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   OLG Hamm, 06.11.2012 - I-24 U 45/11   

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https://dejure.org/2012,42192
OLG Hamm, 06.11.2012 - I-24 U 45/11 (https://dejure.org/2012,42192)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.11.2012 - I-24 U 45/11 (https://dejure.org/2012,42192)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. November 2012 - I-24 U 45/11 (https://dejure.org/2012,42192)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht des Käufer zur Rückgabe der Bürgschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Rückgabe von MaBV-Sicherheit: Avalprovision als Schadenersatz?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Möglichkeit des Sicherungsfall einer Bürgschaft ist im Zeitpunkt des Herausgabeverlangens ex ante zu prüfen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verspätete Rückgabe einer MaBV-Bürgschaft: Kann der Bauträger Schadensersatz verlangen? (IBR 2013, 282)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2013, 643
  • BauR 2013, 796
  • ZfBR 2013, 250
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 12.11.2004 - V ZR 322/03

    Ansprüche des Erben des Vorkaufsberechtigten wegen Stellung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 06.11.2012 - 24 U 45/11
    Keine Pflichtverletzung liegt grundsätzlich in der hier in Rede stehenden gerichtlichen Geltendmachung eines vermeintlichen Anspruchs (Palandt-Grüneberg a. a. O.; ferner BGH NJW 1979, 1351, 1352; NJW-RR 05, 315, 316).

    Begründet wird diese Privilegierung der Geltendmachung von Ansprüchen bei Inanspruchnahme eines für die Geltendmachung bestimmten, gesetzlich geregelten Verfahrens der Rechtspflege damit, dass ein solches Verfahren nur dann uneingeschränkt funktionsfähig sei, wenn dem Rechtsuchenden ein ungehinderter Zugang zu ihm möglich ist und der freie Zugang nicht durch eine im Falle des Rechtsirrtums drohende Schadensersatzsanktion weitgehend beseitigt werde (BGH NJW 1979, 1351, 1352; NJW-RR 2005, 315, 316).

    Etwas anderes gilt dann, wenn der Gegner in dem jeweiligen Rechtspflegeverfahren nicht förmlich beteiligt ist und daher seine Rechte nicht geltend machen kann oder wenn dem Veranlasser des Verfahrens leicht überprüfbare Hinweise auf die Unrichtigkeit seiner Rechtsposition vorliegen und er sich diesen verschließt (BGH NJW 1979, 1351, 1353; NJW-RR 2005, 315, 316).

    Auch der zweite Ausnahmetatbestand, der ein vorsatznahes Verhalten voraussetzt (vgl. BGH NJW-RR 2005, 315, 316), liegt erkennbar nicht vor.

  • BGH, 13.03.1979 - VI ZR 117/77

    Schadensersatzansprüche des Schuldners bei Weiterbetreibung der

    Auszug aus OLG Hamm, 06.11.2012 - 24 U 45/11
    Keine Pflichtverletzung liegt grundsätzlich in der hier in Rede stehenden gerichtlichen Geltendmachung eines vermeintlichen Anspruchs (Palandt-Grüneberg a. a. O.; ferner BGH NJW 1979, 1351, 1352; NJW-RR 05, 315, 316).

    Begründet wird diese Privilegierung der Geltendmachung von Ansprüchen bei Inanspruchnahme eines für die Geltendmachung bestimmten, gesetzlich geregelten Verfahrens der Rechtspflege damit, dass ein solches Verfahren nur dann uneingeschränkt funktionsfähig sei, wenn dem Rechtsuchenden ein ungehinderter Zugang zu ihm möglich ist und der freie Zugang nicht durch eine im Falle des Rechtsirrtums drohende Schadensersatzsanktion weitgehend beseitigt werde (BGH NJW 1979, 1351, 1352; NJW-RR 2005, 315, 316).

    Etwas anderes gilt dann, wenn der Gegner in dem jeweiligen Rechtspflegeverfahren nicht förmlich beteiligt ist und daher seine Rechte nicht geltend machen kann oder wenn dem Veranlasser des Verfahrens leicht überprüfbare Hinweise auf die Unrichtigkeit seiner Rechtsposition vorliegen und er sich diesen verschließt (BGH NJW 1979, 1351, 1353; NJW-RR 2005, 315, 316).

  • BGH, 28.10.1968 - VII ZR 35/66

    Klage gegen einen Architekten auf Mietausfall - Mietausfall aus unterlassener

    Auszug aus OLG Hamm, 06.11.2012 - 24 U 45/11
    Dies gilt nach der Rechtsprechung auch für den Schadensersatzanspruch aus Verzug (vgl. die Nachweise in dem Urteil des BGH v. 28.10.1968, VII ZR 35/66, zit. nach juris, Ziff. III. 2., m. w. N.).

    Soweit der BGH in seinem Urteil vom 28.10.1968 (a. a. O.) die Frage offen gelassen hat, vermag dies keine abweichende Beurteilung zu rechtfertigen.

