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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 12.09.2013 - I-21 U 35/13   

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https://dejure.org/2013,27209
OLG Hamm, 12.09.2013 - I-21 U 35/13 (https://dejure.org/2013,27209)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.09.2013 - I-21 U 35/13 (https://dejure.org/2013,27209)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. September 2013 - I-21 U 35/13 (https://dejure.org/2013,27209)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Kaufvertrag; Eigentumswohnung; Rücktritt; Feuchtigkeit; Schadensersatz; vergebliche Aufwendungen; Annahmeverzug

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Kaufvertrag; Eigentumswohnung; Rücktritt; Feuchtigkeit; Schadensersatz; vergebliche Aufwendungen; Annahmeverzug

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 280; BGB § 281; BGB § 284; BGB § 294; BGB § 295; BGB § 325; BGB § 323; BGB § 346; BGB § 634
    Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Feuchtigkeitsflecken an der Außenwand eines Raums

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Rücktritt vom Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung wegen Baumängeln; Anwendbarkeit des Werkvertragsrechts bei Geltendmachung von Ansprüchen aus einem Kaufvertrag mit Bauverpflichtung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rücktritt vom Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung wegen Baumängeln

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mauerwerk feucht: Leistung auch ohne Gesundheitsgefahr mangelhaft!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • radziwill.info (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Mauerwerk feucht, Ursache unklar, Bauträger lässt Frist verstreichen: Kündigung des Kaufvertrages möglich

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Feuchtes Mauerwerk - Ist die Ursache unklar, kann der Wohnungskäufer vom Kaufvertrag zurücktreten

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Rücktritt vom Kauf einer Eigentumswohnung: Wann ist der Verkäufer mit der Rückabwicklung in Verzug gesetzt?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Feuchtigkeitsflecken an der Außenwand eines Raumes können zum Rücktritt vom Kaufvertrag über die Eigentumswohnung berechtigen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Feuchtigkeit als Baumangel

Besprechungen u.ä. (5)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Feuchtigkeitsflecken an der Außenwand eines Raumes können zum Rücktritt vom Kaufvertrag über die Eigentumswohnung berechtigen

  • radziwill.info (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Mauerwerk feucht, Ursache unklar, Bauträger lässt Frist verstreichen: Kündigung des Kaufvertrages möglich

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Rücktritt vom Kauf einer Eigentumswohnung: Wann ist der Verkäufer mit der Rückabwicklung in Verzug gesetzt?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mauerwerk feucht, Ursache ungeklärt: Auch ohne Gesundheitsgefahr ein erheblicher Mangel! (IBR 2013, 734)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Rücktritt vom Kauf einer Eigentumswohnung: Wie wird der Verkäufer in Verzug gesetzt? (IBR 2013, 748)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2014, 149
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 17.02.2010 - VIII ZR 70/07

    Erhebliche Pflichtverletzung des Verkäufers bei Lieferung eines Fahrzeugs in

    Auszug aus OLG Hamm, 12.09.2013 - 21 U 35/13
    Hierbei kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an, weshalb mit allein an den Mängelbeseitigungskosten orientierten festen Prozentsätzen (an sich) nicht gearbeitet werden kann (vgl. BGH NJW-RR 2010, 1289, Tz. 23 mwN.; Werner/Pastor , Der Bauprozess, 14. Aufl. 2013, Rdnr. 2188 mwN.; Kniffka/ Krause-Allenstein , Bauvertragsrecht, Stand: 2012, § 636 BGB, Rdnr. 9).

    Gleichwohl ist der besagte Mangel als erheblich anzusehen (vgl. BGH NJW-RR 2010, 1289, Tz. 25 mwN.).

  • BGH, 29.06.2011 - VIII ZR 202/10

    Zum Ausschluss des Rücktrittsrechts bei Unerheblichkeit des Sachmangels

    Auszug aus OLG Hamm, 12.09.2013 - 21 U 35/13
    Der Rücktritt der Kläger ist nicht gem. § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB ausgeschlossen, weil die Pflichtverletzung der Beklagten, also der in Rede stehende Mangel der Wohnung (vgl. BGH NJW 2011, 2872, Tz. 19), lediglich als unerheblich anzusehen wäre.

    Ab welchem Prozentsatz eine evtl. Geringfügigkeitsgrenze überschritten ist, hat der BGH (vgl. NJW 2011, 2872, Tz. 19) allerdings auch zuletzt offen gelassen und lediglich ausgeführt, dass jedenfalls Mängel, deren Beseitigung Aufwendungen in Höhe von nur knapp 1 % des Kaufpreises erforderten, unzweifelhaft als unerheblich i. S. v. § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB einzustufen seien, so dass auf sie ein Rücktritt nicht gestützt werden könne.

