deren Gültigkeit unter einem Vorbehalt steht.
  • BVerwG, 13.11.2001 - 9 B 57.01

    Schienenwegerecht, Immissionsschutzrecht

    Auszug aus BVerwG, 14.11.2012 - 4 BN 5.12
    b) Im Beschluss vom 13. November 2001 - BVerwG 9 B 57.01 - (NVwZ-RR 2002, 178) findet sich der Rechtssatz, dass eine kommunale Bauleitplanung auf hinreichend konkretisierte und verfestigte Planungsabsichten der konkurrierenden Fachplanung Rücksicht nehmen muss, auch wenn diese noch nicht rechtsverbindlich sind.
  • BVerwG, 05.11.2002 - 9 VR 14.02

    Gemeinde; kommunale Planungshoheit; Bauleitplanung; Fachplanung;

    Auszug aus BVerwG, 14.11.2012 - 4 BN 5.12
    Das ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (vgl. nur Beschluss vom 5. November 2002 - BVerwG 9 VR 14.02 - BauR 2003, 205 ).
  • BVerwG, 09.04.2008 - 4 CN 1.07

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Teilbarkeit; Teilunwirksamkeit;

    Auszug aus BVerwG, 14.11.2012 - 4 BN 5.12
    Ebenfalls durch das Urteil vom 21. August 1981 (a.a.O. S. 39 f.) geklärt und durch das Urteil vom 9. April 2008 - BVerwG 4 CN 1.07 - (BVerwGE 131, 100 ) bestätigt ist, dass ein Mangel auf das Ergebnis von Einfluss ist, wenn nach den Umständen des jeweiligen Falles die konkrete Möglichkeit besteht, dass ohne den Mangel im Vorgang die Planung anders ausgefallen wäre, und eine konkrete Möglichkeit immer dann besteht, wenn sich anhand der Planunterlagen oder sonst erkennbarer oder naheliegender Umstände die Möglichkeit abzeichnet, dass der Mangel im Abwägungsvorgang auf das Abwägungsergebnis von Einfluss gewesen sein kann.
  • VerfGH Bayern, 18.02.2016 - 5-VII-14

    Verfassungsrechtliche Überprüfung eines Bebauungsplans im Wege der Popularklage

    Eine andere Beurteilung ergäbe sich nur dann, wenn objektiv erfassbare Umstände vorlägen, die positiv und klar auf einen entsprechenden Mangel hindeuten (vgl. BVerwG vom 7.11.1997 NVwZ 1998, 956/959; vom 31.7.2012 BVerwGE 144, 1 Rn. 98; vom 14.11.2012 BauR 2013, 440 Rn. 11).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2023 - 11 A 183/22
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. November 2012- 4 BN 5.12 -, juris, Rn. 8, m. w. N.
  • OVG Schleswig-Holstein, 28.08.2020 - 1 MR 4/20

    Erforderlichkeit eines Bebauungsplans; Berücksichtigung einer

    Die Sperrwirkung der Fachplanung gilt für die kommunale Bauleitplanung allerdings erst mit Wirksamwerden des Planfeststellungsbeschlusses (Reidt a. a. O. Rn. 31), denn ein wirksamer Planfeststellungsbeschluss als bestandskräftiger Verwaltungsakt mit planerischen Festsetzungen genießt gegenüber einem späteren Bebauungsplan nach § 38 Satz 1 BauGB Vorrang (BVerwG, Beschluss vom 14. November 2012 - 4 BN 5/12 -, Rn. 8, juris).

    In der Konkurrenz zwischen hinreichend konkretisierter und verfestigter, aber noch nicht rechtsverbindlicher Fachplanung und Bauleitplanung muss, wie bereits ausgeführt, letztere im Rahmen der Abwägung (§ 1 Abs. 7 BauGB) auf die in Aussicht genommene Fachplanung - im Umfang der Verfestigung - Rücksicht nehmen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. November 2012 - 4 BN 5/12 -, Rn. 8, juris).

  • VG Ansbach, 15.04.2015 - AN 9 K 12.01226

    Abschlussbetriebsplan; Veränderungssperre; maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt

    Den Besonderheiten des bergrechtlichen Zulassungsverfahrens Rechnung tragend ist davon auszugehen, dass eine hinreichend verfestigte Fachplanung, die gegenüber einer späteren Bauleitplanung eindeutig Vorrang beanspruchen und einer derartigen Bauleitplanung deshalb von vorneherein entgegenstehen könnte, nicht schon mit Anhörung der Gemeinde zu dem durch die Beigeladene zu 1) eingereichten zuzulassenden Abschlussbetriebsplan gegeben ist, sondern eine in diesem Zusammenhang erforderliche Verfestigung der Fachplanung in derartigen Fällen richtigerweise erst zum Zeitpunkt des Erlasses des zulassenden Verwaltungsaktes anzunehmen ist (vgl. z.B. BVerwG v. 5.11.2002, 9 VR 14.02 - juris - v. 14.11.2012, 4 BN 5.12 - juris -).

