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   BVerwG, 02.10.2013 - 4 BN 10.13   

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https://dejure.org/2013,28533
BVerwG, 02.10.2013 - 4 BN 10.13 (https://dejure.org/2013,28533)
BVerwG, Entscheidung vom 02.10.2013 - 4 BN 10.13 (https://dejure.org/2013,28533)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Oktober 2013 - 4 BN 10.13 (https://dejure.org/2013,28533)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 4 S 1 Nr 2 BauNVO, § 4 BauNVO, § 5 BauNVO, § 6 BauNVO, § 7 BauNVO
    Immissionswirksame flächenbezogene Schallleistungspegel als Emissionsgrenzwerte; Festsetzung von Summenpegeln

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung von Emissionsgrenzwerten nach dem Modell des sog. immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegels in einem Angebotsbebauungsplan

  • rewis.io

    Immissionswirksame flächenbezogene Schallleistungspegel als Emissionsgrenzwerte; Festsetzung von Summenpegeln

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Festsetzung von Emissionsgrenzwerten nach dem Modell des sog. immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegels in einem Angebotsbebauungsplan

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Lärmimmissionsfestsetzungen in Sondergebiet zulässig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2014, 159
  • BauR 2014, 59
  • ZfBR 2014, 148
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 03.04.2008 - 4 CN 3.07

    Sondergebiet; Einzelhandel; Art der baulichen Nutzung; Verkaufsfläche;

    Auszug aus BVerwG, 02.10.2013 - 4 BN 10.13
    Die durch § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauNVO eröffnete Möglichkeit der Gliederung von Baugebieten folgt damit dem Gedanken der anlagen- und betriebsbezogenen Typisierung, der den Baugebietsvorschriften der §§ 2 bis 9 BauNVO insgesamt zugrunde liegt (Urteil vom 3. April 2008 - BVerwG 4 CN 3.07 - BVerwGE 131, 86 Rn. 15).

    Dass der planenden Gemeinde die Festsetzung von Summenpegeln, die sich auf mehrere im Plangebiet ansässige Betriebe oder Anlagen beziehen, auch im Sondergebiet verwehrt ist, hat der Senat bereits entschieden (Beschluss vom 10. August 1993 - BVerwG 4 NB 2.93 - Buchholz 406.12 § 1 BauNVO Nr. 18 S. 43; vgl. auch Urteil vom 3. April 2008 a.a.O. m.w.N. zur Unzulässigkeit vorhabenunabhängiger Verkaufsflächenobergrenzen).

    § 11 Abs. 2 Satz 1 BauNVO setzt die anlagen- und betriebsbezogene Typisierung, die den §§ 2 bis 10 BauNVO zugrunde liegt, fort (Urteil vom 3. April 2008 a.a.O.).

    Offenbleiben kann vorliegend auch, ob eine grenzüberschreitende Lärmemissionskontingentierung ausnahmsweise dann auf § 11 Abs. 2 Satz 1 BauNVO gestützt werden kann, wenn nach den Festsetzungen des Bebauungsplans auf den betreffenden Flächen nur ein einziger Betrieb oder eine einzige Anlage zulässig ist (vgl. Urteile vom 24. März 2010 - BVerwG 4 CN 3.09 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 178 Rn. 24 und vom 3. April 2008 a.a.O., jeweils zur Kontingentierung von Verkaufsflächen).