  • BGH, 09.10.2000 - II ZR 75/99

    Weiterzahlung des Gehalts des abberufenen Geschäftsführers

    Auszug aus OLG Hamm, 12.09.2013 - 21 U 35/13
    Ist hingegen offenkundig, dass der Gläubiger auf seiner Weigerung beharrt, bedarf es auch eines zeitlich vorangegangenen wörtli¬chen Angebots nicht mehr, weil es bloße Förmelei wäre (vgl. BGH NJW 2001, 287).

    Ist aber offenkundig, dass der Gläubiger auf seiner Weigerung beharrt, bedarf es auch eines zeitlich vorangegangenen wörtlichen Angebots nicht mehr, weil es bloße Förmelei wäre (vgl. BGH NJW 2001, 287 [288]; Palandt/ Grüneberg , 72. Aufl. 2013, § 295 BGB, Rdnr. 4 mwN.).

  • BGH, 08.12.2009 - XI ZR 181/08

    Umfang des Sicherungszwecks einer gem. § 7 Abs. 1 Makler- und Bauträgerverordnung

    Auszug aus OLG Hamm, 12.09.2013 - 21 U 35/13
    Ein wörtliches Angebot ist gem. § 295 Satz 1 Alt. 1 BGB nur dann ausreichend, wenn der Schuldner bereits zuvor die Annahme der Leistung verweigert hat (vgl. BGH NJW 2010, 1284).

    Dem Schuldner ist dabei ein Termin bei einem zur Auflassung bereiten Notar mitzuteilen, um den Annahmeverzug auszulösen (vgl. BGH NJW 2010, 1284, Tz. 54 mwN.).

  • BGH, 10.02.1982 - VIII ZR 27/81

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Kaufvertrages - Rücknahme einer

    Auszug aus OLG Hamm, 12.09.2013 - 21 U 35/13
    Die Frist zur Nacherfüllung (§ 323 Abs. 1 BGB) soll dem Schuldner lediglich eine letzte Gelegen¬heit zur Erbrin¬gung der geschuldeten Leistung eröffnen und braucht daher nicht so be¬messen zu wer¬den, dass der Schuldner die noch nicht begonnene Leistung erst noch vor¬bereiten und fertigstellen kann (vgl. BGH NJW 1982, 1279).

    Ungeachtet dessen war die mit Schreiben der Kläger vom 11.01.2006 gesetzte gut zweiwöchige Frist zur Nacherfüllung aber schon deshalb angemessen i. S. v. § 323 Abs. 1 BGB, weil die Frist dem Schuldner lediglich eine letzte Gelegenheit zur Erbringung der geschuldeten Leistung eröffnen soll und daher nicht so bemessen zu werden braucht, dass der Schuldner die noch nicht begonnene Leistung erst noch vorbereiten und fertigstellen kann (vgl. BGH NJW 1982, 1279 [1280]; 1985, 320 [323] und 855 [857]).

  • BGH, 26.04.2007 - VII ZR 210/05

    Anwendung von Werkvertragsrecht bei umfangreichen Ausbaupflichten?

    Auszug aus OLG Hamm, 12.09.2013 - 21 U 35/13
    Macht der Käufer aus einem Kaufvertrag mit Bauverpflichtung Ansprüche gerade wegen eines Baumangels geltend, ist Werkvertragsrecht anzuwenden (vgl. BGH NZBau 2007, 507).

    Da dieser auch eine Verpflichtung der Beklagten zur Fertigstellung des seinerzeit noch im Bau befindlichen Objekts enthält (Kaufvertrag mit Bauverpflichtung) und die Kläger vorliegend Ansprüche gerade wegen eines Baumangels geltend machen, hat das Landgericht zutreffend Werkvertragsrecht angewandt (vgl. BGH NZBau 2007, 507, Tz. 18 f. mwN.; Kniffka/Koeble , Kompendium des Baurechts, 3. Aufl. 2008, 11. Teil, Rdnr. 136 mwN.).