    Im Beschluss vom 14. November 2012, 4 BN 5.12 - juris -, führt das Bundesverwaltungsgericht aus, dass in der Konkurrenz zwischen hinreichend konkretisierter und verfestigter, aber noch nicht rechtsverbindlicher Fachplanung und gemeindlicher Bauleitplanung letztere im Rahmen der Abwägung (§ 1 Abs. 7 BauGB) auf die in Aussicht genommene Fachplanung Rücksicht zu nehmen hat.

  • OVG Saarland, 24.05.2018 - 2 A 551/17

    Zulassung eines Rahmenbetriebsplans zur übertägigen Gewinnung von

    Der gegen den Bebauungsplan von der Beigeladenen am 3.12.2009 gestellte Normenkontrollantrag blieb ohne Erfolg.(OVG des Saarlandes, Urteil vom 20.10.2011 - 2 C 510/09 - und BVerwG, Beschluss vom 14.11.2012 - 4 BN 5.12 -).
  • VG Ansbach, 15.04.2015 - AN 9 K 12.01227

    Abschlussbetriebsplan; Veränderungssperre; maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt

    Den Besonderheiten des bergrechtlichen Zulassungsverfahrens Rechnung tragend ist davon auszugehen, dass eine hinreichend verfestigte Fachplanung, die gegenüber einer späteren Bauleitplanung eindeutig Vorrang beanspruchen und einer derartigen Bauleitplanung deshalb von vorneherein entgegenstehen könnte, nicht schon mit Anhörung der Gemeinde zu dem durch die Beigeladene zu 1) eingereichten zuzulassenden Abschlussbetriebsplan gegeben ist, sondern eine in diesem Zusammenhang erforderliche Verfestigung der Fachplanung in derartigen Fällen richtigerweise erst zum Zeitpunkt des Erlasses des zulassenden Verwaltungsaktes anzunehmen ist (vgl. z.B. BVerwG v. 5.11.2002, 9 VR 14.02 - juris - v. 14.11.2012, 4 BN 5.12 - juris -).

    Im Beschluss vom 14. November 2012, 4 BN 5.12 - juris -, führt das Bundesverwaltungsgericht aus, dass in der Konkurrenz zwischen hinreichend konkretisierter und verfestigter, aber noch nicht rechtsverbindlicher Fachplanung und gemeindlicher Bauleitplanung letztere im Rahmen der Abwägung (§ 1 Abs. 7 BauGB) auf die in Aussicht genommene Fachplanung Rücksicht zu nehmen hat.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2023 - 11 A 182/22
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. November 2012- 4 BN 5.12 -, juris, Rn. 8, m. w. N.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.06.2018 - 8 A 11914/17

    Beschränkung des Betriebs eines Segelfluggeländes auf die Benutzung durch

    (vgl. BVerwG, B. v. 05.November 2002 - 9 VR 14/02 -, NVwZ 2003, 207 und juris Rn. 8 f; B. v. 14. Mai 2004 - 4 BN 13/04 -, juris Rn. 5; B. v. 14.November 2012 - 4 BN 5/12 -, BRS 79 Nr. 96 und juris Rn. 8).
  • VG Augsburg, 28.04.2015 - Au 3 K 14.705

    Entgegenstehende Rechtskraft; wasserrechtliche Planfeststellung; zwingende

    Eine andere Beurteilung wäre nur dann geboten, wenn objektiv erfassbare Umstände vorliegen, die unzweifelhaft darauf hindeuten, dass dem Gemeinderat der betreffende Belang verborgen geblieben ist oder er ihn trotz Kenntnis nicht oder nur unzureichend berücksichtigt hat (vgl. BVerwG, U.v. 21.8.1981 - 4 C 57.80 - BVerwGE 64, 33/38 - juris Rn. 23 ff., U.v. 6.5.1993 - 4 C 15/91 - BauR 1993, 688 - juris Rn. 20; B.v. 20.1.1995 - 4 NB 43/93 - NVwZ 1995, 692 Rn. 14; B.v. 14.11.2012 - 4 BN 5/12 - ZfB 2013, 9 Rn. 11; siehe zum Ganzen: BayVGH, B.v. 12.2.2015 - 15 ZB 13.1578 - juris Rn. 36).
  • VGH Bayern, 28.07.2020 - 9 N 16.2497

    Unwirksamkeit eines Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan:

    Hätte der Antragsgegner die Auswirkungen des durch die privaten Grünflächen verlaufenden festgesetzten beschränkt öffentlichen Weges zutreffend bewertet und im Verhältnis zu den entgegenstehenden Eigentümerinteressen zutreffend gewichtet, hätte die konkrete Möglichkeit bestanden, dass die Planung ohne den Mangel anders ausgefallen wäre (vgl. BayVGH, U.v. 27.2.2018 - 15 N 16.2381 - juris Rn. 51 m.w.N.; BVerwG, B.v. 14.11.2012 - 4 BN 5.12 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 20.05.2014 - 15 N 12.1454

    3. Änderung des Bebauungsplans "Holzheim-West" ist unwirksam

  • VGH Bayern, 12.02.2015 - 15 ZB 13.1578

    Berufungszulassung (abgelehnt), abgrabungsrechtlicher Vorbescheid, Wirksamkeit

  • VGH Bayern, 21.07.2020 - 9 N 17.937

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan

  • VGH Bayern, 21.07.2020 - 9 N 17.781

    Überplanung einer Tongrube als Erholungsgebiet und Anschauungsobjekt für

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