  • BVerwG, 16.12.1999 - 4 CN 7.98

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; mehrfache Änderungen des Bebauungsplans;

    Auszug aus BVerwG, 02.10.2013 - 4 BN 10.13
    Ein Summenpegel für mehrere Betriebe oder Anlagen ist unzulässig, weil mit ihm keine Nutzungsart, insbesondere nicht das Emissionsverhalten als "Eigenschaft" von Anlagen und Betrieben im Sinne des § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauNVO festgesetzt, sondern nur ein Immissionsgeschehen gekennzeichnet wird, das von unterschiedlichen Betrieben und Anlagen gemeinsam bestimmt wird und deshalb für das Emissionsverhalten einer bestimmten Anlage für sich genommen letztlich unbeachtlich ist (Urteil vom 16. Dezember 1999 - BVerwG 4 CN 7.98 - BVerwGE 110, 193 ).
  • BVerwG, 27.01.1998 - 4 NB 3.97

    "Immissionswirksamer flächenbezogener Schalleistungspegel"; flächenbezogener

    Auszug aus BVerwG, 02.10.2013 - 4 BN 10.13
    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass zur Gliederung der in §§ 4 bis 9 BauNVO bezeichneten Baugebiete gemäß § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauNVO auch Emissionsgrenzwerte nach dem Modell der sog. immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegel festgesetzt werden können (Beschluss vom 27. Januar 1998 - BVerwG 4 NB 3.97 - Buchholz 406.12 § 1 BauNVO Nr. 24 ).
  • BVerwG, 10.08.1993 - 4 NB 2.93

    "Zaunwerte" als Immissionsgrenzwerte unzulässig?

    Auszug aus BVerwG, 02.10.2013 - 4 BN 10.13
    Dass der planenden Gemeinde die Festsetzung von Summenpegeln, die sich auf mehrere im Plangebiet ansässige Betriebe oder Anlagen beziehen, auch im Sondergebiet verwehrt ist, hat der Senat bereits entschieden (Beschluss vom 10. August 1993 - BVerwG 4 NB 2.93 - Buchholz 406.12 § 1 BauNVO Nr. 18 S. 43; vgl. auch Urteil vom 3. April 2008 a.a.O. m.w.N. zur Unzulässigkeit vorhabenunabhängiger Verkaufsflächenobergrenzen).
  • BVerwG, 11.07.2013 - 4 CN 7.12

    Bebauungsplan; Sondergebiet; -, das der Erholung dient; sonstiges Sondergebiet;

    Auszug aus BVerwG, 02.10.2013 - 4 BN 10.13
    Angesichts dieses klar formulierten Willens steht außer Frage, dass hierunter auch Festsetzungen nach dem Vorbild des § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauNVO fallen (vgl. Urteil vom 11. Juli 2013 - BVerwG 4 CN 7.12 - juris Rn. 16 zu § 1 Abs. 10 BauNVO), auch wenn § 11 Abs. 2 Satz 1 BauNVO nicht ausdrücklich zur Gliederung nach den besonderen "Eigenschaften" von Betrieben und Anlagen, sondern nur zur Festsetzung der "Art der Nutzung" ermächtigt.
  • BVerwG, 24.03.2010 - 4 CN 3.09

    Sondergebiet; Verbrauchermarkt; Verkaufsfläche; Verkaufsflächenobergrenze;

    Auszug aus BVerwG, 02.10.2013 - 4 BN 10.13
    Offenbleiben kann vorliegend auch, ob eine grenzüberschreitende Lärmemissionskontingentierung ausnahmsweise dann auf § 11 Abs. 2 Satz 1 BauNVO gestützt werden kann, wenn nach den Festsetzungen des Bebauungsplans auf den betreffenden Flächen nur ein einziger Betrieb oder eine einzige Anlage zulässig ist (vgl. Urteile vom 24. März 2010 - BVerwG 4 CN 3.09 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 178 Rn. 24 und vom 3. April 2008 a.a.O., jeweils zur Kontingentierung von Verkaufsflächen).
  • BVerwG, 28.05.1997 - 4 B 91.97

