Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 23.01.1998

Rechtsprechung
   BayObLG, 18.12.1997 - 1Z BR 97/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,2652
BayObLG, 18.12.1997 - 1Z BR 97/97 (https://dejure.org/1997,2652)
BayObLG, Entscheidung vom 18.12.1997 - 1Z BR 97/97 (https://dejure.org/1997,2652)
BayObLG, Entscheidung vom 18. Dezember 1997 - 1Z BR 97/97 (https://dejure.org/1997,2652)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,2652) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Entlassung eines Testamentsvollstreckers; Anhörungspflicht vor Entlassung eines Testamentsvollstreckers; Umfang der Auskunfts- und Rechenschaftspflicht des Testamentsvollstreckers; Zeitpunkt einer vorwerfbaren Verzögerung der Erteilung von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zwingende Anhörung des Testamentsvollstreckers vor Entlassung - Zeitpunkt jährlicher Rechnungslegung - Grenzen des wirtschaftlichen Ermessens bei Verwaltungsvolllstreckung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 987
  • Rpfleger 1998, 246
  • BayObLGR 1998, 43
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (15)

  • BayObLG, 20.06.1990 - BReg. 1a Z 19/89

    Form; Beweisaufnahme; Verfahren; Freiwillige Gerichtsbarkeit; Zweck; Bedeutung;

    Auszug aus BayObLG, 18.12.1997 - 1Z BR 97/97
    Darüber hinaus kann ein nicht nur auf subjektiven Einschätzungen, sondern auf Tatsachen beruhendes Mißtrauen der Erben in die unparteiische Amtsführung des Testamentsvollstreckers zu dessen Entlassung führen (vgl. BayObLGZ 1997, 1/12; 1990, 177/181; 1988, 42/48; BayObLG NJW-RR 1996, 714/715; Staudinger/Reimann BGB 13. Bearbeitung Rn.6, Palandt/Edenhofer BGB 57. Aufl. Rn. 5, jeweils zu § 2227; kritisch dazu Muscheler AcP 1997, 226/266 ff.).

    c) Dem Gericht der weiteren Beschwerde obliegt die Prüfung, ob die festgestellten Tatsachen das Vorliegen einer groben Pflichtverletzung rechtfertigen (vgl. BayObLGZ 1990, 177/181; 1985, 298/303; OLG Hamm OLGZ 1986, 1/3; Keidel/Kuntze § 27 Rn. 30 f.).

    In Rechtsprechung und Schrifttum ist anerkannt, daß dem Testamentsvollstrecker, der bei der Verwaltung des Nachlasses (§ 2216 Abs. 1 BGB ) in eigener Verantwortung selbständig entscheidet, ein angemessener, nicht engherzig zu bemessender Ermessensspielraum zuzubilligen ist, der genügend Raum läßt für wirtschaftlich sinnvolle Eigeninitiative und der auch die Eingehung eines wirtschaftlich kalkulierten geschäftlichen Risikos nicht ausschließt (vgl. BGH NJW 1987, 1070/1071 m.w.N.; BayObLGZ 1990, 177/182 f.; BGHZ 25, 275/280, BGH WM 1967, 25/27; BayObLGZ 1976, 67/87; MünchKomm/ Brandner Rn. 2, Staudinger/Reimann Rn. 2 ff, 7, jeweils zu § 2216; Muscheler a.a.O., S. 249).

    Der Testamentsvollstrecker handelt pflichtwidrig, wenn er die Grenzen seines Ermessens überschreitet (vgl. BGH NJW 1987, 1070/1071; BayObLGZ 1990, 177/182 m.w.N.; MünchKomm/Brandner § 2216 Rn. 1, 2; Hägele/ Winkler Rn. 167).

  • BGH, 03.12.1986 - IVa ZR 90/85

    Angemessen Vergütung eines Testamentsvollstreckers - Pflichtverletzung eines

    Auszug aus BayObLG, 18.12.1997 - 1Z BR 97/97
    Innerhalb dieses Bindungsrahmens wird die Verwalterpflicht konkretisiert durch das objektive Nachlaßinteresse und besonders durch die allgemeinen Regeln der Wirtschaftlichkeit (BGH NJW 1987, 1070 ; MünchKomm/Brandner Rn. 2, Staudinger/Reimann Rn. 4, jeweils zu § 2216).