  • BGH, 07.03.1973 - VII ZR 204/71

    Beginn der Verjährung des Anspruchs auf Ersatz von Verzugsschäden

    Auszug aus OLG Hamm, 06.11.2012 - 24 U 45/11
    Das von der Streithelferin der Klägerin zitierte Urteil des BGH vom 07.03.1973 (VII ZR 204/71), wonach für die Verjährung des Verzugsschadensersatzanspruchs dieselbe Frist gelten soll wie für den Hauptanspruch, kann nach Auffassung des Senats nach dem anzuwendenden neuen Recht keinen Bestand mehr haben.

    Das von der Streithelferin in diesem Zusammenhang zitierte und oben bereits angesprochene Urteil des BGH (vom 07.03.1973, VII ZR 204/71) verhält sich zu der hier in Rede stehenden Problematik nicht.

  • BGH, 24.09.1998 - IX ZR 371/97

    Rückabwicklung der unberechtigten Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft auf erstes

    Auszug aus OLG Hamm, 06.11.2012 - 24 U 45/11
    Die geleistete Sicherheit ist vielmehr entsprechend den allgemeinen Grundsätzen erst zurückzugewähren, sobald feststeht, dass der Sicherungsfall nicht mehr eintreten kann (BGH, Urt. vom 24.09.1998, IX ZR 371/97, zit. nach juris Rn. 15; Basty, Der Bauträgervertrag, 7. Aufl. 2012, Rn. 662; Bamberger/Roth, BGB, Stand: 01.02.2012, § 765, Bearb.: Rohe, Rn. 11 m. w. N.).

    Der Streithelferin ist zwar zuzugeben, dass sich der Rechtsprechung (insbes. dem Urteil des BGH vom 24.09.1998, IX ZR 371/97, zit. nach juris Rn. 15) nicht ausdrücklich entnehmen lässt, zu welchem Zeitpunkt feststeht, dass der Sicherungsfall nicht mehr eintreten kann.

  • BGH, 30.09.2004 - VII ZR 458/02

    Treuwidrigkeit der Berufung des Bürgen auf das Fehlen einer Sicherungsabrede

    Auszug aus OLG Hamm, 06.11.2012 - 24 U 45/11
    Dies ist jedoch der Fall, wenn der Hauptschuldner Zahlungen entgegen genommen hat, die er gemäß § 7 MaBV nur bei Stellung einer Bürgschaft zur Sicherung etwaiger Rückgewähransprüche hätte entgegen nehmen dürfen (BGH NZBau 2005, 38, 38/39).

    Andererseits beantwortet aber auch das von der Streithelferin zitierte Urteil (BGH, Urt. vom 30.09.2004, VII ZR 458/02, zit. nach juris Rn. 22) diese Frage nicht im Sinne der Klägerin dahingehend, dass es auf das objektive Bestehen eines Sicherungsfalls ankommt.

  • BGH, 22.12.2000 - VII ZR 310/99

    Nichtigkeit einer Abschlagszahlungsvereinbarung im Bauträgervertrag bei einem

    Auszug aus OLG Hamm, 06.11.2012 - 24 U 45/11
    Dies ergibt sich aus dem Zweck der MaBV, den Erwerber vor Vermögensschäden zu schützen (BGH, Urt. v. 22.12.2000, VII ZR 310/99, zit. nach juris Rn. 26).

    Nach der Rechtsprechung des BGH soll § 3 Abs. 2 MaBV nicht als Ersatzregelung an die Stelle einer nichtigen Abschlagszahlungsvereinbarung treten dürfen, sondern die werkvertragliche Fälligkeitsregelung gelten (BGH, Urt. v. 22.12.2000, VII ZR 310/99, zit. nach juris Rn. 27 ff.).

  • BGH, 10.11.2009 - XI ZR 252/08

    Rückforderungsdurchgriff bei einem verbundenen Geschäft bei Bestehen

    Auszug aus OLG Hamm, 06.11.2012 - 24 U 45/11
    Vielmehr liege ein einheitlicher Schadensersatzanspruch vor, bei dem die zu erbringenden Zahlungen nicht erst den Schaden begründeten, sondern den bereits in voller Höhe bestehenden Schadensersatzanspruch nur inhaltlich von einem Freistellungs- in einen Rückzahlungsanspruch umwandelten (BGH NJW 2010, 596, 600 unter Rn. 46).
  • LG Bremen, 14.12.1993 - 1 S 382/93

    Bürgschaftskosten der Bauträgerbürgschaft für Erwerber

    Auszug aus OLG Hamm, 06.11.2012 - 24 U 45/11
    Ferner wird eine formularmäßige Abwälzung der Bürgschaftskosten auf den Erwerber grundsätzlich im Hinblick auf § 9 ABGB = § 307 BGB n. F. nicht für zulässig erachtet (Basty Rn. 678 unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des LG Bremen NJW-RR 1994, 476; Pause, Bauträgervertrag und Baumodelle, 5. Aufl. 2011, Rn. 358).
  • BGH, 02.02.1989 - IX ZR 182/87