  • BGH, 31.10.1984 - VIII ZR 226/83

    Auslegung und Zulässigkeit von AGB im Möbelhandel; Untersagung der Verwendung

    Auszug aus OLG Hamm, 12.09.2013 - 21 U 35/13
    Ungeachtet dessen war die mit Schreiben der Kläger vom 11.01.2006 gesetzte gut zweiwöchige Frist zur Nacherfüllung aber schon deshalb angemessen i. S. v. § 323 Abs. 1 BGB, weil die Frist dem Schuldner lediglich eine letzte Gelegenheit zur Erbringung der geschuldeten Leistung eröffnen soll und daher nicht so bemessen zu werden braucht, dass der Schuldner die noch nicht begonnene Leistung erst noch vorbereiten und fertigstellen kann (vgl. BGH NJW 1982, 1279 [1280]; 1985, 320 [323] und 855 [857]).
  • BGH, 15.06.2011 - VIII ZR 139/09

    Zur Erheblichkeit eines Mangels beim Kfz-Kauf

    Auszug aus OLG Hamm, 12.09.2013 - 21 U 35/13
    Ist Letzteres der Fall, wird ein zum Zeitpunkt des Rücktritts erheblicher Mangel nicht dadurch zu einem geringfügigen Mangel i. S. v. § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB, dass durch ein im Verlauf des Rechtsstreits eingeholtes Sachverständigengutachten die Mangelursache letztlich geklärt wird und sich dabei herausstellt, dass der Mangel mit verhältnismäßig geringem Kostenaufwand beseitigt werden kann (vgl. BGH NJW 2011, 3708, Tz. 9 mwN.).
  • BGH, 10.07.1998 - V ZR 360/96

    Maßgeblicher Zeitpunkt für Auslegung einer Willenserklärung; Prüfungsmaßstab im

    Auszug aus OLG Hamm, 12.09.2013 - 21 U 35/13
    Durch den Rücktritt hat sich das bisherige Vertragsverhältnis in ein Rückgewähr- und Abwicklungsverhältnis umgewandelt (vgl. BGH NJW 1998, 3268 f. mwN.; Kniffka/Koeble , aaO., 7. Teil, Rdnr. 11 mwN.).
  • BGH, 27.07.2006 - VII ZR 276/05

    Rechte der Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft bei Geltendmachung von

    Auszug aus OLG Hamm, 12.09.2013 - 21 U 35/13
    Zutreffend ist ferner insbesondere, dass die Kläger nach Fristablauf nicht mehr verpflichtet waren, das Angebot der Beklagten zur Mängelbeseitigung anzunehmen (vgl. BGH NZBau 2006, 706, Tz. 30 sowie NJW 2003, 1526 f.; Kniffka/Koeble , aaO., 7. Teil, Rdnr. 9 mwN.).
  • BGH, 27.02.2003 - VII ZR 338/01

    Rechte des Auftraggebers nach Verstreichen der Frist zur Mängelbeseitigung

  • BGH, 30.04.1986 - VIII ZR 112/85

    Ersatzfähigkeit von Anwaltskosten - Schadensersatzhaftung für die

  • BGH, 28.10.1999 - VII ZR 393/98

    Vertragstreues Verhaltes beim VOB/B -Vertrag

  • LG Hagen, 18.10.2016 - 3 O 66/16

    Berechtigung zum Rücktritt bei Autokauf mit Schummelsoftware

    Dabei sind die Bedeutung des Mangels und sein Beseitigungsaufwand zu berücksichtigen (OLG Hamm, Urt. v. 12.09.2013 - 21 U 35/13, BeckRS 2013, 17547; OLG Hamm, Urt. v. 10.03.2011 - 28 U 131/10, juris Rn. 39).
  • LG Hagen, 16.03.2017 - 4 O 93/16

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages eines Neuwagens wegen Manipulation der

    Dabei sind die Bedeutung des Mangels und sein Beseitigungsaufwand zu berücksichtigen (OLG Hamm, Urt. v. 12.09.2013 - 21 U 35/13, BeckRS 2013, 17547; OLG Hamm, Urt. v. 10.03.2011 - 28 U 131/10, juris Rn. 39).
  • LG Paderborn, 21.06.2017 - 4 O 415/16
    Dabei sind die Bedeutung des Mangels und sein Beseitigungsaufwand zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 28.05.2014 - VIII ZR 94/13 m.w.N; OLG Hamm, Urteil vom 12.09.2013 - 21 U 35/13).
  • OLG Dresden, 12.05.2016 - 8 U 438/15

    Mängelbeseitigungsaufwand über fünf Prozent: Erwerber kann zurücktreten!

    a) Danach kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an, weshalb mit allein an den Mangelbeseitigungskosten orientierten festen Prozentsätzen (an sich) nicht gearbeitet werden kann (OLG Hamm, Urteil vom 12.9.2013 - 21 U 35/13, Rn. 104).