    In Rechtsprechung und Schrifttum ist anerkannt, daß dem Testamentsvollstrecker, der bei der Verwaltung des Nachlasses (§ 2216 Abs. 1 BGB ) in eigener Verantwortung selbständig entscheidet, ein angemessener, nicht engherzig zu bemessender Ermessensspielraum zuzubilligen ist, der genügend Raum läßt für wirtschaftlich sinnvolle Eigeninitiative und der auch die Eingehung eines wirtschaftlich kalkulierten geschäftlichen Risikos nicht ausschließt (vgl. BGH NJW 1987, 1070/1071 m.w.N.; BayObLGZ 1990, 177/182 f.; BGHZ 25, 275/280, BGH WM 1967, 25/27; BayObLGZ 1976, 67/87; MünchKomm/ Brandner Rn. 2, Staudinger/Reimann Rn. 2 ff, 7, jeweils zu § 2216; Muscheler a.a.O., S. 249).

    Der Testamentsvollstrecker handelt pflichtwidrig, wenn er die Grenzen seines Ermessens überschreitet (vgl. BGH NJW 1987, 1070/1071; BayObLGZ 1990, 177/182 m.w.N.; MünchKomm/Brandner § 2216 Rn. 1, 2; Hägele/ Winkler Rn. 167).

  • BayObLG, 24.02.1988 - BReg. 1 Z 48/86

    Begründung der Entlassung des Testamentsvollstreckers bei einer

    Auszug aus BayObLG, 18.12.1997 - 1Z BR 97/97
    Darüber hinaus kann ein nicht nur auf subjektiven Einschätzungen, sondern auf Tatsachen beruhendes Mißtrauen der Erben in die unparteiische Amtsführung des Testamentsvollstreckers zu dessen Entlassung führen (vgl. BayObLGZ 1997, 1/12; 1990, 177/181; 1988, 42/48; BayObLG NJW-RR 1996, 714/715; Staudinger/Reimann BGB 13. Bearbeitung Rn.6, Palandt/Edenhofer BGB 57. Aufl. Rn. 5, jeweils zu § 2227; kritisch dazu Muscheler AcP 1997, 226/266 ff.).

    Als Vorfrage einer Entlassung (vgl. BayObLGZ 1988, 42/45 f.) ist zu prüfen, ob das Amt des Testamentsvollstreckers beendet ist.

  • BayObLG, 29.03.1976 - BReg. 1 Z 9/76

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus BayObLG, 18.12.1997 - 1Z BR 97/97
    In Rechtsprechung und Schrifttum ist anerkannt, daß dem Testamentsvollstrecker, der bei der Verwaltung des Nachlasses (§ 2216 Abs. 1 BGB ) in eigener Verantwortung selbständig entscheidet, ein angemessener, nicht engherzig zu bemessender Ermessensspielraum zuzubilligen ist, der genügend Raum läßt für wirtschaftlich sinnvolle Eigeninitiative und der auch die Eingehung eines wirtschaftlich kalkulierten geschäftlichen Risikos nicht ausschließt (vgl. BGH NJW 1987, 1070/1071 m.w.N.; BayObLGZ 1990, 177/182 f.; BGHZ 25, 275/280, BGH WM 1967, 25/27; BayObLGZ 1976, 67/87; MünchKomm/ Brandner Rn. 2, Staudinger/Reimann Rn. 2 ff, 7, jeweils zu § 2216; Muscheler a.a.O., S. 249).

    Die Grenzen des wirtschaftlichen Ermessens werden aber durch die allgemeinen Grundsätze der Wirtschaftlichkeit gezogen (BayObLGZ 1976, 67/87 m.w.N.), wobei die Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung, an die nach objektiven Gesichtspunkten strenge Anforderungen gestellt werden (vgl. BGH NJW 1959, 1820/1821; Palandt/Edenhofer § 2216 Rn. 2), zu beachten sind.

  • BayObLG, 11.04.1995 - 1Z BR 86/94

    Entlassung eines Testamentsvollstreckers von Amts wegen; Wichtiger Grund für die

    Auszug aus BayObLG, 18.12.1997 - 1Z BR 97/97
    Sie ist statthaft (§§ 27, 29 Abs. 2 , § 81 FGG ; vgl. BayObLG NJW-RR 1996, 714 m.w.N.) sowie form- und fristgerecht eingelegt (§ 29 Abs. 1 Satz 2, Abs. 4, § 22 Abs. 1 § 20 Abs. 1 FGG ).