    Anspruch des Schuldners auf Rückgewähr der Bürgschaft und ggf. auf Herausgabe der

    Auszug aus OLG Hamm, 06.11.2012 - 24 U 45/11
    Im Übrigen ist allgemein anerkannt, dass bei Fehlen des Sicherungszwecks, z. B. wenn er entfällt, weil keine von der Sicherungsabrede erfassten Ansprüche mehr bestehen oder entstehen können, der Schuldner vom Gläubiger Rückgabe einer von ihm veranlassten Bürgschaft und auch Herausgabe der Bürgschaftsurkunde an den Bürgen verlangen kann (Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 71. Aufl. 2012, Einf. v. § 765, Bearb.: Sprau, Rn. 4a; BGH NJW 1989, 1482, 1483).
  • BGH, 02.05.2002 - VII ZR 178/01

    Formularmäßige Vereinbarung der Fälligkeit des Erwerbspreises im Rahmen eines

  • BGH, 11.01.2007 - VII ZR 229/05

    Verwahrung der Bürgschaft durch den Notar bei einem Bauträgervertrag

  • BGH, 18.09.2007 - XI ZR 211/06

    Statthaftigkeit der Beweisführung durch ein im selbständigen Beweisverfahren

  • LG Aschaffenburg, 13.04.2005 - 1 O 398/04
  • LG Wiesbaden, 11.08.2010 - 14 O 8/07

    Erstattung von Kosten bei Anwaltswechsel eines Streitgenossen

  • OLG Naumburg, 29.05.2009 - 10 U 56/08
  • BGH, 07.11.2014 - V ZR 309/12

    Anspruchsverjährung: Verjährungsbeginn bei Kenntnis anspruchsbegründender

    Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung u.a. in BauR 2013, 796 veröffentlicht ist, meint, Schadensersatzansprüche stünden der Klägerin schon deshalb nicht zu, weil sich die Beklagten mit der Rückgabe der Bürgschaftsurkunden nicht in Verzug befunden hätten.
  • OLG Düsseldorf, 26.06.2014 - 14 U 91/13

    Pflichten der beratenden Bank bei Vermittlung von Zins-swap-Geschäften an

    Hierbei handelt es sich um einen verjährungsrechtlich unselbständigen Teilanspruch zur vorläufigen Durchsetzung bzw. Vorbereitung eines Schadensersatzanspruchs, für den der verjährungsrechtliche Grundsatz der Schadenseinheit gilt (OLG Hamm, Urteil vom 06. November 2012 - I-24 U 45/11, 24 U 45/11 -, juris, m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 26.06.2014 - 14 U 93/13

    Pflichten der beratenden Bank bei Vermittlung von Zins-Swap-Geschäften an

    Hierbei handelt es sich um einen verjährungsrechtlich unselbständigen Teilanspruch zur vorläufigen Durchsetzung bzw. Vorbereitung eines Schadensersatzanspruchs, für den der verjährungsrechtliche Grundsatz der Schadenseinheit gilt (OLG Hamm, Urteil vom 06. November 2012 - I-24 U 45/11, 24 U 45/11 -, juris, m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 26.06.2014 - 14 U 92/13

    Pflichten der beratenden Bank bei Vermittlung von Zins-Swap-Geschäften an

    Hierbei handelt es sich um einen verjährungsrechtlich unselbständigen Teilanspruch zur vorläufigen Durchsetzung bzw. Vorbereitung eines Schadensersatzanspruchs, für den der verjährungsrechtliche Grundsatz der Schadenseinheit gilt (OLG Hamm, Urteil vom 06. November 2012 - I-24 U 45/11, 24 U 45/11 -, juris, m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 26.06.2014 - 14 U 96/13

    Pflichten der beratenden Bank bei Vermittlung von Zins-Swap-Geschäften an

    Hierbei handelt es sich um einen verjährungsrechtlich unselbständigen Teilanspruch zur vorläufigen Durchsetzung bzw. Vorbereitung eines Schadensersatzanspruchs, für den der verjährungsrechtliche Grundsatz der Schadenseinheit gilt (OLG Hamm, Urteil vom 06. November 2012 - I-24 U 45/11, 24 U 45/11 -, juris, m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 26.06.2014 - 14 U 95/13

    Pflichten der beratenden Bank bei Vermittlung von Zins-Swap-Geschäften an

    Hierbei handelt es sich um einen verjährungsrechtlich unselbständigen Teilanspruch zur vorläufigen Durchsetzung bzw. Vorbereitung eines Schadensersatzanspruchs, für den der verjährungsrechtliche Grundsatz der Schadenseinheit gilt (OLG Hamm, Urteil vom 06. November 2012 - I-24 U 45/11, 24 U 45/11 -, juris, m.w.N.).
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