    Vielmehr spricht einiges dafür, dass Undichtigkeiten des Baukörpers - gerade wegen des unmittelbar bestehenden Risikos einer Ausbreitung von gesundheitsgefährdendem Schimmel - nach Auffassung der beteiligten Verkehrskreise als erheblicher und ernster funktionaler Mangel angesehen werden und entsprechende Schäden auch Auswirkungen auf den Verkehrswert haben können (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 12.9.2013 - 21 U 35/13).

    Bei dem Kaufvertrag mit Sanierungsverpflichtung handelt es sich jedenfalls hinsichtlich der übernommenen Herstellungsverpflichtungen der Beklagten um einen Werkvertrag (BGH, Urteil vom 26.4.2007 - VII ZR 210/05; OLG Hamm, Urteil vom 12.9.2013 - I-21 U 35/13) - wovon ja auch der Vertrag, der auf das werkvertragliche Leistungsstörungsrecht verweist, ausgeht.

  • OLG Dresden, 12.05.2016 - 8 U 451/15

    Mängelbeseitigungskosten von 6,83% des Kaufpreises: Erwerber kann zurücktreten!

    a) Danach kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an, weshalb mit allein an den Mangelbeseitigungskosten orientierten festen Prozentsätzen (an sich) nicht gearbeitet werden kann (OLG Hamm, Urteil vom 12.9. - - 21 U 35/13).

    Vielmehr spricht einiges dafür, dass Undichtigkeiten des Baukörpers - gerade wegen des unmittelbar bestehenden Risikos einer Ausbreitung von gesundheitsgefährdendem Schimmel - nach Auffassung der beteiligten Verkehrskreise als erheblicher und ernster funktionaler Mangel angesehen werden und entsprechende Schäden auch Auswirkungen auf den Verkehrswert haben können (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 12.9.- - 21 U 35/13).

    Bei dem Kaufvertrag mit Sanierungsverpflichtung handelt es sich jedenfalls hinsichtlich der übernommenen Herstellungsverpflichtungen der Beklagten um einen Werkvertrag (BGH, Urteil vom 26.4.2007 - VII ZR 210/05; OLG Hamm, Urteil vom 12.9.- - 21 U 35/13) - wovon ja auch der Vertrag, der auf das werkvertragliche Leistungsstörungsrecht verweist, ausgeht.

  • LG Hagen, 20.06.2018 - 2 O 271/17

    Rücktritt vom Kaufvertrag bei Vorliegen eines Sachmangels und zur Bemessung der

    Die Beurteilung, ob ein Mangel unerheblich ist, erfordert dabei eine umfassende Interessenabwägung, wobei die Bedeutung des Mangels und sein Beseitigungsaufwand zu berücksichtigen sind (BGH, Urt. v. 28.05.2014 - VIII ZR 94/13, BGHZ 201, 290, juris Rn. 16; OLG Hamm, Urt. v. 12.09.2013 - 21 U 35/13, BeckRS 2013, 17547; OLG Hamm, Urt. v. 10.03.2011 - 28 U 131/10, juris Rn. 39).
  • LG Paderborn, 15.02.2017 - 4 O 231/16

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein Neufahrzeug i.R.d. sog.

    Dabei sind die Bedeutung des Mangels und sein Beseitigungsaufwand zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 28.05.2014 - VIII ZR 94/13 m.w.N; OLG Hamm, Urteil vom 12.09.2013 - 21 U 35/13).
  • LG Paderborn, 10.04.2017 - 4 O 337/16

    Rückübereignung eines Fahrzeuges

    Dabei sind die Bedeutung des Mangels und sein Beseitigungsaufwand zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 28.05.2014 - VIII ZR 94/13 m.w.N; OLG Hamm, Urteil vom 12.09.2013 - 21 U 35/13).
  • OLG Hamm, 16.06.2022 - 24 U 178/15

    Restvergütungsansprüche wegen der Lieferung zweier Blockheizkraftwerke und einer

    Im Rahmen der Abwägung ist die Bedeutung des Mangels anhand der Verkehrsanschauung und aller Umstände des Einzelfalls zu würdigen (vgl. KG Berlin, Urteil vom 11. Juni 2019 - 21 U 116/18 - zitiert nach juris; OLG Hamm, Urteil vom 12. September 2013 - I-21 U 35/13 - zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 16.06.2020 - 24 U 178/16

    Lieferung und Inbetriebnahme eines BHKW ist Werkvertrag!