    Darüber hinaus kann ein nicht nur auf subjektiven Einschätzungen, sondern auf Tatsachen beruhendes Mißtrauen der Erben in die unparteiische Amtsführung des Testamentsvollstreckers zu dessen Entlassung führen (vgl. BayObLGZ 1997, 1/12; 1990, 177/181; 1988, 42/48; BayObLG NJW-RR 1996, 714/715; Staudinger/Reimann BGB 13. Bearbeitung Rn.6, Palandt/Edenhofer BGB 57. Aufl. Rn. 5, jeweils zu § 2227; kritisch dazu Muscheler AcP 1997, 226/266 ff.).

  • BayObLG, 05.11.1987 - BReg. 1 Z 43/87

    Errichtung eines notariellen Testaments; Entlassung eines Testamentsvollstreckers

    Auszug aus BayObLG, 18.12.1997 - 1Z BR 97/97
    bb) Gemäß § 2227 Abs. 1 BGB kann das Nachlaßgericht den Testamentsvollstrecker auf Antrag der hierzu berechtigten Erben (vgl. BayObLG NJW-RR 1988, 645/646) entlassen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

    Die Nichtbeachtung von Ersuchen der Erben um Auskunft und Rechnungslegung kann ebenso wie unzulängliche Auskunftserteilung eine grobe Pflichtverletzung des Testamentsvollstreckers darstellen (BayObLG NJW-RR 1988, 645/646; Staudinger/Reimann Rn. 16, Palandt/Edenhofer Rn. 3, jeweils zu § 2218).

  • BayObLG, 10.01.1997 - 1Z BR 65/95

    Verwaltungsvollstreckung und Abwicklungsvollstreckung aufgrund gemeinschaftlichen

    Auszug aus BayObLG, 18.12.1997 - 1Z BR 97/97
    Darüber hinaus kann ein nicht nur auf subjektiven Einschätzungen, sondern auf Tatsachen beruhendes Mißtrauen der Erben in die unparteiische Amtsführung des Testamentsvollstreckers zu dessen Entlassung führen (vgl. BayObLGZ 1997, 1/12; 1990, 177/181; 1988, 42/48; BayObLG NJW-RR 1996, 714/715; Staudinger/Reimann BGB 13. Bearbeitung Rn.6, Palandt/Edenhofer BGB 57. Aufl. Rn. 5, jeweils zu § 2227; kritisch dazu Muscheler AcP 1997, 226/266 ff.).

    Der Begriff der groben Pflichtverletzung gemäß § 2227 Abs. 1 BGB stellt einen unbestimmten Rechtsbegriff dar, dessen Inhalt - ausgerichtet am Sinn und Zweck des § 2227 Abs. 1 BGB - ein erhebliches und zudem schuldhaftes Zuwiderhandeln gegen die dem Testamentsvollstrecker vom Gesetz und Erblasser auferlegten Pflichten voraussetzt (vgl. BayObLGZ 1997, 1/12 m.w.N.).

  • BayObLG, 19.11.1985 - BReg. 1 Z 15/85

    Testamentsvollstrecker; Entlassung; Wichtiger Grund; Ernennung; Prüfung;

    Auszug aus BayObLG, 18.12.1997 - 1Z BR 97/97
    Da der Senat in derartigen Fällen von einem Bruchteil des Nachlaßwertes ausgeht, der der Testamentsvollstreckung unterliegt (vgl. BayObLG FamRZ 1987, 101/104 m.w.N.), wird der Geschäftswert in Übereinstimmung mit dem abändernden Beschluß des Beschwerdegerichts vom 21.4.1997 auf 1000000,-- DM festgesetzt.
  • BayObLG, 13.08.1985 - BReg. 1 Z 10/85

    Testamentsvollstrecker; Entlassung; Wichtiger Grund; Mißtrauen; Unverschuldet;

    Auszug aus BayObLG, 18.12.1997 - 1Z BR 97/97
    c) Dem Gericht der weiteren Beschwerde obliegt die Prüfung, ob die festgestellten Tatsachen das Vorliegen einer groben Pflichtverletzung rechtfertigen (vgl. BayObLGZ 1990, 177/181; 1985, 298/303; OLG Hamm OLGZ 1986, 1/3; Keidel/Kuntze § 27 Rn. 30 f.).
  • BayObLG, 05.11.1985 - BReg. 1 Z 48/85