    Bundesstraße - Ortsdurchfahrt - Geschlossene Ortslage - Erschließung der

    Auszug aus BVerwG, 02.10.2013 - 4 BN 10.13
    Soweit die Beschwerde klären lassen möchte, ob die festgesetzten Lärmemissionskontingente die Grenzen der einzelnen Sondergebiete überschreiten dürfen, ist die Frage nicht klärungsbedürftig; insoweit lässt sie sich auf der Grundlage vorhandener Senatsrechtsprechung mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation ohne Weiteres im Sinne des Oberverwaltungsgerichts beantworten (vgl. z.B. Beschluss vom 28. Mai 1997 - BVerwG 4 B 91.97 - NVwZ 1998, 172).
  • BVerwG, 07.12.2017 - 4 CN 7.16

    Bebauungsplan; Emissionskontingent; Emissionsverhalten; Ergänzungsgebiet;

    Das ist auch richtig, weil Emissionskontingente der Sache nach mit den immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegeln identisch sind, die nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 16. Dezember 1999 - 4 CN 7.98 - BVerwGE 110, 193 sowie Beschlüsse vom 27. Januar 1998 - 4 NB 3.97 - Buchholz 406.12 § 1 BauNVO Nr. 24, vom 2. Oktober 2013 - 4 BN 10.13 - BauR 2014, 59 und vom 9. März 2015 - 4 BN 26.14 - BauR 2015, 943) das Emissionsverhalten von Betrieben und Anlagen als deren Eigenschaft erfassen.

    Solche Zaunwerte sind nach der Rechtsprechung des Senats, der sich der Verwaltungsgerichtshof angeschlossen hat, unzulässig (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1999 - 4 CN 7.98 - BVerwGE 110, 193 sowie Beschluss vom 2. Oktober 2013 - 4 BN 10.13 - BauR 2014, 59 S. 60).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.2020 - 3 S 1749/16

    Bebauungsplan; Steuerung und Begrenzung von Tierhaltungsanlagen zur Sicherung der

    In einem auf der Grundlage von § 11 BauNVO festgesetzten Sondergebiet kann die Gemeinde die Art der baulichen Nutzung über die Möglichkeiten hinaus, die § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 9 BauNVO eröffnet, näher konkretisieren und zu diesem Zweck die Merkmale bestimmen, die ihr am besten geeignet erscheinen, um das von ihr verfolgte Planungsziel zu erreichen (BVerwG, Urteil vom 28.02.2002 - 4 CN 5/01 - NVwZ 2002, 1114 m.w.N; BVerwG, Beschluss vom 02.10.2013 - 4 BN 10.13 -, juris, zu Lärmkontingenten; Bayerischer VGH, Urteil vom 01.04.2015 - 1 N 13.1138 -, juris, zu Geruchskontingenten).

    Andernfalls wird das Emissionsverhalten der einzelnen Betriebe und Anlagen nicht verbindlich geregelt (Bayerischer VGH, Urteil vom 01.04.2015 - 1 N 13.1138 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.07.2020 - 5 S 1493/17 -, VBlBW 2021, 23, 27 und juris Rn. 87; zur Lärmkontingentierung etwa BVerwG, Beschluss vom 02.10.2013 - 4 BN 10.13 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.06.2016 - 2 D 56/14.NE -, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.06.2016 - 3 S 250/16

    Baurechtliche Zulässigkeit eines Campingplatzes im Gewerbegebiet

    Das setzt voraus, dass das Emissionsverhalten jedes einzelnen Betriebes und jeder einzelnen Anlage in dem betreffenden Gebiet verbindlich geregelt wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 2.10.2013 - 4 BN 10.13 - BauR 2014, 59 ff.).

    Angesichts der im Bebauungsplan zugelassenen Möglichkeit, Geräuschkontingente - auch über Grenzen der nach Emissionskontingenten gegliederten Teilbereichen hinweg -zu übertragen (Teil C Nr. 1.1 letzter Abs.) dürfte eine solche verbindliche Regelung aber wohl nicht vorliegen (vgl. zur Unwirksamkeit von Summenkontingenten wiederum BVerwG, Beschl. v. 2.10.2013, a. a. O.).

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