    Im Rahmen der Abwägung ist die Bedeutung des Mangels anhand der Verkehrsanschauung und aller Umstände des Einzelfalls zu würdigen (vgl. KG Berlin, Urteil vom 11. Juni 2019 - 21 U 116/18 - zitiert nach juris; OLG Hamm, Urteil vom 12. September 2013 - I-21 U 35/13 - zitiert nach juris).
  • LG Bochum, 17.08.2017 - 8 O 26/17

    Rücktritt vom Kaufvertrag über ein Neufahrzeug wegen Mangelhaftigkeit durch

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 05.09.2013 - I-21 U 10/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,26548
OLG Hamm, 05.09.2013 - I-21 U 10/13 (https://dejure.org/2013,26548)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.09.2013 - I-21 U 10/13 (https://dejure.org/2013,26548)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. September 2013 - I-21 U 10/13 (https://dejure.org/2013,26548)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Werkvertrag, Generalübernehmervertrag, VOB/B, Kündigung, Fälligkeit der Vergütung, Gewährleistungseinbehalt, ergänzende Vertragsauslegung, Urkundenprozess, zulässige Beweismittel, Quasi-Unterbrechung der Verjährung, Zurückbehaltungsrecht

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Werkvertrag, Generalübernehmervertrag, VOB/B, Kündigung, Fälligkeit der Vergütung, Gewährleistungseinbehalt, ergänzende Vertragsauslegung, Urkundenprozess, zulässige Beweismittel, Quasi-Unterbrechung der Verjährung, Zurückbehaltungsrecht

  • Wolters Kluwer

    Rechtsnatur eines Generalübernehmervertrages hinsichtlich des Umbaus und der Sanierung eines Altbaus; Rechte des Unternehmers bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages

  • rechtsportal.de

    Rechtsnatur eines Generalübernehmervertrages hinsichtlich des Umbaus und der Sanierung eines Altbaus; Rechte des Unternehmers bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages

  • ibr-online

    Abwicklung eines vorzeitig beendeten GÜ-Vertrags

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anteiliger Vergütungsanspruch bei einem vorzeitig beendeten Generalübernehmervertrag möglich

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anteiliger Vergütungsanspruch bei einem vorzeitig beendeten Generalübernehmervertrag möglich

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Trotz verschuldeter Kündigung: Auftragnehmer erhält Vergütung für erbrachte Leistungen! (IBR 2013, 729)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2014, 149
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 24.01.2008 - III ZR 79/07

    Wirksamkeit der nachträglichen Beschränkung der Gültigkeitsdauer von

    Auszug aus OLG Hamm, 05.09.2013 - 21 U 10/13
    Zu den Voraussetzungen einer ergänzenden Vertragsauslegung (vgl. u. a. BGH NJW-RR 2008, 562).

    Bei der demnach erforderlichen Ergänzung des Vertragsinhalts ist darauf abzustellen, was redliche und verständige Parteien in Kenntnis der Regelungslücke nach dem Vertragszweck und bei sachgemäßer Abwägung ihrer beiderseitigen Interessen nach Treu und Glauben vereinbart hätten (vgl. BGH NJW-RR 2008, 562, Tz. 14 f. mwN.).

  • BGH, 18.09.2007 - XI ZR 211/06

    Statthaftigkeit der Beweisführung durch ein im selbständigen Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 05.09.2013 - 21 U 10/13
    Ein zur Akte gereichtes Parteigutachten stellt kein im Urkundenprozess zulässiges Beweismittel dar (vgl. BGH NJW 2008, 523).

    Die zutreffenden und der Rechtsprechung des BGH (vgl. NJW 2008, 523, Tz. 15 ff. mwN.) entsprechenden Erwägungen des Landgerichts hierzu sind nicht zu beanstanden.

  • OLG Hamm, 17.07.2008 - 21 U 145/05

    Anforderungen an eine Mängelrüge

    Auszug aus OLG Hamm, 05.09.2013 - 21 U 10/13
    Dem Besteller kann auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist gem. § 17 Nr. 8 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 13 Nr. 5 Abs. 1 Satz 1 und 2 VOB/B ein Zurückbehaltungsrecht zumindest an einem Teil des Gewährleistungseinbehalts zustehen, wenn er seine Mängelansprüche vor Fristablauf geltend gemacht hat und es hierdurch zu einer Quasi-Unterbrechung der Verjährung gekommen ist (vgl. Senat, BauR 2009, 1913; Ganten/Jansen/Voit/Kohler, Beck'scher VOB-Kommentar, 3. Aufl. 2013, § 13 Abs. 5 VOB/B, Rdnr. 15 mwN.).

    Hierbei verkennt der Senat nicht, dass dem Beklagten gem. § 17 Nr. 8 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 13 Nr. 5 Abs. 1 Satz 1 und 2 VOB/B im Hinblick auf die von ihm jedenfalls im laufenden Rechtsstreit mit Schriftsatz vom 21.09.2012 geltend gemachten Mängelansprüche und die dadurch eingetretene Quasi-Unterbrechung der Verjährung (vgl. S enat , BauR 2009, 1913, Tz. 133 und 149, zit. nach juris mwN.; Ganten/Jansen/Voit /Kohler , Beck'scher VOB-Kommentar, 3. Aufl. 2013, § 13 Abs. 5 VOB/B, Rdnr. 15 mwN.) ein Zurückbehaltungsrecht zumindest an einem Teil des Gewährleistungseinbehalts zustehen kann.

  • BGH, 11.05.2006 - VII ZR 146/04

    Geltendmachung einer vertraglich vereinbarten Bürgschaft zur Sicherung der

    Auszug aus OLG Hamm, 05.09.2013 - 21 U 10/13
    Mit der - auch verschuldeten - Kündigung und der Abnahme der bis dahin erbrachten Leistungen werden der Vergütungsanspruch und alle sich aus der vorzeitigen Beendigung ergebenden vergütungsgleichen Ansprüche regelmäßig ohne weiteres fällig (Anschluss an BGH NZBau 2006, 569).

    Es entspricht dem gesetzlichen Regelfall, dass mit der - auch verschuldeten - Kündigung und der Abnahme der bis dahin erbrachten Leistungen der Vergütungsanspruch und alle sich aus der vorzeitigen Beendigung ergebenden vergütungsgleichen Ansprüche ohne weiteres fällig werden (vgl. BGH NZBau 2006, 569, Tz. 18 ff.).

  • BGH, 27.01.2011 - VII ZR 133/10

    Kündigung eines "Internet-System-Vertrags"

    Auszug aus OLG Hamm, 05.09.2013 - 21 U 10/13
    Wird ein solcher Vertrag vorzeitig beendet, steht dem Unternehmer der auf erbrachte Leistungen entfallende Vergütungsanteil unabhängig vom Kündigungsgrund zu (st. Respr., vgl. BGH NZBau 2011, 225 sowie NJW-RR 1990, 1109).

    Mit ihrer Klage verlangt sie nur einen Teilbetrag der auf diesen Bauabschnitt - also für erbrachte Leistungen - entfallenden Vergütung, die ihr unabhängig vom Kündigungsgrund zusteht (st. Respr., vgl. BGH NZBau 2011, 225, Tz. 18 sowie NJW-RR 1990, 1109 [1110]).

  • BGH, 10.05.1990 - VII ZR 45/89

    Architektenvertrag; Kündigung; Vereinbarte Vergütung; Darlegungslast; Beweislast

    Auszug aus OLG Hamm, 05.09.2013 - 21 U 10/13
    Wird ein solcher Vertrag vorzeitig beendet, steht dem Unternehmer der auf erbrachte Leistungen entfallende Vergütungsanteil unabhängig vom Kündigungsgrund zu (st. Respr., vgl. BGH NZBau 2011, 225 sowie NJW-RR 1990, 1109).

    Mit ihrer Klage verlangt sie nur einen Teilbetrag der auf diesen Bauabschnitt - also für erbrachte Leistungen - entfallenden Vergütung, die ihr unabhängig vom Kündigungsgrund zusteht (st. Respr., vgl. BGH NZBau 2011, 225, Tz. 18 sowie NJW-RR 1990, 1109 [1110]).

  • BGH, 08.07.1982 - VII ZR 96/81

    Sicherheitseinbehalt - Leistungsverweigerungsrecht

    Auszug aus OLG Hamm, 05.09.2013 - 21 U 10/13
    Dies gilt entsprechend hinsichtlich eines dem Beklagten wegen des behaupteten Mangels der Lüftungsanlage - auch neben dem Gewährleistungseinbehalt (vgl. BGH NJW 1982, 2494; Kniffka/ Pause/Vogel , Bauvertragsrecht, Stand: 2012, § 641 BGB, Rdnr. 68 mwN.) - möglicherweise zustehenden Leistungsverweigerungsrechts aus § 641 Abs. 3 BGB.
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