    Weitere Beschwerde der Kinder des Erblassers gegen die Ernennung eines

    Auszug aus BayObLG, 18.12.1997 - 1Z BR 97/97
    bb) Das Beschwerdegericht hat jedoch zutreffend ausgeführt, daß eine Verletzung des rechtlichen Gehörs durch das Nachlaßgericht geheilt werden kann (vgl. BayObLG NJW-RR 1991, 1098/1100 m.w.N.; Keidel/Amelung FGG 13. Aufl. § 12 Rn. 150), wenn das in den Grenzen des Rechtsmittels vollständig an die Stelle des Nachlaßgerichts getretene Beschwerdegericht als zweite Tatsacheninstanz die Gewährung des rechtlichen Gehörs nachholt (BayObLG FamRZ 1987, 98/99 m.w.N.).
  • BayObLG, 27.03.1991 - BReg. 1a Z 80/88

    Anwendbarkeit deutschen Erbrechts; Testierunfähigkeit des Erblassers; Verteilung

  • BGH, 10.06.1959 - V ZR 25/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 07.11.1966 - III ZR 48/66

    Maßgeblicher Betrag für die Ermittlung des Streitwertes für eine gegen einen

  • OLG Hamm, 30.08.1985 - 15 W 115/85
  • BayObLG, 24.01.1991 - BReg. 1a Z 62/89

    Vorbehalte gegen eingesetzten Testamentsvollstrecker; Hinderung an einer

  • OLG Nürnberg, 29.06.2001 - 11 UF 1441/01

    Testamentsvollstreckung - Interessenkollision - gesetzliche Vertretung des Erben

    Dauert die Testamentsvollstreckung länger als ein Jahr (§ 2209 BGB), kann der Erbe gemäß § 2218 Abs. 2 BGB jährliche Rechnungslegung verlangen, die gemäß § 666 BGB i. V. m. § 259 Abs. 1 BGB zu erfolgen hat (BayObLG, Rpfleger 1998, 246, 247).
  • OLG Hamm, 24.07.2012 - 10 U 85/09

    Haftung des Testamentsvollstreckers wegen Einkommensteuerpflicht der Erben aus

    Er handelt erst dann pflichtwidrig, wenn er die Grenze seines Ermessens überschreitet (BayObLG, FamRZ 1998, 987, 989 m. w. N.).
  • OLG Hamm, 24.07.2012 - 10 U 109/09

    Haftung des Testamentsvollstreckers wegen Einkommensteuerpflicht der Erben aus

    Er handelt erst dann pflichtwidrig, wenn er die Grenzen seines Ermessens überschreitet (BayOblG, FamRZ 1998, 987, 989 m.w.N.).
  • OLG Köln, 19.07.2018 - 10 WF 172/17

    Abberufung der allein sorgeberechtigten Kindesmutter als Testamentsvollstreckerin

    Dauert die Testamentsvollstreckung länger als ein Jahr (§ 2209 BGB), kann der Erbe gemäß § 2218 Abs. 2 BGB jährliche Rechnungslegung verlangen, die gemäß § 666 BGB i. V. m. § 259 Abs. 1 BGB zu erfolgen hat (BayObLG, Rpfleger 1998, 246, 247).
  • BayObLG, 21.06.2000 - 1Z BR 64/00

    Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen Verweigerung der Erfüllung eines

    Das Landgericht hat aufgrund der persönlichen Anhörung des Beteiligten zu 2 (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 987/988) festgestellt, dass dieser sich nach Durchführung der Testamentsvollstreckung im Übrigen weigert, das restliche Nachlassvermögen von ca. DM 15.000,-- an das von der Erblasserin bedachte BRK auszufolgen.
  • BayObLG, 21.06.2000 - 1Z BR 65/00

    Entlassung eines Testamentsvollstreckers

    Das Landgericht hat aufgrund der persönlichen Anhörung des Beteiligten zu 2 (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 987 /988) festgestellt, daß dieser sich nach Durchführung der Testamentsvollstreckung im übrigen weigert, das restliche Nachlaßvermögen von ca. DM 15000,-- an das von der Erblasserin bedachte BRK auszufolgen.
  • BayObLG, 05.02.1999 - 1Z BR 116/98

