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   OLG Köln, 14.02.1996 - 11 U 189/95   

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https://dejure.org/1996,2303
OLG Köln, 14.02.1996 - 11 U 189/95 (https://dejure.org/1996,2303)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.02.1996 - 11 U 189/95 (https://dejure.org/1996,2303)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. Februar 1996 - 11 U 189/95 (https://dejure.org/1996,2303)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Stundenlohnarbeiten im BGB-Werkvertrag (IBR 1997, 186)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 150
  • BauR 1996, 725
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.12.1980 - VII ZR 41/80

    Beginn der Verjährung von Forderungen aus einem Werkvertrag

    Auszug aus OLG Köln, 14.02.1996 - 11 U 189/95
    Wie der Bundesgerichtshof (BGHZ 79, 176) zutreffend entschieden hat, ist die Fälligkeit eines Vergütungsanspruchs gemäß § 631 ff. BGB nicht von der Vorlage einer Schlußrechnung abhängig.
  • BGH, 02.12.1982 - VII ZR 71/82

    Begriff der Verzögerung; Entscheidung des Vorsitzenden über Anordnung von frühen

    Auszug aus OLG Köln, 14.02.1996 - 11 U 189/95
    Nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 86, 31 m. w. N.) liegt eine Verzögerung im Sinne der §§ 296, 528 ZPO immer dann vor, wenn die Berücksichtigung des verspäteten Vortrags zu einer zeitlichen Verlängerung des Prozeßverfahrens zwingt (absoluter Verzögerungsbegriff).
  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 903/85

    Präklusion II

    Auszug aus OLG Köln, 14.02.1996 - 11 U 189/95
    Dem zu erwartenden Prozeßverlauf mit Berücksichtigung des verspäteten Vorbringens ist als Vergleichsmaßstab nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 75, 302) der Verfahrensablauf bei rechtzeitigem Vorbringen gegenüberzustellen, um eine "Überbeschleunigung" zu verhindern.
  • RG, 23.11.1917 - III 241/17

    Bestimmung des Inhalts der Nachfristbestimmung

    Auszug aus OLG Köln, 14.02.1996 - 11 U 189/95
    Vor diesem Hintergrund hat der Bundesgerichtshof zutreffend entschieden, daß die Formulierung "Rücktritt oder sonstige Rechte vorbehalten" nicht genügt (BGH LM § 326 (D) Nr. 2 im Anschluß an RGZ 91, 164).
  • OLG Karlsruhe, 15.10.2002 - 17 U 96/01

    Werklohnklage des Bauunternehmers: Darlegungs- und Beweislastverteilung bei

    Liegt - wie hier - ein BGB-Werkvertrag vor, so bedarf es zur Fälligkeit der Vergütungsansprüche des Auftragnehmers jedoch grundsätzlich keiner Erteilung einer (nachprüfbaren) Rechnung (vgl. BGHZ 79, 176 f.; 83, 382; OLG Köln, NJW-RR 1997, 150, 151; Werner/Pastor, Bauprozess, 10. Aufl., Rdn. 1368 ff. m.w.N. auch zur gegenteiligen Meinung; U. Locher, in Ingenstau/Korbion, a.a.O., § 16 VOB/B Rdn. 13).
  • OLG Nürnberg, 27.06.2003 - 6 U 3219/01

    Kostenvorschuss des Werkunternehmers bei nicht absehbarer Durchführbarkeit der

    Daß sich die Klägerin für den Fall erfolglosen Fristablaufs im Schreiben ihres Architekten vom 8.7.1999 eine Selbstbeseitigung "vorbehalten" bzw. im eigenen Schreiben vom 14.9.1999 Geltendmachung eines Kostenvorschusses angekündigt hat, genügt dafür nicht (vgl. BGH BauR 87, 209; KG BauR 88, 724; OLG Köln BauR 96, 725; OLG Hamm NJW-RR 96, 272).
  • OLG Köln, 25.09.2015 - 19 U 53/15

    Ansprüche des Unternehmers wegen der Lieferung und Montage einer Rohrbahnanlage

    a) Zwar mag grundsätzlich die Fälligkeit eines Vergütungsanspruchs gemäß § 631 BGB außerhalb des Geltungsbereichs der VOB/B nicht von der Vorlage einer Schlussrechnung abhängig sein (vergleiche zur Verjährung: BGH, Urteil vom 18.12.1980, VII ZR 41/80; vergleiche auch OLG Köln, Urteil vom 14.02.1996, 11 U 189/95; jeweils zitiert nach juris).
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