    Entlassung des Testamentsvollstreckers aus wichtigem Grund

    Zwar ist der Testamentsvollstrecker im Entlassungsverfahren im Hinblick auf den Grundsatz des rechtlichen Gehörs abweichend vom Wortlaut des § 2227 BGB grundsätzlich zwingend zu hören (BayObLG FamRZ 1998, 987/988).
  • LG München I, 11.02.2002 - 13 T 2232/02

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einer Schenkung mit Widerrufsvorbehalt

    Dauert die Testamentsvollstreckung länger als ein Jahr ( § 2209 BGB ), kann der Erbe gemäß § 2218 Abs. 2 BGB jährliche Rechnungslegung verlangen, die gemäß § 666 BGB i.V.m. § 259 Abs. 1 BGB zu erfolgen hat (BayObLG, Rpfleger 1998, 246, 247).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BayObLG, 23.01.1998 - 1Z BR 177/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,5139
BayObLG, 23.01.1998 - 1Z BR 177/97 (https://dejure.org/1998,5139)
BayObLG, Entscheidung vom 23.01.1998 - 1Z BR 177/97 (https://dejure.org/1998,5139)
BayObLG, Entscheidung vom 23. Januar 1998 - 1Z BR 177/97 (https://dejure.org/1998,5139)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,5139) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Ablehnung der Anordnung einer Nachlasspflegschaft; Beschwerdeberechtigung aus § 20 Abs. 1 FGG (Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit); Beschwerdeberechtigung aus § 57 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 75 FGG; Rechtliches Interesse des ...

  • rechtsportal.de

    Anordnung einer Nachlasspflegschaft bei Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft des Erblassers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 839
  • BayObLGR 1998, 43
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 28.08.1996 - 1Z BR 166/96

    Weisungsrecht des Nachlassgerichts gegenüber dem Nachlasspfleger

    Auszug aus BayObLG, 23.01.1998 - 1Z BR 177/97
    Die Beschwerdeberechtigung der Beteiligten zu 2 ergibt sich schon daraus, daß ihre Erstbeschwerde verworfen worden ist (vgl. BayObLGZ 1996, 192/194; Keidel/Kuntze FGG 13. Aufl. § 27 Rn. 10 a.E. m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 06.02.1975 - 8 W 93/74

    Sicherung eines Nachlasses ; Hinterlegung eines Erbscheins beim Nachlassgericht ;

    Auszug aus BayObLG, 23.01.1998 - 1Z BR 177/97
    Ein nichtehelich geborenes Kind ist vor der Feststellung der Vaterschaft als "unbekannter Erbe" im Sinn von § 1960 BGB anzusehen (vgl. OLG Stuttgart NJW 1975, 880 m.w.N.; Soergel/Stein BGB 12. Aufl. § 1960 Rn. 6), sofern für die Vaterschaft des Erblassers eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht.
  • BGH, 19.05.2011 - IX ZB 74/10

    Nachlassinsolvenzverfahren: Antragsberechtigung des Erben bei Anfechtung der

    Lehnt das Nachlassgericht den Antrag ab, steht dem Antragsteller hiergegen nach §§ 58, 59 Abs. 1 FamFG die Beschwerde zu (Keidel/Meyer-Holz, FamFG, 16. Aufl., § 59 Rn. 83; MünchKomm-BGB/Leipold, aaO, § 1960 Rn. 100; vgl. auch BayObLG, FamRZ 1998, 839, 840; OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, 222, 223 [zu §§ 75, 57 Nr. 3 FGG]).
  • OLG Karlsruhe, 02.05.2003 - 14 Wx 3/03

    Weitere Beschwerde im Verfahren der Anordnung einer Nachlasspflegschaft:

    Das danach erforderliche Interesse an einer Änderung der landgerichtlichen Entscheidung ergibt sich aus der mit einer Nachlaßsicherung verbundenen Verbesserung der Rechtsstellung der Beteiligten Nr. 8 als potentieller Erbin (hierzu etwa BayObLG, FamRZ 1998, S. 839 f.; Palandt/Edenhofer, BGB, 62. Aufl. 2003, Rn. 14 zu § 1960).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht